Immobilien Wertpapiergeschäfte Auslandskonten

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Immobilien Wertpapiergeschäfte Auslandskonten
info
Anregungen und Tipps von Ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwalt
ECOVISinfo Ausgabe 2/2013
Immobilien
Kalkulieren mit
kühlem Kopf
Seite 2
Wertpapiergeschäfte
Altverluste nur
noch 2013 anrechenbar
Seite 6
Auslandskonten
Gefährliches
Versteckspiel
Seite 8
Annette Bettker,
Steuerberaterin bei Ecovis:
„Um volles Elterngeld zu erhalten,
sollte man rechtzeitig über
den Wechsel der Steuerklasse
nachdenken.”
„Die Situation ist günstig, aber nicht ganz ohne Risiko. Doch die viel zitierte
Immobilienblase gibt es nicht. Denn hierzulande verfahren die Finanzinstitute
sehr konservativ und legen strenge Maßstäbe an die Bonität.“
Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis Consulting
IMMOBILIEN
Kalkulieren mit kühlem Kopf
Ein heißer Markt für viele auf der Suche nach sicheren Finanzanlagen ist das Geschäft mit Immobilien.
Was rechtlich, steuerlich und finanziell sinnvoll ist, lässt sich frühzeitig durch Expertenrat klären.
Worüber wir
reden sollten
es für mich finanziell
” Ist
und steuerlich sinnvoll, in
eine Immobilie zu investieren?
spricht für eine
” Was
eigengenutzte und was
für eine fremdgenutzte
Immobilie? Was spricht
für eine Wohn-, was für
eine Gewerbeimmobilie?
Welche versteckten Män” gel,
Beeinträchtigungen
und Gefahren können mir
beim Immobilienerwerb
drohen?
Was muss ich bei der
” Finanzierung
beachten?
energetischen
” Welche
Sanierungen sind wirtschaftlich sinnvoll?
kann ich den
” Wie
Wert meiner Immobilien
erhalten?
”
Inwieweit soll ich auch
Immobilien im Ausland in
Betracht ziehen?
2 ECOVIS Info 2/2013
W
er als Konsequenz aus der Finanzkrise und aus Sorge vor
steigender Inflation privat oder geschäftlich eine sichere Anlageform
sucht, kommt immer wieder auf das
Thema Immobilien. Das Investment
ins „Betongold“ ist verlockend wie
selten: Die Zinsen für Baugeld markieren je nach Anbieter und Kreditlaufzeit zwischen zwei und dreieinhalb Prozent und stehen auf einem
ihrer historischen Tiefpunkte.
„Die Situation ist günstig, aber nicht
ganz ohne Risiko“, gibt Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis Consulting, zu bedenken.
Die Preise steigen
Der Bankkaufmann und Sachverständige für Grundstücksbewertung
verweist auf die Entwicklung der Preise, die bei Gewerbeimmobilien leicht,
bei Wohneigentum in Wachstumsregionen wie Berlin, Hamburg,
Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Stuttgart
und München sowie verschiedenen
Universitätsstädten deutlich angezogen haben.
So registrierte der Verband deutscher
Pfandbriefbanken bei selbst genutztem Wohneigentum seit 2003 einen
Preisanstieg von 13 Prozent für Einfamilienhäuser und 15 Prozent für
Eigentumswohnungen. Im gleichen
Zeitraum kletterten die Mieten bei
Neuverträgen um rund 12 Prozent.
Doch die über Jahre sinkenden Baugeldzinsen konnten die Erhöhungen
mehr als kompensieren.
Angesichts steigender Preise erscheinen gerade in den nachfragestarken Ballungsgebieten manches
Objekt überteuert und der Immobilienmarkt überhitzt. Schon gibt es
erste Befürchtungen einer Immobi-
lienblase, die irgendwann platzt und
viele Eigentümer in eine existenzbedrohende Schuldenkrise stürzt. „Dazu besteht kein Anlass“, beruhigt
Priglmeier. „Denn anders als in den
USA, wo viele mit unsicheren Jobs
und ohne Eigenkapital rasch an vermeintlich günstige Kredite gekommen sind, verfahren die Finanzinstitute in Deutschland sehr konservativ
und legen strenge Maßstäbe an die
Bonität.“ Die gesunden Kreditstrukturen hierzulande beruhen auf einem
mit durchschnittlich 29 Prozent hohen Eigenkapitalanteil und stetig steigendem verfügbarem Einkommen
der Schuldner.
Noch sind die Zinsen niedrig. Aber
erste Beobachter erwarten bereits
mittelfristig steigende Zinsen. Weil
sämtliche Verträge gemeint, die im
Zusammenhang mit Grundstücken
stehen. Das sind notarielle Kaufverträge, Vormerkungen, schuldrechtliche und sachenrechtliche Vorkaufsrechte, Erbbaurechtsregelungen, Vereinbarungen über Grundstücksrechte zur besonderen Absicherung des
Rechteinhabers wie etwa Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Hypotheken und Grundschulden.
Dazu kommen Überbauauseinandersetzung, Notwegerechte, Unterlassungsansprüche oder Vereinbarungen im Zusammenhang mit einer
Wohnungseigentümergemeinschaft.
„Solche Verträge können zu nur
schwer durchschaubaren Geflechten
von Rechten und Pflichten werden.
Damit der Eigentümer auf der siche-
Angesichts steigender Preise erscheinen gerade in
nachfragestarken Ballungsgebieten manches Objekt
überteuert und der Immobilienmarkt überhitzt.
niemand weiß, wie lange die derzeit
extrem günstige Konstellation anhält,
besteht die Gefahr, unter allen Umständen noch rasch die Gelegenheit
nutzen zu wollen und zu kaufen.
„Doch vorschnelle Entscheidungen
auf dem Immobilienmarkt sind nie
gut, weil sie wirtschaftlich und rechtlich nicht durchdacht sind“, warnt
Stefan Reichert, Fachanwalt für Bauund Architektenrecht bei Ecovis.
