ING INTERNATIONAL

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ING INTERNATIONAL
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Investmentfonds (SICAV)
Unterliegt den Bestimmungen von Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 betreffend die Organismen für
gemeinsame Anlagen
(OGAW im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG)
Route d'Esch 52 - L-2965 Luxemburg
Eingetragen beim Handelsregister Luxemburg unter der Nummer B 47 586
VEREINFACHTER VERKAUFSPROSPEKT
Luxemburg – März 2007
Dieser Prospekt setzt sich aus drei Teilen zusammen:
Teil I: Wesentliche Informationen über die Gesellschaft
Teil II: Beschreibungen der Teilfonds
Teil III: Ergänzende Informationen
Weitere Informationen können bezogen werden bei:
ING Investment Management Belgium
Fundinfo Helpdesk (MA 2.01.02)
Avenue Marnix 24
B-1000 Bruxelles
Tel. +32 2 547 87 88
E-Mail: [email protected]
oder auf der Website www.ingim.com
Inhalt
Seite
WICHTIGE HINWEISE
TEIL I – WESENTLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT
TEIL II – BESCHREIBUNGEN DER TEILFONDS
ING International Czech Bond
ING International Czech Equity
ING International Greece Equity
2
4
10
12
14
18
TEIL III – ERGÄNZENDE INFORMATIONEN
20
1. Die Gesellschaft ................................................................................................................................. 20
2. Risikohinweise.................................................................................................................................... 20
3. Anlagebeschränkungen....................................................................................................................... 22
4. Finanztechniken und -instrumente....................................................................................................... 28
5. Verwaltung der Gesellschaft ............................................................................................................... 30
6. Portfolioverwalter .............................................................................................................................. 33
7. Depotbank, Verwaltungsstelle und Zahlstelle ...................................................................................... 33
8. Anteile................................................................................................................................................ 34
9. Nettoinventarwert............................................................................................................................... 35
10. Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts und/oder von Ausgabe-, Rücknahme- oder
Umtauschtransaktionen.......................................................................................................................... 38
11. Geschäftsberichte ............................................................................................................................. 39
12. Hauptversammlungen ....................................................................................................................... 39
13. Dividenden....................................................................................................................................... 40
14. Auflösung, Zusammenlegung und Übertragung der Vermögenswerte von Teilfonds oder Anteilsklassen41
15. Auflösung der Gesellschaft ............................................................................................................... 42
16. Verlustmeldung................................................................................................................................. 42
17. Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ............................................................ 42
18. Interessenskonflikte .......................................................................................................................... 43
19. Nominees.......................................................................................................................................... 43
WICHTIGE HINWEISE
Zeichnungen von Anteilen der Gesellschaft sind nur dann gültig, wenn sie in Übereinstimmung
mit dem vorliegenden Prospekt und/oder dem gültigen vereinfachten Prospekt getätigt werden,
dem der letzte verfügbare Jahresbericht und, falls dieser später veröffentlicht wurde, der letzte
verfügbare Halbjahresbericht beigefügt ist. Es sind ausschließlich diejenigen Angaben verlässlich,
die in diesem Prospekt und/oder dem vereinfachten Prospekt und den darin als öffentlich
zugänglich erwähnten Dokumenten enthalten sind.
In diesem Prospekt sind die allgemeinen und für alle Teilfonds geltenden
Rahmenbedingungen dargelegt. Er ist stets in Verbindung mit den Beschreibungen der
jeweiligen Teilfonds zu lesen. Diese Beschreibungen werden bei Auflegung des betreffenden
Teilfonds veröffentlicht und stellen einen wesentlichen Bestandteil des Prospekts dar. Die
Anteilinhaber werden gebeten, diese Beschreibungen aufmerksam zu lesen, wenn sie eine
Anlage beabsichtigen.
Der Prospekt wird regelmäßig aktualisiert, um wichtige Änderungen aufzunehmen. Anlegern
wird empfohlen, sich bei der Gesellschaft zu erkundigen, um sicherzustellen, dass sie im Besitz
des aktuellsten veröffentlichten Prospekts sind. Darüber hinaus sendet die Gesellschaft jedem
Zeichner vor Vertragsschluss den neuesten vereinfachten Prospekt zu.
Dieser Prospekt darf nicht dazu benutzt werden, um den Verkauf in Ländern oder unter
Umständen anzubieten oder zu fördern, in denen ein solches Angebot oder eine solche
Verkaufsförderung von den zuständigen Behörden nicht genehmigt wurde.
ING International wurde in Luxemburg gegründet und hat die Zulassung von der zuständigen
luxemburgischen Behörde erhalten. Dies darf jedoch nicht als Bestätigung des Inhalts dieses
Prospekts oder der Qualität der von der Gesellschaft angebotenen und gehaltenen Wertpapiere
durch die zuständige luxemburgische Behörde interpretiert werden. Die Aufsicht über den
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird in erster Instanz von der zuständigen luxemburgischen
Behörde ausgeübt.
Potenzielle Anleger sollten sich über die gesetzlichen Bestimmungen, Devisenkontroll- und
geltenden Steuerbestimmungen in dem Land ihrer Staatszugehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder
ihres gewöhnlichen Aufenthalts informieren und sich bei Fragen bezüglich des Inhalts dieses
Prospekts an ihren Finanzberater, Börsenmakler, Rechts- oder Steuerberater wenden.
Der vorliegende Prospekt kann in andere Sprachen übersetzt werden. Bei Unstimmigkeiten oder
Zweideutigkeiten in Bezug auf die Bedeutung eines Wortes oder eines Satzes in einer
Übersetzung ist der englische Text maßgeblich, soweit (und in exakt dem Maße, in dem) die
Gesetze des Gerichtstandes, an dem die Anteile der Gesellschaft verkauft werden, nicht
vorschreiben, dass bei einer Transaktion, die auf Prospekthinweisen in einer anderen als der
englischen Sprache basiert, die Sprache des Prospekts, auf dem die Transaktion basiert,
maßgeblich ist; alle Unstimmigkeiten hinsichtlich der darin enthaltenen Begriffe unterliegen
luxemburgischem Recht und sind nach luxemburgischem Recht auszulegen.
Die Anteile der Gesellschaft wurden nicht gemäß den gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen
Bestimmungen in den Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Anteile der Gesellschaft
dürfen daher weder angeboten noch verkauft werden: in den USA, in den US-Territorien oder USBesitztümern; noch an in den USA ansässige Personen oder Personen mit der Nationalität der
Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Territorien oder Besitztümer oder von USHoheitsgebieten; noch an jede andere Gesellschaft oder juristische Person, die nach US-Recht
gegründet wurde oder diesem unterliegt (gemeinsam als „US-Person“ bezeichnet).
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DIESER PROSPEKT STELLT KEIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG
DURCH IRGENDEINE PERSON IN EINER GERICHTSBARKEIT DAR, IN DER EIN
SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG UNGESETZLICH IST
ODER IN DER DIE PERSON, DIE EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE
AUFFORDERUNG ÄUSSERT, DAZU NICHT BEFUGT IST. DIESER PROSPEKT
STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG AN PERSONEN
DAR, BEI DENEN EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG
UNGESETZLICH WÄRE.
