Altersvorsorge mit 400 Euro-Jobs
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Altersvorsorge mit 400 Euro-Jobs
Neugier genügt, 11. März 2008 Service Soziales Altersvorsorge mit 400 Euro-Jobs Wie geringfügig Beschäftigte mehr Rente bekommen können In Deutschland gibt es rund 6,5 Millionen „Mini-Jobber“. Sie arbeiten für maximal 400 Euro im Monat. Dass ihre spätere Rente entsprechend niedrig sein wird, scheint klar zu sein. Was aber kaum jemand weiß: Mini-Jobber können mit wenig Aufwand ihre Rentenansprüche kräftig aufstocken. So geht´s: Den Rentenbeitrag freiwillig aufstocken. Für jeden 400-Euro-Jobber führt der Arbeitgeber eine Pauschale an die Sozialversicherung ab. Eine Summe in Höhe von 15 Prozent des Gehalts fließt in die Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer kann diesen Betrag auf den gesetzlichen Höchstbeitrag von 19,9 Prozent aufstocken. Das heißt: Er muss seinen Arbeitgeber bitten, 4,9 Prozent seines Gehaltes (also knapp 20 Euro monatlich) einzubehalten und dann zusätzlich an die Rentenkasse zu überweisen. Dann gilt der Arbeitnehmer als pflichtversichert. Die Vorteile: Je mehr Versicherungspflichtjahre man aufweisen kann, desto höher ist der Rentenanspruch. Und: Als Pflichtversicherter kann man eine Riester-Rente abschließen. Dafür gibt´s stattliche Zuschüsse. Um das Fördergeld in voller Höhe zu erhalten, brauchen Geringfügig Beschäftigte nur den Mindestbeitrag von 5 Euro jährlich einzuzahlen. Versicherte mit 2 Kindern erhalten ab 2008 dann z. B. 524 Euro vom Staat obendrauf. Was auch kaum jemand weiß: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, geringfügig Beschäftigte über die Möglichkeit der freiwilligen Rentenbeitrags-Aufstockung hinzuweisen... Die Minijob-Rente. Die Grundidee der Minijob-Rente besteht darin, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine etwas längere Arbeitszeit verabreden, z. B. 12 statt 10 Stunden in der Woche die Woche. Der Arbeitgeber gibt dafür im Gegenzug nicht mehr Gehalt, sondern er gibt für diese Mehrarbeit eine Vergütung in Form eines Beitrages in eine Altersversorgung. Dieser Beitrag wird in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse eingezahlt. Einige wenige Versicherungsunternehmen bieten diese Möglichkeit für Mini-Jobber bereits an. Welche das sind, erfährt man bei der „Minijobrente“ – Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen (Kontaktdaten siehe unten). Für den Arbeitgeber lohnt sich eine solche Vereinbarung, wenn er Bedarf dafür hat, dass sein Mitarbeiter länger arbeitet. Zudem dürfen durch die Erhöhung der Stundenzahl keine gesetzlichen oder tariflichen Mindestlöhne unterschritten werden. Und: Das Beschäftigungsverhältnis sollte auf Dauer angelegt sein, damit sich der Verwaltungsaufwand, den die Minijob-Rente erfordert, lohnt. Spezialfall: 400-Euro-Job als Nebenbeschäftigung Wer hauptberuflich anderweitig tätig ist und mit sich einem 400-Euro-Job nur etwas dazuverdient, ist in der Regel über seinen Hauptarbeitgeber ohnehin bereits pflichtversichert. Das freiwillige Aufstocken der Rentenbeiträge im Rahmen des Minijobs macht in diesem Fall also keinen Sinn. Auch „riestern“ kann man nur einmal, und die Voraussetzungen dafür sind durch die Pflichtversicherung im Hauptjob bereits erfüllt. Nichtsdestotrotz steht es auch diesen Beschäftigten grundsätzlich frei, mehr zu arbeiten und den dafür anfallenden Lohn in eine Direktversicherung zu investieren. Näheres sollte man jedoch unbedingt mit einem Renten- oder Steuerberater besprechen. Weitere Informationen gibt es bei der © Westdeutscher Rundfunk Köln 2008 Dieses Manuskript einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des WDR unzulässig. Insbesondere darf das Manuskript weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben (z.B. gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht ) werden. 1 Neugier genügt, 11. März 2008 Service Soziales • Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Cottbus, Tel.-Nr. zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom 01801 – 200 504 Internet www.minijobzentrale.de • Minijobrente, Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen, Tel. 040 – 63 78 54 60 Internet www.minijobrente.de © Westdeutscher Rundfunk Köln 2008 Dieses Manuskript einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des WDR unzulässig. Insbesondere darf das Manuskript weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben (z.B. gesendet oder öffentlich zugänglich gemacht ) werden. 2