Projekt Clearingstelle
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Projekt Clearingstelle
Projekt Clearingstelle Verwaltungshandeln transparent gestalten Inhalt 1 Aufgaben ........................................................................................................................... 3 1.1 Ziel .................................................................................................................................. 3 1.1.1 Senkung der Anzahl der Widersprüche................................................................. 3 1.1.2 Senkung der Stattgabequote ................................................................................. 3 1.1.3 Freisetzung von Ressourcen .................................................................................. 3 1.2 2 Abgrenzung zu anderen Bereichen ........................................................................... 4 Operative Umsetzung ...................................................................................................... 4 2.1 Personal ......................................................................................................................... 4 2.2 Organisation .................................................................................................................. 4 2.3 Verfahren ....................................................................................................................... 4 2.3.1 Rechtsgrundlage ....................................................................................................... 4 2.3.2 Ablauf .......................................................................................................................... 5 2.3.3 Kundensteuerung ...................................................................................................... 6 2.3.4 Ausschlussgründe..................................................................................................... 6 2.3.5 Beratungsumfang..................................................................................................... 6 3 Evaluation .......................................................................................................................... 6 4 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................... 6 5 Genehmigung zur Einrichtung ........................................................................................ 7 Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle (Stand: 13.11.2012) Seite 2 1 Aufgaben 1.1 Ziel Die Einrichtung einer Clearingstelle im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg erfolgt zunächst als Projekt für die maximale Dauer eines Jahres und hat das Ziel, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in das rechtmäßige Verwaltungshandeln zu vertiefen und dadurch die Außendarstellung des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg hinsichtlich der Kundenorientierung und Transparenz positiv zu beeinflussen. Zur Messbarkeit des Erfolgs der Clearingstelle werden die nachfolgenden Unterziele formuliert. 1.1.1 Senkung der Anzahl der Widersprüche Unter der Voraussetzung eines Projektstarts am 01.04.2013 und einer personellen Ausstattung von vier Stellen (Vollzeitäquivalente) soll das Widerspruchsaufkommen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg bis zum 30.09.2013 um 10% und bis zum 31.03.2014 um 15% gesenkt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Senkung des Widerspruchsaufkommens eine mittelbare Senkung des Klagevolumens nach sich zieht. Quantitative Auswirkungen hierzu können jedoch noch nicht beziffert werden. 1.1.2 Senkung der Stattgabequote Durch die Analyse häufiger Missverständnisse oder Fehler soll die Clearingstelle neben den bereits bestehenden Maßnahmen zur Qualitätssteigerung weitere Erkenntnisse zur Qualität und Effizienz der Verwaltungsentscheidungen liefern und einen Beitrag zur Erreichung des Ziels, die Stattgabequote im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auf 25% zu senken, leisten. 1.1.3 Freisetzung von Ressourcen Durch die erwartete Senkung der Zahl der Widersprüche und Stattgaben soll vor allem die Entlastung der operativen Bereiche des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg unterstützt werden. Dadurch freigesetzte Ressourcen sollen eine Effizienz- und Qualitätssteigerung bewirken und damit wiederum die unterjährige Zielerreichung positiv beeinflussen. Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle (Stand: 13.11.2012) Seite 3 1.2 Abgrenzung zu anderen Bereichen Die Clearingstelle stellt ein zusätzliches Hilfsangebot für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg dar. Sie ersetzt nicht die Aufgabe des im Jobcenter institutionalisierten Kundenreaktionsmanagements. Berlin Tempelhof-Schöneberg Die Erklärung von Bescheiden bleibt originäre Aufgabe der operativen Fachbereiche und wird in der bisherigen Form unverändert fortgeführt. Die Tätigkeit der Clearingstelle beinhaltet keine Rechtsberatung. 2 Operative Umsetzung 2.1 Personal Die personelle Ausstattung der Clearingstelle des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg umfasst vier Stellen der Tätigkeitsebene IV1 (Vollzeitäquivalente). 2.2 Organisation Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Clearingstelle werden der SGG-Stelle zugeordnet und unterstehen somit direkt der Geschäftsführung. 2.3 Verfahren 2.3.1 Rechtsgrundlage Am 17.12.2010 wurde zwischen der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 SGB II geschlossen. Hierin wird die nähere Ausgestaltung und Organisation der zum 01.01.2011 neu gebildeten gemeinsamen Einrichtungen (gE) für Aufgaben des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch geregelt. In Anlage 3 der Vereinbarung werden verbindliche und einheitliche aufbau- sowie ablauforganisatorische Regelungen für alle gemeinsamen Einrichtungen in Berlin festgeschrieben. Hierzu gehört u. a. die Bereitstellung eines zusätzlichen Beratungsangebotes, um dem berechtigten Anliegen der Kundinnen und Kunden nach Transparenz bei der Bescheidung von Leistungsanträgen zu entsprechen. 1 gemäß Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA), vergleichbar mit der Besoldungsgruppe A9/A10 bei Beamtinnen und Beamten Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle (Stand: 13.11.2012) Seite 4 In Anlehnung an dieses bereits vorhandene Angebot besteht die Aufgabe der Clearingstelle darin, Fragen der Kundinnen und Kunden nach Einlegung eines Widerspruchs über seitens des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg erlassene Verwaltungsakte zu beantworten, damit das Verwaltungshandeln transparenter zu machen und ggf. Widersprüche zu vermeiden. 2.3.2 Ablauf Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg wird durch die zuständige Führungskraft geprüft, ob die Einschaltung der Clearingstelle notwendig und sinnvoll erscheint. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Informations- und Beratungsbedarfe durch den Widerspruch offenbart werden. Eine Beratung durch die Clearingstelle soll z. B. bei Widersprüchen gegen Rückforderungen, (noch) nicht berücksichtigten Mietänderungen oder Einkommensanrechnungen angeboten werden. Der Widerspruch wird über die Führungskraft an die Clearingstelle weitergeleitet. Nach Eingang des Widerspruchs in der Clearingstelle erfolgt die Vereinbarung eines Termins für ein persönliches Beratungsgespräch mit der Widerspruchsführerin oder dem Widerspruchsführer. Die Aufnahme eines Clearings kommt nicht in Betracht, sofern bereits eine rechtsanwaltliche Vertretung besteht, der Verfahrensgegenstand erkennbar mit einer Grundsatzentscheidung gerichtlich anhängig ist. Ein aufgenommenes Clearing wird registriert und ist kostenfrei. Werden in einem laufenden Clearing Erkenntnisse gewonnen, welche aus Sicht der Clearingstelle zu einer Änderung oder Rücknahme eines erlassenen Verwaltungsaktes führen könnten, wird in einem ersten Schritt über die 1. SB SGG Kontakt mit der zuständigen Fachabteilung aufgenommen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn weitere, neue bzw. bislang unbekannte entscheidungsrelevante Tatsachen vorgetragen und nachgewiesen werden oder zwischenzeitlich eine Änderung in den der Entscheidung zugrunde liegenden persönlichen Verhältnissen eingetreten ist. Seitens der Clearingstelle werden keine Verwaltungsakte erlassen oder zurückgenommen. Empfehlungen sind durch die Clearingstelle schriftlich festzuhalten und werden ausschließlich über die 1. Sachbearbeiterin der SGG-Stelle an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Die Zuständigkeit für Kundinnen und Kunden verbleibt auch während eines laufenden Clearings in der jeweiligen Fachabteilung. Nach Abschluss des Clearings werden Kundinnen und Kunden über das Ergebnis des Verfahrens in einem Gespräch informiert. Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle (Stand: 13.11.2012) Seite 5 Sofern Kundinnen und Kunden das Clearing abbrechen oder ablehnen, wird der eingereichte Widerspruch an die SGG-Stelle zurückgegeben und dort abschließend bearbeitet. 2.3.3 Kundensteuerung Die Kundensteuerung erfolgt bei Einführung des Projektes intern. Termine für Beratungsgespräche werden seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Clearingstelle vereinbart. 2.3.4 Ausschlussgründe Eine Beratung der Clearingstelle erfolgt nicht, sofern Kundinnen und Kunden bereits rechtsanwaltlich vertreten werden. Eine während des laufenden Clearings bekannt gewordene anwaltliche Vertretung beendet ein laufendes Clearing. 2.3.5 Beratungsumfang Die Tätigkeit der Clearingstelle umfasst bei vier Stellen (Vollzeitäquivalente) durchschnittlich die Bearbeitung von 180 Fällen im Monat. Die Beratung von Kundinnen und Kunden findet grundsätzlich während der Öffnungszeiten des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg statt. Montag, Dienstag Donnerstag Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr, 12:30 Uhr - 18:00 Uhr (nur für Berufstätige) 08:00 Uhr - 12:30 Uhr Darüber hinaus können auch weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. 3 Evaluation Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse werden nach spätestens sechs Monaten evaluiert. Darüber hinaus wird intern geprüft, ob Schnittstellen optimiert werden können. Die Ablauforganisation wird ggf. angepasst. Die Clearingstelle berichtet der Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen über den Umfang der Inanspruchnahme nach Anliegens – und Erledigungsarten. 4 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Als Organisationseinheit des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg betreibt die Clearingstelle keine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Presseanfragen werden ausschließlich seitens der Geschäftsführung des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg beantwortet. Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle (Stand: 13.11.2012) Seite 6 5 Genehmigung zur Einrichtung Die Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg hat in ihrer Sitzung am ………. dem Start des Projektes Clearingstelle zum 01.04.2013 zugestimmt. Die Personalvertretung ist nach dem Bundespersonalvertretungsrecht zu beteiligen. Konzept zur Einrichtung einer Clearingstelle (Stand: 13.11.2012) Seite 7 Clearingstelle Abriss über Entwicklung und Stand der Clearingstelle nach 10 Monaten Die Clearingstelle ging am 02.04.2013 als ein berlinweit einzigartiges Projekt an den Start. Die anfänglichen Schwierigkeiten bestanden darin, ohne Rückgriff auf Erfahrungswerte, etablierte Strukturen oder Vorlagen die Clearingstelle in die Lage zu versetzen, ihren Arbeitsauftrag ausführen und gerecht werden zu können. Daraus ergaben sich anfangs einige Verzögerungen, bspw.: - verspätete Personalausstattung (4 VZÄ geplant, Start mit 2,8 MA ab 02.04.2013, Fortführung ab dem 01.07.2013 mit 3,8 MA) verzögertes Greifen von Werbemaßnahmen Entwicklung und Test von Arbeitsmitteln (Vordrucke etc.) Abstimmung von Arbeitsprozessen und Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen des Hauses … Die Arbeitsabläufe innerhalb der Clearingstelle standen regelmäßig auf dem Prüfstand und wurden insbesondere auf Effektivität überprüft. Daraus haben sich wiederholt Anpassungen ergeben, bspw.: - - Optimierung der Arbeitsprozesse nach Rücksprache mit den Fachbereichen (u.a. wiederholte Treffen mit dem Leistungsbereich bzw. der Widerspruchsstelle) Überprüfung der Effektivität des Kundenkontaktes (ergebnisorientierte Abgrenzung, in welchen Fällen direkter oder telefonischer Kontakt mit dem Beratungssuchenden aufgenommen wird) Information innerhalb des Hauses durch Teilnahme an Dienstbesprechungen der einzelnen Teams Übernahme kleiner Anpassungen im Rahmen des Clearingverfahrens im Berechnungsprogramm a2ll zur Komprimierung des Prozesses … Die Clearingstelle wurde an unterschiedlichen Stellen wiederholt beworben und Art und Inhalt dieser