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ING INTERNATIONAL Investmentfonds (SICAV) Unterliegt den Bestimmungen von Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 betreffend die Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG) Route d'Esch 52 - L-2965 Luxemburg Eingetragen beim Handelsregister Luxemburg unter der Nummer B 47 586 VEREINFACHTER VERKAUFSPROSPEKT Luxemburg – März 2007 Dieser Prospekt setzt sich aus drei Teilen zusammen: Teil I: Wesentliche Informationen über die Gesellschaft Teil II: Beschreibungen der Teilfonds Teil III: Ergänzende Informationen Weitere Informationen können bezogen werden bei: ING Investment Management Belgium Fundinfo Helpdesk (MA 2.01.02) Avenue Marnix 24 B-1000 Bruxelles Tel. +32 2 547 87 88 E-Mail: [email protected] oder auf der Website www.ingim.com Inhalt Seite WICHTIGE HINWEISE TEIL I – WESENTLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT TEIL II – BESCHREIBUNGEN DER TEILFONDS ING International Czech Bond ING International Czech Equity ING International Greece Equity 2 4 10 12 14 18 TEIL III – ERGÄNZENDE INFORMATIONEN 20 1. Die Gesellschaft ................................................................................................................................. 20 2. Risikohinweise.................................................................................................................................... 20 3. Anlagebeschränkungen....................................................................................................................... 22 4. Finanztechniken und -instrumente....................................................................................................... 28 5. Verwaltung der Gesellschaft ............................................................................................................... 30 6. Portfolioverwalter .............................................................................................................................. 33 7. Depotbank, Verwaltungsstelle und Zahlstelle ...................................................................................... 33 8. Anteile................................................................................................................................................ 34 9. Nettoinventarwert............................................................................................................................... 35 10. Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts und/oder von Ausgabe-, Rücknahme- oder Umtauschtransaktionen.......................................................................................................................... 38 11. Geschäftsberichte ............................................................................................................................. 39 12. Hauptversammlungen ....................................................................................................................... 39 13. Dividenden....................................................................................................................................... 40 14. Auflösung, Zusammenlegung und Übertragung der Vermögenswerte von Teilfonds oder Anteilsklassen41 15. Auflösung der Gesellschaft ............................................................................................................... 42 16. Verlustmeldung................................................................................................................................. 42 17. Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ............................................................ 42 18. Interessenskonflikte .......................................................................................................................... 43 19. Nominees.......................................................................................................................................... 43 WICHTIGE HINWEISE Zeichnungen von Anteilen der Gesellschaft sind nur dann gültig, wenn sie in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Prospekt und/oder dem gültigen vereinfachten Prospekt getätigt werden, dem der letzte verfügbare Jahresbericht und, falls dieser später veröffentlicht wurde, der letzte verfügbare Halbjahresbericht beigefügt ist. Es sind ausschließlich diejenigen Angaben verlässlich, die in diesem Prospekt und/oder dem vereinfachten Prospekt und den darin als öffentlich zugänglich erwähnten Dokumenten enthalten sind. In diesem Prospekt sind die allgemeinen und für alle Teilfonds geltenden Rahmenbedingungen dargelegt. Er ist stets in Verbindung mit den Beschreibungen der jeweiligen Teilfonds zu lesen. Diese Beschreibungen werden bei Auflegung des betreffenden Teilfonds veröffentlicht und stellen einen wesentlichen Bestandteil des Prospekts dar. Die Anteilinhaber werden gebeten, diese Beschreibungen aufmerksam zu lesen, wenn sie eine Anlage beabsichtigen. Der Prospekt wird regelmäßig aktualisiert, um wichtige Änderungen aufzunehmen. Anlegern wird empfohlen, sich bei der Gesellschaft zu erkundigen, um sicherzustellen, dass sie im Besitz des aktuellsten veröffentlichten Prospekts sind. Darüber hinaus sendet die Gesellschaft jedem Zeichner vor Vertragsschluss den neuesten vereinfachten Prospekt zu. Dieser Prospekt darf nicht dazu benutzt werden, um den Verkauf in Ländern oder unter Umständen anzubieten oder zu fördern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Verkaufsförderung von den zuständigen Behörden nicht genehmigt wurde. ING International wurde in Luxemburg gegründet und hat die Zulassung von der zuständigen luxemburgischen Behörde erhalten. Dies darf jedoch nicht als Bestätigung des Inhalts dieses Prospekts oder der Qualität der von der Gesellschaft angebotenen und gehaltenen Wertpapiere durch die zuständige luxemburgische Behörde interpretiert werden. Die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird in erster Instanz von der zuständigen luxemburgischen Behörde ausgeübt. Potenzielle Anleger sollten sich über die gesetzlichen Bestimmungen, Devisenkontroll- und geltenden Steuerbestimmungen in dem Land ihrer Staatszugehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts informieren und sich bei Fragen bezüglich des Inhalts dieses Prospekts an ihren Finanzberater, Börsenmakler, Rechts- oder Steuerberater wenden. Der vorliegende Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt werden. Bei Unstimmigkeiten oder Zweideutigkeiten in Bezug auf die Bedeutung eines Wortes oder eines Satzes in einer Übersetzung ist der englische