Altersteilzeit und Demografie für die Papierindustrie
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Altersteilzeit und Demografie für die Papierindustrie
Frankfurt, 22. Oktober 2014 Altersteilzeit und Demografie für die Papierindustrie Antwort auf den demografischen Wandel Die Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2014 einstimmig das Verhandlungsergebnis vom 16./17. Oktober 2014 bestätigt. Folgende Kerninhalte werden vereinbart: I. Erhalt und Ausgestaltung der Altersteilzeit bis 2020 und darüber hinaus betriebliche Gestaltungsspielräume zu den Aspekten: 1. Ankündigungsfrist (bis maximal 12 Monate) 2. Dauer der Altersteilzeitverhältnisse (12 Monate bis zu 6 Jahren) 3. Vereinbarungen zu besonders belasteten Arbeitnehmern II. Lebensarbeitszeit als Neugestaltung des Tarifvertrages Zeitwertkonten ab 1. Januar 2016 (Einbringung von Zeitguthaben und tariflichen Ansprüchen) III. Betriebliches Gesundheitsmanagement IV. Altersvorsorge (Erhöhung der Papierförderung) Die Inhalte Lebensarbeitszeitkonto, Gesundheitsförderung und Altersvorsorge können aus dem Finanzierungsvolumen der Altersteilzeit (5 % Überforderungsklausel) nur über eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbart werden. Bei Nicht-Einigung gilt die Auffangregelung (Altersteilzeit)! Ohne die Durchführung einer Demografie-Analyse kann die Umsetzung nicht gelingen. Diese ist vertraglich vereinbart. Die Vereinigung der Arbeitgeberverbände (VAP) und die Bundestarifkommission der IG BCE haben mit diesem Tarifvertrag neue Maßstäbe und Schwerpunkte gesetzt und sind ihrer Aufgabe als Sozialpartner der papiererzeugenden Industrie gerecht geworden. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern auf diesem Wege für die Unterstützung! V.i.S.d.P.: IG BCE, Abteilung Tarifpolitik, Frieder Weißenborn, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover Telefon 0511 7631-418; www.igbce.de; [email protected]