Hausordnung - Gymnasium Taucha
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Hausordnung - Gymnasium Taucha
Hausordnung Geschwister-Scholl-Gymnasium Taucha Präambel Die Schüler und Lehrer des Geschwister-Scholl-Gymnasiums Taucha möchten mit dieser Hausordnung erreichen, dass gegenseitige Rücksichtnahme sowie Achtung, Höflichkeit Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände Prinzipien für alle werden. Alle pflegen miteinander einen respektvollen Umgang. 1. Geltungsbereich Die Hausordnung gilt im Schulgebäude, im Haus II/Haus III und auf dem Schulgelände. 2. Die Regelungen zu Unterrichtsbeginn und -ende 2.1. Das Schulgelände wird 7.00 Uhr geöffnet. 7.15 Uhr beginnt der Einlass und somit die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule. 2.2. Schüler, die mit Fahrrädern bzw. Krafträdern zur Schule kommen, benutzen die vorgesehenen Fahrradständer bzw. Stellplätze. Das Anlehnen der Fahrräder bzw. Krafträder an die Hauswände ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Schulgelände werden die Fahrzeuge geschoben. 2.3. Die Schüler erscheinen 5 Minuten vor Stundenbeginn im jeweiligen Zimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor. Die Oberbekleidung wird an die vorgesehenen Kleiderhaken gehängt. 2.4. Erscheint der unterrichtende Lehrer nicht im Unterrichtsraum, so sind der Klassensprecher oder sein Stellvertreter verpflichtet, dies 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat zu melden oder einen Lehrer anzusprechen. 2.5. Die Unterrichtsräume sind immer in ordentlichem Zustand zu verlassen. Nach Unterrichtsende sind im jeweiligen Zimmer alle Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten. 2.6. Die Busschüler können sich zur Überbrückung von Wartezeiten im dafür vorgesehenen Raum aufhalten. 3. Das Verhalten in den Pausen und Freistunden 3.1 Die Schüler der Klassen 5-10 dürfen in den Pausen und Freistunden das Schulgelände nicht verlassen. 3.1.1 außer Unterrichtsgang Haus 2. 3.2 Während der beiden Hofpausen begeben sich alle Schüler der Stufen 5-9 auf den Hof. Ausnahme: wetterbedingte Hauspause. 3.3 Der Zimmerwechsel erfolgt anschließend an die Hofpause. 3.4 Die Fenster bleiben in den Pausen und Freistunden angekippt oder verschlossen. 4. Ordnung und Sauberkeit in der Schule 4.1 Jede Klasse stellt hierzu Regeln auf und legt fest, wie sie Ordnung und Sauberkeit garantiert. 4.2 Bei der Pflege der Außenanlage unterstützen die Schüler den Hausmeister in Abstimmung mit dem Schülerrat und den Klassenlehrern. 5. Verhaltens- und Umgangsregeln 5.1 Alle Schüler haben sich an die speziellen Raumnutzungsordnungen (Mehrzweckhalle, Speiseraum, Bibliothek, Toiletten, Fachräume, Turnhalle, Schülercafé usw.) zu halten. 5.2 Eine Nutzung der Medios-Technik in den Unterrichtsräumen nach Unterrichtsende ist im Sekretariat anzumelden. 5.3 Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungstechnik ist im Unterricht auszuschalten. 5.4 Das Werfen von Schneebällen ist wegen der Unfallgefahr untersagt. 5.5 Mutwillige Zerstörungen und auftretende Sachbeschädigungen sind von allen Schülern anzuzeigen. Der Verursacher muss den Schaden ersetzen. 5.6 Fundsachen sind bitte beim Hausmeister abzugeben. 6. Nottelefon Über das Nottelefon im Erdgeschoss des Gymnasiums ist die Nummer 110 immer erreichbar. Diese Hausordnung tritt ab 15.01.2014 in Kraft. OStD Danz (Schulleiterin)