Förderung der Altbausanierung und des energieffizienten Neubaus
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Förderung der Altbausanierung und des energieffizienten Neubaus
Förderung der Altbausanierung und des energieffizienten Neubaus: Sozialer, nachhaltiger und effizienter gestalten! Anregungen betreffend die Überarbeitung des großherzoglichen Reglementes „règlement grand-ducal du 20 avril 2009 instituant un régime d’aides pour la promotion de l’utilisation rationnelle de l’énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables“ Mouvement Ecologique asbl OekoZenter Pafendall asbl. Juli 2012 Ende dieses Jahres läuft die aktuelle staatliche Verordnung über die finanzielle Unterstützung der energetischen Sanierung von bestehenden Häusern, des besonders energiesparenden Neubaus und der Verwendung von mit Umweltenergie betriebener Haustechnik aus. Der delegierte Nachhaltigkeitsminister Marco Schank hat zugesagt, die derzeitigen Fördermittel grundsätzlich fortzuführen, allerdings z.T. überarbeitet. Dabei hat er mehrfach versprochen, den Entwurf des neuen Reglements im Mai dieses Jahres vor und zur Diskussion zu stellen. Dies ist bis dato leider noch nicht erfolgt. Umso wünschenswerter wäre es, wenn dies nun kurzfristig erfolgen könnte. Denn: es besteht derzeit weder für Handwerker noch für Bauunternehmer oder Privatpersonen eine ausreichende Planungssicherheit. Wer sich heute überlegt, ob er sein Haus energetisch sanieren soll oder wer einen besonders energieeffizienten Neubau plant, kriegt sein Vorhaben kaum noch 2012 durchgeführt … und weiß nicht, mit welchen Fördermitteln er unter welchen Voraussetzungen ab 2013 rechnen kann. Eine sehr ungünstige Situation, sowohl für die Altbausanierung als auch für den Neubau. Der Mouvement Ecologique und das OekoZenter Pafendall möchten ihre Anregungen für eine Überarbeitung des Förderreglements deshalb im Folgenden formulieren. Diese basieren auf folgenden Prinzipien: - Die Handhabung der Förderhilfen sollte für Personen mit geringem Einkommen erleichtert werden, damit deren Zugang zu diesen Hilfen verbessert wird. - Die Kriterien der Erteilung von Subventionen müssen auch städtebaulichen Anforderungen gerecht werden, dürfen nicht im Widerspruch mit den Zielen einer nachhaltigen Bebauung in den Gemeinden stehen und dürfen Mehrfamilienhäuser nicht benachteiligen. - Bestimmte technische Mängel im bestehenden Reglement müssen beseitigt werden. Vorbemerkungen: - Schnellere Bearbeitung gewährleisten: In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Beschwerden, da sich die Auszahlung der staatlichen Unterstützung recht lange hinzog und aufwendig für den Antragsteller war. Der Erfolg der Förderreglemente hängt jedoch auch von einer recht zeitnahen Auszahlung der Gelder ab. Das Nachhaltigkeitsministerium hat bereits Anstrengungen unternommen um die Bearbeitungsfristen zu verkürzen, diese sollten nach Aussen kommuniziert und weiter intensiviert werden. - Breitere Beratung und Information gewährleisten: Bestimmte Bevölkerungsgruppen haben nicht ausreichend Kenntnis über die bestehenden Förderreglemente. Vor allem Bevölkerungskreise mit ausländischen Wurzeln, die z.T. auf Eigenrenovation setzen, kennen die bestehenden Programme leider allzu häufig nicht. Generell müsste die Kommunikation und Beratung über die bestehenden Förderreglemente drastisch ausgebaut werden, u.a. durch zielgruppenbezogene Informations- und Beratungsangebote für alle Bevölkerungsschichten. - Ökologische Baumaterialien fördern: Viele Bauprodukte sind in der Herstellung sehr energieintensiv. Manche konventionell errichtete Gebäude benötigen daher so viel Energie zu Ihrer Herstellung wie zu ihrer Beheizung in 100 Jahren benötigt wird. Ebenso gefährden viele Bauprodukte durch Ausgasungen oder Freisetzung von Fasern die Gesundheit der Hausbewohner. Derzeit wird seitens des Wohnungsbauministeriums an einem ökologischen Zertifizierungssystem auch von Baumaterialien gearbeitet, eine Tatsache, die der Mouvement Ecologique sowie das OekoZenter Pafendall ausdrücklich begrüßen. Es sollte bereits jetzt im Rahmen der Neufassung dieses Reglementes vom Ministerium darauf hingewiesen werden, dass kurz- bis mittelfristig beabsichtigt wird, die Fördermittel bei Verwendung problematischer Baumaterialien zu streichen …. und andere wiederum bevorzugt und entsprechend unterstützt werden sollen. 