Die Knappschaft

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Die Knappschaft
Die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft –Bahn –See
DRV KBS
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Was ist die DRV KBS?
Sie führen ein Praktikum bei der Deutschen Rentenversicherung KnappschaftBahn–See, kurz: DRV KBS durch. Da stellt sich natürlich die Frage, was die DRV
KBS ist. Sie ist ein Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, der
größte öffentliche Krankenhausträger und verfügt auch über eigene
Rehabilitationskliniken. Des Weiteren ist die Minijob-Zentrale bei der DRV KBS
angesiedelt. Sie ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für
alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs.
Die DRV KBS ist als bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie ist also ein
Träger der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung. Das System
der sozialen Sicherung lässt sich wie folgt darstellen:
System der sozialen Sicherung
Sozialversicherung
Sozialversorgung
Sozialfürsorge
Rentenversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
Versicherungsprinzip
Leistungen
Versorgungsprinzip
Existenzminimum
gefährdet (Hartz IV)
Beiträge
Beamtenversorgung
privat
gesetzlich
vertraglich
vereinbart
fest
vorgeschrieben
darf
Gewinne
machen
darf keine
Gewinne
machen
Äquivalenzprinzip
DRV KBS
Fürsorgeprinzip
Versorgung für Opfer
von Gewalttaten
Versorgung für
Kriegsopfer
Solidaritätsprinzip
Hilfe zum
Lebensunterhalt und
in besonderen
Lebenslagen
Träger sind
nachrangig
verpflichtete
Leistungsträger
Subsidiaritätsprinzip
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Die DRV KBS ist der einzige Sozialversicherungsträger, welcher
Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung unter
einem Dach vereint. Dies wird Verbundstruktur genannt. Hier nun die bildliche
Darstellung der Verbundstruktur:
Pflegeversicherung
Krankenversicherung
Krankenhäuser
Rehabilitation
Rentenversicherung
Verbundsystem
Knappschaft
Knappschaftsälteste
Sozialmedizinischer Dienst
Knappschaftsärzte
Diese Verbundstruktur hat folgende Vorteile:
Die Daten von Versicherten befinden sich in einer Hand. Damit kann die
Bearbeitungsdauer von Versicherungsfällen erheblich verkürzt werden, sie
können unkomplizierter und problemloser mit Hilfe der automatischen
Datenübertragung bearbeitet werden. Natürlich geschieht dies unter der
Einhaltung
der
Vorschriften
des
Datenschutzes
gemäß
des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenerfassungsordnung
(DEVO)/ Datenübertragungsverordnung (DÜVO). Die Verbundstruktur
vermindert auch die Bürokratie, d.h. die Versicherten haben nur eine
Anlaufstelle anstatt drei Stellen. Vorteilhaft ist auch, dass die eigenen Kliniken
sowie das Sanatorium gemeinsam durch alle drei Versicherungszweige
genutzt werden können.
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Die DRV KBS ist ein Rentenversicherungsträger, der zuständig ist, wenn die
Versicherten
im Bergbau oder in bergbaulichen Betrieben und deren
Nebenbetrieben
beim Bundeseisenbahnvermögen
bei der Deutschen Bahn AG oder deren ausgegliederten
Aktiengesellschaften
in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei)
und bei der DRV KBS
beschäftigt sind oder über die sogenannte „Quotierung“ nach dem
Rentenreformgesetz aus dem Jahr 2005 der DRV KBS zugeordnet wurden. Bei
dieser Organisationsreform wurde gesetzlich festgelegt, dass aus den bis
dahin bestehenden 6 deutschen Rentenversicherungsträgern nur noch 3
Rentenversicherungsträger hervorgehen. Nachfolgendes Organigramm soll
dies veranschaulichen:
LVA
(Arbeiter)
Regionalträger
BfA
(Angestellte)
VDR
Deutsche
RV Bund
BKn
BVA
Seekasse
Deutsche
RV KBS
In der Krankenversicherung hat jeder seit dem 01.04.2007 nunmehr die
Möglichkeit, sich bei der Knappschaft zu versichern.
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Wie sie aus dem Schema „System der sozialen Sicherung“ entnehmen
konnten, unterliegt die DRV KBS als Sozialversicherungsträger dem
Versicherungsprinzip, welches besagt, dass durch die Versicherten Beiträge zu
erbringen sind, um Leistungen zu erhalten. Man unterscheidet hier zwischen
Privatversicherung und gesetzlicher Versicherung bzw. Sozialversicherung.
