04_12_durchschnittliche Dauer von SV-Sta[...]
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04_12_durchschnittliche Dauer von SV-Sta[...]
KLEFFNER Rechtsanwälte INFO 04/2012 SV-Statusverfahren: Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Dt. Rentenversicherung Für die weitaus meisten Statusprüfungen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, (im Folgenden: DRV) in Berlin zuständig. Nachdem sich diese Zuständigkeitsvorschriften vor einigen Jahren geändert haben, ist für viele Beteiligten interessant zu wissen, wie lange ein Statusverfahren von der Antragstellung bis zum Statusbescheid aktuell tatsächlich dauert. In einem konkreten Fall wurde der Vorgang erst nach einer Beschwerde an das Direktorium der DRV bearbeitet. Bereinigt man die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um Fälle, die länger als 8 Monate bis zur Bescheiderteilung gedauert haben, bleibt noch eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 2,54 Monaten übrig. Dies ist aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Wir haben die von uns bei der DRV eingereichten SV-Statusverfahren hinsichtlich der Bearbeitungsdauer geprüft und sind zu dem nachfolgend dargestellten Ergebnis gekommen. Vorbemerkung In der nachfolgenden Auswertung sind nur Verfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV erfasst (sog. optionale Anfrageverfahren). Dabei stellen wir für den oder die Betroffenen einen direkten Antrag auf Statusprüfung bei der DRV. Ob die Bearbeitungsdauer bei der Stellung des Antrags durch die Einzugsstellen (nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV, sog. obligatorische Anfrageverfahren) davon abweicht, können wir anhand der uns vorliegenden Daten nicht feststellen. Ausgewertet wurden Verfahren, in denen der (erstmalige) Statusantrag durch uns nach dem 01.01.2011 gestellt wurde. Erfasst wurden alle Verfahren, unabhängig von dem Ziel des Antrags (SV-Freiheit oder SV-Pflicht). Allerdings betrifft die überwiegende Mehrzahl Verfahren mit dem Ziel einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Verfahrensdauer nach Antragstellung Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Clearingstelle der DRV von der Antragstellung bis zum Statusbescheid betrug 3,08 Monate. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass immer wieder Verfahren einfach „liegen bleiben“. Trotz mehrfacher Erinnerungen und Sachstandsanfragen gibt es immer wieder Verfahren, die – aus welchem Grund auch immer – in der Bearbeitung durch die DRV deutlich länger sind. Insgesamt ergibt sich folgendes Bild: Bearbeitungsdauer bis 1 Monat 1 bis 2 Monate 2 bis 3 Monate 3 bis 4 Monate 4 bis 6 Monate mehr als 6 Monate 36,59 % 17,07 % 9,76 % 16,21 % 15,49 % 4,88 % Besonders auffällig ist, dass die Bearbeitungsdauer von Verfahren, in denen sich die Mandanten weitgehend an unsere Empfehlungen gehalten haben, noch deutlich kürzer ist. Diese betrug nur noch 1,04 Monate. Dieses gute Ergebnis hat uns auch überrascht und hat seinen Grund ohne Frage darin, dass der Fall dann auch in der Prüfung der DRV „klar“ ist und ohne aufwändige Abwägung der Kriterien entschieden werden kann. Umgekehrt werden Fälle, in denen eine ablehnende Entscheidung zu erwarten ist, dadurch länger, weil ein Anhörungsverfahren zwischengeschaltet wird. Dazu ist die DRV nach den geltenden Verwaltungsvorschriften verpflichtet. Wenn also ein verfahren nicht nach 3 Monaten entschieden ist, kann es auch schon einmal sechs Monate in Anspruch nehmen. Die Übersicht zeigt aber auch eines: Verfahren, die von der Antragstellung bis zum Statusbescheid mehr als sechs Monate dauern, kommen zwar vor, sind aber eher selten. Es handelt sich jedenfalls um Einzelfälle. Mehr als 95% aller Verfahren sind spätestens nach sechs Monate Bearbeitung entschieden. Copyright: © Rechtsanwalt Markus