Eröffnung eines Sperrkontos - Deutsche Botschaft Bischkek

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Eröffnung eines Sperrkontos - Deutsche Botschaft Bischkek
Ulitsa Razzakova 28
720040 Bischkek, Kirgisistan
Telefon Visastelle: + 996-312-905013
Fax Visastelle + 996-312-300744
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bischkek.diplo.de
Eröffnung eines Sperrkontos
Stand Oktober 2016
Ein Sperrkonto stellt im Visumverfahren für Studienbewerber, Studenten und Sprachkursteilnehmer eine Möglichkeit dar, ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts
während des Aufenthalts in Deutschland nachzuweisen.
Ein Sperrkonto ist ein persönliches Konto, auf dem eine bestimmte Summe eingezahlt wird,
von der nur ein bestimmter monatlicher Betrag abgehoben werden kann, in der Regel in
Höhe des BAföG-Förderungshöchstsatzes.
Im Visumverfahren für Studenten muss der Lebensunterhalt für ein Jahr im Voraus gesichert
sein (Anzahl der Monate mal jeweils gültiger BaföG-Satz, der ab August 2016 720,- Euro beträgt). Ein Sperrkonto kann auch zugunsten einer Ausländerbehörde gesperrt werden.
Es wird empfohlen, das Sperrkonto bereits vor Beantragung des Visums zu eröffnen.
Bei Vorlage einer Bankbestätigung im Visumverfahren muss aus dieser eindeutig der Sperrvermerk, der aktuelle Kontostand und der gesperrte Betrag hervorgehen.
Eine Sperrkontoeröffnung ist grundsätzlich bei jeder Bank in Deutschland möglich, der die
Vornahme von Bankgeschäften im Bundesgebiet gestattet ist. Eine Sperrkontoeröffnung ist
jedoch eine Entscheidung des Geldinstitutes, die dort im Rahmen der dem Geldinstitut eigenen Geschäftspolitik getroffen wird und auf die das Auswärtige Amt keinen Einfluss hat.
Um ein Sperrkonto zu eröffnen, können Sie sich an jede Bank in Deutschland wenden.
Die Kontoeröffnung ist online und auf dem Postweg möglich. Ein Inlandsaufenthalt ist
zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht nötig.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Falls Sie ein Konto bei der Deutschen Bank eröffnen möchten, gelten folgende Grundsätze:
Auf der Webseite der Deutschen Bank
https://www.deutsche-bank.de/pfb/content/pk-konto-und-karte-internationale-studenten.html
finden Sie alle Informationen auf Deutsch und Englisch sowie das neue Antragsformular.
Bitte füllen Sie es am Compouter aus.
Die Passkopie muss als schwarz-weiße Kopie vorgelegt werden.
Ulitsa Razzakova 28
720040 Bischkek, Kirgisistan
Telefon Visastelle: + 996-312-905013
Fax Visastelle + 996-312-300744
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Herkunft der eingezahlten Mittel:
Sie können das Geld von Ihrem eigenen ausländischen Konto auf das neue Sperrkonto
überweisen und hierüber einen Nachweis im Original vorlegen.
Andernfalls muss im Eröffnungsantrag angegeben werden, wer das Geld überweist. Dazu ist
zunächst der Name des Transferierenden einzutragen und ein Original-Kontoauszug von
dessen Konto beizufügen.
Für die unterschiedlichen Fallkonstellationen hat die Bank folgende Hinweise gegeben, die
sich auch aus deren Formular ergeben:
• Die Angabe des erstmalig transferierten Betrages muss mindestens dem Sperrguthaben entsprechen.
• Wenn das Geld nicht vom Kunden selbst überwiesen wird, muss der Geldgeber mit
vollem Namen angegeben werden.
• Wenn das Geld nicht vom Kunden selbst überwiesen wird, muss der Kontoauszug
des Geldgebers vorliegen.
• Wenn das Geld von mehreren Geldgebern überwiesen wird, müssen entsprechend
die Kontoauszüge aller Geldgeber vorliegen.
• Der Kontoauszug/die Kontoauszüge muss/müssen mindestens den erstmalig transferierten Betrag in EUR oder dessen Gegenwert in Fremdwährung aufweisen.
• Der Kontoauszug/die Kontoauszüge muss/müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sein.
• Der Kontoauszug/die Kontoauszüge darf/dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
• Persönliche schriftliche Bestätigungen von natürlichen Personen/Nichtbanken sind
grundsätzlich nicht zulässig.
Der Versand der Unterlagen muss durch die Botschaft erfolgen. In Kirgisistan ist der Versand durch DHL oder einen anderen Dienstleister möglich. Daher bringen Sie bitte einen
vorfrankierten Umschlag des Dienstleisters mit.
Grundsätzlich soll dem Eröffnungsantrag auch eine Kopie der Zulassung beigelegt werden.
Sollte dies aus Termingründen noch nicht möglich sein oder Sie sich erst um einen Studienplatz bewerben, legen Sie bitte alle Unterlagen vor, die Ihnen hierzu zur Verfügung stehen
(Bestätigung der Bewerbung, Ausdrucke aus Mail-Korrespondenz u.ä.).
Die Sperrkontenauflösung bei der Deutschen Bank ist ohne eine weitere Bescheinigung
der Botschaft möglich. Bitte übersenden Sie mit dem entsprechenden Antragsformular (s.
Webseite Deutsche Bank) Ihren Ablehnungsbescheid im Original.