4 Die Umsatzsteuer beim Ein

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4 Die Umsatzsteuer beim Ein
4
Die Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
4.1
Wesen der Umsatzsteuer
Der Mehrwert: Bis zum Verkauf an den (privaten) Endverbraucher legen Waren oft
einen langen Weg zurück: Vom Urerzeuger (z. B. Bergwerk, Landwirtschaft) über die
weiterverarbeitende Industrie (z. B. Computerhersteller, Konservenfabrik) bis hin
zum Großhandel und dem Einzelhandel. Auf jeder Produktionsstufe dieses Warenwegs erhöht sich durch Kosten und Gewinn der Wert der Ware, sie wird „mehr
wert“. Dieser Mehrwert ergibt sich auf jeder Stufe aus dem Unterschied zwischen
Nettoeinkaufspreis und Nettoverkaufspreis.
Der Staat beteiligt sich an dieser Wertschöpfung mittels der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Seit 1968 gilt dieses System der Umsatzbesteuerung, das im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt ist. Demnach unterliegen der Umsatzsteuer:
l Lieferungen (z. B. Verkauf eines Pkw) und Leistungen (z. B. Beherbergung
oder Verköstigung im Rahmen gastronomischer Dienstleistungen) eines
Unternehmens im Inland gegen Entgelt,
l Privatentnahmen von Gegenständen und Leistungen zur privaten
Nutzung (z. B. des Firmen-Pkw) durch den Inhaber (Eigenverbrauch)
und
l Einfuhr von Waren aus dem Ausland.
Beispiel:
Ein Gastwirt kauft vom Winzer 50 Flaschen Wein (Flaschenpreis = 6,00 €) für
netto 300,00 €. In der Rechnung werden 19 % (= 57,00 €) Umsatzsteuer (USt)
ausgewiesen, womit sich ein Bruttobetrag von 357,00 € ergibt.
Laut Speisekarte verkauft der Gastwirt die Flaschen Wein für je 14,00 € (netto)
an seine Gäste weiter. In der Summe werden auf den Ausgangsrechnungen/
Kassenbelegen ausgewiesen: Der Nettowert mit 700,00 €, die darauf anfallende
USt mit 133,00 € und der Bruttobetrag mit 833,00 €.
Zahllast: Jeder Unternehmer muss nur die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, die auf seine Mehrwertschöpfung anfällt. Sie wird als Zahllast bezeichnet.
Der Mehrwert in diesem Beispiel beträgt also 400,00 €, die der Gastwirt versteuern
muss. Seine Zahllast beträgt somit 76,00 €
78
642778
Darstellung zur Berechnung der Zahllast:
Eingangsrechnung
Ausgangsrechnung
Nettoeinkaufspreis
= 300,00
Mehrwert
+
Umsatzsteuer = 57,00
=
= 400,00
Umsatzst.
= 133,00
– Vorsteuer
= Zahllast
= 57,00
= 76,00
Bruttoeinkaufspreis
= 357,00
Nettoverkaufspreis
= 700,00
+
Umsatzsteuer = 133,00
=
Bruttoverkaufspreis
= 833,00
Bezahlung an den
Winzer
Bezahlung ans
Finanzamt
Bezahlung vom
Gast
Vorsteuerabzug: Der Gastwirt nimmt beim Verkauf 133,00 € Umsatzsteuer ein.
Sie stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. Andererseits wurden dem Gastwirt vom Winzer 57,00 € Umsatzsteuer berechnet. Diese Vorsteuer
(= Umsatzsteuer beim Einkauf) stellt für den Gastwirt eine Forderung an das Finanzamt dar, die er mit seiner USt-Schuld verrechnet. Dabei ergibt sich eine Zahllast von
76,00 €. Sie stellt die Besteuerung des Mehrwertes (= 400,00 €) dar.
Verbrauchsteuer:1 Auf jeder Produktionsstufe führt der Unternehmer die auf seine
Mehrwertschöpfung anfallende Umsatzsteuer ab (= Zahllast), die er im Auftrag des
Finanzamtes in Rechnung stellt und vom Kunden erhält. Damit wird der Unternehmer selbst durch die Umsatzsteuer nicht belastet. Für das Unternehmen stellt sie
lediglich einen durchlaufenden Posten dar. Wie beispielsweise die Tabak-, Mineralöl-, Sekt- oder Branntweinsteuer wird auch die Umsatzsteuer letztlich allein vom
privaten Kunden (Endverbraucher) getragen.