Während bei Privatversicherungen Beiträge und Leistungen vertraglich
vereinbart werden müssen, sind bei der Sozialversicherung diese durch das
Gesetz vorgeschrieben. Dieses Gesetz ist das Sozialgesetzbuch (SGB), welches
wiederum aus verschiedenen Teilen bzw. Büchern besteht.
SGB I (1. Buch)
Allgemeiner
Teil
SGB V (5. Buch)
Gesetzliche
Krankenversicherung
SGB VI (6. Buch)
Gesetzliche
Rentenversicherung
SGB VI (4. Buch)
Gemeinsame
Vorschriften für die
Sozialversicherung
SGB XI (11. Buch)
Soziale
Pflegeversicherung
SGB X (10. Buch)
Verwaltungsverfahren, Schutz
der Sozialdaten,
Zusammenarbeit der
leistungsträger und ihre
Beziehung zu Dritten
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Die Geschichte der DRV KBS
-mittelalterlicher BergbauBergbaugebiete Goslar, Trient, Iglau
28.12.1260 Bestätigung einer Bruderschaft in Goslar, die mehrere
Jahrhunderte Bestand hatte
Das Knappschaftsrecht bestand aus mehreren Bergordnungen
und war somit nicht einheitlich geregelt.
-Knappschaftsgesetz für Preußen10.04.1854 enthielt u.A. Bestimmungen über die Selbstverwaltung der
Knappschaftsvereine
Knappschaftsrecht wurde in Preußen vereinheitlicht
24.06.1865 Allgemeines Berggesetz für Preußen
Vorschriften über knappschaftliche Versicherung für die Gebiete,
in denen die Versicherung nicht bereits durch die Bergordnung
geregelt war
1916
Rückversicherungsanstalt für alle deutschen Knappschaftsvereine
-Gründung Reichsknappschaft01.01.1924 Gründung der Reichsknappschaft als einheitlicher
Versicherungsträger für das gesamte Reichsgebiet (RKG vom
23.06.1923) Vereinigung von 16 Bezirksknappschaften;
erste allgemeingültige Gesetze über die
Knappschaftsversicherung
-Errichtung Bundesknappschaft08.05.1945 Kapitulation des deutschen Reiches und darauf folgende
Aufgliederung des Reichsgebietes in Besatzungszonen;
Stilllegung der Reichsknappschaft
Anordnung der westlichen Besatzungsmächte, wonach die
bestehenden Bezirksknappschaften der Reichsknappschaft
eigenständige Organe wurden
01.06.1949 § 12 KnVAG vom 30.07.1949
Solange die Knappschaftsversicherung nicht von einem
einheitlichen Versicherungsträger durchgeführt wird, sind die bei
Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden ehemaligen
Bezirksknappschaften der Reichsknappschaft Träger der
Knappschaftsversicherung. Sie sind rechtsfähig und haben die
Bezeichnung Knappschaften.
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§ 6 KnVAG
Die Knappschaften der Bundesrepublik Deutschland bilden zur
Durchführung gemeinsamer Aufgaben eine Arbeitsgemeinschaft.
01.01.1968 Finanzänderungsgesetz 1967
Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht;
Gründung der Bundesknappschaft
§ 7 RKG
Träger der Versicherung ist die Bundesknappschaft. Das Nähere
wird durch ein besonderes Gesetz geregelt, das die
Bundesregierung alsbald vorzulegen hat.
Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes führen die Knappschaften
als Träger die Versicherung weiter durch.
01.08.1969 Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz-BKnEG vom 28.07.1969
-- Errichtung der Bundesknappschaft mit der Hauptverwaltung in
Bochum –03.10.1990 Tag der Wiedervereinigung Deutschlands
Dadurch, dass die Pflichtversicherung der Bergleute in der
Bundesknappschaft in der BRD im Sozialgesetzbuch festgehalten
war, wird die Bundesknappschaft nun auch zur Pflichtversicherung
für die Bergleute in der ehemaligen DDR.
01.04.2000 Teilöffnung der Krankenkasse
Die bisher ausschließlich berufsständische Krankenkasse für
Bergleute bzw. Beschäftigte in Bergbaubetrieben,
bergbauverbundenen Betrieben und Einrichtungen wurde zum Teil
geöffnet, d.h. alle Versicherten, die bisher mindestens 1
Pflichtbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung geleistet
haben, können die Knappschaft als Krankenkasse wählen.