Text maßgeblich, soweit (und in exakt dem Maße, in dem) die Gesetze des Gerichtstandes, an dem die Anteile der Gesellschaft verkauft werden, nicht vorschreiben, dass bei einer Transaktion, die auf Prospekthinweisen in einer anderen als der englischen Sprache basiert, die Sprache des Prospekts, auf dem die Transaktion basiert, maßgeblich ist; alle Unstimmigkeiten hinsichtlich der darin enthaltenen Begriffe unterliegen luxemburgischem Recht und sind nach luxemburgischem Recht auszulegen. Die Anteile der Gesellschaft wurden nicht gemäß den gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in den Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Anteile der Gesellschaft dürfen daher weder angeboten noch verkauft werden: in den USA, in den US-Territorien oder USBesitztümern; noch an in den USA ansässige Personen oder Personen mit der Nationalität der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Territorien oder Besitztümer oder von USHoheitsgebieten; noch an jede andere Gesellschaft oder juristische Person, die nach US-Recht gegründet wurde oder diesem unterliegt (gemeinsam als „US-Person“ bezeichnet). ING International p2 DIESER PROSPEKT STELLT KEIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG DURCH IRGENDEINE PERSON IN EINER GERICHTSBARKEIT DAR, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG UNGESETZLICH IST ODER IN DER DIE PERSON, DIE EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG ÄUSSERT, DAZU NICHT BEFUGT IST. DIESER PROSPEKT STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG AN PERSONEN DAR, BEI DENEN EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG UNGESETZLICH WÄRE. Anleger sollten sich bezüglich der in ihrem Herkunfts-, Wohnsitz- oder Niederlassungsland geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Zeichnung, den Erwerb, den Besitz und den Verkauf von Anteilen der Gesellschaft (insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung und Devisenkontrolle) von Fachleuten beraten lassen. Die Gesellschaft bestätigt, allen Bestimmungen der „Know Your Customer“-Vorschriften gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Luxemburg in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu entsprechen. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben im vorliegenden Prospekt am Tag der Veröffentlichung. Der Verwaltungsrat bestätig nach bestem Wissen, dass die im vorliegenden Prospekt enthaltenen Angaben korrekt und richtig dargestellt wurden und dass keine Angaben ausgelassen wurden, die, wenn sie enthalten gewesen wären, die Bedeutung des Dokuments geändert hätten. Der Wert der Anteile der Gesellschaft unterliegt den Schwankungen einer großen Anzahl von Faktoren. Ertragsschätzungen oder die Angabe von Wertenwicklungen in der Vergangenheit haben lediglich informativen Charakter und stellen in keiner Weise eine Garantie für die künftige Wertentwicklung dar. Daher warnt der Verwaltungsrat, dass der Rücknahmekurs der Anteile im normalen Lauf der Ereignisse und angesichts der Tatsache, dass die Kurse der gehaltenen Wertpapieren durchaus schwanken können, höher oder niedriger als der Zeichnungspreis sein kann. ING International p3 TEIL I – WESENTLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT Kurzdarstellung des OGAW Gründungsdatum und -ort, Rechtsform Gegründet am 18. Mai 1994 in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, in der Form eines Investmentfonds (SICAV) mit Umbrella-Struktur. Sitz und Handelsregisternummer Luxemburgische Aufsichtsbehörde Route d’Esch 52, L-2965 Luxemburg Handelsregister Luxemburg: B 47 586 Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) Verwaltungsrat Vorsitzender: Hr. Jean Sonneville Mitglieder des Verwaltungsrats: Hr. Philippe Gusbin Hr. Alexandre Deveen Hr. Marc Van de Walle Hr. Christiaan (Gerben) de Haan General Manager, ING Investment Belgium, Avenue Marnix 24, Brüssel Management Senior General Manager OPS & IT, Mitglied des Executive Committee, ING Luxembourg, Route d’Esch 52, Luxemburg Managing Director, Mutual Funds Belgium, ING Investment Management Belgium, Avenue Marnix 24, Brüssel Manager, ING Luxembourg, Route d'Esch 52, Luxemburg Managing Director, ING Investment Management, Avenue Marnix 24, Brüssel Abschlussprüfer: Ernst & Young SA. Parc d'activité Syrdall 7, L-5365 Munsbach (BP 780, L-2017 Luxemburg) Verwaltungsgesellschaft ING Investment Management Luxembourg S.A., Route d'Esch 52, L-2965 Luxemburg Portfolioverwalter ING Investment Management (C.R.), Bozdechova 2/344, 150 00 Prag, Tschechische Republik ING Mutual Funds Management Company, 38, Vassileos Konstantinou Avenue, Athen 116 35, Griechenland Depotbank ING Luxembourg, Route d'Esch 52, L-2965 Luxemburg Verwaltungs-, Transfer- und Registerstelle ING Luxembourg, Route d'Esch 52, L-2965 Luxemburg Fondsaufleger ING Belgium, Avenue Marnix 24, Brüssel Zeichnungen, Rücknahmen, Umtausch, Zahlstellen ING Luxembourg und jedes andere Institut, das in den Jahres- und Halbjahresberichten angegeben ist Geschäftsjahr Vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres Termin für die ordentliche Hauptversammlung Dritter Donnerstag im Oktober um 15:20 Uhr (Luxemburger Zeit) und erstmals im Jahr 2007 (ist dieser Tag kein Bankengeschäftstag in Luxemburg, findet die Hauptversammlung am nächstfolgenden Bankengeschäftstag statt) ING International p4 I Informationen über Anlagegeschäfte Allgemeines Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft besteht in der Anlage ihres Vermögens in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten jeglicher Art und/oder in sonstigen Vermögenswerten im Sinne von Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen nach dem Grundsatz der Risikostreuung und mit dem Ziel, die Anteilsinhaber am Erfolg der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zur Einhaltung der in Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 festgelegten Anlagegrenzen verpflichtet. Im Rahmen ihrer Ziele kann die Gesellschaft mehrere Teilfonds auflegen, die separat verwaltet werden. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds ist in den jeweiligen Fondsbeschreibungen erläutert. Im Rahmen seiner Anlagegeschäfte haftet ein Teilfonds mit seinem Vermögen nur für Schulden, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Gegenüber Anteilsinhabern und Dritten wird jeder Teilfonds als separate Einheit betrachtet. Der Verwaltungsrat kann für jeden Teilfonds die Ausgabe einer oder mehrerer Anteilsklassen beschließen. Die Anteilsklassen können sich hinsichtlich der Kostenstruktur, des Erstanlagebetrags, der Währung, in der der Nettoinventarwert berechnet wird, und der zulässigen Anlegerkategorien voneinander unterscheiden. Die Klassen können sich auch hinsichtlich anderer objektiver Merkmale unterscheiden, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Spezifische Merkmale der Teilfonds Die Anlageziele und -politik der Teilfonds sind in den jeweiligen Fondsbeschreibungen dargelegt. II Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch Anteile können bei ING Luxembourg sowie den Zahlstellen erworben, zurückgenommen und umgetauscht werden. Die Gebühren für Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch sind in den Beschreibungen der Teilfonds angegeben. Anteile können in Form von Inhaberanteilen (als effektive Stücke oder in einem Buch verbrieft) oder Namensanteilen ausgegeben werden. Ferner kann der Verwaltungsrat die Ausgabe von Anteilsbruchteilen beschließen. Der Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreis erhöht sich um Steuern, Abgaben und Stempelsteuern, die in Verbindung mit der Zeichnung, der Rücknahme oder dem Umtausch gegebenenfalls erhoben werden. Im Falle einer Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts und/oder einer zeitweiligen Nichtbearbeitung von Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträgen werden die eingegangenen Aufträge zum ersten gültigen Nettoinventarwert nach Ablauf des Zeitraums der Nichtberechnung und/oder Nichtbearbeitung ausgeführt. Die Gesellschaft erlaubt keine Market Timing-Praktiken und behält sich das Recht vor, Zeichnungs- und Umtauschanträge von Anlegern zurückzuweisen, bei denen sie vermutet, dass diese solche Praktiken anwenden. Sie ergreift gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Gesellschaft und der übrigen Anleger. (1) Zeichnungen Die Gesellschaft nimmt an jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg Zeichnungsanträge an. Anleger, deren Anträge angenommen wurden, erhalten ihre Anteile auf der Grundlage des geltenden Nettoinventarwerts entsprechend den Angaben in den Beschreibungen der Teilfonds. Der Zeichnungspreis erhöht sich gegebenenfalls um eine Ausgabegebühr zu Gunsten des betreffenden Teilfonds und/oder Vertreibers, wobei der Satz in keinem Fall die in den Beschreibungen der Teilfonds festgelegte Grenze überschreitet. ING International p5 Der Zeichnungsbetrag muss in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse gezahlt werden. Beantragt der Anteilsinhaber die Zahlung in einer anderen Währung, gehen die Wechselkursgebühren zu seinen Lasten. Der Zeichnungspreis ist innerhalb der für den betreffenden Teilfonds geltenden Frist zu zahlen. Die Anteile werden innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Berechnung des für die Zeichnung geltenden Nettoinventarwerts geliefert. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann die Ausgabe von Anteilen jederzeit einstellen. Er kann diese Maßnahme auf bestimmte Länder, eine bestimmte Anteilsklasse oder bestimmte Anteilsklassen beschränken. Die Gesellschaft darf den Erwerb ihrer Anteile durch jede natürliche oder juristische Person einschränken oder untersagen. Anteile der Anteilsklasse „I" werden nur an Anleger ausgegeben, die das Zeichnungsformular entsprechend den ihnen als institutionellen Anlegern obliegenden Erklärungspflichten gemäß Artikel 129 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 ausgefüllt haben. Zeichnungsanträge für Anteile der Klasse „I“ werden erst dann angenommen, wenn die erforderlichen Dokumente und Nachweise bei der Gesellschaft eingegangen sind. (2) Rücknahmen Jeder Anteilsinhaber hat das Recht, jederzeit die Rücknahme seiner Anteile zu beantragen. Rücknahmeanträge sind unwiderruflich. Die Gesellschaft nimmt an jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg Rücknahmeanträge an. Der Rücknahmebetrag wird auf der Grundlage des geltenden Nettoinventarwerts entsprechend den Angaben in den Beschreibungen der Teilfonds festgelegt. Der Rücknahmepreis verringert sich gegebenenfalls um eine Rücknahmegebühr zu Gunsten des betreffenden Teilfonds und/oder Vertreibers, wobei der Satz in keinem Fall die in den Beschreibungen der Teilfonds festgelegte Grenze überschreitet. Die Anteilsinhaber müssen zum Zeitpunkt der Stellung des Rücknahmeantrags ihre Inhaberpapiere (d. h. die physischen Anteilszertifikate, wenn die Anteile als effektive Stücke ausgegeben wurden, einschließlich aller nicht fälligen Kupons, sofern es sich um ausschüttende Anteile handelt) oder die für Namensanteile gegebenenfalls ausgestellten Eintragungsbescheinigungen einreichen. Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Anteilsinhabers. Der Rücknahmebetrag wird in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse gezahlt. Beantragt der Anteilsinhaber die Zahlung in einer anderen Währung, gehen die Wechselkursgebühren zu seinen Lasten. Weder der Verwaltungsrat noch die Depotbank haften für das Ausbleiben einer Zahlung aufgrund einer eventuellen Devisenkontrolle oder anderer nicht beeinflussbarer Umstände, die einen Transfer des Erlöses aus der Rücknahme der Anteile ins Ausland einschränken oder verhindern könnten. Die Gesellschaft kann eine Zwangsrücknahme sämtlicher Anteile vornehmen oder veranlassen, wenn sich herausstellt, dass diese einer Person gehören, die weder alleine noch gemeinsam mit anderen Personen berechtigt ist, Anteile der Gesellschaft zu halten (z. B. "US-Personen"), oder eine Zwangsrücknahme eines Teils der Anteile vornehmen oder veranlassen, wenn die Gesellschaft aufgrund der Tatsache, dass sich ein Teil der Anteile der Gesellschaft im Eigentum bestimmter Personen befindet, anderen Steuergesetzen als den luxemburgischen unterworfen wird. Das anzuwendende Verfahren ist in der Satzung der Gesellschaft beschrieben. (3) Umtausch Anteilsinhaber können den Umtausch sämtlicher Anteile eines Teilfonds in Anteile eines anderen Teilfonds oder einer anderen Klasse beantragen, sofern die Zugangsvoraussetzungen für die Anteile dieses Zielfonds oder dieser Zielanteilsklasse erfüllt sind. Der Umtausch erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Nettoinventarwerte, die am Bewertungstag nach Eingang des Umtauschantrags ermittelt werden (im Folgenden „Bewertungstag“ genannt). Sollten die für die beiden Teilfonds oder Anteilsklassen geltenden Grenzen nicht identisch sein, wird der Umtauschantrag wie ein Rücknahmeantrag mit anschließender Zeichnung der Anteile des Zielfonds oder der Zielanteilsklasse gleichgesetzt, ohne dass dem Anteilsinhaber dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass sie Anteile einer Klasse eines Teilfonds ohne die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats der Gesellschaft nicht in Anteile einer anderen Klasse desselben oder eines anderen Teilfonds umtauschen können. