Nachrichtensperre im Fall Marco W. verfügt Zeugin: „Ich habe von
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Nachrichtensperre im Fall Marco W. verfügt Zeugin: „Ich habe von
ANTALYA an. Die „Bild“-Zeitung druckte den „Hürriyet“-Artikel nach. Demnach sagte Charlotte M. gegenüber dem türkischen Staatsanwalt: „Ich schlief. Er war auf mich gestiegen und hat sich an mir gerieben“. Die junge Britin will Marco W. erst am Tag der Tat in der Disco getroffen haben, dort sollen sich die beiden Teenager auch gestritten haben. „Als ich erwachte, fühlte ich ihn auf mir“ Weiter wird ihre Aussage in der „Bild“ zitiert: „Später, als ich, meine Schwester und meine Freundin M. gemeinsam im Zimmer waren, kamen der Beschuldigte (Marco W.) und sein Freund. Er wollte sich bei mir entschuldigen. Wir haben sie hereingelassen. Eine Weile saßen wir auf dem Bett und unterhielten uns. Später setzten sich der Freund des Beschuldigten und meine Schwester auf den Balkon. Der Beschuldigte, ich und M. waren im Zimmer. M. legte sich in ihr Bett und schlief. Ich legte mich auch schlafen, obwohl der Beschuldigte neben mir war. Zwischen unserer Unterhaltung und meinem Einschlafen waren ca. 15 Minuten 07. Juli 2007 verstrichen. Als ich plötzlich zu mir kam, also erwachte, da fühlte ich den Beschuldigten auf mir. Ich schubste ihn weg. Dabei bemerkte ich aber eine Feuchtigkeit auf meinem Körper. Danach sind wir zum Arzt gegangen.“ Der Arzt hätte ihrer Familie dann gesagt, dass Marco W. wohl durch Reiben zum Höhepunkt gekommen sei. Der britische Teenager will auch beim Erwachen „einen Schmerz am Körper gespürt“ haben, vermutet jedoch, dass der vom Reiben herrührte und äußerlich war. Für Marco wär’s das erste Mal gewesen Marco W. stellte in seinem ersten MedienInterview den fraglichen Vorfall ganz anders dar: „In dem Zimmer haben wir uns umarmt und das wäre für mich das erste Mal gewesen. Sie hat mich geküsst, angefasst, da bin ich zu früh gekommen. Sie hatte mir die Unterhose runtergezogen. Ich habe ihre Vagina gar nicht berührt.“ Er gab aber auch zu: „ Wenn ich nicht gekommen wäre, hätte ich mit ihr geschlafen.“ Und weiter: „Sie wollte ja den Geschlechtsverkehr.“ Bei dem nächsten Prozesstermin am 6. Juli vor der 1. Schwur- gerichtskammer in Antalya wird somit Aussage gegen Aussage stehen. Doch auch Charlotte M. ging bei ihrer Vernehmung ins Detail: „Da ich schläfrig war und mich nicht genau erinnern kann, stieg der Beschuldigte, während ich schlief, auf mich und kam zum Höhepunkt, indem er sein Geschlechtsteil an meinem rieb, ohne einzudringen. Von Vergewaltigung ist nicht die Rede. Ein Geschlechtsverkehr fand nicht statt. Aber dieser Vorfall ereignete sich ohne meine Zustimmung, während ich schlief. Ich habe infolgedessen auch nicht meine Jungfräulichkeit verloren.“ „Kein erzwungener Geschlechtsverkehr“ Marco W. stritt in seiner Vernehmung alle Vorwürfe ab und wies nochmals darauf hin, dass Charlotte M. sich ihm gegenüber auch älter gemacht hatte: „Ich widerspreche den Vorwürfen eines erzwungenen Verkehrs. Ich habe nicht unter dem Vorsatz einer Straftat gehandelt. Dieser Vorfall tut mir sehr leid. Ich weiß, dass diese Handlung auch in meinem Land 11 verboten ist. Aber ich hatte keine Bedenken, da die Geschädigte vorgab, 15 Jahre alt zu sein.“ Ob Marco W. vor dem Prozesstermin am 6. Juli freikommt, scheint derzeit unwahrscheinlich. Politiker und Behörden versuchen allerdings alles, um die Lage für den deutschen Teenager zu vereinfachen. So sicherte der türkische EUChefunterhändler Ali Babacan nach einem Gespräch mit Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) in Brüssel zu, dass seine Regierung für ein faires Verfahren sorgen werde. Und für eine kleine Chance, dass Marco W. demnächst vielleicht in ein deutsches Gefängnis überstellt wird, sorgte die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Nach Angaben der „Allgemeinen Zeitung Uelzen“ hat diese nun ein Verfahren gegen Marco W. eingeleitet. Damit wäre eine Anklage auch in Deutschland möglich. Für die Türkei bestünde damit die Möglichkeit, das Verfahren im Rechtshilfewege an die deutsche