Minijobber - BCA OnLive

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Minijobber - BCA OnLive
1
Die
Nummer
Die Stuttgarter bAV-Lösung
für Minijobber.
Speziallösung häftigte
esc
gering­fügig B
­(Minijobber)
Ihre individualisierbaren Verkaufshilfen und ­Vorlagen
Informationsblatt Minijobs und bAV
Workshop für Geschäftspartner
Checkliste – Einrichtung bAV Minijob
Kombination DRV und bAV
Mindestlohnrechner für
geringfügig Beschäftigte
Kurzpräsentation Arbeitgeber
Kurzpräsentation Arbeitnehmer
Inhalt
Speziallösung häftigte
esc
gering­fügig B
­(Minijobber)
Sehr geehrte Geschäftspartner,
zum 1.1.2013 ändert sich für die geringfügig Beschäftigten nicht nur eine „Zahl“. Der Rahmen für
geringfügig Beschäftigte steigt von 400 auf 450 Euro. Grundsätzlich ändert sich auch die versicherungsrechtliche Systematik: Geringfügig Beschäftigte, die zum 1.1.2013 neu beginnen, sind nun grundsätzlich
rentenversicherungspflichtig. Es gibt eine Opting-Out-Möglichkeit.
Wissen, Verkaufshilfen und
Vorlagen im Überblick
Der Gesetzgeber eröffnet den Minijobbern mit der grundsätzlichen Versicherungspflicht eine bessere
Versorgung, z. B. durch:
Den Erhalt oder die Begründung des Anspruchs auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente,
Den Erhalt oder die Begründung von Ansprüchen auf Reha-Maßnahmen,
Den Ausbau des Anspruchs auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
Zeiten für die Erfüllung von 45 Pflichtjahren für die abschlagsfreie Rente mit 65
Informationsblatt Minijobs und bAV
Regelungen, Rahmenbedingungen und Vorteile
für die ­Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
und natürlich auch:
Einführungs-Workshop für Geschäftspartner
Das Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG.
Regelungen, Argumente und Vorteile für die ­
Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Für geringfügig Beschäftigte lohnt sich grundsätzlich die betriebliche Altersversorgung, wenn mit
einer Art „Muskelhypothek“ durch Mehrarbeit eine eigene Betriebsrente erwirtschaftet wird.
Der Vorteil: Die Mehrarbeit und der damit verbundene Mehrverdienst bleiben dank betrieblicher
Altersversorgung trotzdem im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung. Damit kann sich der
Arbeitnehmer als Minijobber eine eigene Altersversorgung durch Mehrarbeit aufbauen.
Checkliste – Einrichtung bAV Minijob
Formular zur Einbeziehung geringfügig Beschäftigter (Mini­
jobber) in die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung)
Es besteht auch Informationsbedarf bei den Arbeitgebern. Denn mit der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht stellt sich nun auch verschärft die Frage, ob geringfügig Beschäftigte nicht in
gleicher Weise wie Vollzeit- und „normale“ Teilzeitkräfte in der betrieblichen Altersversorgung zu
behandeln sind. Denn Teilzeit oder Rentenversicherungspflicht, die Merkmale einer geringfügigen
Beschäftigung, können nicht (mehr) als Differenzierungskriterium herangezogen werden:
Kombination DRV und bAV in einem Beispiel
Übersichtliche Beispielrechnung und Darstellung der
­Leistungsansprüche für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Wurden geringfügig Beschäftigte genauso zur betrieblichen Altersversorgung
informiert wie alle anderen Mitarbeiter?
Sind geringfügig Beschäftigte in bestehenden Versorgungsordnungen berücksichtigt?
Mindestlohnrechner für geringfügig Beschäftigte
Das Potential an geringfügig Beschäftigten ist groß – rund 7 Millionen geringfügig Beschäftigte,
die den Minijob nicht als Nebenbeschäftigung ausüben. Dieses Potential erschließt Ihnen Die Stuttgarter
bAV-Lösung für Minijobber. Wir haben Ihnen für die Ansprache von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
in der Praxis die Sachverhalte aufbereitet.
(Minijobber)
Rechner zur Überprüfung der Einhaltung eines Mindestlohns
nach Entgeltumwandlung
Gemeinsam machen wir die bAV für geringfügig Beschäftigte zur Erfolgsstory.
Herzliche Grüße
Ihre
Dr. Henriette Meissner
Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH
Individualisierbar
mit digitaler Vorlage
Arbeitgeber-Präsentation
Individualisierbare Kurzpräsentation zur überzeugenden
Erstinformation für Personalleitung und Geschäftsführung
Arbeitnehmer-Präsentation
Individualisierbare Kurzpräsentation zur Information
von geringfügig Beschäftigten (Minijobber)
Stuttgarter Info-Service
Minijobs und bAV
Informationsblatt Minijobs und bAV
Regelungen, Rahmenbedingungen und Vorteile für die
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
1. Neue Rechtslage ab dem 01.01.2013 mit vielen
Vorteilen für Minijobber
2. Für welche Minijobber macht eine bAV Sinn?
Betriebliche Altersvorsorge ist nicht für jeden Minijobber geeignet.
1.1. Neuregelung ab 01.01.2013
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit sich ein sinnvoller Anwendungsbereich für eine Altersversorgung bei Minijobbern ergibt:
Ab dem 01.01.2013 steigt die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) von 400 Euro auf
Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I bis V)
450 Euro bei gleichzeitiger automatischer Versicherungspflicht mit
Ein auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis
Verzichtsoption (Opting-Out) in der gesetzlichen Rentenversicherung
(= DRV (Deutsche Rentenversicherung)).
3. Was arbeitsrechtlich zu beachten ist
1.2. Vorteile der Minijobber ab 01.01.2013
3.1. Mögliche Geltung eines Tarifvertrages
Das bedeutet, dass die geringfügig entlohnten Beschäftigten ab dem
01.01.2013 folgende Ansprüche erwerben:
Voraussetzung einer Entgeltumwandlung bei bestehendem Tarifver-
Erstmalige Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen
trag ist, dass dieser eine entsprechende Öffnungsklausel enthält und
Rentenversicherung. Jeder Monat mit einem neuen Minijob zählt
auch auf das konkrete Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Dies ist z. B.
ab 2013 so, als ob man Pflichtbeiträge aus einem regulären Beschäfti-
bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen der Fall. Die Anwendbarkeit
gungsverhältnis gezahlt hätte. Diese werden voll auf die Wartezeiten
ist aber auch dann gegeben wenn der Arbeitgeber einem entspre-
(Mindestversicherungszeiten) angerechnet. Dies ist insbesondere für
chenden Verband angehört und der Arbeitnehmer Mitglied einer
junge Minijobber von Bedeutung, die damit die Voraussetzung von
Gewerkschaft ist. Die Anwendung eines Tarifvertrages kann sich aber
45 Versicherungsjahren für einen abschlagsfreien Rentenbezug
auch dann ergeben, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt
erfüllen können.
wird, dass dieser gelten soll. Vor allem in Vordrucken können solche
Erhöhung der Ansprüche aus der DRV bei vorheriger Versicherungs-
Klauseln enthalten sein.
pflicht.
Ansprüche aufgrund Erwerbsminderung aus der DRV, wenn die
3.2. Keine Unterschreitung des Mindestlohns
allgemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt ist und in
den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre
Grundsätzlich darf es durch eine Zusage auf bAV nicht zu einer Unter-
mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
schreitung eines tariflichen Mindestlohns kommen. Allgemeinverbind-
belegt sind.
liche Mindestlohntarifverträge bestehen z. B. in den Branchen des
Ggf. Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen aus der DRV, wenn
Baugewerbes, Elektro- oder Maler- und Lackiererhandwerks. Liegt
in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung mindestens sechs
kein allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifvertrag vor, so können
Monate Pflichtbeiträge in die DRV eingezahlt wurden, oder nach
regional gültige Tarifverträge Regelungen zum Mindestlohn enthalten.
Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren. Wartezeiten sind z. B. die
Die meisten Tarifverträge lassen eine Unterschreitung des Mindest-
Zeiten, in denen Beiträge gezahlt wurden bzw. Zeiten, in denen
lohns nach einer Entgeltumwandlung nicht zu (z. B. Baubranche).
Rentenanwartschaften erworben wurden, z. B. Kindererziehungs-
Aber auch wenn kein Mindestlohn durch Tarifvertrag festgelegt ist,
zeiten.
muss die Grenze des § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) beachtet werden.
Ein eigenständiges Recht auf Inanspruchnahme der Riesterförderung.
Nach regelmäßiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist ein Arbeits-
Ein Recht auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG.
lohn sittenwidrig, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel
eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise
1.3. Übergangsregelungen von der alten zur neuen
Rechtslage
gezahlten Tariflohns erreicht (BAG 5 AZR 436/08). Falls es keinen anwendbaren Tariflohn gibt, richtet sich die Üblichkeit nach dem üblichen
regionalen Lohnniveau.
Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 01.01. 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin. Eine
Ausnahme besteht dann, wenn der Lohn über 400 Euro steigt. Das
bedeutet, dass bei einem Minijob welcher vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurde und auf einen Betrag von mehr als 400 Euro und
weniger als 450,01 Euro angehoben wird, die neue Rechtslage gilt.
SIS 6.3.152 – Stand 01/13 Stuttgarter Lebensversicherung a. G.
Tipp!
Dieses Informationsblatt erhalten Sie von Ihrem Maklerbetreuer
der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Einführungs-Workshop für Geschäftspartner
Regelungen, Argumente und Vorteile für die ­
Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Betriebliche Altersversorgung
für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Spezialisierungsworkshop für Geschäftspartner.
