ABC der Freibeträge - Krudewig Steuermedien

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ABC der Freibeträge - Krudewig Steuermedien
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ABC der Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge 2014/2015
Altersentlastungsbetrag
Altersvorsorgebeitrag (Riester-Rente)
Anrechnung, eigene Bezüge
Aufmerksamkeiten
Ausbildungsfreibetrag
Außergewöhnliche Belastung
Behinderten-Pauschbeträge
Bedürftigkeit, eigenes Vermögen
Belohnungsessen
Berufsausbildung
Berufskleidung
Betriebsveranstaltung
Bewirtung in eigener Kantine
Bewirtung, Nachweis
Buchführungspflicht
Direktversicherung
Doppelte Haushaltsführung
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Erhaltungsaufwendungen
Erholungsbeihilfen
Ersatzlohnsteuerkarte
Essen an Arbeitnehmer
Fahrten zum Betrieb
Fahrtkosten
Fehlgeldentschädigungen
Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Geringfügig Beschäftigte/Mini-Job
Geringfügigkeitsgrenze
Geringwertiges Wirtschaftsgut
Geschäfts-/Dienstreisen
Geschenke
Gesundheitsförderung
Grundfreibetrag
Grundstück, untergeordneter Wert
Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Beschäftigung
Heimarbeiterzuschläge
Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Investitionsabzugsbetrag
Kinder, Betreuungsfreibetrag usw.
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuung, kurzfristige
Kinderfreibeträge
Kindergartenbeiträge
Kindergeld
Kinderzuschlag (einmalig)
Künstler
Kurzfristige Beschäftigung
Lehrtätigkeit
[email protected]
Lohnsteuer-Anmeldung
Mindestentlohnung
Mini-Job
Nachhilfeunterricht
Nebenberufliche Tätigkeit (ehrenamtlich)
Nebeneinkünfte, Arbeitnehmer
Notstandsbeihilfen
Pflegeeltern/Tagesmütter
Pflegepauschbetrag
Prüfungstätigkeit
Realsplitting
Reisekosten
Sachbezüge
Sachprämien zur Kundenbindung
Sachzuwendungen, pauschale Besteuerung
Sammelbeförderung
Sammelposten, Einstellung
Schriftstellerische Tätigkeit
Schulgeld
Solidaritätszuschlag
Sonderabschreibung
Sonderausgaben-Pauschbetrag
Sonstige Bezüge
Sonstige Einkünfte
Sparer-Pauschbetrag
Spekulationsgeschäfte
Spendenabzug
Spenden an politische Parteien
Spendennachweis
Stiftungszuwendungen
Teilzeitbeschäftigung
Telekommunikationsleistungen
Trinkgelder
Übungsleiter
Umzugskosten
Unterhalt/Berufsausbildung
Unterhalt für Ehegatten
Veräußerung
Verlustabzug
Vermietung, Geringfügigkeit
Verpflegungsmehraufwendungen
Versorgungsfreibetrag
Vorsorgezuwendungen
Vortragstätigkeit
Werbegeschenke
Werbungskosten-Pauschbeträge
Werkzeuggeld
Zinsaufwendungen
Zinsersparnisse
Zumutbare Belastung
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Unterschiede zwischen Freibeträgen, Freigrenzen, Pauschbeträgen
und Höchstbeträgen

Freibeträge
Freibeträge werden gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sind nicht davon abhängig, ob und in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen entstanden sind.

Freigrenzen
Freigrenzen wirken sich nur dann aus, wenn der jeweilige Grenzwert nicht überschritten wird. Wird der Grenzwert auch nur um 1 Cent überschritten, entfällt der
Steuervorteil insgesamt.

Pauschbeträge
Pauschbeträge werden ohne Nachweis gewährt, weil gesetzlich unterstellt wird, dass
entsprechende Aufwendungen entstanden sind. Es ist allerdings ausgeschlossen, die
tatsächlichen Kosten zusätzlich geltend zu machen.

Höchstbeträge
Der Abzug von tatsächlich entstandenen Aufwendungen wird begrenzt. Grenzwerte
sind somit Beträge, bis zu deren Höhe die Aufwendungen steuerlich abziehbar sind.
Beträge, die darüber hinausgehen, wirken sich steuerlich nicht mehr aus.
Praxis-Tipp
Sie können Freibeträge und Freigrenzen auch mehrfach nutzen, indem Sie Einnahmen
auf verschiedene Kalenderjahre, Familienangehörige oder Betriebe verteilen.
Wichtig!
Bei den im nachfolgenden ABC aufgeführten Beträgen handelt es sich um Jahresbeträge für 2014 und 2015. Sollte es sich im Einzelfall nicht um Jahresbeträge handeln,
wird ausdrücklich darauf hingewiesen.
[email protected]
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Stichwort
Altersentlastungsbetrag
Altersvorsorgebeiträge
(Riester-Rente)
Anrechnung
eigener
Bezüge
Aufmerksamkeiten
Ausbildungsfreibetrag
Außergewöhnliche Belastung
BehindertenPauschbeträge
Beschreibung
Gilt für Personen, die das 64. Lebensjahr vollendet haben.
Höhe: Prozentsatz von der Summe
aus Arbeitslohns + andere positive
Einkünfte
jährlich jedoch höchstens
sind steuerfrei. Bei einer Zusammenveranlagung kann jeder Ehegatte
den Altersentlastungsbetrag erhalten.
Nicht begünstigt sind Versorgungsbezüge und Renten.
