TOP 9 - ASB Schophoven
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TOP 9 - ASB Schophoven
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Gebietsentwicklungsplan (GEP) Teilabschnitt Region Aachen Drucksache Nr.: 80/2003 Köln, den 28. April 2003 Vorlage für die 13. Sitzung des Regionalrates am 23. Mai 2003 TOP 9: Antrag der Geme inde Inden zur Änderung des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Region Aachen hier: Neudarstellung eins ASB Schophoven Rechtsgrundlage: § 15 Abs. 4 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) Berichterstatterin: Frau von Kintzel, Dezernat 62, Tel.: 0221 / 147 - 2355 Inhalt: - Begründung (Seite 2 bis 3) Antrag der Gemeinde Inden vom 24.02.2003 (Seite 4) Darstellung der Gemeinde Inden im aufgestellten GEP TA Region Aachen (Seite 5 bis 8) Beschlussvorschlag: Der Regionalrat lehnt die von der Gemeinde Inden beantragte Änderung des Gebietsentwicklungsplans Teilabschnitt Region Aachen zur Neudarstellung eines ASB Schophoven ab. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 / 147-2397 oder 2269. Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 2 Begründung: Antrag der Gemeinde Inden Die Gemeinde Inden hat mit Schreiben vom 24. März 2003, Az.: 61 1241/RD/Fa (siehe Anlage) eine Änderung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) beantragt. Ziel des Antrags ist die Neudarstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) für die Ortschaft Schophoven. Die Gemeinde begründet den Antrag insbesondere mit tagebaubedingtem Wegfall von baulichen Entwicklungspotentialen und dem durch den Tagebau ausgelösten Bevölkerungsrückgang. Planerischer Hintergrund: Als Folge des Tagebau Inden II wird die Siedlungsentwicklung der Gemeine Inden auf zwei Bereiche beschränkt. Im Südwesten des Tagebaus liegt der als ASB dargestellte Hauptort Inden/Altdorf mit ca. 5.600 Einwohnern und nordöstlich des Tagebaus der im GEP nicht dargestellte Ortsteil Schophoven mit ca. 600 Einwohnern. Im Tagebaubereich liegt der noch umzusiedelnde Ortsteil Pier mit ca. 1.400 Einwohnern. Die Ortsteile Inden/Altdorf und Schophoven werden zumindest von 2015 bis 2030 durch den offenen Tagebau getrennt, also ohne eine direkte Verbindung sein. Sollte der derzeit in der Braunkohleplanung diskutierte Restsee bei der anschließenden Rekultivierung des Tagebaus realisiert werden, würden die beiden Ortsteile auch dauerhaft ohne direkte Verbindung ble iben. Problematisch wird diese Unterbrechung der Verbindung insbesondere für die infrastrukturelle Versorgung des Ortsteils Schophoven, der keine eigene tragfähige Infrastruktur aufweist. Hilfsweise werden diese Funktionen voraussichtlich von dem benachbarten Mittelzentrum Jülich übernommen werden müssen. Diese Einschätzung hatte auch der Braunkohleausschuss bei der Aufstellung des Braunkohleplans Inden II vorgenommen. Die derzeitige Gesamteinwohnerzahl der Gemeinde Inden von ca. 7.600 Einwohnern ist, entgegen der Entwicklung der umliegenden ländlichen Gemeinden, in den letzten 15 Jahren im Ergebnis tagebaubedingt konstant geblieben. Durch die ab 2005 umzusiedelnde Ortschaft Pier wird die Gemeinde Einwohner verlieren. Für die Umsiedlung Pier stand im Braunkohleplanverfahren Inden II zwar auch ein Standort im Gemeindegebiet (Schophoven-Rurerde) zur Auswahl, letztlich ausgewählt wurde jedoch von der Pierer Bevölkerung der außerhalb des Gemeindegebiets liegende gemeinsame Umsiedlungsstandort Langerwehe-Jüngersdorf. Den Einwohnern von Pier, die im Gemeindegebiet bleiben wollen, sollen jedoch in Absprache mit der Bezirksregierung Wohnbauflächen angeboten werden können. Die Gemeinde Inden wird dafür, sowohl im Hauptort Inden/Altdorf als auch in Schophoven, mit Unterstützung des Bergbautreibenden (Verlegung der Hochspannungsfreileitung im Bereich Waagmühle, Verlängerung der Schallschutzanlage in Schophoven) Bauflächen in ihrem Flächennutzungsplan darstellen. Trotz Berücksichtigung dieser voraussichtlich im Gemeindegebiet verbleibenden Pierer Einwohner wird sich die Gesamtbevölkerung der Gemeinde Inden um ca. 15 % auf 6.400 Einwohnern verringern. Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 3 Landesplanerische Beurteilung Die für den Ortsteil Schophoven prognostizierte Bevölkerungszahl von 850 Einwohnern bleibt deutlich unter der in der 3. DVO zum LPlG für die Darstellung von Siedlungsbereichen genannten Schwelle von 2.000 Einwohnern. Eine Bestandsdarstellung als Allgemeiner Siedlungsbereich ist daher landesplanerisch ausgeschlossen. Mit dieser Begründung hatte der RR auch bereits im Erarbeitungsverfahren des zukünftigen GEP TA Region Aachen die von der Gemeinde beantragte Siedlungsbereichsdarstellung für Schophoven abgelehnt. Auch eine ASB-Darstellung mit der Zielsetzung, den Ortsteils Schophoven zu einem Siedlungsschwerpunkt mit der für eine solche Darstellung erforderlichen Einwohnerzahl zu entwickeln, wäre aufgrund der Lage und der fehlenden Infrastruktur das landesplanerische falsche Signal, zumal ab ca. 2012, auf ehemaligen Tagebauflächen westlich des Hauptortes Inden/Altdorf und damit in unmittelbarer Zuordnung zum Siedlungsschwerpunkt Entwicklungsspielräume für die Gemeinde vorhanden sind (ca. 20 ha). Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 4 Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 5 Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 6 Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 7 Sachgebiet: GEP TA Region Aachen Drucksache RR 80/2003 Seite 8