Prima Management AG, Société Anonyme 4, rue

Transcription

Prima Management AG, Société Anonyme 4, rue
Prima Management AG, Société Anonyme
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg - Strassen
R.C.S. Luxembourg B-106.275
Mitteilung an die Anleger des Teilfonds
PRIMA – Neue Welt
(Anteilklasse A: WKN: A1CSHZ; ISIN LU0488386771)
(Anteilklasse B: WKN: A1CSH0; ISIN LU0488388124)
PRIMA - Jumbo
(Anteilklasse A: WKN: A0JMLV; ISIN LU0254565053)
(Anteilklasse G: WKN A0JMLW; ISIN LU0254565566)
Die Anleger der oben genannten Teilfonds bzw. Anteilklassen werden hiermit unterrichtet, dass
die Prima Management AG („Verwaltungsgesellschaft“) im Einklang mit den gegenwärtig
gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat,
die Anteilklasse A des Teilfonds PRIMA - Neue Welt (WKN: A1CSHZ; ISIN: LU0488386771)
(„übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse A des PRIMA - Jumbo (WKN: A0JMLV; ISIN:
LU0254565053) („übernehmender Teilfonds“) und die Anteilklasse B des Teilfonds PRIMA –
Neue Welt (WKN: A1CSH0; ISIN: LU0488388124) („übertragender Teilfonds“)
mit der
Anteilklasse G des PRIMA – Jumbo (WKN: A0JMLW; ISIN: LU0254565566) („übernehmender
Teilfonds“) jeweils zum 30. Dezember 2011 (Übertragungsstichtag) zu verschmelzen.
Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im
Interesse der Anleger als vorteilhaft. Durch das geringe Volumen im untergehenden Teilfonds
entstanden in der Vergangenheit insbesondere durch die nicht vom Fondsvermögen abhängigen
Kosten hohe Belastungen für die Anleger, die sich in der Kostenquote niedergeschlagen haben.
Durch die Fusion und der damit einhergehenden Erhöhung des Fondsvermögens besteht die
Möglichkeit, dass die Kostenquote für die verbleibenden Anleger reduziert werden kann.
Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden in Form von Cash zum
Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des
übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds
Übertragender Teilfonds
(Anteilklasse A und G des PRIMA – Jumbo)
(Anteilklasse A und B des PRIMA – Neue Welt)
Anlageziele:
Anlageziele:
Ziel des PRIMA-Jumbo ist die Erzielung eines
Ziel der Anlagepolitik des PRIMA - Neue Welt
möglichst
(„Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des
hohen
Wertzuwachses
mittels
gewinnbringender Anlage in Wertpapieren und
Anlagerisikos
sonstigen zulässigen Vermögenswerten.
Wertzuwachs zu erzielen.
Anlagepolitik:
Anlagepolitik:
Die
Anlage
der
Gelder
erfolgt
weltweit
Unter
Beachtung
einen
des
angemessenen
Artikels
überwiegend in Aktien und aktienähnliche
Verwaltungsreglements
gelten
Wertpapiere. Bei der Auswahl von Aktien kann
Teilfonds folgende Bestimmungen:
4
für
des
den
in großkapitalisierte Substanzwerte („Large
Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit,
Caps“) investiert werden. Dabei wird auf eine
internationale
Streuung
geachtet.
Unter
je nach Marktlage und Einschätzung des
Substanzwerten sind Titel zu verstehen, deren
Fondsmanagements ohne Beschränkung in
Börsenkurs durch entsprechende fundamentale
Aktien,
Unternehmensdaten manifestiert wird. Die
Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B.
Anlagen können auch unbeschränkt direkt in
Aktienanleihen,
Schwellenländern
Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu
("Emerging
Markets")
erfolgen.
Renten,
Geldmarktinstrumente,
Optionsanleihen,
investieren.
Bei den Zertifikaten handelt es sich um
Daneben ist auch die Anlage in sonstige
Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte
zulässige Vermögenswerte, wie fest- und
wie
variabel
verzinsliche
Wertpapiere
z.B.:
Aktien,
Renten,
und
Investmentfondsanteile,
Finanzindizes
und
Geldmarkinstrumente möglich.
Devisen.
Anteile
an
OGAW
oder
anderen
OGA
Die Anlage in Wertpapiere von Gesellschaften
(„Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze
in
von 10% des Teilfondsvermögens erworben
Markets“)
werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Schwellenländern beträgt mindestens 51% des
aufstrebenden
Märkten
von
(„Emerging
Entwicklungs-
und
Netto-Teilfondsvermögens einschließlich solcher
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
an
(„Derivate“)
ist
zur
Erreichung
Börsen
in
entwickelten
Märkten
der
zugelassenen
Gesellschaften,
die
eine
in
Ländern
mit
Märkten
aufweisen.
Diese
vorgenannten Anlageziele sowohl zu AnlageGeschäftstätigkeit
als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er
aufstrebenden
umfasst
neben den Optionsrechten auch
Anlage kann direkt beispielsweise über Aktien,
Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem
Renten und/oder indirekt beispielsweise über
Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen
Zielfonds, Zertifikate erfolgen.
Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur
im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des
Eine Investition in Schuldscheindarlehen ist für
Verwaltungsreglements
diesen Teilfonds ausgeschlossen.
erfolgen.
Weitere
Angaben über die Techniken und Instrumente
sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf
Instrumenten“
49%
entnehmen.
des
Verkaufsprospektes
zu
des
Netto-Teilfondsvermögens
beschränkt, jedoch kann, je nach Einschätzung
der
Marktlage,
innerhalb
der
gesetzlich
zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch ohne
Beschränkung in flüssigen Mitteln gehalten und
dadurch kurzfristig von den o.g. genannten
Anlagegrenzen abgewichen werden.
Anteile
an
OGAW
oder
anderen
OGA
(„Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze
von 10% des Teilfondsvermögens erworben
werden,
der
Teilfonds
ist
daher
zielfondsfähig.
Der
Einsatz
(„Derivate“)
abgeleiteter
ist
zur
Finanzinstrumente
Erreichung
der
vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er
umfasst neben den Optionsrechten auch Swaps
und Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz
vom 17. Dezember 2010 zulässigen Basiswerte.
Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen
der
Grenzen
von
Verwaltungsreglements
Artikel
4
erfolgen.
des
Weitere
Angaben über die Techniken und Instrumente
sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und
Instrumenten“
des
Verkaufsprospektes
zu
entnehmen.
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des
Verwaltungsreglements sind zusammen mit der
Investition in

