Warnwestenpflicht In Europa. - Schwalm

Transcription

Warnwestenpflicht In Europa. - Schwalm
MOBILITÄT – Für Ihre Sicherheit
Warnwestenpflicht
In Europa.
Land
Anzahl pro
Fahrzeug
Bußgeld bei
Nichtanlegen, bei
Nichtmitführen (*)
Min. 50 € bis max.
1.375 €
Bemerkung
Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer).
Empfehlung: Je nach Zahl der Fahrzeuginsassen
mehrere Warnwesten mitzuführen.
Belgien
1
Bulgarien
1
Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt für
jede Person, die das Fahrzeug verlässt.
1
Gilt nur im gewerblichen Güter- und
Personenverkehr. Versicherer raten, eine
Warnweste im Fahrzeuinnern mitzuführen.
Finnland
1
Anlegepflicht (bzw. reflektierende Kleidung). Gilt
bei Dunkelheit für alle Fußgänger – damit auch für
Verkehrsteilnehmer, die das Fahrzeug verlassen.
Frankreich
1
Min. 90 €
Anlegepflicht. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug
verlässt.
Italien
1
Min. 36 € bis 138 €
Anlegepflicht. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug
verlässt. Ausgenommen: einspurige Fahrzeuge (z.B.
Motorräder).
Kroatien
1
Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt auch
für alle Autoinsassen.
Luxemburg
1
Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt für
jede Person, die das Fahrzeug verlässt.
Montenegro
1
Norwegen
1
Österreich
1
Ab 14 € bis 2.180 €
ab 14 € *
Anlegepflicht. Ausgenommen: einspurige
Fahrzeuge (Motorräder).
Portugal
1
Ab 120 € bis 600 €
ab 60 € bis 300 € *
Anlegepflicht. Gilt auch für Fahrer von Fahrzeugen,
die in Portugal zugelassen sind (z.B. Mietwagen).
Ausgenommen: Motorräder und Trikes.
Rumänien
1
Slowakei
1
Slowenien
1
Spanien
1
Deutschland
Ab 50 €
Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Während
der Fahrt muss die Warnweste über die
Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen werden.
Anlegepflicht. Muss so deponiert sein, dass sie vom
Fahrersitz aus gut erreichbar ist. Gilt auch für
Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen
zugelassen sind (z.B. Mietwagen).
Anlegepflicht bei Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 t.
Ab 50 € bis 150 €
Anlegepflicht (auch für Motorradfahrer). Gilt für
jede Person, die das Fahrzeug verlässt.
Anlegepflicht. Gilt für jede Person, die das Fahrzeug
verlässt. Ausgenommen: Motorräder.
Bis 90 €
Anlegepflicht. Ausgenommen: Kleinkrafträder und
Motorräder.
Tschechien
1
Ungarn
1
Anlegepflicht. Nur für gewerblich oder dienstlich
genutzte Fahrzeuge. Gilt für jede Person, die das
Fahrzeug verlässt.
Ca. 120 €
Alle anderen
Länder
Gilt nur für Radfahrer (bei schlechter Sicht).
Unsere Empfehlung: Tragen Sie immer eine
Warnweste, wenn Sie z.B. bei einer Panne das
Fahrzeug verlassen.
Stand 04/2009. Alle Angaben ohne Gewähr. Aufgrund ständiger gesetzlicher Änderungen empfehlen wir, sich vor jeder Reise beim zuständigen Konsulat zu
informieren.
Beschaffenheit der vorgeschriebenen Warnwesten.
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN
471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim
Erwerb sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die
Anforderungen an die Norm EN 471 nicht erfüllen.
Die Warnwestenpflicht gilt im Allgemeinen für den Fall, dass Fahrer, Beifahrer oder auch andere Fahrzeuginsassen
das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten (z.B. bei einer Panne, einem Unfall oder sonstigen
Ereignissen, die das Aufstellen des Warndreiecks erfordern).
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Am Grauen Stein
51105 Köln
www.tuv.com