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Jetzt drucken Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie URL dieser Seite: http://www.nuernberg.igbce.de/-/wmg 07.08.2014 Von: Evelyn Griep Soziale Netzwerke Drum prüfe, wer sich digital bindet Google+, MySpace und Facebook - Soziale Netzwerke gehören für Millionen von Usern zum Alltag. Ihre Profile sind wahre Schatzkästchen. Man findet die neuesten Urlaubsfotos, das geliebte Hochzeitsvideo und erfährt, wer wo wann mit wem seine Zeit verbringt. Würde man diese Informationen auch mit seinem Chef teilen? Oder anders gefragt: Soll ich die Freundschaftsanfrage meines Chefs bei Facebook und Co. annehmen? hocus-focus/istockphoto Darf man die Freundschaftsanfrage seines Chefs bei Facebook & Co. ablehnen? Ja. Man darf und sollte es sogar. „Dagegen spricht zunächst einmal nichts - vorausgesetzt, ich würde meinen Chef auch im richtigen Leben zu einer privaten Party mit Freunden einladen“, findet Jan Schaumann, Personalcoach und Etikette-Trainer. Aber was passiert, wenn auf der Party Dinge angesprochen werden, die nicht für die Ohren des Chefs bestimmt sind? „Sie können den Chef auf Facebook auf die Liste „beruflich“ setzten, so dass er nur Inhalte sieht, die er auch sehen darf“, schlägt Schaumann vor. Aber Vorsicht: „Leider stellt uns Gevatter Zufall manchmal ein Bein, indem wir aus Versehen die Tür offen lassen oder wir vergessen eben beim posten der Urlaubsbilder, die richtige Empfängerliste einzustellen.“ Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Weigelt und Ziegler ist in seinem Urteil strenger: „Das Arbeitsverhältnis ist eine Sache, Freundschaft und Privatleben die andere.“ Er rät, Beruf und Freizeit strikt zu trennen – egal wie gut das kollegiale Verhältnis sein mag. „Eine entspannte Atmosphäre im Betrieb kann schnell kippen, ein relativ lockeres Verhältnis zum Chef kann jederzeit enden“, weiß Weigelt. Aber wie lehnt man die Freundschaftsanfrage des Vorgesetzten ab? „Auf keinen Fall mit einem einfachen Mausklick“ sagt Weigelt. „Informieren Sie ihren Chef persönlich oder schreiben Sie ihm eine Mail.“ Der Grund für die Ablehnung ist, dass man Berufliches von Privatem trennen möchte. Dies wirkt professionell und zeigt deutlich den eigenen Standpunkt. Als Alternative kann man ihm eine Verbindung auf einem der Businessportale LinkedIn oder Xing anbieten. „Spreche ich für diese Plattformen gleich eine Gegeneinladung aus, wirkt die Ablehnung nicht mehr so negativ“, erklärt Schaumann. Sein Fazit in punkto soziale Netzwerke: „Ich bin nur mit Menschen verbunden, die ich persönlich kenne. Alles, was ich poste, würde ich auch in Gegenwart dieser Menschen im richtigen Leben sagen. Private Fotos zeige ich nur Menschen, die neben mir auf dem Sofa sitzen.“ Ähnlich hält es der Arbeitsrechtler Weigelt: „Ich wäre vorsichtig nicht zu viel Privates Preis zu geben, um mein Privatleben vor dem Chef und den Kollegen, die in der Hierarchieebene höher angesiedelt sind, zu schützen.“ Ständige Erreichbarkeit: Abschalten! Jetzt! Gute Arbeit: Broschüre "Mobile Arbeit" Erreichbarkeit: Nicht zu jeder Zeit © 2017 IG-BCE Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Kornmarkt 5 - 7, 2. StockD-90402 Nürnberg Telefon: 0911 20105-30Telefax: 0911 20105-59 E-Mail: [email protected]