Anleger sollten sich bezüglich der in ihrem Herkunfts-, Wohnsitz- oder Niederlassungsland
geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Zeichnung, den Erwerb, den Besitz und den
Verkauf von Anteilen der Gesellschaft (insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung und
Devisenkontrolle) von Fachleuten beraten lassen.
Die Gesellschaft bestätigt, allen Bestimmungen der „Know Your Customer“-Vorschriften gemäß
den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Luxemburg in Bezug auf Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung zu entsprechen.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben im vorliegenden Prospekt
am Tag der Veröffentlichung. Der Verwaltungsrat bestätig nach bestem Wissen, dass die im
vorliegenden Prospekt enthaltenen Angaben korrekt und richtig dargestellt wurden und dass keine
Angaben ausgelassen wurden, die, wenn sie enthalten gewesen wären, die Bedeutung des
Dokuments geändert hätten. Der Wert der Anteile der Gesellschaft unterliegt den Schwankungen
einer großen Anzahl von Faktoren. Ertragsschätzungen oder die Angabe von Wertenwicklungen
in der Vergangenheit haben lediglich informativen Charakter und stellen in keiner Weise eine
Garantie für die künftige Wertentwicklung dar. Daher warnt der Verwaltungsrat, dass der
Rücknahmekurs der Anteile im normalen Lauf der Ereignisse und angesichts der Tatsache, dass
die Kurse der gehaltenen Wertpapieren durchaus schwanken können, höher oder niedriger als der
Zeichnungspreis sein kann.
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TEIL I – WESENTLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE
GESELLSCHAFT
Kurzdarstellung des OGAW
Gründungsdatum und -ort,
Rechtsform
Gegründet am 18. Mai 1994 in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, in der Form eines
Investmentfonds (SICAV) mit Umbrella-Struktur.
Sitz und
Handelsregisternummer
Luxemburgische
Aufsichtsbehörde
Route d’Esch 52, L-2965 Luxemburg
Handelsregister Luxemburg: B 47 586
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Verwaltungsrat
Vorsitzender:
Hr. Jean Sonneville
Mitglieder des Verwaltungsrats:
Hr. Philippe Gusbin
Hr. Alexandre Deveen
Hr. Marc Van de Walle
Hr. Christiaan (Gerben) de Haan
General Manager, ING Investment
Belgium, Avenue Marnix 24, Brüssel
Management
Senior General Manager OPS & IT, Mitglied des
Executive Committee, ING Luxembourg, Route d’Esch
52, Luxemburg
Managing Director, Mutual Funds Belgium, ING
Investment Management Belgium, Avenue Marnix 24,
Brüssel
Manager, ING Luxembourg, Route d'Esch 52,
Luxemburg
Managing Director, ING Investment Management,
Avenue Marnix 24, Brüssel
Abschlussprüfer:
Ernst & Young SA.
Parc d'activité Syrdall 7, L-5365 Munsbach (BP 780, L-2017 Luxemburg)
Verwaltungsgesellschaft
ING Investment Management Luxembourg S.A., Route d'Esch 52, L-2965 Luxemburg
Portfolioverwalter
ING Investment Management (C.R.), Bozdechova 2/344, 150 00 Prag, Tschechische
Republik
ING Mutual Funds Management Company, 38, Vassileos Konstantinou Avenue, Athen
116 35, Griechenland
Depotbank
ING Luxembourg, Route d'Esch 52, L-2965 Luxemburg
Verwaltungs-, Transfer- und
Registerstelle
ING Luxembourg, Route d'Esch 52, L-2965 Luxemburg
Fondsaufleger
ING Belgium, Avenue Marnix 24, Brüssel
Zeichnungen, Rücknahmen,
Umtausch, Zahlstellen
ING Luxembourg und jedes andere Institut, das in den Jahres- und Halbjahresberichten
angegeben ist
Geschäftsjahr
Vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres
Termin für die ordentliche
Hauptversammlung
Dritter Donnerstag im Oktober um 15:20 Uhr (Luxemburger Zeit) und erstmals im Jahr 2007
(ist dieser Tag kein Bankengeschäftstag in Luxemburg, findet die Hauptversammlung am
nächstfolgenden Bankengeschäftstag statt)
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I Informationen über Anlagegeschäfte
Allgemeines
Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft besteht in der Anlage ihres Vermögens in Wertpapieren und
Geldmarktinstrumenten jeglicher Art und/oder in sonstigen Vermögenswerten im Sinne von Teil I des Gesetzes
vom 20. Dezember 2002 betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen nach dem Grundsatz der
Risikostreuung und mit dem Ziel, die Anteilsinhaber am Erfolg der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens zu
beteiligen. Die Gesellschaft ist zur Einhaltung der in Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002
festgelegten Anlagegrenzen verpflichtet.
Im Rahmen ihrer Ziele kann die Gesellschaft mehrere Teilfonds auflegen, die separat verwaltet werden. Die
Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds ist in den jeweiligen Fondsbeschreibungen erläutert. Im Rahmen seiner
Anlagegeschäfte haftet ein Teilfonds mit seinem Vermögen nur für Schulden, Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen, die diesen Teilfonds betreffen. Gegenüber Anteilsinhabern und Dritten wird jeder
Teilfonds als separate Einheit betrachtet.
Der Verwaltungsrat kann für jeden Teilfonds die Ausgabe einer oder mehrerer Anteilsklassen beschließen.
Die Anteilsklassen können sich hinsichtlich der Kostenstruktur, des Erstanlagebetrags, der Währung, in der
der Nettoinventarwert berechnet wird, und der zulässigen Anlegerkategorien voneinander unterscheiden.
Die Klassen können sich auch hinsichtlich anderer objektiver Merkmale unterscheiden, die vom
Verwaltungsrat festgelegt werden.
Spezifische Merkmale der Teilfonds
Die Anlageziele und -politik der Teilfonds sind in den jeweiligen Fondsbeschreibungen dargelegt.
II Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch
Anteile können bei ING Luxembourg sowie den Zahlstellen erworben, zurückgenommen und umgetauscht
werden. Die Gebühren für Zeichnungen, Rücknahmen und Umtausch sind in den Beschreibungen der
Teilfonds angegeben.
Anteile können in Form von Inhaberanteilen (als effektive Stücke oder in einem Buch verbrieft) oder
Namensanteilen ausgegeben werden. Ferner kann der Verwaltungsrat die Ausgabe von Anteilsbruchteilen
beschließen.
Der Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreis erhöht sich um Steuern, Abgaben und Stempelsteuern, die
in Verbindung mit der Zeichnung, der Rücknahme oder dem Umtausch gegebenenfalls erhoben werden.
Im Falle einer Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts und/oder einer zeitweiligen
Nichtbearbeitung von Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschaufträgen werden die eingegangenen
Aufträge zum ersten gültigen Nettoinventarwert nach Ablauf des Zeitraums der Nichtberechnung und/oder
Nichtbearbeitung ausgeführt.
Die Gesellschaft erlaubt keine Market Timing-Praktiken und behält sich das Recht vor, Zeichnungs- und
Umtauschanträge von Anlegern zurückzuweisen, bei denen sie vermutet, dass diese solche Praktiken
anwenden. Sie ergreift gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Gesellschaft
und der übrigen Anleger.
