Steuerliche Aspekte bei der Hofübergabe
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Steuerliche Aspekte bei der Hofübergabe
Steuerliche Aspekte bei der Hofübergabe 09. November 2013 Referent: à Dipl.-Ing. agr. Hans Laimer, StB Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH Landau Steuerberatung www.ecovis.com à Wirtschaftsprüfung à Rechtsberatung à Unternehmensberatung Vorstellung Hans Laimer Steuerberater, Diplom-Agraringenieur Unternehmen: ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung: Landau Branchenkenntnisse u.a: è Land- und Forstwirtschaft è Freie Berufe è Produktionsunternehmen / verarbeitendes Gewerbe Tätigkeitsschwerpunkte: è Alternative Energien è Bankbegleitung, Ratingberatung und -optimierung è Betriebswirtschaftliche Analyse und Beratung è Investitions- und Liquiditätsplanung è Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen è Unternehmens- und Vermögensnachfolge www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 1 Agenda 1 Ecovis – Das Unternehmen 2 Voraussetzungen für die Hofübergabe 3 Übergabevertrag 4 Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer 5 Schenkungsteuerliche Regelungen www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 2 Interdisziplinärer Beratungsansatz www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB Agenda 1 Ecovis – Das Unternehmen 2 Voraussetzungen für die Hofübergabe 3 Übergabevertrag 4 Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer 5 Schenkungsteuerliche Regelungen www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 4 Voraussetzungen für die Hofübergabe Grundsätzliche Voraussetzungen à Rechtzeitig „Gedanken machen“ wie Betrieb und anderes Vermögen verteilt werden soll • Wer soll was bekommen? • Welche Austragsleistungen und Wohnrechte benötigt der Übergeber - Welche anderen Einkünfte liegen im Alter vor? - Wie viel Geld wird für das Halten des Lebensstandards im Alter benötigt? • Eventuelle Rückbehalte/Entnahmen (Betriebsaufgabe/-einstellung) à Hofübergabe muss gewollt sein • Keine wesentlichen Rückbehalte des Betriebsvermögens • Keine unerfüllbaren Auflagen/ Austragsforderungen • Keine unerfüllbaren Ausgleichsleistungen an Geschwister, etc. à im Vorfeld Beratung in Anspruch nehmen • Steuerrecht, Zivilrecht, evtl. Sozialrecht wegen Alterskasse und Krankenkasse www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 5 Voraussetzungen für die Hofübergabe Was muss übergehen? à Es ist grundsätzlich der gesamte Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil zu übergeben • Die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen sind zu übergeben • Folgen bei Rückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen - Steuerpflichtige Entnahme der übertragenen Flächen und Wirtschaftsgüter unter Versteuerung der stillen Reserven - Übergeber hat weiter landwirtschaftlichen Betrieb mit zurück behaltenen wesentlichen Betriebsgrundlagen à Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich: - Teilbetrieb Forst (mehr als 2 ha) - Sog. verkleinerter Rückbehaltsbetrieb (< 10% der landw. Nutzfläche werden zurück behalten, in der Summe aber über 3.000 m² landw. Nutzfläche; wichtig: nicht mehr als 10% der 10% Rückbehalt sind Mietshäuser etc.), Alternative für weich.-Erben !! - GbR-Gründung mit anschließender Realteilung in einigen Jahren; insbesondere wenn kein Hofnachfolger / -in feststeht www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 6 Agenda 1 Ecovis – Das Unternehmen 2 Voraussetzungen für die Hofübergabe 3 Übergabevertrag 4 Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer 5 Schenkungsteuerliche Regelungen www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 7 Übergabevertrag Zivilrechtliche Voraussetzungen à ist notariell zu beurkunden • Grundbucheintragungen wegen Grundstücken à zwingend Notar • Photovoltaikanlagen; Gewerbebetriebe in denen kein Grund und Boden enthalten ist: à OHNE Notar à unterliegt der Vertragsfreiheit • Es kann vereinbart werden, was die Vertragsparteien wollen à kann i.d.R. nicht rückwirkend abgeschlossen werden www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 8 Übergabevertrag Steuerliche Folgen à Austragsleistungen mindern jährlich das zu versteuernde Einkommen des Übernehmers, wenn… • Ausreichend hohe Einkünfte zum Verrechnen beim Übernehmer vorliegen • Der übergebene Betrieb die vereinbarten Austragsleistungen erwirtschaften kann (ausreichende Ertragsfähigkeit) • Die Leistungen wie vertraglich vereinbart geleistet werden - Regelmäßig und nachhaltig; LEBENSLANG !! - Kann nicht willkürlich ausgesetzt oder abgeändert werden - Auch der Höhe nach; Ausnahme: schriftliche Anpassung der Höhe mit ausreichend nachvollziehbarer Begründung (z.B. geänderte Bedarfslage beim Altenteiler) für alle Vertragsveränderungen nach dem 29.07.2011 à Austragsleistungen sind beim Übergeber als sonstige Einkünfte zu 100% zu versteuern • In der Regel niedrigerer Steuersatz als beim Hofübernehmer = Progressionsvorteil bei der Einkommensteuer innerhalb der Familie www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 9 Übergabevertrag Bei Nichtdurchführung der Regelungen des Übergabevertrages à Vertragsleistungen steuerlich nicht mehr beim Übernehmer als Sonderausgaben abzugsfähig • selbst wenn die Austragsleistungen einige Jahre später wieder aufgenommen werden à Nichtanerkennung des Vertrages auch in Zukunft! à Zivilrechtlich besteht aber weiter Zahlungspflicht! www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 10 Agenda 1 Ecovis – Das Unternehmen 2 Voraussetzungen für die Hofübergabe 3 Übergabevertrag 4 Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer 5 Schenkungsteuerliche Regelungen www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 11 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens à Was gehört zur Land- und Forstwirtschaft? • Wirtschaftsteil - die luf – Nutzungen - landwirtschaftliche Nutzung - forstwirtschaftliche Nutzung - weinbauliche Nutzung - gärtnerische Nutzung - übrige luf Nutzungen - die Nebenbetriebe (evtl. Biogaserzeugung) - Abbauland, Geringstland, Unland • Betriebswohnungen für Mitarbeiter • Wohnteil (bei nicht verpachteten Betrieben) www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 12 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Was gehört bewertungsrechtlich zum Wirtschaftsteil? à Dazu gehören • Grund und Boden, • Wirtschaftsgebäude, • stehende Betriebsmittel, • normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln (zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich = Vorräte, Betriebsstoffe etc.) • immateriellen Wirtschaftsgüter (Zahlungsansprüche, Lieferrechte), • Mit der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängende Verbindlichkeiten www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 13 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Was gehört bewertungsrechtlich NICHT zum Wirtschaftsteil? à Nicht dazu gehören beispielsweise • Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstw. Zwecken dienen (Mietshaus; Scheunen und Hallen, die an „Nichtlandwirte“ vermietet werden; Vermietung an Golfplatz od. PV-Freiflächen) = Grundvermögen • Selbstbewirtschaftetes Bauland = Grundvermögen • Geschäftsguthaben, Wertpapiere, Beteiligungen (u.a.SZVG) = übriges Vermögen • über normalen Bestand hinausgehende Bestände an umlaufenden Betriebsmitteln (Überbestand an Vorräten) = übriges Vermögen • Tierbestände oder Zweige des Tierbestands bei gewerblicher Tierhaltung und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter = Gewerbe • Geldforderungen und Zahlungsmittel = übriges Vermögen à Folge: Gesonderte Bewertung ist vorzunehmen. www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 14 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens land- und forstwirtschaftliches Vermögen Wirtschaftsteil Betriebswohnungen Wohnteil (luf Nutzungen) Bewertung nach standardisierten Verfahren der FinVerw. Bewertung wie Grundvermögen Allgemeine Öffnungsklausel: Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Gutachten möglich Achtung: Werden der land- und forstwirtschaftliche Betrieb, ein Anteil daran oder wesentliche Wirtschaftsgüter innerhalb von 15 Jahren veräußert oder entnommen, erfolgt rückwirkend (anteilig) eine Neubewertung zum tatsächlichen Verkehrswert (Ausnahme: Reinvestition innerh. v. 6 Monaten in Land- und Forstwirtschaft) www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 15 Bewertung Bewertung selbstgenutztes Einfamilienhaus Baujahr 1992 • Haus mit Keller, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoß • 10 m x 12 m, Wohnfläche 200 m², Grundstück 1.000 m² • Brutto-Grundfläche = 3 x 