Bei Einzahlung der geforderten Mindestbeiträge
 Grundzulage
 Kinderzulage je Kind
 für Kinder, die nach den
31.12.2007 geboren wurden
Hinweis: Anspruchsberechtigte, die
zu Beginn des Beitragsjahrs das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einmalig
Sonderausgabenabzug der begünstigten Beiträge bis zu
Soweit eigene Bezüge des Kindes
bzw. der unterhaltenen Person angerechnet werden (z. B. beim Kindergeld, bei außergewöhnlichen Belastungen) kann ein Unkosten-Pauschbetrag angerechnet werden in Höhe
von
für Arbeitnehmer aus persönlichem
Anlass je Anlass
(keine Geldgeschenke)
für ein Kind in Berufsausbildung,
wenn Anspruch auf Kindergeld oder
Freibetrag für Kinder besteht. Nur für
Kinder über 18 Jahre bei auswärtiger
Unterbringung
(Ausbildungszuschüsse aus öffentlichen Mitteln, z.B. BAföG-Zuschüsse,
andere Einkünfte und Bezüge werden nicht mehr auf den Ausbildungsfrei-betrag angerechnet)
siehe unter „Zumutbare Belastung“
Grad der Behinderung
von 25 und 30%
von 35 und 40%
von 45 und 50%
von 55 und 60%
von 65 und 70%
von 75 und 80%
von 85 und 90%
von 95 und 100%
Bei Blinden und Hilflosen, die auf
fremde Hilfe angewiesen sind
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
Fundstelle
§ 24a
EStG
25,6%
1.216
24,0%
1.140
§§ 84, 85
EStG
154
185
154
185
300
300
200
200
2.100
2.100
180
180
40
60
924
924
---
§ 84 S. 2
EStG
§ 10a
EStG
BMF vom
7.6.2010;
IV C 4-S
2285/07/
0006:001;
2010/0415
733
R 19.6
Abs. 1
LStR
§ 33a Abs.
2 EStG
---
310
430
570
720
890
1.060
1.230
1.420
310
430
570
720
890
1.060
1.230
1.420
3.700
3.700
§ 33 b Abs.
1 bis 3
EStG
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Stichwort
Beschreibung
BehindertenPauschbeträge
(Fortsetzung)
Liegt der Grad der Behinderung zwischen 25 und 50%, wird der Pauschbetrag nur gewährt, wenn
- wegen der Behinderung Rentenbezüge zustehen oder
- eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt
oder
die Behinderung auf einer typischen
Berufskrankheit beruht.
Verbraucherendpreis ggf. abzüglich
4%, zusätzlicher Freibetrag je Kalenderjahr
Belegschaftsrabatt
Bedürftigkeit,
eigenes Vermögen
Belohnungsessen
Berufsausbildung
Berufskleidung
Betriebsveranstaltung
Bewirtung in
eigener
Kantine
Bewirtungskosten, Nachweis
Buchführungspflicht/
Bilanzierung
Unterhaltsaufwendungen können
gemäß § 33a Abs. 1 EStG abgezogen werden, wenn der Empfänger
bedürftig ist. Die Bedürftigkeit ist zu
verneinen, wenn die unterstützte
Person eigenes Vermögen besitzt
von nicht mehr als
Bei der Beurteilung als Sachbezug
pro Monat
(vgl. auch Stichwort „Essen an Arbeitnehmer“)
Höchstbetrag bei den Sonderausgaben für Aufwendungen zur Berufsausbildung bzw. der Ausbildung in
einem nicht ausgeübten Beruf
Überlassung an Arbeitnehmer bzw.
Entschädigung für selbst beschaffte
typische Berufskleidung
Je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung
Maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr;
bei mehr als 2 Veranstaltungen kann
sich der Arbeitgeber aussuchen, welche Veranstaltungen begünstigt sein
sollen. Der Betrag (brutto einschl.
Umsatzsteuer) ist eine Freigrenze,
d. h. bei Überschreiten erfolgt die
Besteuerung des vollen Betrags.
Bewirtungskosten bei der Bewirtung
in betriebseigener Kantine; pauschaler Ansatz pro Mahlzeit mit
Erleichterung des Nachweises bei
Bewirtungskosten in Gaststätten bis
zu einem Rechnungsbetrag von brutto
Gewerbliche Unternehmen, die
nicht bereits nach Handelsrecht zur
Bilanzierung verpflichtet sind, müssen
ihren Gewinn mithilfe einer doppelten
Buchführung und Bilanz ermitteln,
wenn
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
1.080
1.080
15.500
15.500
44
44
6.000
6.000
ohne
Begrenzung
ohne
Begrenzung
110
150
(unterschiedliche Bemessungsgrundlage
beachten)
15
15
150
150
Fundstelle
§ 8 Abs. 3
EStG,
R 8.2 Abs.
2 LStR
R 33a.1
Abs. 2
EStR
§ 8 Abs. 2
Satz 11
EStG,
R 8.1 Abs.
3 LStR
§ 10 Abs. 1
Nr. 7 EStG
§ 3 Nr. 31
EStG, R
3.31 LStR
R 19.5
Abs. 4
LStR
R 4.10
Abs. 6
EStR
R 4.10
Abs. 8
EStR
§ 141 Abs.
1 AO
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Stichwort


Beschreibung
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
die Umsätze höher sind als
oder der Gewinn höher ist als
500.000
50.000
500.000
50.000
500.000
500.000
25.000
50.000
25.000
50.000
Fundstelle
Wer keinen dieser Grenzen überschreitet oder Freiberufler ist, kann
seinen Gewinn mit einer EinnahmenÜberschuss-Rechnung ermitteln.
Diese Grenzwerte gelten auch für
Einzel-Kaufleute i.S. des HGB
Direktversicherung
Doppelte
Haushaltsführung
Land- und Forstwirte müssen bilanzieren, wenn
 die Umsätze höher sind als
 oder der Wirtschaftswert der
selbst bewirtschafteten Fläche
höher ist als
oder der Gewinn höher ist als
Verträge seit 2005 sind nur begünstigt, wenn es sich um eine nicht kapitalgedeckte Altersversorgung handelt.