1. Stärkere Berücksichtigung sozialer Kriterien gewährleisten Anregung 1: Vorab-Erteilung der staatlichen Fördermittel für Haushalte mit geringem Einkommen Der Staat gewährt zwar generell korrekte finanzielle Unterstützungen beim Neubau sowie der Renovierung. Jedoch müssen diese Gelder vom Antragsteller vorgestreckt werden. Es ist gewusst, dass diese Gesetzeslage dazu führt, dass derzeit Personen mit geringerem Einkommen weniger häufig von staatlichen Beihilfen im Energiebereich profitieren. Dabei ist es doch gerade wichtig, dass es diesen Personenkreisen gelingt, den Energieverbrauch – und somit auch angesichts steigender Energiepreise mittelfristig ihre Energierechnungen – zu reduzieren. Gerade beim vorliegenden großherzoglichen Reglement darf diese Chance nicht verpasst werden. ‐ Problemstellung: Vor allem Familien mit geringerem Einkommen können sich zwar evtl. noch die Renovierungsmaßnahme Dank der finanziellen staatlichen Unterstützung leisten. Jedoch mag es deren Finanzkapazitäten sprengen, wenn sie diese Gelder vorstrecken müssen. Sie können dabei schlichtweg vor einem Liquiditätsproblem stehen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass gemäß Statistiken einkommensschwache Haushalte die staatlichen Beihilfen weniger stark nachfragen. Dabei können die Beträge durchaus beträchtlich sein, je nachdem können sie bis zu 30.000 Euro gehen oder aber die Subvention kann – im Falle der Eigenrenovierung – schon fast 80-90% der Investition betragen. Bei diesen Summen ist es von hoher Relevanz, ob man sie voraus strecken muss oder nicht. ‐ Lösungsvorschlag: Familien mit geringem Einkommen (zur Definition müsste eine Harmonisierung mit anderen Gesetzgebungen angestrebt werden) sollten von einer Vorauszahlung der finanziellen Unterstützung des Staates entbunden sein. Hier gibt es unterschiedliche Modelle. So könnte der Staat diese Unterstützung auf Vorlage eines verbindlichen Kostenvoranschlages grundsätzlich gewähren und den Zuschuss daraufhin auszahlen. Die Kontrolle ob der Einhaltung der Kriterien erfolgte dann u.a. aufgrund der quittierten Rechnung. Ein anderes Modell wäre, dass der Staat direkt aufgrund des eingereichten und angenommenen Kostenvoranschlags die Rechnung begleicht. Zusätzlich sollte generell die Bedingung, „dass für die Beantragung ein Bankkredit nachgewiesen werden muss, gestrichen werden. Denn dies diskriminiert z.B. Haushalte, die beispielsweise private Kredite in der Verwandtschaft aufnehmen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass eine Überschuldung von Antragstellern vermieden wird.“ (Auszug: Studie „Wohnungspolitik ökologisch gestalten“, die im Auftrag von Mouvement Ecologique, Caritas und OGBL vom Institut für sozial-ökologische Forschung erstellt wurde). 2. Förderreglement in Einklang mit städtebaulichen Prinzipien bringen! ALTBAUSANIERUNG Anregung 2: Finanzielle Gleichstellung der Förderhilfen bei Renovierung von Altbauten (gegenüber dem Neubau)! Das aktuelle Reglement fördert die Errichtung hocheffizienter Neubauten der Energiepassklassen B oder A gestaffelt nach ihrer Effizienz. Altbauten erhalten eine bauteilspezifische Förderung, die lediglich mit der Energiepassklasse D vergleichbar ist. - Problemstellung: Wenn der Einzelne bereit ist, sein bestehendes Haus über die Klasse D hinaus auf die Ebene A oder B zu sanieren, erhält er hierfür keine zusätzliche Förderung. Ein Widerspruch: Warum sollten Eigentümer – wenn sie denn dazu bereit sind – nicht eine gleichberechtigte