Herbst 2010 - PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH

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Herbst 2010 - PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH
Herbst-Ausgabe 2010
PartnerTipps
EDITORIAL
Oberösterreich – Gesundheitstourismusland Nr. 1
Nach Abschluss des von der OÖ Thermenholding GmbH in
den letzten Jahren umgesetzten Investitionsprogramms von
insgesamt 110 Mio. Euro ist Oberösterreich das Bundesland
mit den modernsten Thermen- und Gesundheitsresorts. Die
touristischen Leitbetriebe Oberösterreichs mit ihren Standorten in Bad Ischl, Bad Hall und Bad Schallerbach nehmen
mit dieser Entwicklung österreichweit eine erfolgreiche Sonderstellung ein.
Damit wurden und werden auch wichtige volkswirtschaftliche
Ziele erreicht, wie eine Stärkung der regionalen Bauwirtschaft,
eine massive Steigerung der Wertschöpfung für die Regionen, Erhaltung und Ausbau der Gesundheitskompetenz, eine
massive Attraktivitätssteigerung des Gesundheitstourismuslandes OÖ und die direkte und indirekte Sicherung von derzeit 800 Arbeitsplätzen.
Managementwissen
M
anagementwisse kompakt:
Newscorner
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Sei 8
Für den Kalender:
Steuer-Termine
(Oktober 2010 – Jänner 2011)
STEUEREVENT 2010
Heilbutt&Rosen
als Stargäste!
Neues aus dem
Rechtsbereich
Seite 2-4
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Kunden im Mittelpunkt:
SteuerEvent 2010
Ihr Berater-Team der
Partner-Treuhand-Gruppe
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Know-How
aktuell
Seite 5
In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit wurden in den Eurothermen Resorts – entgegen dem europäischen Trend –
neue und vor allem langfristig sichere Arbeitsplätze geschaffen. Geschäftsführer Markus Achleitner erwartet, dass sich
der Erfolg seit der Wieder-Eröffnung der Standorte nach Abschluss der Investmaßnahmen und dem Rekordjahr im Eröffnungsjahr 2009 fortsetzt. Bei den Thermenzutritten und den
Hotelnächtigungen durfte man sich über mehr als 1,2 Mio.
Besucher freuen. Wir gratulieren zu diesem schönen Erfolg.
Managementwissen
kompakt
Seite 6-8
Kunden im
Mittelpunkt
Seite 9-10
Partner-Treuhand
Gruppe Intern
Seite 11
Neues aus dem Rechtsbereich
Umsatzsteuervoranmeldung ab 2011
Durch eine Änderung des Abgabenänderungsgesetzes 2010 ergaben sich
Änderungen zu den Meldepflichten
zur Umsatzsteuer ab 2011.
Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen
Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) entweder monatlich oder
vierteljährlich erstellen. Die UVA muss
aufbewahrt werden und ab Erreichen von
bestimmten Grenzwerten an das Finanzamt übermittelt werden.
Vorjahresumsatz bis € 30.000,00
UVA-Zeitraum:
UVA-Abgabe:
vierteljährlich
nicht erforderlich
Unternehmer müssen bei einem Vorjahresumsatz bis € 30.000,00 zwar eine
Umsatzsteuervoranmeldung erstellen
und bei den Aufzeichnungen des Unternehmers aufbewahren, diese Voranmeldung muss aber nicht beim Finanzamt
eingereicht werden. (Voraussetzung: Die
Vorauszahlungen werden laufend spätestens am Fälligkeitstag entrichtet).
Vorjahresumsatz bis € 100.000,00
UVA-Zeitraum:
UVA-Abgabe:
vierteljährlich
erforderlich
Die Grenze für die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung wurde durch das
Abgabenänderungsgesetz 2010 ab 2011
von € 30.000,00 auf € 100.000,00 erhöht.
Die vierteljährlichen UVAs sind im Regelfall mittels Finanz-Online abzugeben.
Vorjahresumsatz über € 100.000,00
UVA-Zeitraum:
UVA-Abgabe:
monatlich
erforderlich
Über € 100.000,00 sind UVAs monatlich
an das Finanzamt zu übermitteln.
Umsatzsteuerjahreserklärung
Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer zu entrichten haben, sind von der
Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit, sofern ihr
Umsatz im Veranlagungszeitraum geringer als € 30.000,00 ist. Diese Grenze lag
bisher bei € 7.500,00. Bei der Umsatzgrenze bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung außer Ansatz. „
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SVA: Bonusmeilen
Airlines bieten ihren treuen Kunden im
Rahmen eines Vielfliegerprogramms
so genannte Bonusmeilen an. Je mehr
man fliegt, desto mehr Bonusmeilen
sammelt man. Diese Bonusmeilen können dann in unterschiedlichster Form,
z.B. mit Freiflügen konsumiert werden.
Werden diese Bonusmeilen im Rahmen
von Dienstreisen gesammelt, so stehen
diese grundsätzlich dem Arbeitgeber
zu. Darf sie der Arbeitnehmer für private
Zwecke nutzen, liegt ein im Dienstverhältnis begründeter Vorteil des Arbeitnehmers vor, der als Sachbezug zu versteuern ist. Kein Sachbezug liegt vor, wenn
der Arbeitnehmer die „Bonusmeilen“ für
ein Upgrading im Rahmen von dienstlichen Flügen verwendet.
Die Rechtsauffassung des BMFs ist
nun, dass dieser Sachbezug pauschal
aufgrund von Erfahrungswerten mit
1,5 % der vom Arbeitgeber getragenen
Aufwendungen, die Bonuswerte vermitteln (wie z.B. Flüge, Hotelunterkünfte). Der Vorteil für das gesamte Kalenderjahr soll spätestens im Dezember
bei der Lohnverrechnung für Dezember berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
sieht den Sachverhalt etwas differenzierter. Er stimmt zu, dass der Genuss von
Bonusmeilen als Einnahmen des Arbeitnehmers zu beurteilen sind, da dieser
den geldwerten Vorteil hat. Der VwGH
hält aber auch fest, dass der Arbeitgeber für die Lohnsteuer aus dem Genuss der Bonusmeilen nicht haftet. Es
sei Arbeitslohn von dritter Seite, der im
Veranlagungsweg vom Arbeitnehmer zu
versteuern sei.
Damit besteht für den Arbeitnehmer der
Vorteil, dass er den Veranlagungsfreibetrag in Höhe von € 730,00 nutzen kann.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass
für diesen Vorteil aus dem Dienstverhältnis kein Dienstgeberbeitrag (DB),
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
und keine Kommunalsteuer zu entrichten sind.