Beispiel eines vierstufigen Warenwegs:
Umsatzstufen
Verkaufspreis – Einkaufspreis =
Zahllast = 19 %
vom Mehrwert
Mehrwert
Urerzeuger
200,00
–
200,00
38,00
Hersteller
600,00
200,00
400,00
76,00
Großhändler
900,00
600,00
300,00
57,00
1.000,00
900,00
100,00
19,00
Einzelhändler
Endverbraucher trägt und bezahlt:
1.000,00
+
190,00
1 Die USt kann auch als Verkehrsteuer gesehen werden, d. h., es wird der Verkehr von Gütern besteuert. Es
gilt der Grundsatz, dass jene Güter USt-frei bleiben, die schon einer anderen Verkehrsteuer unterliegen: z. B.
Lotterie-, Grunderwerb-, Versicherung- oder Kfz-Steuer.
642779
79
Die Summe der Zahllasten aller Produktionsstufen (190,00 €) stimmt mit dem
Betrag überein, den der Endverbraucher an Umsatzsteuer bezahlt.
Merke
l Auf jeder Produktionsstufe entsteht ein Mehrwert als Unterschied zwischen
Nettoeinkaufs- und Nettoverkaufspreis.
l Dieser Mehrwert unterliegt der Umsatzsteuer (= Zahllast).
l wird die Umsatzsteuer nur vom Endverbraucher getragen.
l Für das Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.
l Die Zahllast ergibt sich aus der Saldierung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer.
l Nettopreis (Warenwert) + Umsatzsteuer = Bruttopreis (Rechnungsbetrag).
Voranmeldung und Jahressteuererklärung: Regelmäßig muss der Unternehmer
eine Umsatzsteuervoranmeldung (VA) abgeben. In der Regel ist der VA-Zeitraum
der Kalendermonat. Nur falls die Umsatzsteuer im Vorjahr 7.500,00 € nicht überschritt, gilt als VA-Zeitraum das Vierteljahr. In jedem Fall ist die VA innerhalb von
10 Tagen nach Monatsende abzugeben und die angegebene Zahllast an das Finanzamt abzuführen. Überwiegt ausnahmsweise die Vorsteuer-Forderung die Umsatzsteuer-Schuld, so wird dieser Vorsteuerüberhang vom Finanzamt zurückerstattet.
Wie der Name „Voranmeldung“ ausdrückt, liegt dem Finanzamt damit eine vorläufige Meldung vor. Entsprechend sind die monatlichen (vierteljährlichen) Überweisungen der Zahllast nur als Vorauszahlungen auf die tatsächliche Gesamtzahllast eines Jahres anzusehen. Daher muss der Unternehmer zur endgültigen
Berechnung der Zahllast bis zum 31. Mai des Folgejahres eine UmsatzsteuerJahreserklärung abgeben.
4.2
Steuersätze in Hotellerie und Gastronomie
Die meisten Umsätze werden mit 19 % besteuert. Für einige Umsätze gelten Vergünstigungen (7 %), andere sind steuerbefreit.