Höchstbetrag bis zu dem begünstigte
Versicherungen pauschal besteuert
werden können
Höchstbetrag bei einem gemeinsamen Vertrag für mehrere Arbeitnehmer
Höchstbetrag für Unfallversicherung als Direktversicherung (ohne
Versicherungssteuer)
a) Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand begrenzt auf
die Dauer von 3 Monaten
(wegen der Höhe: siehe unter
Verpflegungsmehraufwendungen)
b) Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort ohne zeitliche Begrenzung; tatsächliche Kosten,
pro Monat maximal
Pauschale Erstattung an Arbeitnehmer ohne Einzelnachweis je
Übernachtung
- in den ersten 3 Monaten
- in der Folgezeit (ohne Begrenzung)
c) Fahrten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn u. Ende der doppelten Haushaltsführung je gefahrenen km
[email protected]
§ 40b
EStG
1.752
1.752
2.148
2.148
62
62
§ 4 Abs. 5
Nr. 6 EStG
und
§ 9 Abs. 1
Nr. 5 EStG
1.000
1.000
20
5
20
5
0,30
0,30
§ 9 Abs. 1
Nr. 5 Satz
4 EStG
R 9.11
Abs. 10
LStR
R 9.11
Abs. 6
LStR
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Stichwort
Doppelte
Haushaltsführung (Fortsetzung)
Einkommensteuer-Voraus
zahlungen
Entfernungspauschale
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Erhaltungsaufwendungen
Erholungsbeihilfen
Essen an
Arbeitnehmer
Beschreibung
d) Familienheimfahrt maximal 1 x
pro Woche je Entfernungskilometer (unabhängig vom Verkehrsmittel)
Fahrzeug im Betriebsvermögen: Kosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt werden
nicht als Arbeitslohn versteuert
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
sind zum 10.3., 10.6., 10.9. und
10.12. zu leisten, wenn mindestens
- pro Jahr
- und pro Vorauszahlungszeitpunkt
festzusetzen sind. Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche
Belastungen bleiben unberücksichtigt, wenn sie insgesamt nicht höher
sind als
Anpassung innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf eines Jahres; Voraussetzung: Erhöhung beträgt mindestens
siehe unter Fahrten zum ersten Betriebsstäte bzw. zur ersten Tätigkeitsstätte
Der Entlastungsbetrag von
steht Alleinstehenden zu, wenn
- sie mit mindestens einem Kind
eine Haushaltsgemeinschaft in
der gemeinsamen Wohnung bilden,
- das Kind das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat,
- der Alleinstehende und das Kind
in der gemeinsamen Wohnung
mit Hauptwohnsitz gemeldet
sind.
Der Alleinstehende darf mit anderen
Personen (außer den Kindern) keine
Haushaltsgemeinschaft bilden
Betragen die Aufwendungen für eine
Baumaßnahme nicht mehr als
(Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), können Sie die Aufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort als
Erhaltungsaufwand abziehen.
Höchstbetrag für die 25%ige Lohnsteuer-Pauschalierung
 für den Arbeitnehmer
 für den Ehegatten des Arbeitnehmers
 je Kind des Arbeitnehmers
Bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz kein Arbeitslohn je Anlass bis
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
0,30
0,30
Fundstelle
R 9.11
Abs. 6
LStR
§ 37 Abs. 3
und 5
EStG
400
100
400
100
600
600
5.000
5.000
---
---
1.308
1.308
4.000
4.000
§ 24b
EStG
R 21.1
Abs. 2
EStR
§ 40 Abs. 2
Nr. 3 EStG
156
156
104
52
104
52
40
60
R 19.6
Abs. 2
LStR
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Stichwort
Beschreibung
Fahrten zur
ersten Tätigkeitsstätte bzw.
ersten Betriebsstätte
je Entfernungs-Kilometer unabhängig vom Verkehrsmittel
höchstens pro Jahr
Die Höchstgrenze gilt nicht, soweit
ein eigenes oder ein zur Nutzung
überlassenes Kfz (Z. B. LeasingFahrzeug) verwendet wird.
Pauschbeträge je km bei Dienst- und
Geschäftsreisen mit privatem
- PKW
Mitnahme pro Person zusätzlich
- Motorrad/Motorroller
Mitnahme pro Person zusätzlich
- Moped/Mofa
- Fahrrad
Mankogeld bei Mitarbeitern im Kassen- und Zähldienst, steuerfreie
Pauschale von monatlich bis zu
Berücksichtigung nur möglich, wenn
Werbungskosten, außergewöhnliche
Belastung und Sonderausgaben
zusammen einen Betrag ergeben
von mehr als
Pauschale Besteuerung mit
wenn Rentenversicherungsbeiträge
mit
erhoben werden und der Arbeitslohn
monatlich nicht höher ist als
(mit den pauschalen 2% sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgegolten)
a) Anschaffungs-/ Herstellungskosten netto (ohne USt)
Sofortabschreibung zu 100%
Keine Aufzeichnung (d. h. keine
Aufnahme in das Bestands- bzw.
Anlageverzeichnis)
b) Anschaffungs-/ Herstellungskosten netto (ohne USt)
(Einstellung in einen Sammelposten, gewinnmindernde Auflösung über 5 Jahre)
c) Anschaffungs-/ Herstellungskosten netto (ohne USt)
Sofortabschreibung zu 100%
(Bildung eines Sammelpostens
nicht möglich)
Alternatives Wahlrecht für einzelne Wirtschaftsgüter = Abschreibung über die Nutzungsdauer
Fahrtkosten
Fehlgeldentschädigung
Freibetrag
beim Lohnsteuerabzug
Geringfügige
Beschäftigung
(Mini-Job)
Geringwertiges
Wirtschaftsgut
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
0,30
4.500
0,30
4.500
Fundstelle
§ 9 Abs. 1
Nr. 4 EStG
R 9.5 Abs.
1 LStR
0,30
0,02
0,13
0,01
0,08
0,05
0,30
0,02
0,13
0,01
0,08
0,05
R 19.3
Abs. 1 Nr.
4 LStR
§ 39 a Abs.
2 EStG
16
16
600
2%
600
2%
15%
15%
450
450
bis 150 EUR
bis 150 EUR
über 150 bis
1.000 EUR
über 150 bis
1.000 EUR
§ 6 Abs. 2a
EStG
bis 410 EUR
bis 410 EUR
§ 6 Abs. 2
EStG
§ 40a Abs.
2 EStG
§ 6 Abs. 2
EStG,
R 6.13
Abs. 2
EStR
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Stichwort
Geschäftsreisen/
Dienstreisen
(Inland)
Beschreibung
Verpflegungspauschale bei eintägigen Reisen und einer täglichen
Abwesenheit von
- 8 Stunden und weniger
- mehr als 8 Stunden
- 24 Stunden
Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Reisen
- am An- und Abreisetag (ohne zeitliche Vorgaben)
- Abwesenheit 24 Stunden
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
0
12
24
0
12
24
12
12
24
24
20
20
0,30
0,30
Fundstelle
§ 4 Abs. 5
Nr. 5 EStG
und
§ 9 Abs. 4a
EStG
Abzug der tatsächlichen Kosten ist
nicht zulässig (Vorsteuerabzug aus
den tatsächlichen Kosten ist allerdings möglich)
Übernachtungskosten können
pauschal an den Arbeitnehmer mit
steuerfrei erstattet werden. Ansonsten ist ein Einzelnachweis erforderlich
Geschenke
Gesundheitsförderung
Grundfreibetrag
Grundstück
von untergeordnetem Wert
Fahrtkosten mit dem Privat-PKW je
gefahrenen km
Abziehbar sind Geschenke an
Nichtarbeitnehmer bis zu einen Betrag von
pro Person und Jahr (maßgebend
sind die Anschaffungskosten ohne
Verpackungs- und Versandkosten),
wenn keine pauschale Besteuerung
nach § 37b EStG erfolgt
Leistungen des Arbeitgebers zur
Verbesserung des allgemeinen
Gesundheitszustandes im Kalenderjahr sind steuerfrei bis
(Maßnahmen, die nach §§ 20, 20a
SGB V begünstigt sind, wie z. B. die
Reduzierung von Bewegungsmangel, den Abbau von Übergewicht,
Stressbewältigung usw.)