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass in dieser Hinsicht jederzeit die Gleichbehandlung der Anteilsinhaber gewährleistet ist. Ein Umtausch ist nur möglich, wenn die Bedingungen für den Zugang zu den Anteilen einer Klasse, eines Typs oder Untertyps erfüllt sind. ING International p6 Übrig bleibende Bruchteile von Inhaberanteilen, die als effektive Stücke ausgegeben wurden, werden von der Gesellschaft zum geltenden Nettoinventarwert zurückgenommen, und die Rücknahmebeträge werden dem Anteilsinhaber ausgezahlt. Die mit dem Umtausch verbundenen Rücknahme- und Ausgabegebühren können dem Anteilsinhaber in Rechnung gestellt werden. Sofern in den Beschreibungen der Teilsfonds nicht anders angegeben, werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Die Anteilsinhaber müssen zum Zeitpunkt der Stellung des Umtauschantrags ihre Inhaberpapiere (d. h. die physischen Anteilszertifikate, wenn die Anteile als effektive Stücke ausgegeben wurden, einschließlich aller nicht fälligen Kupons, sofern es sich um ausschüttende Anteile handelt) oder die für Namensanteile gegebenenfalls ausgestellten Eintragungsbescheinigungen einreichen. (4) Beschränkungen bei der Rücknahme und beim Umtausch Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt die Rücknahme- und Umtauschanträge über eine bestimmte Grenze hinausgehen, die der Verwaltungsrat im Verhältnis zur Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile eines bestimmten Teilfonds oder einer bestimmten Anteilsklasse festgelegt hat, kann der Verwaltungsrat beschließen, dass die Ausführung aller oder eines Teils der Rücknahme- oder Umtauschaufträge im besten Interesse der Gesellschaft für einen gewissen Zeitraum und zu den vom Verwaltungsrat festgelegten Bedingungen ausgesetzt wird. Solche Rücknahme- oder Umtauschanträge werden am ersten Bewertungstag nach Ende dieses Zeitraums vorrangig vor später eingereichten Anträgen bearbeitet. (5) Zeichnungen und Rücknahmen gegen Sachleistung Die Gesellschaft kann, falls ein potenzieller Anteilsinhaber dies wünscht und der Verwaltungsrat zustimmt, Anteile gegen Sacheinlage ausgeben. Art und Typ der in einem solchen Fall zulässigen Vermögenswerte werden vom Verwaltungsrat festgelegt und müssen der Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen des Teilfonds entsprechen, in den investiert werden soll. Der unabhängige Abschlussprüfer der Gesellschaft legt dem Verwaltungsrat einen Bewertungsbericht über die eingebrachten Vermögenswerte vor. Alle mit einer Zeichnung gegen Sacheinlage verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Anteilsinhabers, der eine solche unbare Zeichnung wünscht. Die Gesellschaft kann auf Beschluss des Verwaltungsrats die Zahlung des Rücknahmepreises an die Anteilsinhaber in Sachwerten leisten, die aus der Vermögensmasse der betreffenden Anteilsklasse(n) stammen und deren Wert an dem Bewertungstag, an dem der Rücknahmepreis berechnet wird, dem Wert der zurückzunehmenden Anteile entspricht. Bei Rücknahmen gegen Sachleistung legt der unabhängige Abschlussprüfer der Gesellschaft einen Bericht vor. Eine Rücknahme gegen Sachleistung ist nur möglich, wenn (i) die Gleichbehandlung der Anteilsinhaber gewährleistet ist, (ii) die betreffenden Anteilsinhaber ihre Zustimmung zu einer Rücknahme gegen Sachleistung gegeben haben und (iii) Art und Typ der zu übertragenden Vermögenswerte auf einer angemessenen und vernünftigen Grundlage festgelegt werden, ohne dass die Interessen der anderen Anteilsinhaber der betreffenden Anteilsklasse(n) beeinträchtigt werden. Alle Kosten in Verbindung mit einer Rücknahme gegen Sachleistung gehen zu Lasten des entsprechenden Teilfonds oder der entsprechenden Anteilsklasse. III Gebühren, Provisionen und Steuern A) KOSTEN ZU LASTEN DER GESELLSCHAFT 1. Die Gesellschaft trägt die Kosten für ihre Gründung und den Geschäftsbetrieb. Diese Aufwendungen umfassen insbesondere und unter anderem die Vergütung der Depotbank, der von der Gesellschaft bestellten Verwaltungsgesellschaft und sonstiger Dienstleister sowie die Honorare des Abschlussprüfers, die Kosten für den Druck, die Verteilung und die Übersetzung der Verkaufsprospekte und der Geschäftsberichte, Maklerprovisionen, Gebühren, Steuern und Kosten in Verbindung mit dem Geld- und Wertpapierverkehr, die luxemburgische Steuer auf das Fondsvermögen („Taxe d'abonnement“) und andere mit der Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängende Steuern, die Kosten für den Druck der Anteilszertifikate, Übersetzungen und gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in der Presse, Kosten für Finanzdienste in Verbindung mit den Wertpapieren und Kupons, eventuelle Kosten einer Börsennotierung oder Veröffentlichung der Kurse der Anteile, die Kosten für öffentliche Beurkundungen und damit verbundene Gerichts- und Rechtsberatungskosten sowie die eventuellen Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats. In bestimmten Fällen kann die Gesellschaft auch die Abgaben an die Behörden der Länder, in denen ihre Anteile öffentlich angeboten ING International p7 werden, sowie gegebenenfalls die Kosten in Verbindung mit einer Registrierung der Anteile im Ausland übernehmen. 2. Die Gesellschaft zahlt der Depotbank als Vergütung eine Depotbankgebühr und trägt die Transaktionskosten gemäß den Bestimmungen des Depotbankvertrags. Die Vergütung und die Transaktionskosten sind von den betreffenden Teilfonds monatlich rückwirkend zu zahlen. Die Vergütung für die Depotbankdienste beträgt höchstens 0,07 % p. a., berechnet auf der Grundlage des Werts des durchschnittlichen Nettovermögens jeder Anteilsklasse. Dies gilt nicht für in Emerging Markets gehaltene Positionen; hier hat die Depotbank das Recht, zusätzlich die Kosten für die Unterdepotbank und/oder die Korrespondenzbank weiterzuberechnen. 