Sozialversicherungspflicht nach dem
ASVG besteht allerdings, da diese auch
Entgelte von dritter Seite umfasst. Weiters hat der VwGH auch festgehalten,
dass der Vorteil erst beim tatsächlichen
Einlösen der Bonusmeilengutschrift als
zugeflossen gilt. „
Neues UVA-Formular
Ein neues UVA-Formular ist für Voranmeldung ab Juli 2010 zu verwenden.
Die Änderung ist allerdings geringfügig
und betrifft nur Umsätze ab dem 1.7.2010
im Zusammenhang mit der Übertragung von
Treibhausemmissionszertifikaten.
Bei diesen Umsätzen kommt es zu einem
Übergang der Steuerschuld (Reverse
Charge) auf den Leistungsempfänger. „
Für den Kalender:
Steuer-Termine 2010
Fälligkeitsdatum: 15. Okt. 2010
Ust-Vorauszahlung
für Aug. 10
NOVA, Elektrizitäts-, Kohleund Erdgasabgabe, Werbeabgabe, L, DB, DZ, GKK,
KommSt
für Sept. 10
Kraftfahrzeugsteuer
2. Quartal
Kammerumlage
2. Quartal
Einkommensteuer,
Vorauszahlung
3. Quartal
Körperschaftsteuer,
Vorauszahlung
3. Quartal
Fälligkeitsdatum: 15. Nov. 2010
Ust-Vorauszahlung
für Sept. 10
L, DB, DZ, GKK, KommSt für Okt. 10
Fälligkeitsdatum: 15. Dez. 2010
Ust-Vorauszahlung
für Okt. 10
L, DB, DZ, GKK, KommSt für Nov. 10
Fälligkeitsdatum: 15. Jänner 2011
Ust-Vorauszahlung
für Nov. 10
NOVA, Elektrizitäts- Kohleund Erdgasabgabe, Werbeabgabe, L, DB, DZ, GKK,
KommSt
für Dez.10
Kraftfahrzeugsteuer
3. Quartal
Kammerumlage
3. Quartal
Einkommensteuer,
Vorauszahlung
4. Quartal
Körperschaftsteuer,
Vorauszahlung
4. Quartal
Neues aus dem Rechtsbereich
Gastgartengenehmigungen
Für den Betrieb eines Gastgartens
bedarf es keiner Genehmigung mehr,
falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Gewerbeordnung wurde
diesbezüglich vor kurzem geändert.
Für Gastgärten, die sich auf öffentlichem Grund befinden oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, ist für die Zeit von 8 bis 23 Uhr
keine Genehmigung erforderlich, wenn
sie ausschließlich der Verabreichung
von Speisen und dem Ausschank von
Getränken dienen (also kein Grillen), sie
über nicht mehr als 75 Verabreichungsplätze verfügen, in ihnen lauteres Sprechen als der übliche Gesprächston der
Gäste, Singen und Musizieren untersagt
sind (Hinweistafel).
Für Gastgärten, die sich weder auf öffentlichem Grund befinden noch an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, gilt diese
Bestimmung sinngemäß für die Zeit von 9
bis 22 Uhr. Anrainer verlieren damit die
Möglichkeit der Mitsprache. Gastgärten,
die sich wiederholt nicht an die Auflagen halten, können nun aber schon nach
einmaliger Ermahnung durch das Gewerbeamt geschlossen werden.
Im Fall von gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anrainern können die Öffnungszeiten eines Gastgartens von der
Behörde auch eingeschränkt werden.
Die Gemeinden können unter Umständen
abweichende Regelungen betreffend der
Öffnungszeiten für bestimmte Gebiete
festlegen (zu berücksichtigen sind hier Flächenwidmung, Verbauungsdichte, öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser,
Altersheime, Bahnhöfe, Theater, Sportplätze und Parks). So kann in den Tourismusgebieten auch eine Zeit bis 24 Uhr
festgelegt werden. „
Verschärfung des Finanzstrafgesetzes geplant
Der Finanzminister droht mit einer
erheblichen Verschärfung des Finanzstrafrechtes und hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Begutachtung ausgesandt.
Die Novelle des Finanzstrafrechts liegt als
Ministerialentwurf vor. Änderungen durch
die Begutachtung und die parlamentarische Diskussion bis zum Inkrafttreten
sind zu erwarten. Hier ein Überblick über
die wichtigsten Vorhaben:
Neuer Tatbestand:
Abgabenbetrug
Als neuer Straftatbestand wird der „Abgabenbetrug“ als besondere Form der
Abgabenhinterziehung, des Schmuggels,
der Hinterziehung von Eingangs- oder
Ausgangsabgaben oder der vorsätzlichen Abgabenhehlerei genannt.
Abgabenbetrug liegt dann vor, wenn ein
solches Vergehen vom Gericht zu ahnden ist und dieses Vergehen
a) unter Verwendung falscher oder
verfälschter Urkunden, Daten oder
anderer Beweismittel (nicht Abgabenerklärungen und Gewinnermittlungen)
oder
b) unter Täuschung über für die
Zurechnung von Einkünften oder
Wirtschaftgütern maßgebliche
Umstände oder
c) unter Verwendung von Scheingeschäften und anderen
Scheinhandlungen begeht.
Für diesen neuen Tatbestand soll ein
deutlich erhöhter Strafrahmen von bis
zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und bis
zu € 2 Mio. Geldstrafe gelten.
Härtere Strafen
Generell ist eine deutliche Verschärfung
der Strafen geplant. Für Abgabenhinterziehung zum Beispiel ist folgende „Staffel“ vorgesehen:
Verkürzungsbetrag bis € 30.000,00:
Geldstrafe bis zu € 60.000,00
Verkürzungsbetrag bis € 100.000,00:
Geldstrafe bis zu € 200.000,00 sowie
Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten
Verkürzungsbetrag über € 100.000,00:
Primär Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren plus Geldstrafe bis zu € 2 Mio.
(Verbandsgeldbuße bis zu € 5 Mio.)
Bei einer gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung erhöht sich die Freiheitsstrafdrohung ab einem Verkürzungsbetrag
von € 500.000,00 auf fünf Jahre.
Strafaufhebung
in besonderen Fällen
Wenn die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge im Zuge einer Prüfung
€ 10.000,00 nicht übersteigt, so kann
durch Entrichtung einer Abgabenerhöhung von 10 % des festgestellten verkürzten Abgabenbetrages die Strafbarkeit
eines dadurch begangenen Finanzvergehens aufgehoben werden. Dies allerdings
nur dann, wenn auf die Erhebung eines
Rechtsmittels gegen die Abgabenfestsetzung verzichtet wird und die Abgabenerhöhung und die Abgabennachforderung innerhalb eines Monats nach
deren Festsetzung tatsächlich zur Gänze
entrichtet wurde.
