BDI – BioDiesel Interantional AG

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BDI – BioDiesel Interantional AG
Corporate Governance Erklärung
BDI – BioEnergy International AG verfolgt seit Jahren eine auf nachhaltige und langfristige
Wertsteigerung des Unternehmens ausgerichtete Strategie und legt dabei großen Wert auf
eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung. Den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird deshalb eine hohe Bedeutung beigemessen.
Das freiwillige Selbstregulierungswerk verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle. Davon profitieren besonders die Shareholder: Durch klare Strukturen, wirksame Kontrollmechanismen und eine gute Informationspolitik wird ein hohes Maß an Transparenz erreicht.
Der Österreichische Corporate Governance Kodex enthält sowohl die international üblichen
Standards für gute Unternehmensführung als auch die bedeutendsten Regelungen des hiesigen Aktienrechts. Die aktuelle Fassung vom Jänner 2015 wird vom österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance unter www.corporate-governance.at bereitgestellt. Der
Kodex beinhaltet 83 Regeln, die sich in drei Kategorien aufteilen:

Legal Requirement (L): Regeln, welche auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen.

Comply or Explain (C): Regeln, die auf international üblichen Vorschriften basieren
und deren Nichteinhaltung im Rahmen eines kodexkonformen Verhaltens erklärt und
begründet werden muss.

Recommendation (R): Regeln mit Empfehlungscharakter, deren Nichteinhaltung weder offen zu legen noch zu begründen ist.
BDI – BioEnergy International AG hat eine Erklärung gemäß dem Österreichischen Corporate Governance Kodex vom Jänner 2015 abgegeben. Demnach werden alle „L-Regeln“ (Legal Requirements) sowie mit Ausnahme der nachfolgend genannten, auch alle „C-Regeln“
(Comply or Explain) eingehalten:

Regel 21: Als Emittentin, deren Aktien nicht im Inland zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, fällt BDI nicht in den Anwendungsbereich der EmittentenCompliance-Verordnung.
1

Regel 27: Bezüglich der Teilaspekte, dass in den Vorstandsverträgen der BDI nichtfinanzielle Kriterien sowie die Rückforderung variabler Vergütungskomponenten nicht
vorgesehen sind.

Regel 62 Diese Regel wurde in der neuen Fassung des Corporate Governance Bericht von (R) auf (C) umgestellt. Laut dieser Regel muss nunmehr die Einhaltung des
Corporate Governance Berichtes alle drei Jahre überprüft werden und darüber in diesem berichtet werden. Da 2015 das erste Jahr ist, in welchen BDI diese Regel anwendet, musste noch keine Überprüfung des Corporate Governance Berichtes erfolgen.