3. Als Gegenleistung für ihre Dienste erhält die benannte Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, ING Investment Management Luxembourg S.A., aus dem Vermögen der Gesellschaft die in den Beschreibungen der Teilfonds und dem Vertrag über kollektive Portfolioverwaltung zwischen der Gesellschaft und ING Investment Management Luxembourg S.A. festgelegte Verwaltungsgebühr. Als Gegenleistung für die für die Gesellschaft erbrachten Verwaltungsdienste erhält ING Investment Management Luxembourg S.A. aus dem Vermögen der Gesellschaft eine Gebühr auf Basis des Nettovermögens jedes Teilfonds, die zu gegebener Zeit in dem Vertrag über kollektive Portfolioverwaltung zwischen der Gesellschaft und ING Investment Luxembourg S.A. festgelegt wird. Diese Vergütung beträgt höchstens 0,15 % p. a., berechnet auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettoinventarwerts pro Anteil, wobei die Verwaltungsgesellschaft darüber hinaus die Aufwendungen als Transferstelle zu tatsächlichen Kosten auf die Teilfonds abwälzen kann. Wenn die Verwaltungsstelle, die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung der Gesellschaft beauftragt wurde, oder ein anderer Dienstleister, der von der Verwaltungsgesellschaft bestellt wurde, eine Vergütung erhält, die direkt von den betreffenden Teilfonds gezahlt wird, werden diese Beträge von der Vergütung für ING Investment Management Luxembourg S.A. abgezogen. 4. Die Portfolioverwalter können mit Börsenmaklern weiche Provisionsvereinbarungen treffen, bei denen die Börsenmakler bestimmte Geschäftsdienstleistungen für Dritte aus den Provisionen bezahlen, die sie aus Geschäften der Gesellschaft erhalten. Im Sinne der besten Ausführung kann jeder Portfolioverwalter Broker-Provisionen auf Portfolio-Geschäfte für die Gesellschaft in Anerkennung geleisteter Recherchedienste sowie für bei der Ausführung von Aufträgen geleistete Dienste an BrokerDealer anweisen. 5. Ein Teilfonds haftet mit seinem Vermögen nur für Schulden, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Im Verhältnis der Anteilsinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als separate Einheit betrachtet. B) KOSTEN ZU LASTEN DER ANLEGER Die Anleger müssen gemäß den Angaben in den Beschreibungen der Teilfonds gegebenenfalls Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umtauschgebühren zahlen. C) BESTEUERUNG Besteuerung der Gesellschaft in Luxemburg In Luxemburg werden auf die Ausgabe von Anteilen weder Gebühren noch Steuern erhoben, mit Ausnahme der bei der Gründung zu zahlenden Festgebühr auf Kapitalbeschaffungsgeschäfte. Diese Gebühr beläuft sich auf 1.250,-- EUR. Die Gesellschaft unterliegt prinzipiell einer Grundsteuer auf Fondsvermögen („Taxe d'abonnement“) zum Satz von 0,05 % p. a. auf das Nettovermögen. Diese Steuer verringert sich jedoch auf 0,01 % p. a. auf das Nettovermögen von Geldmarktteilfonds sowie auf das Nettovermögen von Teilfonds und/oder Anteilsklassen, die institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 vorbehalten sind. Die Steuer wird nicht auf den Teil des Vermögens erhoben, der in anderen luxemburgischen Organismen für gemeinsame Anlagen angelegt ist. Unter bestimmten Umständen können bestimmte Teilfonds und/oder Anteilsklassen, die institutionellen Anlegern vorbehalten sind, vollständig von der Grundsteuer auf Fondsvermögen befreit werden, wenn das Vermögen der Teilfonds oder Anteilsklassen in Geldmarktinstrumenten und Einlagen bei Kreditinstituten angelegt ist. Auf bestimmte Erträge aus dem Portfolio der Gesellschaft in Form von Dividenden und Zinszahlungen kann unter Umständen im Herkunftsland eine Quellensteuer zum landesspezifischen Satz erhoben werden. Besteuerung der Anleger ING International p8 Nach den derzeitigen Vorschriften unterliegen Anteilsinhaber, die juristische Personen sind (mit Ausnahme von juristischen Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz oder eine feste Niederlassung in Luxemburg haben) in Luxemburg keiner Steuer oder Quellensteuer auf Zinserträge, realisierte oder nicht realisierte Wertzuwächse, auf die Übertragung von Anteilen oder auf eine Ausschüttung im Falle einer Auflösung. Im Rahmen des mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen eingeführten Verfahrens unterliegen Anteilsinhaber, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz nicht in Luxemburg haben, seit dem 1. Juli 2005 einer Quellensteuer auf Zinserträge, unabhängig davon, ob diese Erträge aus Dividendenausschüttungen der Gesellschaft oder aus Erträgen in Verbindung mit einer Abtretung, einer Rücknahme oder einer Einlösung von Anteilen der Gesellschaft stammen. Nach den derzeitigen Vorschriften unterliegen Anteilsinhaber, die natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Luxemburg sind, keiner Quellensteuer auf Ausschüttungserträge. Anteilsinhaber, die natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Luxemburg sind, werden jedoch bei Ausschüttungen voll besteuert. Die Anteilsinhaber werden gegebenenfalls im Falle von realisierten Wertzuwächsen bei Abtretung, Rücknahme oder Einlösung von Anteilen der Gesellschaft besteuert, wenn die Besitzdauer unter 6 Monaten liegt und/oder der Anteilsinhaber mehr als 10 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Anteile hält. Die Beschreibung des aktuellen luxemburgischen Steuersystems schließt zukünftige Änderungen nicht aus. Anlegern wird geraten, sich von Experten beraten zu lassen, insbesondere was Gesetze und Verordnungen (wie z. B. über die Besteuerung und Devisenkontrollen) betrifft, die im Zusammenhang mit der Zeichnung, dem Kauf, dem Besitz oder dem Verkauf der Anteile in ihrem Herkunfts-, Wohnsitz- oder Niederlassungsland stehen. IV Risikofaktoren 1. Potenzielle Anleger müssen sich bewusst sein, dass die Anlagen der Teilfonds normalen und außergewöhnlichen Schwankungen des Markts sowie sonstigen Anlagerisiken, die in den Beschreibungen der Teilfonds genannt sind, unterliegen. Der Wert der Anlagen und die Erträge aus diesen Anlagen können sowohl steigen als auch fallen. Darüber hinaus erhält der Anleger unter Umständen seine Anfangsinvestition nicht zurück. 2. Die Anleger werden insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Wenn das Anlageziel der Teilfonds darin besteht, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, können je nach Anlageuniversum Elemente wie Wechselkurse, Anlagen in Emerging Markets, Entwicklung der Zinskurve, Entwicklung der Bonität der Emittenten, Einsatz derivativer Produkte, Anlagen in Unternehmen und der Anlagesektor die Volatilität so beeinflussen, dass das globale Risiko erheblich zunimmt und/oder der Wert der Anlagen steigen oder fallen kann. Eine detaillierte Erläuterung der Risiken ist in den jeweiligen Beschreibungen der Teilfonds enthalten. 