Heiligenhafen - Fehmarn - Schiffergilde zu Berlin

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Heiligenhafen - Fehmarn - Schiffergilde zu Berlin
Innenministerium
des Landes
Schleswig-Holstein
Landespolizeiamt
Weitere Hinweise:
Sorgen Sie als Bootsführer dafür, dass Sie und Ihre Crew
Rettungswesten tragen.
So tragen Sie dazu bei, dass Sie sich und Ihre Besatzung
sicher ans Ziel bringen!
Wassersport & Freizeit
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Wasserschutzpolizeirevier Heiligenhafen
Am Jachthafen 6
23774 Heiligenhafen
Tel.: 04362/50648-26, Fax: 04362/50648-19
E-Mail:[email protected]
oder
Landespolizeiamt
- Wasserschutzpolizei Mühlenweg 166, 24116 Kiel
Tel.: 0431/160 64111, Fax: 0431/160 64119
eMail: [email protected]
Informationen zum Wassersportrevier
Heiligenhafen - Fehmarn
Die hier aufgeführten Bestimmungen sind nicht abschließend aufgezählt und
können in anderen Seegebieten von den hiesigen Bestimmungen abweichen.
Verehrte Wassersportler,
Ankerverbote:
die Wasserschutzpolizei möchte Ihnen mit diesem Faltblatt auf rechtliche
Bestimmungen im Bereich von Großenbrode, Fehmarn und
Heiligenhafen hinweisen.
In Badegebieten und Fahrwassern (z.B. Fehmarnsund und
Puttgarden) ist das Ankern verboten !
Höchstgeschwindigkeiten
Heiligenhafen:
Westlich der Verbindungslinie Leuchtfeuer Heiligenhafen / Ostspitze
Graswarder bis zur Hafengrenze
sowie im Kommunalhafen
=
10 km/h
5,4 kn
Fehmarnsund Fahrwasser:
Zwischen der Fehmarnsundbrücke und der
Tonne „Fehmarnsund“
Burgstaaken:
Fahrwasser nach Burgstaaken sowie im
Kommunalhafen Burgstaaken
=
15 km/h
8,1 kn
=
10 km/h
5,4 kn
Diese Gebiete sind durch Zeichen „A17“ (gelbes Kreuz bzw. gelber
Streifen auf weißem Grund).
Kugeltonne
Marienleuchte
Der Aufenthalt von Fahrzeugen im Sperrgebiet Marienleuchte ist
verboten!
Im Schutzbereich Marienleuchte ist das Ankern, Fischen und Angeln
verboten.
Ausnahmen:
Badegebiete:
Fasstonne,
Sperr- und Warngebiete
Stange
gekennzeichnet. In diesen Gebieten und darüber hinaus bis zu 500 m
von der Uferlinie aus in Richtung See dürfen 8 km/h (4,3 kn) nicht
überschritten werden.
In diesen Gebieten besteht für Maschinenfahrzeuge, Wassermotorräder
und Surffahrzeuge( Segel- und Kitesurfer) ein generelles Fahrverbot.
Achtung! Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich von 500 m gilt
ebenso dort, wo die Zeichen „A17“ nicht ausliegen, aber gebadet wird!
vom Ankerverbot
Fahrzeuge der Sportfischerei, sofern
nichthakende Steinanker verwendet
werden.
vom Verbot d. Fischens
Stellnetz-, Langleinen-, Reusen- u.
Sportfischerei, sofern zur Verankerung
von Fischereigerät nichthakende
Steinanker verwendet werden.
Putlos und Todendorf
Der Aufenthalt von Fahrzeugen in den Warngebieten ist verboten,
solange an den Warnstellen die entsprechenden Sichtzeichen gezeigt
werden.
Werden die Sichtzeichen Blitz gelb (Todendorf), Blitz rot (Putlos) oder
jeweils im Wechsel (Todendorf u. Putlos) gezeigt, so haben alle
Fahrzeuge die Warngebiete umgehend zu verlassen.
Die Bundeswehr ist über die Funkstelle „Todendorf Naval“,
empfangsbereit eine Stunde vor sowie während des Schießbetriebes auf
den UKW - Kanälen 11 und 16, ansprechbar.