Dem allgemeinen Steuersatz von 19 % (Regelbesteuerung nach UStG) unterliegen
die meisten Lieferungen (von Waren) und Leistungen (= Dienstleistungen) eines
Unternehmers im oder ins Inland. Dazu zählt insbesondere:
l der Kauf und Verkauf der meisten Sachgüter wie Pkw, Maschinen, Elektrogeräte,
Möbel, Büromaterial, Textilien usw.,
l Leistungen wie Reparaturen, Wartung, Werbung, Heizöl, Strom, Gas (nicht
Wasser!),
l früher: Beherbergungsumsatz (vor 2010; jetzt zu 7 %)
80
642780
l Speisenumsatz, soweit der Verzehr an Ort und Stelle erfolgt (also im Restaurant,
im Biergarten oder auf der Terrasse); hier besteht ein räumlicher Zusammenhang
zwischen Leistungserbringer und Ort des Verzehrs,
l Getränkeumsatz,
l Handelswaren-Umsatz, soweit diese auch im Einkauf mit 19 % besteuert werden
(also z. B. T-Shirts, aber keine Post- und Landkarten oder Zeitungen),
l vom Hotel in Rechnung gestellte Telefongebühren (nicht aber, falls sich im Hotel
ein öffentlicher Fernsprecher befindet),
l die (gewerbliche) Vermietung von Kegelbahnen, Werbeflächen an Hauswänden
oder Vermietung von Schaukästen o. Ä.,
l der restliche Eigenverbrauch des Inhabers.,
l Repräsentationsaufwendungen, die 35,00 € netto übersteigen (z. B. Geschenk
für einen Stammgast im Wert von 55,00 €),
l unentgeltliche Lieferungen und Leistungen an Gesellschafter u. Ä.,
l Einfuhr von Waren in das Zollgebiet (Einfuhrumsatzsteuer).
Mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % werden nach § 12 UStG besteuert:
l Beherbergungsumsatz (ohne Frühstück!),
l die meisten Lebensmittel (außer Kaviar, Hummer, Austern, Langusten und
Schnecken),
l folgende Getränke: Leitungswasser, Milch und Milchmixgetränke,
l Druck- und Kunsterzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Landkarten, Leistungen von Theatern, Kinos, Konzerte oder Museen, Schwimmund Heilbäder o. Ä.; ebenso die vom Hotel gesondert erhobene Gebühr für
Schwimmbadbenutzung,
l Pflanzen und Blumen,
l der Eigenverbrauch von Speisen durch den Inhaber und seine Familie.
Grundsätzlich gilt diese Vergünstigung sowohl im Ein- als auch Verkauf. Beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken in der Gastronomie allerdings nur, wenn der
Verzehr nicht an Ort und Stelle erfolgt (z. B. im Heim-Service).
Steuerfreie Umsätze sind in § 4 UStG nachzulesen, beispielsweise:
l die Ausfuhr von Lieferungen und Leistungen,
l Lieferungen und Leistungen für soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und
Altersheime,
l die nichtgewerbliche Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden (inkl. der üblichen Nebenleistungen), z. B. private Zimmervermietung mit Ü/F,
l Geld- und Kapitalumsätze (z. B. Kreditzinsen) und Versicherungsleistungen,
l Leistungen von Behörden, z. B. HR- oder Grundbucheintragung.
Durchlaufende Posten, und damit ebenfalls steuerfrei, sind Einnahmen des Gastronomen, die er im fremden Namen und auf fremde Rechnung tätigt, z. B. verauslagte
Telegrammgebühren, Eintrittskarten für Theater und Museen o. Ä.
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81
Zusammenfassung der für das Gastgewerbe wesentlichen Steuersätze
Einkauf
19 %
7%
7%
19 %
–
–
Art der Lieferung/Leistung
l Lebensmittel
l Luxusgüter
l übrige Lebensmittel
– an Ort und Stelle
Beispiele
Verkauf
Kaviar, Hummer, Langusten,
Austern, Schnecken
19 %
Verzehr im Restaurant,
Gartenlokal, Terrasse
19 %
– Verzehr außer Haus
Heimservice, Kioskverkauf
7%
– Eigenverbrauch
Eigenverbrauch des Inhabers
und seiner Familie
7%
Leitungswasser, Milch(-mix)
7%
l Getränke
l Ausnahmen
l übrige Getränke
l Beherbergung
l gewerblich inkl.
Nebenleistungen
l privat inkl.
Nebenleistungen
Mineralwasser, Softdrinks, Säfte,
alkoholische Getränke
19 %
Übernachtung im Hotel inkl.
Tennisplatzbenutzung o. Ä.,
aber ohne Frühstück
7%
private Zimmervermietung
inkl. Frühstück o. Ä.
frei
–
l gesondert in Rechnung
gestellte Nebenleistung:
l sportliche Angebote
–
l kulturelle Angebote
Konzerte, Filmvorführungen
–
l Mietvertrag
Tiefgaragenstellplatz
Campingplatz
19 %
frei
–
l sonstige vermietete
Betriebsteile
Kegelbahn, Schaukasten und
-vitrine, Hausfassade
19 %
19%
l Telefongebühren
Reithalle, Tenniskurs
Schwimmbad
19 %
7%
7%
19 %
Aufgabe 70
Entscheiden Sie, welche Steuersätze im Ein- und Verkauf der genannten Güter
anfallen.
