Hausordnung - Gymnasium Taucha

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Hausordnung - Gymnasium Taucha
Hausordnung
Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha
Präambel
Die Schüler und Lehrer des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Taucha möchten mit dieser
Hausordnung erreichen, dass gegenseitige Rücksichtnahme sowie Achtung, Höflichkeit
Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände Prinzipien für alle werden.
Alle pflegen miteinander einen respektvollen Umgang.
1.
Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt im Schulgebäude, im Haus II/Haus III und auf dem
Schulgelände.
2.
Die Regelungen zu Unterrichtsbeginn und -ende
2.1.
Das Schulgelände wird 7.00 Uhr geöffnet. 7.15 Uhr beginnt der Einlass und somit die
Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule.
2.2.
Schüler, die mit Fahrrädern bzw. Krafträdern zur Schule kommen, benutzen die
vorgesehenen Fahrradständer bzw. Stellplätze. Das Anlehnen der Fahrräder bzw.
Krafträder an die Hauswände ist nicht gestattet.
Auf dem gesamten Schulgelände werden die Fahrzeuge geschoben.
2.3.
Die Schüler erscheinen 5 Minuten vor Stundenbeginn im jeweiligen Zimmer und
bereiten sich auf den Unterricht vor.
Die Oberbekleidung wird an die vorgesehenen Kleiderhaken gehängt.
2.4.
Erscheint der unterrichtende Lehrer nicht im Unterrichtsraum, so sind der
Klassensprecher oder sein Stellvertreter verpflichtet, dies 5 Minuten nach
Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden oder einen Lehrer anzusprechen.
2.5.
Die Unterrichtsräume sind immer in ordentlichem Zustand zu verlassen.
Nach Unterrichtsende sind im jeweiligen Zimmer alle Stühle hochzustellen, die
Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten.
2.6.
Die Busschüler können sich zur Überbrückung von Wartezeiten im dafür
vorgesehenen Raum aufhalten.
3.
Das Verhalten in den Pausen und Freistunden
3.1
Die Schüler der Klassen 5-10 dürfen in den Pausen und Freistunden das Schulgelände
nicht verlassen.
3.1.1 außer Unterrichtsgang Haus 2.
3.2
Während der beiden Hofpausen begeben sich alle Schüler der Stufen 5-9 auf den Hof.
Ausnahme: wetterbedingte Hauspause.
3.3
Der Zimmerwechsel erfolgt anschließend an die Hofpause.
3.4
Die Fenster bleiben in den Pausen und Freistunden angekippt oder verschlossen.
4.
Ordnung und Sauberkeit in der Schule
4.1
Jede Klasse stellt hierzu Regeln auf und legt fest, wie sie Ordnung und Sauberkeit
garantiert.
4.2
Bei der Pflege der Außenanlage unterstützen die Schüler den Hausmeister in
Abstimmung mit dem Schülerrat und den Klassenlehrern.
5.
Verhaltens- und Umgangsregeln
5.1
Alle Schüler haben sich an die speziellen Raumnutzungsordnungen (Mehrzweckhalle,
Speiseraum, Bibliothek, Toiletten, Fachräume, Turnhalle, Schülercafé usw.) zu halten.
5.2
Eine Nutzung der Medios-Technik in den Unterrichtsräumen nach Unterrichtsende ist
im Sekretariat anzumelden.
5.3
Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungstechnik ist im Unterricht
auszuschalten.
5.4
Das Werfen von Schneebällen ist wegen der Unfallgefahr untersagt.
5.5
Mutwillige Zerstörungen und auftretende Sachbeschädigungen sind von allen Schülern
anzuzeigen.
Der Verursacher muss den Schaden ersetzen.
5.6
Fundsachen sind bitte beim Hausmeister abzugeben.
6.
Nottelefon
Über das Nottelefon im Erdgeschoss des Gymnasiums ist die Nummer 110 immer
erreichbar.
Diese Hausordnung tritt ab
15.01.2014 in Kraft.
OStD Danz
(Schulleiterin)

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