120 m² = 360 m² • Flächenpreis mittlere Ausstattung: 820 €/m² Bruttogrundfläche • Alterswertabschlag 1,25% pro Jahr • Bodenrichtwert in der Gemeinde 50 €/m² Gebäudenormalherstellungswert ./. Alterswertminderung (21 x 1,25 %) 295.200 € (360 x 820,--) 77.490 € 217.710 € = Gebäudewert 50.000 € + Bodenwert 2.000 € + Wert der Außenanlagen 269.710 € = vorläufiger Sachwert x Wertzahl (aus Anl. 25 zu §191 BewG) = Grundstückswert www.ecovis.com 0,7 188.797 € Referent: Jakob Dick 16 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Bewertung: Beispiel à Bewertung typische Land- und Forstwirtschaft viel geringer als Verkehrswert • Beispiel 80 ha Ackerbaubetrieb in Niederbayern davon 40 ha Eigentum und zudem 15 ha Forst - Bewertung Landwirtschaft = ca. 326.000 € (ca. 4.075,--/ha) (Annahmen: 10 ha Raps, 10 ha Zuckerrüben, 20 ha Mais, 20 ha Weizen, 20 ha Gerste; hier ohne Schulden, Wohnhaus, evtl. Bauland ...) - Bewertung Forst bei 15 ha Fichte = ca. 33.000 € (ca. 2.200,--/ha) (Ertragsklasse , gemischte Altersstufen) à Aber: (anteilige) Nachbewertung zu Verkehrswerten abzgl. 10%, wenn z.B. Verkauf, Entnahme oder volle Umnutzung zu Gewerbe innerhalb von 15 Jahren • Bsp: Verkauf ganzer Betrieb (ohne Wohnhaus) - Allein der Bodenwert der Landwirtschaft würde dann ca. 3 – 3,5 Mio betragen, - zudem wird noch der Verkehrswert der Gebäude, Maschinen, des Forsts etc. abzgl. 10% angesetzt www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 17 Bewertung Bewertung à Für Betriebsleiterwohnhaus und Altenteilerwohnhaus bei aktiv bewirtschafteten Betrieben gibt es für Lärm- und Geruch pauschalen Abschlag von 15%, ansonsten erfolgt Bewertung zu Verkehrswerten wie bei Grundvermögen • Zudem Begrenzung der dazugehörigen Grundstücksfläche auf maximal das 5fache der bebauten Fläche à Bauland und zu nichtlandwirtschaftlichen Zwecken genutzte/vermietete Gebäude des Betriebsvermögens werden i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet • Wertansatz Grund und Boden (Wertableitung aus Bodenrichtwerten = ortsübliche Verkaufspreise) und • Wertansatz für aufstehendes Gebäude www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 18 Agenda 1 Ecovis – Das Unternehmen 2 Voraussetzungen für die Hofübergabe 3 Übergabevertrag 4 Bewertung des Betriebs für Zwecke der Schenkungsteuer 5 Schenkungsteuerliche Regelungen www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 19 Freibeträge und Steuersätze Persönliche Freibeträge Freibetrag 500.000 € Ehegatte St.kl. I Kind, Enkelkind bei verstorbenen Kindern 400.000 € I Enkelkind 200.000 € I eingetragener Lebenspartner 500.000 € I Eltern im Fall einer Erbschaft 100.000 € I Eltern bei Schenkungen; Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefeltern 20.000 € II Nichtverwandte Personen 20.000 € III Anteil Erbsch./Schenk.steuer 2012: 4,3 Mrd; 0,7%; Gesamt: 600 Mrd. € www.ecovis.com Referent: Hans Laimer 20 Freibeträge und Steuersätze Steuersätze Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro www.ecovis.com Prozentsatz in der Steuerklasse I II III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 über 26.000.000 30 43 50 Referent: Hans Laimer 21 Schenkungsteuerliche Regelungen Schenkungsteuer à Betriebsübergang der typischen Land- und Forstwirtschaft (Wirtschaftsteil) und von selbst luf genutztem Bauland unterliegt Verschonungsregelungen und kann steuerfrei sein 100% Steuerfreistellung (auf Antrag) 85% Steuerfreistellung für betriebl. Teil (automatisch) 7 Jahre Behaltensfrist 5 Jahre Behaltensfrist Zudem abschmelzender Abzugsbetrag v. 150.000 € alle 10 J. • Jährliche Abschmelzung des Verschonungsabschlags • wenn Behaltensfristen nicht eingehalten werden droht Nachversteuerung - Ausnahme: Reinvestition in begünstigtes Vermögen innerhalb von 6 Monaten • Zudem bei mehr als 20 Mitarbeitern (ohne Aushilfen) Lohnsumme beachten à Kein Verschonungsabschlag für Beteiligungen, Gelder des Betriebs, Altenteiler/Betriebsleiterwohnhaus sowie nicht selbstbewirtschaftetes Bauland, Miethäuser, zu Gewerbezwecken vermietete Hallen … à reicht persönlicher Freibetrag? www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 22 Schenkungsteuerliche Regelungen Betriebsfortführung bei Schenkung land- und forstw. Vermögen von 1 Mio € Hier: Regelverschonung (Alternative wäre 100% Freistellung bei 7 J. Behaltezeit) - 