bei Alleinstehenden, Grundtabelle
bei Verheirateten, Splittingtabelle
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert
brauchen nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen werden.
Das ist der Fall, wenn der betriebliche Anteil nicht mehr als
des Marktwerts des gesamten
Grundstücks beträgt und nicht mehr
ausmacht als
[email protected]
§ 4 Abs. 5
Nr. 1 EStG
35
35
§ 3 Nr. 34
EStG
500
500
8.354
16.708
8.354
16.708
1/5
1/5
20.500
20.500
§ 32 a
EStG
§ 8 EStDV
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Stichwort
Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe
Dienstleistung,
Beschäftigung
HeimarbeiterZuschläge
Hinterbliebenen - Pauschbetrag
Investitionsabzugsbetrag
Beschreibung
für Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen sind
von der Steuerschuld abziehbar in
Höhe von
höchstens jedoch
(begünstigt sind nur Aufwendungen
für Dienstleistungen; Nachweis
durch eine Rechnung und Zahlung
auf das Konto des Unternehmers;
Barzahlung ist nicht zulässig)
Bei dieser Steuerermäßigung gibt es
verschiedene Varianten:
1. bei Beschäftigung im Rahmen
eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (bis 450
€ mit pauschalen Abgaben von
insgesamt 12 %) können, im
Jahr mit
von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal
2. bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können von den Aufwendungen
und
3. bei Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen
ohne Arbeitsverhältnis (z. B.
durch eine Reinigungsfirma)
können von den Aufwendungen
von der Steuerschuld abgezogen werden, höchstens jedoch
für Nr. 2 und 3 zusammen
Pflege- und Betreuungsleistungen
sind ebenfalls begünstigt. Mit Ausnahme des Mini-Jobs muss der
Nachweis durch eine Rechnung und
Zahlung auf ein Konto des Unternehmers erfolgen; Barzahlung ist
nicht möglich.
nur für Heimarbeiter
Es muss ein Anspruch auf Hinterbliebenenbezüge bestehen
Begünstigt sind:
- Einnahmen-ÜberschussRechner, wenn der Gewinn ohne Investitionsabzugsbetrag
nicht höher ist als
- Bilanzierende, wenn das Betriebsvermögen des laufenden
Jahres nicht höher ist als
- Land- und forstwirtschaftliche
Betriebe, wenn der Wirtschaftsoder Ersatzwirtschaftswert nicht
höher als
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
Fundstelle
§ 35a
EStG
20 %
1.200
20 %
1.200
§ 35a
EStG
20 %
20 %
510
510
20 %
20 %
20 %
20 %
4.000
4.000
bis zu 10% des
Grundlohns
bis zu 10% des
Grundlohns
370
370
R 9.13
Abs. 2
LStR
§ 33 b Abs.
4 EStG
§ 7g Abs. 1
bis 4, 7
EStG
100.000
100.000
235.000
235.000
175.000
175.000
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Stichwort
InvestitionsAbzugsbetrag
(Fortsetzung)
Kinder:
Betreuungs-,
Erziehungsund AusbildungsFreibetrag
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten, kurzfristige
Kinderfreibetrag
Kindergartenbeiträge
Kindergeld
Beschreibung
Maximale Höhe des Investitionsabzugsbetrags bis 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten bis
zum Höchstbetrag
Gewährung als Freibetrag zusätzlich
zum Kinderfreibetrag je Elternteil
bei zusammenlebenden Eltern somit
Betreuungsfreibetrag + Kinderfreibetrag werden nur gewährt, wenn die
steuerliche Auswirkung höher ist als
das Kindergeld, d.h. das gezahlte
Kindergeld wird angerechnet (vgl.
auch Stichwort „Ausbildungsfreibetrag“).
Betreuungskosten sind als Sonderausgaben abziehbar zu
je Kind höchstens
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ohne weitere Voraussetzung
Leistungen des Arbeitgebers (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn):
 zur kurzfristigen Betreuung von
Kindern bis zur Vollendung des
14. Lebensjahr (oder stark behinderten Kindern, Eintritt der
Behinderung vor Vollendung des
25. Lebensjahrs), wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen
notwendig ist (auch im Privathaushalt des Arbeitnehmers) bis
 für Dienstleistungsunternehmen
für Beratung und Vermittlung bei
Kinderbetreuung und pflegebedürftigen Angehörigen
Freibetrag je Elternteil
bei zusammenlebenden Eltern somit
(der Kinderfreibetrag wird zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag
nur gewährt, wenn die steuerliche
Auswirkung höher ist als das Kindergeld, d. h. das gezahlte Kindergeld wird angerechnet)
Leistungen des Arbeitgebers (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn)
zur Unterbringung und Betreuung
von nicht schulpflichtigen Kindern
der Arbeitnehmer in Kindergärten
und vergleichbaren Einrichtungen
Kindergeld wird vorrangig vor Kinderfreibeträgen gewährt und beträgt
monatlich
für das 1. Kind
für das 2. Kind
für das 3. Kind
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
200.000
200.000
1.320
2.640
1.320
2.640
2/3
4.000
2/3
4.000
Fundstelle
§ 32 Abs. 6
EStG
§ 10 Abs. 1
Nr. 5 EStG
§ 3 Nr. 34a
5 EStG
(Entwurf/
neu)
----
600
2.184
4.368
ohne
Begrenzung
2.184
4.368
keine Anrechnung eigener
Einkünfte und
Bezüge
steuerfrei
§ 32 Abs. 6
EStG
keine Anrechnung eigener
Einkünfte und
Bezüge
steuerfrei
§ 3 Nr. 33
EStG,
R 3.33
LStR
§ 66 EStG
184
184
190
184
184
190
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Stichwort
Kindergeld
(Fortsetzung)
Künstler
Kurzfristige
Beschäftigung
Lehrtätigkeit
LohnsteuerAnmeldung
Mini-Job
Nachhilfeunterricht
Nebenberufliche Tätigkeit
(ehrenamtlich)
Nebeneinkünfte Arbeitnehmer
Notstandsbeihilfen
Beschreibung
für das 4. und jedes weitere Kind
(keine Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge)
Pauschaler Betriebsausgabenabzug
bei nebenberuflicher Tätigkeit
der Betriebseinnahmen, höchstens
wenn die Regelung zur Übungsleiterpauschale keine Anwendung
findet
siehe unter Teilzeitbeschäftigung
Pauschaler Betriebsausgabenabzug
von
der Betriebseinnahmen, höchstens
wenn die Tätigkeit nebenberuflich
und selbstständig ausgeübt wird und
die Regelung zur Übungsleiterpauschale keine Anwendung findet
Der Lohnsteuer - Anmeldungszeitraum ist
- das Kalenderjahr, wenn die
Lohnsteuer weniger als
- das Kalendervierteljahr, wenn
die Lohnsteuer mehr als
- der Kalendermonat, wenn die
Lohnsteuer mehr als
im Vorjahr betragen hat.