offene,
regulierte
Immobilien-
und
Hedgefonds,

nicht
richtlinienkonforme,
regulierte
Rohstofffonds,

Delta-1
Zertifikate
auf
Rohstoffe,
Edelmetalle, Hedgefonds und Immobilien
sowie auf Rohstoff-, Hedgefonds- und
Immobilienindices,

offene ETF’s auf Edelmetalle,
auf
insgesamt
10%
des
Netto-
Teilfondsvermögens begrenzt.
Risikoprofil:
Risikoprofil:
Risikoprofil 3 – Wachstumsorientiert
Risikoprofil 3 – Wachstumsorientiert
Der
Teilfonds
eignet
sich
für
Der
Teilfonds
eignet
sich
für
wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der
wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der
Zusammensetzung
Netto-
Zusammensetzung
hohes
Teilfondsvermögen
Teilfondsvermögen
des
besteht
ein
des
besteht
Nettoein
hohes
Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen
Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen
gegenüberstehen.
gegenüberstehen.
Die
Risiken
können
Die
Risiken
können
insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und
insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und
Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den
Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den
Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren,
Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren,
bestehen.
bestehen.
Die
in
nachstehender
Tabelle
aufgeführten
tatsächlichen
teilfondsspezifischen
bzw.
anteilklassenspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelungen des übernehmenden und
übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds
(Anteilklasse A und G des PRIMA – Jumbo)
Übertragender Teilfonds
(Anteilklasse A und B des PRIMA – Neue Welt)
Verwaltungsvergütung: bis zu 1,75 % p.a.
Verwaltungsvergütung: bis zu 1,35 % p.a.
Anteilklasse A und bis zu 1,05% p.a.
Anteilklasse A und bis zu 1,05% p.a.
Anteilklasse G; zzgl. monatlich bis zu 1.500,-
Anteilklasse B zzgl. monatlich bis zu 500,-
Euro
Euro
Performance – Fee: bis zu 15% des Betrages,
Performance-Fee: bis zu 15% des über den
um den die Wertentwicklung des Netto7% p.a. hinausgehenden Anstiegs des
Teilfondsvermögens die Wertentwicklung des
Vermögenszuwachses
MSCI World (Euro/ MSERWI) übersteigt
Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a.,
Depotbankgebühr: bis zu 0,08 % p.a.,
mindestens 1.500,- Euro monatlich
mindestens 1.250,- Euro monatlich
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,025% p.a.,
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,02%
zzgl. monatlich bis zu 2.000,- Euro
p.a., zzgl. monatlich bis zu 2.000,- Euro
Register- und Transferstellenvergütung: bis zu
Register- und Transferstellenvergütung: bis
3.000,- Euro jährlich
zu 500,- Euro jährlich
Vertriebsstellengebühr wird aus der
Vertriebsstellenvergütung: bis zu 0,5% p.a.
Verwaltungsvergütung gezahlt.
Anteilklasse A
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenangaben zum „Übernehmenden Teilfonds“ ab
dem 01. Januar 2012 Gültigkeit haben.
Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem
Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die
jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen
zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird
empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Fusion wird durch den in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises
agréé) PricewaterhouseCoopers S.à r.l. begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag
das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur
Bewertung der Vermögen der Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers
erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können
ihre Anteile bis zum 21. Dezember 2011 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds
zurückgeben.
Ab dem 01. Januar 2012 wird der Umbrella-Fonds PRIMA von der IPConcept Fund
Management S.A. mit Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen
verwaltet.
Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag
für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden
Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des
übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 02. Januar 2012 auf der
Internetseite der neuen Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das
Umtauschverhältnis
kann
ab
dem
genannten
Datum
auch
bei
der
neuen
Verwaltungsgesellschaft IPConcept Fund Management S.A. erfragt werden. Für die
Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds
zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion
werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich
der übernehmende Teilfonds weiter.
Das
aktuelle
und
nach
dem
Übertragungsstichtag
gültige
Verkaufsprospekt
nebst
Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und
Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com)
kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente
empfohlen. Die aktuellen und nach dem Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen
Anlegerinformationen des übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der
Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) abgerufen werden.
Luxemburg im November 2011
Prima Management AG

Documents pareils