1. Gastwirt – Bier
7. Restaurant – Salat
2. Restaurant – Speiseeis
8. Hotelier – Pkw
3. Händler – CD-Spieler
9. Gastwirt – Konzert
4. Privatperson – Vermietung
10. Hotelier – Putzmittel
5. Hotelier – Mineralwasser
11. Gastwirt – Milch
6. Händler – Gemüse
12. Händler – Darlehen
82
642782
4.3
Buchung der Umsatzsteuer im Ein- und Verkauf
4.3.1
Buchungen beim Warenein- und -verkauf
Zur Erfassung der Umsatzsteuer und der Vorsteuer werden folgende Konten benutzt:
l Vorsteuer (140)
l Umsatzsteuer (380)
(Bei Bedarf werden die Unterkonten 3801 [7 %] und 3806 [19 %]
eingerichtet.)
Beispiel:
Ein Gastwirt kaufte 50 Flaschen Wein für zusammen 300,00 €; er verkauft
sie im Rahmen eines Banketts an die Firma Zaun-König weiter (Beispiel von
Seite 79).
Eingangsrechnung:
50 Flaschen Wein, netto
300,00 €
+ zzgl. 19 % USt
57,00 €
= Rechnungsbetrag (brutto) 357,00 €
1.
Ausgangsrechnung:
50 Flaschen Wein, netto
700,00 €
+ zzgl. 19 % USt
133,00 €
= Rechnungsbetrag (brutto) 833,00 €
Der Gastwirt bucht die Eingangsrechnung des Winzers:
Buchung: Getränke-Vorrat (113) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300,00
Vorsteuer (140). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
57,00
an Verbindlichkeiten a. LL (330) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.
Die Ausgangsrechnung an den Kunden Zaun-König wird gebucht:
Buchung: Forderungen a. LL (120) . . . . . . . . . . . . . . . 833,00
an Getränke-Umsatz (503) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
an Umsatzsteuer (380). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.
700,00
133,00
Anschließend muss der Verbrauch gebucht werden:
Buchung: Getränkekosten (603) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300,00
an Getränke-Vorrat (113). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
642783
357,00
300,00
83
S
Verbindlichkeiten a. LL (330)
H
1. GV, VSt 357,00
S
Getränke-Vorrat (113)
1. Verb.
a. LL
300,00
S
Vorsteuer (140)
1. Verb.
a. LL
H
S
Forderungen a. LL (120)
2. GU, USt 833,00
S
Getränke-Umsatz (503)
2. Ford.
a. LL
H
H
S
57,00
Umsatzsteuer (380)
2. Ford.
a. LL
H
700,0
H
133,00
Das Konto Vorsteuer erfasst die Umsatzsteuer, die der Winzer als Lieferant dem
Gastwirt in Rechnung stellt. Bei jedem Einkauf wird die Vorsteuer grundsätzlich im
Soll gebucht. „Vorsteuer“ ist ein Aktivkonto: es erfasst die Forderungen des Gastwirts an das Finanzamt.
Das Konto „Getränke-Vorrat“ nimmt nur den Nettowert der gekauften Ware
auf. Da der Gastwirt dem Lieferanten aber den gesamten Rechnungsbetrag (also
Warenwert + Vorsteuer) schuldet, erfolgt auf dem Gegenkonto Verbindlichkeiten die
Buchung des Bruttobetrages.
Das Konto Umsatzsteuer nimmt jene Steuer auf, welche der Gastwirt dem Kunden
in Rechnung stellt. Es ist ein Passivkonto und weist damit die Verbindlichkeiten
gegenüber dem Finanzamt aus.
Das Konto „Getränke-Umsatz“ weist den Nettowert der verkauften Waren aus.
Der gesamte (Brutto-)Rechnungsbetrag wird auf dem Konto Forderungen gegengebucht.
