Altersdiskriminierung im deutschen und im US

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Altersdiskriminierung im deutschen und im US
Altersdiskriminierung im deutschen und im US-amerikanischen Arbeitsrecht:
Ein Vergleich zwischen den Rechtfertigungsgründen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten im Age Discrimination
in Employment Act
Am 18. August 2006 ist das „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ in Kraft getreten, dessen Kernstück das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist. Es ist davon auszugehen, dass hierbei die Einführung des Benachteiligungsgrundes „Alter“ voraussichtlich die am weitesten reichenden
Auswirkungen auf das nationale Recht haben und das Verbot der Altersdiskriminierung zu
dem arbeitsrechtlichen Thema der nächsten Jahre werden wird.
Treibende Kraft für das AGG war das Gemeinschaftsrecht, dessen Vorgaben durch den deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden mussten. Im internationalen Kontext nimmt vor allem
die USA eine Vorreiterrolle beim fortschreitenden Diskriminierungsschutz ein, deren arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote mehr als eine Generation früher datieren als die europäische Gesetzgebung: Title VII Civil Rights Act stellt seit 1964 einen zentralen Pfeiler des USamerikanischen Arbeitsrechts dar. Zum Verbot der Altersdiskriminierung verabschiedete der
Kongress im Rahmen dieser umfassenden Civil Rights-Gesetzgebung 1967 den Age Discrimination in Employment Act (ADEA) für Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr vollendet
haben. Seitdem hat umfangreiche Rechtsprechung und Literatur die Altersdiskriminierung zu
einem festen Bestandteil im Diskriminierungsrecht gemacht, sie ist ein tragender Pfeiler des
US-amerikanischen Arbeitsrechts.
Aufgrund dieser 40jährigen Rechtsprechungspraxis der amerikanischen Gerichte im Bereich
der Alterdiskriminierung bietet sich ein Vergleich zwischen den einschlägigen Vorschriften
des AGG und dem ADEA in Hinblick auf die Benachteiligung Älterer an. Nach einer kurzen
Vorstellung des Altersdiskriminierungsschutzes des AGG auf der einen und des ADEA auf
der anderen Seite, stellt der Rechtsvergleich der Rechtfertigungsgründe bzw. der Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten den Schwerpunkt dieser Arbeit dar.
Herausgearbeitet wird, welche Ableitungen aus dem amerikanischen Recht gezogen werden
können und inwieweit sie zur Rechtsentwicklung und Auslegung des Altersdiskriminierungsschutzes und der Rechtfertigungsmöglichkeiten des AGG beitragen können.