Auf den Immobilienvertrag
kommt es an
Ob Wohneigentum selbst genutzt
oder vermietet wird – alles steht und
fällt von Anfang an mit dem richtigen Immobilienvertrag. Damit sind
ren Seite ist, sollte er auf jeden Fall
juristischen Rat einholen“, empfiehlt
Reichert.
Neben den zivilrechtlichen Vereinbarungen machen auch noch Vorschriften aus dem öffentlichen Recht
jeden Immobilienerwerb zu einem
komplexen Unterfangen. Christian
Fiedler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Ecovis, kennt dies
aus seiner Praxis: „Wer keine fertigen Immobilien kauft, sondern selbst
ein Haus errichten lassen will, hat jede
Menge zu beachten.“ Die meisten
Bauherren unterschätzen den Umfang eines Baugenehmigungsverfahrens und vieles, was noch kommen kann. „Je nach Objekt müssen
„Die meisten Bauherren unterschätzen vieles, was noch kommen kann:
Themen der Denkmalpflege, Baulasten, Probleme rund um Schwarzarbeit
oder schwierige Fragen des Energieeinspargesetzes.“
Christian Fiedler, Rechtsanwalt bei Ecovis
sie sich mit Themen der Denkmalpflege, mit Baulasten oder mit der
Kontamination von Grundstücken,
mit Problemen rund um Schwarzarbeit oder mit schwierigen Fragen des
Energieeinspargesetzes befassen.“
Förderprogramme nutzen
Alles, was mit Energie zu tun hat, ist
eine zentrale Herausforderung für jeden Immobilienerwerber geworden.
Wenn es um Effizienz geht, die energetische Sanierung bestehender Objekte etwa durch Wärmedämmung
oder die Wahl umweltfreundlicher
Energieversorgung: In jedem Fall sind
höhere Aufwendungen notwendig,
die das meist enge Finanzbudget
zusätzlich belasten. Doch der Staat
hilft, die Kosten abzufedern. Bernhard Müller, Fördermittelexperte bei
Ecovis: „Das Unterstützungsangebot
ist sehr vielfältig. Das macht es nicht
leicht, die höchstmöglichen Förderbeträge auszuschöpfen. Oft stellt eine Kombination der verschiedenen
Förderprogramme aus Landes- und
Bundestöpfen die beste Lösung dar.“
In jeder Hinsicht ist ein Immobilienerwerb eine Investition, die wohlüberlegt sein will. Deshalb sollten sich
Interessenten und Anleger vor ihrer
konkreten Entscheidung umfassend
informieren und frühzeitig Expertenrat einholen. Nur so können sie sicher sein, Fallstricke zu umgehen und
rechtlich, steuerlich und finanziell
sinnvoll den richtigen Schritt zur eigen- oder fremdgenutzten Immobilie zu tun. Denn Immobilien sind ein
heißer Markt, der kühlen Kopf erfordert, damit die individuellen Chancen und Potenziale auch erfolgreich
ausgeschöpft werden können.
In den nächsten Ausgaben
von ECOVIS info lesen Sie:
Ausgabe 3/2013:
Immobilien bauen oder kaufen –
was rechtlich zu beachten ist.
Ausgabe 4/2013:
Immobilien finanzieren, Förderung nutzen, Steuern sparen.
ECOVIS Info 2/2013 3
kurz & bündig
Umsatzsteuer
Geschäft im Ganzen
veräußern
Umsätze einer Geschäftsveräußerung im Ganzen unterliegen nicht der Umsatzsteuer,
sofern der Erwerber die selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann. Es reicht aus, wenn
die Betriebsgrundlagen auf
unbestimmte Zeit mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit an den Erwerber vermietet werden (Bundesfinanzhof, Az. XI R 27/08).
Körperschaftsteuer
Verluste abziehen
Werden innerhalb von fünf
Jahren mehr als 25 Prozent
der Anteile an einer Körperschaft an einen Erwerber
übertragen, sind insoweit die
bisher nicht genutzten Verluste nicht mehr abziehbar.
Werden mehrfach Anteile geund wieder verkauft, ohne die
25-Prozent-Grenze zu übersteigen, bleiben die Verlustvorträge erhalten (Finanzgericht Niedersachsen
13.09.2012, 6 K 51/10).
Anscheinsbeweis
bei Autonutzung
D
er Bundesfinanzhof (BFH) hat im
Dauerstreit um die steuerliche Bewertung dienstlich und privat genutzter
Autos ein bemerkenswertes Urteil gefällt.
Danach gilt der sogenannte Anscheinsbeweis nicht mehr uneingeschränkt. Bislang konnten die Finanzbehörden davon
ausgehen, dass ein Unternehmer, der ein
Auto im Betriebs- und eines im Privatvermögen hat, das dienstliche Fahrzeug
auch privat nutzt und somit den geldwerten Vorteil versteuern muss. Das ist
jetzt nicht mehr der Fall, sofern für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen
Fahrzeug in Status und Gebrauchswert
vergleichbar sind. Dabei kommt es auf
die Gleichwertigkeit an; ob Luxus- oder
Kleinwagen, ist nicht von Belang (BFH
4.12.2012, VIII R 42/09).
Abgabenordnung
Bei der Arbeitszeit ist Vertrauen
besser als die Stechuhr
G
eht es um die Arbeitszeit, folgen viele Unternehmen noch
immer den klassischen Regelungen und übersehen die
betriebswirtschaftlichen Nachteile. Dagegen bringen flexible
intelligente Arbeitszeitmodelle eine größere Motivation der
Belegschaft und steigern die Effizienz. Denn hier kann die Dokumentation der Stundenzahlen entfallen. Dadurch bauen sich
nicht mehr massenhaft Überstunden auf, die dann in Freizeit
oder Geld auszugleichen wären. Flexible Regelungen lassen
sich praktikabel umsetzen, weil die Einführung neuer Arbeitszeitregelungen grundsätzlich keiner Zustimmung der Arbeitnehmer bedarf. Bei Modellen wie der Vertrauensarbeitszeit
kann das Unternehmen ganz auf eine betriebliche Zeiterfassung verzichten. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten, die
Sie gemeinsam mit Ihren Ecovis-Beratern erörtern sollten.