Übersicht
Inhalt
1.
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
2.
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
aus Arbeitgeberperspektive
5.
Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
2
Übersicht
Übersicht
1.
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Zielgruppe Minijobber:
Fünf Branchen stellen die Mehrheit aller Minijobs
Mit gezielter Ansprache von Minijobbern erschließt sich ein weiterer bAV-Markt
für Sie.
Wirtschaftszweig (Abteilung)
Minijobber
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
935.987
Gastronomie
658.372
Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau
522.886
Gesundheitswesen
419.509
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
286.680
Die Minijob-Zentrale: „Aktuelle Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, I. Quartal 2011”
Haben Sie die branchentypischen Bedürfnisse und Argumente von Arbeitgebern
erfasst, wird die bAV-Beratung weiterer Kunden (fast) zum Selbstläufer.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
1.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3
Übersicht
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
1.
5
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Zielgruppe Minijobber:
Ihr großes Marktpotenzial mit kleinem Einkommen
Zielgruppe Minijobber: Arbeitgeber setzten auf den
pauschalisierten Mehrwert (Regelungen vor 2013)
Fast ein Fünftel aller Beschäftigten in Deutschland sind sogenannte Minijobber.
Der besondere Sozialversicherungsstatus machte Minijobs für AG attraktiv.
Rund 7 Millionen Menschen arbeiten
als geringfügig Beschäftigte, davon
4,9 Millionen hauptberuflich*.
Bisher profitierten Minijobs bis zur
Verdienstgrenze von 400 Euro von
einer weitest gehenden
Sozialversicherungsfreiheit.
Etwa 50 Prozent aller Minijobs gelten als
langfristige Arbeitsverhältnisse.
Lediglich ein Pauschalbeitrag zur
Kranken- und Rentenversicherung
wurde fällig.
Knapp zwei Drittel aller Minijobber sind
Frauen** mit ohnehin geringerer Altersversorgung.
Arbeitgeber
Minijobber
vor 2013 i.d.R. bis zu
40 Monatsarbeitsstunden
Bis zu 25%
Sozialversicherungspauschale
Keine
Abgaben
Bundesknappschaft
* Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Minijobzentrale 2012
** Quelle: BMFSFJ, “Frauen im Minijob”, 2012
Längst sind Minijobber keine Randerscheinung des Arbeitsmarkts mehr – mit der
Minijob-Lösung können Sie in einem weiteren Markt beachtliche Erfolge erzielen.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
vor 2013: 400 € Monatseinkommen
Die niedrigere Sozialabgabenlast galt für die meisten Arbeitgeber als wichtigstes
Argument für die Anstellung in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
4
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
6
Übersicht
1.
Übersicht
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Auch für Geringverdiener:
Vorsorge soll sich lohnen
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Sprecher für Rentenpolitik, Bündnis 90/Die Grünen
Quelle: www.gruene-bundestag.de/?id=389791
SPD
Wichtig ist, dass eigene Rentenansprüche und Eigenvorsorge nicht
voll auf die Garantierente
angerechnet werden. Das ist eine
Frage der Gerechtigkeit und der
ökonomischen Vernunft.
Quelle: „Eckpunkte für ein Konzept zur Bewältigung der rentenpolitischen Herausforderungen“
www.spd.de/linkableblob/75974/data/20120911_entwurf_rentenkonzept.pdf
Rentenempfänger dürfen nicht nach lebenslanger
Versicherungs- und Beitragszeit lediglich das gleiche Niveau
der Altersversorgung erhalten wie ihn Menschen ohne jede
Versicherungs- und Beitragszeit als Sozialhilfe erhalten.
Auch unter erschwerten demografischen Bedingungen kann
ein geringverdienender Arbeitnehmer, der ein Leben lang
arbeitet und vorsorgt, künftig davon ausgehen,
dass seine Rente über dem Niveau der Grundsicherung
liegen wird und ihm der Gang zur Grundsicherungsbehörde
erspart bleibt.
Wer privat vorsorgt, muss davon
auch profitieren.
Rainer Brüderle, Fraktionschef FDP
Quelle: www.fdp.de/Private-Vorsorgestaerken/3675c551/index.html
Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Quelle: www.cducsu.de/Titel__rentenbeschluss_verbessert_schutz_langjaehriger_arbeitnehmer_vor_armut_im_alter/
TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__23522/Inhalte.aspx)
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
7
Übersicht
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
2.
9
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Inhalt
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Die Minijob-Neuerungen ab 2013 im Überblick
1.
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Seit dem 01. Januar 2013 gelten neue, veränderte gesetzliche Grundlagen.
2.
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte
(Minijobber)
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
aus Arbeitgeberperspektive
5.
Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung
Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte
Beschäftigungen (Minijobs) steigt von 400 Euro
auf 450 Euro.
Minijobber, die nach dem 01. Januar 2013
ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
aufnehmen oder deren Verdienst auf über
400 Euro aber nicht mehr als 450 Euro steigt,
unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
(= DRV/Deutsche Rentenversicherung).
1
Gesetzliche Rente
Minijob
Pflichtversicherung
Die neuen Regelungen legen den Grundstein für eine lohnenswerte Vorsorge und
nennenswerten Vorteilen.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
8
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
10
Übersicht
2.
Übersicht
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Einführung der Rentenversicherungspflicht
Inhalt
Neue Minijob-Verhältnisse unterliegen automatisch der Versicherungspflicht.
1.
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
2.
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
aus Arbeitgeberperspektive
5.
Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung
3,9 % vom Bruttolohn für DRV
Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 2013
einen Minijob antreten oder deren Verdienst
bis zu 450 € Monatseinkommen
auf über 400 Euro aber nicht mehr als
450 Euro erhöht wird, unterliegen
Minijobber
automatisch der Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber
Minijobber müssen somit einen geringen
Eigenanteil (derzeit 3,9 % des Bruttolohns)
an die DRV leisten.
Minijobber können sich jedoch auf Antrag
von der Rentenversicherungspflicht befreien
lassen ("Opting-Out").
i.d.R. bis zu 45 Monatsarbeitsstunden
Bis zu 25 % Sozialversicherungspauschale
Bundesknappschaft
Mit dem Wissen um die gesetzlichen Neuregelungen stellen Sie im Beratungsgespräch Ihre Themen-Kompetenz unter Beweis.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
2.
11
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
13
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
14
Übersicht
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Erstmalige Ansprüche bilden die Basis für Vorsorge
Mit dem geringen Eigenbeitrag sichern sich Minijobber Leistungen der DRV.
Erstmalige Begründung bzw. Erhöhung
von Anwartschaften auf Altersrente.
Erstmalige Begründung bzw. Erhalt von
Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente.
Erstmalige Begründung bzw. Erhalt von
Ansprüchen auf Reha-Maßnahmen.
Erfüllung bzw. Erhöhung von
Pflichtzeiten – besonders wichtig für
langjährig Versicherte.
Ansprüche auf Altersrente
Ansprüche auf EWR
Ansprüche auf Reha
Erfüllung Pflichtzeiten
Informieren Sie über die Vorteile des geringen Eigenbeitrags zur gesetzlichen
Rentenversicherung – als Beitrag zu einer soliden Absicherung und Altersvorsorge.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
12
Übersicht
3.
Übersicht
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
Mehrwert Minijob:
Mit Eigenleistung Vorsorge schaffen
Minijobben fürs Alter:
Gesetzliche Rente + Betriebsrente = Solide Vorsorge
Mehrarbeit kann in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Gesetzliche Rentenansprüche plus Entgeltumwandlung plus rechnen sich.
Minijobber profitieren von der
Möglichkeit, eine eigene Betriebsrente
aufbauen zu können.
Arbeitgeber profitieren von der
Möglichkeit, Minijobber Mehrarbeit
leisten lassen zu können, ohne auf den
bevorzugten SV-Status der
Arbeitnehmer zu verzichten.
2
1
Betriebsrente
Gesetzliche Rente
Mehrarbeit
3.
Mehrarbeit
Pflichtversicherung
betriebliche
Altersvorsorge
Solide Vorsorge, die sich lohnt.
Wer auf 3,9 % des Bruttolohns (Beitrag zugunsten Pflichtversicherung in DRV)
verzichtet und die bAV durch Mehrarbeit aufbaut, sichert sich als Minijobber einen
soliden Gesamt-Rentenanspruch.
Informieren Sie Minijobber und Arbeitgeber über die bAV als Möglichkeit für mehr
Rente ohne Verlust des vorteilhaften Minijob-Status.
Übersicht
Betriebsrente
Minijob
betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
2
15
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
Mehrwert Minijob:
Mit Eigenleistung Vorsorge schaffen
Minijobben fürs Alter:
Mehrarbeit und DRV-Pflicht als Rentenverstärker
Mehrarbeit kann in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Entgeltumwandlung und DRV sorgen unterm Strich für solide Mehr-Vorsorge.
Heute
Durch die Umwandlung von Mehrarbeit zur betrieblichen Altersvorsorge wird eine
eigene Betriebsrente aufgebaut.
mit 67:
10 Stunden Mehrarbeit
Entgeltumwandlung
Bis zu 407,35 € Rente*
Im Rahmen der Entgeltumwandlung
können zusätzliche Vergütungen im
Minijobstatus realisiert werden.
* Ansprüche aus der DRV
(bei Rentenversicherungspflicht d.h.
kein Opting-Out) plus Ansprüche aus
einer Direktversicherung**
17
Der ausgezahlte Lohn bleibt unter 450 Euro und damit im Minijob-Status.
Das (bisherige) Nettoeinkommen bleibt dabei fast gleich – der Mehrwert fließt direkt
in die eigene Zukunftssicherung.