(1) Zeichnungen
Die Gesellschaft nimmt an jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg Zeichnungsanträge an. Anleger, deren
Anträge angenommen wurden, erhalten ihre Anteile auf der Grundlage des geltenden Nettoinventarwerts
entsprechend den Angaben in den Beschreibungen der Teilfonds.
Der Zeichnungspreis erhöht sich gegebenenfalls um eine Ausgabegebühr zu Gunsten des betreffenden
Teilfonds und/oder Vertreibers, wobei der Satz in keinem Fall die in den Beschreibungen der Teilfonds
festgelegte Grenze überschreitet.
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Der Zeichnungsbetrag muss in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse gezahlt werden.
Beantragt der Anteilsinhaber die Zahlung in einer anderen Währung, gehen die Wechselkursgebühren zu
seinen Lasten. Der Zeichnungspreis ist innerhalb der für den betreffenden Teilfonds geltenden Frist zu
zahlen.
Die Anteile werden innerhalb von zehn Tagen nach dem Datum der Berechnung des für die Zeichnung
geltenden Nettoinventarwerts geliefert.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft kann die Ausgabe von Anteilen jederzeit einstellen. Er kann diese
Maßnahme auf bestimmte Länder, eine bestimmte Anteilsklasse oder bestimmte Anteilsklassen
beschränken.
Die Gesellschaft darf den Erwerb ihrer Anteile durch jede natürliche oder juristische Person einschränken
oder untersagen.
Anteile der Anteilsklasse „I" werden nur an Anleger ausgegeben, die das Zeichnungsformular entsprechend
den ihnen als institutionellen Anlegern obliegenden Erklärungspflichten gemäß Artikel 129 des Gesetzes
vom 20. Dezember 2002 ausgefüllt haben. Zeichnungsanträge für Anteile der Klasse „I“ werden erst dann
angenommen, wenn die erforderlichen Dokumente und Nachweise bei der Gesellschaft eingegangen sind.
(2) Rücknahmen
Jeder Anteilsinhaber hat das Recht, jederzeit die Rücknahme seiner Anteile zu beantragen.
Rücknahmeanträge sind unwiderruflich.
Die Gesellschaft nimmt an jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg Rücknahmeanträge an. Der
Rücknahmebetrag wird auf der Grundlage des geltenden Nettoinventarwerts entsprechend den Angaben in
den Beschreibungen der Teilfonds festgelegt.
Der Rücknahmepreis verringert sich gegebenenfalls um eine Rücknahmegebühr zu Gunsten des
betreffenden Teilfonds und/oder Vertreibers, wobei der Satz in keinem Fall die in den Beschreibungen der
Teilfonds festgelegte Grenze überschreitet.
Die Anteilsinhaber müssen zum Zeitpunkt der Stellung des Rücknahmeantrags ihre Inhaberpapiere (d. h. die
physischen Anteilszertifikate, wenn die Anteile als effektive Stücke ausgegeben wurden, einschließlich aller
nicht fälligen Kupons, sofern es sich um ausschüttende Anteile handelt) oder die für Namensanteile
gegebenenfalls ausgestellten Eintragungsbescheinigungen einreichen.
Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Anteilsinhabers.
Der Rücknahmebetrag wird in der Referenzwährung der betreffenden Anteilsklasse gezahlt. Beantragt der
Anteilsinhaber die Zahlung in einer anderen Währung, gehen die Wechselkursgebühren zu seinen Lasten.
Weder der Verwaltungsrat noch die Depotbank haften für das Ausbleiben einer Zahlung aufgrund einer
eventuellen Devisenkontrolle oder anderer nicht beeinflussbarer Umstände, die einen Transfer des Erlöses
aus der Rücknahme der Anteile ins Ausland einschränken oder verhindern könnten.
Die Gesellschaft kann eine Zwangsrücknahme sämtlicher Anteile vornehmen oder veranlassen, wenn sich
herausstellt, dass diese einer Person gehören, die weder alleine noch gemeinsam mit anderen Personen
berechtigt ist, Anteile der Gesellschaft zu halten (z. B. "US-Personen"), oder eine Zwangsrücknahme eines
Teils der Anteile vornehmen oder veranlassen, wenn die Gesellschaft aufgrund der Tatsache, dass sich ein
Teil der Anteile der Gesellschaft im Eigentum bestimmter Personen befindet, anderen Steuergesetzen als
den luxemburgischen unterworfen wird. Das anzuwendende Verfahren ist in der Satzung der Gesellschaft
beschrieben.
(3) Umtausch
Anteilsinhaber können den Umtausch sämtlicher Anteile eines Teilfonds in Anteile eines anderen Teilfonds
oder einer anderen Klasse beantragen, sofern die Zugangsvoraussetzungen für die Anteile dieses Zielfonds
oder dieser Zielanteilsklasse erfüllt sind. Der Umtausch erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen
Nettoinventarwerte, die am Bewertungstag nach Eingang des Umtauschantrags ermittelt werden (im
Folgenden „Bewertungstag“ genannt). Sollten die für die beiden Teilfonds oder Anteilsklassen geltenden
Grenzen nicht identisch sein, wird der Umtauschantrag wie ein Rücknahmeantrag mit anschließender
Zeichnung der Anteile des Zielfonds oder der Zielanteilsklasse gleichgesetzt, ohne dass dem Anteilsinhaber
dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass sie Anteile einer Klasse eines Teilfonds ohne die vorherige
Zustimmung des Verwaltungsrats der Gesellschaft nicht in Anteile einer anderen Klasse desselben oder
eines anderen Teilfonds umtauschen können. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass in dieser Hinsicht
jederzeit die Gleichbehandlung der Anteilsinhaber gewährleistet ist. Ein Umtausch ist nur möglich, wenn
die Bedingungen für den Zugang zu den Anteilen einer Klasse, eines Typs oder Untertyps erfüllt sind.
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Übrig bleibende Bruchteile von Inhaberanteilen, die als effektive Stücke ausgegeben wurden, werden von der
Gesellschaft zum geltenden Nettoinventarwert zurückgenommen, und die Rücknahmebeträge werden dem
Anteilsinhaber ausgezahlt.
Die mit dem Umtausch verbundenen Rücknahme- und Ausgabegebühren können dem Anteilsinhaber in
Rechnung gestellt werden. Sofern in den Beschreibungen der Teilsfonds nicht anders angegeben, werden
grundsätzlich keine Gebühren erhoben.
Die Anteilsinhaber müssen zum Zeitpunkt der Stellung des Umtauschantrags ihre Inhaberpapiere (d. h. die
physischen Anteilszertifikate, wenn die Anteile als effektive Stücke ausgegeben wurden, einschließlich aller
nicht fälligen Kupons, sofern es sich um ausschüttende Anteile handelt) oder die für Namensanteile
gegebenenfalls ausgestellten Eintragungsbescheinigungen einreichen.
(4) Beschränkungen bei der Rücknahme und beim Umtausch
Wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt die Rücknahme- und Umtauschanträge über eine bestimmte Grenze
hinausgehen, die der Verwaltungsrat im Verhältnis zur Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile eines
bestimmten Teilfonds oder einer bestimmten Anteilsklasse festgelegt hat, kann der Verwaltungsrat
beschließen, dass die Ausführung aller oder eines Teils der Rücknahme- oder Umtauschaufträge im besten
Interesse der Gesellschaft für einen gewissen Zeitraum und zu den vom Verwaltungsrat festgelegten
Bedingungen ausgesetzt wird.
