04_12_durchschnittliche Dauer von SV-Sta[...]

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04_12_durchschnittliche Dauer von SV-Sta[...]
KLEFFNER Rechtsanwälte INFO 04/2012
SV-Statusverfahren:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Dt. Rentenversicherung
Für die weitaus meisten Statusprüfungen ist die
Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle,
(im Folgenden: DRV) in Berlin zuständig. Nachdem
sich diese Zuständigkeitsvorschriften vor einigen
Jahren geändert haben, ist für viele Beteiligten interessant zu wissen, wie lange ein Statusverfahren
von der Antragstellung bis zum Statusbescheid
aktuell tatsächlich dauert.
In einem konkreten Fall wurde der Vorgang erst
nach einer Beschwerde an das Direktorium der
DRV bearbeitet. Bereinigt man die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer um Fälle, die länger als 8 Monate bis zur Bescheiderteilung gedauert haben, bleibt
noch eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von
2,54 Monaten übrig.
Dies ist aus unserer Sicht nicht zu beanstanden.
Wir haben die von uns bei der DRV eingereichten
SV-Statusverfahren hinsichtlich der Bearbeitungsdauer geprüft und sind zu dem nachfolgend dargestellten Ergebnis gekommen.
Vorbemerkung
In der nachfolgenden Auswertung sind nur Verfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV erfasst (sog.
optionale Anfrageverfahren). Dabei stellen wir für
den oder die Betroffenen einen direkten Antrag auf
Statusprüfung bei der DRV. Ob die Bearbeitungsdauer bei der Stellung des Antrags durch die Einzugsstellen (nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV, sog.
obligatorische Anfrageverfahren) davon abweicht,
können wir anhand der uns vorliegenden Daten
nicht feststellen. Ausgewertet wurden Verfahren, in
denen der (erstmalige) Statusantrag durch uns nach
dem 01.01.2011 gestellt wurde.
Erfasst wurden alle Verfahren, unabhängig von dem
Ziel des Antrags (SV-Freiheit oder SV-Pflicht). Allerdings betrifft die überwiegende Mehrzahl Verfahren
mit dem Ziel einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht.
Verfahrensdauer nach Antragstellung
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der
Clearingstelle der DRV von der Antragstellung bis
zum Statusbescheid betrug 3,08 Monate.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass immer wieder Verfahren einfach „liegen bleiben“. Trotz mehrfacher Erinnerungen und Sachstandsanfragen gibt
es immer wieder Verfahren, die – aus welchem
Grund auch immer – in der Bearbeitung durch die
DRV deutlich länger sind.
Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:
Bearbeitungsdauer
bis 1 Monat
1 bis 2 Monate
2 bis 3 Monate
3 bis 4 Monate
4 bis 6 Monate
mehr als 6 Monate
36,59 %
17,07 %
9,76 %
16,21 %
15,49 %
4,88 %
Besonders auffällig ist, dass die Bearbeitungsdauer
von Verfahren, in denen sich die Mandanten weitgehend an unsere Empfehlungen gehalten haben,
noch deutlich kürzer ist. Diese betrug nur noch
1,04 Monate. Dieses gute Ergebnis hat uns auch
überrascht und hat seinen Grund ohne Frage darin,
dass der Fall dann auch in der Prüfung der DRV
„klar“ ist und ohne aufwändige Abwägung der Kriterien entschieden werden kann.
Umgekehrt werden Fälle, in denen eine ablehnende
Entscheidung zu erwarten ist, dadurch länger, weil
ein Anhörungsverfahren zwischengeschaltet wird.
Dazu ist die DRV nach den geltenden Verwaltungsvorschriften verpflichtet. Wenn also ein verfahren
nicht nach 3 Monaten entschieden ist, kann es auch
schon einmal sechs Monate in Anspruch nehmen.
Die Übersicht zeigt aber auch eines: Verfahren, die
von der Antragstellung bis zum Statusbescheid
mehr als sechs Monate dauern, kommen zwar vor,
sind aber eher selten. Es handelt sich jedenfalls um
Einzelfälle. Mehr als 95% aller Verfahren sind spätestens nach sechs Monate Bearbeitung entschieden.
