Altersteilzeit und Demografie für die Papierindustrie

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Altersteilzeit und Demografie für die Papierindustrie
Frankfurt, 22. Oktober 2014
Altersteilzeit und Demografie für die Papierindustrie
Antwort auf den demografischen Wandel
Die Bundestarifkommission hat in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2014 einstimmig das
Verhandlungsergebnis vom 16./17. Oktober 2014 bestätigt.
Folgende Kerninhalte werden vereinbart:
I.
Erhalt und Ausgestaltung der Altersteilzeit bis 2020 und darüber hinaus betriebliche
Gestaltungsspielräume zu den Aspekten:
1. Ankündigungsfrist (bis maximal 12 Monate)
2. Dauer der Altersteilzeitverhältnisse (12 Monate bis zu 6 Jahren)
3. Vereinbarungen zu besonders belasteten Arbeitnehmern
II. Lebensarbeitszeit als Neugestaltung des Tarifvertrages Zeitwertkonten ab
1. Januar 2016 (Einbringung von Zeitguthaben und tariflichen Ansprüchen)
III. Betriebliches Gesundheitsmanagement
IV. Altersvorsorge (Erhöhung der Papierförderung)
Die Inhalte Lebensarbeitszeitkonto, Gesundheitsförderung und Altersvorsorge können
aus dem Finanzierungsvolumen der Altersteilzeit (5 % Überforderungsklausel) nur über
eine freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbart werden.
Bei Nicht-Einigung gilt die Auffangregelung (Altersteilzeit)!
Ohne die Durchführung einer Demografie-Analyse kann die Umsetzung nicht
gelingen. Diese ist vertraglich vereinbart.
Die Vereinigung der Arbeitgeberverbände (VAP) und die Bundestarifkommission der
IG BCE haben mit diesem Tarifvertrag neue Maßstäbe und Schwerpunkte gesetzt und
sind ihrer Aufgabe als Sozialpartner der papiererzeugenden Industrie gerecht geworden.
Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern auf diesem Wege für die Unterstützung!
V.i.S.d.P.: IG BCE, Abteilung Tarifpolitik, Frieder Weißenborn, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover
Telefon 0511 7631-418; www.igbce.de; [email protected]