Dr. Alexander Hoff
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Equal Pay – Gender Mainstreaming und Religionsfreiheit: Aktuelle rechtliche Aspekte eines politischen Programms Dr. Alexander Hoff Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de [email protected] Tel: 07 21 / 50 44 72 32 Antidiskriminierung – eine amerikanische „Erfindung“ Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – aber nur für Weiße? Bis in die fünfziger Jahre galt in den USA Rassentrennung. Erst die Bürgerrechtsbewegung (z.B. Martin Luther King, Rosa Parks) erreichte ihre Beseitigung. In den USA entwickelt sich ein differenziertes Antidiskriminierungsrecht. © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 2 2 Das US-amerikanische Antidiskriminierungsrecht 1964 Title VII Civil Rights Act 1967 Age Discrimination » Employment Act 1978 Pregnancy Discrimination Act 1986 US Supreme Court Decision Meritor vs. Vinson 1991 Americans with Disabilities Act 1991 Civil Rights Act © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 3 Verbot der Rassendiskriminierung im Arbeitsrecht Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht Verbot, Kosten der Schwangerschaft aus der Krankenversicherung auszuschließen Sexuelle Belästigung wird als Diskriminierung bezeichnet. Verbot der Behindertendiskriminierung im Arbeitsrecht Diskriminierungsklagen können auf punitive damages gerichtet sein. 3 Die EU rezipiert die US-Entwicklung » Gründe: Vorbildfunktion der USA Vergleichbarer Regelungsbedarf in einzelnen EULändern (z. B. GB) Politischer Aktionismus / Lobbyismus © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 4 4 Die EU rezipiert die US-Entwicklung » Kritik : Die EU bricht mit fundamentalen Grundsätzen: Grundrechte binden den Staat, nicht den Bürger. Die EU berücksichtigt nicht die unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die EU übersieht, dass es in Europa bereits funktionierende Systeme zum Schutz vor Willkür und Ungerechtigkeit gibt. © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 5 5 » Die Diskriminierungsmerkmale Rasse Ethnische Herkunft Religion und Weltanschauung Behinderung Alter Sexuelle Identität Geschlecht © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 6 6 » Equal Pay – Geschlechterdiskriminierung durch unterschiedliche Vergütung? » Es gibt keinen Grundsatz „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ » Allein die Differenzierung wegen des Geschlechts ist verboten » Es genügt allerdings, dass das Geschlecht Teil eines » » Motivbündels ist Absicht der Diskriminierung ist nicht erforderlich Beweislastumkehr: Vortrag von Indizien genügt (LAG Baden-Württemberg 21.10.2013) © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 7 » Equal Pay – Schadensersatz nach Fristablauf? » AGG-Ansprüche verfallen binnen zwei Monaten, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden (§15 Abs. 4 AGG) » ABER: Anspruch auf Gehaltsdifferenz ist kein AGG-Anspruch, sondern Erfüllungsanspruch aus Vertrag (LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014) kein Verfall » Daneben noch Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung („Schmerzensgeld“) möglich, hier allerdings Verfallfrist beachtlich » Bewertung: Die Entscheidung ist falsch. Aus dem Vertrag ergibt sich kein Anspruch, sondern aus dem Gesetz (§ 15 Abs. 1 AGG) © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 8 » Mittelbare Geschlechterdiskriminierung Mindestanforderungen an die Körpergröße stellen eine mittelbare Benachteiligung von Frauen dar. Solche Benachteiligungen sind zulässig, wenn sie durch ein rechtmäßiges Ziel gerechtfertigt sind, (§§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 1 AGG). Gericht prüft die Einstellungsanforderungen: Erscheint die Differenzierung „nicht unvernünftig“? (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 26.03.2015 im Anschluss an ArbG Köln 28.11.2013) © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 9 » Religionsfreiheit – Kultusfreiheit oder Anspruch auf Gestaltung des öffentlichen Lebens? » Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft als Einstellungs/ Kündigungskriterium? (BAG 25.04.2013, LAG Berlin 28.05.2014) » Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit als Kündigungsgrund? (BAG 24.09.2014) » Zu erwarten: Auseinandersetzungen über die Reichweite des Direktionsrechts bei Kollision mit religiös motivierten Handlungen © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 10 Noch Fragen? © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Alexander Hoff Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de [email protected] Tel: 07 21 / 50 44 72 32 © Dr. Alexander Hoff – Bartsch Rechtsanwälte – 30.06.2015 · Seite 12