SCHENGEN-VISUM („Visum C“, max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen)

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SCHENGEN-VISUM („Visum C“, max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen)
Schweizerische Botschaft in Santo Domingo
Öffnungszeiten der Visasektion
Montag bis Freitag zwischen 07.30 und 09.30 Uhr
SCHENGEN-VISUM
(„Visum C“, max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen)
Um ihren Visumantrag online auszufüllen und eine Termin für die persönliche Vorsprache festzulegen,
bitten wir Sie den Instruktionen auf unserer Internetseite zu folgen: http://www.swiss-visa.ch
Der Termin darf sich maximal 3 Monate aber spätestens 1 Monat vor dem geplanten
Abreisezeitpunkt befinden.
Bei der persönlichen Vorsprache müssen folgende Dokumente abgegeben werden:
-
Ordnungsgemäss ausgefüllter und unterschriebener Visumsantrag (welcher zuvor online
ausgefüllt und uns zugesandt wurde)
-
Gültiger Reisepass (muss noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr gültig sein)
-
Zwei Passfotos (Grösse: 3,5 cm x 4,5 cm, von vorne, farbig und mit weissem Hintergrund)
-
Passkopie (Seite mit Personalien, Unterschrift und Verlängerungen, sowie erhaltene Visa)
-
Flugreservation >Hin-/Rückflug (Flugtickets erst bei Ermächtigung des Visums kaufen)
-
* Internationale Reise-Krankenversicherung (Deckung mind. 30.000.-- Euros)
-
* Arbeitsbescheinigung des Antragsstellers (mit Angabe der Anzahl Urlaubstage,
Anstellungszeit in Firma und Monatseinkommen, bei eigenem Geschäft Vorweisen der
Registrierung und Statuten > Erste und letzte Seite)
-
* Kontoauszug des Antragsstellers der letzten 3 Monate (mit Eröffnungsdatum, JahresDurchschnitt und Tagesbilanz)
Abhängig vom Zweck der Reise müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden:
Besuch von Freunden/Familie
-
Einladungsschreiben: von der einladenden Person oder Personen (im Fall eines Ehepaares)
unterschriebenes und datiertes Einladungsschreiben mit folgenden Angaben: Grund des
Besuches, Dauer der Einladung, Anschrift in der Schweiz und ob sie die Kosten und die
Verantwortung der Rückkehr aus dem Schengenraum übernimmt.
-
Passkopie oder eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (wenn der/die Einladende/r
Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung ist/sind).
Business
-
Hotelreservation
-
Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Organisation in der Schweiz welches den
Namen der eingeladenen Person, den Grund des Besuches und die Aufenthaltsdauer erwähnt.
Tourismus
-
Hotelreservation(en)
Familienangehörige
Familienangehörige von Unionsbürgern und von Staatsbürgern des EWR
oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in
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Av. Jiménez Moya 71
(Churchill esq. D. Arias)
Santo Domingo
Telefon: 1 809 533 3781
1 809 534 6944, Fax: 1 809 532 3781
[email protected],
www.eda.admin.ch/santodomingo
aufsteigender Linie) müssen ihre Verwandtschaftsbeziehung anhand von
Dokumenten nachweisen (Geburtsurkunde aus der Dom.-Rep., Auszug aus
Familienregister der Schweiz oder EU-Land, etc.).
Die mit * versehenen Dokumente müssen von genannten Verwandten
nicht vorgelegt werden!
Für Studenten /
Schüler
Detaillierter Auszug der Universität, Bestätigung der Registrierung in der
Schule/Universität, Notenauszug, Ferien-/Absenz Meldung
Für Ehepaare
Neben den oben erwähnten Dokumenten ist eine Kopie der Heiratsurkunde
(nicht älter als 6 Monate) beizufügen. Bei gemeinsamen Unterlagen (z. B.,
Kontoauszug) muss ein Original und eine Kopie für jedes Dossier vorliegen.
Falls der Kontoauszug nur auf den Namen eines Ehepartners lautet, muss
dieser schriftlich bestätigen, dass er/sie die Kosten für seinen Partner/in
übernimmt!
Für Minderjährige
Original-Geburtsurkunde in ausführlicher Fassung, legalisiert durch die
„Junta Central Electoral“ und „CancilIeria“ und eine notarielle Genehmigung
des Elternteils, der nicht mit dem Minderjährigen reist.
Für nach Österreich
eingeladene
Personen
Code der Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE)
Für nach Slowenien
eingeladene
Personen
Das Einladungsschreiben muss auf eine der folgenden Sprachen an die
Botschaft adressiert werden: Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder
Englisch.
Diese ist bei der für den Wohnsitz des Einladers zuständigen LandespolizeiDirektion abzugeben und wird von dieser innerhalb von ca. 48 Stunden
elektronisch an die Österreichische Botschaft in Caracas geschickt. Der
Gastgeber bekommt von der inländischen Behörde einen Code zugewiesen,
welchen er an den Visawerber weitergibt, der ihn bei der Antragstellung der
CH Botschaft in Santo Domingo mitteilt (elfstelliger Code, bestehend aus
dreistelligem Botschaftscode und einer eindeutigen Nummer – z.B.
CCS00000000); über die vorzulegenden Unterlagen für die Abgabe einer
Elektronischen
Verpflichtungserklärung
gibt
die
zuständige
Landespolizeidirektion Auskunft.
Weitere Informationen:
Unterlagen welche älter sind als 6 Monate sowie unvollständige Dossiers werden nicht
entgegengenommen.
Eine Antwort erfolgt ungefähr innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung des Gesuches.
Zu bezahlender Betrag bei Einreichung des Visumsgesuch: € 60 für Erwachsene, € 35 für Kinder von 612 Jahre, kostenlos für Kinder von 0-6 Jahre (nur in Pesos, gemäss aktuellem Kurs).
Falls nötig, können weitere Dokumente von der Schweizer Vertretung nachträglich noch eingeholt
werden.
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