Merke
l Das Passivkonto Umsatzsteuer weist die Schuld an das Finanzamt aus: In
dessen Auftrag wird sie vom Unternehmer beim Verkauf eingenommen.
l Das Aktivkonto Vorsteuer erfasst jede beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer.
Diese stellt eine Forderung an das Finanzamt dar.
l Die Umsatzsteuer wird vom Nettopreis berechnet.
l Der Rechnungs- oder Bruttobetrag (119 %) ergibt sich aus dem Warenwert
(100 %) + 19 % USt. Nur bei Rechnungen bis zu 150,00 € genügt die Angabe
des im Rechnungsbetrag enthaltenen Steuersatzes. In diesem Fall ermittelt
der Unternehmer die Vorsteuer nach der Formel:
Rechnungsbetrag · 19
119
84
= Steueranteil
642784
Kleinbetragsrechnung
Angaben zum Nachweis der Höhe und der
betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Ziff. 2 EStG)
ZUM ZECHER
Tag der
Bewirtung
Restaurant
Loreleystraße 27 · 56329 St. Goar
Tel. 06741 12345 · Fax 23456
Rechnung Nr.:
Tisch Nr.:
Datum:
Kellner-Name:
8873
17
..-10-05
Meckes
3
1
2
2
3
1
2
Kalbslendchen 11,00
Zecherplatte
Rentierkeule
14,00
Tasse Kaffee
1,80
Eisdessert
4,80
Mousse
Mineralwasser
groß
4,50
2 Oberweseler
Narrenberg
13,00
6 Traubenbrand
3,50
Gesamtbetrag
€
Inkl. MWSt 19 %
126,05 23,95
Ort der Bewirtung
(genaue Bezeichnung, Anschrift)
Bewirtete Person(en)
Anlass der Bewirtung
33,00
9,50
28,00
3,60
14,40
5,50
Höhe der Aufwendungen
Bei Bewirtung
In anderen Fällen*
in Gaststätte*
lt. umseitiger /
beigefügter
Rechnung
€
9,00
26,00
21,00
150,00
Ort
Datum
€
Unterschrift
* Zutreffendes bitte ankreuzen
150,00
Vorschriften für die Rechnungserstellung:
Damit Firmenkunden Bewirtungskosten geltend machen können, müssen Rechnungen der Gastronomie nicht nur die USt ausweisen, sondern auch:
l Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Gastwirt o. Ä.)
l Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Firmenkunde)
l Bezeichnung, Art, Menge und Umfang der Leistung
l Tag oder Zeitraum der Leistung
l Nettopreis, bei Bedarf nach Steuersätzen getrennt
l Steuerbetrag (-beträge)
Auf der Rückseite muss der Firmenkunde zusätzliche Angaben über Anlass, Tag und
bewirtete Personen machen.
642785
Bewirtungsbeleg
85
4.3.2
Ermittlung der Zahllast
Zahllast: Wie im vorherigen Beispiel dargestellt, entsteht mit dem Weinverkauf an
den Gast eine Umsatzsteuerschuld in Höhe von 133,00 €. Durch den Einkauf des
Weins hat der Gastwirt aber andererseits eine Forderung an das Finanzamt (Vorsteuer) in Höhe von 57,00 €. Nur der Unterschiedsbetrag muss an das Finanzamt
gezahlt werden (= Zahllast):
Umsatzsteuerschuld aus dem Verkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . .
– Vorsteuer (Steuerforderung aus dem Einkauf). . . . . . . . . . . .
133,00 €
57,00 €
= Zahllast. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
76,00 €
Damit entspricht die Zahllast genau 19 % der Mehrwertschöpfung des Gastwirts
(19 % von 400,00 € = 76,00 €).
Am Monatsende (VA-Zeitraum) sind die Steuer-Forderungen und Steuer-Schulden miteinander zu verrechnen. Dazu wird der Saldo des Kontos Vorsteuer auf das
Konto Umsatzsteuer übertragen. Dort ergibt sich nunmehr als Differenzbetrag die
Zahllast des Gastwirts:
Buchung: Umsatzsteuer (380) an Vorsteuer (140) . . . . . . . . . . .