Nachzahlungszins:
Höhe bestätigt
Nachdem das Bundesverfassungsgericht und der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich
festgelegten Zinshöhe von
6 Prozent pro Jahr (0,5 Prozent für jeden vollen Monat) für Nachzahlungszinsen
bestätigt haben, ist beim
Finanzgericht Düsseldorf ein
neues Verfahren anhängig
(Az. 12 K 2497/12 AO). Ecovis
behält das Verfahren im Auge
und wird Sie dazu auf dem
Laufenden halten.
Internationaler
Vorrang für Gläubiger
D
as deutsche Insolvenzrecht zielt neben Sicherung und Verwertung vorhandener Vermögenswerte zugunsten der
Gläubiger auch auf die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen. International liegt es damit im Trend. Das ergibt
eine Umfrage unter Ecovis-Partnern aus
21 Ländern. Nahezu überall wollen die
Gesetzgeber insolventen Unternehmen,
die ein tragfähiges Fortführungskonzept
vorlegen, eine zweite Chance geben – für
Gläubiger oft eine bessere Lösung als die
Liquidation.
Ein Unternehmen muss
Insolvenz anmelden ...
… wenn es zahlungsunfähig ist
Einzelunternehmer, Personengesellschaften
16
76
nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften
17
81
börsennotierte Kapitalgesellschaften
16
76
… wenn es überschuldet ist
Einzelunternehmer, Personengesellschaften
9
45
nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften
13
65
börsennotierte Kapitalgesellschaften
14
70
… wenn Zahlungsunfähigkeit droht
Einzelunternehmer, Personengesellschaften
9*
43
nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften
9*
43
börsennotierte Kapitalgesellschaften
9*
43
*Länder nicht identisch
4 ECOVIS Info 2/2013
Anzahl Anteil von 21
Länder (in Prozent)
„Bei einem Unternehmen wie der MTN Neubrandenburg GmbH,
das viel ins Ausland exportiert, muss die Behandlung umsatzsteuerlicher
Fragen in allen Ländern beachtet und richtig umgesetzt werden.“
Ines Frenzel, Steuerberaterin bei Ecovis
S T E U E R R EC H T
Mit Tradition und Innovation zum Erfolg
Die MTN Neubrandenburg GmbH hat sich zu einem über die deutschen Grenzen hinaus gefragten
Anbieter von Dialysekonzentraten entwickelt.
D
ie moderne Medizin unterstützt
heute viele Menschen dabei,
trotz körperlicher Defizite ein glückliches Leben zu führen. Allein in
Deutschland finden rund 65.000
Menschen Hilfe bei der Nierenersatztherapie unter Verwendung von
Dialysekonzentraten. Die MTN Neubrandenburg GmbH gehört zu den
Unternehmen, die als zuverlässiger
Produzent und Lieferant für die Versorgung mit diesen Flüssigkeiten
stehen. Die Wurzeln reichen bis in
das Jahr 1984 zurück, und zwischenzeitlich war die Produktion auch Teil
eines schwedischen Konzerns. Als der
sich vor sechs Jahren von diesem
Geschäft trennen wollte, übernahm
die heutige Firmenchefin Irmtraud
Steinert den Bereich im Zuge eines
Management-Buy-outs. „Seitdem ist
die Produktion um ca. 40 Prozent
und die Zahl der Mitarbeiter von
56 auf rund 70 gestiegen“, so die
Unternehmerin.
Fachlicher Rat von außen
Förderlich für diese Entwicklung war
es, dass MTN zum Start des operativen Geschäfts Anfang 2008 mit dem
Lizenzprodukt Citrasate® gleich eine
Innovation präsentieren konnte. Das
von der US-Firma ART entwickelte
Konzentrat enthält statt der bei herkömmlichen Standard-Konzentraten
üblichen Essigsäure den Wirkstoff
Zitronensäure. Damit werden unangenehme Nebenwirkungen vermieden und zudem gerinnungshemmende Effekte erzielt. MTN produziert
Citrasate® heute für eine ganze Reihe von EU-Ländern und ist in Deutschland darüber hinaus auch für den Vertrieb zuständig. Von der Produktion
insgesamt gehen rund 60 Prozent an
Chefin der MTN Neubrandenburg GmbH
Irmtraud Steinert: „Schon
in der Startphase unterstützte uns Ecovis mit
einem Gründercoaching.“
Abnehmer in der Bundesrepublik. Der
Rest wird exportiert: in alle EU-Länder, aber auch in die Ukraine und afrikanische Länder.
Für das Unternehmen mit heute mehr
als zehn Millionen Euro Umsatz gehören absolute Produktsicherheit und
eine qualitätsgerechte Fertigung zu
den strategischen Eckpfeilern. Motivierte Mitarbeiter, die zum Großteil
schon seit der Gründung dabei sind,
tragen dazu ebenso bei wie die gesunde Mischung aus jungen und älteren Beschäftigten. Doch auch fachlicher Rat von außen gehört zum Erfolg. Ecovis steht dem Unternehmen
beispielsweise bei der Behandlung
wichtiger umsatzsteuerlicher Fragen
rund um das Exportgeschäft zur Seite. „Wichtig für uns ist, dass wir bei
Ecovis sowohl auf Ansprechpartner
am Firmenstandort als auch im Ausland zugehen können“, betont Steinert. Sie schätzt darüber hinaus die
kontinuierliche Zusammenarbeit bei
den monatlichen Auswertungen. In
der Startphase unterstützte Ecovis die
Unternehmerin mit einem Gründercoaching. Da gab es wertvolle Hinweise zur Festlegung branchenrelevanter Kennzahlen und zur langfristigen Liquiditätsplanung, aber auch
Unterstützung bei der Beantragung
von Bank- und Kfw-Krediten.
