Merkblatt Remonstration

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Merkblatt Remonstration
I h r Vi s u m s a n t r a g i s t a b g e l e h n t w o r d e n ?
Die Ablehnung eines Antrags auf ein Schengenvisum erfolgt mit einer Kurzbegründung und einer
Rechtsbehelfsbelehrung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Ablehnungsgründe nur Antragstellern
selbst und nicht anderen Personen – wie etwa dem Einlader – mitgeteilt werden.
Im Ablehnungsbescheid zu einem Antrag auf ein nationales Visum fehlt in der Regel eine
Rechtsbehelfsbelehrung.
Wenn Sie der Ablehnung widersprechen möchten:
Antragsteller können innerhalb eines Monats (bei Ablehnungen ohne Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb eines
Jahres) nach Bekanntgabe der Ablehnung des Visumantrags gegen diese Entscheidung schriftlich remonstrieren
und hierbei um eine Prüfung der Entscheidung bitten. Sie sollten dabei auf die im Ablehnungsbescheid
angegebenen Ablehnungsgründe eingehen und zusätzlich Umstände, die für die Erteilung des begehrten Visums
sprechen, geltend machen. Remonstriert eine andere Person für den Antragsteller, muss eine entsprechende, vom
Antragsteller unterschriebene, Vollmacht vorgelegt werden.
Die Remonstration muss dem Generalkonsulat schriftlich vorliegen und vom Antragsteller eigenhändig
unterschrieben sein. Remonstrationsschreiben sind unmittelbar an das Generalkonsulat zu senden (Übersendung
per Post oder per Fax: +7 383 231 00 55), das Visumantragsannahmezentrum ist nicht für die Entgegennahme
von Remonstrationen zuständig.
Remonstrationen per E-Mail genügen nicht der Schriftform. Es besteht jedoch die Möglichkeit,
Remonstrationsschreiben per Mailscan zu senden.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben sowie auf allen Anlagen immer Ihren Namen sowie die Bearbeitungsnummer
(das heißt die letzten sechs Ziffern des im Ablehnungsbescheid (dt. Version) angegebenen Geschäftszeichens) an.
Geben Sie bitte sämtliche Kontaktdaten an, unter denen Sie für Rückfragen erreichbar sind (Telefonnummer
(einschließlich Ortsvorwahl), Mobiltelefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, vollständige Postadresse)
Übersenden Sie keine Unterlagen, die Sie bei der Visumbeantragung bereits abgegeben haben.
Bitte warten Sie auf eine Antwort des Generalkonsulats – die Eingänge von Remonstrationen können telefonisch
nicht bestätigt werden.
In diesem Zusammenhang bittet das Generalkonsulat auch darum, von Sachstandsanfragen in laufenden
Remonstrationsverfahren abzusehen. Entsprechende Anfragen werden nicht beantwortet.
Wenn Sie möchten, dass Ihnen der Remonstrationsbescheid per E-Mail oder Fax statt per Post zugeschickt wird,
erwähnen Sie dies bitte in Ihrem Remonstrationsschreiben.
Die Bearbeitungsdauer einer Remonstration beträgt bis zu 8 Wochen. Sie können helfen, die Bearbeitungsdauer
zu verkürzen, indem Sie Ihre Unterlagen nur auf einem Weg in die Visastelle schicken und somit unnötige
Doppelarbeit vermeiden. Wenn Sie beispielsweise Ihr Schreiben per Fax schicken, verzichten Sie bitte auf eine
weitere Übersendung per Post oder E-Mail!
Wird die Ablehnung des Visumantrags auch nach der erneuten Überprüfung durch die Auslandsvertretung
aufrecht erhalten, werden Ihnen die Gründe hierfür in einem Remonstrationsbescheid noch einmal schriftlich
detaillierter mitgeteilt. Falls in der Remonstration keinerlei neue Gesichtspunkte benannt und belegt wurden, die
für eine Erteilung des Visums sprechen, wird jedoch in der Regel auf die bereits mit dem Ablehnungsbescheid
mitgeteilten Ablehnungsgründe verwiesen.
Gegen den Remonstrationsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
Adresse
630099 Nowosibirsk, Krasnij Prospekt 28
630099 г. Новосибирск, Красный проспект 28
Stand: August 2014
Internet
www.nowosibirsk.diplo.de
[email protected]
Telefon
Zentrale: (007) 3832 / 31 00 20
Visastelle: (007) 3832 / 31 00 52
Fax
Terminvereinbarung
Zentrale: (007) 3832 / 23 44 17
kostenfrei über das
Visastelle: (007) 3832 / 31 00 55 Antragsannahmezentrum
(383) 230 05 85
www.vfsglobal.com/germany/russia
Sonstige Hinweise:
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Schengenvisums besteht nicht (§ 6 AufenthG).
Gegen die Ablehnung eines Visumantrags können Sie auch unmittelbar beim Verwaltungsgericht in Berlin Klage
einreichen. Bei Abweisung der Klage durch das Verwaltungsgericht gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des
Klägers (§154 Abs. 1 VwGO).
Adresse
630099 Nowosibirsk, Krasnij Prospekt 28
630099 г. Новосибирск, Красный проспект 28
Internet
www.nowosibirsk.diplo.de
[email protected]
Telefon
Zentrale: (007) 3832 / 31 00 20
Visastelle: (007) 3832 / 31 00 52
Fax
Zentrale: (007) 3832 / 23 44 17
Visastelle: (007) 3832 / 31 00 55
Terminvereinbarung
kostenfrei über das
Antragsannahmezentrum
(383) 230 05 85
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