Förderung erhalten, wenn sie ihr Haus optimal energetisch sanieren wollen, wie Personen, die einen Neubau errichten. Zudem diese Maßnahme aus ökologischer Sicht durchaus sinnvoll ist, da davon auszugehen ist, dass sie ihr Haus nach dieser Sanierung wohl kaum in den nächsten 30-50 Jahren erneut sanieren werden. Die heute Regelung steht zudem im Widerspruch zur erklärten staatlichen Politik, denn gerade die Förderung der optimalen Sanierung der Bestandsgebäude ist erklärtes Ziel der Energieeinsparungen für den Gebäudesektor. - Lösungsmöglichkeit: Wird eine Sanierung durchgeführt gilt daher die Regel, dass der Besitzer angeregt werden soll, eine bestmögliche Sanierung durchzuführen: ‚Wenn schon, denn schon‘. Fördergelder für die Erreichung einer Energieklasse sollten deshalb nicht an die Fragestellung Neubau oder Altbau geknüpft werden, sondern für alle Gebäude gewährt werden. Dies zumal auch finanziell gegenüber einem Neubau ein weitaus größerer Aufwand nötig ist, um bei einem Altbau eine Klasse B oder gar A zu erreichen Anregung 3: Förderhilfen auch bei Nachverdichtung eines Gebäudes zuerkennen! Das aktuelle Reglement gewährt Zuschüsse für die thermische Ertüchtigung bestehender Bauteile. Müssen diese jedoch konstruktiv erneuert werden und bietet sich hiermit die Gelegenheit auch zum Umbau oder der Erweiterung, so wird das neue Bauteil nicht gefördert. Somit fallen solche Bauteile durch das Raster: sie sind weder für den Bereich des Altbaus reglementiert, noch kann eine Förderung nach den Neubaurichtlinien erhalten werden. Dies widerspricht einem anerkannten Prinzip der Nachverdichtung im Städtebau, der ein wichtiger Bestandteil einer flächensparenden Bebauung darstellt. Fallbeispiel: Bei einem Gebäude sollen größere Umbauten erfolgen. Da der Dachstuhl marode ist und erneuert werden muss und die Bewohner mehr Raum benötigen, entscheiden sie sich für einen Dachausbau mit damit verbundener Vergrößerung der Wohnfläche (Nachverdichtung). Zu diesem Zweck müssen die Mauern des Kniestocks teilweise angehoben werden. - Problemstellung: Da der Dachausbau aufgrund der Erhöhung der Wohnfläche und der Veränderung der Kubatur nun als neues Bauteil angesehen wird, bekommt der Bauherr nach der heutigen Gesetzgebung keinerlei Förderung. Diese gäbe es nur, wenn das alte Dach erhalten und (nur) thermisch gedämmt würde. - Lösungsmöglichkeit: Die Bauherren erhalten eine Förderung gemäß der Fläche des neuen Dachs, da sie den oberen Abschluss des Gebäudes energetisch verbessern. Aus volkswirtschaftlicher Sicht haben sie im Interesse der Gemeinschaft Energie eingespart, einen Großteil der Bausubstanz erhalten sowie einen flächensparenden Umbau verwirklicht. NEUBAU Anregung 4: Den Neubau von Mehrfamilienhäusern bei Förderhilfen nicht benachteiligen! Bei energieoptimierten Neubauten unterscheidet das Reglement zwischen Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Für ein Appartement in einem Gebäude der Klasse B kann eine maximale Förderung von 3.560 € bzw. 4.200 € beantragt werden, für ein Einfamilienhaus 8.100 €. Für ein Appartement in einem Gebäude der Klasse A kann eine maximale Förderung von 10.200 € bzw. 14.600 € beantragt werden, für ein Einfamilienhaus 29.250 €. - Problemstellung: Das Einfamilienhaus wird somit überdurchschnittlich gefördert, obwohl deren Bau eigentlich aus städtebaulicher und ökologischer Sicht nicht anstrebenswert ist - Lösungsmöglichkeit: Es sollte keine Unterscheidung bei der Förderung energieeffizienter Gebäude nach Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus gemacht werden. Anregung 5: Prioritäre Förderhilfen für Doppelhaushälften oder Reihenhäusern beim Neubau Erklärtes Ziel der Wohnungsbaupolitik sowie der Landesplanung ist die Förderung von Reihenhäusern bzw. Doppelhaushälften und nicht von freistehenden Einzelhäusern. Dies sowohl aus urbanistischer Sicht, zur Reduktion des Bodenverbrauchs, zur Eindämmung der Zersiedlung der Landschaft