1.000.000 € 85 % vorläufiger Abschlag (wenn Behaltefrist und Kriterien erfüllt) 5/5 Abschmelzender Abzugsbetrag 4/5 150.000 € 3/5 - 850.000 € 2/5 15 % 150.000 € 0 € zu versteuern aber Nachversteuerungsvorbehalt 0% 1/5 Jahre 0 1 2 3 4 5 Bei Betriebsfortführung etc. nach Ablauf von 5 Jahren hier Vollverschonung, sonst anteilig nach Verstoßjahr Nachversteuerung www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 23 Schenkungsteuerliche Regelungen Schenkungsteuer à Beispiele für Nachversteuerungsgründe innerhalb der Behaltefrist: • Veräußerung Betrieb, wesentlicher land- und forstw. Betriebsgrundlagen oder selbstbewirtschafteter Bauplätze • Verpachtung von land- und forstw. Flächen für mehr als 15 Jahre (kürzere Verpachtung unschädlich) • Einstellung der Eigenbewirtschaftung von selbstbewirtschafteten Bauplätzen (Grundvermögen) • Betriebsaufgabe, die dazu führt, das kein begünstigtes landw. Vermögen mehr vorliegt , z.B. wegen anschließender gewerblicher Nutzung, Qualifizierung als Stückländerei (>15 Jahre verpachtet) • Entnahme oder Umnutzung wesentlicher land- und forstw. Betriebsgrundlagen für nichtlandw. Zwecke (z.B. für Windkraftanlage, Mietshaus): 10% Grenze für LuF! • Eröffnung Insolvenz Betrieb • Verwendung begünstigten Vermögens für Pflichtteils- oder SchenkSteuerzahlung; Grenze von 150.000,-- Überentnahmen in 5 Jahren beachten ! www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 24 Schenkungsteuerliche Regelungen Beispiel Schenkungsteuer à Betrieb mit 80 ha Landwirtschaft (davon 40 ha Eigentum) sowie 15 ha Forst mit Wert 359.000 € (vgl. vorher) sowie Wert Betriebsleiterwohnhaus 300.000 € (neu) wird von Vater an Sohn geschenkt. Der Betrieb hat Beteiligungen im Wert von 30.000 € und Festgelder im Wert von 20.000 Euro, die auf den Sohn übergehen. à Lösung: Keine Schenkungsteuer, da • Verschonungsabschlag (Option auf Antrag 100%) für Betrieb 359.000 € - 100%-Abschlag von 359.000 € = 0 und • persönlicher Freibetrag (keine Vorschenkung in letzten 10 Jahren à 400.000 €) Wohnhaus 300.000 + Beteiligungen 30.000 + Festgeld 20.000 = 350.000 € greifen. www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 25 Schenkungsteuerliche Regelungen Schenkungsteuer Beispiel – Abwandlung: à Betrieb (Wirtschaftsteil 359.000 €, Wohnhaus 300.000 €, Beteiligungen 30.000 €, Festgelder 20.000 €, Optionsantrag) wurde von Vater an Sohn geschenkt. à Drei Jahre nach der Übergabe verkauft Sohn 1,5 ha landw. Fläche, ohne innerhalb von 6 Monaten zu reinvestieren. www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 26 Schenkungsteuerliche Regelungen Schenkungsteuer Beispiel – Abwandlung: à Lösung aus Sicht der FinVerw: • Schritt 1: Nachbewertung Betrieb: a) Wert verkaufte Fläche zum Übergabestichtag (9 €/m² ./. 10%) = 121.500 b) Wert restlicher Betrieb (für diesen läuft niedrige Bewertung weiter)= 352.000 • Schritt 2: Schenkungsteuer Wegfall anteilige Verschonung a) Verstoßteil 1,5 ha (3 J. v. 7 J. erfüllt): 4/7 x 121.500 € = 69.428 € zu versteuern b) für Restbetrieb läuft Verschonung weiter = 100% Verschonung • Schritt 3: Nachversteuerung prüfen: Haus 300.000 + Beteiligung 30.000 + Festgeld 20.000 + Flächenverk. 69.428 = 419.400 € - pers. Freibetrag 400.000 = 19.400 € zu versteuern www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 27 Fazit Hofübergaben sollten … à langfristig geplant sein à genau durchdacht sein à mit fachkundigen Stellen (StB, RA, Notar) abgestimmt sein à sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne ! www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 28 Zusammenfassung Fazit: à Erben und Schenken in gerader Linie und zwischen Ehegatten unproblematisch à Übertragung von Betrieben auch zwischen Fremden unproblematisch (bei Betriebsfortführung) à Schenkungen zwischen nicht in gerader Linie Verwandten und Fremden lösen in der Regel hohe Steuern aus à Hier ist Beratung notwendig, am besten vor der Schenkung bzw. dem Erbfall à Verfassungswidrigkeit? www.ecovis.com Wann kommt eine Neuregelung? Referent: Hans Laimer 29 Vielen Dank ... ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH Niederlassung Landau Hans Laimer, StB Straubinger Str. 7 94405 Landau Tel.: 09951-98 62 292 E-Mail: [email protected] Internet: www.ecovis.com Quelle(n): Eigene Darstellung www.ecovis.com Referent: Hans Laimer, StB 30