Website: Sichtschutz am Zaun stört den Nachbarn • immodirekt.at

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Sichtschutz am Zaun stört den Nachbarn
Sachlage:
An der Grundgrenze zwischen meinem Grundstück und dem
Grundstück meines Nachbarn befindet sich ein 18 Meter langer
und 1,5 Meter hoher Maschendrahtzaun. Der Zaun steht genau auf
der Grundgrenze und wurde von meinem Nachbarn errichtet. Da
das Grundstück des Nachbarn sehr verwildert und ungepflegt ist
wachsen ständig Schlingpflanzen auf mein Grundstück. Um diese
zu verhindern habe ich auf meiner Seite des Zauns eine zaunhohe,
grüne Plane angebracht. Diese ist am Zaun angebunden.
Problem:
Mein Nachbar verlangt das ich die Plane entferne, da es sein Zaun
ist und ich an diesem seiner Meinung nach nichts anbringen bzw.
befestigen darf. Hat mein Nachbar Recht und muss ich die Plane
entfernen?
Antwort RA Dr. Hanno Zanier:
Das ABGB geht in Ihrem Fall davon aus, dass der Zaun im
gemeinsamen Eigentum steht, da er direkt auf der Grenze
erreichtet wurde. Das Gesetz sieht vor, dass jeder seinen Teil
beliebig nutzen kann, mE fällt Ihr Sichtschutz auch darunter, da er
den Nachbarn vermutlich kein Licht wegnimmt. Im Streitfall sollten
Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.