u.a.m. Das derzeitige Reglement unterstützt undifferenziert alle Bauformen. ‐ Problemstellung: Somit wird eine Siedlungsform vom Staat mit doch recht erheblichen Geldern unterstützt, die de facto im Widerspruch zu erklärten wohnungsbaupolitischen und landesplanerischen Zielen steht. ‐ Lösungsvorschlag: Um eine nachhaltige und flächensparende Siedlungsentwicklung zu fördern, sollten besonders flächensparende Bauweisen besonders gefördert werden (z.B. Reihenhäuser oder zumindest Doppelhaushälften). Anregung 6: Begrenzung der Förderhilfen auf 120 m2 pro Haus bei Neubauten Die derzeitige Verordnung legt Obergrenzen für die Förderung von Häusern auf 150 m² bzw 200 m² fest (mit unterschiedlichen Tarifen bis zu 150 m² sowie von 150 - 200m²). ‐ Problemstellung: Damit werden vom Staat auch Wohnungen gefördert, welche – losgelöst vom Luxemburger Standard – als recht großzügig anzusehen sind. Stellt sich die Frage, ob dies das Ziel der staatlichen Beihilfen sein sollte. Fakt ist: bei knappen staatlichen Mitteln sollte sich der Staat auch in diesem Sektor Prioritäten setzen. Zudem sollen gemäß staatlichen Zielen des Wohnungsbaus kompaktere Wohnformen prioritär gefördert werden. ‐ Lösungsvorschlag: Die Obergrenze für die zu fördernde Fläche bei Neubauten sollte auf 120 m² je Wohneinheit begrenzt sein. Dabei sollte die Förderung pro Quadratmeter jedoch derart erhöht werden, dass die Gesamtförderung je Gebäude erhalten bleibt. Dadurch würden kleinere Wohneinheiten stärker gefördert. ALT- UND NEUBAU Anregung 7: Keine Benachteiligung von Appartementhäusern bei den Förderhilfen für umweltfreundliche Haustechnik Der Einbau umweltfreundlicher Haustechnik wird für Appartementgebäude für das Gesamtgebäudegedeckelt. Hierbei werden große Residenzen benachteiligt, obwohl gerade diese umweltschonend mit Bauland und Energie umgehen. - Problemstellung: Die einzelne Wohneinheit wird in Gebäuden mit vielen Wohneinheiten (> 3 bis 5) weniger gefördert als in Residenzen mit wenigen Wohnungen oder einem Einfamilienhaus. - Lösungsmöglichkeit: Die Deckelung für Wohngebäude mit mehreren Einheiten sollte aus den erwähnten Gründen entfallen. Die Förderung der einzelnen Wohnung kann hierbei weiterhin gedeckelt werden. 3. Technische Mängel des heutigen Förderreglementes ausräumen Anregung 8: Förderung der Innendämmung auf 8 cm begrenzen Für die Dämmung der Außenwand eines Gebäudes auf der Innenseite (Innendämmung) gewährt das Reglement einen Zuschuss ab einem U-Wert der Gesamtwand von 0,35 w/m²K. - Problemstellung: Die WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) beschäftigt sich in Deutschland, der Schweiz, der Niederlande und Tschechien mit der Anwendung und Erstellung von praxisbezogenen Regelwerken für Bestandsgebäude, ebenfalls von historischer Bausubstanz. In diesem Rahmen sind auch Berechnungsgrundlagen für die Innendämmung von Gebäuden entwickelt worden, die zudem auf Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts beruhen. Zwar sind die Berechnungswege komplex, jedoch empfiehlt die WTA für einen kondensat- und damit schimmelsicheren Aufbau ohne Dampfsperren die Beschränkung auf eine Dicke von 8 cm (WLG 040, typische Wandaufbauten (auch Bruchstein)). Möglicherweise sind größere Dicken verwirklichbar, jedoch wird dies aktuell in Arbeitsgruppen erst noch ermittelt. - Lösungsmöglichkeit: Da im Rahmen einer Energieberatung die Betrachtung von Bauteilen nur kalkulatorisch, nicht aber messtechnisch und simulatorisch erfolgt und somit keine detaillierte Vorhersage für das Bauteil getroffen werden kann, scheint es sinnvoll, die Dämmstärke bis zur weiteren Klärung auf 8 cm WLG 040 zu begrenzen. Dies sollte sodann auch den Referenzwert für die Förderung einer Innendämmung darstellen. Typisch wäre bei einem U-Wert von 2,0 W/m²K (60 cm Bruchstein bei lambda 2,1, zzgl Putzschichten) vor der Sanierung so dann ein U-Wert von 0,40 W/m²K nach der Sanierung. Demnach sollte zur sicheren