Eheschließung in Deutschland

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Eheschließung in Deutschland
Botschaft
der Bundesrepublik Deutschland
Bogotá
Embajada
de la República Federal de Alemania
Informationsblatt
Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft in Deutschland
(nationales Visum)
I.
Allgemeine Information
Kolumbianische Staatsangehörige∗ können bei der Botschaft in Bogotá unter bestimmten Voraussetzungen ein
Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließender Familienzusammenführung beantragen, wenn ihr
Verlobter seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden
soll.
Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn sie in
Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen wollen (Lebenspartnerschaftsvertrag). Die hier aufgeführten
Informationen gelten für gleichgeschlechtliche Lebenspartner entsprechend.
Der Antrag auf Erteilung eines Visums zur Eheschließung wird von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt
an die für den Wohnort des in Deutschland lebenden Verlobten zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die
Ausländerbehörde muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Botschaft über den Visumsantrag abschließend
entscheiden kann. Ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum zur Eheschließung
erteilen.
Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mindestens zehn bis zwölf Wochen
Zeit einkalkulieren (gerechnet ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft).
Die Botschaft stellt in Fällen der Eheschließung sog. nationale Visa aus. Ein nationales Visum ist in der Regel max.
drei Monate gültig und berechtigt zu einer Einreise. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können
Sie nach Deutschland reisen (ein Transit durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar
nach der Einreise bei der für Ihren gemeinsamen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das
Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die Voraussetzungen (z. B.
gültige Eheschließung und Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft) vorliegen.
Falls Sie bereits verheiratet sind oder in Kolumbien heiraten möchten, müssten Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (siehe hierzu gesondertes Informationsblatt).
II.
Nachweis von Deutschkenntnissen
Ausländer, die zur Eheschließung und Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit ihrem künftigen
deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet ziehen möchten, müssen vor der Einreise ins
Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Damit möchte Deutschland sicherstellen,
dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch
verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Für Angehörige anderer Staaten außerhalb der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Kolumbien haben, gelten die Ausführungen entsprechend. Im Zweifelsfall
sollten Sie rechtzeitig vor Beantragung des Visums Kontakt mit der Botschaft aufnehmen.
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Stand: Januar 2010
Änderungen vorbehalten
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Bei der Beantragung des Visums zur Eheschließung in Deutschalnd sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich
dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des deutschen Kulturinstituts Goethe-Institut über
die Sprachprüfung A 1 "Start Deutsch 1" beigefügt wird. Das Goethe-Institut in Bogota
(www.goethe.de/ins/co/bog/deindex.htm) informiert Sie über das Sprachkursangebot für Anfänger und die
Sprachprüfung „Start Deutsch 1“. Die zur Ablegung der Prüfung notwendigen Deutschkenntnisse können sowohl
beim Goethe-institut selbst oder anderen Sprachschulen erworben werden.Die Prüfungsdaten des Goetheinstituts
finden Sie unter folgenden Links:
http://www.goethe.de/ins/co/bog/lrn/prf/esindex.htm
http://www.goethe.de/ins/co/bog/lrn/prf/sd1/esindex.htm
Bitte legen Sie bei der Prüfung Ihren Reisepass im Original sowie eine Kopie vor. Sie erhalten nach erfolgreich
abgelegter Sprachprüfung vom Goethe-Institut ein offiziell anerkanntes Zertifikat. Dieses müssen Sie zusammen
mit der ebenfalls vom Goethe-Institut abgestempelten Passkopie mit Ihrem Visumsantrag vorlegen.
Alternativ können die Sprachkenntnisse auch durch das Sprachdiplom I oder II einer Deutschen Auslandsschule
oder eine TestDaF-Prüfung nachgewiesen werden.
Verlobte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der
Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sind vom Sprachnachweis
ausgenommen. Weitere Ausnahmen treffen unter anderem zu, falls der antragstellende Partner einen
Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann, oder wenn der Verlobte in
Deutschland Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist.
III.
Antragsunterlagen
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegen genommen werden können!
Zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung
Lebenspartnerschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
bzw.
Begründung
einer
gleichgeschlechtlichen
•
Reisepass, der noch mindestens neun Monate gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit
den Daten zur Person
•
Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums” (zweifach)
(kann in der Botschaft abgeholt oder von unserer Homege (www.bogota.diplo.de) heruntergeladen werden)
•
drei aktuelle Passfotos (4x5 cm mit hellem Hintergrund)
•
Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien)
•
Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien)
•
Falls Sie bereits verheiratet waren:
Nachweis/e über die Auflösung der früheren Ehe bzw. Ehen mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche
(jeweils Original und drei Kopien)
•
Prüfzertifikat des Goethe-Instituts (bzw. Sprachdiplom oder TestDaF-Prüfung)
oder
entsprechender Nachweis über die oben genannten Ausnahmefälle (z.B. Hochschulabschluss)
•
Kopie des Reisepasses/Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten (zweifach)
•
Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten (zweifach)
•
Anmeldung zur Eheschließung des zuständigen Standesamtes
Stand: Januar 2010
Änderungen vorbehalten
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•
falls der in Deutschland lebende Verlobte nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt:
Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Verlobten
Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto) vorgelegt
werden.
Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen
zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können
IV.
Gebühren
•
Nationales Visum
60,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung in kol. Pesos in bar zu entrichten.
Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten können nicht entgegen genommen bzw. akzeptiert werden.
V.
Öffnungs- und Auskunftszeiten der Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Cra. 69, No. 25 B-45, 7° piso
Tel.:
(00 571) 423 26 00
Fax:
(00 571) 423 26 43
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.bogota.diplo.de
Entgegennahme der Visumanträge – nur nach vorheriger, schriftlicher Terminvereinbarung:
montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Ausgabe der Pässe:
montags bis donnerstags von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.
Telefonische Auskunftszeiten:
unter der Nummer (00 571) 423 26 22
ausschließlich montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr
Stand: Januar 2010
Änderungen vorbehalten

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