Doda Ndue und Doda Drita, Sihlbruggstrasse
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Doda Ndue und Doda Drita, Sihlbruggstrasse
Baugesuch Bauherrschaft: Doda Ndue, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar Grundeigentümer: Doda Ndue und Doda Drita, Sihlbruggstrasse 105, 6340 Baar Bauvorhaben: Sanierung Mehrfamilienhaus (Anbau gedeckte Balkone, Autounterstand sowie Velo/Mofa Einstellraum; Containerabstellplatz; Autoabstellplätze; Aussenwärmedämmung; Ersatz Ölheizung durch Grundwasser-Wärmepumpe; Gartenstützmauer). Bauplatz: Parzelle 507, Geb.-Nr. 478, Zürichstrasse 27 (dreigeschossige Wohnzone) Auflage: vom 30. Januar 2015 bis 02. März 2015 während den Schalteröffnungszeiten, in der Gemeindekanzlei Merenschwand Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Merenschwand, Postfach, 5634 Merenschwand, schriftlich Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungen müssen vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h., es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Bewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen er diesen anderen Entscheid verlangt. Auf Einwendungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Ergänzungswahl eines Mitgliedes der Schulpflege vom 8. März 2015 für den Rest der Amtsperiode 2014/17; Nachnomination Innert Frist ist als Kandidat für die Wahl als Mitglied der Schulpflege Merenschwand für den Rest der Amtsperiode 2014/17 angemeldet worden: Landolt, René, geboren 1970, Bürger von Glarus Nord GL, wohnhaft in Merenschwand, Hasel-ackerstrasse 11 (vorgeschlagen von der SVP). Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Merenschwand, Kanzleistr. 8, Merenschwand, innert 5 Tagen seit Publikation (d. h. bis am Dienstag, 3. Februar 2015, 16.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Merenschwand, 26. Januar 2015 Gemeinderat Merenschwand Gemeinderatsnachrichten 1. Dienstjubiläen Am 1. Februar 2015 wird Oskar Betschart, Mühlau, ein Dienstjubiläum feiern können: Er wird dann auf 25 Dienstjahre bei der Ortsbürgergemeinde Merenschwand zurückblicken können. Er arbeitet im Forstbetrieb Reuss-Lindenberg mit, den diese zusammen mit der Ortsbürgergemeinde Buttwil führt. Der Gemeinderat dankt ihm auch an dieser Stelle recht herzlich für seinen langjährigen Einsatz in den vom Forstbetrieb betreuten Wäldern und damit zu Gunsten der Oeffentlichkeit. Am gleichen Tag wird Nicole Jenni-Meyer auf fünf Dienstjahre bei der Einwohnergemeinde Merenschwand (bzw. bis Ende 2011 bei der Einwohnergemeinde Benzenschwil) zurückblicken können. Sie ist heute als Verwaltungsangestellte der Gemeindekanzlei tätig und bearbeitet dort primär Nachlassfälle und Einbürgerungsgesuche. Der Gemeinderat dankt ihr bestens für ihr bisheriges Wirken in der Gemeindeverwaltung. 2. Baubewilligungen Baubewilligungen haben erhalten: - Jolanda und Armin Leuthard, Merenschwand, für Aufstockung / Ueberdachung Garage und Anbau Schopf, Gebäude Nr. 357, Parz. 603, Siebeneichenstrasse 12; - Guido Vollenweider, Merenschwand, für den Umbau des Zweifamilienhauses Nr. 1636 (Abbruch Sitzplatz und Balkon, Anbau Aussentreppe, gedeckter Sitzplatz/Terrasse mit Pergola, Eingangsvordach, Aussenwärmedämmung, Solardach), für Carport, Autoabstellplatz, Grünhecken und für den Abbruch der Mistplatte, Parzelle 2335, Wilermatten 9, Benzenschwil. 3. Genereller Entwässerungsplan Benzenschwil Die Gemeinden tragen nach Gesetz die Verantwortung für die umweltgerechte Siedlungsentwässerung und müssen für ihr Gebiet die Generellen Entwässerungspläne (GEP) erstellen. Sie sind die Grundlage für die Umsetzung der Abwasserentsorgung und reinigung und deren verursachergerechte Finanzierung. Die GEP lösen die (altrechtlichen) Generellen Kanalisationsprojekte (GKP) ab. 2001 bewilligte der Souverän der damaligen Einwohnergemeinde Benzenschwil einen Kredit zur Erstellung eines GEP samt Abwasserkataster. Der entsprechende Auftrag wurde in der Folge dem Ingenieur- und Vermessungsbüro Zumbach + Conradin, Merenschwand, erteilt. Nach dessen Auflösung übernahm es das Ingenieurbüro P. Zumbach AG, Aarau, den GEP Benzenschwil fertigzustellen. Am 1. Januar 2012, dem Zeitpunkt der Zusammenlegung der früheren Gemeinden Merenschwand und Benzenschwil zur neuen Gemeinde Merenschwand, war das erwähnte Planwerk noch nicht fertiggestellt; die Pendenz ging also auf die neue Gemeinde über. Im Spätsommer 2014 konnte der GEP Benzenschwil schliesslich dem kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt zur Genehmigung eingereicht werden. Diese ist gegen Ende November 2014 ausgesprochen worden. Das Planwerk hat rund 147'000 Franken gekostet. Der Bund beteiligt sich daran mit 21'504 Franken, der Kanton Aargau mit 22'800 Franken. Der Einwohnergemeinde verbleibt damit ein Nettoaufwand von rund 102'700 Franken. Eine der GEP-Zielsetzungen besteht darin, den Wert der Kanalisationsanlagen zu erhalten. Dazu bedarf es unter anderem periodischer Reinigungs- und Kontrollarbeiten bei Kanalnetz, Schächten und Sonderbauwerken, der Reinigung von Regenbecken nach Starkregen, periodischer Kanalfernsehaufnahmen sowie der Reparatur bzw. Sanierung schadhafter Kanäle, Schächte und Sonderbauwerke. Die Schadensübersicht Leitungen zeigt nun, dass vom gesamten Kanalnetz von 4'700 m Länge sieben Abschnitte von insgesamt 490 m Länge saniert werden müssen; die Kosten werden auf 300'000 Franken geschätzt. Die Schadensübersicht Schächte macht deutlich, dass Reparaturbedarf im Kostenumfang von etwa 27'000 Franken besteht. Die Dringlichkeit dieser Massnahmen wird in vier Stufen unterteilt (zwischen Stufe 1 [Ausführung in ein bis zwei Jahren] und Stufe 4 [Ausführung nach mehr als sieben Jahren]). Die am Leitungsnetz festgestellten Schäden liegen auf Stufe 3 (Ausführung in fünf bis sieben Jahren), jene an den Schächten auf Stufen 1 bis 3. Zwei erfreuliche Feststellungen dazu: 1. Das Abwasserleitungsnetz in Benzenschwil und die zugehörigen Schächte befinden sich insgesamt in einem recht guten Zustand. 2. Die Gemeindeanstalt Abwasserbeseitigung steht finanziell so da, dass ihr die zu erwartenden Sanierungskosten keine Sorgen machen müssen.