Auch nach derzeit geltender Rechtslage
würde bei diesen Fällen der zuständige
Finanzstrafreferent entscheiden, ob ein
Strafverfahren eingeleitet wird oder nicht.
Selbstanzeigen werden
restriktiver gehandhabt
Die Straffreiheit einer Selbstanzeige wird
neben den bisher geltenden Voraussetzungen wesentlich von einer effektiven
und schnellen Geldleistung des Steuersünders abhängig gemacht. „
Großes Pendlerpauschale
bei langer Wegzeit
Neue UFS-Entscheidung zu großem
Pendlerpauschale.
Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind
grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven
Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht.
Ein zusätzliches Pendlerpauschale
in der Form von Werbungskosten ist bei
längeren Wegstrecken vorgesehen. Unterschieden wird dabei zwischen dem
kleinen und dem großen Pendlerpauschale. Das große Pendlerpauschale
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Neues aus dem Rechtsbereich
steht zu, wenn kein Massenverkehrsmittel zumutbar ist und die einfache
Wegstrecke 2 km übersteigt. Unzumutbar
kann die Benutzung eines öffentlichen
Verkehrsmittels bei langer Wegzeit sein.
Die Lohnsteuerrichtlinien sehen hier folgende Staffel vor:
Einfache
Wegstrecke
Zumutbare
Wegzeit
unter 20 km
1,5 Stunden
ab 20 km
2,0 Stunden
ab 40 km
2,5 Stunden
bezahlt. Eine“weiße Liste“ wie bei der
Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge ist zur Zeit nicht geplant.
Steuerabzug für bestimmte
selbständige Leistungen
Ähnlich wie bei Dienstnehmern, für welche der Dienstgeber die Lohnsteuer einbehält und abführt, soll dies künftig auch
bei selbständigen Leistungen als
• Mitglied des Aufsichtsrates, des
Verwaltungsrates oder Stiftungsvorstandes
Der UFS hat nun kürzlich entschieden,
dass es für die Zumutbarkeit einer Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
auch relevant ist, wie das Verhältnis der
Wegzeit und der Normalarbeitszeit ist. Als
entfernungsunabhängigen Richtwert
• Bausparkassenvertreter und
Versicherungsvertreter
für Dienstnehmer in Vollbeschäftigung
sieht der UFS eine tägliche Wegzeit von
drei Stunden pro Tag (90 Minuten je
Fahrtrichtung) als Obergrenze der Zumutbarkeit an. „
• Funktionär von öffentlich-rechtlichen
Körperschaften für bestimmte
Funktionsgebühren erfolgen.
Betrugsbekämpfungsgesetz geplant
Betrug durch Schwarzarbeit am Bau
und Steuerumgehungsmodelle sollen
bekämpft werden.
Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf versandt, mit dem vor allem
Betrug durch Schwarzarbeit am Bau und
Steuerumgehungsmodelle innerhalb von
Konzernen bekämpft werden sollen. Geplant ist, dass das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 im Herbst im Nationalrat
behandelt wird. Hier ein Überblick über
die wichtigsten geplanten Änderungen:
Haftung des Auftraggebers
für Lohnsteuer
Nach der Einführung der Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
im Baugewerbe soll dies nun auch für
die Lohnsteuer umgesetzt werden. Auftraggeber sollen auch für die Abfuhr der
Lohnsteuer ihrer Subunternehmer
bis zur Höhe von 10 % des Werklohnes
haften. Diese Haftung besteht nicht, wenn
der Auftraggeber 10 % des Werklohnes
an das Finanzamt des Subunternehmers
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• Vortragender, Lehrender und
Unterrichtender
• Privatgeschäftsvermittler
Die Abzugsteuer beträgt 20 % und
ist von jenen Entgelten zu bemessen, die
den Betrag von € 3.000,00 im Kalenderjahr übersteigen. Zum Abzug ist der Leistungsempfänger verpflichtet.
Mitteilung bei
Auslandszahlungen
Unternehmer, die für bestimmte Leistungen Zahlungen ins Ausland tätigen, sollen
künftig bestimmte Informationen mitteilen,
wenn die Summe der Zahlungen pro
Kalenderjahr und Leistungsempfänger € 100.000,00 übersteigt.
Von der Mitteilungspflicht sind folgende
Leistungen umfasst:
1. Leistungen für Tätigkeiten aus
selbständiger Arbeit, wenn die
Tätigkeit im Inland ausgeübt oder
verwertet wird oder worden ist.
2. Vermittlungsleistungen, die von
unbeschränkt oder beschränkt
Steuerpflichtigen erbracht werden.
3. Kaufmännische oder technische
Beratung im Inland.
Zuschlag zur Körperschaftsteuer, wenn Empfänger
nicht genannt wird
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer ist ein
Zuschlag von 25 % von jenen Beträgen
zu entrichten, die nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden, weil der Empfänger der Beträge nicht genannt wurde.
Zahlungen dieser Art war bisher schon
der Betriebsausgabencharakter versagt
worden. Nun wäre auch noch zusätzlich
Steuer zu entrichten. „
Unverzinsliches Darlehen
als Nutzungseinlage
einer GmbH
Änderung durch Wartungserlass zu
den Körperschaftsteuerrichtlinien
2010.
Unter Nutzungseinlage in eine Körperschaft (z.B. GmbH) wird die Überlassung
von Geld oder Gegenständen an diese
Körperschaft zum Gebrauch oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den
Anteilsinhaber (Gesellschafter) ohne Entgelt oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verstanden.
Im Wartungserlass zu den kürzlich veröffentlichten Körperschaftsteuerrichtlinien 2010 wurde nun seitens der Finanz
zu langfristig unverzinslichen Darlehen
eines Gesellschafters an die Gesellschaft
Stellung genommen.
Gewährt z.B. die ABC GmbH als Gesellschafterin der Körperschaft XYZ GmbH
dieser solch ein langfristiges unverzinsliches Darlehen, so ist für dieses Darlehen eine Wertberichtigung des Darlehens bei der ABC GmbH auf Grund der
Unverzinslichkeit erforderlich. Diese
Wertberichtigung ist nun laut Meinung
der Finanz keine Betriebsausgabe, sondern eine Einlage.
Es ist nämlich davon auszugehen, dass
ein Fremder der Körperschaft XYZ
GmbH im Zeitpunkt der Darlehensgewährung nur einen um die Höhe der
Wertberichtigung verminderten Betrag
ausgezahlt hätte, um den vereinbarten
Rückzahlungsbetrag zurückzuerhalten.