3. Ferner sei darauf hingewiesen, dass der Fondsmanager unter Beachtung der geltenden Anlagegrenzen und -beschränkungen vorübergehend eine defensivere Haltung einnehmen kann, indem er die Liquidität in seinem Portfolio erhöht, wenn er der Ansicht ist, dass die Märkte oder die Wirtschaft der Länder, in die der Teilfonds investiert, durch eine zu starke Volatilität, einen anhaltenden generellen Abschwung oder sonstige negative Bedingungen gekennzeichnet sind. Unter solchen Umständen ist der betreffende Teilfonds unter Umständen nicht in der Lage, sein Anlageziel zu verfolgen, was sich nachteilig auf seine Performance auswirken kann. V Öffentlich verfügbare Informationen und Dokumente ♦ Informationen Der Nettoinventarwert der einzelnen Anlageklassen wird ab dem ersten Bankengeschäftstag nach seiner Berechnung öffentlich am Sitz der Gesellschaft, bei der Depotbank und den sonstigen Instituten, die als Zahlstelle fungieren, bekannt gegeben. Darüber hinaus gibt der Verwaltungsrat den Nettoinventarwert in den Ländern, in denen die Anteile öffentlich angeboten werden, mindestens zweimal im Monat und in derselben Häufigkeit wie die Berechnung unter Zuhilfenahme sämtlicher Mittel, die er für angemessen erachtet, öffentlich bekannt. ♦ Dokumente Der vereinfachte Prospekt wird jedem potenziellen Anteilsinhaber vor Abschluss des Zeichnungsvertrages kostenlos zugesandt. Der Prospekt, der vereinfachte Prospekt, der Jahres- und der Halbjahresbericht sind jederzeit kostenfrei bei der Depotbank und den von ihr benannten Instituten sowie am Sitz der Gesellschaft erhältlich. ING International p9 TEIL II – BESCHREIBUNGEN DER TEILFONDS In den Fondsbeschreibungen verwendete Begriffe – Begriffsbestimmungen Anteilsklassen: ♦ „P (CR)“: Anteile der Klasse „P (CR)“ werden Anlegern in der Tschechischen Republik angeboten. ♦ „P (SR)“: Anteile der Klasse „P (SR)“ werden Anlegern in der Slowakischen Republik angeboten und unter der Bezeichnung „Viségrad Equity“ vertrieben. ♦ „P“: Anteile dieser Klasse sind für Privatanleger bestimmt. ♦ „X“: Anteile dieser Klasse sind für Privatanleger bestimmt. Diese Klasse unterscheidet sich von der Anteilsklasse „P“ dadurch, dass die Verwaltungsgebühr höher ist, weil die Anteile in Ländern vertrieben werden, in denen die Marktbedingungen eine höhere Gebühr erfordern. ♦ „I“: Diese Anteilsklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten. Anteile dieser Klasse werden prinzipiell nur in Form von Namensanteilen ausgegeben. Anteilstypen: ♦ Ausschüttende Anteile („A“) ♦ Thesaurierende Anteile („B“) Anteilsformen: ♦ Inhaberanteile ♦ Namensanteile Legende zur Tabelle unter „Risikoprofil des Teilfonds“ in den Fondsbeschreibungen ♦ Marktrisiko Es handelt sich hier um ein generelles Risiko, das alle Anlagetypen betrifft. Die Entwicklung der Kurse der Wertpapiere hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Finanzmärkte sowie der Emittenten ab, die wiederum von der allgemeinen weltwirtschaftlichen Lage sowie den landesspezifischen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen beeinflusst werden. ♦ Kreditrisiko Die Anleger müssen sich bewusst sein, dass mit einer solchen Anlage Kreditrisiken verbunden sind. Anleihen oder Schuldtitel beinhalten ein Kreditrisiko in Verbindung mit den Emittenten, das sich anhand der Bewertung der Bonität (Rating) messen lässt. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten mit einem niedrigen Rating begeben werden, sind in der Regel mit einem höheren Kreditrisiko und Ausfallrisiko behaftet als solche von Emittenten mit einem höheren Rating. Wenn ein Emittent von Anleihen oder Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann dies auch Auswirkungen auf den Wert der Anleihen oder Schuldtitel (der auf Null sinken kann) und die Zahlungen in Verbindung mit diesen Anleihen oder Schuldtiteln (die ganz ausbleiben können) haben. ♦ Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken treten auf, wenn ein bestimmtes Wertpapier schwer zu verkaufen ist. Grundsätzlich werden für einen Fonds nur Wertpapiere erworben, die sich jederzeit wieder verkaufen lassen. Darüber hinaus kann es schwierig sein, bestimmte Wertpapiere zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in bestimmten Börsensegmenten zu veräußern. Außerdem besteht das Risiko, dass Wertpapiere, die in einem begrenzten Marktsegment gehandelt werden, einer stärkeren Volatilität der Kurse ausgeliefert sind. Grafiklegende zum „Risikoprofil des Anlegers“ in den Fondsbeschreibungen ING wendet eine Methode mit der Bezeichnung Risk Rating (EVAL©) an, die auf der historischen Beobachtung der Renditeschwankungen, ausgedrückt in Euro, und insbesondere der Abweichung vom Mittelwert (Volatilität) basiert. Es gibt sieben verschiedene Risikoklassen (von 0 = geringstes Risiko bis 6 = höchstes Risiko), die sich nach der Volatilität richten. Bei Teilfonds ohne feste Laufzeit und Kapitalschutz wird das Risiko auf der Grundlage der monatlichen Renditeveränderungen des Nettoinventarwerts der letzten fünf Jahre bzw. des Referenzindexes berechnet, wenn keine ausreichenden historischen Daten zur Verfügung stehen. Bei Teilfonds mit einer festen Laufzeit und Kapitalschutz wird das Risiko auf der Grundlage der monatlichen Renditen berechnet, sofern historische Daten von mindestens 2,5 Jahren zur Verfügung stehen, bzw. der halbmonatlichen Renditen, wenn historische Daten von mindestens einem Jahr verfügbar sind. Bei neuen Teilfonds oder wenn Daten von weniger als einem Jahr zur Verfügung stehen, wird das Risiko auf der Grundlage ähnlicher Produkte berechnet, da für den betreffenden Teilfonds keine ausreichenden Informationen verfügbar sind. Der Anlagehorizont der Teilfonds ist definiert als die Zeitdauer einer Anlage (in ganzen Jahren). Diese Dauer (von einem Jahr bis über fünf Jahre) sollte eingehalten werden, damit im Zeitverlauf keine negativen Renditen erwirtschaftet werden. Grafiklegende zur „Historischen Performance“ in den Fondsbeschreibungen Die Performance wird in Euro berechnet. Die jährliche Performance ist definiert als Gesamtbetrag der Renditen innerhalb eines Kalenderjahres. Auf der x-Achse wird der Betrachtungszeitraum der Performance aufgetragen und auf der y-Achse der Wert der Performance. 