siehe unter Teilzeitbeschäftigungen
Bei nebenberuflicher Tätigkeit: pauschaler Abzug der Betriebsausgaben von
der Betriebseinnahmen, höchstens
Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Bereich
(mit dieser Aufwandspauschale
sollen alle Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen,
z. B. Vereinsvorständen, Platzwarte
usw., durch ihre Tätigkeit entstehen)
Veranlagungsfreigrenze
für Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen mit stufenweiser Überleitung bis
(ausgenommen sind Kapitaleinkünfte, bei denen die Besteuerung nach
§ 32d Abs. 6 EStG erfolgt)
Zahlungen an Arbeitnehmer durch
privaten Arbeitgeber lohnsteuerfrei
je Anlass bis zu einem Betrag von
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
215
215
25%
614
25%
614
---
---
25%
614
25%
614
Fundstelle
§ 32 Abs. 4
EStG
H 18.2
EStH
--H 18.2
EStH
§ 41a Abs.
2 EStG
1.000
1.080
1.000
1.080
4.000
4.000
--25%
614
--25%
614
H 18.2
EStH
§ 3 Nr. 26a
EStG
720
720
410
410
820
820
600
600
§ 46 Abs.
3, 5 EStG;
§ 70 EStDV
R 3.11
Abs. 2
LStR
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Stichwort
Pflegeeltern,
Tagesmütter
Beschreibung
Tages- und Wochenmütter, die
fremde Kinder tagsüber betreuen
und das Pflegegeld unmittelbar von
privater Seite erhalten, üben eine
sonstige selbstständige Tätigkeit
aus. Pauschaler Betriebsausgabenabzug bei voller Tagespflege je betreutes Kind und Monat
Der Betrag wird wie folgt gekürzt,
wenn die wöchentliche Arbeitszeit
weniger als 40 Stunden beträgt:
Betrag 2014
In EUR
300
Betrag 2015
In EUR
Fundstelle
300
BMF vom
20.5.2009,
IV C 6-S
2246/07/
10002;
2009/32706
7
300 € x vereinbarte wöchentliche
Betreuungszeit (max. 40 Stunden)
(8 Stunden x 5 Tage =) 40 Stunden
Pflegepauschbetrag
Prüfungstätigkeit
Realsplitting
Reisekosten
Sachbezüge
Sachprämien
zur Kundenbindung
Freibetrag (ohne Kostennachweis)
für die Pflege einer anderen hilflosen Person in dessen oder in der
eigenen Wohnung, wenn kein Pflegegeld gezahlt wird
(ein zusätzlicher Abzug der tatsächlichen Kosten bei den allgemeinen
außergewöhnlichen Belastungen
scheidet aus)
Pauschaler Betriebsausgabenabzug
von
der Betriebseinnahmen, höchstens
wenn die Regelung zur Übungsleiterpauschale (siehe dort) keine Anwendung findet, z. B. beim Ablegen
der Gesellenprüfung im Handwerk
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende
Ehegatten, höchstens
Besteuerung beim Empfänger als
sonstige Einkünfte
siehe unter Geschäftsreisen/Dienstreisen
Sachzuwendungen (z. B. Wohnung,
Kost, Waren, Dienstleistungen und
sonstige Sachbezüge) sind steuerfrei, wenn der zugewendete Vorteil
pro Monat insgesamt
nicht übersteigt (Freigrenze). Pauschal versteuerte Zuwendungen
werden nicht einbezogen.
Steuerfrei sind Sachprämien, die ein
Unternehmen für die persönliche
Inanspruchnahme von Dienstleistungen gewährt, soweit es sich um
ein Verfahren handelt, das jedem
zugänglich ist, pro Person bis maximal
[email protected]
§ 33b Abs.
6 EStG
924
924
25%
614
25%
614
H 18.2
EStR
§ 10 Abs. 1
Nr. 1 EStG
13.805
13.805
---
---
44
§ 8 Abs. 2
Satz 11
EStG,
R 8.1 Abs.
3 LStR
44
§ 3 Nr. 38
EStG
1.080
1.080
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Stichwort
Sachzuwendungen,
pauschale
Besteuerung
Sammelbeförderung
Sammelposten
schriftstellerische Tätigkeit
Schulgeld
Solidaritätszuschlag
Beschreibung
Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer bis
können auf Antrag pauschal versteuert werden mit
(einheitliche Handhabung für alle
Zuwendungen eines Jahres)
Unentgeltliche oder verbilligte
Sammelbeförderung von Arbeitnehmern aus betrieblichem Anlass
Bewegliche Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als
aber nicht mehr als
netto ohne Umsatzsteuer betragen,
sind in einen Sammelposten einzustellen und gewinnmindernd über 5
Jahre aufzulösen, wenn nicht die
410 €-Variante gewählt wird (s. unter geringwertige Wirtschaftsgüter).