Gut gemischtes Kundenportfolio
Mit einer Mischung aus gefragten
Produkten und effizienter Fertigung,
Kundenorientierung und professionellem Management verfügt das
Unternehmen heute über eine starke
Marktposition. Neben den Vertriebspartnern im Export gehören Dialyseanbieter mit Nierenzentren, Ärzte und
Krankenhäuser zu den Abnehmern.
„Ich habe stets darauf geachtet, dass
wir breit aufgestellt sind und uns
nicht auf einen oder wenige Kunden
konzentrieren“, nennt Steinert eines
ihrer Erfolgsrezepte.
ECOVIS Info 2/2013 5
„Mit der richtigen Strategie können Sie eine optimale Nutzung
Ihrer Altverluste erreichen und Abgeltungsteuer sparen.“
Stefan Wirth, Steuerberater bei Ecovis
W E RT PA P I E R G E S C H Ä FT E
Altverluste nur noch 2013 verrechenbar
Letzte Chance in diesem Jahr: Ab 2014 dürfen unverbrauchte Altverluste aus Wertpapieranlagen
nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
Worüber wir
reden sollten
hoch sind meine Ver” Wie
luste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit bis
Ende 2008, und sind diese steuerlich grundsätzlich noch verrechenbar?
welcher konkreten
” Mit
Anlagestrategie lässt sich
vor dem Jahresende eine
optimale Verlustverrechnung erreichen?
Aktiengesellschaf” Welche
ten schütten in diesem
Jahr „steuerfreie“ Dividenden aus ihren Kapitalrücklagen aus?
W
enn Sie noch über steuerlich
verrechenbare Altverluste aus
privaten Wertpapiergeschäften aus
der Zeit vor 2009 verfügen, haben
Sie nur bis Jahresende Gelegenheit,
diese Verluste mit abgeltungsteuerpflichtigen Kursgewinnen aus Wertpapieranlagen zu verrechnen. Dazu
zählen Profite aus dem Verkauf von
Aktien, Anleihen, Zertifikaten und
Fondsanteilen – nicht jedoch Zinserträge, Dividenden oder Auszahlungen aus Lebensversicherungen
oder Fondsausschüttungen.
„Verbleiben nach dem 31. Dezember 2013 unverbrauchte Altverluste
aus Wertpapieranlagen, dürfen sie
ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus
privaten Veräußerungsgeschäften wie
dem steuerpflichtigen Verkauf von
vermieteten Immobilien, Edelmetallen wie Goldbarren oder -münzen
oder Antiquitäten verrechnet werden“, sagt Dirk Wellner, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
bei Ecovis. Da die meisten Steuerzahler derartige Geschäfte nicht in
größerem Stil tätigen, werden viele
Altverluste damit steuerlich ungenutzt bleiben. „Doch so weit muss
es nicht kommen“, erklärt EcovisSteuerberater Stefan Wirth. „Mit der
richtigen Strategie können Sie Ihre
Altverluste noch optimal nutzen und
Abgeltungsteuer sparen.“
1: Kursgewinne mitnehmen
Sie sollten die derzeitige gute Börsenverfassung nutzen und Kursgewinne realisieren. Haben Sie die Papiere nach 2008 angeschafft, behält
die Depotbank zunächst Abgeltungsteuer ein. Die wird Ihnen jedoch
über den Steuerbescheid 2013 vom
Finanzamt zurückerstattet, wenn Sie
6 ECOVIS Info 2/2013
eine Verrechnung der Gewinne mit
vorhandenen Altverlusten beantragen. Selbst wenn Sie die Aktien am
gleichen Tag wieder zurückkaufen,
darf der Fiskus die Transaktion nicht
als Gestaltungsmissbrauch brandmarken (Bundesfinanzhof-Urteil vom
25.8.2009, Az. IX R 60/07).
2: Stückzinsen produzieren
Halten Sie festverzinsliche Wertpapiere, Nullkuponanleihen (Zero-Bonds),
abgezinste Sparbriefe oder Bundesschatzbriefe Typ B in Ihrem Wertpapierdepot, können Sie aufgelaufene
Zinsansprüche steuerfrei kassieren,
indem Sie die Papiere bereits vor dem
nächsten Zinstermin 2013 verkaufen.
Die bis zum Verkauf verdienten Zinsen bescheinigt die Depotbank in
Form von Stückzinsen als Teil des Verkaufspreises. Diese Erträge dürfen mit
Altverlusten verrechnet werden.
3: Steuerfreie Dividenden
kassieren
Mit einem Trick können Sie auch die
gerade anlaufende Dividendensaison
für eine optimale Verwertung Ihrer
alten Verlustvorträge nutzen. Denn
einige Aktiengesellschaften zahlen
„steuerfreie“ Dividenden aus ihren
Kapitalrücklagen aus.
Wirklich steuerfrei ist eine derartige
Dividende jedoch nur für Anleger, die
diese Papiere bereits vor 2009 erworben haben. Denn bei Aktienkäufen ab 2009 vermindert die jeweilige Depotbank in Höhe der ausgezahlten Dividenden die Einstandskurse der Aktien.
Beim späteren Verkauf der Papiere ist
der abgeltungsteuerpflichtige Kursgewinn damit im Idealfall höher. Sie
erhalten deshalb genaugenommen
zwar nur einen zeitlich befristeten
Steueraufschub.
Mit diesem Kniff allerdings können
Sie punktgenau vorhandene Altverluste steuerlich verwerten. Um die
steuerfreie Dividende sicher zu kassieren, muss die Aktie spätestens am
Tag vor der Hauptversammlung im
Depot liegen – ausgezahlt wird die
Ausschüttung dann einen Tag nach
dem jährlichen Aktionärsmeeting.
„Auch Selbstständige, die nach der Geburt ihres Kindes zeitweise
erwerbstätig sind, können Elterngeld erhalten.“
Annette Bettker, Steuerberaterin bei Ecovis
E LT E R N G E L D
Rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse
Beim Elterngeld gibt es seit Anfang dieses Jahres grundlegende Neuerungen für alle Geburten ab Januar 2013.