Justiz abzugeben - mit der Bitte, die Strafverfolgung hier zu übernehmen. „Einmischung in schwebendes Verfahren“ Türkei Nachrichtensperre im Fall Marco W. verfügt Europaabgeordneter Öger kritisiert Merkel Die Medien gieren nach Neuigkeiten über Marco W. Ein türkisches Gericht hat jedoch vorerst eine Nachrichtensperre verfügt, zum Schutz des 17-Jährigen, heißt es. Die Familie des Mädchens hat nun Polizeischutz - und will nicht mit Marcos Eltern sprechen. Vural Öger hat die Äußerungen von führenden deutschen Politikern zum Fall Marco aus Uelzen kritisiert. Auch die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), sich für den Jugendlichen einzusetzen, sei „äußerst kontraproduktiv“, sagte Öger. „Dieser Druck auf die türkische Justiz führt dazu, dass die Richter eine vorgefasste Meinung einnehmen“, so Öger. Die Reaktion deutscher Medien und Politiker seien eine unzulässige Einmischung in ein schwebendes juristisches Verfahren eines souveränen Staates. Die Keine Entspannung im Fall Marco: Die Familie des britischen Mädchens, das der 17-Jährige während eines Türkeiurlaubs sexuell missbraucht haben soll, will nicht mit den Eltern des jungen Mannes sprechen. Die Eltern der 13-Jährigen sagten, sie vertrauten auf die türkische Justiz und sähen keine Veranlassung, mit der Familie des Jungen im niedersächsischen Uelzen Kontakt aufzunehmen. Opfer sei nicht der 17-jährige Deutsche, sondern das 13 Jahre alte Kind. Eine Strafkammer im türkischen Antalya verfügte am Donnerstag (28.6.) eine Nachrichtensperre für das Gerichtsverfahren gegen den Schüler. Das Verbot gelte auch für die deutschen Kamerateams, die seit Tagen vor dem Gefängnis live berichteten, sagte Generalstaatsanwalt Osman Vuraloglu der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu. Vuraloglu hatte den Verbotsantrag bei Gericht gestellt. Er begründete den Schritt damit, dass die Rechte von Minderjährigen geschützt werden müssten. Türkei sei „ein Rechtsstaat“, dessen Strafgesetzbuch sich an den europäischen Maßstäben orientiere, so Öger. „Für Sex mit Minderjährigen sehe das türkische Recht „genau so wie in Deutschland“ eine Strafe von „bis zu zehn Jahren Haft“ vor. Er gehe davon aus, dass im umgekehrten Fall ein türkischer Jugendlicher ohne Wohnsitz in Deutschland auch wegen Fluchtgefahr verhaftet würde. „Ich gehe davon aus, dass am 6. Juli ein mildes Urteil kommt, mit dem alle leben können“, sagte Öger. Antalyas Oberstaatsanwalt Osman Vuraloglu Loraine W. (19) in TV-Sendung zum Fall Marco Zeugin: „Ich habe von Anfang an gesagt, die ist 16“ Der Fall von Marco W. (17) und der 13jährigen Britin Charlotte M. bewegt Deutschland – und entzweit in einer Frage, die auch im Prozess gegen Marco entscheidend sein wird: Kann der Uelzener Schüler, angeklagt des sexuellen Missbrauchs, eine 13-Jährige für 15 gehalten haben? So alt gab sich Charlotte angeblich gegenüber Marco aus. Offensichtlich gibt es jetzt eine entlastende Zeugin! Die Deutsche Loraine W. (19) war zur gleichen Zeit wie Marco in dem Hotel in Antalya, sah Charlotte jeden Tag. Kindlich oder jugendlich-erwachsen – wie wirkte die Britin? Loraine sagte dazu in der TV-Sendung „Sam“ (Pro 7): „Ich hab von Anfang an gesagt, die ist 16. Ich hätte sie auf jeden Fall so eingeschätzt. Ich hätte nie gedacht, dass sie so jung sein würde, weil die immer sehr gestylt rum gelaufen ist. Da kann man sich schon älter machen, als man ist.“ Die 13jährige Charlotte und ihre Schwester wurden von ihrer Mutter, die Marco W. angezeigt hatte, offenbar kaum kontrolliert. Die beiden sollen immer bis spät nachts in Discos gefeiert haben. Loraine weiter: „Charlotte und ihre Schwestern waren auch immer gut dabei und sie haben sehr viel getrunken, muss ich sagen. Und dann denkt man sowieso nicht, dass sie so jung sind.“ Alkoholkonsum muss die Mutter ihrer 13-Jährigen ausdrücklich genehmigt haben. Loraine: „Da gab’s im Hotel pinkfarbene und grüne Bänder. Mit Grün durfte man Alkohol trinken. Und weil die alle ein grünes Bändchen hatten, sind wir erst mal davon ausgegangen, dass sie so alt sind.“ Sie finden uns im Stadtplan auf Seite 19 unter D1 und B1