Hausordnung für das Kreisgymnasium Bad Krozingen
Transcription
Hausordnung für das Kreisgymnasium Bad Krozingen
Hausordnung für das Kreisgymnasium Bad Krozingen Gegenseitige Rücksichtnahme In unserer großen Schule müssen alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere Personen dürfen nicht gefährdet werden: • Gedrängel (Eingänge, Treppen, Bus usw.) bringt alle, besonders aber kleinere Schülerinnen und Schüler in Gefahr. Insbesondere darf im Schulhaus nicht gerannt werden. Genauso ist das Ballspielen im Schulhaus untersagt, ebenso das Fahren mit Inlinern und ähnliche Geräten. • Das Mitnehmen von offenen Getränken aus der Cafeteria ist untersagt, weil dadurch eine erhebliche Verschmutzungsgefahr besteht und Müll im Haus verteilt wird. • Verschüttete Getränke, weggeworfene Obstschalen und dergleichen bedeuten Ausrutschgefahr. Selbstverständlich entfernt der Verursacher den angerichteten Schaden. • Schneebälle können verletzen. Deshalb ist Schneeballwerfen verboten! • Im Schulhaus und im Schulgelände besteht grundsätzlich Rauchverbot. Die Schule ist ein Arbeitsplatz für viele, an dem Rücksichtnahme gilt für a) Mitschülerinnen und Mitschüler, Lehrerinnen und Lehrer: - Jeder erwartet, dass er einen sauberen Platz vorfindet (keine Abfälle, z.B. unter der Bank oder auf dem Fußboden). Deshalb ist auch Kaugummi in der Schule verboten. Ebenso sind Essen und Trinken – außer Wasser – während des Unterrichts untersagt. - Die Mitschülerinnen und Mitschüler dürfen nicht durch Unruhe im Klassenzimmer am Lernen gehindert werden. - Das Lehrerzimmer ist der Aufenthaltsbereich ausschließlich der Lehrerinnen und Lehrer. - Während der Schulzeit einschließlich der Pausen müssen Handys, MP3-Player, Video-Player, iPod etc. ausgeschaltet sein! Spielen, Filmen, Fotografieren, Videos anschauen, Musikhören über Kopfhörer etc. und der Austausch von Daten (z.B. per bluetooth) sind auf dem gesamten Schulgelände (außer Oberstufenraum 253 und Buswarteschlangen) untersagt. In Notfällen (z.B. Erkrankung, früheres Unterrichtsende) dürfen Mobiltelefone mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft (z.B. zur Kontaktaufnahme mit den Eltern) genutzt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelung wird das jeweilige Gerät eingezogen und es kann eine Ordnungsmaßnahme erfolgen. Die Rückgabe eingezogener Geräte erfolgt persönlich durch eine Lehrkraft oder durch die Schulleitung an die Eltern. - Lehrkräfte können bei Klassenarbeiten o.ä. verlangen, dass sich auch ausgeschaltete mobile Telefone weder am Arbeitsplatz noch am Körper des Schülers befinden. Wird bei einen Schüler / einer Schülerin bei Klassenarbeiten oder Prüfungen ein Handy o.ä. (z.B. Organizer) angetroffen, gilt dies als Täuschungsversuch. - Lärm vor Klassenzimmern und im Hof sowie Aufenthalt vor den Fenstern der Unterrichtsräume im Erdgeschoß erschweren den Unterricht für Lehrerinnen und Lehrer wie auch für Schülerinnen und Schüler und sind deshalb untersagt. - Nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig vor dem Klassenzimmer auf, die Tür ist geschlossen. - Nach kleinen Pausen halten die Schülerinnen und Schüler ihr Unterrichtsmaterial bereit, damit der Unterricht ohne Verzögerung anfangen kann. b) Sekretärinnen, Hausmeister und Reinigungspersonal: Ihre Arbeit soll unterstützt werden. - Am Ende der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle hochgestellt und grobe Abfälle in die entsprechenden Mülleimer geworfen, um das Putzen zu erleichtern. Die Fenster werden geschlossen und das Licht ausgeschaltet. -2- Der Hausmeister soll bei seinen Aufgaben unterstützt werden. Hofdienst und andere Ordnungsarbeiten sind hilfreiche und ernstzunehmende Einrichtungen. Schule und Lehrer haben eine gesetzliche Aufsichtspflicht zu erfüllen, die durch folgende Vorgaben geregelt ist: - Der Haupteingang ist morgens ab etwa 7.00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, nicht vor 7.30 Uhr zu kommen. Wer aus zwingenden Gründen früher kommt, kann sich in der Cafeteria aufhalten. Bis 7.40 Uhr dient der Flurbereich im Erdgeschoss bis zur Bibliothek als Aufenthaltsbereich. Der Eingang zum Oberstufengebäude ist im Erdgeschoß auf Schulhofseite, in die Obergeschosse führt das hofseitige Treppenhaus. Eingang und Treppenhaus auf der Straßenseite sind nur Fluchtweg im Brandfall. - Beginnt der Unterricht erst in der 2. Stunde, so ist die Cafeteria für Schülerinnen und Schüler, die schon früher da sind, der Aufenthaltsraum. - Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft bei der Klasse, melden dies die Klassensprecher im Sekretariat. - Zu den Großen Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof, ferner dürfen der Flur im Erdgeschoss bis zur Bibliothek und – falls möglich – die Aula als Aufenthaltsraum genutzt werden. Das Verlassen dieses Bereichs und des Pausenhofs in Pausen ist grundsätzlich für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 10 untersagt. Die Grenzen des Pausenhofs sind die beiden hofseitigen Fassaden des Schulhauses, der Gehweg, der selbst nicht mehr dazu gehört, sowie der Fußweg entlang Oberstufengebäude und Realschule. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen in ausgewiesenen Räumen des Oberstufengebäudes bleiben. - Der Treppenaufgang, erreichbar über die Cafeteria, wird nicht von Schülerinnen und Schülern benutzt. - In der Mittagspause müssen die Obergeschosse verlassen werden mit Ausnahme der Stillarbeitsräume. Cafeteria und Flurbereich des Erdgeschosses bis zur Bibliothek sowie der Pausenhof sind in dieser Zeit Aufenthaltsbereich der Schülerinnen und Schüler. Das Verlassen dieses Aufenthaltsbereichs ist für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Kl. 9 untersagt. Ausnahmen sind bei formeller Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich. Die Kursstufe darf sich zusätzlich in der Bibliothek sowie in ausgewiesenen Räumen des Oberstufengebäudes aufhalten. - Bei Beschädigungen von Einrichtungen der Schule (Lehr- und Lernmittel, Möbel, Fenster, Türen, Tafeln, Wände usw.) haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte, sofern ein Verschulden vorliegt. Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubt während der Unterrichtszeit, in Pausen oder in Freistunden das Schulgelände, so verstößt sie bzw. er damit gegen die Schulordnung und entzieht sich der Aufsicht und dem Versicherungsschutz der Schule. Gegenseitige Absprachen und Verpflichtungen Zur Erleichterung des Unterricht und der Zusammenarbeit tragen folgende Abmachungen bei: • Schulleitung sowie Lehrerinnen und Lehrer informieren regelmäßig und rechtzeitig. • Vertretungspläne und andere Informationen werden beachtet. • Ordnungsdienste (Tafeldienst, Klassenbuchführung usw.) werden abgesprochen und müssen dann auch eingehalten werden. Im Schulbereich angebrachte Gebote und Verbote und im Einzelfall notwendige Anordnungen müssen eingehalten werden. 15.3.2012 Der Direktor