01.04.2003 Das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsplatz
wird verabschiedet, die Minijob-Zentrale entsteht an den
Standorten der Bundesknappschaft in Cottbus und Essen
01.10.2005 Hervorgehen der Deutschen Rentenversicherung KnappschaftBahn-See aus der Umsetzung des Gesetzes zur Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung; es fusionierten die
Bundesknappschaft mit der Bahnversicherungsanstalt und der
Seekasse,
01.04.2007 Vollständige Öffnung der Krankenkasse „Knappschaft“
Per Gesetzesänderung wurde die vollständige Öffnung der
Krankenkasse festgelegt, d.h. nun kann jeder die Knappschaft als
Krankenkasse wählen.
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Gliederung der Verwaltung bei der DRV KBS
Der Hauptverwaltung sind
insgesamt 8 Regionaldirektionen
unterstellt. Diesen Regionaldirektionen sind dann wiederum
Geschäftstellen unterstellt. Auf den folgenden Seiten werden Sie
mehr dazu erfahren:
Die Hauptverwaltung der DRV KBS befindet sich in Bochum...
... und besteht aus folgenden Abteilungen:
♦ Abt. I: Kranken- und Pflegeversicherung
♦ Abt. II: Rentenversicherung
♦ Abt. III: Rehabilitation
♦ Abt. IV: Finanzen, Zentrales Controlling
♦ Abt. V: Personal, berufliche Bildung, Sozialmedizinischer Dienst
♦ Abt. VI: Organisation/ Statistik, Datenverarbeitung, Bauen, Logistik
♦ Abt. VII: Zentrale Stelle für Melde- und Beitragswesen (Minijob-Zentrale)
♦ Abt. VIII: Versorgungsmanagement und Betriebsführung der
Eigenbetriebe der Kranken-und Rentenversicherung
♦ Abt. IX: Recht
Die Regionaldirektionen befinden sich in
♦ Bergheim
♦ Chemnitz
♦ Cottbus
♦ Frankfurt
♦ Hamburg
♦ Hannover
♦ München
♦ Saarbrücken
RD Cottbus
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GST Senftenberg
Struktur der Regionaldirektion in Cottbus
Etwa 17000 Mitarbeiter und rund 450 Auszubildende sind bei der DRV KBS
beschäftigt, davon in der RD Cottbus ca. 560 Mitarbeiter und 25
Auszubildende.
Am Beispiel der Regionaldirektion Cottbus soll nun die Struktur der
Regionaldirektionen dargestellt werden.
Dieses Organigramm hilft Ihnen sicherlich auch den jeweiligen Einsatzbereich
während des Praktikums wiederzufinden und entsprechend einzuordnen.
RD Cottbus
Referat
Allg. Verwaltung
Referat Krankenversicherung/
Pflegeversicherung
Referat
Rentenversicherung
Abschnitt
Personal
Krankenversicherung
Büro 1
Geschäftsstelle
Spremberg
Rentenversicherung
Büro 1
Abschnitt
Innerer Dienst
Krankenversicherung
Büro 2
Geschäftsstelle
Magdeburg
Rentenversicherung
Büro 2
Abschnitt Kasse/
Buchhaltung
Krankenhausleistungszentrum
Geschäftsstelle
Bitterfeld
Rentenversicherung
Büro 3
inkl. Abschnitt Reha
Abschnitt
SGG-Verfahren
Vertrieb
-Cottbus
-Halle
Geschäftsstelle
Eisleben
Bezirksgeschäftsstelle
Halle
Geschäftsstelle
Senftenberg
Geschäftsstelle
Hoyerswerda
Fachzentrum für Hilfsmittel
Halle
Fachzentrum für Versicherungs-und Beitragsrecht
Cottbus
Wenn durch Ihr Praktikum das Interesse an einer Ausbildung bei der DRV KBS
geweckt wurde, informieren wir im Folgenden über unsere Ausbildungsberufe.
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Ausbildung bei der DRV KBS
In der Grafik sind die Berufe zu sehen, welche bei der DRV KBS ausgebildet
werden. Eventuell kommt einer der Berufe auch für Ihre Berufswahl in Frage.
Sozialversicherungsfachangestellte(r)
Studiengang
Sozialversicherung
(Bachelor of
Arts)
Kauffrau/
-mann
im Gesundheitswesen
unsere
Ausbildungs- und
Studienangebote
Fachinformatiker
(in)
Informatikkaufmann/
-kauffrau
Studiengang
Verwaltungsinformatik
(Diplom)
Lehrgänge werden in den Verwaltungsfachschulen bzw. in unserem
Bildungszentrum in Winterberg durchgeführt. Dieses untersteht natürlich auch
der Hauptverwaltung in Bochum.
Nun wünschen wir Ihnen für Ihr Praktikum viel Erfolg und danken Ihnen für das
der DRV KBS entgegengebrachte Vertrauen.
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