Rechte auf Entschädigung in öffentlichen

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Rechte auf Entschädigung in öffentlichen
Rechte auf Entschädigung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Problem
Verkehrsverbund Südtirol
Entschädigung
Schlecht funktionierender Dienst
2,50 Euro in Form einer Wertkarte falls die
Disfunktion auch vom Konzessionär bestätigt wird
Zu Unrecht bezahlter Fahrpreis
Rückerstattung des Fahrpreises in Form einer
Wertkarte oder einer Rückzahlung
Unannehmlichkeiten durch Verspätungen etc.
Keine Entschädigung
Problem
Trenitalia
Entschädigung
Verspätungen von Zügen „höherer Klasse“ ab 25
Minuten
Bonus zu 30% bzw. 50% des Fahrpreises je nach Typ
des Zuges, verwendbar für Fahrkarten Trenitalia
Kaputte Klimaanlage
Bonus zu 30% bzw. 50% des Fahrpreises falls ein
Umsetzen nicht möglich ist
Kaputte Klimaanlage + Verspätung
Nur ein Bonus, entweder wegen der Klimaanlage oder
der Verspätung
Fahrtunterbrechung oder verlorener Anschluß
Keine Entschädigung, nur die Möglichkeit mit dem
nächstbesten Zug ohne Zusatzzahlung weiterzufahren
Verlust des letzten Anschlusses des Tages
Kostenlose Übernachtung in einem von Trenitalia
ausgewählten Hotel, falls kein Ersatzfahrzeug gefunden
wird- ansonsten keine Entschädigung
Verspätung um mehr als eine Stunde
Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus
zum Gesamtpreis
Zug wurde gestrichen
Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus
zum Gesamtpreis
Der Anschluß wird durch die Verspätung hinfällig,
worauf der Kunde auf die Fahrt verzichtet
Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus
zum Gesamtpreis
Wichtige Bestandteile des Schlafwagens fehlen,
worauf der Kunde auf die Fahrt verzichtet
Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus
zum Gesamtpreis
Das Internet-Ticket wird zu spät zugestellt
Rückerstattung von 80% der Reisekosten oder Bonus
zum Gesamtpreis
All diese Gründe bei Tickets bis zu 8 Euro
Keine Entschädigung
Unannehmlichkeiten und Einbußen durch
Verspätungen etc.
Keine Entschädigung
Verletzung eines Fahrgastes
Die Versicherung von Trenitalia zahlt nur, wenn
Trenitalia erwiesenermaßen die Schuld daran trägt
Diebstahl von Gepäck und anderen Gedgenständen
Die Gratis-Polizze gilt nur bei Diebstahl in Zügen
„höherer Klasse“ in Schlafwägen und -abteilen
während der Fahrt bei geschlossenen Abteilen und in
mitgeführten Autos und Motorrädern
Problem
Flugzeug
Entschädigung
Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck
Schadenersatz bis zu 1000 SZR* bei eindeutiger
Schuld des Flugunternehmens
Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von
Reisegepäck
Schadenersatz bis zu 1000 SZR* (die Haftungsgrenze
kann durcheine Zuschlagszahlung am Check-inerhöht
werden)
Flugverspätungen
Schadenersatz bis zu 4150 SZR* bei eindeutiger
Schuld des Flugunternehmens; somit haftet das
Luftfahrtunternehmen für Schäden, welche durch die
Verspätung von Flügen entstehen
Tod oder Körperverletzung von Fluggästen
Bei Forderungen bis zu 100.000 SZR*darf das
Luftfahrtunternehmen keinerlei Einwände
entgegenhalten, Schadensersatz von mindestens 16000
SZR* bei Todesfällen.
Verlust des Fluges durch Überbuchung (overbooking)
Der Fluggast hat Anrecht auf:
1. vollständige Erstattung des Flugticketpreises
oder einen Alternativflug
2. eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 250
Euro bis 600 Euro je nach Fluglänge und Zielort
3. Betreuungsleistungen (Verpflegung,
Übernachtungen, Telefonanrufe etc.)
Annullierung des Fluges
Der Fluggast hat Anrecht auf:
1. Rückerstattung des Ticketpreises und falls
notwendig, Rückflug zum ursprünglichen
Abflugsort
2. Entschädigung wie bei der Überbuchung wenn
der Fluggast nicht rechtzeitig informiert wurde
3. Betreuungsleistungen (Verpflegung,
Telefonate, wenn nötig Hotelunterbringung)
Verspätungen
- Bei kleineren Verspätungen hat der Fluggast Anrecht
auf die Betreuungsleistungen
- Bei mind. 5 Stunden Verspätung Erstattung des
Flugpreises falls der Flug zwecklos geworden ist
- auch andere Schäden kann der nicht beförderte
Fluggast vor den zuständigen Gerichten einfordern
Nichtbeförderung bei Pauschalreisen
Entschädigung durch den Reiseveranstalter, der
wiederum die Entschädigung von der Fluggesellschaft
erhält
Die Fluggesellschaft muß Fahrgästen, die von Nichtbeförderung und Überbuchung betroffen sind, ein
Formblatt mit deren Rechten aushändigen.
*1 SZR (SonderZiehungsRecht) = ca.1,1 Euro