Werbemaßnahmen regelmäßig kontrolliert und überarbeitet. Die Clearingstelle wird durch das Warte-TV im Haus vorgestellt, es wird mit Flyern auf sie aufmerksam gemacht, Eingangszone und Servicecenter weisen auf die Einrichtung hin. Schließlich wird auf dem Internetauftritt des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg die Clearingstelle und durch Aushänge im Haus beworben. Weiterhin wurde mehrmals Kontakt zu anderen Beratungsstellen aufgenommen, um einerseits für die Clearingstelle zu werben und andererseits Anregungen und Feedback einzuholen. Seit Beginn der Clearingstelle musste jedoch festgestellt werden, dass hier nur die Wiederholung zum Ziel führen kann und in regelmäßigen Abständen auf die Clearingstelle inner- und außerhalb des Jobcenters aufmerksam gemacht werden muss. Die Abbildung der Ergebnisse und Erfolge der Clearingstelle ist problematisch. Aus der täglichen Arbeit hat sich ergeben, dass die Vorgaben des Konzeptes nicht ohne Abstriche umsetzbar sind. Die Bearbeitung von 180 Fällen im Monat durch 4 Vollzeit-Mitarbeiter/innen kann mit der tatsächlichen Mitarbeiteranzahl (3,8 MA) nicht ohne negative Auswirkungen auf die Beratungsqualität erfolgen. Jedoch ist eine Bearbeitung von 2,5 Fällen pro Mitarbeiter/in pro Tag als realistisch zu betrachten. - hier den grundsätzlichen Ablauf des Verfahrens unterbringen (kurz und knapp) Im Laufe der letzten Monate konnte festgestellt werden, dass Sachverhalte aus dem Bereich Markt und Integration viel Beratungspotential bergen. Die Bearbeitung der Fälle im Clearingverfahren aber für den vorgegebenen Rahmen der 180 Fälle nicht geeignet sind. Der Beratungsumfang bzw. Gesprächsbedarf ist bei diesen Sachverhalten deutlich umfangreicher und mit den engen Grenzen der Mindestfallzahlen nicht zu vereinbaren. Aus diesem Grunde wird ab Februar 2014 die Clearingstelle auf die Annahme von Fällen aus dem Bereich der Leistungsgewährung beschränkt. Die Einrichtung der Clearingstelle wurde durch die Kunden sehr gut angenommen. Um den dies abbilden zu können, wurden KRM-Bögen entworfen und den Beratungssuchenden auf freiwilliger Basis ausgehändigt. Alle ausfüllten Bögen geben ohne Ausnahme positive Einschätzungen wieder. Dazu seien folgende Reaktionen bzw. Umschreibungen genannt: - freundlich, fachkompetent, verständnisvoll, hilfsbereit unkomplizierte Beratung, schnelle Umsetzung ausführliche Erläuterungen Weiterführung der Clearingstelle wird gewünscht Es konnte festgestellt werden, dass Beratungssuchende, die bereits Erfahrungen mit der Clearingstelle gesammelt haben, gern wieder die Hilfe der Clearingstelle in Anspruch nehmen. Das lässt sich aus den Zahlen (Eingang ohne Widerspruch) ablesen. Persönliche Vorsprachen nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache in jedem Clearingverfahren wurde überprüft. Soweit ein telefonsicher oder schriftlicher Kontakt zum Kunden geeignet ist, eine kundengerechte Klärung herbeizuführen, wird auf eine persönliche Vorsprache verzichtet und auf diesem Wege der Ressourcenverschwendung entgegengewirkt. Insbesondere bei den Erstterminen muss jedoch viel Zeit investiert werden, um das Vertrauen der Beratungssuchenden in die unabhängige Prüfung der Clearingstelle zu gewinnen. Konnte dieses Vertrauen gewonnen werden, können zukünftige Kontakte auf telefonischem Wege und damit zeitsparender absolviert werden. Interesse der Öffentlichkeit? mehrere kleine Anfragen Widersprüche Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Stand: Dezember 2013 Monatswerte Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2012 574 694 702 551 584 569 606 633 604 554 649 660 2013 588 533 592 583 554 534 564 597 517 561 478 245 14 -161 -110 32 -30 -35 -42 -36 -87 7 -171 -415 2,4% -23,2% -15,7% 5,8% -5,1% -6,2% -6,9% -5,7% -14,4% 1,3% -26,3% -62,9% Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2012 574 1.268 1.970 2.521 3.105 3.674 4.280 4.913 5.517 6.071 6.720 7.380 2013 588 1.121 1.713 2.296 2.850 3.384 3.948 4.545 5.062 5.623 6.101 6.346 14 -147 -257 -225 -255 -290 -332 -368 -455 -448 -619 -1.034 2,4% -11,6% -13,0% -8,9% -8,2% -7,9% -7,8% -7,5% -8,2% -7,4% -9,2% -14,0% 2013-2012 abs. 2013-2012 rel. Jahresfortschrittswerte 2013-2012 abs. 2013-2012 rel. Quelle: S2S (Controlling-System SGB II) erstellt am 23.01.2014 Seite 1 von 1