** Endalter 67, Versorgungsbeitrag 100 Euro/Monat, 5 Jahre Rentengarantiezeit, dynamische Rente. Die in der Gesamtrente aus der Direktversicherung berücksichtigten Überschussanteile sind nicht garantiert
und werden von Jahr zu Jahr neu ermittelt. Insofern kann die Leistung geringer aber auch höher ausfallen. Die Überschusssätze hängen von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung der
Sterblichkeit sowie den Kosten ab. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggfalls bis 4 % der BBG (2013: 2.784 € p.a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22
Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen
Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
Eröffnen Sie Minijobbern in Ihrer Beratung vor allem die Perspektive auf eine
bessere Absicherung im Alter – trotz geringfügiger Beschäftigung.
Informieren Sie Minijobber und Arbeitgeber über die bAV als Möglichkeit für mehr
Rente ohne Verlust des vorteilhaften Minijob-Status.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
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Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
18
Übersicht
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
Übersicht
Minijobben fürs Alter:
Mehrarbeit und DRV-Pflicht als Rentenverstärker
Entgeltumwandlung und DRV sorgen unterm Strich für solide Mehr-Vorsorge.
Arbeitszeit
45 Std.
Gehalt
./. Versorgungsbeitrag
SV-pflichtiges Gehalt
./. Abgaben AG
Betriebsausgabe AG
Lohnkosten pro Std.
Sozialversicherungsbeiträge AN
Nettogehalt AN
Anspruch AN DRV ca.*
Anspruch AN Direktversicherung**
Rentenansprüche gesamt
450,00 €
450,00 €
139,46 €
589,46 €
13,10 €
17,55 €
432,45 €
142,40 €
142,40 €
55 Std.
55 Std.
550,00 €
550,00 €
100,00 €
450,00 €
550,00 €
139,46 €
106,72 €
689,46 €
656,72 €
12,54 €
11,94 €
17,55 €
80,25 €
432,45 €
469,75 €
142,40 €
174,00 €
264,95 € 407,35 €
174,00 €
Berechnungsgrundlage
* Das Beispiel beruht auf einer Schätzung (Eintrittsalter 35 Jahre und
Renteneintrittsalter 67 Jahren) für AN, welche bisher keine Rentenentgeltpunkte bei
Beginn der Tätigkeit am 01.01.2013 erworben haben. Berechnung auf Basis von 4,45
EUR (bzw. 5,4374 EUR) Rentenanspruch pro Monat bei Rentenversicherungspflicht
und 3,50 EUR bei Ausübung der Verzichtsoption. 4,45 EUR = (5.400 EUR/34.071
EUR = 0,1585 EP x 28,07 EUR (Wert eines Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012)
bzw. 5,4374 EUR = (6.600 EUR/34.071 EUR = 0,19371 EP x 28,07 EUR (Wert eines
Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012)).
Hochrechnung der DRV Ansprüche:
4,45 € x 32 Jahre = 142,40 € bzw. 5,4374 € x 32 Jahre = 174,00 €
** Tarif 38, Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn 67 Jahre, Versorgungsbeitrag 100
EUR/Monat, dynamische Rente, 5 Jahre Rentengarantiezeit.
Die in der Gesamtrente der Direktversicherung berücksichtigten Überschussanteile
sind nicht garantiert und werden von Jahr zu Jahr neu ermittelt. Insofern kann die
Leistung geringer aber auch höher ausfallen. Die Überschusssätze hängen von der
Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung der Sterblichkeit sowie der Kosten
ab.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggfalls bis 4 % der BBG (2013:
2.784 EUR p. a.).
Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in
vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in
einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und
Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen
Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
Eröffnen Sie Minijobbern in Ihrer Beratung vor allem die Perspektive auf eine
bessere Absicherung im Alter – trotz geringfügiger Beschäftigung.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
19
Übersicht
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
4.
21
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
Inhalt
Neuer Status für Minijobber:
Worauf Arbeitgeber in Zukunft achten sollten
1.
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Der neue Minijob-Status bringt auch für Arbeitgeber Veränderungen mit sich.
2.
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
aus Arbeitgeberperspektive
5.
Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung
Durch die Rentenversicherungspflicht
nähern sich Minijobber dem Status von
Teilzeitbeschäftigten an.
Versicherungspflicht bedeutet auch (und
vor allem) Recht auf Entgeltumwandlung
nach § 1a BetrAVG.
„Sonderbehandlungen“ von Minijobbern
(gegenüber Teil-/Vollzeitangestellten)
durch den AG sind nicht (mehr) erlaubt.
Fragen Sie bei Arbeitgebern stets direkt nach, ob sie Minijobber in der betrieblichen
Altersvorsorge berücksichtigen.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
20
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
22
Übersicht
4.
Übersicht
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
Fundierte Fragen als Türöffner:
So sensibilisieren Sie Arbeitgeber im Gespräch
Fundierte Fragen als Türöffner:
So sensibilisieren Sie Arbeitgeber im Gespräch
Vergegenwärtigen Sie dem Arbeitgeber mit einfachen Fragen die neuen
Herausforderungen.
Vergegenwärtigen Sie dem Arbeitgeber mit einfachen Fragen die neuen
Herausforderungen.
?
Berücksichtigen Sie
Minijobber schon in Ihrer
Versorgungsordnung?
!
§ 4 TzBfG (Auszug) Verbot der
Diskriminierung:
„(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter
behandelt werden als ein vergleichbarer
vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei
denn, dass sachliche Gründe dies
rechtfertigen.“
?
Arbeitgeber sind gut beraten, Minijobber in
bestehende Versorgungsordnungen
einzubeziehen, wenn keine anderen
objektiven Abgrenzungskriterien vorhanden
sind. Das gilt insbesondere bei
Arbeitgeberleistungen (§ 4 TzBfG - Teilzeit
und Befristungsgesetz).
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
4.
Haben Sie in der
Vergangenheit nur
Minijobbern eine
arbeitgeberfinanzierte
Versorgung gewährt?
!
Arbeitgeber sollten keine
arbeitgeberfinanzierten Sonderleistungen
nur für Minijobber bieten, wenn keine
anderen objektiven Abgrenzungskriterien
vorhanden sind.
Stellen Sie die richtige Versorgung von Minijobbern in den Kontext der Versorgung
anderer Mitarbeiter und unterstützen Sie so den Arbeitgeber.
23
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
Fundierte Fragen als Türöffner:
So sensibilisieren Sie Arbeitgeber im Gespräch
Neuer Status für Minijobber:
Hinweise und Tipps für die Praxisumsetzung
Vergegenwärtigen Sie dem Arbeitgeber mit einfachen Fragen die neuen
Herausforderungen.
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in Zusammenhang mit einer
betrieblichen Altersvorsorge sollte dokumentiert werden.
?
Informieren Sie
Mitarbeiter in Ihrem
Unternehmen über die
bAV? Sind dabei auch
Minijobber umfasst?
!
Grundsätzlich gibt es keine allgemeine
Pflicht die Mitarbeiter über bAV zu
informieren. Aber wenn zur bAV informiert
wird, dann richtig und für alle Mitarbeiter auch Minijobber.
25
Minijobber haben die Möglichkeit, sich
von der neuen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen („Opting-Out“).
Dieser Verzicht sollte im Interesse des
Arbeitgebers eindeutig dokumentiert und
zu den Personalakten genommen
werden.
Hinweis für den Arbeitgeber:
Formulare und Anträge zu Minijobs im gewerblichen Bereich
stehen unter www.minijob-zentrale.de zur Verfügung.
Die Stuttgarter versorgt Sie mit Formularvorlagen – so können Sie eine
haftungsarme Dokumentation gewährleisten.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
24
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
26
Übersicht
4.
Übersicht
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
Neuer Status für Minijobber:
Hinweise und Tipps für die Praxisumsetzung
Inhalt
Die bAV für Minijobber unterliegt im Übrigen den bekannten bAV-Regeln.
1.
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Sinnvollerweise sollte auch das geringfügige Beschäftigungsverhältnis
für die bAV grundsätzlich auf Dauer ausgelegt sein.
2.
Gesetzliche Regelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3.
Das Prinzip „Mehrarbeit für mehr Rente“
Voraussetzung für die bAV als Direktversicherung ist das Bestehen
eines ersten Beschäftigungsverhältnisses (Steuerklasse I bis V).
4.
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
aus Arbeitgeberperspektive
Tarifvertragliche Regelungen sind ggf. zu beachten (z.B. Mindestlöhne).
Werden tarifvertragliche Reglungen missachtet, gilt die
bAV-Vereinbarung als nichtig.
5.
Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung
Verstehen Sie zahlreichen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen als Chance
und bringen Sie sich und Ihre Beratungsleistung als clevere Lösung ins Gespräch.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
4.
27
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Die bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) aus Arbeitgeberperspektive
29
%. Die Stuttgarter Vertriebsunterstützung
Vertriebsunterstützung und Verkaufshilfen für die
Zielgruppe geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Neuer Status für Minijobber:
Hinweise und Tipps für die Praxisumsetzung
Die bAV für Minijobber unterliegt im Übrigen den bekannten bAV-Regeln.
Für Arbeitsverhältnisse unter Familienangehörigen müssen gesetzliche
Besonderheiten beachtet werden:
Die Existenz eines steuerlich anerkannten Arbeitsvertrags ist rechtsverbindliche
Voraussetzung für die Anwendung der bAV bei Familienangehörigen.