Solche Rücknahme- oder Umtauschanträge werden am ersten Bewertungstag nach Ende dieses Zeitraums
vorrangig vor später eingereichten Anträgen bearbeitet.
(5) Zeichnungen und Rücknahmen gegen Sachleistung
Die Gesellschaft kann, falls ein potenzieller Anteilsinhaber dies wünscht und der Verwaltungsrat zustimmt,
Anteile gegen Sacheinlage ausgeben. Art und Typ der in einem solchen Fall zulässigen Vermögenswerte
werden vom Verwaltungsrat festgelegt und müssen der Anlagepolitik und den Anlagebeschränkungen des
Teilfonds entsprechen, in den investiert werden soll. Der unabhängige Abschlussprüfer der Gesellschaft legt
dem Verwaltungsrat einen Bewertungsbericht über die eingebrachten Vermögenswerte vor. Alle mit einer
Zeichnung gegen Sacheinlage verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Anteilsinhabers, der eine solche
unbare Zeichnung wünscht.
Die Gesellschaft kann auf Beschluss des Verwaltungsrats die Zahlung des Rücknahmepreises an die
Anteilsinhaber in Sachwerten leisten, die aus der Vermögensmasse der betreffenden Anteilsklasse(n)
stammen und deren Wert an dem Bewertungstag, an dem der Rücknahmepreis berechnet wird, dem Wert
der zurückzunehmenden Anteile entspricht. Bei Rücknahmen gegen Sachleistung legt der unabhängige
Abschlussprüfer der Gesellschaft einen Bericht vor. Eine Rücknahme gegen Sachleistung ist nur möglich,
wenn (i) die Gleichbehandlung der Anteilsinhaber gewährleistet ist, (ii) die betreffenden Anteilsinhaber ihre
Zustimmung zu einer Rücknahme gegen Sachleistung gegeben haben und (iii) Art und Typ der zu
übertragenden Vermögenswerte auf einer angemessenen und vernünftigen Grundlage festgelegt werden,
ohne dass die Interessen der anderen Anteilsinhaber der betreffenden Anteilsklasse(n) beeinträchtigt
werden. Alle Kosten in Verbindung mit einer Rücknahme gegen Sachleistung gehen zu Lasten des
entsprechenden Teilfonds oder der entsprechenden Anteilsklasse.
III Gebühren, Provisionen und Steuern
A)
KOSTEN ZU LASTEN DER GESELLSCHAFT
1. Die Gesellschaft trägt die Kosten für ihre Gründung und den Geschäftsbetrieb. Diese Aufwendungen
umfassen insbesondere und unter anderem die Vergütung der Depotbank, der von der Gesellschaft
bestellten Verwaltungsgesellschaft und sonstiger Dienstleister sowie die Honorare des
Abschlussprüfers, die Kosten für den Druck, die Verteilung und die Übersetzung der
Verkaufsprospekte und der Geschäftsberichte, Maklerprovisionen, Gebühren, Steuern und Kosten in
Verbindung mit dem Geld- und Wertpapierverkehr, die luxemburgische Steuer auf das Fondsvermögen
(„Taxe d'abonnement“) und andere mit der Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängende Steuern, die
Kosten für den Druck der Anteilszertifikate, Übersetzungen und gesetzlich vorgeschriebene
Veröffentlichungen in der Presse, Kosten für Finanzdienste in Verbindung mit den Wertpapieren und
Kupons, eventuelle Kosten einer Börsennotierung oder Veröffentlichung der Kurse der Anteile, die
Kosten für öffentliche Beurkundungen und damit verbundene Gerichts- und Rechtsberatungskosten
sowie die eventuellen Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats. In bestimmten Fällen kann die
Gesellschaft auch die Abgaben an die Behörden der Länder, in denen ihre Anteile öffentlich angeboten
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werden, sowie gegebenenfalls die Kosten in Verbindung mit einer Registrierung der Anteile im
Ausland übernehmen.
2. Die Gesellschaft zahlt der Depotbank als Vergütung eine Depotbankgebühr und trägt die
Transaktionskosten gemäß den Bestimmungen des Depotbankvertrags. Die Vergütung und die
Transaktionskosten sind von den betreffenden Teilfonds monatlich rückwirkend zu zahlen. Die
Vergütung für die Depotbankdienste beträgt höchstens 0,07 % p. a., berechnet auf der Grundlage des
Werts des durchschnittlichen Nettovermögens jeder Anteilsklasse. Dies gilt nicht für in Emerging
Markets gehaltene Positionen; hier hat die Depotbank das Recht, zusätzlich die Kosten für die
Unterdepotbank und/oder die Korrespondenzbank weiterzuberechnen.
3. Als Gegenleistung für ihre Dienste erhält die benannte Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, ING
Investment Management Luxembourg S.A., aus dem Vermögen der Gesellschaft die in den
Beschreibungen der Teilfonds und dem Vertrag über kollektive Portfolioverwaltung zwischen der
Gesellschaft und ING Investment Management Luxembourg S.A. festgelegte Verwaltungsgebühr. Als
Gegenleistung für die für die Gesellschaft erbrachten Verwaltungsdienste erhält ING Investment
Management Luxembourg S.A. aus dem Vermögen der Gesellschaft eine Gebühr auf Basis des
Nettovermögens jedes Teilfonds, die zu gegebener Zeit in dem Vertrag über kollektive
Portfolioverwaltung zwischen der Gesellschaft und ING Investment Luxembourg S.A. festgelegt wird.
Diese Vergütung beträgt höchstens 0,15 % p. a., berechnet auf der Grundlage des durchschnittlichen
Nettoinventarwerts pro Anteil, wobei die Verwaltungsgesellschaft darüber hinaus die Aufwendungen
als Transferstelle zu tatsächlichen Kosten auf die Teilfonds abwälzen kann. Wenn die
Verwaltungsstelle, die von der Verwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung der Gesellschaft beauftragt
wurde, oder ein anderer Dienstleister, der von der Verwaltungsgesellschaft bestellt wurde, eine
Vergütung erhält, die direkt von den betreffenden Teilfonds gezahlt wird, werden diese Beträge von der
Vergütung für ING Investment Management Luxembourg S.A. abgezogen.
4. Die Portfolioverwalter können mit Börsenmaklern weiche Provisionsvereinbarungen treffen, bei denen
die Börsenmakler bestimmte Geschäftsdienstleistungen für Dritte aus den Provisionen bezahlen, die sie
aus Geschäften der Gesellschaft erhalten. Im Sinne der besten Ausführung kann jeder
Portfolioverwalter Broker-Provisionen auf Portfolio-Geschäfte für die Gesellschaft in Anerkennung
geleisteter Recherchedienste sowie für bei der Ausführung von Aufträgen geleistete Dienste an BrokerDealer anweisen.
5. Ein Teilfonds haftet mit seinem Vermögen nur für Schulden, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen,
die diesen Teilfonds betreffen. Im Verhältnis der Anteilsinhaber untereinander wird jeder Teilfonds als
separate Einheit betrachtet.
