Hausordnung für das Kreisgymnasium Bad Krozingen

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Hausordnung für das Kreisgymnasium Bad Krozingen
Hausordnung für das Kreisgymnasium Bad Krozingen
Gegenseitige Rücksichtnahme
In unserer großen Schule müssen alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen. Schülerinnen und
Schüler, Lehrkräfte und andere Personen dürfen nicht gefährdet werden:
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Gedrängel (Eingänge, Treppen, Bus usw.) bringt alle, besonders aber kleinere Schülerinnen
und Schüler in Gefahr. Insbesondere darf im Schulhaus nicht gerannt werden. Genauso ist das
Ballspielen im Schulhaus untersagt, ebenso das Fahren mit Inlinern und ähnliche Geräten.
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Das Mitnehmen von offenen Getränken aus der Cafeteria ist untersagt, weil dadurch eine
erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht und Müll im Haus verteilt wird.
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Verschüttete
Getränke,
weggeworfene
Obstschalen
und
dergleichen
bedeuten
Ausrutschgefahr. Selbstverständlich entfernt der Verursacher den angerichteten Schaden.
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Schneebälle können verletzen. Deshalb ist Schneeballwerfen verboten!
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Im Schulhaus und im Schulgelände besteht grundsätzlich Rauchverbot.
Die Schule ist ein Arbeitsplatz für viele, an dem Rücksichtnahme gilt für
a) Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer:
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Jeder erwartet, dass er einen sauberen Platz vorfindet (keine Abfälle, z.B. unter der Bank
oder auf dem Fußboden). Deshalb ist auch Kaugummi in der Schule verboten. Ebenso sind
Essen und Trinken – außer Wasser – während des Unterrichts untersagt.
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Die Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen nicht durch Unruhe im Klassenzimmer am
Lernen gehindert werden.
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Das Lehrerzimmer ist der Aufenthaltsbereich ausschließlich der Lehrerinnen und Lehrer.
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Während der Schulzeit einschließlich der Pausen müssen Handys, MP3-Player, Video-Player,
iPod etc. ausgeschaltet sein! Spielen, Filmen, Fotografieren, Videos anschauen, Musikhören
über Kopfhörer etc. und der Austausch von Daten (z.B. per bluetooth) sind auf dem
gesamten Schulgelände (außer Oberstufenraum 253 und Buswarteschlangen) untersagt. In
Notfällen (z.B. Erkrankung, früheres Unterrichtsende) dürfen Mobiltelefone mit
ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft (z.B. zur Kontaktaufnahme mit den Eltern) genutzt
werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird das jeweilige Gerät eingezogen und es
kann eine Ordnungsmaßnahme erfolgen. Die Rückgabe eingezogener Geräte erfolgt
persönlich durch eine Lehrkraft oder durch die Schulleitung an die Eltern.
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Lehrkräfte können bei Klassenarbeiten o.ä. verlangen, dass sich auch ausgeschaltete
mobile Telefone weder am Arbeitsplatz noch am Körper des Schülers befinden. Wird bei
einen Schüler / einer Schülerin bei Klassenarbeiten oder Prüfungen ein Handy o.ä. (z.B.
Organizer) angetroffen, gilt dies als Täuschungsversuch.
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Lärm vor Klassenzimmern und im Hof sowie Aufenthalt vor den Fenstern der
Unterrichtsräume im Erdgeschoß erschweren den Unterricht für Lehrerinnen und Lehrer wie
auch für Schülerinnen und Schüler und sind deshalb untersagt.
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Nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig vor
dem Klassenzimmer auf, die Tür ist geschlossen.
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Nach kleinen Pausen halten die Schülerinnen und Schüler ihr Unterrichtsmaterial bereit,
damit der Unterricht ohne Verzögerung anfangen kann.
b) Sekretärinnen, Hausmeister und Reinigungspersonal: Ihre Arbeit soll unterstützt werden.
