Der Steuerberaterverband Berlin

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Der Steuerberaterverband Berlin
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Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert:
Littenstr. 10, 10179 Berlin, Tel. 030 / 275959 80 Fax 030 / 27595988
Pressesprecher Wolfgang Wawro, StB
Februar 2015
Wind von vorn bei Betriebsprüfungen
Nicht gerade beliebt sind Betriebsprüfungen durch das Finanzamt, weil sie Zeit und Nerven kosten.
Prüfer unterstellen oft Gestaltungen, die zur Steuerminderung führen, als rechtlich so nicht gewollt.
Das belastet das Klima zwischen dem Betriebschef und dem Prüfer. In dem Sinne äußerte sich Harald
Elster, der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes. Die Prüfer stehen offenbar unter Leistungsdruck, Mehrergebnisse zu erzielen. Der Druck hat in den letzten Jahren zugenommen. Teilweise
werden sogar vorschnell Strafverfahren eingeleitet, um auf den Unternehmer Druck auszuüben.
Insbesondere Bargeldgeschäfte – im Handel, in der Gastronomie oder auch im Handwerk – liegen im
Blickfeld der Betriebsprüfung. Ergeben sich Abweichungen zu vergleichbaren Betrieben, ziehen Prüfer schnell den Schluss, dass nicht alle Einnahmen ordnungsgemäß erfasst wurden.
Jeder Unternehmer sollte gemeinsam mit dem Steuerberater achtgeben, dass Buchführung und Abschlüsse ordnungsgemäß dokumentiert sind. Speziell bei nicht alltäglichen Geschäften sollten weitergehende Dokumentationen oder Aufzeichnungen erfolgen. Branchenabweichungen sollten analysiert
und erläutert werden.
Zeitnah buchen und Aufzeichnungen führen
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind Geschäftsvorfälle laufend zu buchen. Bei
Beanstandungen des Finanzamtes kann die Verletzung der Buchführungsnormen folgenschwer ausgehen. Bargeldvorgänge sollen täglich erfasst werden. Zeitnahe Erfassung heißt binnen sieben Tagen.
Weitere Anforderungen sind im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 unter
www.bundesfinanzministerium.de nachzulesen.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aufteilbar?
Auf Vorlage des IX. Senats hat der Große Senat des BFH im Verfahren GrS 1/14 demnächst Gelegenheit, grundsätzliche Ausführungen zur Behandlung von Kosten für ein nur teilweise für betriebliche/
berufliche Zwecke genutztes Arbeitszimmer zu machen. Fraglich ist, ob der betreffende Raum zumindest fast ausschließlich betrieblich/ beruflich genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, stellt sich die weitere
Frage, ob eine zeitanteilige Aufteilung - also eine anteilige Berücksichtigung - der betrieblich/ beruflich bedingten Nutzung in Betracht kommt. Danach werden weitere beim BFH anhängige Verfahren zu
entscheiden sein.
Noch kürzer:
Das Bundeskabinett hat den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen
und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen, nach dem der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen sein werden.
Aufwendungen für Maßnahmen der häuslichen Intensiv- und Behandlungspflege sind nicht durch den BehindertenPauschbetrag abgegolten. Sie können daneben als Krankheitskosten berücksichtigt werden.
Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung der Krankenversicherung zu bekommen, sind weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen (FG Münster, 5 K 149/14 E; Revision zugelassen).
Zu diesen Themen erhalten Sie gern weitere Auskünfte. Wir vermitteln Ihnen Experten für Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehinterviews.
Belegexemplar erbeten.
Kontakte:
Wolfgang Wawro, Steuerberater, Tel. 030/ 8417 560
Pressesprecher
Michael von Arps-Aubert, Steuerberater, Tel. 030/ 7689 0390
Dr. Ulrich Bossin, Steuerberater, Tel. 033203/ 5960
Sabine Ehlers, Steuerberaterin, Tel. 030/ 2549 010
Honsa Ehmke, Steuerberater, Tel. 035752/ 9120
Katrin Fischer, StBin WP, Tel. 030/2062 4611 0
Tanja Maria Hirsch, StB, Tel. 030/ 2088 9120
Hans J. Kelleners, MBA, RA FAfStR, Tel. 0355/ 4792 010
Brigitte Märtens, Steuerberaterin, Tel. 030/ 8324 477
Helga Sebert, StBin vBP, Tel. 030/ 8331 305

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