Warnwestenpflicht In Europa. - Schwalm
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Warnwestenpflicht In Europa. - Schwalm
MOBILITÄT – Für Ihre Sicherheit Warnwestenpflicht In Europa. Land Anzahl pro Fahrzeug Bußgeld bei Nichtanlegen, bei Nichtmitführen (*) Min. 50 € bis max. 1.375 € Bemerkung Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Empfehlung: Je nach Zahl der Fahrzeuginsassen mehrere Warnwesten mitzuführen. Belgien 1 Bulgarien 1 Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. 1 Gilt nur im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Versicherer raten, eine Warnweste im Fahrzeuinnern mitzuführen. Finnland 1 Anlegepflicht (bzw. reflektierende Kleidung). Gilt bei Dunkelheit für alle Fußgänger – damit auch für Verkehrsteilnehmer, die das Fahrzeug verlassen. Frankreich 1 Min. 90 € Anlegepflicht. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Italien 1 Min. 36 € bis 138 € Anlegepflicht. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Ausgenommen: einspurige Fahrzeuge (z.B. Motorräder). Kroatien 1 Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt auch für alle Autoinsassen. Luxemburg 1 Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Montenegro 1 Norwegen 1 Österreich 1 Ab 14 € bis 2.180 € ab 14 € * Anlegepflicht. Ausgenommen: einspurige Fahrzeuge (Motorräder). Portugal 1 Ab 120 € bis 600 € ab 60 € bis 300 € * Anlegepflicht. Gilt auch für Fahrer von Fahrzeugen, die in Portugal zugelassen sind (z.B. Mietwagen). Ausgenommen: Motorräder und Trikes. Rumänien 1 Slowakei 1 Slowenien 1 Spanien 1 Deutschland Ab 50 € Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Während der Fahrt muss die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen werden. Anlegepflicht. Muss so deponiert sein, dass sie vom Fahrersitz aus gut erreichbar ist. Gilt auch für Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen zugelassen sind (z.B. Mietwagen). Anlegepflicht bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t. Ab 50 € bis 150 € Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Anlegepflicht. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Ausgenommen: Motorräder. Bis 90 € Anlegepflicht. Ausgenommen: Kleinkrafträder und Motorräder. Tschechien 1 Ungarn 1 Anlegepflicht. Nur für gewerblich oder dienstlich genutzte Fahrzeuge. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Ca. 120 € Alle anderen Länder Gilt nur für Radfahrer (bei schlechter Sicht). Unsere Empfehlung: Tragen Sie immer eine Warnweste, wenn Sie z.B. bei einer Panne das Fahrzeug verlassen. Stand 04/2009. Alle Angaben ohne Gewähr. Aufgrund ständiger gesetzlicher Änderungen empfehlen wir, sich vor jeder Reise beim zuständigen Konsulat zu informieren. Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 nicht erfüllen. Die Warnwestenpflicht gilt im Allgemeinen für den Fall, dass Fahrer, Beifahrer oder auch andere Fahrzeuginsassen das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten (z.B. bei einer Panne, einem Unfall oder sonstigen Ereignissen, die das Aufstellen des Warndreiecks erfordern). TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Am Grauen Stein 51105 Köln www.tuv.com