Dementsprechend erhöht die Wertberichtigung auf Ebene der Gesellschafterin (in unserem Beispiel der ABC
GmbH) die Anschaffungskosten ihrer
Beteiligung. Bei der Körperschaft XYZ
GmbH, die das Darlehen erhält, wird die
Einlage steuerlich nicht erfasst. „
Know-How Aktuell
Vorzeitige Abschreibung
läuft mit Ende des
Jahres 2010 aus
Wie funktioniert die
vorzeitige Abschreibung?
Bei Anschaffung und Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern bis Ende 2010
können 30 % Abschreibung als Betriebsausgabe abgesetzt werden (inklusive der
normalen Halbjahres-Afa). Die Abschreibung wird aber nur vorgezogen, d.h. am
Ende der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes entfällt die Steuerersparnis.
Welche Investitionen
sind umfasst?
Die vorzeitige Abschreibung gilt für körperliche Wirtschaftsgüter (also z.B. keine
Software, Rechte, Finanzanlagen oder
Ähnliches). Diese müssen neu und abnutzbar sein.
Beispiele für Ausnahmen:
Grund und Boden, Gebäude, Mieterinvestitionen, Pkws und Kombis, geringwertige
Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, die
von Unternehmen erworben wurden, die
unter dem beherrschenden Einfluss des
Steuerpflichtigen stehen. Ausgenommen
sind auch Wirtschaftsgüter, mit deren Anschaffung oder Herstellung vor dem Jahr
2009 begonnen worden ist.
Was bringt die vorzeitige Afa?
Die vorzeitige Abschreibung bringt keine
zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit
von der Steuer (wie z.B. ein Investitionsfreibetrag), sondern nur einen Steuerstundungseffekt: Sie bezahlen am Beginn
weniger Steuern, die Sie aber zu einem
späteren Zeitpunkt nachholen müssen.
Übrig bleibt somit ein Zinsgewinn. Wird
ein Wirtschaftsgut also noch vor Silvester
angeschafft, so kann man heuer diesen
Steuerstundungseffekt nutzen. Relevant
ist der Anschaffungszeitpunkt und nicht
der Inbetriebnahmezeitpunkt. „
Was Jugendliche
verdienen dürfen
Wenn Schüler oder studierende Kinder
für die Ferien einen lukrativen Ferialjob
finden, so ist das sowohl für die Kinder
als auch für die Eltern erfreulich. Die
Bezüge aus einem Ferialjob oder von
Nebenjobs Studierender können für die
Eltern allerdings auch zum Verlust der
Familienbeilhilfe führen.
Ausnahme
Jugendliche unter 18 Jahren
können ganzjährig beliebig viel
verdienen!
Um die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag nicht zu gefährden, darf
das steuerpflichtige Jahreseinkommen
des Kindes (nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten,
Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) bei Jugendlichen ab
18 Jahren € 9.000 pro Jahr nicht überschreiten, unabhängig davon, ob es in
den Ferien oder außerhalb der Ferien
erzielt wird.
Bei Gehaltseinkünften darf ein Kind
daher insgesamt brutto rund € 11.200
pro Jahr (Bruttogehalt ohne Sonderzahlungen unter Berücksichtigung von
SV-Beiträgen in Höhe von rd € 2.024
bzw. Werbungskosten- und Sonderausgaben-pauschale von € 192) verdienen,
ohne dass die Eltern die Familienbeihilfe
und den Kinderabsetzbetrag verlieren.
Bei abweichenden SozialversicherungsBeiträgen kann sich der Bruttowert
(€ 11.200,-) jedoch verändern.
Die Einkünftegrenze von € 9.000 ist ein
Jahresbetrag. Zu den für den Bezug
der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages „schädlichen“ Einkünften
zählen nicht nur Einkünfte aus einer aktiven Tätigkeit (Lohn- oder Gehaltsbezüge, Einkünfte aus einer selbständigen
oder gewerblichen Tätigkeit), sondern
sämtliche der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte (daher beispielsweise auch Vermietungs- oder sonstige
Einkünfte).
Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie einkommensteuerfreie Bezüge und endbesteuerte Einkünfte bleiben
außer Ansatz.
Folgende Besonderheiten
sind noch zu beachten:
Folgende Besonderheiten sind bei der
Berechnung der Grenze für den Erhalt der Familienbeihilfe zu beachten:
1. Ein zu versteuerndes Einkommen, das
in Zeiträumen erzielt wird, für die kein
Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
(zB. bei vorübergehender Einstellung der
Familienbeihilfe, weil die vorgesehene
Studienzeit in einem Studienabschnitt
abgelaufen ist), ist in die Berechnung
des Grenzbetrages nicht einzubeziehen.
2. Auch das Einkommen des Kindes
innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung wird auf
die schädliche Einkommensgrenze nicht
angerechnet.
3. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag fallen übrigens nicht
automatisch weg, sondern erst dann,
wenn die Eltern den zu hohen Verdienst
ihres Sprösslings pflichtgemäß dem Finanzamt melden. Wer eine solche Meldung unterlässt, riskiert zusätzlich zur
Rückforderung der Familienbeihilfe und
des Kinderabsetzbetrages auch eine
Finanzstrafe!
4. Bis zu einem monatlichen Bruttobezug
von € 366,33 (Wert für 2010) fallen wegen
geringfügiger Beschäftigung auch keine
Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge an. Liegt der Monatsbezug über
dieser Grenze, sind im Normalfall SVBeiträge zu entrichten.
5. Bei Ferial- oder Messejobs in Form
von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen, bei denen vom Auftraggeber kein
Lohnsteuerabzug vorgenommen wird,
muss ab einem Jahreseinkommen (Bruttoeinnahmen abzüglich der mit der Tätigkeit
verbundenen Ausgaben) von € 11.000
für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
6. Eine Ferialbeschäftigung im Werkvertrag bzw freien Dienstvertrag unterliegt
grundsätzlich auch der Umsatzsteuer
(im Regelfall 20 %). Umsatzsteuerpflicht
besteht jedoch erst ab einem Jahresumsatz (= Bruttoeinnahmen inklusive 20 %
Umsatzsteuer) von mehr als € 36.000
(bis dahin gilt die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer). Eine Umsatzsteuererklärung muss allerdings – trotz
der Steuerbefreiung – bereits ab einen
Jahresumsatz von mehr als € 7.500 (netto) abgegeben werden.„
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Managementwissen kompakt
Abschreibung des Mietobjektes bei Einkünften
aus Vermietung und
Verpachtung
Anschaffungs- und Herstellungskosten, Nutzungsdauer, Art des Erwerbes sind die Parameter für die Höhe
der Abschreibung eines vermieteten
Objektes.