Dabei sind auch einige steuerliche Aspekte sorgfältig zu beachten.
U
m eine schnellere Bearbeitung
der Elterngeldanträge zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Änderungen eingeführt.
Betroffen sind alle Geburten ab
dem 1. Januar 2013. Durch das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“ errechnet sich das
Elterngeld zwar weiterhin auf Basis
des vor der Geburt verdienten Nettoeinkommens. Davon werden aber
für Steuern und Sozialabgaben jetzt
nur noch pauschale Abzüge vorgenommen, zum Beispiel für Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
„Das ist rund ein halber Prozentpunkt
weniger als bisher. Diese neue Regelung werden viele Eltern zu spüren
bekommen, weil sie ab diesem Jahr
geringere staatliche Zuschüsse erhalten“, sagt Annette Bettker, Steuerberaterin bei Ecovis.
Spürbare Effekte resultieren nicht zuletzt aus der Wahl der Steuerklasse.
„Dabei sollten Arbeitnehmer ihre
Lohnsteuerklasse mindestens sieben
Monate vor der Geburt ihres Kindes
anpassen. Denn für die Berechnung
des Elterngelds gilt jene Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der
Geburt des Kindes überwiegend auf
der Lohnsteuerkarte eingetragen
war“, erläutert Gerd Krabbe, Steuerberater bei Ecovis. Nur so lässt sich
der maximale Anspruch beim Elterngeld erreichen.
Eventuell weniger Geld
in der Tasche
Aber Vorsicht: Durch den Wechsel
kann sich das gemeinsame Nettogehalt empfindlich reduzieren. Dies sollte nicht außer Acht gelassen werden.
Bei Einkommen aus selbstständiger
Erwerbstätigkeit ist der Gewinn laut
Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums (VZ) vor der Geburt maßgebend. Verluste werden nicht mit
Gewinnen einer anderen Einkunftsart verrechnet. Wobei für die Selbstständigen zur Berechnung des El-
terngelds für den Steuerabzug die
Steuerklasse IV gilt. Ein Steuerklassenwechsel entfällt.
Einkommensgrenzen beachten
Das monatliche Elterngeld von maximal 1.800 Euro kann in den ersten
14 Lebensmonaten in Anspruch genommen werden. Väter und Mütter
können den Zeitraum untereinander
aufteilen. Ein Elternteil kann dabei
mindestens zwei und höchstens zwölf
Monate in Anspruch nehmen. Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich
der Betrag für das zweite Kind pauschal um 300 Euro, bei Drillingen um
weitere 300 Euro. Allerdings entfällt
der Elterngeldanspruch für Paare, die
im Kalenderjahr vor der Geburt gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro erzielt hatten. Alleinerziehende erhalten Elterngeld bis zu einem Jahreseinkommen von maximal 250.000
Euro. Eltern, die vorher nicht erwerbstätig waren, bekommen den
Mindestbetrag: 300 Euro pro Monat.
Worüber wir
reden sollten
Wie errechnet sich das El” terngeld,
wenn Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb
oder einer anderen selbstständigen Tätigkeit bezogen werden?
Inwieweit fließen bei
” Selbstständigen
die
Betriebskosten in die
Berechnung des Elterngelds ein?
wird die Vorsorge” Wie
pauschale bei Selbstständigen berücksichtigt, die
privat krankenversichert
sind?
Rolle spielen
” Welche
bei der Berechnung
des Elterngelds die steuerlichen Freibeträge?
ECOVIS Info 2/2013 7
„Bis auf Luxemburg und Österreich informieren alle EU-Staaten sowie
zugehörige Gebiete und weitere Länder die deutschen Finanzbehörden über
Zinseinkünfte, die deutschen Steuerzahlern dort zufließen.“
Alexander Littich, Rechtsanwalt bei Ecovis
A U S L A N DS KO N T E N
Gefährliches Versteckspiel
Wer private Konten und Depots im Einflussbereich der EU-Zinsrichtlinie verschweigt, droht leicht aufzufliegen –
oder macht ein schlechtes Geschäft.
Worüber wir
reden sollten
Welche Zins- und Fonds” erträge
fallen unter die
EU-Zinsrichtlinie?
der anonyme
” Befreit
Quellensteuerabzug
davon, sie in meiner Steuererklärung anzugeben?
kann ich den
” Wie
Quellensteuerabzug
vermeiden?
Was muss ich bei einer
” Selbstanzeige
beachten?
kann ich die nötigen
” Wie
Bankunterlagen aus dem
Ausland beschaffen?
8 ECOVIS Info 2/2013
S
o etwas hat Alexander Littich,
Rechtsanwalt bei Ecovis, noch
nicht erlebt: „Immer mehr Steuerzahler, die heimlich Geld auf Auslandskonten und -depots angelegt
haben, wollen reinen Tisch machen.
Im vergangenen Jahr haben so viele
Mandanten dazu um Rat gefragt wie
die ganzen fünf Jahre davor.“
Schuld daran ist nicht nur das seit
Spätherbst 2012 absehbare Aus des
Steuerabkommens mit der Schweiz,
das im Februar endgültig im Bundesrat scheiterte. Zwar hatte, so Littich,
„mancher mit der Selbstanzeige abgewartet, weil er – etwa in Erbfällen – andere Mitbetroffene nicht hineinziehen wollte und die laut Abkommen mögliche anonyme Abgeltung bevorzugt hätte. Doch auch diese Mandanten haben sich alternativ
auf die Selbstanzeige vorbereitet.“
Zudem spricht es sich herum, dass
auch andere beliebte Fluchtgeld-
Ziele wie Österreich, Luxemburg oder
Liechtenstein nicht mehr so sicher
sind wie ursprünglich gedacht – und
das nicht nur wegen der Gefahr, dass
Steuersünder-CDs auftauchen. So ist
seit Jahresanfang das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein in Kraft, das sich sehr stark
an den strengen OECD-Empfehlungen orientiert und das bereits seit
2010 geltende Informationsaustauschabkommen ergänzt.