Ihre Verkaufshilfen und Vorlagen:
• Informationsblatt Minijobs und bAV
• Workshop für Geschäftspartner
• Checkliste – Einrichtung bAV Minijob
• Kombination DRV und bAV
• Mindestlohnrechner für geringfügig Beschäftigte
• Kurzpräsentation Arbeitgeber
• Kurzpräsentation Arbeitnehmer
Ein objektiver Fremdvergleich mit „normalen“, nicht verwandten Arbeitnehmern im
Unternehmen gewährleistet eine Gleichbehandlung – und ist daher zu beachten.
Ggf. ist die sogenannte Überversorgungsgrenze (75 %) zu beachten.*
* Bei der Entgeltumwandlung entfällt nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Prüfung der Angemessenheit der Altersversorgung (BFH vom 10.06.2008, VII R 68/06).
Übersichtlich als Booklet erhältlich.
Arbeitgeber sollten sich in/bei Zweifels- und Sonderfällen an Ihren rechtlichen oder
steuerlichen Berater wenden, um eine korrekte Abwicklung zu sichern.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
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Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
30
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Kontakt:
Fragen & Wünsche zur bAV in
Ihrem und für Ihr Unternehmen?
Ich informiere Sie gern.
Martin Mustermaklerbetreuer
Musterstraße 100
10000 Musterstadt
Telefon
Telefax
Mobil
[email protected]
www.stuttgarter.de
Übersicht
Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der
Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen.
Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die
Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten
nicht begründet.
Copyright by Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.
Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise,
bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.
Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
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Tipp!
Diese Präsentation erhalten Sie von Ihrem Maklerbetreuer
der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Dateiname: Präsentation GP bAV - Workshop Minijobber
Anlage zum Erfassungsbogen zur Einbeziehung geringfügig Beschäftigter
(Minijobber) in die betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung)
Beispiel
Checkliste – Einrichtung bAV Minijob
Minijobber: Kombination DRV und bAV
HINWEIS: Diese Checkliste kann eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht ersetzen und stellt daher eine reine Orientierungshilfe dar.
Je nach individuellem Status bei der gesetzlichen Versicherung kann die Pflichtversicherung sinnvoll sein:
Berechnungsgrundlage: 35 Jahre, Renteneintrittsalter 67 Jahren, bisher keine Rentenentgeltpunkte bei Beginn der Tätigkeit am
1. Januar 2013 vorhanden.
Tarifvertrag / Mindestlohn
Minijob
Anwendbarkeit eines Tarifvertrages zur betrieblichen
Altersvorsorge mit Öffnungsklausel
Pflichtversicherung
Mehrarbeit
betriebliche
Altersvorsorge
Wenn ja, welcher Tarifvertrag
Anwendbarkeit eines Mindestlohntarifvertrages
Leistungsanspruch
Wenn ja, welcher Mindestlohntarifvertrag
Wenn ja, Höhe des tariflichen Mindestlohns
Das Entgelt wird nicht durch einen Tarifvertrag geregelt,
welcher örtliche Tarifvertrag ist vergleichbar?
Hinweis: Liegt keine tarifliche Regelung zur Lohnhöhe vor, bildet das Kriterium der Sittenwid­
rigkeit der Lohnhöhe die Grenze. Als Orientierungsmaßstab gilt ein vergleichbarer Tarifvertrag.
Nach regelmäßiger Rechtsprechung ist ein Arbeitslohn sittenwidrig, der um mehr als ein
Drittel unter dem ortsüblichen Entgelt für eine vergleichbare Tätigkeit liegt.
Grundanspruch auf Leistungen aus
der gesetzlichen Rentenversicherung
Erstmalige Begründung von
Anwartschaften in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Örtlicher Tarifvertrag
Wenn ja, Höhe des Mindestlohns nach
vergleichbarem Tarifvertrag
Soll die erhöhte Stundenzahlung für eine betriebliche
Altersvorsorge genutzt werden?
Wenn ja, wie hoch ist der Stundenlohn
nach der Erhöhung?
Wenn ja, war der Minijob bereits vor dem 1. Januar 2013
versicherungsfrei in der Rentenversicherung?
Soll das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt bei einem Minijob
welcher vor dem 1. Januar 2013 abgeschlossen wurde auf einen Betrag
von mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro angehoben werden?
Hinweis: Durch die Erhöhung der Stundenzahl und anschließende Verwendung für die bAV
darf der tarifliche Mindestlohn oder die Lohnhöhe nach einem vergleichbaren Tarifvertrag
nicht unterschritten werden. Der Mindestlohn muss nach der Entgeltumwandlung erreicht
werden. Eine Unterschreitung führt zur Nichtigkeit der gesamten bAV Vereinbarung.
Ggf. Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung
Hinweis: Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der
Rentenversicherung waren, bleiben es auch weiterhin. Eine Ausnahme besteht dann, wenn
der Lohn über 400 € steigt.
Hinweis: Für das alte Beschäftigungsverhältnis gilt nach dem 31.12.2012 das neue Recht. Dann
tritt bei dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversiche­
rung ein. Es sei denn, der Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Pensionär.
Der Minijobber kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Rentenanspruch
Arbeitsverhältnis
Vorliegen eines auf Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses.
Besonderheiten bei mitarbeitenden Ehegatten
Bei Verträgen mit Ehegatten: Vorliegen eines steuerlich
anerkannten Arbeitsverhältnisses.
Bei Entgeltumwandlung entfällt nach der Rechtsprechung des Bundes­
finanzhofs (BFH vom 10.06.2008, VIII R 68/06) regelmäßig die Prüfung
der Angemessenheit.
Bei arbeitgeberfinanzierter Versorgung: Zusätzliche
Prüfung der 75 % Grenze anhand der Aktivbezüge im
Sinne des § 2 LStDV.
Hinweis: Betriebliche Altersvorsorge ist nur möglich, wenn sich das Arbeitsverhältnis eindeutig
und klar von der freiberuflichen Tätigkeit trennen lässt. Anhaltspunkt für eine freiberufliche
Tätigkeit ist beispielsweise die Weisungsfreiheit.
Hinweis: Keine Scheinarbeitsverhältnisse. Kriterien für ein steuerlich anerkanntes Arbeitsver­
hältnis, z.B. Ehegatte wie fremde Arbeitskraft im Betrieb eingegliedert, Weisungsgebunden­
heit des Ehegatten, Ehegatte kann Arbeitszeit nicht frei bestimmen, Vergütung entspricht der
Üblichkeit, Ehegatte wirkt nicht an der Führung des Betriebs mit.
mit bAV
ohne bAV
450,00 €
550,00 €
–
– 100,00 €
–
SV­pflichtiges Gehalt
450,00 €
450,00 €
550,00 €
17,55 €
17,55 €
80,25 €
Nettogehalt AN
432,45 €
432,45 €
469,75 €
Anspruch AN DRV ca.*
142,40 €
142,40 €
174,00 €
–
264,95 €
–
142,40 €
407,35 €
174,00 €
Anspruch AN Direktversicherung**
Vorliegen eines ersten Dienstverhältnisses (Lohnsteuerklasse I-V).
Pflichtversicherung
Entgeltumwandlung
Gehalt
Hinweis: Ist dies der Fall dann bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann
sich nicht befreien lassen.
Sozialversicherungsbeiträge
Geringfügig Beschäftigter ist zusätzlich freiberuflich bei
demselben Arbeitgeber tätig.
Ggf. Erhalt der Altersrente
bei Berufsunfähigkeit
bei Einschluss einer entsprechenden
Zusatzversicherung
(Beitragsbefreiung bei BU)
Ansprüche aufgrund
Erwerbsminderung aus der
gesetzlichen Rentenversicherung
Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht gewünscht?
Wurden in der Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013
Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt?
Anspruch auf zusätzliche
Altersrentenleistungen
Erhalt der Ansprüche aus der
gesetzlichen Rentenversicherung
bei vorheriger Versicherungspflicht
Sozialversicherungsverhältnis
Besteht ein Minijob Arbeitsverhältnis, welches vor dem 01.01.2013
abgeschlossen wurde?
Anspruch auf Leistungen aus
der betrieblichen Altersversorgung
(Direktversicherung)
Rentenanspruch
gesamt
550,00 €
* Das Beispiel beruht auf einer Schätzung (Eintrittsalter 35 Jahre und Renteneintrittsalter 67 Jahren) für AN, welche bisher keine Rentenentgeltpunkte bei Beginn
der Tätigkeit am 01.01.2013 erworben haben.Berechnung auf Basis von 4,45 € (bzw. 5,4374 €) Rentenanspruch pro Monat bei Rentenversicherungspflicht und
3,50 € bei Ausübung der Verzichtsoption. 4,45 € = (5.400 €/34.071 € = 0,1585 EP x 28,07 € (Wert eines Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012) bzw. 5,4374 € =
(6.600 €/34.071 € = 0,19371 EP x 28,07 € (Wert eines Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012)).
** Tarif 38, Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn 67 Jahre, Versorgungsbeitrag 100€/Monat, dynamische Rente, 5 Jahre Rentengarantiezeit.
Hinweis: Lohnbestandteile nach § 2 LStDV sind Gehalt (abzüglich einer bestehenden Entgelt­
umwandlung), Urlaubs­ und Weihnachtsgeld, Arbeitgeberbeiträge für Direktversicherung,
Arbeitgeberbeiträge für Pensionskasse, Arbeitgeberbeiträge für Pensionsfonds, Zukunftssiche­
rungsleistungen, Sachzuwendungen, Tantieme (Durchschnitt der letzten fünf Jahre), Arbeit­
geberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Zu den Versorgungsleistungen zählen: Eine
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung laut Rentenbescheid, Betriebsrenten (Anrech­
nung erfolgt z.B. bei einer Kapitalleistung aus Direktversicherung mit 1/10 der Versicherungs­
leistung zzgl. 1/10 der bereits erreichten Überschüsse als Jahresbetrag einer Rente).