Regel 83: Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements erfolgt im
Rahmen des internen Reportings und wird dem Vorstand direkt berichtet. Zusätzlich
verschaffen sich der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat durch gezielte Berichtsauflagen ein ausreichendes Bild über die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements.
Die Unternehmensleitung hat im Geschäftsjahr 2015 die mit dem Kodex verfolgten Ziele –
verantwortungsvolle Führung und Kontrolle, Transparenz sowie nachhaltige und langfristige
Wertschaffung – angewendet. Hiermit wird bestätigt, dass sämtliche Regeln des von den
Organen beschlossenen und auf der Website veröffentlichten österreichischen Corporate
Governance Kodex im Geschäftsjahr 2015 – ausgenommen der oben genannten Regeln –
vollinhaltlich eingehalten wurden. Auf der Website des Unternehmens – www.bdibioenergy.com – finden sich im Bereich „Investor Relations“ weitere Informationen zum
Thema Corporate Governance wie der Corporate Governance Bericht, Directors’ Dealings
und die Satzung des Unternehmens.
BDI – BioEnergy International AG,
Der Vorstand
Grambach, März 2016
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Corporate Governance Bericht
Die BDI – BioEnergy International AG legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle und
transparente Unternehmensführung. Deshalb bekennt sich die BDI seit ihrem Börsegang im
September 2006 zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in
der derzeit geltenden Fassung.
Vorstand und Aufsichtsrat
Das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Steigerung des Unternehmenswertes. Eine enge Zusammenarbeit ist diesbezüglich unabdingbar für den künftigen Erfolg
der BDI – BioEnergy International AG. So berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Geschäfts- und Branchenentwicklung. Negativentwicklungen und Zielabweichungen werden somit unmittelbar erkannt und entsprechend thematisiert.
Mitglieder des Vorstands
Name
Edgar Ahn (CSO)
Zuständigkeit
Geburtsjahr
Vertrieb & Marketing,
Erst-
Bestellt
bestellung
bis
1964
01.07.2011
30.06.2017
1967
01.07.2011
30.06.2017
1966
01.05.2015
30.06.2017
Forschung und Entwicklung
Markus Dielacher
Projektmanagement,
(CTO)
Prozesstechnologie
Andreas Ehart
Finanzen, Verwaltung,
(CFO)
Human Resources, IT
Die Vorstandsmitglieder des Unternehmens haben keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen Unternehmen inne.
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Vergütung des Vorstands
Die Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands bilden insbesondere die
Aufgaben des jeweiligen Mitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Das Vergütungssystem des Vorstands wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus festen und variablen Komponenten zusammen.
Der variable Anteil orientiert sich an dem Betriebsergebnis (EBIT), ist nach oben begrenzt
und als Long Term Incentive nachhaltig gestaltet. Dabei werden 50% der erzielten variablen
Vergütung unmittelbar ausgeschüttet, die verbleibenden 50% erst nach weiterhin erfolgreichen Folgejahren.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der BDI – BioEnergy International AG betrugen 2015 TEUR 410 (2014: 452). Die Fixbezüge lagen in Summe bei TEUR 410, die variablen Bezüge1 in Summe bei TEUR 0. In den aktuellen Vorstandsverträgen sind keine Leistungen einer betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen.
Fixe Bezüge in TEUR
Variable Bezüge in TEUR
Edgar Ahn (CSO)
155
0
Markus Dielacher (CTO)
155
0
Andreas Ehart (CFO)
100
0
Zudem verfügen die Mitglieder des Vorstands (wie auch alle leitenden Angestellten des Konzerns) und des Aufsichtsrats über eine D&O-Versicherung im üblichen Ausmaß. Bezüglich
Anwartschaften und Ansprüchen im Falle der Vertragsbeendigungen besitzt der Vorstand
keine über den Vorstandsvertrag hinausgehenden Ansprüche.
1
Die Auszahlung der variablen Bezüge erfolgt im Folgejahr, da die Zielerreichung erst zum Jahresende ermittelt werden kann. Dargestellt sind daher die an die Vorstandsmitglieder im Jahr 2015 gewährten variablen Bezüge für das Geschäftsjahr 2014.
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Mitglieder des Aufsichtsrates
Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Arbeit des Abschlussprüfers
sowie zur Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss bestellt, dem gegenwärtig alle Mitglieder des Aufsichtsrates angehören. Insgesamt besteht der Aufsichtsrat der BDI – BioEnergy International AG aus
vier Mitgliedern:
AufsichtsratsmanName
Geburts-
Erst-
Bestellt
date in anderen in-
jahr
bestellung
bis
und ausländischen
Gesellschaften
Dr. Hubert Zankel
Geschäftsführer der
(Vorsitzender)
Silgan Metal Packa-
1947
21.05.2008
Mai 2018
1950
15.05.2013
Mai 2018
ging Mitterdorf
GmbH
Dr. Mag. Pharm. Karin
Selbstständige Bera-
Schaupp (Stellvertrete-
terin
nologie
rin des Vorsitzenden)
Dr. Thomas Fritzsche
AT & S Austria Tech&
System-
technik
Partner bei Proksch
&
Fritzsche
1974
13.05.2015
Mai 2018
1971
13.05.2013
Mai 2018
1945
14.08.2006
Mai 2015
Frank
Fletzberger
Rechts-
anwälte GmbH
DI Herbert Pock (Vor-
CEO
bei
AUSTIN
sitzender
Pock
+
Partners
Prüfungs-
ausschuss)
GmbH Graz
Dr. Gunter Griss
Rechtsanwalt
(Vorsitzender bis Mai
Gründungspartner
Steiermärkische
2015)
der Kanzlei Griss &
Bank und Sparkas-
Partner
sen AG
und
AVL List GmbH
Bankhaus Krentschker AG
DBw. Werner Schuster
CFO und Geschäfts-
(stv. Vorsitzender,
führer der AVL List
Vorsitzender Prü-
GmbH
1945
18.05.2010
fungsausschuss bis
Mai 2015)
5
Mai 2015
Der Aufsichtsrat der BDI – BioEnergy International AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr
fünf Aufsichtsratssitzungen und zwei weitere formelle Besprechungen abgehalten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen der laufenden Berichterstattung sowie in allen Sitzungen anhand eines ausführlichen Berichts über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns
und seiner Beteiligungen, die Strategie, die Personalsituation, Investitionsvorhaben sowie
über das Prozess- und Risikomanagement unterrichtet.
Der Prüfungsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Sitzungen zur Prüfung des
Jahres- und Konzernabschlusses und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses
einerseits und zur Prüfung der Projekte, der Wirksamkeit der internen Kontrollen sowie der
Veranlagungsstrategie andererseits abgehalten.
Vergütung des Aufsichtsrates
Gemäß § 14 der Satzung der BDI – BioEnergy International AG erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Die jeweilige Höhe wird jährlich durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates
haben Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen sowie ein angemessenes Sitzungsgeld. Im
Geschäftsjahr 2015 betrugen die Bezüge der Aufsichtsräte TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 74).
In TEUR
Dr. Gunter Griss
9,5
DBw. Werner Schuster
7,0
Dr. Mag. Pharm. Karin Schaupp
17,0
Dr. Hubert Zankel
21,0
Dr. Thomas Fritzsche
9,0
DI Herbert Pock
9,0
Herr Dr. Gunter Griss (Vorsitzender des Aufsichtsrates) erbrachte im Rahmen der Tätigkeiten der Rechtsanwaltssozietät Griss & Partner Rechtsberatungsdienstleistungen zu fremdüblichen Konditionen an die Gesellschaft. Die an die Gesellschaft erbrachten Leistungen betrugen 2015 209 TEUR (2014: 125 TEUR).
Herr Dr. Thomas Fritzsche (Aufsichtsratsmitglied seit 13.05.2015) erbrachte im Rahmen seiner Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei PFR Rechtsanwälte Rechtsberatungsleistungen zu
fremdüblichen Konditionen an die Gesellschaft in Höhe von 2 TEUR (2014 0 TEUR).
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Maßnahmen zur Förderung von Frauen
Als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen nimmt sich BDI – BioEnergy International AG
gesellschaftsrelevanter Themen wie der Chancengleichheit am Arbeitsplatz an. BDI erklärt
dazu, dass Frauen und Männer grundsätzlich gleichermaßen gefördert werden. Es bestehen
keine Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Tätigkeit und
gleicher Ausbildung.
Ein Frauenanteil von rund 30% platziert BDI im Branchenvergleich sehr gut.
BDI – BioEnergy International AG
Der Vorstand
Grambach, März 2016
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