Gezielte Auskunftsersuchen
Angesichts der neuen EU-Amtshilferichtlinie in Steuersachen, die grundsätzlich ebenfalls seit Januar 2013
gilt, raten immer mehr österreichische Banken ihren deutschen Privatkunden, die Konten und Depots im
Nachbarland unterhalten, zur Offenheit gegenüber dem heimischen
Finanzamt. „Sie wollen offensichtlich
nicht denselben Fehler machen wie
viele Schweizer Banken, um keine Kunden zu verlieren“, so Professor Dr. Peter Lüdemann, Steuerberater, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Internationales Steuerrecht bei Ecovis.
Die EU-Amtshilferichtlinie ermöglicht
nämlich gezielte Auskunftsersuchen
im Fall, dass ein deutscher Steuerbürger sich verdächtig gemacht hat.
Das Bankgeheimnis ist dabei laut Artikel 18 kein Hindernis – abgesehen
davon, dass es in Österreich schon
seit Langem keine völlig anonymen
Konten mehr gibt, weil der Inhaber
seine Identität gegenüber dem Institut preisgeben muss.
„Was viele auch nicht wissen: Inzwischen melden nahezu alle EU-Staaten und zugehörige Gebiete Zinseinkünfte im Sinne der EU-Zinsrichtlinie, die deutschen Steuerbürgern
dort zufließen, nach Deutschland“,
sagt Lüdemann. So informiert Belgien über Zuflüsse seit dem 1. Januar 2010, und selbst Steueroasen wie
die Cayman-Inseln oder Guernsey
sind mit von der Partie. Damit weiß
das Finanzamt über Einkünfte auf
Auslandskonten, aber nicht über die
jeweiligen Inhaber Bescheid.
In den Ländern, die direkt oder per
Abkommen unter die EU-Zinsrichtlinie fallen, aber keine Daten übermitteln, wie etwa Luxemburg, Österreich und die Schweiz, „lohnt sich
das Versteckspiel nicht mehr“, so Littich. Denn auch dort betreuen die
Banken ab Ende dieses Jahres nur
noch deklarierte Konten. Lüdemann:
„Andere Konten müssen bis dahin
aufgelöst werden – gegen Überweisung mit Angabe der Zielbank. In maximal fünf Jahren dürfte auf diesem
Gebiet für die deutschen Finanzbehörden alles transparent werden.“
„Der falsche Umgang mit Steuern und Sozialabgaben bei der Entsendung
von Mitarbeitern ins Ausland kann beträchtliche finanzielle Folgen haben.“
Armin Weber, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis
M I TA R B E I T E R E N T S E N D U N G
Vorsicht Grenzrisiko
Wenn Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland entsenden, kann die falsche Anmeldung zur Sozialversicherung
oder eine unzulässige steuerliche Behandlung der Gehälter zu bösen Überraschungen führen.
J
ahrelang vorgesorgt und dann das!
Für einen in Frankreich beschäftigten Mitarbeiter eines deutschen
Getränkekonzerns war die Flasche
seiner Versorgungsansprüche plötzlich leer. Denn statt ihn in das französische Sozialversicherungssystem
einzubinden, hatte die Firma die Vorsorge in Deutschland eingezahlt. Da
er seine Ansprüche nun weder in der
Heimat noch in Frankreich durchsetzen konnte, verklagte der Mann seinen früheren Arbeitgeber auf Schadensersatz in Höhe von mehreren
Hunderttausend Euro.
„Der falsche Umgang mit Steuern
und Sozialabgaben bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
kann beträchtliche finanzielle Folgen
haben“, warnt Armin Weber, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei
Ecovis. Er rät dazu, die Rahmenbedingungen frühzeitig zu prüfen und
auf Sonderregeln zu achten.
Ausnahme vom Territorialprinzip
So gilt bei der Sozialversicherung (SV)
zwar das Territorialprinzip. Das heißt:
Wo der Beschäftigte arbeitet, ist er
abgabenpflichtig. Innerhalb der EU
können diese Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen aber auch
in Deutschland entrichtet werden.
Dazu muss die Entsendung auf Anweisung des Arbeitgebers in Deutschland erfolgen und das inländische Beschäftigungsverhältnis fortbestehen.
Es darf im Ausland zudem kein anderer Mitarbeiter abgelöst und die
Einsatzdauer von 24 Monaten nicht
überschritten werden. Zeichnet sich
eine längere Zeitspanne ab, können
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung –
Ausland einen Verbleib in der deutschen SV beantragen. Die Entsendung muss zeitlich befristet sein und
die arbeitsrechtliche Bindung zum Arbeitgeber in Deutschland fortbestehen. Für Länder außerhalb der EU –
auch in China und den USA – gelten
dagegen oft andere Regelungen.
„Hier sollte man sich vor der Entsendung über die jeweils relevanten Vorschriften informieren“, rät Weber.
Auslandsnachweis strittig
Die Besteuerung wiederum steht laut
einem Musterabkommen der OECD
grundsätzlich dem Staat zu, in dem
die Tätigkeit ausgeübt wird. Deutschland besteuert grundsätzlich das Welteinkommen, also auch ausländische
Einkünfte. Hier erfolgt jedoch eine
Steuerfreistellung der ausländischen
Arbeitseinküfte. Über einen Progressionsvorbehalt werden sie lediglich
bei der Ermittlung des Steuersatzes
berücksichtigt. Die Freistellung ist nur
wirksam, wenn der Arbeitnehmer die
Besteuerung im Ausland nachweisen
kann. „Dazu ist jedoch ein Verfahren
beim Bundesverfassungsgericht anhängig. In strittigen Fällen sollte man
unter Verweis darauf Einspruch einlegen“, rät Weber. Ungeachtet dessen kann die Steuer aber auch in
Deutschland erhoben werden, wenn
sich der Arbeitnehmer nicht länger
als 183 Tage im Ausland aufhält. Der
Tätigkeitsstaat hat jedoch das Besteuerungsrecht ab dem ersten Tag,
wenn die Vergütung von einem Arbeitgeber oder einer Betriebsstätte
im Tätigkeitsstaat getragen wird. „Auf
jeden Fall sollte man frühzeitig die
für das jeweilige Land gültigen Regeln prüfen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.“
Worüber wir
reden sollten
die Rechtslage an
” Lässt
einem ausländischen Tätigkeitsort eine Steuerbefreiung der dorthin entsandten Mitarbeiter zu?
ist bei der Sozialver” Was
sicherung für im Ausland
tätige Beschäftigte zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden?