Kleffner, Markkleeberg 28.08.2012 Verfahrensdauer nach Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid Wenn der Bescheid nicht dem beantragten Ergebnis entspricht, kann Widerspruch eingelegt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei dem Widerspruchsausschuss der Clearingstelle der DRV betrug von der Einlegung des Widerspruchs bis zum Widerspruchsbescheid 5,48 Monate. Die durchschnittlich längere Bearbeitungsdauer ist hier vor allem dadurch zu erklären, dass der Widerspruchsausschuss nur zu mehreren Terminen im Jahr tagt und in den Sitzungen die anstehenden Fälle entscheidet. Wird der Widerspruch kurz nach der letzten Sitzung erhoben, entsteht dadurch naturgemäß eine etwas längere Bearbeitungszeit. Die Einlegung des Widerspruchs empfehlen wir in den meisten Fällen. Der wesentliche Grund dafür ist, dass im Widerspruchsausschuss erneut im Detail geprüft wird und in vielen Fällen dann auch neu entschieden wird. Die Erfolgsaussichten sind also in aller Regel gut. Ist diese Beratung erfolgt und ist die Entscheidung über den angestrebten Status gefallen, können wir – nach Mandatserteilung – unsere Begleitung aufnehmen. KLEFFNER Rechtsanwälte führen die Prüfung der eingereichten Unterlagen (z.B. Anstellungsvertrag, Gesellschaftsvertrag) innerhalb von sieben Arbeitstagen durch. Danach muss der Mandant entscheiden, welche Empfehlungen er umsetzen möchte, um den angestrebten Status zu erreichen. Nach Entscheidung und Umsetzung werden die neuen Unterlagen bei uns eingereicht und wir bereiten wiederum innerhalb von sieben Arbeitstagen den Statusantrag vor. Fazit Für Personen, die noch vor dem Jahresende 2012 den Status geklärt haben möchten, wird es nun höchste Zeit. Für Verfahren, die noch im September beantragt werden, kann eine Entscheidung noch vor dem Jahresende erwartet werden. Was ist zu tun? Sollte auch der Widerspruchsbescheid nicht zu dem angestrebten Ergebnis führen, müsste entschieden werden, ob eine Klage zum Sozialgericht erhoben werden soll. Dies hingegen empfehlen wir in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nicht. Denn die Bearbeitungsdauer bei den Sozialgerichten beträgt für SV-Statusverfahren nach wie vor etwa zwei bis vier Jahre. An einem derart langen Verfahren hat kein Beteiligter Freude. Wegen der Dauer des Verfahrens ist zudem die anwaltliche Begleitung mit etwas höheren Kosten verbunden. Vorbereitung der Antragstellung Bei der Gesamtdauer eines SV-Statusverfahrens ist natürlich auch die Vorbereitungszeit zu berücksichtigen. Denn der Mandant sollte eine bewusste Entscheidung treffen, welchen Status er anstrebt. Dazu ist eine Versorgungsberatung unerlässlich. Wie der Betroffene versorgt und abgesichert sein möchte, ist eine Entscheidung, bei der wir nicht unterstützen können. Auch wenn sich aus der Erfahrung ergibt, dass die meisten Personen sv-frei sein möchten, muss doch eine Beratung erfolgen. Bitte nutzen Sie die von uns angebotenen Checklisten, die Sie auf unserer Internetseite abrufen können. Dort finden Sie auch Vollmachten, Vergütungsvereinbarungen und eine Liste der zur Prüfung benötigten Dokumente. Sie finden dort auch eine ausführliche Beschreibung des möglichen Workflows. Die Begleitung eines SV-Statusverfahrens durch KLEFFNER Rechtsanwälte kostet nach wie vor EUR 995,00 zzgl. 3% Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer. Ihr Ansprechpartner: KLEFFNER Rechtsanwälte Telefon: 0341 580 622 36 Fax: 0341 580 622 37 Mail: [email protected] Internet: www.kleffner-rechtsanwaelte.de oder: www.sv-statusverfahren.de Ob die Person in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleiben möchte, ob er stattdessen lieber eine betriebliche Versorgung vorzieht usw. kann nur mit dem Versorgungsberater geklärt werden können. Copyright: © Rechtsanwalt Markus Kleffner, Markkleeberg 31.08.2012