Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit deutschen

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Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit deutschen
Stand: März 2016
Merkblatt:
Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft in Deutschland
(Aufenthalt über 90 Tage/ Halbjahr)
Allgemeines
Die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug erfolgt zur Herstellung und Wahrung einer nach Art. 6 GG schützenswerten
familiären Lebensgemeinschaft. Ein Visum zum Familiennachzug bedarf, von wenigen Ausnahmen abgesehen (§§ 32 – 37
AufenthV), der Zustimmung der örtlich zuständigen Ausländerbehörde gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthV.
Bitte beachten Sie:
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Je nachdem, ob die Eheschließung in Kuba bereits stattgefunden hat, oder die Eheschließung in Deutschland mit
anschließender dortiger Wohnsitznahme geplant ist, sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen/
unterschiedliche Unterlagen vorzulegen (siehe unten).
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Kubanische Urkunden müssen vom kubanischen Außenministerium (MINREX) vorbeglaubigt und von der
Deutschen Botschaft in Havanna legalisiert werden, damit diese Verwendung im deutschen Rechtsverkehr finden
können. Außerdem ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich (durch Übersetzungsbüro ESTI). Die
vorbeglaubigten kubanischen Urkunden werden bei Antragstellung von der Deutschen Botschaft gegen Gebühr
legalisiert (siehe gesondertes Merkblatt).
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Wenn der Partner in Deutschland Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist, beachten Sie bitte das
entsprechende Merkblatt für die Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden EU-Bürgern.
1. Eheschließung in Deutschland und anschließende Wohnsitznahme in Deutschland
Bei Antragstellung in der Visastelle vorzulegende Unterlagen:
- Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
(der Pass muss nach Ablauf des durch die Botschaft ausgestellten Visums mindestens noch 3 Monate gültig sein)
- 2 Antragsformulare (vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt)
*Antragsformulare für einen langfristigen Aufenthalt verwenden – keine Anträge für Schengenvisa!,
- 2 identische aktuelle Passbilder (lose beigefügt)
- Geburtsurkunde (vorbeglaubigt durch kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und 2 Kopien)
- Ehefähigkeitszeugnis (vorbeglaubigt durch kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und 2 Kopien)
- Ledigkeitsbescheinigung (vorbeglaubigt durch kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und 2 Kopien)
- ggf. Dokumente über Vorehe(n), wie Heiratsurkunden und Scheidungsurteile (vorbeglaubigt durch
kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und 2 Kopien)
*Ggf. kann Standesamt in Deutschland weitere Unterlagen einfordern.
- Deutschsprachzertifikat - Niveau A1 (Original und 2 Kopien)*
* Siehe hierzu gesondertes Merkblatt auf der Homepage der Botschaft: „Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse“.
2. Eheschließung in Kuba und anschließende Familienzusammenführung
Bei Antragstellung in der Visastelle vorzulegende Unterlagen:
-Kubanische Heiratsurkunde (vorbeglaubigt durch kubanisches Außenministerium und übersetzt, Original und
2 Kopien)
-Gültiger Reisepass mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes
(der Pass muss nach Ablauf des durch die Botschaft ausgestellten Visums mindestens noch 3 Monate gültig sein)
- 2 Antragsformulare (vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt)
*Antragsformulare für einen langfristigen Aufenthalt verwenden – keine Anträge für Schengenvisa.
- 2 identische aktuelle Passbilder (lose beigefügt)
- Passkopie des in Deutschland lebendes Ehegatten
- Deutschsprachzertifikat - Niveau A1 (Original und 2 Kopien)*
* Siehe hierzu gesondertes Merkblatt auf der Homepage der Botschaft: „Nachweis der für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachkenntnisse“.
Auskunft zur Eheschließung in Kuba erteilt die Kubanische Botschaft (Stavanger Str. 20, 10439 Berlin, Tel.
030/91611810, E-Mail: [email protected])
oder die Internationale Anwaltskanzlei (Consultoría Jurídica Internacional)
Calle 16 e/ 1ra y 3ra Miramar, Playa, C. Habana oder ihre Vertretungen in den Provinzen.
Grundsätzlich gilt:
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Merkblätter und Antragsformulare stellt die Botschaft kostenlos zur Verfügung.
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Termine für die Beantragung eines Visums können nur auf unserer Webseite vereinbart werden:
www.havanna.diplo.de
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Jeder Antragsteller muss persönlich in der Botschaft vorsprechen.
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Die Visumgebühr beträgt 60,- Euro und ist bei Antragstellung bar in konvertiblen kubanischen Pesos (CUC) zu
entrichten. Sie ändert sich daher je nach Wechselkurs. 50 und 100 CUC Scheine werden nicht akzeptiert. Visa für
Ehepartner deutscher und EU-Staatsangehöriger sind kostenlos.
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Die Gebühren für die Legalisation betragen für eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) 25,00 Euro, für
sonstige Urkunden 45,00 Euro (zahlbar bar in konvertiblen kubanischen Pesos, CUC).
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Es werden nur vollständige Anträge entgegengenommen.
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Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Dokumente anzufordern.
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Die Vorlage gefälschter Unterlagen sowie falsche Angaben führen zwingend zur Ablehnung des Antrages.
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Die Botschaft leitet die Anträge an die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland weiter. Die Bearbeitungszeit
beträgt i.d.R. 6-8 Wochen.
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Unterlagen aus Deutschland sind in jedem Fall direkt an den Antragsteller zu schicken und von diesem bei Antragstellung
vorzulegen. Bitte keine Unterlagen - weder per Fax, E-Mail oder Post – an die Botschaft senden.
Auskünfte unter Tel.: (+53-7) 833 31 88
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 8:30 Uhr -12:00 Uhr
E-Mail: [email protected]

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