Vorteile bringt es,
” Welche
ins Ausland entsandte
Mitarbeiter weiter in die
deutsche Sozialversicherung einzubinden?
ECOVIS Info 2/2013 9
„Das Umwandeln einer abhängigen Beschäftigung in eine selbstständige
Tätigkeit, die Modalitäten einer Abmahnung und die Ausbildungskosten sind
immer wieder Stoff für Konflikte.“
Stephan Lichtinger, Rechtsanwalt bei Ecovis
A R B E I T S R EC H T
Vertragscheck für Personaler
Ecovis-Rechtsanwalt Stephan Lichtinger beantwortet drei in der Praxis häufig auftauchende Fragen
zur Vertragsgestaltung im Bereich Personalwesen.
Tipp
Details zu den
Ecovis-Veranstaltungen
zum Thema
Vertragscheck finden Sie
unter www.ecovis.com/
aktuelles/veranstaltungen
Kann ich durch Vertragsgestaltung aus einer abhängigen
Beschäftigung eine selbstständige Tätigkeit machen?
Grundsätzlich nein. Die Einordnung
eines Beschäftigungsverhältnisses
hängt in erster Linie von den tatsächlichen Umständen der Leistungserbringung ab. Der Vertragstext beeinflusst die rechtliche Einordnung
nicht, wenn eine abhängige Tätigkeit ausgeübt wird. Im Zweifel empfiehlt sich dringend die Klärung vor
dem Arbeitsgericht oder bei der
Deutsche Rentenversicherung Bund,
um die Problematik der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Im
Rahmen einer Vortragsreihe für Arbeitgeber bieten wir auch einen kostengünstigen Vertragscheck an.
Was muss man bei einer Abmahnung zur Vorbereitung einer
verhaltensbedingten Kündigung
beachten?
Es empfiehlt sich ein kurzes und klares Anschreiben mit der Beschreibung der arbeitsvertraglichen Pflicht,
die Schilderung des Fehlverhaltens
sowie die Feststellung, dass es sich
um eine Pflichtverletzung handelt.
Dann folgt eine Rüge mit der klaren
Androhung der Kündigung im Wiederholungsfall.
Kann ich vertraglich regeln,
dass ein Arbeitnehmer die von
mir übernommenen Ausbildungskosten zurückzahlen
muss, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird?
Ja, das ist in bestimmten Grenzen
durchaus möglich. Dazu gibt es eine
umfassende Rechtsprechung. Danach hängt die Wirksamkeit einer
solchen Klausel davon ab, dass nicht
nur der Arbeitgeber ein Interesse an
der Fortbildung hat. Außerdem müssen Ausbildungszeit und Ausbildungskosten in angemessenem Verhältnis zur Dauer der Vertragsbindung stehen.
VERÖFFENTLICHUNGSPFLICHT
Praktische Tipps für Ihr Auslandsgeschäft
Die „ChancenWelt – Ausland“ am 23. September 2013 in
München bietet sich an, um interessante Kontakte zu knüpfen.
D
iese einmalige Gelegenheit sollten sich Unternehmer auf keinen Fall entgehen lassen! Im Rahmen
der kostenfreien Veranstaltung
„ChancenWelt – Ausland“ können
Sie an einem Tag über 50 Ecovis-Berater aus 20 Ländern kennenlernen.
Die international erfahrenen Profis
erläutern, worauf es im Ausland ankommt. Zu allen Fragen rund um die
wirtschaftlichen, rechtlichen sowie
praktischen Rahmenbedingungen in
diesen Ländern liefern die Experten
10 ECOVIS Info 2/2013
wertvolle Hilfestellungen und praktische Tipps. Dabei spielt es keine
Rolle, ob die Unternehmen bereits
international tätig sind oder ein Auslandsengagement planen. „Die Veranstaltung wird inhaltlich von spannenden Gästen begleitet“, betont
Geschäftsführer Alexander Weigert,
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
bei Ecovis.
Im Anschluss an die Vorträge und
Erfahrungsberichte haben die Mandanten die Möglichkeit, mit den
Beratern unter vier Augen ins Gespräch zu kommen. An den LänderInfo-Ständen erfahren sie aus erster
Hand, wie schnell und effektiv das
internationale Ecovis-Netzwerk die in
Auslandsmärkten auftauchenden
Sachverhalte und Fragen lösen kann.
An den einzelnen Tischen zeigt
jeweils eine Flagge, aus welchem Land die Ecovis-Experten
kommen:
China/Beijing, China/Shanghai,
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien,
Kroatien, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen,
Rumänien, Serbien, Singapur,
Slowakei, Spanien, Tunesien,
Ukraine, USA.