Vermeidung von Bauschäden der Grenzwert für die Förderung einer energetischen Sanierung von 0,35 auf 0,40 W/m²K abgesenkt werden. Anregung 9: Förderung für Fenster auf die Normgröße statt auf Einzelfall beziehen Die technischen Anforderungen bezüglich Wärmedurchgang für Fenster werden aktuell bei jedem Bauvorhaben auf das einzelne Fenster mit der jeweiligen spezifischen Größe umgerechnet. - Problemstellung: Technische Angaben für Fenster beziehen sich bei allen Prüfzertifikaten und Technischen Unterlagen auf die Normgröße von 1,23 * 1,48 m. Eine Auswahl nach der Größe der Fenster ist realitätsfern, da für eine Baumaßnahme ein Fenstertyp gewählt wird, nicht aber für kleinere Öffnungen Fensterrahmen mit einem besseren Dämmwert. Die Umrechnung und Prüfung ist zudem zeitaufwändig. - Lösungsmöglichkeit: Die technischen Anforderungen für Fenster beziehen sich auf das Normfenster von 1,23 * 1,48 m. Eine Förderung wird gewährt, wenn dieses Normfenster den Vorgaben hinsichtlich Wärmedurchgang genügt. (Uw ≤ 1,35 bzw. 1,0) Anregung 10: Energieeffizienz der Wärmepumpen als Kriterium für die Erteilung einer Subvention nehmen Das Reglement gewährt generell eine Förderung von Wärmepumpen. Dabei wird aber unterschieden nach Art der Wärmequelle: Boden, Luft, Grundwasser etc. Für die Förderfähigkeit werden aktuell unterschiedliche Anforderungen an die „Energieeffizienz“ (COP, coefficient of performance) je nach Wärmequelle gestellt. Problemstellung: Schlechte Wärmequellen (z.B. Luft) erhalten unabhängig von der Energieeffizienz aktuell dieselbe Förderung wie gute Wärmequellen (z.B. Erdwärme). - Lösungsmöglichkeit: Die Förderpraxis sollte überdacht werden, allein die Energieeffizienz und nicht die Wärmequelle sollten als Kriterium gelten. Somit würden auch alle neuere Formen von Wärmepumpen gefördert (Solar- oder Direktkondensationswärmepumpe) Oder fachlicher ausgedrückt: Zur bestmöglichen Ausnutzung des zugeführten elektrischen Stroms soll ein einheitlicher COP für die Geräte festgesetzt werden. Dieser sollte sich am jetzigen Stand der Technik von 4,4 (Quelle x°C, Wasser 35°C - nach DIN EN 14511) orientieren. Anregung 11: Förderung lediglich für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Das aktuelle Förderreglement fördert ebenfalls Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung (WRG). - Problemstellung: Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung vergeuden reichlich Energie. - Lösungsmöglichkeit: Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung werden nicht mehr gefördert. Anregung 12: Gängige Techniken nicht weiter unterstützen Derzeit werden noch Zuschüsse für eigentlich marktübliche Techniken gewährleistet, wie z.B. für Brennwertkessel. ‐ Problemstellung: Es ist widersinnig, wenn der Staat Gelder zur Förderung gängiger Techniken ausgibt. Dies gibt einerseits ein falsches Signal und andererseits sind diese Gelder nicht für weitaus fördernswertere Maßnahmen verfügbar. ‐ Lösungsvorschlag: Brennwertkessel sollten nicht länger unterstützt werden. So werden auch personelle Kapazitäten freigesetzt, da ebenfalls die Prüfung all jener Anträge entfällt (Brennwertkessel machen einen recht hohen Anteil der Förderanträge aus). Anregung 13: Pauschale Förderung der Energieberatung Die Energieberatung wird mit einem Satz von 70,- € pro Stunde bei unterschiedlichen Höchstsätzen gefördert. Die Beratung mit dem Ziel der Verbesserung der Haustechnik wird pauschal mit 150,-€ gefördert. - Problemstellung: Dies ist verwirrend und stellt eine unnütze Verkomplizierung dar. Ohnehin bietet der Energieberater seine Dienste pauschal an, denn den Kunden interessiert der Endpreis. - Lösungsmöglichkeit: Auch die Energieberatung wird pauschal unter Anwendung von Höchstsätzen gefördert. Demnach würde eine Energieberatung zur energetischen Sanierung eines Altbaus mit max. 1000,- €, unabhängig von den Arbeitsstunden, eine Haustechnikberatung weiterhin mit 150,-€ gefördert.