Die in der Gesamtrente aus der Direktversicherung berücksichtigten Überschussanteile sind nicht garantiert und werden von Jahr zu Jahr neu ermittelt. Insofern
kann die Leistung geringer aber auch höher ausfallen. Die Überschusssätze hängen von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung der Sterblichkeit sowie
der Kosten ab.
Steuer­ und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggfalls bis 4 % der BBG (2013: 2.784 € p. a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach
§ 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche
Kapital­ und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
Tipp!
Diese Formulare erhalten Sie von Ihrem Maklerbetreuer
der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Mindestlohnrechner für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Rechner zur Überprüfung der Einhaltung eines
Mindestlohns nach Entgeltumwandlung
Tipp!
Diesen Mindestlohnrechner erhalten Sie von Ihrem Maklerbetreuer
der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Dateiname:Mindestlohnrechner
Arbeitgeber-Präsentationen
Individualisierbare Kurzpräsentation zur überzeugenden
Erstinformation für Personalleitung und Geschäftsführung
Präsentation für Arbeitgeber
Platz für Logo
Vermittler
Individuelles Versorgungskonzept
Empfehlungen und Berechnungen zur betrieblichen
Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
in Ihrem Unternehmen.
Ich informiere und unterstütze Sie als Arbeitgeber
in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.
Übersicht
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
2
Übersicht
Übersicht
Inhalt
1.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – gesetzliche Rahmenbedingungen
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber):
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
1.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
gesetzliche Rahmenbedingungen
2.
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
3.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
Umsetzung in Ihrem Unternehmen
4.
Entscheidungen und nächste Schritte
Die bAV setzt das "Recht auf Entgeltumwandlung"
Ihrer Angestellten bequem für Sie um.
Im Rahmen einer Infoveranstaltung und
Einzelgesprächen unterstütze ich Sie bei der
Einrichtung der bAV.
Gemeinsam dokumentieren wir die Umsetzung mit jedem
Mitarbeiter für Ihre Personalakten.
Mit der Direktversicherung setzen wir auf den im Betriebsrentengesetz formulierten
Standard in der betrieblichen Altersversorgung – auch für Ihre Minijobber.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
1.
3
Übersicht
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – gesetzliche Rahmenbedingungen
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber):
Als Arbeitgeber haben Sie durch die bAV einen Mehrwert
Das Muss
Ihr Plus
Auch Minijobber haben im
Rahmen der betrieblichen
Altersversorgung einen
Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Die bAV ermöglicht Mehrarbeit für Minijobber ohne
Verlust des günstigen SVStatus.
1.
5
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Minijob-Lösung in der bAV:
Aus „keine Chance“ wird „eine Chance“ auf Mehrarbeit
Das vorteilhafte Modell für Minijobs setzt
klare Lohngrenzen.
Dabei wollen vielleicht auch Sie Ihre
Minijobber mehr arbeiten lassen – und
ihnen dafür mehr bezahlen.
Sie erhalten ein leistungsstarkes Instrument zur
Mitarbeitermotivation und
-bindung.
Aber jenseits der
Geringfügigkeitsgrenze wird das
Beschäftigungsverhältnis für Sie
unattraktiv.
Verstehen Sie die betriebliche Altersvorsorge als gute Gelegenheit, Mehrarbeit bei
Minijobbern ohne SV-Nachteile zu ermöglichen.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
vor 2013: 400 € Monatseinkommen
Arbeitgeber
Minijobber
vor 2013 i.d.R. bis zu
40 Monatsarbeitsstunden
Bis zu 25%
Sozialversicherungspauschale
Keine
Abgaben
Bundesknappschaft
Mittels der bAV durch Entgeltumwandlung eröffnen Sie sich und Ihren Minijobbern
die Möglichkeit auf Mehrarbeit, die sich für beide Seiten richtig lohnt.
4
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
6
Übersicht
1.
Übersicht
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – gesetzliche Rahmenbedingungen
1.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – gesetzliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Die Minijob-Neuerungen ab 2013 im Überblick
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Erstmalige Ansprüche bilden die Basis für Vorsorge
Seit dem 01. Januar 2013 gelten neue, veränderte gesetzliche Grundlagen.
Mit dem geringen Eigenbeitrag sichern sich Minijobber Leistungen der DRV.
Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte
Beschäftigungen (Minijobs) steigt von 400
Euro auf 450 Euro.
Minijobber, die nach dem 01. Januar 2013
ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
aufnehmen oder deren Verdienst auf über
400 Euro aber nicht mehr als 450 Euro steigt,
unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
(= DRV/Deutsche Rentenversicherung).
Erstmalige Begründung bzw. Erhöhung
von Anwartschaften auf Altersrente.
1
Erstmalige Begründung bzw. Erhalt von
Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente.
Gesetzliche Rente
Minijob
Erfüllung bzw. Erhöhung von
Pflichtzeiten – besonders wichtig für
langjährig Versicherte.
Die neuen Regelungen legen den Grundstein für eine lohnenswerte Vorsorge und
nennenswerten Vorteilen.
Übersicht
1.
Ansprüche auf EWR
Erstmalige Begründung bzw. Erhalt von
Ansprüchen auf Reha-Maßnahmen.
Pflichtversicherung
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Ansprüche auf Altersrente
Ansprüche auf Reha
Erfüllung Pflichtzeiten
Der geringe Eigenbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung hat für Minijobber
Vorteile: Als Beitrag zu einer soliden Absicherung und Altersvorsorge.
7
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – gesetzliche Rahmenbedingungen
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Einführung der Rentenversicherungspflicht
Inhalt
Neue Minijob-Verhältnisse unterliegen automatisch der Versicherungspflicht.
1.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
gesetzliche Rahmenbedingungen
2.
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
3.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
Umsetzung in Ihrem Unternehmen
4.
Entscheidungen und nächste Schritte
3,9 % vom Bruttolohn für DRV
Arbeitnehmer, die nach dem 01. Januar 2013
einen Minijob antreten oder deren Verdienst
bis zu 450 € Monatseinkommen
auf über 400 Euro aber nicht mehr als 450
Euro erhöht wird, unterliegen automatisch
Arbeitgeber
Minijobber
der Rentenversicherungspflicht.
Minijobber müssen somit einen geringen
Eigenanteil (derzeit 3,9 % des Bruttolohns)
an die DRV leisten.
Minijobber können sich jedoch auf Antrag
von der Rentenversicherungspflicht befreien
lassen ("Opting-Out").
9
i.d.R. bis zu 45 Monatsarbeitsstunden
Bis zu 25 % Sozialversicherungspauschale
Bundesknappschaft
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
8
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
10
Übersicht
2.
Übersicht
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Mehrwert Minijob:
Mit Eigenleistung Vorsorge schaffen
2.
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Das Argument für Ihre Minijobber:
Mit Mehrarbeit für eine solide Altersrente sorgen
Mehrarbeit kann in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Minijobber profitieren von der
Möglichkeit, eine eigene Betriebsrente
aufbauen zu können.
Arbeitgeber profitieren von der
Möglichkeit, Minijobber Mehrarbeit
leisten lassen zu können, ohne dass
diese auf den bevorzugten SV-Status
verzichten.
Aufgrund des geringen Verdienstes haben Minijobber oft keine Möglichkeiten,
privat für den Ruhestand vorzusorgen.
2
Die bAV in Form der Entgeltumwandlung bietet geringfügig Beschäftigten die
Möglichkeit, trotz geringem Verdienst substanziell fürs Alter vorzusorgen.
Betriebsrente
Mehrarbeit
Denn: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bis 4% der BBG) werden direkt
vom Bruttolohn abgeführt und erhöhen nicht das SV-pflichtige Einkommen.
betriebliche Altersvorsorge
Informieren Sie Minijobber und Arbeitgeber über die bAV als Möglichkeit für mehr
Rente ohne Verlust des vorteilhaften Minijob-Status.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
2.
Sichern Sie sich Mehrarbeit von Ihren Minijobbern, indem Sie deren Möglichkeiten
zur wichtigen Altersvorsorge in den Vordergrund stellen.
11
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Mehrwert Minijob:
Mit Eigenleistung Vorsorge schaffen
2.
13
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Das Argument für Ihre Minijobber:
Mit Mehrarbeit für eine solide Altersrente sorgen
Mehrarbeit kann in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Heute
1
mit 67:
10 Stunden Mehrarbeit
Entgeltumwandlung
Bis zu 407,35 € Rente*
Im Rahmen der Entgeltumwandlung
können zusätzliche Vergütungen im
Minijobstatus realisiert werden.
* Ansprüche aus der DRV
(bei Rentenversicherungspflicht. d.h.
kein Opting-Out) plus Ansprüche aus
einer Direktversicherung**
Gesetzliche Rente
** Endalter 67, Versorgungsbeitrag 100 Euro/Monat, 5 Jahre Rentengarantiezeit, dynamische Rente. Die in der Gesamtrente aus der Direktversicherung berücksichtigten Überschussanteile sind nicht garantiert
und werden von Jahr zu Jahr neu ermittelt. Insofern kann die Leistung geringer aber auch höher ausfallen. Die Überschusssätze hängen von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der Entwicklung der
Sterblichkeit sowie den Kosten ab. Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggfalls bis 4 % der BBG (2013: 2.784 € p.a.). Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22
Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen
Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
Betriebsrente
Minijob
Mehrarbeit
Pflichtversicherung
betriebliche
Altersvorsorge
Solide Vorsorge, die sich lohnt.