Pauschaler Betriebsausgabenabzug
- bei nebenberuflicher Tätigkeit
der Betriebseinnahmen, höchstens
- bei selbstständig ausgeübter
Haupttätigkeit
der Betriebseinnahmen, höchstens
Schulgeld für ein Kind, für das Anspruch auf den Kinderfreibetrag
oder das Kindergeld besteht, ist bis
zu
höchstens bis zu
abziehbar. Es muss sich um Schulgeld für eine staatlich genehmigte
bzw. anerkannte Ersatzschule/Ergänzungsschule in der EU handeln. Zahlungen für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung sind nicht
begünstigt.
Einbehaltung des Solidaritätszuschlags nur dann, wenn die Bemessungsgrundlage (= Einkommensteuer, vermindert um die Einkommensteuer gemäß § 32d EStG)
 beim Splittingverfahren höher ist
als
 in anderen Fällen höher ist als
Grenzwert beim laufenden Arbeitslohn bei monatlicher Lohnzahlung:
 Steuerklasse III
 Steuerklassen I, II, IV bis VI
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
10.000
10.000
30 %
30 %
steuerfrei
steuerfrei
Fundstelle
§ 37b
EStG
§ 3 Nr. 32
EStG
§ 6 Abs. 2a
EStG
150
1.000
150
1.000
25%
25%
614
614
30%
30%
2.455
2.455
H 18.2
EStR
§ 10 Abs. 1
Nr. 9 EStG
30%
5.000
30%
5.000
§ 3 Abs. 4
SolZG
1.944
972
1.944
972
162
81
162
81
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Stichwort
Solidaritätszuschlag
(Fortsetzung)
Sonderabschreibung
SonderausgabenPauschbetrag
Sonstige
Bezüge
Sonstige
Einkünfte
SparerPauschbetrag
Spekulationsgeschäfte
Beschreibung
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
§ 3 Abs. 4
SolZG
Grenzwert beim laufenden Arbeitslohn bei wöchentlicher Lohnzahlung:
 Steuerklasse III
 Steuerklassen I, II, IV bis VI
37,80
18,90
37,80
18,90
Grenzwert beim laufenden Arbeitslohn bei täglicher Lohnzahlung:
 Steuerklasse III
 Steuerklassen I, II, IV bis VI
5,40
2,70
5,40
2,70
1.944
1.944
972
972
Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich
ist der Solidaritätszuschlag nur zu
ermitteln, wenn die Bemessungsgrundlage (= Einkommensteuer) in
 Steuerklasse III höher ist als
 Steuerklassen I, II, IV bis VI
höher ist als
Begünstigt sind
- Einnahmen-ÜberschussRechner, wenn ihr Gewinn des
Vorjahres nicht höher war als
- Bilanzierende, wenn das Betriebsvermögen des Vorjahres
nicht höher war als
- Land- und forstwirtschaftliche
Betriebe, wenn Wirtschaftsbzw. Ersatzwirtschaftswert nicht
höher ist als
Höhe der Sonderabschreibung innerhalb von 5 Jahren bis insgesamt
(beliebige Verteilung)
- für Ledige
- für Verheiratete
Pauschalierung je Arbeitnehmer,
höchstens
Jährliche Freigrenze bei sonstigen
Einkünften, z. B. aus gelegentlicher
Vermittlung und aus der Vermietung
beweglicher Gegenstände. Steuerfrei bleiben jährliche Einkünfte von
weniger als
bei Alleinstehenden und getrennt
veranlagten Ehegatten je Ehegatte
bei zusammenveranlagten Ehegatten
(kein Werbungskostenabzug)
Freigrenze für private Veräußerungsgewinne (Spekulationsgewinne)
[email protected]
Fundstelle
§ 7g Abs. 5
und 6
EStG
100.000
100.000
235.000
235.000
125.000
125.000
20%
20%
36
72
36
72
1.000
1.000
256
256
801
801
1.602
1.602
512
512
§ 10c Abs.
1 EStG
§ 40 Abs. 1
EStG
§ 22 Nr. 3
EStG
§ 20 Abs. 4
EStG
§ 23 Abs. 3
Satz 6
EStG
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Stichwort
Beschreibung
Spendenabzug
Spenden zur Förderung mildtätiger,
kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und anerkannt gemeinnütziger
Zwecke. Höchstbetrag
des Gesamtbetrags der Einkünfte
oder
von der Summe der Umsätze und
Löhne/Gehälter.
Spenden an
politische
Parteien
Spendennachweis
Stiftungszuwendungen
Teilzeitbeschäftigung
(überschreitet die Zuwendungen zur
Förderung steuerbegünstigter Zwecke den Höchstbetrag, ist der übersteigende Betrag in den Folgejahren
im Rahmen der Höchstbeträge als
Sonderausgaben abziehbar)
Mitgliedsbeiträge und Spenden an
politische Parteien und Wählervereinigungen
- bei Alleinstehenden als Abzug
von der Steuerschuld 50% der
Ausgaben, höchstens
- bei Verheirateten als Abzug von
der Steuerschuld 50% der Ausgaben, höchstens
Mitgliedsbeiträge und Spenden, die
darüber hinausgehen sind Sonderausgaben bis zu
bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu
Als Nachweis reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug), wenn die Zuwendung nicht
höher ist als
Eine Spendenbescheinigung ist
dann nicht erforderlich.
für steuerbegünstigte Zwecke;
bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu
a) Kurzfristig Beschäftigte
Pauschaler Lohnsteuerabzug mit
nur möglich, wenn die Dauer der
Beschäftigung 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht übersteigt
und
- der Lohn pro Arbeitstag nicht
höher ist als
- und der Stundenlohn nicht höher
ist als
b) Geringfügig Beschäftigte
(Mini-Job)
Pauschaler Lohnsteuerabzug mit
wenn monatlicher Arbeitslohn nicht
höher ist als
Voraussetzung: Es werden pauschale Rentenversicherungsbeiträge
gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 8a
SGB IV gezahlt.
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
Fundstelle
§ 10b Abs.
1 EStG
20%
20%
0,4 %
0,4 %
§ 34g
EStG
825
825
1.650
1.650
§ 10b Abs.
2 EStG
1.650
1.650
3.300
3.300
§ 50 Abs. 2
Nr. 2
EStDV
200
200
1 Mio.
1 Mio.
2 Mio.
2 Mio.
25%
25%
62
62
12
12
2%
2%
450
450
§ 10b Abs.