Bei Einkünften aus Vermietung werden
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Mietobjektes (z.B. Eigentumswohnung oder Mietgebäude) im Zuge der
Absetzung für Abnutzung als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt.
Nutzungsdauer
Bei Gebäuden und Wohnungen, die der
Vermietung dienen, wird eine Nutzungsdauer von 66,6 Jahren angenommen.
Dies entspricht einem Abschreibungsprozentsatz von 1,5 % jährlich. Um einen
höheren Prozentsatz geltend machen zu
können, wäre ein Gutachten über den
Bauzustand vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass mit einer kürzeren Nutzungsdauer zu rechnen ist.
Basis der Abschreibung
Basis der Abschreibung sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Mietobjektes. Grund und Boden unterliegen
keiner Abnutzung, daher ist dieser Wert
aus den Anschaffungskosten auf Basis
des Verhältnisses der Verkehrswerte
des Gebäudes einerseits und des Grund
und Bodens andererseits herauszurechnen. Die Finanz lässt grundsätzlich eine
Schätzung des Grundanteils mit 20 % zu.
Entgeltlicher Erwerb
Bei entgeltlich erworbenen Objekten
zählen zu den Anschaffungskosten
der Barkaufpreis, die vom Verkäufer
übernommenen Verbindlichkeiten und
die Umsatzsteuer, wenn diese nicht als
Vorsteuer abzugsfähig ist. Aber auch Anschaffungsnebenkosten sind hinzuzurechnen, wie z.B. Grunderwerbsteuer,
Grundbucheintragungsgebühr, Maklerprovisionen, Rechtsanwalts- und Notarhonorare im Zusammenhang mit dem
Kauf, nachträgliche Kaufpreiserhöhungen
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und Rückzahlungen steuerfreier Subventionen.
Unentgeltlicher Erwerb
Vermietet man ein bisher bereits vermietetes Objekt, welches man unentgeltlich
erworben hat, so ist grundsätzlich die
Abschreibung des Rechtsvorgängers bis zur vollständigen Abschreibung
fortzusetzen (Rechtslage für Übertragungen nach dem 31.7.2008).
Bei einer erstmaligen Vermietung nach
einem unentgeltlichen Erwerb sind fiktive
Anschaffungskosten Basis der Abschreibung. Liegt die Vermietung schon lange
zurück (mehr als zehn Jahre zwischen
der Beendigung der Vermietung durch
den Rechtsvorgänger und einem neuerlichen Beginn der Vermietung), können als
AfA-Bemessungsgrundlage ebenso die
fiktiven Anschaffungskosten angesetzt
werden. „
SVA: Soziale Unfallversicherung im Überblick
Arbeiter, Angestellte und auch selbständig Erwerbstätige sind bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt unfallversichert.
Zwei Versicherungsfälle
Arbeitsunfall:
Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen
und ursächlichen Zusammenhang mit
der versicherten Erwerbstätigkeit oder
Ausbildung ereignen.
Berufskrankheit:
Schädigungen der Gesundheit durch
die versicherte Tätigkeit.
Leistungen
Die Leistungen der Unfallversicherung
reichen von Unfallprävention bis Leistungen für Angehörige bei Tod des Versicherten. Im Folgenden einige Beispiele:
Entschädigungen: Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben Versicherte bzw. Angehörige
Anspruch auf folgende Geldleistungen:
• Versehrtenrenten
• Integritätsabgeltung
• Hinterbliebenenrenten
• Witwen-/Witwerbeihilfen
• Teilersatz der Bestattungskosten
Entgeltfortzahlungen: Unternehmen
mit weniger als 51 Dienstnehmern haben
Anspruch auf Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung nach Unfällen und Krankheiten.
Diese Leistung wird auch nach Privatunfällen und Krankheiten erbracht.
Unfallheilbehandlung: Zusätzlich zu
den Sachleistungen gibt es auch Geldleistungen: Alleinstehende erhalten Taggeld,
Patienten mit Angehörigen Familiengeld.
Rehabilitation: Diese Leistungen umfassen medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen, wie zum Beispiel:
• das Übergangsgeld zur finanziellen
Absicherung während einer
Ausbildung, Zuschüsse, Darlehen,
sonstige Hilfsmaßnahmen, um die
Erwerbstätigkeit fortsetzen zu können
oder
• Zuschüsse oder Darlehen zum Ankauf
oder zur behindertengerechten
Adaptierung eines Pkw oder zur
Adaptierung einer Wohnung.
Meldepflicht
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
sind binnen fünf Tagen zu melden, wenn
sie mehr als drei Tage Krankenstand bzw.
Arbeitsunfähigkeit oder den Tod zur Folge haben. „
Managementwissen kompakt
Deckungsbeitrag
Der Deckungsbeitrag eines Produktes
gibt Auskunft darüber, wie viel dieses
Produkt zur Abdeckung der Fixkosten
eines Unternehmens beiträgt. Vereinfacht
sieht eine Deckungsbeitrag rechnung
wie folgt aus:
UMSATZERLÖSE
minus variable Kosten der
Produkte/Dienstleistungen
= Betriebsergebnis
Der Deckungsbeitrag (DB) ist somit die
Differenz aus Umsatzerlösen und variablen Kosten. Variabel sind Kosten dann,
wenn sie von der produzierten bzw. abgesetzten Menge der Produkte abhängen. Variabel ist z.B. das Material, das für
die Herstellung eines Produktes benötigt
wird. Kurbelt man also die verkaufte Menge an, so steigt der Umsatz, aber auch
die variablen Kosten (unter der Annahme,
dass die Preise gleich bleiben).
Fix sind Kosten dann, wenn sie in einer
bestimmten Periode gleich bleiben und
nicht von der abgesetzten Menge abhängig sind, also z.B. die Miete für das Büro.
Wenn Sie nun eine Deckungsbeitragsrechnung nicht nur für das gesamte Unternehmen aufstellen, sondern je Produkt
oder Produktgruppe, so kann diese z.B.
folgende Fragen beantworten:
Auf welche Produkte (-gruppen) sollten
Sie sich am meisten konzentrieren – wo
besteht der größte Deckungsbeitrag?
Welche Produkte erzeugen einen negativen Deckungsbeitrag und sind damit unwirtschaftlich?
Umsatz
- var. Kosten
= DB
Produkte
A
B
1.200 1.500
200
1.800
1.000 - 300
Aufwendungen des Arbeitgebers für die
Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer
können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 300,00 pro Jahr (€ 25,00
pro Monat) steuerfrei und SV-beitragsfrei sein.