B)
KOSTEN ZU LASTEN DER ANLEGER
Die Anleger müssen gemäß den Angaben in den Beschreibungen der Teilfonds gegebenenfalls Zeichnungs-,
Rücknahme- oder Umtauschgebühren zahlen.
C)
BESTEUERUNG
Besteuerung der Gesellschaft in Luxemburg
In Luxemburg werden auf die Ausgabe von Anteilen weder Gebühren noch Steuern erhoben, mit Ausnahme
der bei der Gründung zu zahlenden Festgebühr auf Kapitalbeschaffungsgeschäfte. Diese Gebühr beläuft
sich auf 1.250,-- EUR.
Die Gesellschaft unterliegt prinzipiell einer Grundsteuer auf Fondsvermögen („Taxe d'abonnement“) zum
Satz von 0,05 % p. a. auf das Nettovermögen. Diese Steuer verringert sich jedoch auf 0,01 % p. a. auf das
Nettovermögen von Geldmarktteilfonds sowie auf das Nettovermögen von Teilfonds und/oder
Anteilsklassen, die institutionellen Anlegern im Sinne von Artikel 129 des Gesetzes vom 20. Dezember
2002 vorbehalten sind. Die Steuer wird nicht auf den Teil des Vermögens erhoben, der in anderen
luxemburgischen Organismen für gemeinsame Anlagen angelegt ist. Unter bestimmten Umständen können
bestimmte Teilfonds und/oder Anteilsklassen, die institutionellen Anlegern vorbehalten sind, vollständig
von der Grundsteuer auf Fondsvermögen befreit werden, wenn das Vermögen der Teilfonds oder
Anteilsklassen in Geldmarktinstrumenten und Einlagen bei Kreditinstituten angelegt ist.
Auf bestimmte Erträge aus dem Portfolio der Gesellschaft in Form von Dividenden und Zinszahlungen kann
unter Umständen im Herkunftsland eine Quellensteuer zum landesspezifischen Satz erhoben werden.
Besteuerung der Anleger
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Nach den derzeitigen Vorschriften unterliegen Anteilsinhaber, die juristische Personen sind (mit Ausnahme
von juristischen Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz oder eine feste Niederlassung in Luxemburg
haben) in Luxemburg keiner Steuer oder Quellensteuer auf Zinserträge, realisierte oder nicht realisierte
Wertzuwächse, auf die Übertragung von Anteilen oder auf eine Ausschüttung im Falle einer Auflösung.
Im Rahmen des mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
eingeführten Verfahrens unterliegen Anteilsinhaber, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz nicht
in Luxemburg haben, seit dem 1. Juli 2005 einer Quellensteuer auf Zinserträge, unabhängig davon, ob diese
Erträge aus Dividendenausschüttungen der Gesellschaft oder aus Erträgen in Verbindung mit einer
Abtretung, einer Rücknahme oder einer Einlösung von Anteilen der Gesellschaft stammen.
Nach den derzeitigen Vorschriften unterliegen Anteilsinhaber, die natürliche Personen mit steuerlichem
Wohnsitz in Luxemburg sind, keiner Quellensteuer auf Ausschüttungserträge. Anteilsinhaber, die natürliche
Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Luxemburg sind, werden jedoch bei Ausschüttungen voll besteuert.
Die Anteilsinhaber werden gegebenenfalls im Falle von realisierten Wertzuwächsen bei Abtretung,
Rücknahme oder Einlösung von Anteilen der Gesellschaft besteuert, wenn die Besitzdauer unter 6 Monaten
liegt und/oder der Anteilsinhaber mehr als 10 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Anteile hält. Die
Beschreibung des aktuellen luxemburgischen Steuersystems schließt zukünftige Änderungen nicht aus.
Anlegern wird geraten, sich von Experten beraten zu lassen, insbesondere was Gesetze und Verordnungen
(wie z. B. über die Besteuerung und Devisenkontrollen) betrifft, die im Zusammenhang mit der Zeichnung,
dem Kauf, dem Besitz oder dem Verkauf der Anteile in ihrem Herkunfts-, Wohnsitz- oder
Niederlassungsland stehen.
IV Risikofaktoren
1. Potenzielle Anleger müssen sich bewusst sein, dass die Anlagen der Teilfonds normalen und
außergewöhnlichen Schwankungen des Markts sowie sonstigen Anlagerisiken, die in den
Beschreibungen der Teilfonds genannt sind, unterliegen. Der Wert der Anlagen und die Erträge aus
diesen Anlagen können sowohl steigen als auch fallen. Darüber hinaus erhält der Anleger unter
Umständen seine Anfangsinvestition nicht zurück.
2. Die Anleger werden insbesondere auf Folgendes hingewiesen: Wenn das Anlageziel der Teilfonds
darin besteht, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, können je nach Anlageuniversum
Elemente wie Wechselkurse, Anlagen in Emerging Markets, Entwicklung der Zinskurve, Entwicklung
der Bonität der Emittenten, Einsatz derivativer Produkte, Anlagen in Unternehmen und der
Anlagesektor die Volatilität so beeinflussen, dass das globale Risiko erheblich zunimmt und/oder der
Wert der Anlagen steigen oder fallen kann. Eine detaillierte Erläuterung der Risiken ist in den
jeweiligen Beschreibungen der Teilfonds enthalten.
3. Ferner sei darauf hingewiesen, dass der Fondsmanager unter Beachtung der geltenden Anlagegrenzen
und -beschränkungen vorübergehend eine defensivere Haltung einnehmen kann, indem er die Liquidität
in seinem Portfolio erhöht, wenn er der Ansicht ist, dass die Märkte oder die Wirtschaft der Länder, in
die der Teilfonds investiert, durch eine zu starke Volatilität, einen anhaltenden generellen Abschwung
oder sonstige negative Bedingungen gekennzeichnet sind. Unter solchen Umständen ist der betreffende
Teilfonds unter Umständen nicht in der Lage, sein Anlageziel zu verfolgen, was sich nachteilig auf
seine Performance auswirken kann.
V Öffentlich verfügbare Informationen und Dokumente
♦
Informationen
Der Nettoinventarwert der einzelnen Anlageklassen wird ab dem ersten Bankengeschäftstag nach seiner
Berechnung öffentlich am Sitz der Gesellschaft, bei der Depotbank und den sonstigen Instituten, die als
Zahlstelle fungieren, bekannt gegeben. Darüber hinaus gibt der Verwaltungsrat den Nettoinventarwert in den
Ländern, in denen die Anteile öffentlich angeboten werden, mindestens zweimal im Monat und in derselben
Häufigkeit wie die Berechnung unter Zuhilfenahme sämtlicher Mittel, die er für angemessen erachtet, öffentlich
bekannt.
♦
Dokumente
Der vereinfachte Prospekt wird jedem potenziellen Anteilsinhaber vor Abschluss des Zeichnungsvertrages
kostenlos zugesandt. Der Prospekt, der vereinfachte Prospekt, der Jahres- und der Halbjahresbericht sind
jederzeit kostenfrei bei der Depotbank und den von ihr benannten Instituten sowie am Sitz der Gesellschaft
erhältlich.
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TEIL II – BESCHREIBUNGEN DER
TEILFONDS
In den Fondsbeschreibungen verwendete Begriffe –
Begriffsbestimmungen
Anteilsklassen:
♦ „P (CR)“: Anteile der Klasse „P (CR)“ werden Anlegern in der Tschechischen Republik angeboten.
