Website: Sichtschutz am Zaun stört den Nachbarn • immodirekt.at
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Sichtschutz am Zaun stört den Nachbarn Sachlage: An der Grundgrenze zwischen meinem Grundstück und dem Grundstück meines Nachbarn befindet sich ein 18 Meter langer und 1,5 Meter hoher Maschendrahtzaun. Der Zaun steht genau auf der Grundgrenze und wurde von meinem Nachbarn errichtet. Da das Grundstück des Nachbarn sehr verwildert und ungepflegt ist wachsen ständig Schlingpflanzen auf mein Grundstück. Um diese zu verhindern habe ich auf meiner Seite des Zauns eine zaunhohe, grüne Plane angebracht. Diese ist am Zaun angebunden. Problem: Mein Nachbar verlangt das ich die Plane entferne, da es sein Zaun ist und ich an diesem seiner Meinung nach nichts anbringen bzw. befestigen darf. Hat mein Nachbar Recht und muss ich die Plane entfernen? Antwort RA Dr. Hanno Zanier: Das ABGB geht in Ihrem Fall davon aus, dass der Zaun im gemeinsamen Eigentum steht, da er direkt auf der Grenze erreichtet wurde. Das Gesetz sieht vor, dass jeder seinen Teil beliebig nutzen kann, mE fällt Ihr Sichtschutz auch darunter, da er den Nachbarn vermutlich kein Licht wegnimmt. Im Streitfall sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.