1a EStG
§ 40a
EStG
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Stichwort
Beschreibung
Telekommunikationsleistung
en
-
Trinkgelder
freiwillige Trinkgelder, die der Arbeitnehmer von Dritten erhält
Steuerfrei sind Einnahmen aus einer
nebenberuflichen selbstständigen
oder nichtselbstständigen Tätigkeit
bis zu
Übungsleiter
Umzugskosten
Unterhalt/
Berufsausbildung
Unterhalt für
Ehegatten
Veräußerung,
Gewerbebetrieb
-
private Nutzung arbeitgebereigener Einrichtungen
als Auslagenersatz
der Kosten, höchstens jedoch
Es muss sich um eine Tätigkeit als
Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher
oder einer vergleichbaren Tätigkeit
zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im
Dienst oder im Auftrag einer inländischen Person des öffentlichen
Rechts oder einer anderen gemeinnützigen Einrichtung handeln. Daneben sind keine weiteren Kosten
abziehbar.
Höchstbetrag für umzugsbedingten
Nachhilfeunterricht je Kind
Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten
- für Verheiratete
- für Ledige
- Erhöhung für jede weitere Person
Höchstbetrag für Aufwendungen für
Unterhalt und etwaige Berufsausbildung, wenn niemand für den
Unterstützten Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat
(8.004 € werden ggf. um übernommene Krankenversicherungsbeiträge
erhöht)
Nur bei gesetzlicher Unterhaltspflicht
(oder wenn der unterstützten Person
wegen des Einkommens des Unterstützenden öffentliche Mittel gekürzt
werden). Eigene Einkünfte und Bezüge werden angerechnet, soweit
sie im Jahr
übersteigen. Ausbildungszuschüsse
aus öffentlichen Mitteln werden voll
angerechnet.
siehe unter Realsplitting
Einmaliger Freibetrag von
wenn der Unternehmer, der das 55.
Lebensjahr vollendet hat oder im
sozialversicherungsrechtlichen Sinne berufsunfähig ist, seinen Gewerbebetrieb aufgibt oder veräußert.
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
steuerfrei
20%
20 € pro Monat
steuerfrei
20%
20 € pro Monat
steuerfrei
steuerfrei
2.400
2.400
ab 1.3.2014
1.802
ab 1.3.2015
1.841
1.429
715
1.460
730
315
322
Fundstelle
§ 3 Nr. 45
EStG, R
3.45 LStR,
R 9.1 Abs.
5 LStR
§ 3 Nr. 51
EStG
§ 3 Nr. 26
EStG
BMF vom
6.10.2014,
Az. IV C 5 S 2353/08/
10007
§ 33 a Abs.
1 EStG
8.004
8.004
624
624
---
---
---
45.000
45.000
§ 16 Abs. 4
EStG
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Stichwort
Veräußerung
des freiberuflichen Betriebsvermögens
Veräußerung
der Beteiligung
an einer Kapitalgesellschaft
Veräußerung,
Land- und
Forstwirtschaft
Beschreibung
Der Freibetrag ermäßigt sich um
den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn
übersteigt.
Identische Regelung wie bei der
Veräußerung eines Gewerbebetriebs
Freibetrag pro Veräußerung von
bei der Veräußerung von Anteilen
an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten 5 Jahre (Anteil von
mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft).
Der Freibetrag wird nur in der Höhe
gewährt, die dem veräußerten Anteil
an der Kapitalgesellschaft entspricht
(beim Verkauf eines Anteils von z.B.
10% beträgt der Freibetrag nur 906
€).
Der Freibetrag verringert sich um
den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Betrag von
übersteigt. Soweit nur ein Anteil
veräußert wird (z. B. 10%), verringert sich der Betrag von 36.100 €
entsprechend dem veräußerten
Anteil an der Kapitalgesellschaft
(z. B. bei 10% auf 3.610 €).
Identische Regelung, wie bei der
Veräußerung eines Gewerbebetriebs
Freibetrag bei der Veräußerung/
Entnahme landwirtschaftlicher
Grundstücke zur Abfindung weichender Erben bei der Hofnachfolge,
Stufenweise Verminderung, wenn
das Einkommen höher ist als
bei zusammenveranlagten Ehegatten
Übersteigt das Einkommen diesen
Betrag, wird der Freibetrag für jede
angefangene
um einen Betrag gekürzt von
Bei Ehegatten wird der Freibetrag
für jede angefangenen
gekürzt um einen Betrag von
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
136.000
136.000
siehe oben
siehe oben
9.060
9.060
36.100
36.100
siehe oben
siehe oben
Fundstelle
§ 18 Abs. 3
EStG i.V.
mit § 16
Abs. 4
EStG
§ 17 Abs. 3
EStG
§ 14 EStG
i.V. mit §
16 Abs. 4
EStG
§ 14 a Abs.
4 EStG
61.800
61.800
18.000
36.000
18.000
36.000
250
10.300
250
10.300
500
10.300
500
10.300
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Seite 18 von 20
Stichwort
Verlustabzug
Vermietung,
Geringfügigkeit
Verpflegungsmehraufwendungen
Versorgungsfreibetrag
Vorsorgeaufwendungen
Beschreibung
Ein Verlustrücktrag ist nur möglich
für Verluste bis
Bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu
Verlustvortrag ist möglich, aber pro
Jahr begrenzt auf
Bei zusammenveranlagen Ehegatten
bis zu
Darüber hinausgehende Verluste
sind abziehbar bis zu
Einnahmen aus Vermietung von
Teilen eines Einfamilienhauses werden nicht besteuert, wenn die Einnahmen
im Jahr nicht übersteigen
siehe unter Geschäfts- und Dienstreisen
Versorgungsbezüge sind Zuflüsse,
die aus Altersgründen, wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder
als Hinterbliebenenbezüge gewährt
werden (z.B. betriebliche Pensionen). dieser Bezüge, höchstens
aber
sind steuerfrei (maßgeblich = Jahr
des Versorgungsbeginns)
1. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen und
zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die denen einer gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind (z. B.
die Versorgungskasse der
Rechtsanwälte). Abziehbar sind
sowohl Arbeitnehmer- als auch
Arbeitgeberanteile.
2. Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung,
wenn der Vertrag die Zahlung
einer Leibrente frühestens ab
dem 60. Lebensjahr vorsieht
(Rürup-Rente).