♦ „P (SR)“: Anteile der Klasse „P (SR)“ werden Anlegern in der Slowakischen Republik angeboten
und unter der Bezeichnung „Viségrad Equity“ vertrieben.
♦ „P“: Anteile dieser Klasse sind für Privatanleger bestimmt.
♦ „X“: Anteile dieser Klasse sind für Privatanleger bestimmt. Diese Klasse unterscheidet sich von der
Anteilsklasse „P“ dadurch, dass die Verwaltungsgebühr höher ist, weil die Anteile in Ländern
vertrieben werden, in denen die Marktbedingungen eine höhere Gebühr erfordern.
♦ „I“: Diese Anteilsklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten. Anteile dieser Klasse werden
prinzipiell nur in Form von Namensanteilen ausgegeben.
Anteilstypen:
♦ Ausschüttende Anteile („A“)
♦ Thesaurierende Anteile („B“)
Anteilsformen:
♦ Inhaberanteile
♦ Namensanteile
Legende zur Tabelle unter „Risikoprofil des Teilfonds“ in den Fondsbeschreibungen
♦ Marktrisiko
Es handelt sich hier um ein generelles Risiko, das alle Anlagetypen betrifft. Die Entwicklung der Kurse
der Wertpapiere hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Finanzmärkte sowie der Emittenten ab,
die wiederum von der allgemeinen weltwirtschaftlichen Lage sowie den landesspezifischen
wirtschaftlichen und politischen Bedingungen beeinflusst werden.
♦ Kreditrisiko
Die Anleger müssen sich bewusst sein, dass mit einer solchen Anlage Kreditrisiken verbunden sind.
Anleihen oder Schuldtitel beinhalten ein Kreditrisiko in Verbindung mit den Emittenten, das sich anhand
der Bewertung der Bonität (Rating) messen lässt. Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten mit einem
niedrigen Rating begeben werden, sind in der Regel mit einem höheren Kreditrisiko und Ausfallrisiko
behaftet als solche von Emittenten mit einem höheren Rating. Wenn ein Emittent von Anleihen oder
Schuldtiteln in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, kann dies auch Auswirkungen auf
den Wert der Anleihen oder Schuldtitel (der auf Null sinken kann) und die Zahlungen in Verbindung mit
diesen Anleihen oder Schuldtiteln (die ganz ausbleiben können) haben.
♦ Liquiditätsrisiko
Liquiditätsrisiken treten auf, wenn ein bestimmtes Wertpapier schwer zu verkaufen ist. Grundsätzlich
werden für einen Fonds nur Wertpapiere erworben, die sich jederzeit wieder verkaufen lassen. Darüber
hinaus kann es schwierig sein, bestimmte Wertpapiere zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in
bestimmten Börsensegmenten zu veräußern. Außerdem besteht das Risiko, dass Wertpapiere, die in einem
begrenzten Marktsegment gehandelt werden, einer stärkeren Volatilität der Kurse ausgeliefert sind.
Grafiklegende zum „Risikoprofil des Anlegers“ in den Fondsbeschreibungen
ING wendet eine Methode mit der Bezeichnung Risk Rating (EVAL©) an, die auf der historischen
Beobachtung der Renditeschwankungen, ausgedrückt in Euro, und insbesondere der Abweichung vom
Mittelwert (Volatilität) basiert. Es gibt sieben verschiedene Risikoklassen (von 0 = geringstes Risiko bis
6 = höchstes Risiko), die sich nach der Volatilität richten.
Bei Teilfonds ohne feste Laufzeit und Kapitalschutz wird das Risiko auf der Grundlage der monatlichen
Renditeveränderungen des Nettoinventarwerts der letzten fünf Jahre bzw. des Referenzindexes berechnet,
wenn keine ausreichenden historischen Daten zur Verfügung stehen.
Bei Teilfonds mit einer festen Laufzeit und Kapitalschutz wird das Risiko auf der Grundlage der
monatlichen Renditen berechnet, sofern historische Daten von mindestens 2,5 Jahren zur Verfügung
stehen, bzw. der halbmonatlichen Renditen, wenn historische Daten von mindestens einem Jahr verfügbar
sind. Bei neuen Teilfonds oder wenn Daten von weniger als einem Jahr zur Verfügung stehen, wird das
Risiko auf der Grundlage ähnlicher Produkte berechnet, da für den betreffenden Teilfonds keine
ausreichenden Informationen verfügbar sind.
Der Anlagehorizont der Teilfonds ist definiert als die Zeitdauer einer Anlage (in ganzen Jahren). Diese
Dauer (von einem Jahr bis über fünf Jahre) sollte eingehalten werden, damit im Zeitverlauf keine
negativen Renditen erwirtschaftet werden.
Grafiklegende zur „Historischen Performance“ in den Fondsbeschreibungen
Die Performance wird in Euro berechnet. Die jährliche Performance ist definiert als Gesamtbetrag der
Renditen innerhalb eines Kalenderjahres.
Auf der x-Achse wird der Betrachtungszeitraum der Performance aufgetragen und auf der y-Achse der
Wert der Performance.
11
ANHANG I: BESCHREIBUNGEN DER TEILFONDS
FONDSBESCHREIBUNG NR. 1 DES PROSPEKTS
ING International Czech Bond
Auflegung
Dieser Teilfonds wurde auf einen Beschluss des Verwaltungsrates vom 18. August
1997 aufgelegt.
Anlageziel und -politik
Ziel dieses Teilfonds ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlagen in ein
diversifiziertes Portfolio von auf tschechische Kronen lautenden Anleihen.
Anlagen werden in Wertpapieren getätigt, die nach Ansicht des Anlageberaters von
Investment-Grade-Qualität sind, von der tschechischen Regierung, der
tschechischen
Nationalbank,
tschechischen
Kommunen,
tschechischen
Unternehmen
und
tschechischen
Tochtergesellschaften
internationaler
Gesellschaften begeben werden und an einer amtlichen Börse oder einem anderen
geregelten Markt notiert sind, sowie in Wertpapieren, die von Emittenten aus
Mitgliedstaaten der OECD begeben werden.
Bei der Auswahl von Wertpapieren für eine Anlage versucht der Anlageberater, die
Sicherheit des Anlagebetrags zu gewährleisten, und berücksichtigt dabei die
Qualität und Vielfalt der Emittenten und Sektoren sowie die Restlaufzeit der
Wertpapiere. Der Anlageberater berücksichtigt ebenfalls die Fähigkeit des
Emittenten, Zinsen und Anlagebetrag rechtzeitig zu zahlen bzw. zurückzuzahlen.
Andere zulässige Anlagen
Der Teilfonds investiert außerdem in andere Wertpapiere (einschließlich
Optionsscheine auf Wertpapiere bis zu einem Gesamtwert von höchstens 10 % des
Nettovermögens des Teilfonds), in Geldmarktinstrumente, in Wertpapiere vom Typ
144 A, in Anteile von OGAW und anderen OGA sowie in die in Kapitel 3
„Anlagebeschränkungen“ unter Punkt A) „Zulässige Anlagen“ beschriebenen
Einlagen. Der Teilfonds darf jedoch nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in
OGAW und OGA anlegen. Wenn der Teilfonds in Optionsscheine auf Wertpapiere
investiert, ist zu beachten, dass der Nettoinventarwert aufgrund der höheren
Volatilität des Werts des Optionsscheins stärker schwankt als bei einer Investition
in die Basiswerte.