Um den Dialog zu unterstützen,
ist an jedem Tisch auch ein deutscher Berater dabei. Weitere Infos
sowie das Anmeldeformular zur
„ChancenWelt –
Ausland“ gibt es im
Internet unter
www.ecovis.com/
internationalevent
interna
PRESSESPIEGEL
Mandant im Fokus
Christina
Wuitschik,
Inhaberin der
MarketingAgentur ars
publica, und
IT-Spezialist
Stephan
Domanowski
Erfolgreich mit der Rügen-App
C
hristina Wuitschik verwirklicht ihr Lebensmotto
beinahe jeden Tag: „Lass ihn einfach herein –
diesen kleinen, lebendigen, fröhlichen Augenblick!“
Als der Ehemann beruflich nach Rügen ging, nutzte
sie ihre beim Bertelsmann-Konzern erworbene Erfahrung für einen Neustart. Sie stieg ins Marketing
ein und gründete im Jahr 2000 die ars publica Marketing GmbH in Bergen. Heute ist das Unternehmen
mit zehn Mitarbeitern die größte Agentur auf Deutschlands größter Insel und deckt von Anzeigen über
Broschüren und Kataloge bis hin zu Internetseiten
das gesamte Marketing-Spektrum ab. Besonderes
Augenmerk gilt der Computerwelt: „Druckmedien
werden nie out sein, die Zukunft aber liegt in der
digitalen Welt.“ Die Entwicklung der sogenannten
Rügen-App, also spezieller Anwendungssoftware für
Smartphones und Tablet-Computer, wurde sogar von
einer führenden Computerzeitschrift als „wirklich
toller mobiler Reisebegleiter“ gelobt und wird mittlerweile auch für andere Destinationen und für Hotels erfolgreich umgesetzt. Seit Gründung lässt ars
publica die Finanzbuchhaltung, den Jahresabschluss
und die Steuererklärung, die Vorbereitung für Controlling und Projektauswertung von Ecovis erledigen.
Wuitschik: „Ich habe die Durchwahl von meinem
Steuerberater und kann immer sofort mit ihm sprechen – keine Wartezeiten, schnell, direkt.“ Das entspricht dem Maßstab, den sie auch an ihre Agentur
legt: „Alles, was man macht, muss Sinn und Verstand
haben.“
www.apmarketing.de
ars publica Marketing GmbH ist Mandant von Mauritz von
Wersebe, Steuerberater bei Ecovis in Bergen auf Rügen.
Ecovis erweitert Kanzleinetz
Mit neuen Büros in Flöha und Freiberg hat
Ecovis seine Präsenz in Sachsen ausgebaut. Im
bayerischen Aschaffenburg verstärkt die Dieter
Weis Steuerberatungsgesellschaft die dortige
Niederlassung. Auf der internationalen Landkarte ist nun auch Liechtenstein vertreten. Die
Kanzlei Mag. Thomas Hosp mit Sitz in Schaan
hat ihren Schwerpunkt im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht sowie
in der Wirtschaftsprüfung. Das Fürstentum, als
Banken- und Stiftungsstandort bekannt, verfügt auch über eine ausgeprägte Industrie.
Fiskus renoviert mit
Das ist laut Bundesfinanzhof
(Az. IX R 52/02) der Fall,
wenn der Eigentümer mindestens drei grundlegende Renovierungen in den
Bereichen Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen
oder Austausch der Fenster
in Auftrag gibt. „Solche
Herstellungskosten sind wie
das Gebäude selbst abzuschreiben“, erklärt Andreas
Munk, Steuerberater bei
Ecovis.
Aus: „handwerkmagazin“,
1. Februar 2013
Augsburger Unternehmerabend
zu erneuerbaren Energien
Wo geht die Entwicklung bei erneuerbaren Energien hin? In welche Anlage lohnt sich zu investieren? Was gilt es aus steuerlicher und rechtlicher Sicht zu beachten? Ein von der EcovisNiederlassung Augsburg veranstalteter Unternehmerabend gab eine Fülle von Anregungen.
Wenn auch der Ökoenergieanteil bereits bei
rund 20 Prozent liegt, bremsen begrenzte
Netzkapazitäten, die steigerungsbedürftige
Speicherfähigkeit und eine degressive Vergütung den weiteren Vormarsch. Mit welchen
Lösungen beide Energieformen ihren Platz im
Energiemix behalten, erläuterten Experten des
Energieanbieters E.ON und des FotovoltaikSpezialisten actensys. Über juristische und steuerliche Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten informierten die Ecovis-Rechtsanwälte
Andreas Hintermayer und Stefan Reichert sowie Steuerberater Erwin Reichholf.
Studie: Auf Unternehmensnachfolge schlecht vorbereitet
„Probleme mit der Erstellung einer Nachfolgeregelung haben viele Unternehmen, egal
welcher Größe.“ Das Resümee von Dr. Holger
Fischer, Mittelstandsberater von Ecovis Consulting in Würzburg, basiert auf einer Studie, die
er zusammen mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg – Schweinfurt als Partner durchgeführt hat. Studenten
führten in rund 2.800 Betrieben Befragungen
zu ihrer Nachfolgeplanung durch und mussten
feststellen, dass die meisten Firmen relativ
schlecht darauf vorbereitet sind. Fischer: „Hier
gibt es vor allem für Inhaber von Familienunternehmen viel Unterstützungsbedarf.“
Lebenshilfe setzt auf
Sozialsponsoring
Die Unterstützer der Lebenshilfe zahlen einen Jahresbeitrag (ab 250 Euro aufwärts)
mindestens fünf Jahre lang.
Dafür erhalten sie eine Werbefläche auf dem Transit.
„Uns geht es vor allem um
das soziale Engagement“,
sagt Kerstin Westermilies
von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis.
Aus: „Rheinische Post“,
2. Februar 2013
Der Preis ist heiß
„Umsatzsteuerbetrüger
wollen keine fälligen Steuerzahlungen vorenthalten,
sondern zielen darauf ab,
Finanzämter zur Auszahlung
von Geldmitteln – durch
Vorsteuererstattungen – zu
veranlassen“, erklärt Holger
Schütter, Steuerberater bei
Ecovis.
Aus: „€uro“,
1. Februar 2013
ECOVIS Info 2/2013 11
ECOVIS – DAS UNTERNEHMEN IM PROFIL
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in
Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter
20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool
zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung.
Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
Adressen und Berater Ihrer Ecovis-Kanzlei finden Sie unter www.ecovis.com/standorte
Herausgeber: ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel. +49 (0)89-58 98 266, Fax +49 (0)89-58 98 280
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Andreas Hintermayer (Rechtsanwälte); Josef Häusler, Prof. Dr. Bernd Romeike (Unternehmensberater).
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