Sichern Sie sich Mehrarbeit von Ihren Minijobbern, indem Sie deren Möglichkeiten
zur wichtigen Altersvorsorge in den Vordergrund stellen.
Informieren Sie Minijobber und Arbeitgeber über die bAV als Möglichkeit für mehr
Rente ohne Verlust des vorteilhaften Minijob-Status.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
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bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
14
Übersicht
2.
Übersicht
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Die Minijob-Lösung in der bAV:
So rechnen sich Mehrarbeit und Entgeltumwandlung
2.
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Die Minijob-Lösung in der bAV:
Rahmenbedingungen und Empfehlungen
Wenn der Arbeitgeber berät, muss er dies vollständig und
unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen tun.
Minijobber investieren einen Mehrverdienst aus Mehrarbeit einfach in die bAV.
Um die bAV für Minijobber sinnvoll umsetzen zu können,
sollte das Beschäftigungsverhältnis auf Dauer ausgelegt
sein.
Der Lohn bleibt so unter der 450-Euro-Grenze und Ihre Arbeitnehmer bleiben trotz
Mehrarbeit im günstigen Minijob-Status.
Die Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung
darf nur im ersten Beschäftigungsverhältnis erfolgen
(Steuerklasse I bis V).
Neben den allgemeinen, gesetzlichen Vorgaben sind in
vielen Branchen tarifvertragliche Regelungen und ggf.
Mindeststundenlöhne zu beachten.
Mit der betrieblichen Altersversorgung erhalten Minijobber ihren Status und bauen
trotzdem eine eigene Altersversorgung auf.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
2.
Als erfahrener und spezialisierter Berater begleite ich Sie durch den gesamten
bAV-Prozess und unterstütze Sie mit Hilfestellungen und Know-how.
15
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Die Minijob-Lösung in der bAV:
So rechnen sich Mehrarbeit und Entgeltumwandlung
2.
17
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Neuer Status für Minijobber:
Hinweise und Tipps für die Praxisumsetzung
Die bAV für Minijobber unterliegt im Übrigen den bekannten bAV-Regeln.
Arbeitszeit
45 Std.
Gehalt
./. Versorgungsbeitrag
SV-pflichtiges Gehalt
./. Abgaben AG
Betriebsausgabe AG
Lohnkosten pro Std.
Sozialversicherungsbeiträge AN
Nettogehalt AN
Anspruch AN DRV ca.*
Anspruch AN Direktversicherung**
Rentenansprüche gesamt
450,00 €
450,00 €
139,46 €
589,46 €
13,10 €
17,55 €
432,45 €
142,40 €
142,40 €
55 Std.
55 Std.
550,00 €
550,00 €
100,00 €
450,00 €
550,00 €
139,46 €
106,72 €
689,46 €
656,72 €
12,54 €
11,94 €
17,55 €
80,25 €
432,45 €
469,75 €
142,40 €
174,00 €
264,95 € 407,35 €
174,00 €
Für Arbeitsverhältnisse unter Familienangehörigen müssen gesetzliche
Besonderheiten beachtet werden:
Berechnungsgrundlage
* Das Beispiel beruht auf einer Schätzung (Eintrittsalter 35 Jahre und
Renteneintrittsalter 67 Jahren) für AN, welche bisher keine
Rentenentgeltpunkte bei Beginn der Tätigkeit am 01.01.2013 erworben haben.
Berechnung auf Basis von 4,45 EUR (bzw. 5,4374 EUR) Rentenanspruch pro
Monat bei Rentenversicherungspflicht und 3,50 EUR bei Ausübung der
Verzichtsoption. 4,45 EUR = (5.400 EUR/34.071 EUR = 0,1585 EP x 28,07
EUR (Wert eines Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012) bzw. 5,4374 EUR =
(6.600 EUR/34.071 EUR = 0,19371 EP x 28,07 EUR (Wert eines
Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012)).
Die Existenz eines steuerlich anerkannten Arbeitsvertrags ist rechtsverbindliche
Voraussetzung für die Anwendung der bAV bei Familienangehörigen.
Hochrechnung der DRV Ansprüche:
4,45 € x 32 Jahre = 142,40 € bzw. 5,4374 € x 32 Jahre = 174,00 €
** Tarif 38, Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn 67 Jahre, Versorgungsbeitrag
100 EUR/Monat, dynamische Rente, 5 Jahre Rentengarantiezeit.
Ein objektiver Fremdvergleich mit „normalen“, nicht verwandten Arbeitnehmern im
Unternehmen gewährleistet eine Gleichbehandlung – und ist daher zu beachten.
Die in der Gesamtrente aus der Direktversicherung berücksichtigten
Überschussanteile sind nicht garantiert und werden von Jahr zu Jahr neu
ermittelt. Insofern kann die Leistung geringer aber auch höher ausfallen. Die
Überschusssätze hängen von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der
Entwicklung der Sterblichkeit sowie der Kosten ab.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggfalls bis 4 % der BBG
(2013: 2.784 EUR p. a.).
Ggf. ist die sogenannte Überversorgungsgrenze (75 %) zu beachten.*
Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5
EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die
Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, haben für sämtliche
Kapital- und Rentenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung den
vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
* Bei der Entgeltumwandlung entfällt nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Prüfung der Angemessenheit der Altersversorgung (BFH vom 10.06.2008, VII R 68/06).
Mit der betrieblichen Altersversorgung erhalten Minijobber ihren Status und bauen
trotzdem eine eigene Altersversorgung auf.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Sie sollten sich in/bei Zweifels- und Sonderfällen an Ihren rechtlichen oder
steuerlichen Berater wenden, um eine korrekte Abwicklung zu sichern.
16
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
18
Übersicht
2.
Übersicht
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Inhalt
Die Minijob-Lösung in der bAV:
Ihre Vorteile als Arbeitgeber im Überblick
1.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
gesetzliche Rahmenbedingungen
2.
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Der Status des geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bleibt erhalten –
und damit Ihre Vorteile bei der Sozialversicherung von Minijobbern.
3.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
Umsetzung in Ihrem Unternehmen
Alle Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können zu 100 % als
Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
4.
Entscheidungen und nächste Schritte
Die bAV ermöglicht es, bewährte Minijob-Mitarbeiter in Zukunft mehr und damit
effektiver im Betrieb einzusetzen („Mehrarbeit“).
Machen Sie die bAV durch Entgeltumwandlung für Minijobber zur Chance.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
2.
19
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
Die Minijob-Lösung in der bAV:
Ihre Vorteile als Arbeitgeber im Überblick
3.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – Umsetzung in Ihrem Unternehmen
bAV für kleine Unternehmen:
Mit einer Direktversicherung besonders leicht
Die Möglichkeiten, auch als Minijobber eine solide zusätzliche Altersvorsorge
aufbauen zu können, dient als Anreizsystem für vergütete Mehrarbeit.
Die Durchführung der bAV in Form
der Direktversicherung verlangt
wenig Verwaltungsaufwand.
Allgemein erhöht diese Möglichkeit auch die Attraktivität von 450-EUR-Jobs –
und unterstützt ggf. auch die Anstellung neuer Minijobber.
Keine Kosten für Insolvenzsicherung, bilanzneutral, keine
Bilanzgutachten notwendig.
Mit einem transparenten bAV-Konzept (auch) für Ihre Minijobber, stellen Sie Ihre
sozialen Kompetenzen als Arbeitgeber unter Beweis.
Nicht zuletzt begründet die neue Rentenversicherungspflicht für Minijobber einen
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, der durch die bAV erfüllt wird.
Bei Ausscheiden der Arbeitnehmer:
„Mitgeben“ des Versicherungsvertrages
und Anspruchsbegrenzung.
Machen Sie die bAV durch Entgeltumwandlung für Minijobber zur Chance.
Die Direktversicherung eignet sich aufgrund der einfachen, komfortablen und
flexiblen Durchführung besonders für kleine Unternehmen.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
21
20
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
22
Übersicht
3.
Übersicht
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – Umsetzung in Ihrem Unternehmen
Inhalt
Meine Empfehlung:
Die Stuttgarter als Ihr Versorgungspartner in der bAV
Die Stuttgarter
Ist solide, finanzstark, "Made in Germany".
Ist ein Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit – Sie werden Mitglied.
Hat beste Kennzahlen und ausgezeichnete
Produkte.
1.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
gesetzliche Rahmenbedingungen
2.
Das Prinzip: "Mehrarbeit und mehr Rente"
3.
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) –
Umsetzung in Ihrem Unternehmen
4.
Entscheidungen und nächste Schritte
Für das "Geld" Ihrer Mitarbeiter wählen Sie einen exzellenten Versicherer aus.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
3.
23
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
bAV für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) – Umsetzung in Ihrem Unternehmen
Meine Empfehlung:
Eine klassische Direktversicherung
4.
25
Entscheidungen und nächste Schritte
Machen Sie die nächsten Schritte in Sachen bAV
Setzen Sie einen Termin für die Mitarbeiter-Information.
Wir machen Ihren Mitarbeitern die bAV für Minijobber verständlich und stellen Ihre
bAV-Lösung vor.
Die Stuttgarter
Die klassische Direktversicherung bietet viel
Sicherheit.
Planen Sie unsere individuellen Einzelgespräche mit Ihren Mitarbeitern.
Die Information Ihrer Mitarbeiter wird durchgeführt
und richtig dokumentiert – und Ihre Arbeitnehmer
werden durch Ihre bAV-Lösung gut versorgt.
Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers kann die
Anspruchsbegrenzung erfolgen
(Risikominimierung für den Arbeitgeber).