Unter Berücksichtigung der Anlageziele darf er darüber hinaus in derivative
Finanzinstrumente investieren, wie zum Beispiel (nachfolgende Liste erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit):
♦
Optionen oder Terminkontrakte auf Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente,
♦
Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen,
♦
Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen,
♦
Performance-Swaps,
♦
Devisenterminkontrakte und Währungsoptionen.
Die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu
anderen Zwecken als der Absicherung sind im vollständigen Prospekt in Teil III,
Punkt 2 – Risiken im Zusammenhang mit Anlagen: Details beschrieben.
Kredite für Aktien- und Rücknahmegeschäfte
Der Teilfonds darf auch Kredite für Aktien- und Rücknahmetransaktionen nutzen.
Risikoprofil des Teilfonds
12
Risikoart
Mittel
Marktrisiko
Kreditrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Inflationsrisiko
Performancerisiko
Risikoprofil
Anlegers
des
Hoch
X
X
X
X
X
X
typischen
Risiko
Euro
Fondswährung
zum
auf der Grundlage der P-Anteile
Eval ® Rating
Niedrig
0
0
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
Hoch
6
6
28/02/05
Mindestanlagehorizont
3 Jahre
2 Jahre
Fondstyp
Anlagen in festverzinslichen Instrumenten
Referenzwährung
Die Referenzwährung des Teilfonds ist die tschechische Krone (CZK)
Bewertungstag
Zeichnung/Rücknahme/
Umtausch
Annahme von Aufträgen
Jeder Bankengeschäftstag in Luxemburg
Immer zum unbekannten Nettoinventarwert
Fondsmanager
An jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg vor dem betreffenden Bewertungstag
bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen)
Höchstens fünf Bankengeschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag bis
spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen)
ING Investment Management C.R.
Anteilsklassen
Klasse „P“
Klasse „X“
Anteilskategorie
Anteilsform
Thesaurierend
(BAnteile)
Ausschüttend (A-Anteile)
Inhaberanteile
Thesaurierend
(BAnteile)
Ausschüttend (A-Anteile)
Inhaberanteile
Berechnungswährung des NIW
CZK
CZK
Anteilsstückelungen
Rücknahmegebühr
Es
werden
keine
Anteilszertifikate
ausgegeben
In Belgien 3 %, in
anderen Ländern max.
5%
Keine
Es
werden
keine
Anteilszertifikate
ausgegeben
In Belgien 3 %, in
anderen Ländern max.
5%
Keine
Umtauschgebühr
Keine
Keine
Verwaltungsgebühr
1,00 % p. a.
1,20 % p. a.
Zahlungsfälligkeit
Zeichnungsgebühr
Klasse
„I“
aufgelegt)
13
(nicht
ING International Czech Bond – X thesaurierend (B-Anteile)
19%
9%
- 1%
-11%
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2005
2006
ING International Czech Bond – X ausschüttend (A-Anteile)
19%
9%
- 1%
-11%
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
FONDSBESCHREIBUNG NR. 2 DES PROSPEKTS
ING International Czech Equity (∗)
Auflegung
Dieser Teilfonds wurde auf einen Beschluss des Verwaltungsrates vom 18. August 1997
aufgelegt.
Anlageziel und -politik
Ziel dieses Teilfonds ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch Anlage (von
wenigstens 51 % des Fondsvermögens) in ein diversifiziertes Portfolio von Aktien, die
an der Prager Börse oder einem anderen geregelten tschechischen Markt notiert sind
und gehandelt werden.
Höchstens 49 % des Portfolios werden in Aktien investiert, die an Börsen in folgenden
Ländern notiert sind: Ungarn, Polen, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Kroatien,
Slowenien, Lettland, Litauen und Estland. Der insgesamt in Rumänien, Bulgarien,
Kroatien, Slowenien, Lettland, Litauen und Estland investierte Portfolioanteil darf
höchstens 10 % des Nettovermögens des Teilfonds betragen.
Vor der Anlage in ein Wertpapier analysiert der Anlageberater die fundamentalen
(∗)
Der Teilfonds ING International – Czech Equity wird in der Slowakischen Republik unter
folgender Bezeichnung vertrieben: „ING International – Viségrad Equity“
14
Aussichten jedes Emittenten und Wertpapiers und nimmt eine Diversifizierung nach
Emittenten und Sektoren vor. Anlagen in Global Depository Receipts, welche sich auf
Aktien beziehen, die an den lokalen Märkten notiert sind, sind zulässig.
Darüber hinaus schreibt die Anlagepolitik des Teilfonds ING International Czech
Equity vor, dass für die von diesem Teilfonds gehaltenen Aktien keine Zinszahlungen
im Sinne der Europäischen Richtlinie 2003/48 vom 3. Juni 2003 im Bereich der
Besteuerung von Zinserträgen anfallen.
Andere zulässige Anlagen
Der Teilfonds investiert außerdem in andere Wertpapiere (einschließlich
Optionsscheine auf Wertpapiere bis zu einem Gesamtwert von höchstens 10 % des
Nettovermögens des Teilfonds), in Geldmarktinstrumente, in Wertpapiere vom Typ
144 A, in Anteile von OGAW und anderen OGA sowie in die in Kapitel 3
„Anlagebeschränkungen“ unter Punkt A) „Zulässige Anlagen“ beschriebenen Einlagen.
Der Teilfonds darf jedoch nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in OGAW und
OGA anlegen. Wenn der Teilfonds in Optionsscheine auf Wertpapiere investiert, ist zu
beachten, dass der Nettoinventarwert aufgrund der höheren Volatilität des Werts des
Optionsscheins stärker schwankt als bei einer Investition in die Basiswerte.
Unter Berücksichtigung der Anlageziele darf er darüber hinaus in derivative
Finanzinstrumente investieren, wie zum Beispiel (nachfolgende Liste erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit):
♦
Optionen oder Terminkontrakte auf Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente,
♦
Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen,
♦
Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen,
♦
Performance-Swaps,
♦
Devisenterminkontrakte und Währungsoptionen.
Die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu
anderen Zwecken als der Absicherung sind im vollständigen Prospekt in Teil III, Punkt
2 – Risiken im Zusammenhang mit Anlagen: Details beschrieben.
Kredite für Aktien- und Rücknahmegeschäfte
Der Teilfonds darf auch Kredite für Aktien- und Rücknahmetransaktionen nutzen.