11 ANHANG I: BESCHREIBUNGEN DER TEILFONDS FONDSBESCHREIBUNG NR. 1 DES PROSPEKTS ING International Czech Bond Auflegung Dieser Teilfonds wurde auf einen Beschluss des Verwaltungsrates vom 18. August 1997 aufgelegt. Anlageziel und -politik Ziel dieses Teilfonds ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlagen in ein diversifiziertes Portfolio von auf tschechische Kronen lautenden Anleihen. Anlagen werden in Wertpapieren getätigt, die nach Ansicht des Anlageberaters von Investment-Grade-Qualität sind, von der tschechischen Regierung, der tschechischen Nationalbank, tschechischen Kommunen, tschechischen Unternehmen und tschechischen Tochtergesellschaften internationaler Gesellschaften begeben werden und an einer amtlichen Börse oder einem anderen geregelten Markt notiert sind, sowie in Wertpapieren, die von Emittenten aus Mitgliedstaaten der OECD begeben werden. Bei der Auswahl von Wertpapieren für eine Anlage versucht der Anlageberater, die Sicherheit des Anlagebetrags zu gewährleisten, und berücksichtigt dabei die Qualität und Vielfalt der Emittenten und Sektoren sowie die Restlaufzeit der Wertpapiere. Der Anlageberater berücksichtigt ebenfalls die Fähigkeit des Emittenten, Zinsen und Anlagebetrag rechtzeitig zu zahlen bzw. zurückzuzahlen. Andere zulässige Anlagen Der Teilfonds investiert außerdem in andere Wertpapiere (einschließlich Optionsscheine auf Wertpapiere bis zu einem Gesamtwert von höchstens 10 % des Nettovermögens des Teilfonds), in Geldmarktinstrumente, in Wertpapiere vom Typ 144 A, in Anteile von OGAW und anderen OGA sowie in die in Kapitel 3 „Anlagebeschränkungen“ unter Punkt A) „Zulässige Anlagen“ beschriebenen Einlagen. Der Teilfonds darf jedoch nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in OGAW und OGA anlegen. Wenn der Teilfonds in Optionsscheine auf Wertpapiere investiert, ist zu beachten, dass der Nettoinventarwert aufgrund der höheren Volatilität des Werts des Optionsscheins stärker schwankt als bei einer Investition in die Basiswerte. Unter Berücksichtigung der Anlageziele darf er darüber hinaus in derivative Finanzinstrumente investieren, wie zum Beispiel (nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): ♦ Optionen oder Terminkontrakte auf Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ♦ Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen, ♦ Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen, ♦ Performance-Swaps, ♦ Devisenterminkontrakte und Währungsoptionen. Die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu anderen Zwecken als der Absicherung sind im vollständigen Prospekt in Teil III, Punkt 2 – Risiken im Zusammenhang mit Anlagen: Details beschrieben. Kredite für Aktien- und Rücknahmegeschäfte Der Teilfonds darf auch Kredite für Aktien- und Rücknahmetransaktionen nutzen. Risikoprofil des Teilfonds 12 Risikoart Mittel Marktrisiko Kreditrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Inflationsrisiko Performancerisiko Risikoprofil Anlegers des Hoch X X X X X X typischen Risiko Euro Fondswährung zum auf der Grundlage der P-Anteile Eval ® Rating Niedrig 0 0 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 Hoch 6 6 28/02/05 Mindestanlagehorizont 3 Jahre 2 Jahre Fondstyp Anlagen in festverzinslichen Instrumenten Referenzwährung Die Referenzwährung des Teilfonds ist die tschechische Krone (CZK) Bewertungstag Zeichnung/Rücknahme/ Umtausch Annahme von Aufträgen Jeder Bankengeschäftstag in Luxemburg Immer zum unbekannten Nettoinventarwert Fondsmanager An jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg vor dem betreffenden Bewertungstag bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen) Höchstens fünf Bankengeschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen) ING Investment Management C.R. Anteilsklassen Klasse „P“ Klasse „X“ Anteilskategorie Anteilsform Thesaurierend (BAnteile) Ausschüttend (A-Anteile) Inhaberanteile Thesaurierend (BAnteile) Ausschüttend (A-Anteile) Inhaberanteile Berechnungswährung des NIW CZK CZK Anteilsstückelungen Rücknahmegebühr Es werden keine Anteilszertifikate ausgegeben In Belgien 3 %, in anderen Ländern max. 5% Keine Es werden keine Anteilszertifikate ausgegeben In Belgien 3 %, in anderen Ländern max. 5% Keine Umtauschgebühr Keine Keine Verwaltungsgebühr 1,00 % p. a. 1,20 % p. a. Zahlungsfälligkeit Zeichnungsgebühr Klasse „I“ aufgelegt) 13 (nicht ING International Czech Bond – X thesaurierend (B-Anteile) 19% 9% - 1% -11% 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2005 2006 ING International Czech Bond – X ausschüttend (A-Anteile) 19% 9% - 1% -11% 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 FONDSBESCHREIBUNG NR. 2 DES PROSPEKTS ING International Czech Equity (∗) Auflegung Dieser Teilfonds wurde auf einen Beschluss des Verwaltungsrates vom 18. August 1997 aufgelegt. Anlageziel und -politik Ziel dieses Teilfonds ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlage (von wenigstens 51 % des Fondsvermögens) in ein diversifiziertes Portfolio von Aktien, die an der Prager Börse oder einem anderen geregelten tschechischen Markt notiert sind und gehandelt werden. Höchstens 49 % des Portfolios werden in Aktien investiert, die an Börsen in folgenden Ländern notiert sind: Ungarn, Polen, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland. Der insgesamt in Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland investierte Portfolioanteil darf höchstens 10 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen. Vor der Anlage in ein Wertpapier analysiert der Anlageberater die fundamentalen (∗) Der Teilfonds ING International – Czech Equity wird in der Slowakischen Republik unter folgender Bezeichnung vertrieben: „ING International – Viségrad Equity“ 14 Aussichten jedes Emittenten und Wertpapiers und nimmt eine Diversifizierung nach Emittenten und Sektoren vor. Anlagen in Global Depository Receipts, welche sich auf Aktien beziehen, die an den lokalen Märkten notiert sind, sind zulässig. Darüber hinaus schreibt die Anlagepolitik des Teilfonds ING International Czech Equity vor, dass für die von diesem Teilfonds gehaltenen Aktien keine Zinszahlungen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2003/48 vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen anfallen. Andere zulässige Anlagen Der Teilfonds investiert außerdem in andere Wertpapiere (einschließlich Optionsscheine auf Wertpapiere bis zu einem Gesamtwert von höchstens 10 % des Nettovermögens des Teilfonds), in Geldmarktinstrumente, in Wertpapiere vom Typ 144 A, in Anteile von OGAW und anderen OGA sowie in die in Kapitel 3 „Anlagebeschränkungen“ unter Punkt A) „Zulässige Anlagen“ beschriebenen Einlagen. Der Teilfonds darf jedoch nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in OGAW und OGA anlegen. Wenn der Teilfonds in Optionsscheine auf Wertpapiere investiert, ist zu beachten, dass der Nettoinventarwert aufgrund der höheren Volatilität des Werts des Optionsscheins stärker schwankt als bei einer Investition in die Basiswerte. Unter Berücksichtigung der Anlageziele darf er darüber hinaus in derivative Finanzinstrumente investieren, wie zum Beispiel (nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): ♦ Optionen oder Terminkontrakte auf Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ♦ Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen, ♦ Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen, ♦ Performance-Swaps, ♦ Devisenterminkontrakte und