SCHENGEN-VISUM („Visum C“, max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen)
Transcription
SCHENGEN-VISUM („Visum C“, max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen)
Schweizerische Botschaft in Santo Domingo Öffnungszeiten der Visasektion Montag bis Freitag zwischen 07.30 und 09.30 Uhr SCHENGEN-VISUM („Visum C“, max. Aufenthaltsdauer von 90 Tagen) Um ihren Visumantrag online auszufüllen und eine Termin für die persönliche Vorsprache festzulegen, bitten wir Sie den Instruktionen auf unserer Internetseite zu folgen: http://www.swiss-visa.ch Der Termin darf sich maximal 3 Monate aber spätestens 1 Monat vor dem geplanten Abreisezeitpunkt befinden. Bei der persönlichen Vorsprache müssen folgende Dokumente abgegeben werden: - Ordnungsgemäss ausgefüllter und unterschriebener Visumsantrag (welcher zuvor online ausgefüllt und uns zugesandt wurde) - Gültiger Reisepass (muss noch mindestens 3 Monate nach Rückkehr gültig sein) - Zwei Passfotos (Grösse: 3,5 cm x 4,5 cm, von vorne, farbig und mit weissem Hintergrund) - Passkopie (Seite mit Personalien, Unterschrift und Verlängerungen, sowie erhaltene Visa) - Flugreservation >Hin-/Rückflug (Flugtickets erst bei Ermächtigung des Visums kaufen) - * Internationale Reise-Krankenversicherung (Deckung mind. 30.000.-- Euros) - * Arbeitsbescheinigung des Antragsstellers (mit Angabe der Anzahl Urlaubstage, Anstellungszeit in Firma und Monatseinkommen, bei eigenem Geschäft Vorweisen der Registrierung und Statuten > Erste und letzte Seite) - * Kontoauszug des Antragsstellers der letzten 3 Monate (mit Eröffnungsdatum, JahresDurchschnitt und Tagesbilanz) Abhängig vom Zweck der Reise müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden: Besuch von Freunden/Familie - Einladungsschreiben: von der einladenden Person oder Personen (im Fall eines Ehepaares) unterschriebenes und datiertes Einladungsschreiben mit folgenden Angaben: Grund des Besuches, Dauer der Einladung, Anschrift in der Schweiz und ob sie die Kosten und die Verantwortung der Rückkehr aus dem Schengenraum übernimmt. - Passkopie oder eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (wenn der/die Einladende/r Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung ist/sind). Business - Hotelreservation - Einladungsschreiben des Unternehmens oder der Organisation in der Schweiz welches den Namen der eingeladenen Person, den Grund des Besuches und die Aufenthaltsdauer erwähnt. Tourismus - Hotelreservation(en) Familienangehörige Familienangehörige von Unionsbürgern und von Staatsbürgern des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in Seite 1/2 Av. Jiménez Moya 71 (Churchill esq. D. Arias) Santo Domingo Telefon: 1 809 533 3781 1 809 534 6944, Fax: 1 809 532 3781 [email protected], www.eda.admin.ch/santodomingo aufsteigender Linie) müssen ihre Verwandtschaftsbeziehung anhand von Dokumenten nachweisen (Geburtsurkunde aus der Dom.-Rep., Auszug aus Familienregister der Schweiz oder EU-Land, etc.). Die mit * versehenen Dokumente müssen von genannten Verwandten nicht vorgelegt werden! Für Studenten / Schüler Detaillierter Auszug der Universität, Bestätigung der Registrierung in der Schule/Universität, Notenauszug, Ferien-/Absenz Meldung Für Ehepaare Neben den oben erwähnten Dokumenten ist eine Kopie der Heiratsurkunde (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. Bei gemeinsamen Unterlagen (z. B., Kontoauszug) muss ein Original und eine Kopie für jedes Dossier vorliegen. Falls der Kontoauszug nur auf den Namen eines Ehepartners lautet, muss dieser schriftlich bestätigen, dass er/sie die Kosten für seinen Partner/in übernimmt! Für Minderjährige Original-Geburtsurkunde in ausführlicher Fassung, legalisiert durch die „Junta Central Electoral“ und „CancilIeria“ und eine notarielle Genehmigung des Elternteils, der nicht mit dem Minderjährigen reist. Für nach Österreich eingeladene Personen Code der Elektronischen Verpflichtungserklärung (EVE) Für nach Slowenien eingeladene Personen Das Einladungsschreiben muss auf eine der folgenden Sprachen an die Botschaft adressiert werden: Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Englisch. Diese ist bei der für den Wohnsitz des Einladers zuständigen LandespolizeiDirektion abzugeben und wird von dieser innerhalb von ca. 48 Stunden elektronisch an die Österreichische Botschaft in Caracas geschickt. Der Gastgeber bekommt von der inländischen Behörde einen Code zugewiesen, welchen er an den Visawerber weitergibt, der ihn bei der Antragstellung der CH Botschaft in Santo Domingo mitteilt (elfstelliger Code, bestehend aus dreistelligem Botschaftscode und einer eindeutigen Nummer – z.B. CCS00000000); über die vorzulegenden Unterlagen für die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung gibt die zuständige Landespolizeidirektion Auskunft. Weitere Informationen: Unterlagen welche älter sind als 6 Monate sowie unvollständige Dossiers werden nicht entgegengenommen. Eine Antwort erfolgt ungefähr innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung des Gesuches. Zu bezahlender Betrag bei Einreichung des Visumsgesuch: € 60 für Erwachsene, € 35 für Kinder von 612 Jahre, kostenlos für Kinder von 0-6 Jahre (nur in Pesos, gemäss aktuellem Kurs). Falls nötig, können weitere Dokumente von der Schweizer Vertretung nachträglich noch eingeholt werden. Seite 2/2