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Am Ende der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle hochgestellt und grobe Abfälle in
die entsprechenden Mülleimer geworfen, um das Putzen zu erleichtern. Die Fenster werden
geschlossen und das Licht ausgeschaltet.
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Der Hausmeister soll bei seinen Aufgaben unterstützt werden. Hofdienst und andere
Ordnungsarbeiten sind hilfreiche und ernstzunehmende Einrichtungen.
Schule und Lehrer haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht zu erfüllen, die durch folgende Vorgaben
geregelt ist:
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Der Haupteingang ist morgens ab etwa 7.00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler
werden gebeten, nicht vor 7.30 Uhr zu kommen. Wer aus zwingenden Gründen früher
kommt, kann sich in der Cafeteria aufhalten. Bis 7.40 Uhr dient der Flurbereich im
Erdgeschoss bis zur Bibliothek als Aufenthaltsbereich. Der Eingang zum Oberstufengebäude
ist im Erdgeschoß auf Schulhofseite, in die Obergeschosse führt das hofseitige
Treppenhaus. Eingang und Treppenhaus auf der Straßenseite sind nur Fluchtweg im
Brandfall.
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Beginnt der Unterricht erst in der 2. Stunde, so ist die Cafeteria für Schülerinnen und
Schüler, die schon früher da sind, der Aufenthaltsraum.
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Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft bei der Klasse, melden dies die
Klassensprecher im Sekretariat.
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Zu den Großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof, ferner
dürfen der Flur im Erdgeschoss bis zur Bibliothek und – falls möglich – die Aula als
Aufenthaltsraum genutzt werden. Das Verlassen dieses Bereichs und des Pausenhofs in
Pausen ist grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 10 untersagt.
Die Grenzen des Pausenhofs sind die beiden hofseitigen Fassaden des Schulhauses, der
Gehweg, der selbst nicht mehr dazu gehört, sowie der Fußweg entlang Oberstufengebäude
und Realschule. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen in ausgewiesenen Räumen
des Oberstufengebäudes bleiben.
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Der Treppenaufgang, erreichbar über die Cafeteria, wird nicht von Schülerinnen und
Schülern benutzt.
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In der Mittagspause müssen die Obergeschosse verlassen werden mit Ausnahme der
Stillarbeitsräume. Cafeteria und Flurbereich des Erdgeschosses bis zur Bibliothek sowie der
Pausenhof sind in dieser Zeit Aufenthaltsbereich der Schülerinnen und Schüler. Das
Verlassen dieses Aufenthaltsbereichs ist für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 9
untersagt. Ausnahmen sind bei formeller Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Die Kursstufe darf sich zusätzlich in der Bibliothek sowie in ausgewiesenen Räumen des
Oberstufengebäudes aufhalten.
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Bei Beschädigungen von Einrichtungen der Schule (Lehr- und Lernmittel, Möbel, Fenster,
Türen, Tafeln, Wände usw.) haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte,
sofern ein Verschulden vorliegt.
Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubt während der Unterrichtszeit, in Pausen oder in
Freistunden das Schulgelände, so verstößt sie bzw. er damit gegen die Schulordnung und entzieht
sich der Aufsicht und dem Versicherungsschutz der Schule.
Gegenseitige Absprachen und Verpflichtungen
Zur Erleichterung des Unterricht und der Zusammenarbeit tragen folgende Abmachungen bei:
• Schulleitung sowie Lehrerinnen und Lehrer informieren regelmäßig und rechtzeitig.
• Vertretungspläne und andere Informationen werden beachtet.
• Ordnungsdienste (Tafeldienst, Klassenbuchführung usw.) werden abgesprochen und müssen
dann auch eingehalten werden.
Im Schulbereich angebrachte Gebote und Verbote und im Einzelfall notwendige Anordnungen
müssen eingehalten werden.
15.3.2012 Der Direktor