Voraussetzungen für die
Begünstigung
= Deckungsbeitrag
minus Fixkosten
Beispiel
Steuerbegünstigte
Zukunftssicherung für
Dienstnehmer
Gesamt
2.700
2.000
700
- Fixkosten
500
= Gewinn
200
Produkt A ist zwar beim Umsatz schwächer als Produkt B, es trägt aber nicht nur
alleine zur Deckung der Fixkosten des
Unternehmens bei, sondern „schluckt“
ebenfalls den negativen Deckungsbeitrag
von Produkt B. „
Voraussetzungen für die Begünstigung
sind eine Versicherung zwecks Absicherung des Dienstnehmers oder diesem
nahe stehenden Personen für den Fall
der Krankheit, der Invalidität, des Alters
oder des Todes des Dienstnehmers. Risikoversicherungen sind daher umfasst;
Beiträge zu Er- und Ablebensversicherungen sind nur dann steuerfrei, wenn für
den Fall des Ablebens des Versicherten
mindestens die für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt (Mindestlaufzeit: zehn
Jahre oder bis zum Antritt einer gesetzlichen Alterspension).
Wenn Leistungen für alle Dienstnehmer/
bestimmte Gruppen zugänglich sind oder
ein Zufluss zum Betriebsratsfonds erfolgt.
Angebot muss für alle Dienstnehmer bzw.
für bestimmte Gruppen der Dienstnehmer oder durch Zufluss zum Betriebsratsfonds gelten. Es müssen aber nicht
alle Dienstnehmer von diesem Angebot
Gebrauch machen. Die Zahlungen müssen vom Dienstgeber direkt an die Versicherung geleistet werden.
VORSICHT
Verzichtet der Arbeitnehmer allerdings
zu Gunsten der Zukunftssicherung auf einen Gehaltsbestandteil oder auf einen
Teil der ihm zustehenden Ist-Lohnerhöhung, liegt laut Verwaltungsgerichtshof
eine Einkommensverwendung vor. Solch
ein Verzicht führt zu keiner Ersparnis
von SV-Beiträgen. Für den Dienstnehmer bleibt in diesem Fall die Lohnsteuerersparnis, der Dienstgeber muss keinen
Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum
Dienstgeberbeitrag (DZ) und keine Kommunalsteuer dafür abführen.
Beispiel
Zukunftssicherung als freiwillige
Gehaltserhöhung
Eine normale Gehaltserhöhung von
€ 300,00 pro Jahr würde Lohnnebenkosten von ca. € 93,00 erzeugen. Auf
Seiten des Dienstnehmers würden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
von etwa € 144,00 anfallen (Annahme:
Grenzsteuersatz 36,5 %). Bei einer Gehaltserhöhung als Zukunftssicherung bleiben von brutto € 300,00 die Kosten für
den Dienstgeber bei € 300,00. Der
Dienstnehmer erhält netto € 300,00, dies
allerdings erst später in Form der Versicherungsleistung (im Erlebensfall steuerpflichtig nach Überschreitung des kapitalisierten Wertes). „
UID-Nummern
Auf welchen Rechnungen
erforderlich?
Die eigene UID-Nummer ist auf allen
Ausgangsrechnungen (mit Ausnahme
Kleinbetragsrechnungen), für die das
Recht auf Vorsteuerabzug besteht, erforderlich.
Die UID-Nummer Ihres Kunden brauchen
Sie auf Ausgangsrechnungen
• für Lieferungen und Leistungen im
Inland, wenn der Rechnungsbetrag
€ 10.000,00 überschreitet (Brutto)
• für die der Leistungsempfänger die
Steuer schuldet (Reverse Charge)
• für Dienstleistungen, die im EU-Ausland steuerbar sind und zum
Übergang der Steuerschuld auf den
Leistungsempfänger führen.
Ob in diesem Fall die UID-Nummer
zwingend auf der Ausgangsrechnung
anzuführen ist, hängt von den ausländischen Umsatzsteuergesetzen ab.
• für innergemeinschaftliche
Lieferungen und Dreiecksgeschäfte
Als Rechnungsempfänger ist es umgekehrt erforderlich, zu überprüfen, ob eine
Eingangsrechnung alle erforderlichen
Rechnungsmerkmale (inkl. UID) aufweist,
Seite 7
Managementwissen kompakt
da sonst der Vorsteuerabzug versagt werden kann.
Wie überprüfen?
Die UID-Nummern, die Sie von Ihren Kunden erhalten haben, müssen Sie überprüfen. Dies ist am einfachsten mittels
Finanz-Online möglich: Auf finanzonline.
bmf.gv.at können Sie diese Überprüfung
im Menü „Eingaben“ unter „Anträge“ und
„UID-Bestätigung“ durchführen.
Durch Eingabe der eigenen UID- und
der UID-Nummer Ihres Kunden erhalten
Sie den gespeicherten Namen und die
Adresse (Stufe 2 Überprüfung). Diese
Ausgabe ist als Ausdruck zu den Buchhaltungsunterlagen zu nehmen.
Zusammenfassende
Meldung
Sie brauchen die UID-Nummern Ihrer
Kunden auch, um die zusammenfassenden Meldungen für Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen, Dreiecksgeschäfte und grenzüberschreitenden
Dienstleistungen zu erstellen und an die
Finanz zu übermitteln. „
Logo, Werbemittel,
Websites
Unterschiedliche steuerliche Behandlung von Marketingtools.
Jeder Unternehmer will sich seinen Kunden ansprechend präsentieren. Dies
kann von der einfachen Visitenkarte bis
zur umfangreichen Corporate Identity
samt Logo, Imagebroschüre und Internetauftritt reichen. Aus Sicht der Steuern
stellt sich die Frage, ob es sich dabei immer um laufende und sofort absetzbare
Aufwendungen handelt, oder ob diese zu
aktivieren und auf mehrere Jahre verteilt
abzusetzen sind.