Ihre Entscheidung: Muster der Entgeltumwandlungsvereinbarung der Stuttgarter
passend zum Tarif oder eigene Vereinbarung.
Den Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht im
Zusammenhang mit einer betrieblichen Altersvorsorge
können Sie mit unseren Musterformularen dokumentieren
Hinweis für den Arbeitgeber:
Formulare und Anträge zu Minijobs im gewerblichen Bereich stehen unter www.minijob-zentrale.de zur Verfügung.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
24
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
26
Übersicht
4.
Übersicht
Entscheidungen und nächste Schritte
Der nächste Schritt
Unsere gemeinsame Vorgehensweise zur Umsetzung Ihrer bAV-Lösung.
Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der
Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen.
Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die
Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten
nicht begründet.
Copyright by Vermittler.
Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise,
bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.
bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
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bAV-Versorgungskonzept Arbeitgeber - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Kontakt:
Fragen & Wünsche zur bAV in
Ihrem und für Ihr Unternehmen?
Ich informiere Sie gern.
Martin Mustervermittler
Musterstraße 100
10000 Musterstadt
Telefon
Telefax
Mobil
[email protected]
www.
Tipp!
Diese individualisierbare Präsentation erhalten Sie von Ihrem
Maklerbetreuer der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Dateiname: Präsentation Arbeitgeber Minijobber
29
Arbeitnehmer-Präsentationen
Individualisierbare Kurzpräsentation zur Information von
Präsentation für Arbeitnehmer
Platz für Logo
Unternehmen
geringfügig Beschäftigten (Minijobber)
Mehr Rente durch bAV für
geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Information zur
betrieblichen Altersversorgung.
Platz für Logo
Vermittler
Ich informiere und unterstütze Ihren Arbeitgeber
in allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.
Übersicht
Information zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV)
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
5.
So funktioniert die Direktversicherung
6.
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
2
Übersicht
Übersicht
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
Auch für Geringverdiener:
Vorsorge soll sich lohnen
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Sprecher für Rentenpolitik, Bündnis 90/Die Grünen
Quelle: www.gruene-bundestag.de/?id=389791
SPD
Quelle: „Eckpunkte für ein Konzept zur Bewältigung der rentenpolitischen Herausforderungen“
www.spd.de/linkableblob/75974/data/20120911_entwurf_rentenkonzept.pdf
Rentenempfänger dürfen nicht nach lebenslanger
Versicherungs- und Beitragszeit lediglich das gleiche Niveau
der Altersversorgung erhalten wie ihn Menschen ohne jede
Versicherungs- und Beitragszeit als Sozialhilfe erhalten.
Auch unter erschwerten demografischen Bedingungen kann
ein geringverdienender Arbeitnehmer, der ein Leben lang
arbeitet und vorsorgt, künftig davon ausgehen,
dass seine Rente über dem Niveau der Grundsicherung
liegen wird und ihm der Gang zur Grundsicherungsbehörde
erspart bleibt.
Wichtig ist, dass eigene Rentenansprüche und Eigenvorsorge nicht
voll auf die Garantierente
angerechnet werden. Das ist eine
Frage der Gerechtigkeit und der
ökonomischen Vernunft.
Wer privat vorsorgt, muss davon
auch profitieren.
Rainer Brüderle, Fraktionschef FDP
Quelle: www.fdp.de/Private-Vorsorgestaerken/3675c551/index.html
Peter Weiß, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Quelle: www.cducsu.de/Titel__rentenbeschluss_verbessert_schutz_langjaehriger_arbeitnehmer_vor_armut_im_alter/
TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__23522/Inhalte.aspx)
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
1.
Information zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Betriebliche Altersversorgung:
Ihre Chance als Minijobber auf eine bessere Rente
Besonders Minijobber erwerben nur niedrige Ansprüche auf gesetzliche Rente.
Nettoeinkommen
bAV
Aufgrund des geringen Verdienstes
haben Sie aber kaum Möglichkeiten,
privat ausreichend vorzusorgen.
Aber: Die betriebliche Altersversorgung
ermöglicht auch Minijobbern den
Aufbau einer soliden Betriebsrente.
5
Übersicht
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
Rechnen Sie als Minijobber damit, dass
Ihre staatliche Rente im Alter nicht zum
Leben reichen wird.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3
Gesetzliche
Nettorente
Erwerbsphase
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
5.
So funktioniert die Direktversicherung
6.
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
Rentenphase
Die betriebliche Altersversorgung bietet Ihnen als Minijobber eine besondere
Möglichkeit, frühzeitig etwas gegen die drohende Altersarmut zu unternehmen.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
4
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
6
Übersicht
2.
Übersicht
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung:
Ihr gutes Recht auf wirklich gutes Geld
Die Basis für Ihre Vorsorge
Ihr Anspruch auf betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich fest verankert.
Mit dem geringen Eigenbeitrag sichern sich Minijobber Leistungen der DRV.
Gemäß Betriebsrentengesetz hat jeder
sozialversicherungspflichtig Angestellte
Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Erstmalige Begründung bzw. Erhöhung
von Anwartschaften auf Altersrente.
Ansprüche auf Altersrente
Erstmalige Begründung bzw. Erhalt von
Ansprüchen auf Erwerbsminderungsrente.
Die bAV ermöglicht Mehrarbeit ohne
Verlust des günstigen SV-Status.
Erstmalige Begründung bzw. Erhalt von
Ansprüchen auf Reha-Maßnahmen.
"Vater Staat" fördert dies.
Erfüllung bzw. Erhöhung von
Pflichtzeiten – besonders wichtig für
langjährig Versicherte.
Das Betriebsrentengesetz ermöglicht es Ihnen, auch als Minijobber im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung staatlich gefördert für die Rente vorzusorgen.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
2.
7
Erfüllung Pflichtzeiten
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
9
Übersicht
Information zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Gesetzliche Rahmenbedingungen:
Die Minijob-Neuerungen ab 2013
Seit 01.01.2013 gilt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht auch für Sie.
Eine Befreiung von der Pflicht zur
gesetzlichen Rentenversicherung ist
möglich ("Opting-Out") - aber die
Pflichtversicherung in der DRV bringt
Vorteile mit sich.
Ansprüche auf Reha
Ich informiere Sie über die Vorteile des geringen Eigenbeitrags zur gesetzlichen
Rentenversicherung -als Beitrag zu einer soliden Absicherung und Altersvorsorge.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
Alle neuen Minijobber und alle deren
Verdienst auf über 400 Euro/Monat und
nicht mehr als 450 Euro/Monat
aufgestockt wird, müssen Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Ansprüche auf EWR
1
Gesetzliche Rente
Minijob
Pflichtversicherung
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
8
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
5.
So funktioniert die Direktversicherung
6.
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
10
Übersicht
3.
Übersicht
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
Die Minijob-Lösung in der bAV:
Nutzen Sie Ihre Vorsorgemöglichkeiten
Minijobben fürs Alter:
Gesetzliche Rente + Betriebsrente = Solide Vorsorge
Mehrarbeit kann in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
Beziehen Sie weiterhin Lohn im Minijob-Status und bauen Sie dabei Ihre
Altersvorsorge auf.
Der Gesetzgeber bevorzugt Minijobber
sozialversicherungsrechtlich bis 450
Euro Entgelt im Monat.
Mehrarbeit
Entgeltumwandlung
Viele Minijobber wollen mehr arbeiten,
aber ihren Minijobstatus nicht verlieren.
Lohnzahlung
Regelarbeitszeit
2
Betriebsrente
Aufbau
Betriebsrente
Grundanspruch auf Leistungen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung
Erstmalige Begründung von Anwartschaften in der
gesetzlichen Rentenversicherung
Erhalt der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei vorheriger Versicherungspflicht
Bis zu 450
Euro Lohn
Ansprüche aufgrund Erwerbsminderung aus der
gesetzlichen Rentenversicherung
Mit Verzicht auf 3,9 % des Bruttolohns (Beitrag zugunsten Pflichtversicherung in
DRV) und Aufbau der bAV durch Mehrarbeit, sichern Sie sich als Minijobber einen
soliden Gesamt-Rentenanspruch.
Mit der Lösung „Mehrarbeit gegen bAV“ erhalten Sie Ihren Minijob-Status und
können gleichzeitig mehr arbeiten – sinnvoll vergütet!
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
3.
Anspruch auf zusätzliche Altersrentenleistungen
Ggf. Erhalt der Altersrente bei Berufsunfähigkeit bei Einschluss einer
entsprechenden Zusatzversicherung
(Beitragsbefreiung bei BU)
Ggf. Ansprüche auf Rehabilitationsmaßnahmen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Mehrarbeit
betriebliche
Altersvorsorge
Übersicht
Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen
Altersversorgung (Direktversicherung)
11
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
Minijobben fürs Alter:
Gesetzliche Rente + Betriebsrente = Solide Vorsorge
Minijobben fürs Alter:
Mehrarbeit und DRV-Pflicht als Rentenverstärker
Beziehen Sie weiterhin Lohn im Minijob-Status und bauen Sie dabei Ihre
Altersvorsorge auf.
Entgeltumwandlung und Pflichtversicherung in der DRV sorgen für solide
Mehr-Vorsorge.
1
Gesetzliche Rente
Minijob
Pflichtversicherung
Minijob +
Pflicht- Mehrarbeit Mehrarbeit
versicherung
mit bAV ohne bAV
2
Gehalt
Betriebsrente
Entgeltumwandlung
Mehrarbeit
betriebliche
Altersvorsorge
SV-pflichtiges Gehalt
Solide Vorsorge, die sich lohnt.
