Beschaffung und Legalisation kubanischer Urkunden
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Beschaffung und Legalisation kubanischer Urkunden
© Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Havanna Stand: Januar 13 Merkblatt zur Legalisation öffentlicher kubanischer Urkunden und Beschaffung von Urkunden aus Kuba Legalisation 1. Die Botschaft kann öffentliche kubanische Urkunden legalisieren, die im deutschen Rechtsverkehr verwendet werden sollen. Öffentliche Urkunden sind z.B. Personenstandsurkunden, gerichtliche und notarielle Urkunden, Urkunden oder Bescheinigungen kubanischer Verwaltungsbehörden, nicht aber privat errichtete Urkunden, wie z.B. ein eigenhändiges Testament oder formlose Kaufverträge. Die Legalisation gemäß § 13 Abs. 2 Konsulargesetz (Legalisation im engeren Sinne) bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Unterzeichners, die Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und die Echtheit des verwendeten Siegels. Mit der Legalisation ist keine Bestätigung der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde verbunden. Es können nur Original-Urkunden legalisiert werden, keine beglaubigten Kopien. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die kubanische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die deutsche Behörde, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll. 2. Die Botschaft kann kubanische Urkunden nur legalisieren, wenn diese zunächst vom kubanischen Außenministerium (MINREX) vorbeglaubigt wurden. Die Vorbeglaubigung des MINREX ist über die Consultoría Jurídica Internacional (staatliche kubanische Anwaltskanzlei) einzuholen: Calle 26 y 3ra, Miramar/ Playa, C. Habana Tel.: (07) 204 56 91 (aus Deutschland: +53-7) 3. Die zu legalisierende, vorbeglaubigte Original-Urkunde kann während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr) in der Konsularabteilung der Botschaft abgegeben und in der Regel am nächsten Arbeitstag abgeholt werden. Der Antragsteller muss sich ausweisen können. Falls der Urkundeninhaber nicht selbst in der Botschaft vorsprechen kann, können auch Verwandte oder Bekannte den Antrag in der Botschaft stellen. Grundsätzlich verlangt die Botschaft in diesem Fall die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht. (Die Vollmacht muss nicht beglaubigt sein.) Der Vertreter sollte der Urkunde eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen Identitätsnachweises des Urkundeninhabers beifügen, um gegebenenfalls zeitaufwändige Rückfragen zu vermeiden. Bei Antragstellung ist der Bezug zum deutschen Rechtsverkehr dazulegen, also z.B. die Mitteilung einer deutschen Behörde, dass für ein konkretes Anliegen Urkunden in legalisierter Form benötigt werden. (Für die Anmeldung der Eheschließung händigt der Standesbeamte z.B. oftmals einen sogenannten „Laufzettel“ aus.) 4. Für die Legalisation muss die kubanische Urkunde nicht ins Deutsche übersetzt sein. Die Urkunde kann deshalb auch später in der Bundesrepublik Deutschland übersetzt werden. In Kuba fertigt Übersetzungen das staatliche Übersetzungsbüro ESTI: Linea No. 507, esq. a D, Vedado, C. Habana Tel.: (07) 832 75 86-89, Tel. deutsche Abteilung: (07) 835 16 11 (aus Deutschland: +53-7) 5. Die Gebühren für die Legalisation betragen: für eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) 25,00 Euro für ein Ehefähigkeitszeugnis 45,00 Euro Adresse: Calle 13 No. 652 esq. a B, Vedado C. Habana Schalterstunden: Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Telefon: +53-7-8332569 Telefax: +53-7-8331586 E-Mail: [email protected] Internet: www.havanna.diplo.de © Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Havanna Stand: Januar 13 für eine sonstige Urkunde 45,00 Euro Die Gebühr ist bei Antragstellung entsprechend dem jeweiligen Tageskurs in bar in konvertiblen kubanischen Pesos (CUC) zu entrichten. Aus kassentechnischen Gründen können nur Scheine bis 20,00 CUC angenommen werden. 6. Falls weder der Urkundeninhaber noch ein Vertreter in der Botschaft vorsprechen können, kann der Urkundeninhaber die zu legalisierende Original-Urkunde auch per Post an die Botschaft senden. Dies geht nur, wenn die Urkunde bereits durch das MINREX vorbeglaubigt ist, weil die Botschaft diese Vorbeglaubigung nicht einholen kann. Da der kubanische Postweg nicht als zuverlässig genug gilt, sollte die Urkunde mit einem international tätigen, kommerziellen Kurierdienst geschickt werden. Der Urkunde ist ein Anschreiben beizufügen, in dem der Urkundeninhaber erklärt, die Kosten für Legalisation und Rücksendung der Urkunde zu übernehmen (Kostenübernahmeerklärung) und die Botschaft nicht für einen eventuellen Verlust der Urkunde haftbar zu machen (Haftungsausschlusserklärung). Außerdem wird eine Kopie des Reisepasses oder eines anderen Identitätsnachweises des Urkundeninhabers sowie ein Nachweis benötigt, welche deutsche Behörde die Urkunde in legalisierter Form verlangt (s.o. Punkt 3). In Einzelfällen kann die Botschaft außerdem die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangen. Für Rückfragen sollte deshalb unbedingt eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die legalisierte Urkunde wird anschließend zusammen mit einer Kostenrechnung zurückgeschickt, die dann in der Bundesrepublik Deutschland zu begleichen ist. Urkundenbeschaffung 1. Von Deutschland aus können Urkunden aus Kuba über die kubanische Botschaft in Berlin, Stavanger Str. 20, 10439 Berlin, Tel.: (030) 916 118 11, Fax: (030) 916 45 53, E-Mail: [email protected], Internet: http://emba.cubaminrex.cu/alemaniaal, oder das kubanische Konsulat in Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn, Bad Godesberg, Tel.: (0228) 309-0, Fax: (0228) 309 244, E-Mail: [email protected], beschafft werden. Über die kubanische Botschaft oder das Konsulat wird dann die Consultoría Jurídica Internacional in Havanna damit beauftragt, die Urkunde zu beschaffen und – falls gewünscht – die Vorbeglaubigung des MINREX und die Legalisation der deutschen Botschaft in Havanna einzuholen. Um die Consultoría Jurídica Internacional direkt zu beauftragen, ist es notwendig, dort persönlich vorzusprechen: Calle 22 No. 108, e/ 1ra y 3ra, Miramar/ Playa, C. Habana Tel.: (07) 204 56 91 (aus Deutschland: +53-7) Fax: (07) 204 57 21 (aus Deutschland: +53-7) Die deutsche Botschaft in Havanna kann in diesen Fällen nicht tätig werden. 2. Über die Consultoría Jurídica Internacional kann im Übrigen auch die Vorbeglaubigung des MINREX und die Legalisation der deutschen Botschaft eingeholt werden, falls Sie bereits im Besitz einer kubanischen Urkunde sind, diese aber wegen der fehlenden Vorbeglaubigung nicht direkt zur Legalisation an die deutsche Botschaft schicken können. Adresse: Calle 13 No. 652 esq. a B, Vedado C. Habana Schalterstunden: Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Telefon: +53-7-8332569 Telefax: +53-7-8331586 E-Mail: [email protected] Internet: www.havanna.diplo.de © Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Havanna Stand: Januar 13 Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Adresse: Calle 13 No. 652 esq. a B, Vedado C. Habana Schalterstunden: Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Telefon: +53-7-8332569 Telefax: +53-7-8331586 E-Mail: [email protected] Internet: www.havanna.diplo.de