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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
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07.08.2014
Von: Evelyn Griep
Soziale Netzwerke
Drum prüfe, wer sich digital bindet
Google+, MySpace und Facebook - Soziale Netzwerke gehören für Millionen von Usern zum Alltag. Ihre
Profile sind wahre Schatzkästchen. Man findet die neuesten Urlaubsfotos, das geliebte Hochzeitsvideo
und erfährt, wer wo wann mit wem seine Zeit verbringt. Würde man diese Informationen auch mit seinem
Chef teilen? Oder anders gefragt: Soll ich die Freundschaftsanfrage meines Chefs bei Facebook und Co.
annehmen?
hocus-focus/istockphoto
Darf
man die Freundschaftsanfrage seines Chefs bei Facebook & Co. ablehnen? Ja. Man darf und sollte es
sogar.
„Dagegen spricht zunächst einmal nichts - vorausgesetzt, ich würde meinen Chef auch im richtigen Leben
zu einer privaten Party mit Freunden einladen“, findet Jan Schaumann, Personalcoach und
Etikette-Trainer. Aber was passiert, wenn auf der Party Dinge angesprochen werden, die nicht für die
Ohren des Chefs bestimmt sind? „Sie können den Chef auf Facebook auf die Liste „beruflich“ setzten, so
dass er nur Inhalte sieht, die er auch sehen darf“, schlägt Schaumann vor. Aber Vorsicht: „Leider stellt
uns Gevatter Zufall manchmal ein Bein, indem wir aus Versehen die Tür offen lassen oder wir vergessen
eben beim posten der Urlaubsbilder, die richtige Empfängerliste einzustellen.“
Ulf Weigelt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Weigelt und Ziegler ist in seinem Urteil strenger:
„Das Arbeitsverhältnis ist eine Sache, Freundschaft und Privatleben die andere.“ Er rät, Beruf und Freizeit
strikt zu trennen – egal wie gut das kollegiale Verhältnis sein mag. „Eine entspannte Atmosphäre im
Betrieb kann schnell kippen, ein relativ lockeres Verhältnis zum Chef kann jederzeit enden“, weiß
Weigelt.
Aber wie lehnt man die Freundschaftsanfrage des Vorgesetzten ab? „Auf keinen Fall mit einem einfachen
Mausklick“ sagt Weigelt. „Informieren Sie ihren Chef persönlich oder schreiben Sie ihm eine Mail.“ Der
Grund für die Ablehnung ist, dass man Berufliches von Privatem trennen möchte. Dies wirkt professionell
und zeigt deutlich den eigenen Standpunkt. Als Alternative kann man ihm eine Verbindung auf einem der
Businessportale LinkedIn oder Xing anbieten. „Spreche ich für diese Plattformen gleich eine
Gegeneinladung aus, wirkt die Ablehnung nicht mehr so negativ“, erklärt Schaumann.
Sein Fazit in punkto soziale Netzwerke: „Ich bin nur mit Menschen verbunden, die ich persönlich kenne.
Alles, was ich poste, würde ich auch in Gegenwart dieser Menschen im richtigen Leben sagen. Private
Fotos zeige ich nur Menschen, die neben mir auf dem Sofa sitzen.“ Ähnlich hält es der Arbeitsrechtler
Weigelt: „Ich wäre vorsichtig nicht zu viel Privates Preis zu geben, um mein Privatleben vor dem Chef
und den Kollegen, die in der Hierarchieebene höher angesiedelt sind, zu schützen.“
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