Die deutschen Sparkassen erklären erneut ihre Bereitschaft zur
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Die deutschen Sparkassen erklären erneut ihre Bereitschaft zur
Die deutschen Sparkassen erklären erneut ihre Bereitschaft zur Einrichtung eines Guthabenkontos für Jedermann auch Bürgerkonto genannt, ausgenommen, die Kontoführung wäre aus wichtigen Gründen unzumutbar, wenn beispielsweise ein Kontoinhaber - Dienstleistungen bei Kreditinstituten missbraucht oder vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht entrichtet hat Bei der Ablehnung eines Bürgerkontos kann eine schriftliche Begründung verlangt werden, so dass die Klärung oder Schlichtung bei einem Ombudsmann erfolgen kann. Bitte beachten: Die Umwandlung eines Guthabenkontos in ein p-Konto ist für einen einzelnen Kontoinhaber jederzeit möglich. Wenn der/die KontoinhaberIn Unterhaltspflichten (Ehepartner/Kinder) hat, muss er/sie diese Unterhaltspflichten nachweisen, um eine Bescheinigung darüber bei der Bank vorlegen zu können. Bescheinigungen werden von der ASS ausschließlich für Klienten ausgestellt. Näheres ist bei der ASS zu erfahren.