3.
Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung
bzw. privaten Krankenversicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
1.000.000
1.000.000
2.000.000
2.000.000
1.000.000
1.000.000
2.000.000
2.000.000
60%
60%
520
520
---
Fundstelle
§ 10 d
EStG
R 21.2
Abs. 1
EStR
---
25,6%
1.920
24,0
1.800
§ 19 Abs. 2
EStG
§ 10 Abs. 1
Nr. 2
Buchstabe
a EStG
tatsächliche
Aufwendungen
der Nrn. 1 + 2,
höchstens
20.000 €, bei
Ehegatten
40.000 € im Jahr
(der sich ergebende Betrag ist
in 2014 mit 78%
abzüglich Arbeitgeberanteil
anzusetzen)
tatsächliche
Aufwendungen
der Nrn. 1 + 2,
höchstens
20.000 €, bei
Ehegatten
40.000 € im Jahr
(der sich ergebende Betrag ist
in 2015 mit 80%
abzüglich Arbeitgeberanteil anzusetzen)
100%iger Abzug
100%iger Abzug
§ 10 Abs. 3
EStG
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Stichwort
Vorsorgeaufwendungen
(Fortsetzung)
Beschreibung
4.
5.
Vortragstätigkeit
Werbegeschenke
Werbungskosten
Pauschbeträge
Werkzeuggeld
Zinsaufwendungen
Beiträge zu Versicherungen
gegen Erwerbslosigkeit, zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (soweit sie nicht
unter 1. und 2. fallen), zu Unfall, Haftpflicht- und nicht begünstigten Teilen Ihrer Krankenversicherungen sowie für Risikoversicherungen, die nur für den
Todesfall eine Leistung vorsehen.
Kapitallebensversicherungen
und alle anderen Versicherungen, die nicht unter 1. bis 3. fallen, soweit Sie diese Versicherungen vor dem 1.1.2005 abgeschlossen und den ersten Beitrag gezahlt haben.
Pauschaler Betriebsausgabenabzug
- bei nebenberuflicher Tätigkeit
der Betriebseinnahmen, höchstens
- bei selbstständig ausgeübter
Haupttätigkeit
der Betriebseinnahmen, höchstens
an Personen, die nicht Arbeitnehmer
des zuwendenden Unternehmers
sind, Freigrenze für Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug
pro Person und Jahr
maßgebend ist der Nettobetrag bei
Berechtigung zum Vorsteuerabzug,
ansonsten der Bruttobetrag.
Die gesetzlichen WerbungskostenPauschbeträge betragen für die Einkünfte aus
- nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer-Pauschbetrag),
bei Versorgungsbezügen jedoch
nur
- wiederkehrenden Bezügen und
Ehegattenunterhalt gemäß § 22
EStG
Entschädigung für die Benutzung
von Werkzeug des Arbeitnehmers im
Betrieb
Sockelbetrag bei Abzug von Schuldzinsen bei betrieblichen Konten (z. B.
Kontokorrentkonten) als Betriebsausgaben
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
Betrag 2015
In EUR
Fundstelle
Aufwendungen
dürfen bis
höchstens 2.800
€ im Jahr abgezogen werden:
Aber: Dieser
Betrag verringert sich auf
1.900 € im Jahr,
wenn steuerfreie
Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung
gezahlt werden
(Kürzung erfolgt
auch, wenn
Arbeitgeber
Krankheitskosten übernimmt)
Aufwendungen
dürfen bis
höchstens 2.800
€ im Jahr abgezogen werden:
Aber: Dieser
Betrag verringert sich auf
1.900 € im Jahr,
wenn steuerfreie
Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung
gezahlt werden
(Kürzung erfolgt
auch, wenn
Arbeitgeber
Krankheitskosten übernimmt)
§ 10 Abs. 1
Nr. 3
Buchstabe
a EStG
§ 10 Abs. 1
Nr. 3
Buchstabe
b EStG
H 18.2
EStH
25%
614
30%
2.455
§ 4 Abs.5
Nr. 1 EStG,
§ 9 Abs. 5
EStG,
R 4.10
EStR
35
§ 9a EStG
1.000
1.000
102
102
102
102
steuerfrei
§ 3 Nr. 30
EStG,
R 3.30
LStR
§ 4 Abs. 4a
EStG
2.050
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Stichwort
Zinsersparnisse
zumutbare
Belastung
Beschreibung
Steuerfrei bei Darlehen an Arbeitnehmer, die am Ende des Lohnzahlungszeitraums nicht mehr als
betragen. Bei höheren Darlehen sind
Zinsvorteile als geldwerter Vorteil zu
versteuern.
(ein Zinsvorteil liegt vor, wenn der
tatsächliche Zinssatz bei Vertragsabschluss unter den zuletzt von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssätzen - gewichteten
Durchschnittssätzen - liegt).
Erwachsen zwangsläufig größere
Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl von Personen gleicher
Einkommensverhältnisse, gleicher
Vermögensverhältnisse und gleichen
Familienstands, handelt es sich um
außergewöhnliche Belastungen, die
steuerlich abgezogen werden können, soweit sie die zumutbare Belastung (= Eigenanteil) übersteigen.
Die zumutbare Belastung beträgt bei
einem Gesamtbetrag der Einkünfte
bis
- bei Alleinstehenden ohne Kinder
- bei Verheirateten ohne Kinder
- bei Personen mit 1 oder 2 Kindern
- bei Personen mit drei oder mehr
Kindern 1%;
bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis
- bei Alleinstehenden ohne Kinder
- bei Verheirateten ohne Kinder
- bei Personen mit 1 oder 2 Kindern
- bei Personen mit drei oder mehr
Kindern
bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mehr als
- bei Alleinstehenden ohne Kinder
- bei Verheirateten ohne Kinder
- bei Personen mit 1 oder 2 Kindern
bei Personen mit drei oder mehr Kindern
[email protected]
Betrag 2014
In EUR
2.600
Betrag 2015
In EUR
Fundstelle
2.600
BMF vom
1.10.2008,
Az. IV C 5S 2334/07/
0009
§ 33 Abs. 3
EStG
15.340
5%
4%
2%
15.340
5%
4%
2%
1%
1%
51.130
6%
5%
3%
51.130
6%
5%
3%
1%
1%
51.130
7%
6%
4%
51.130
7%
6%
4%
2%
2%
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