Sozialversicherungsbeiträge
Mit Verzicht auf 3,9 % des Bruttolohns (Beitrag zugunsten Pflichtversicherung in
DRV) und Aufbau der bAV durch Mehrarbeit, sichern Sie sich als Minijobber einen
soliden Gesamt-Rentenanspruch.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
450,00 €
550,00 €
–
- 100,00 €
550,00 €
–
450,00 €
450,00 €
550,00 €
17,55 €
17,55 €
80,25 €
Nettogehalt AN
432,45 €
432,45 €
469,75 €
Anspruch AN DRV ca.*
142,40 €
142,40 €
174,00 €
–
264,95 €
–
142,40 €
407,35 €
174,00 €
Anspruch AN Direktversicherung**
Rentenanspruch gesamt
12
13
Berechnungsgrundlage
* Das Beispiel beruht auf einer Schätzung (Eintrittsalter 35 Jahre und
Renteneintrittsalter 67 Jahren) für AN, welche bisher keine
Rentenentgeltpunkte bei Beginn der Tätigkeit am 01.01.2013 erworben
haben. Berechnung auf Basis von 4,45 EUR (bzw. 5,4374 EUR)
Rentenanspruch pro Monat bei Rentenversicherungspflicht und 3,50 EUR
bei Ausübung der Verzichtsoption. 4,45 EUR = (5.400 EUR/34.071 EUR
= 0,1585 EP x 28,07 EUR (Wert eines Rentenentgeltpunkts (West) Stand
2012) bzw. 5,4374 EUR = (6.600 EUR/34.071 EUR = 0,19371 EP x
28,07 EUR (Wert eines Rentenentgeltpunkts (West) Stand 2012)).
Hochrechnung der DRV Ansprüche:
4,45 € x 32 Jahre = 142,40 € bzw. 5,4374 € x 32 Jahre = 174,00 €
** Tarif 38, Eintrittsalter 35 Jahre, Rentenbeginn 67 Jahre,
Versorgungsbeitrag 100 EUR/Monat, dynamische Rente, 5 Jahre
Rentengarantiezeit.
Die in der Gesamtrente aus der Direktversicherung berücksichtigten
Überschussanteile sind nicht garantiert und werden von Jahr zu Jahr neu
ermittelt. Insofern kann die Leistung geringer aber auch höher ausfallen.
Die Überschusssätze hängen von der Verzinsung der Kapitalanlagen, der
Entwicklung der Sterblichkeit sowie der Kosten ab.
Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ggfalls bis 4 % der
BBG (2013: 2.784 EUR p. a.).
Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22
Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig.
Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse
sind, haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der
betrieblichen Altersversorgung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer
Krankenkasse allein zu zahlen.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
14
Übersicht
3.
Übersicht
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
Betriebliche Altersversorgung:
Ihre Chancen als Minijobber im Überblick
Fit für den Wandel – speziell für Frauen.
Auch kleine Veränderungen macht Ihre bAV mit
Die bAV bietet Ihnen mehr als solide Vorsorgemöglichkeiten.
Ihre betriebliche Altersvorsorge bleibt sicher – egal, was die Zukunft bringt.
Der Status Ihres geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bleibt erhalten – und
damit etwaige Sozialversicherungsvorteile.
Beitragsunterbrechung bei Elternzeit möglich (Flexibilität).
Beitragsreduzierungen möglich (Mindestbeiträge sind zu beachten).
Sie können durch Einsatz Ihrer Arbeitskraft eine verlässliche Altersversorgung
aufbauen.
Vorsorge bereits mit geringen monatlichen Beiträgen möglich (z.B. 15,00 €/Monat).
Eine Fortsetzung der betrieblichen Altersversorgung ist grundsätzlich auch bei
einem neuen Arbeitgeber möglich.
Alle Beiträge zur bAV sind (bis 4 % der BBG) steuer- und ggf.
sozialversicherungsfrei.
Die betriebliche Altersversorgung funktioniert in Teil- und Vollzeit. Auch ein
Statuswechsel ist möglich.
Setzen Sie Ihre Arbeitskraft gegen das Risiko der Altersarmut ein – und nutzen Sie
die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Minijobber.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
15
Übersicht
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Information zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV)
4.
17
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
Ihre bAV ist durch
das Gesetz geschützt
Ihre Betriebsrente ist durch das Betriebsrentengesetz geschützt.
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
5.
So funktioniert die Direktversicherung
Keine Verwertung der durch den Arbeitgeber angesparten Altersvorsorge im
Hartz-IV-Fall.
6.
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
Die Betriebsrente durch Entgeltverzicht „gehört“ Ihnen (sofortige Unverfallbarkeit).
Altersleistungen dürfen ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Keine Verwendung der betrieblichen Altersversorgung für andere Zwecke
(Abtretung, Pfändung, Beleihung…).
Bei Arbeitgeberwechsel ist die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber
(Übernahme des Übertragungswertes) gesetzlich geregelt.
Mehr erfahren Sie im Einzelgespräch zu Ihrer bAV.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
16
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
18
Übersicht
4.
Übersicht
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
Information zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Betriebsrente
ergänzt die gesetzliche Rente
Von der gesetzlichen Rente müssen Sie gegebenenfalls Steuern und
Sozialabgaben zahlen.
Dies gilt grundsätzlich auch für die Betriebsrente*.
Gesetzliche Rente und Betriebsrente ermöglichen zusammen einen guten
Lebensstandard.
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
5.
So funktioniert die Direktversicherung
6.
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
* Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zuzahlungen sind nach § 22 Nr. 5 EStG in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Leistungsempfänger, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
haben für sämtliche Kapital- und Rentenleistungen aus der bAV den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse allein zu zahlen.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
4.
19
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
Sichere Vorsorge:
Auch in Krisenzeiten ist Ihre bAV sicher
5.
21
So funktioniert die Direktversicherung
Versorgungskonzept:
Ihr Arbeitgeber hat sich DIREKT entschieden
Ihre betriebliche Altersversorgung erfolgt auf dem Weg der Direktversicherung.
Insolvenz des Arbeitgebers: Sie haben von Anfang an unwiderrufliche Ansprüche.
Insolvenz des Versicherers: Sicherung Ihres Vertrages ggf. durch den
gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor.
Tod: Die Todesfallleistung steht den versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu.
Dies sind die/der Witwe/Witwer, mit dem die versorgungsberechtigte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war oder
Lebenspartnerin/Lebenspartner, mit dem die versorgungsberechtigte Person zum Zeitpunkt ihres Todes in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) lebte oder Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 3, 4 Satz 1
Nr. 1 bis 3 und Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) der versorgungsberechtigten Person und diesen in der betrieblichen
Altersversorgung steuerrechtlich Gleichgestellte oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte der versorgungsberechtigten Person wenn
diese vor dem Todesfall fristgerecht benannt wurden und gemeinsame Haushaltsführung zum Zeitpunkt des Todesfalls bestanden
hat.
Einzelheiten erfahren Sie im Antrag.
In der Direktversicherung erfolgt die betriebliche Altersversorgung für Sie ganz
bequem, denn Ihr Arbeitgeber kümmert sich um die gesamte Abwicklung.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
20
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
22
Übersicht
Übersicht
Information zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV)
1.
Warum überhaupt betriebliche Altersvorsorge?
2.
Ihr Recht auf betriebliche Altersvorsorge
3.
Besondere bAV-Möglichkeiten für Minijobber
4.
Schutz im Fall von Arbeitslosigkeit und Insolvenz
5.
So funktioniert die Direktversicherung
6.
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
6.
23
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Übersicht
Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
25
6. Die Stuttgarter – Partner für Ihre bAV
Die Stuttgarter:
Darauf können Sie sich in Zukunft verlassen
Persönliches Gespräch:
Lassen Sie uns gemeinsam ins Detail gehen
Ihr Arbeitgeber hat sich für einen leistungsstarken bAV-Versicherer entschieden.
Informieren Sie sich über Ihre individuellen Vorteile und Beiträge in der bAV.
Leistung „Made in Germany“:
Die Stuttgarter ist traditionell, solide
und finanzstark.
Als Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit ist Die Stuttgarter
ihren Kunden verpflichtet.
Die Stuttgarter setzt sich seit über 100 Jahren für die Interessen ihrer Kunden ein:
Leistungsstark und vertrauenswürdig.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Lassen Sie uns für Sie rechnen!
24
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
26
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit.
Kontakt:
Fragen & Wünsche zur bAV in
Ihrem und für Ihr Unternehmen?
Ich informiere Sie gern.
Martin Mustervermittler
Musterstraße 100
10000 Musterstadt
Telefon
Telefax
Mobil
[email protected]
www.
Übersicht
Die Ihnen überlassenen Unterlagen basieren auf Beurteilungen und rechtlichen Einschätzungen der
Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen.
Die Unterlagen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Beratung.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Durch die
Überlassung der Unterlagen wird eine Haftung gegenüber dem Empfänger, Teilnehmer oder Dritten
nicht begründet.
Copyright by Vermittler.
Alle Rechte vorbehalten. Jedes Veräußern, Verleihen oder sonstiges Verbreiten, auch auszugsweise,
bedarf der Zustimmung der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.
bAV Information Arbeitnehmer - geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
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Tipp!
Diese individualisierbare Präsentation erhalten Sie von Ihrem
Maklerbetreuer der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.
Dateiname: Präsentation Arbeitnehmer Minijobber
Stand 01/2013
Haben Sie Fragen? Ihr persönlicher Maklerbetreuer steht
Ihnen gern zur Verfügung.
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.
Rotebühlstraße 120 · 70197 Stuttgart
T +49 711 665 - 0 · F +49 711 665 - 1516
[email protected] · www.stuttgarter.de