Währungsoptionen. Die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu anderen Zwecken als der Absicherung sind im vollständigen Prospekt in Teil III, Punkt 2 – Risiken im Zusammenhang mit Anlagen: Details beschrieben. Kredite für Aktien- und Rücknahmegeschäfte Der Teilfonds darf auch Kredite für Aktien- und Rücknahmetransaktionen nutzen. Risikoprofil des Teilfonds Risikoart Mittel Marktrisiko Kreditrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Inflationsrisiko Performancerisiko Risikoprofil Anlegers des typischen auf der Grundlage der P-Anteile Eval ® Rating Risiko Euro Fondswährung Hoch X X X X X X Niedrig 0 0 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 Hoch 6 6 zum 28/02/05 Mindestanlagehorizont 3 Jahre 2 Jahre Referenzwährung Die Referenzwährung des Teilfonds ist die tschechische Krone (CZK) Bewertungstag Jeder Bankengeschäftstag in Luxemburg Ort der Notierung der Anteile Luxemburg 15 Immer zum unbekannten Nettoinventarwert Zeichnung/Rücknahme/ Umtausch Annahme von Aufträgen Fondsmanager An jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg vor dem betreffenden Bewertungstag bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen) Höchstens fünf Bankengeschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen) ING Investment Management C.R. Anteilsklassen Klasse „P (CR)“ Klasse „P (SR)“ Anteilskategorie Thesaurierend (B-Anteile) Ausschüttend (A-Anteile) Anteilsform Inhaberanteile Thesaurierend (BAnteile), Ausschüttend (A-Anteile) Inhaberanteile Berechnungswährung des NIW CZK Slowakische Krone (SKK) Anteilsstückelungen Rücknahmegebühr Es werden keine Anteilszertifikate ausgegeben In Belgien 3 %, in anderen Ländern max. 5 % 0% Es werden keine Anteilszertifikate ausgegeben In Belgien 3 %, in anderen Ländern max. 5 % 0% Verwaltungsgebühr 2,00 % p. a. 2,00 % p. a. Zahlungsfälligkeit Zeichnungsgebühr Klasse „X“ nicht aufgelegt Klasse „I“ nicht aufgelegt Historische Performance1 ING International Czech Equity – P (CR) thesaurierend (B-Anteile) Jährliche Performance 54% 34% 14% -6% 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 1 Die Performance in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu. 16 ING International Czech Equity – P (CR) ausschüttend (A-Anteile) Jährliche Performance 40% 20% 0% 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 ING International Czech Equity – P (SR) thesaurierend (B-Anteile) Jährliche Performance 50% 0% 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 17 FONDSBESCHREIBUNG NR. 3 DES PROSPEKTS ING International Greece Equity Auflegung Dieser Teilfonds richtet sich an Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont, die von der Entwicklung und Performance von Unternehmen am griechischen Aktienmarkt profitieren möchten. Anlageziel und -politik Ziel dieses Teilfonds ist die Erzielung höchstmöglicher Kapitalgewinne aus der Verwaltung eines Aktienportfolios, das die Volatilität des griechischen Aktienmarkts ausnutzt. Benchmark des Teilfonds ist der Allgemeine Index der Athener Börse. Der Teilfonds legt mindestens 90 % seines Vermögens in Aktien des griechischen Aktienmarkts an. Der Anlageverwalter kann bis zu 10 % des Vermögens an anderen Aktienmärkten als dem griechischen anlegen. Dadurch kann der Teilfonds einem anderen Währungsrisiko ausgesetzt sein als dem EuroWährungsrisiko. Andere zulässige Anlagen Der Teilfonds investiert außerdem in andere Wertpapiere (einschließlich Optionsscheine auf Wertpapiere bis zu einem Gesamtwert von höchstens 10 % des Nettovermögens des Teilfonds), in Geldmarktinstrumente, in Wertpapiere vom Typ 144 A, in Anteile von OGAW und anderen OGA sowie in die in Kapitel 3 „Anlagebeschränkungen“ unter Punkt A) „Zulässige Anlagen“ beschriebenen Einlagen. Der Teilfonds darf jedoch nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in OGAW und OGA anlegen. Wenn der Teilfonds in Optionsscheine auf Wertpapiere investiert, ist zu beachten, dass der Nettoinventarwert aufgrund der höheren Volatilität des Werts des Optionsscheins stärker schwankt als bei einer Investition in die Basiswerte. Unter Berücksichtigung der Anlageziele darf er darüber hinaus in derivative Finanzinstrumente investieren, wie zum Beispiel (nachfolgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): ♦ Optionen oder Terminkontrakte auf Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, ♦ Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen, ♦ Performance-Swaps, ♦ Devisenterminkontrakte und Währungsoptionen. Die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu anderen Zwecken als der Absicherung sind im vollständigen Prospekt in Teil III, Punkt 2 – Risiken im Zusammenhang mit Anlagen: Details beschrieben. Kredite für Aktien- und Rücknahmegeschäfte Der Teilfonds darf auch Kredite für Aktien- und Rücknahmetransaktionen nutzen. Risikoprofil des Teilfonds Mittel Marktrisiko Konzentrationsrisiko Performancerisik o Risikoprofil Anlegers des Hoch x x x typischen 18 Fondstyp Anlage in Aktien Referenzwährung Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro. Bewertungstag Jeder Bankengeschäftstag in Luxemburg Ort der Notierung der Anteile Nicht zutreffend Zeichnung/Rücknahme/ Umtausch Immer zum unbekannten Nettoinventarwert Annahme Aufträgen An jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg vor dem betreffenden Bewertungstag bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen) von Zahlungsfälligkeit Höchstens fünf Bankengeschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag (für alle Klassen) Fondsmanager ING Mutual Funds Management Company Anteilsklassen Klasse „X“ Anteilskategorie Thesaurierend (B-Anteile) Anteilsform Inhaberanteile Anteilsstückelungen Mindestzeichnungsbetrag Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben. Nicht vorgeschrieben Anteilsbruchteile Ja Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben. 250.000 EUR. Für Folgezeichnungen ist kein Mindestbetrag vorgeschrieben. Ja Berechnungswährung des NIW Euro (EUR) Euro (EUR) Erstausgabepreis 5 EUR 5 EUR Erstausgabezeitraum 30. April 2007 – 4. Mai 2007 30. April 2007 – 4. Mai 2007 Zahlungsfälligkeit 8. Mai 2007 8. Mai 2007 Zeichnungsgebühr Max. 5 % Max. 2 % Rücknahmegebühr Keine Keine Umtauschgebühr Keine Keine Verwaltungsgebühr 2, 2,25 % p.a. Dividendenzahlungstermin (nur ausschüttende Anteile) Nicht zutreffend Klasse „I“ (beschränkt auf institutionelle Anleger) Ausschüttend/Thesaurierend (A-/BAnteile) Namensanteile 2, 0,72 % p.a. Zwischendividenden können im Juni und Dezember gezahlt werden. Historische Performance2 Noch nicht verfügbar 2 Die Performance in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu. 19