Risikoprofil des Teilfonds
Risikoart
Mittel
Marktrisiko
Kreditrisiko
Liquiditätsrisiko
Konzentrationsrisiko
Inflationsrisiko
Performancerisiko
Risikoprofil
Anlegers
des
typischen
auf der Grundlage der P-Anteile
Eval ® Rating
Risiko
Euro
Fondswährung
Hoch
X
X
X
X
X
X
Niedrig
0
0
1
1
2
2
3
3
4
4
5
5
Hoch
6
6
zum
28/02/05
Mindestanlagehorizont
3 Jahre
2 Jahre
Referenzwährung
Die Referenzwährung des Teilfonds ist die tschechische Krone (CZK)
Bewertungstag
Jeder Bankengeschäftstag in Luxemburg
Ort der Notierung der Anteile
Luxemburg
15
Immer zum unbekannten Nettoinventarwert
Zeichnung/Rücknahme/
Umtausch
Annahme von Aufträgen
Fondsmanager
An jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg vor dem betreffenden Bewertungstag bis
spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen)
Höchstens fünf Bankengeschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag bis
spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen)
ING Investment Management C.R.
Anteilsklassen
Klasse „P (CR)“
Klasse „P (SR)“
Anteilskategorie
Thesaurierend (B-Anteile)
Ausschüttend (A-Anteile)
Anteilsform
Inhaberanteile
Thesaurierend
(BAnteile),
Ausschüttend (A-Anteile)
Inhaberanteile
Berechnungswährung des NIW
CZK
Slowakische Krone (SKK)
Anteilsstückelungen
Rücknahmegebühr
Es
werden
keine
Anteilszertifikate
ausgegeben
In Belgien 3 %, in anderen
Ländern max. 5 %
0%
Es
werden
keine
Anteilszertifikate
ausgegeben
In Belgien 3 %, in anderen
Ländern max. 5 %
0%
Verwaltungsgebühr
2,00 % p. a.
2,00 % p. a.
Zahlungsfälligkeit
Zeichnungsgebühr
Klasse „X“
nicht
aufgelegt
Klasse „I“
nicht
aufgelegt
Historische Performance1
ING International Czech Equity – P (CR) thesaurierend (B-Anteile)
Jährliche Performance
54%
34%
14%
-6%
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
1
Die Performance in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige
Performance zu.
16
ING International Czech Equity – P (CR) ausschüttend (A-Anteile)
Jährliche Performance
40%
20%
0%
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
ING International Czech Equity – P (SR) thesaurierend (B-Anteile)
Jährliche Performance
50%
0%
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
17
FONDSBESCHREIBUNG NR. 3 DES PROSPEKTS
ING International Greece Equity
Auflegung
Dieser Teilfonds richtet sich an Anleger mit einem langfristigen
Anlagehorizont, die von der Entwicklung und Performance von Unternehmen
am griechischen Aktienmarkt profitieren möchten.
Anlageziel und -politik
Ziel dieses Teilfonds ist die Erzielung höchstmöglicher Kapitalgewinne aus
der Verwaltung eines Aktienportfolios, das die Volatilität des griechischen
Aktienmarkts ausnutzt.
Benchmark des Teilfonds ist der Allgemeine Index der Athener Börse.
Der Teilfonds legt mindestens 90 % seines Vermögens in Aktien des
griechischen Aktienmarkts an.
Der Anlageverwalter kann bis zu 10 % des Vermögens an anderen
Aktienmärkten als dem griechischen anlegen. Dadurch kann der Teilfonds
einem anderen Währungsrisiko ausgesetzt sein als dem EuroWährungsrisiko.
Andere zulässige Anlagen
Der Teilfonds investiert außerdem in andere Wertpapiere (einschließlich
Optionsscheine auf Wertpapiere bis zu einem Gesamtwert von höchstens
10 % des Nettovermögens des Teilfonds), in Geldmarktinstrumente, in
Wertpapiere vom Typ 144 A, in Anteile von OGAW und anderen OGA sowie in
die in Kapitel 3 „Anlagebeschränkungen“ unter Punkt A) „Zulässige Anlagen“
beschriebenen Einlagen. Der Teilfonds darf jedoch nicht mehr als 10 % seines
Nettovermögens in OGAW und OGA anlegen. Wenn der Teilfonds in
Optionsscheine auf Wertpapiere investiert, ist zu beachten, dass der
Nettoinventarwert aufgrund der höheren Volatilität des Werts des
Optionsscheins stärker schwankt als bei einer Investition in die Basiswerte.
Unter Berücksichtigung der Anlageziele darf er darüber hinaus in derivative
Finanzinstrumente investieren, wie zum Beispiel (nachfolgende Liste erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
♦
Optionen
oder
Terminkontrakte
auf
Wertpapiere
oder
Geldmarktinstrumente,
♦ Terminkontrakte oder Aktienmarktoptionen,
♦ Performance-Swaps,
♦ Devisenterminkontrakte und Währungsoptionen.
Die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz derivativer
Finanzinstrumente zu anderen Zwecken als der Absicherung sind im
vollständigen Prospekt in Teil III, Punkt 2 – Risiken im Zusammenhang mit
Anlagen: Details beschrieben.
Kredite für Aktien- und Rücknahmegeschäfte
Der Teilfonds darf auch Kredite für Aktien- und Rücknahmetransaktionen
nutzen.
Risikoprofil des Teilfonds
Mittel
Marktrisiko
Konzentrationsrisiko
Performancerisik
o
Risikoprofil
Anlegers
des
Hoch
x
x
x
typischen
18
Fondstyp
Anlage in Aktien
Referenzwährung
Die Referenzwährung des Teilfonds ist der Euro.
Bewertungstag
Jeder Bankengeschäftstag in Luxemburg
Ort der Notierung der Anteile
Nicht zutreffend
Zeichnung/Rücknahme/
Umtausch
Immer zum unbekannten Nettoinventarwert
Annahme
Aufträgen
An jedem Bankengeschäftstag in Luxemburg vor dem betreffenden
Bewertungstag bis spätestens 15:30 Uhr (für alle Klassen)
von
Zahlungsfälligkeit
Höchstens fünf Bankengeschäftstage nach dem betreffenden Bewertungstag
(für alle Klassen)
Fondsmanager
ING Mutual Funds Management Company
Anteilsklassen
Klasse „X“
Anteilskategorie
Thesaurierend (B-Anteile)
Anteilsform
Inhaberanteile
Anteilsstückelungen
Mindestzeichnungsbetrag
Es werden keine effektiven Stücke
ausgegeben.
Nicht vorgeschrieben
Anteilsbruchteile
Ja
Es werden keine effektiven Stücke
ausgegeben.
250.000 EUR. Für Folgezeichnungen ist
kein Mindestbetrag vorgeschrieben.
Ja
Berechnungswährung des NIW
Euro (EUR)
Euro (EUR)
Erstausgabepreis
5 EUR
5 EUR
Erstausgabezeitraum
30. April 2007 – 4. Mai 2007
30. April 2007 – 4. Mai 2007
Zahlungsfälligkeit
8. Mai 2007
8. Mai 2007
Zeichnungsgebühr
Max. 5 %
Max. 2 %
Rücknahmegebühr
Keine
Keine
Umtauschgebühr
Keine
Keine
Verwaltungsgebühr
2, 2,25 % p.a.
Dividendenzahlungstermin (nur
ausschüttende Anteile)
Nicht zutreffend
Klasse
„I“
(beschränkt
auf
institutionelle Anleger)
Ausschüttend/Thesaurierend
(A-/BAnteile)
Namensanteile
2, 0,72 % p.a.
Zwischendividenden können im Juni
und Dezember gezahlt werden.
Historische Performance2
Noch nicht verfügbar
2
Die Performance in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige
Performance zu.
19