Copyright: © Rechtsanwalt Markus Kleffner, Markkleeberg 28.08.2012
Verfahrensdauer nach Widerspruch gegen ablehnenden Bescheid
Wenn der Bescheid nicht dem beantragten Ergebnis
entspricht, kann Widerspruch eingelegt werden.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei dem
Widerspruchsausschuss der Clearingstelle der DRV
betrug von der Einlegung des Widerspruchs bis
zum Widerspruchsbescheid 5,48 Monate.
Die durchschnittlich längere Bearbeitungsdauer ist
hier vor allem dadurch zu erklären, dass der Widerspruchsausschuss nur zu mehreren Terminen im
Jahr tagt und in den Sitzungen die anstehenden
Fälle entscheidet. Wird der Widerspruch kurz nach
der letzten Sitzung erhoben, entsteht dadurch naturgemäß eine etwas längere Bearbeitungszeit.
Die Einlegung des Widerspruchs empfehlen wir in
den meisten Fällen. Der wesentliche Grund dafür
ist, dass im Widerspruchsausschuss erneut im Detail geprüft wird und in vielen Fällen dann auch neu
entschieden wird. Die Erfolgsaussichten sind also in
aller Regel gut.
Ist diese Beratung erfolgt und ist die Entscheidung
über den angestrebten Status gefallen, können wir –
nach Mandatserteilung – unsere Begleitung aufnehmen. KLEFFNER Rechtsanwälte führen die Prüfung der eingereichten Unterlagen (z.B. Anstellungsvertrag, Gesellschaftsvertrag) innerhalb von
sieben Arbeitstagen durch. Danach muss der Mandant entscheiden, welche Empfehlungen er umsetzen möchte, um den angestrebten Status zu erreichen.
Nach Entscheidung und Umsetzung werden die
neuen Unterlagen bei uns eingereicht und wir bereiten wiederum innerhalb von sieben Arbeitstagen
den Statusantrag vor.
Fazit
Für Personen, die noch vor dem Jahresende 2012
den Status geklärt haben möchten, wird es nun
höchste Zeit. Für Verfahren, die noch im September
beantragt werden, kann eine Entscheidung noch vor
dem Jahresende erwartet werden.
Was ist zu tun?
Sollte auch der Widerspruchsbescheid nicht zu
dem angestrebten Ergebnis führen, müsste entschieden werden, ob eine Klage zum Sozialgericht
erhoben werden soll. Dies hingegen empfehlen wir
in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nicht.
Denn die Bearbeitungsdauer bei den Sozialgerichten beträgt für SV-Statusverfahren nach wie vor
etwa zwei bis vier Jahre. An einem derart langen
Verfahren hat kein Beteiligter Freude. Wegen der
Dauer des Verfahrens ist zudem die anwaltliche
Begleitung mit etwas höheren Kosten verbunden.
Vorbereitung der Antragstellung
Bei der Gesamtdauer eines SV-Statusverfahrens ist
natürlich auch die Vorbereitungszeit zu berücksichtigen. Denn der Mandant sollte eine bewusste Entscheidung treffen, welchen Status er anstrebt. Dazu
ist eine Versorgungsberatung unerlässlich.
Wie der Betroffene versorgt und abgesichert sein
möchte, ist eine Entscheidung, bei der wir nicht
unterstützen können. Auch wenn sich aus der Erfahrung ergibt, dass die meisten Personen sv-frei
sein möchten, muss doch eine Beratung erfolgen.
Bitte nutzen Sie die von uns angebotenen Checklisten, die Sie auf unserer Internetseite abrufen können. Dort finden Sie auch Vollmachten, Vergütungsvereinbarungen und eine Liste der zur Prüfung
benötigten Dokumente.
Sie finden dort auch eine ausführliche Beschreibung
des möglichen Workflows.
Die Begleitung eines SV-Statusverfahrens durch
KLEFFNER Rechtsanwälte kostet nach wie vor EUR
995,00 zzgl. 3% Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer.
Ihr Ansprechpartner:
KLEFFNER Rechtsanwälte
Telefon: 0341 580 622 36
Fax:
0341 580 622 37
Mail:
[email protected]
Internet: www.kleffner-rechtsanwaelte.de
oder:
www.sv-statusverfahren.de
Ob die Person in der gesetzlichen Rentenversicherung verbleiben möchte, ob er stattdessen lieber
eine betriebliche Versorgung vorzieht usw. kann
nur mit dem Versorgungsberater geklärt werden
können.
Copyright: © Rechtsanwalt Markus Kleffner, Markkleeberg 31.08.2012