Eheschließung in Deutschland
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Eheschließung in Deutschland
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bogotá Embajada de la República Federal de Alemania Informationsblatt Eheschließung/Begründung Lebenspartnerschaft in Deutschland (nationales Visum) I. Allgemeine Information Kolumbianische Staatsangehörige∗ können bei der Botschaft in Bogotá unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum zur Eheschließung in Deutschland mit anschließender Familienzusammenführung beantragen, wenn ihr Verlobter seinen Wohnsitz in Deutschland hat und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland geführt werden soll. Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können ebenfalls ein Visum beantragen, wenn sie in Deutschland eine Lebenspartnerschaft begründen wollen (Lebenspartnerschaftsvertrag). Die hier aufgeführten Informationen gelten für gleichgeschlechtliche Lebenspartner entsprechend. Der Antrag auf Erteilung eines Visums zur Eheschließung wird von der Botschaft über das Bundesverwaltungsamt an die für den Wohnort des in Deutschland lebenden Verlobten zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Ausländerbehörde muss eine Stellungnahme abgeben, bevor die Botschaft über den Visumsantrag abschließend entscheiden kann. Ohne die Zustimmung der Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum zur Eheschließung erteilen. Aufgrund dieses Verfahrens sollten Sie für die Bearbeitung Ihres Visumsantrags mindestens zehn bis zwölf Wochen Zeit einkalkulieren (gerechnet ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Botschaft). Die Botschaft stellt in Fällen der Eheschließung sog. nationale Visa aus. Ein nationales Visum ist in der Regel max. drei Monate gültig und berechtigt zu einer Einreise. Innerhalb des im Visumsetikett aufgeführten Zeitraumes können Sie nach Deutschland reisen (ein Transit durch die Schengener Staaten ist möglich) und müssen sich unmittelbar nach der Einreise bei der für Ihren gemeinsamen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Dort wird das Visum dann nach erneuter Prüfung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt, wenn die Voraussetzungen (z. B. gültige Eheschließung und Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft) vorliegen. Falls Sie bereits verheiratet sind oder in Kolumbien heiraten möchten, müssten Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (siehe hierzu gesondertes Informationsblatt). II. Nachweis von Deutschkenntnissen Ausländer, die zur Eheschließung und Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit ihrem künftigen deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet ziehen möchten, müssen vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Damit möchte Deutschland sicherstellen, dass sich Ausländer im Bundesgebiet von Anfang an zumindest auf einfache Art in Alltagssituationen auf Deutsch verständigen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Für Angehörige anderer Staaten außerhalb der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Kolumbien haben, gelten die Ausführungen entsprechend. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtzeitig vor Beantragung des Visums Kontakt mit der Botschaft aufnehmen. Stand: Januar 2010 Änderungen vorbehalten -2- Bei der Beantragung des Visums zur Eheschließung in Deutschalnd sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des deutschen Kulturinstituts Goethe-Institut über die Sprachprüfung A 1 "Start Deutsch 1" beigefügt wird. Das Goethe-Institut in Bogota (www.goethe.de/ins/co/bog/deindex.htm) informiert Sie über das Sprachkursangebot für Anfänger und die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“. Die zur Ablegung der Prüfung notwendigen Deutschkenntnisse können sowohl beim Goethe-institut selbst oder anderen Sprachschulen erworben werden.Die Prüfungsdaten des Goetheinstituts finden Sie unter folgenden Links: http://www.goethe.de/ins/co/bog/lrn/prf/esindex.htm http://www.goethe.de/ins/co/bog/lrn/prf/sd1/esindex.htm Bitte legen Sie bei der Prüfung Ihren Reisepass im Original sowie eine Kopie vor. Sie erhalten nach erfolgreich abgelegter Sprachprüfung vom Goethe-Institut ein offiziell anerkanntes Zertifikat. Dieses müssen Sie zusammen mit der ebenfalls vom Goethe-Institut abgestempelten Passkopie mit Ihrem Visumsantrag vorlegen. Alternativ können die Sprachkenntnisse auch durch das Sprachdiplom I oder II einer Deutschen Auslandsschule oder eine TestDaF-Prüfung nachgewiesen werden. Verlobte, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, sind vom Sprachnachweis ausgenommen. Weitere Ausnahmen treffen unter anderem zu, falls der antragstellende Partner einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation nachweisen kann, oder wenn der Verlobte in Deutschland Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist. III. Antragsunterlagen Bitte beachten Sie, dass unvollständige Antragsunterlagen nicht entgegen genommen werden können! Zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung Lebenspartnerschaft benötigen Sie folgende Unterlagen: bzw. Begründung einer gleichgeschlechtlichen • Reisepass, der noch mindestens neun Monate gültig sein muss, im Original mit zwei Kopien der Seite mit den Daten zur Person • Formular “Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums” (zweifach) (kann in der Botschaft abgeholt oder von unserer Homege (www.bogota.diplo.de) heruntergeladen werden) • drei aktuelle Passfotos (4x5 cm mit hellem Hintergrund) • Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien) • Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (Original und zwei Kopien) • Falls Sie bereits verheiratet waren: Nachweis/e über die Auflösung der früheren Ehe bzw. Ehen mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche (jeweils Original und drei Kopien) • Prüfzertifikat des Goethe-Instituts (bzw. Sprachdiplom oder TestDaF-Prüfung) oder entsprechender Nachweis über die oben genannten Ausnahmefälle (z.B. Hochschulabschluss) • Kopie des Reisepasses/Personalausweises des in Deutschland lebenden Verlobten (zweifach) • Kopie der Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten (zweifach) • Anmeldung zur Eheschließung des zuständigen Standesamtes Stand: Januar 2010 Änderungen vorbehalten -3- • falls der in Deutschland lebende Verlobte nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels des Verlobten Alle Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung (zwei "Päckchen" und ein zusätzliches Passfoto) vorgelegt werden. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können IV. Gebühren • Nationales Visum 60,00 Euro Die Gebühr ist bei der Antragstellung in kol. Pesos in bar zu entrichten. Euro-Bargeld, Schecks oder Kreditkarten können nicht entgegen genommen bzw. akzeptiert werden. V. Öffnungs- und Auskunftszeiten der Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania Cra. 69, No. 25 B-45, 7° piso Tel.: (00 571) 423 26 00 Fax: (00 571) 423 26 43 E-Mail: [email protected] Homepage: www.bogota.diplo.de Entgegennahme der Visumanträge – nur nach vorheriger, schriftlicher Terminvereinbarung: montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Ausgabe der Pässe: montags bis donnerstags von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Telefonische Auskunftszeiten: unter der Nummer (00 571) 423 26 22 ausschließlich montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 10.00 Uhr Stand: Januar 2010 Änderungen vorbehalten