Merkblatt zur Einstellung der Legalisation mongolischer Urkunden

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Merkblatt zur Einstellung der Legalisation mongolischer Urkunden
Stand: Februar 2016
Merkblatt zur Einstellung der Legalisation mongolischer Urkunden und
möglicher Urkundenüberprüfung im Wege der Rechts- bzw. Amtshilfe
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von
öffentlichen Urkunden aus der Mongolei nicht gegeben sind. Daher wurde die Legalisation
mit Billigung des Auswärtigen Amtes Anfang August 2003 eingestellt. Die Innen- und
Justizbehörden der Bundesländer wurden entsprechend unterrichtet.
Die Mongolei ist mir Wirkung vom 02.04.2009 dem Haager Übereinkommen zur
Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Dagegen
hat die Bundesrepublik Deutschland fristgerecht Einspruch erhoben, so dass das Apostilleübereinkommen im Verhältnis Deutschland-Mongolei nicht in Kraft getreten ist.
Die Botschaft kann jedoch im Rahmen der Amtshilfe bzw. Rechtshilfe für deutsche
Behörden und Gerichte gutachterlich prüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und
hierdurch den inländischen Stellen Entscheidungshilfen geben. Ob eine Überprüfung
erforderlich ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gerichts, wo die
Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine
Urkundenüberprüfung hingegen nicht veranlasst werden.
Die Inlandsbehörde, die eine Überprüfung der Urkunden für ihre Arbeit benötigt, richtet
hierzu ein Ersuchen an die Botschaft. Zur Bearbeitung eines Überprüfungsersuchen
benötigt die Botschaft folgende Unterlagen und ergänzende Angaben:
-
die ausländische Urkunde/n im Original sowie eine Übersetzung
-
je eine Kopie der zu überprüfenden Urkunde sowie der Übersetzung
-
konkrete Fragestellungen oder eine Bitte um Globalprüfung
-
eine Zusage zur Übernahme der entstehenden Auslagen im Verhältnis zur Botschaft
(Kosten derzeit: 50,- € pro Urkunde plus 3,- € Portopauschale)
-
eine Kopie des Aufenthaltstitels des Urkundeninhabers bzw. einen Hinweis auf ein
laufendes Visumverfahren
Die Behörde kann ihrerseits diese Auslagen dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben
und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten. Die
Auslagen entstehen dadurch, dass die Botschaft die gewünschten Überprüfungen nicht
ausschließlich mit eigenem Personal durchführen kann, sondern sich regelmäßig auch auf
die Erkundigungen von Vertrauensanwälten und sonstigen Vertrauenspersonen stützen
muss.
Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamtinnen
bzw. Konsularbeamten der Botschaft. Die Urkunde und die Stellungnahme der Botschaft
werden anschließend unmittelbar an die ersuchende Behörde übersandt. Um die spätere
Vewendung der Urkunde zu erleichtern und unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden,
wird ihr ein entsprechender Hinweis beigefügt.
Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten auf etwa 50, -Euro pro Urkunde plus 3,- Euro
Portopauschale (siehe oben). Wenn in besonders gelagerten Fällen absehbar ist, dass
höhere Auslagen entstehen, wird die Botschaft zunächst die anfragende Behörde
informieren.
Die Erledigung dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich etwa 2-3 Monate ab
Erhalt der vollständigen Unterlagen. Hinzu kommen noch die Post- und Kurierlaufzeiten für die Übersendung von etwa zwei Wochen pro Strecke.
Die Botschaft wird den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und – für den Fall, dass
sich im Einzelfall ein erhöhter Zeitbedarf abzeichnet – die ersuchende Behörde darüber
informieren. Es wird auch um Verständnis dafür gebeten, dass die erforderliche
Korrespondenz ausschließlich zwischen der Botschaft und der ersuchenden Behörde
geführt wird.
Postanschrift:
Embassy of the Federal Republic of Germany
Street of the United Nations 16
Baga toiruu-2
Ulaanbaatar 14201
Mongolia
Telefon:
+976-11-323325
Fax:
+976-11-323905
Email:
[email protected]
Hinweis:
Die inländischen Behörden können zur Übermittlung ihrer Amtshilfeersuchen an die Botschaft den amtlichen Kurierweg des Auswärtigen
Amtes mitbenutzen (Anschrift: Auswärtiges Amt, für Botschaft Ulan
Bator, Kurstraße 36, 10117 Berlin). Privatpersonen steht der amtliche
Kurierweg nicht zur Verfügung.
Die Botschaft bearbeitet alle Ersuchen so zügig wie möglich und bittet wegen des hohen
Geschäftsanfalls, von zusätzlichen Sachstandsanfragen abzusehen.

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