Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Aserbaidschan
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Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Aserbaidschan
Adresse: ISR Plaza 69 Nizami Street AZ 1005 Baku Post:P.O. Box 28/29 AZ 1005 Baku Telefon:00994-12-4654127 Telefax: 00994-12-4654125 Email: [email protected] Webseite: www.baku.diplo.de Stand: August 2016 Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Aserbaidschan Merkblatt Zwischen Deutschland und Aserbaidschan gibt es keinen vertraglich geregelten Urkundenverkehr. Dies bedeutet für die Praxis: 1) Deutsche Urkunden zur Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland kann keine Echtheitsbestätigungen (z.B. Legalisation oder Apostille) für deutsche öffentliche Urkunden ausstellen, beglaubigte Kopien erstellen oder Bestätigungen von Übersetzungen zur Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden vornehmen. Eine Bestätigung der Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde für die Vorlage bei aserbaidschanischen Behörden kann nur durch die Botschaft der Republik Aserbaidschan in Berlin in Form der Legalisation erfolgen. Für Informationen wenden Sie sich bitte an die: Botschaft der Republik Aserbaidschan Konsularabteilung Hubertusallee 43 14193 Berlin E-Mail: [email protected]; [email protected] Tel.: +49 30 206 480 63 Fax: +49 30 219 161 51 2) Aserbaidschanische Urkunden zur Vorlage bei deutschen Behörden Aserbaidschanische Urkunden, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden sollen, werden im Amtshilfeverfahren durch die Deutsche Botschaft überprüft. Nähere Informationen zum Verfahren finden die innerdeutschen Behörden auf der Homepage der Botschaft im Merkblatt zur Urkundenüberprüfung oder auf Anfrage per Email an [email protected] .