05-2016: Konto für alle kommt
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05-2016: Konto für alle kommt
Nr.: Datum: 05/2016 7. März 2016 "Konto für alle" kommt Künftig dürfen Banken niemandem mehr verwehren, ein Girokonto zu eröffnen. Ein entsprechendes Gesetz hat jetzt der Bundestag verabschiedet. Außerdem soll der Kontowechsel von einer Bank zur anderen schneller und einfacher werden. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sog. Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig, also mindestens 18 Jahre alt sein. EU-weite Regelung Seit 1995 gibt es für die Einrichtung sog. Jedermann-Konten in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Nun soll es für jeden in der EU das Recht geben, ein Konto zu eröffnen. Und das auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das besagt die EU-Zahlungskonten-Richtlinie. Das Konto wird die gleichen Basisfunktionen besitzen wie ein übliches Girokonto. Dazu zählt vor allem die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr, aber auch Bar-, Ein- und Auszahlungen. Hierfür soll es einen leicht verständlichen und nachvollziehbaren Musterantrag mit Beispielen und Ankreuzfeldern geben. Mit Antragstellung auf Einrichtung eines Basiskontos soll zugleich beantragt werden können, dass das Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Schutz des Kontoinhabers Bei dem "Basiskonto" handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen, also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Durch die Neuregelung soll der Kontoinhaber außerdem leichter zu einem anderen Institut wechseln und sich für eine kostengünstigere Alternative entscheiden können. Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Bei grenzüberschreitenden Kontowechseln muss das bisherige das neue Finanzinstitut sowie den Kunden über alle Kontobewegungen informieren. Informationen über Vertragslaufzeit und Gebühren Damit Kontoinhaber wissen, was das Konto kostet, müssen die Banken sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren. Den besten Überblick für Verbraucher sollen künftig Vergleichs-Webseiten geben. Bei Streit mit dem Finanzinstitut um eine Finanzanlage, ein Darlehen oder ein Konto, soll künftig die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung helfen. Damit will die Bundesregierung dem Verbraucher zu seinem Recht verhelfen, denn gerichtliche Verfahren seien eher langwierig, teuer und mühsam, was viele davon abhalte, ihr Anliegen gegebenenfalls vor Gericht zu bringen. Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung v. 26.02.2016