Die Ablehnung eines Visumsantrages

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Die Ablehnung eines Visumsantrages
Ulitsa Razzakova 28
720040 Bischkek, Kirgisistan
Telefon Visastelle: + 996-312-905013
Fax : + 996-312-300743
Fax aus Deutschland:+ 49 30 1817 67193
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bischkek.diplo.de
Merkblatt zur Ablehnung eines Visumantrags
Fristen:
Sie können nach Bekanntgabe der Ablehnung eines Antrags auf ein Schengen-Visum
innerhalb eines Monats, nach Bekanntgabe der Ablehnung eines Antrags auf ein
nationales Visum innerhalb eines Jahres nach Erhalt eine Remonstration einlegen.
Form:
Die Remonstration muss schriftlich durch Sie persönlich oder durch eine nachweislich
von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Das Schreiben muss in jedem Fall eigenhändig unterschrieben sein. Bitte unterschreiben Sie so wie immer (d.h. z.B. in kyrillischen Buchstaben), selbst wenn Sie Ihre Anfrage auf Deutsch verfassen.
Remonstrationen, die nicht eigenhändig unterschrieben, per E-Mail und/ oder ohne Vollmacht
des Antragstellers eingehen, können nicht bearbeitet werden.
Sprache:
Das Remonstrationsschreiben soll in Deutsch verfasst sein oder mit einer Übersetzung ins
Deutsche versehen werden, bei Schengen- Visa reicht auch ins Englische. Die beigefügten
Unterlagen sollen ebenfalls ins Deutsche übersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die russische Variante trotz Übersetzung beigefügt werden sollte.
Angaben:
In der Remonstration können Sie (noch einmal) darlegen, aus welchen Gründen Sie die Erteilung des Visums doch für gerechtfertigt halten.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben unbedingt folgende Daten an:
- Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepassnummer
- das Ablehnungsdatum
- zustellungsfähige Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Siedlung, Kreis, Region,
PLZ)
- Telefonnummer (Festnetz und Mobil), sowie ggf. Ihre E-Mail-Adresse
- Ihre eigenhändige Unterschrift und, sofern Sie nicht selbst remonstrieren, eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht
- ausführliche Begründung, warum aus Ihrer Sicht die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist
- ausführliche Darlegung zu welchem Zweck Sie reisen möchten und aus welchen Gründen
der Aufenthalt für Sie wichtig ist
- weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation stützen und bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben. Bitte sehen Sie davon ab, die gleichen Dokumente zu übersenden, die bei der
Antragstellung bereits vorgelegt wurden.
Ulitsa Razzakova 28
720040 Bischkek, Kirgisistan
Telefon Visastelle: + 996-312-905013
Fax : + 996-312-300743
Fax aus Deutschland:+ 49 30 1817 67193
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bischkek.diplo.de
Ablauf:
Sobald die Remonstration in der Botschaft eingetroffen ist, werden Sie telefonisch durch die
Visastelle über den Eingang benachrichtigt. Bitte warten Sie auf die Rückmeldung.
Die Botschaft wird den Antrag dann erneut prüfen. Falls die Botschaft zu dem Ergebnis
kommt, dass das Visum erteilt werden kann, werden Sie telefonisch benachrichtigt und um
Vorlage des Reisepassen und ggf. neuer Reisedaten und Reisekrankenversicherung gebeten.Falls die Remonstration zu dem Ergebnis führt, dass die Ablehnung gerechtfertigt ist, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid noch einmal
schriftlich ausführlich mitgeteilt. Zudem wird der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
versehen.
Die Botschaft weist darauf hin, dass für das Remonstrationsverfahren zwar die Hilfe von
Rechtsanwälten oder anderen Personen in Anspruch genommen werden kann, aber keineswegs notwendig ist. Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie ihr eine
Vollmacht ausstellen. Auf Vollmachten, die nicht an deutsche Rechtsanwälte erteilt werden,
muss Ihre Unterschrift amtlich beglaubigt sein. Die Vollmacht muss der Remonstration beigefügt sein.
Gegen die Ablehnung eines Visumantrags können Sie alternativ unmittelbar beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage einreichen. Gegen einen Remonstrationsbescheid kann ebenfalls innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage zum Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden. Bei Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des Klägers (§154 Abs. 1 VwGO).
Ablehnung durch Griechenland, Spanien, Niederlande oder Portugal:
Falls Sie einen Ablehnungsbescheid von diesen Staaten bei der Botschaft in Bischkek bekommen haben, dann können Sie bei der Botschaft nicht dagegen remonstrieren. Bitte beachten
Sie die Angaben, die in den jeweiligen Bescheiden enthalten sind und wenden Sie sich bei
Fragen an die jeweiligen Auslandsvertretungen.
Wichtige Hinweise:
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums für Besuchs- und Geschäftsreisen (Schengen-Visum) besteht nicht (§ 6 AufenthG).
Die Visumgebühr wird bei einer Ablehnung nicht erstattet. Es handelt sich bei dem Betrag um
eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand, der unabhängig von der Entscheidung für die Bearbeitung des Visumantrages anfällt.
Die Botschaft Bischkek weist abschließend erneut darauf hin, dass Auskünfte zu Visumanträgen und/oder zu den Gründen der Ablehnung eines Antrags nicht an Dritte erteilt werden können. Die im Visumverfahren erhobenen Informationen über den Antragsteller unterliegen
grundsätzlich dem Datenschutz. Nur der Antragsteller oder die Antragstellerin selbst, sowie
eine nachweislich von ihnen bevollmächtigte Person sind berechtigt, Auskünfte über einen Visumantrag zu erhalten. Auch werden keine Anfragen zum Stand der Bearbeitung beantwortet.
Die Botschaft bittet diesbezüglich um Ihr Verständnis.