Rechte auf Entschädigung in öffentlichen
Transcription
Rechte auf Entschädigung in öffentlichen
Rechte auf Entschädigung in öffentlichen Verkehrsmitteln Problem Verkehrsverbund Südtirol Entschädigung Schlecht funktionierender Dienst 2,50 Euro in Form einer Wertkarte falls die Disfunktion auch vom Konzessionär bestätigt wird Zu Unrecht bezahlter Fahrpreis Rückerstattung des Fahrpreises in Form einer Wertkarte oder einer Rückzahlung Unannehmlichkeiten durch Verspätungen etc. Keine Entschädigung Problem Trenitalia Entschädigung Verspätungen von Zügen „höherer Klasse“ ab 25 Minuten Bonus zu 30% bzw. 50% des Fahrpreises je nach Typ des Zuges, verwendbar für Fahrkarten Trenitalia Kaputte Klimaanlage Bonus zu 30% bzw. 50% des Fahrpreises falls ein Umsetzen nicht möglich ist Kaputte Klimaanlage + Verspätung Nur ein Bonus, entweder wegen der Klimaanlage oder der Verspätung Fahrtunterbrechung oder verlorener Anschluß Keine Entschädigung, nur die Möglichkeit mit dem nächstbesten Zug ohne Zusatzzahlung weiterzufahren Verlust des letzten Anschlusses des Tages Kostenlose Übernachtung in einem von Trenitalia ausgewählten Hotel, falls kein Ersatzfahrzeug gefunden wird- ansonsten keine Entschädigung Verspätung um mehr als eine Stunde Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus zum Gesamtpreis Zug wurde gestrichen Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus zum Gesamtpreis Der Anschluß wird durch die Verspätung hinfällig, worauf der Kunde auf die Fahrt verzichtet Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus zum Gesamtpreis Wichtige Bestandteile des Schlafwagens fehlen, worauf der Kunde auf die Fahrt verzichtet Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus zum Gesamtpreis Das Internet-Ticket wird zu spät zugestellt Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus zum Gesamtpreis All diese Gründe bei Tickets bis zu 8 Euro Keine Entschädigung Unannehmlichkeiten und Einbußen durch Verspätungen etc. Keine Entschädigung Verletzung eines Fahrgastes Die Versicherung von Trenitalia zahlt nur, wenn Trenitalia erwiesenermaßen die Schuld daran trägt Diebstahl von Gepäck und anderen Gedgenständen Die Gratis-Polizze gilt nur bei Diebstahl in Zügen „höherer Klasse“ in Schlafwägen und -abteilen während der Fahrt bei geschlossenen Abteilen und in mitgeführten Autos und Motorrädern Problem Flugzeug Entschädigung Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck Schadenersatz bis zu 1000 SZR* bei eindeutiger Schuld des Flugunternehmens Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck Schadenersatz bis zu 1000 SZR* (die Haftungsgrenze kann durcheine Zuschlagszahlung am Check-inerhöht werden) Flugverspätungen Schadenersatz bis zu 4150 SZR* bei eindeutiger Schuld des Flugunternehmens; somit haftet das Luftfahrtunternehmen für Schäden, welche durch die Verspätung von Flügen entstehen Tod oder Körperverletzung von Fluggästen Bei Forderungen bis zu 100.000 SZR*darf das Luftfahrtunternehmen keinerlei Einwände entgegenhalten, Schadensersatz von mindestens 16000 SZR* bei Todesfällen. Verlust des Fluges durch Überbuchung (overbooking) Der Fluggast hat Anrecht auf: 1. vollständige Erstattung des Flugticketpreises oder einen Alternativflug 2. eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 250 Euro bis 600 Euro je nach Fluglänge und Zielort 3. Betreuungsleistungen (Verpflegung, Übernachtungen, Telefonanrufe etc.) Annullierung des Fluges Der Fluggast hat Anrecht auf: 1. Rückerstattung des Ticketpreises und falls notwendig, Rückflug zum ursprünglichen Abflugsort 2. Entschädigung wie bei der Überbuchung wenn der Fluggast nicht rechtzeitig informiert wurde 3. Betreuungsleistungen (Verpflegung, Telefonate, wenn nötig Hotelunterbringung) Verspätungen - Bei kleineren Verspätungen hat der Fluggast Anrecht auf die Betreuungsleistungen - Bei mind. 5 Stunden Verspätung Erstattung des Flugpreises falls der Flug zwecklos geworden ist - auch andere Schäden kann der nicht beförderte Fluggast vor den zuständigen Gerichten einfordern Nichtbeförderung bei Pauschalreisen Entschädigung durch den Reiseveranstalter, der wiederum die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält Die Fluggesellschaft muß Fahrgästen, die von Nichtbeförderung und Überbuchung betroffen sind, ein Formblatt mit deren Rechten aushändigen. *1 SZR (SonderZiehungsRecht) = ca.1,1 Euro