Logo, Drucksorten,
Werbemittel
Die Gestaltung eines professionellen Logos bietet die Möglichkeit, das eigene
Unternehmen als eigene Marke zu positionieren und ist oft Basis vieler Werbemaßnahmen. Die Gestaltung eines Logos
und von Drucksorten wie Visitenkarten,
Briefpapier und auch Imagebroschüren
ist steuerlich sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Kalender und Kugelschreiber mit Firmenaufschrift oder Logo,
die Kunden überlassen werden, stellen
auch keine Repräsentationskosten dar
und sind daher steuerlich abzugsfähig.
news
corner
» Herabsetzung der
Steuervorauszahlung 2010 »
Bis spätestens 30. September 2010
kann noch eine Anpassung der
Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung für 2010
beantragt werden. „
» Anspruchszinsen für
Steuerrückstände 2009 »
Mit 1. Oktober 2010 beginnt die
Zinsberechnung für Steuerrückstände
aus dem Jahr 2009 zu laufen. Durch
Leistung einer Abschlagszahlung
kann die Verzinsung von Steuerrückständen mit einem Jahreszinssatz von
derzeit 2,38 % vermieden werden. „
Websites
Wird eine Website erworben, so besteht eine Aktivierungspflicht. Anschaffungskosten sind die Kosten für den
Webdesigner, Grafiker, Programmierer.
Das Datum der Inbetriebnahme, ab dem
die Abschreibung beginnt, ist das Datum,
ab dem die Website im Internet erreichbar
ist (Online-Stellung). Die Nutzungsdauer einer Website wird nach herrschender
Ansicht mit drei Jahren angenommen.
Die Internet-Adresse kann auch ein unbefristetes Recht darstellen und ist dann
nicht abnutzbar. Wenn Sie Ihre Website
selbst erstellen oder einer Ihrer Mitarbeiter diese erstellt, so gilt ein Aktivierungsverbot, d.h. die entsprechenden
Personal- und Sachaufwendungen sind
laufender Betriebsaufwand. Ebenfalls
laufender Betriebsaufwand sind laufende
Aktualisierungen und Wartungen sowie
Gebühren für den Internetprovider. „
Seite 8
» Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuchgericht »
Per 30. September 2010 endet die
Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht
für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit
Bilanzstichtag 31. Dezember 2009.
Eine nicht ordnungsgemäße Einreichung ist mit Zwangsstrafe bedroht. „
» Ärzte-GmbH »
Die Partner-Treuhand-Gruppe hat sich
mit der neuen Gesetzeslage intensiv
beschäftigt. Gemeinsam mit den
Partnern Raiffeisenbank Wels, HALI
Büromöbel GmbH, RA MMag. Christoph Doppelbauer und der richter
pharma AG planen wir für November
eine Informationsveranstaltung. „
Kunden im Mittelpunkt
Veranstaltungstipps
MAMA AFRICA - Circus
der Sinne
Eintrittskarten gewinnen
Der Veranstalter hat uns 3 x 2 Gäste-
Sonntag, 13.02.2011, 19 Uhr
Wels (BRP-Rotax-Halle)
Nach drei Jahren knüpft der Afrikanische
Zirkus Mama Africa an seine Erfolgsgeschichte von 2008 auch in der kommenden Saison an. Im Februar 2011 kommt
der Zirkus der Sinne mit neuen Attraktionen zurück nach Österreich. Das Publikum wird mit dem neuen Programm in
eine schillernde Welt entführt und bekommt erstklassige, kurzweilige Unterhaltung geboten.
karten zur Verfügung gestellt. Besuchen
Sie uns auf unserer Homepage
www.partner-treuhand.at und
gewinnen Sie Karten für diese
fulminante Show. Die Gewinner
werden schriftlich verständigt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Rund vierzig Künstler, die aus verschiedenen Ländern Afrikas kommen – darunter
Tansania, Äthiopien, Kenia, dem Sudan,
Ägypten sowie Südafrika – präsentieren
dem Publikum mit einer Mischung aus
Akrobatik, Artistik, Musik und Tanz eine
ebenso farbenfrohe wie mitreißende Zirkusshow. Bei der neuen Show erwartet
die Besucher wieder ein Kosmos voller
Staunen, sinnlicher Vergnügen, Emotionen, Überraschungen und unbändiger
Lebensfreude.
Klassische Zirkuselemente wie Jonglage,
die Vorführung artistischer Verbiegungen
– Kontorsion genannt – und ein Seilakt
gehören ebenso zu dem zweistündigen
Programm wie afrikanische Live-Musik,
Tanz und farbenfrohe, detailverliebte Kostüme. Publikumslieblinge wie die Kontorsionisten Lazaro und Hasani aus Kenia
sowie die aus Tansania stammenden
Ramadhani Brüder, die Hand-auf-Hand
Artistik präsentieren, sorgten bereits bei
den vorangegangenen Tourneen für echte Begeisterungsstürme und werden mit
neuen Nummern auch bei Mama Africa
2011 mit von der Partie sein.
Selbstironie und Ideenreichtum überwinden sie Tabuzonen, kein Fettnäpfchen ist
tief genug, um sich dazu nicht etwas Subversives einfallen zu lassen. Da kommt
man wirklich nicht aus dem Lachen heraus! Der Ehemann wird zum Lebensabschnittspartner, die Liebe zur Wohngemeinschaft und die Beziehungstherapie
mutiert zum brachialen Aufruf gegen
nervige Alltagssituationen: groschenzählende Omas in der Supermarktschlange;
die penetrant duzende Videothekarin; der
Verkehrsfunk, der ständig den Lieblingssong unterbricht usw. usf. Wahnwitzige
Dispute führen schlussendlich zur „Endstation Tobsucht“.
In der „Kabarett Simpl“-Darstellerin und
Schauspielerin Theresia Haiger hat der
Heilbutt&Rosen-Macher Helmuth Vavra eine würdige Partnerin gefunden. In
altbekannter Kabarett-Manier begleiten
umgedichtete Popklassiker den lustigen
Exkurs in den Alltag eines Werbetexters
und einer Wellness-Reporterin. Berthold
Foeger am Piano – übrigens ein gebürtiger Welser - sorgt für die musikalische
Unterstützung und mimt nebenbei so
manchen süffisanten Zeitgenossen, der
die zwei Beziehungshelden an den Rand
der Verzweiflung treibt.
Heilbutt&Rosen Sondergastspiel
„Endstation Tobsucht“
Jänner 2011. Mutig stürzt sich das Duo
Theresia Haiger und Helmuth Vavra ohne
Umschweife nach unserem SteuerEvent im November erneut auf das
gespannte Publikum! Ohne Tamtam und
Vorgeplänkel, ohne Requisiten und Allüren sind sie einfach da. Und das Publikum lacht über alles was es eigentlich
kennt: die Probleme des Ehealltages! Mit
Ein Programm für Singles (damit klar wird
weshalb alleine leben ganz angenehm
sein kann) und Verheiratete oder alle
Lebensabschnittspartner (denn geteiltes
Leid ist halbes Leid).
