Prima Management AG, Société Anonyme 4, rue
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Prima Management AG, Société Anonyme 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxemburg - Strassen R.C.S. Luxembourg B-106.275 Mitteilung an die Anleger des Teilfonds PRIMA – Neue Welt (Anteilklasse A: WKN: A1CSHZ; ISIN LU0488386771) (Anteilklasse B: WKN: A1CSH0; ISIN LU0488388124) PRIMA - Jumbo (Anteilklasse A: WKN: A0JMLV; ISIN LU0254565053) (Anteilklasse G: WKN A0JMLW; ISIN LU0254565566) Die Anleger der oben genannten Teilfonds bzw. Anteilklassen werden hiermit unterrichtet, dass die Prima Management AG („Verwaltungsgesellschaft“) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, die Anteilklasse A des Teilfonds PRIMA - Neue Welt (WKN: A1CSHZ; ISIN: LU0488386771) („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse A des PRIMA - Jumbo (WKN: A0JMLV; ISIN: LU0254565053) („übernehmender Teilfonds“) und die Anteilklasse B des Teilfonds PRIMA – Neue Welt (WKN: A1CSH0; ISIN: LU0488388124) („übertragender Teilfonds“) mit der Anteilklasse G des PRIMA – Jumbo (WKN: A0JMLW; ISIN: LU0254565566) („übernehmender Teilfonds“) jeweils zum 30. Dezember 2011 (Übertragungsstichtag) zu verschmelzen. Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Durch das geringe Volumen im untergehenden Teilfonds entstanden in der Vergangenheit insbesondere durch die nicht vom Fondsvermögen abhängigen Kosten hohe Belastungen für die Anleger, die sich in der Kostenquote niedergeschlagen haben. Durch die Fusion und der damit einhergehenden Erhöhung des Fondsvermögens besteht die Möglichkeit, dass die Kostenquote für die verbleibenden Anleger reduziert werden kann. Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden in Form von Cash zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds (Anteilklasse A und G des PRIMA – Jumbo) (Anteilklasse A und B des PRIMA – Neue Welt) Anlageziele: Anlageziele: Ziel des PRIMA-Jumbo ist die Erzielung eines Ziel der Anlagepolitik des PRIMA - Neue Welt möglichst („Teilfonds“) ist es, unter Berücksichtigung des hohen Wertzuwachses mittels gewinnbringender Anlage in Wertpapieren und Anlagerisikos sonstigen zulässigen Vermögenswerten. Wertzuwachs zu erzielen. Anlagepolitik: Anlagepolitik: Die Anlage der Gelder erfolgt weltweit Unter Beachtung einen des angemessenen Artikels überwiegend in Aktien und aktienähnliche Verwaltungsreglements gelten Wertpapiere. Bei der Auswahl von Aktien kann Teilfonds folgende Bestimmungen: 4 für des den in großkapitalisierte Substanzwerte („Large Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, Caps“) investiert werden. Dabei wird auf eine internationale Streuung geachtet. Unter je nach Marktlage und Einschätzung des Substanzwerten sind Titel zu verstehen, deren Fondsmanagements ohne Beschränkung in Börsenkurs durch entsprechende fundamentale Aktien, Unternehmensdaten manifestiert wird. Die Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Anlagen können auch unbeschränkt direkt in Aktienanleihen, Schwellenländern Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu ("Emerging Markets") erfolgen. Renten, Geldmarktinstrumente, Optionsanleihen, investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Daneben ist auch die Anlage in sonstige Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte zulässige Vermögenswerte, wie fest- und wie variabel verzinsliche Wertpapiere z.B.: Aktien, Renten, und Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Geldmarkinstrumente möglich. Devisen. Anteile an OGAW oder anderen OGA Die Anlage in Wertpapiere von Gesellschaften („Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze in von 10% des Teilfondsvermögens erworben Markets“) werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Schwellenländern beträgt mindestens 51% des aufstrebenden Märkten von („Emerging Entwicklungs- und Netto-Teilfondsvermögens einschließlich solcher Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente an („Derivate“) ist zur Erreichung Börsen in entwickelten Märkten der zugelassenen Gesellschaften, die eine in Ländern mit Märkten aufweisen. Diese vorgenannten Anlageziele sowohl zu AnlageGeschäftstätigkeit als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er aufstrebenden umfasst neben den Optionsrechten auch Anlage kann direkt beispielsweise über Aktien, Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem Renten und/oder indirekt beispielsweise über Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen Zielfonds, Zertifikate erfolgen. Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Eine Investition in Schuldscheindarlehen ist für Verwaltungsreglements diesen Teilfonds ausgeschlossen. erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf Instrumenten“ 49% entnehmen. des Verkaufsprospektes zu des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch ohne Beschränkung in flüssigen Mitteln gehalten und dadurch kurzfristig von den o.g. genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz („Derivate“) abgeleiteter ist zur Finanzinstrumente Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten auch Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Verwaltungsreglements Artikel 4 erfolgen. des Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in offene, regulierte Immobilien- und Hedgefonds, nicht richtlinienkonforme, regulierte Rohstofffonds, Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, Hedgefonds und Immobilien sowie auf Rohstoff-, Hedgefonds- und Immobilienindices, offene ETF’s auf Edelmetalle, auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Risikoprofil: Risikoprofil: Risikoprofil 3 – Wachstumsorientiert Risikoprofil 3 – Wachstumsorientiert Der Teilfonds eignet sich für Der Teilfonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung Netto- Zusammensetzung hohes Teilfondsvermögen Teilfondsvermögen des besteht ein des besteht Nettoein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. gegenüberstehen. Die Risiken können Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. bestehen. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen bzw. anteilklassenspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelungen des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Übernehmender Teilfonds (Anteilklasse A und G des PRIMA – Jumbo) Übertragender Teilfonds (Anteilklasse A und B des PRIMA – Neue Welt) Verwaltungsvergütung: bis zu 1,75 % p.a. Verwaltungsvergütung: bis zu 1,35 % p.a. Anteilklasse A und bis zu 1,05% p.a. Anteilklasse A und bis zu 1,05% p.a. Anteilklasse G; zzgl. monatlich bis zu 1.500,- Anteilklasse B zzgl. monatlich bis zu 500,- Euro Euro Performance – Fee: bis zu 15% des Betrages, Performance-Fee: bis zu 15% des über den um den die Wertentwicklung des Netto7% p.a. hinausgehenden Anstiegs des Teilfondsvermögens die Wertentwicklung des Vermögenszuwachses MSCI World (Euro/ MSERWI) übersteigt Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a., Depotbankgebühr: bis zu 0,08 % p.a., mindestens 1.500,- Euro monatlich mindestens 1.250,- Euro monatlich Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,025% p.a., Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,02% zzgl. monatlich bis zu 2.000,- Euro p.a., zzgl. monatlich bis zu 2.000,- Euro Register- und Transferstellenvergütung: bis zu Register- und Transferstellenvergütung: bis 3.000,- Euro jährlich zu 500,- Euro jährlich Vertriebsstellengebühr wird aus der Vertriebsstellenvergütung: bis zu 0,5% p.a. Verwaltungsvergütung gezahlt. Anteilklasse A Bitte beachten Sie, dass die Gebührenangaben zum „Übernehmenden Teilfonds“ ab dem 01. Januar 2012 Gültigkeit haben. Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zurückgeführt werden. Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt. Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch den in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers S.à r.l. begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung der Vermögen der Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 21. Dezember 2011 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Ab dem 01. Januar 2012 wird der Umbrella-Fonds PRIMA von der IPConcept Fund Management S.A. mit Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen verwaltet. Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 02. Januar 2012 auf der Internetseite der neuen Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der neuen Verwaltungsgesellschaft IPConcept Fund Management S.A. erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Das aktuelle und nach dem Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und nach dem Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) abgerufen werden. Luxemburg im November 2011 Prima Management AG