Heiligenhafen - Fehmarn - Schiffergilde zu Berlin
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Heiligenhafen - Fehmarn - Schiffergilde zu Berlin
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Landespolizeiamt Weitere Hinweise: Sorgen Sie als Bootsführer dafür, dass Sie und Ihre Crew Rettungswesten tragen. So tragen Sie dazu bei, dass Sie sich und Ihre Besatzung sicher ans Ziel bringen! Wassersport & Freizeit Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Wasserschutzpolizeirevier Heiligenhafen Am Jachthafen 6 23774 Heiligenhafen Tel.: 04362/50648-26, Fax: 04362/50648-19 E-Mail:[email protected] oder Landespolizeiamt - Wasserschutzpolizei Mühlenweg 166, 24116 Kiel Tel.: 0431/160 64111, Fax: 0431/160 64119 eMail: [email protected] Informationen zum Wassersportrevier Heiligenhafen - Fehmarn Die hier aufgeführten Bestimmungen sind nicht abschließend aufgezählt und können in anderen Seegebieten von den hiesigen Bestimmungen abweichen. Verehrte Wassersportler, Ankerverbote: die Wasserschutzpolizei möchte Ihnen mit diesem Faltblatt auf rechtliche Bestimmungen im Bereich von Großenbrode, Fehmarn und Heiligenhafen hinweisen. In Badegebieten und Fahrwassern (z.B. Fehmarnsund und Puttgarden) ist das Ankern verboten ! Höchstgeschwindigkeiten Heiligenhafen: Westlich der Verbindungslinie Leuchtfeuer Heiligenhafen / Ostspitze Graswarder bis zur Hafengrenze sowie im Kommunalhafen = 10 km/h 5,4 kn Fehmarnsund Fahrwasser: Zwischen der Fehmarnsundbrücke und der Tonne „Fehmarnsund“ Burgstaaken: Fahrwasser nach Burgstaaken sowie im Kommunalhafen Burgstaaken = 15 km/h 8,1 kn = 10 km/h 5,4 kn Diese Gebiete sind durch Zeichen „A17“ (gelbes Kreuz bzw. gelber Streifen auf weißem Grund). Kugeltonne Marienleuchte Der Aufenthalt von Fahrzeugen im Sperrgebiet Marienleuchte ist verboten! Im Schutzbereich Marienleuchte ist das Ankern, Fischen und Angeln verboten. Ausnahmen: Badegebiete: Fasstonne, Sperr- und Warngebiete Stange gekennzeichnet. In diesen Gebieten und darüber hinaus bis zu 500 m von der Uferlinie aus in Richtung See dürfen 8 km/h (4,3 kn) nicht überschritten werden. In diesen Gebieten besteht für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder und Surffahrzeuge( Segel- und Kitesurfer) ein generelles Fahrverbot. Achtung! Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich von 500 m gilt ebenso dort, wo die Zeichen „A17“ nicht ausliegen, aber gebadet wird! vom Ankerverbot Fahrzeuge der Sportfischerei, sofern nichthakende Steinanker verwendet werden. vom Verbot d. Fischens Stellnetz-, Langleinen-, Reusen- u. Sportfischerei, sofern zur Verankerung von Fischereigerät nichthakende Steinanker verwendet werden. Putlos und Todendorf Der Aufenthalt von Fahrzeugen in den Warngebieten ist verboten, solange an den Warnstellen die entsprechenden Sichtzeichen gezeigt werden. Werden die Sichtzeichen Blitz gelb (Todendorf), Blitz rot (Putlos) oder jeweils im Wechsel (Todendorf u. Putlos) gezeigt, so haben alle Fahrzeuge die Warngebiete umgehend zu verlassen. Die Bundeswehr ist über die Funkstelle „Todendorf Naval“, empfangsbereit eine Stunde vor sowie während des Schießbetriebes auf den UKW - Kanälen 11 und 16, ansprechbar.