Ort:
Termin:
Stadttheater Wels
Sa., 8. Jänner 2011, 19 Uhr
Kartenvorverkauf
Alle Raiffeisenbanken und Sparkassen
in Oberösterreich, Ö-Ticket (Telefon:
01/96096), KB Lohmer (SabTours), Wels
Kartenvorverkauf
Raiffeisenbanken und Sparkassen,
Oberösterreichische Nachrichten,
Maximarkt-Filialen, Libro, Media Markt
Wels: Kartenbüro Lohmer (SabTours)
Linz: Kartenbüro Pirngruber,
Linzer Kartenbüro, PH-Tickets
Zuk Kartenservice:
06133-6317 Karten per Post
Seite 9
Kunden im Mittelpunkt
Büroräume zu vermieten
Ruhige Lage mit Blick ins Grüne aber
doch zentral – 4 km nach Marchtrenk,
8 km zum Flughafen Linz-Hörsching,
15 km nach Wels,...
In der Kirchenstr. 12,
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1 . Stock – 143 m2, Exklusivausführung
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1. Stock – 206
m 2,
ab Oktober 2010
In der Kirchenstr. 16, 4615 Holzhausen – Neubau sofort bezugsfähig!
Noch nie war Leben
retten so einfach
In Österreich erleiden täglich etwa 25
Menschen einen plötzlichen Herzstillstand. Dieser ereignet sich meist völlig
unerwartet und ohne Vorwarnung zu
Hause, am Arbeitsplatz, beim Einkaufen, beim Sport oder jeder sonst denkbaren Gelegenheit. Da der ärztliche
Notfalldienst oft nicht rechtzeitig innerhalb von Minuten vor Ort sein kann,
überleben nicht einmal 5 % der Opfer.
Bankengespräche
Kürzlich trafen sich die Geschäftsführer
der Partner-Treuhand-Gruppe mit den
Vorstandsmitgliedern der Raiffeisenbank
Wels um aktuelle wirtschaftliche Themen
zu besprechen. Im Zuge des Gespräches
wurde u. a. über das Thema „Ärzte-GmbH“
diskutiert und man kam zum gemeinsamen
Ergebnis dieses für Ärzte wichtige Thema
aufzugreifen und gemeinsam eine Informationsveranstaltung zu organisieren. „
Foto von l.n.r.: Dir. Günter Stadlberger,
Dir. Wolfgang Riedl, Mag. Dietmar Ploier
(GF, OVILAVA Wirtschaftstreuhand GmbH),
Mag. Sabine Zocher und GF DI Georg
Doppelbauer (Partner-Treuhand-Gruppe)
Seite 10
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eines der „Lebensretter“ im Aktionszeitraum (bis Ende Oktober) profitieren Sie
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Informationen zu Preisnachlass und
Bestellvorgang finden Sie auf unserer
Hompage www.partner-treuhand.at/
Specials. „
Ing. Adolf u. Gerlinde Berger
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Telefon 07243/51400-0
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07243/51400-14
Mobil 0676/6215586
Mail
[email protected]
Partner-Treuhand-Gruppe Intern
Steuerevent 2010
Heilbutt&Rosen präsentieren „Lieder
aus der Dusche 2“ - Hits & Evergreens
frisch gewaschen und neu gelegt.
Wenn Hemmungslosigkeit auf Erbarmungslosigkeit trifft, dann befinden sich
Kunden und Geschäftsfreunde auf Einladung der Partner-Treuhand-Gruppe beim
SteuerEvent – besser gesagt – im neuen
Musikprogramm von Heilbutt&Rosen.
Nach den großen Erfolgen von „Endstation Tobsucht“ (Sondergastspiel 8.1.2011,
Stadttheater Wels) und „Lieder aus der
Dusche 1“ trällern diesmal Helmuth Vavra und Theresia Haiger Songs, bei denen sie zu steilen Höhen- und Tiefflügen
durch ihren turbulenten Beziehungsalltag
ansetzen.
Der musikalische Ausflug offenbart uns
die Beziehungsprobleme des Duos Theresia Haiger – derzeit auch als Schauspielerin bei der erfolgreichen ORF Serie „Die Lottosieger“ zu bewundern und
Helmuth Vavra, dessen delikate Facetten
spontan in flotte Lieder mit brisanten
Inhalten verwandelt werden. Unter tatkräftiger Unterstützung von Pianist Berthold Foeger und Kontrabassist Thomas
Stempkowski soll dabei Zwerchfell und
Lachmuskel der Zuseher bis aufs Äußerste gereizt werden.
Heilbutt&Rosen sind bekannt für die
grandiosen musikalischen Einlagen in
ihren Programmen. Im Programm „Lieder aus der Dusche 2“ überraschen
Heilbutt&Rosen mit einer bunten Mischung an Liedern für Warm- und Kaltduscher, die Ausflüge in deren tiefste
psychische Abgründe zulassen. Unsere
Kunden und Kooperationspartner erhalten Detailinfos zu Termin, Veranstaltungsort und Kartenbestellungen mittels
einer persönlichen Einladung. „
Oberösterreichischer
Gesundheitspreis 2010
Partner-Treuhand-Gruppe
zählt zu den Besten
Heilbutt&Rosen präsentieren „Lieder aus der Dusche 2“
Gesunde Unternehmen haben mehr Erfolg. Viele erfolgreiche Betriebe setzen
Gesundheitsförderung bereits in die Praxis um und treffen gezielt Maßnahmen:
Kürzlich wurden die Engagiertesten und
Kreativsten unter ihnen im Rahmen eines
Galaabends in der Raiffeisenbank Linz mit
dem OÖ Gesundheitspreis 2010 ausgezeichnet. In drei Kategorien wurden die jeweils besten Konzepte aus 65 Einreichungen von einer fachkundigen Jury ermittelt,
wobei es sich dabei um bereits realisierte
Projekte genauso wie um Projekte, die gerade in der Umsetzung sind, oder um eine
reine Projektidee handeln kann.
Die kreativsten Lösungen mit den täglichen
Herausforderungen für die persönlichen
Ressourcen umzugehen, wurden vor den
Vorhang geholt. Die Partner-TreuhandGruppe (Kategorie bis 100 Mitarbeiter) freut
sich, bereits bei der ersten Teilnahme unter den besten fünf Nominierten zu sein. „
Foto von l.n.r.: RLB-Vorstandsdirektorin
Mag. Michaela Keplinger-Mitterlehner,
Günter Trappmair (Marketing PTHGruppe), Geschäftsführerin Ingeborg
Gratz-Neudecker (Partner-Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft), Landeshauptmann Dr. Josef
Pühringer, oö. WKO-Präsident Dr. Rudolf
Trauner bei der offiziellen Preisübergabe.
Seite11
Herbst-Ausgabe 2010
Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt.
PartnerTipps
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage:
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