S
Vorsteuer (140)
1. Verb.
a. LL
57,00 3. USt
H
57,00
S
3. VSt
Zahllast
57,00
Umsatzsteuer (380)
57,00 2. Ford.
76,00
a. LL
H
133,00
Überweisung der Zahllast: Das Konto Umsatzsteuer weist nun als Saldo im Soll die
Zahllast aus. Diese wird bis zum 10. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt
abgeführt:
Buchung: Umsatzsteuer (380) an Bank (180) . . . . . . . . . . . . . . .
76,00
Vorsteuerüberhang: Überwiegt in einem Monat die gezahlte Vorsteuer, so wird das
(kleinere) USt-Konto über das VSt-Konto abgeschlossen. Der Buchungssatz lautet
in jedem Fall:
Umsatzsteuer an Vorsteuer (Wieso?)
Die Banküberweisung des Finanzamtes spricht dann das Konto Vorsteuer (Saldo im
Haben) an. Buchungssatz:
Bank an Vorsteuer
Zum Jahresende ist die Zahllast des Monats Dezember zu passivieren, also als
Verbindlichkeit in der Schlussbilanz auszuweisen. Ein evtl. Vorsteuerüberhang hingegen ist zu aktivieren, also als Forderung auszuweisen.
Buchung: Umsatzsteuer an SBK bzw. SBK an Vorsteuer
86
642786
Merke
l Die Zahllast ergibt sich als Saldo zwischen der Umsatzsteuer-Schuld und
der Vorsteuer-Forderung. Sie wird bis zum 10. des auf den VA-Zeitraum
folgenden Monats an das Finanzamt abgeführt.
l Zum Ende eines Geschäftsjahres wird die Zahllast passiviert, ein evtl. Vorsteuerüberhang aktiviert (über SBK abgeschlossen).
Aufgabe 71
a) Erläutern Sie das System der Mehrwert-Besteuerung. Erklären Sie in diesem
Zusammenhang den Begriff „Zahllast“.
b) Wieso trägt letztlich der private Konsument die Umsatzsteuer?
c) Ein Möbelhersteller gibt einen Schrank für 600,00 € netto an den Großhändler
ab, dieser verkauft ihn für 700,00 € netto an den Einzelhändler weiter, der
ihn für netto 1.100,00 € an den Privatkunden verkauft. Verdeutlichen Sie
anhand dieses dreistufigen Warenwegs das System der Mehrwert-Besteuerung: Legen Sie dazu eine Tabelle an und ermitteln Sie die Zahllast auf jeder
Stufe des Warenwegs. Wie viel Umsatzsteuer trägt der Endverbraucher?
Aufgabe 72
Ein Hotelier bezog Fruchtsaft für 180,00 € netto. Für netto 320,00 € verkauft er
diesen an einen Firmenkunden.
a) Erstellen Sie Eingangs- und Ausgangsrechnung des Saft-Lieferanten.
b) Buchen Sie die Vorgänge im Hauptbuch. Legen Sie dazu die Konten Forderungen a. LL, Verbindlichkeiten a. LL, Getränkevorrat, Getränkeumsatz,
Vorsteuer und Umsatzsteuer an.
c) Ermitteln Sie zum Monatsende die Zahllast.
d) Bis wann muss der Hotelier die Zahllast an das Finanzamt überweisen?
e) Buchen Sie den Ausgleich der Zahllast.
Aufgabe 73
Sie haben den Auszug einer Saldenbilanz eines Restaurants vorliegen:
Konto-Nr. und -Bezeichnung
140
380
114
504
Vorsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Handelswaren-Vorrat . . . . . . . . . . . . .
Handeslwaren-Umsatz . . . . . . . . . . . .
Soll
Haben
1.200,00
–
8.000,00
–
–
2.700,00
–
18.000,00
a) Legen Sie die entsprechenden Konten an und ermitteln Sie die Zahllast.
b) Überweisen Sie im Folgemonat die Zahllast.
c) Wie hoch war der Rohgewinn?
642787
87
Aufgabe 74
Eine Gaststätte bezog und verbrauchte 900 l Bier zum Einkaufspreis von
1.000,00 €; aufgrund des Schankverlustes wurden 880 l verkauft. Der Verkaufspreis wurde mit einem Rohaufschlagsatz von 382 % ermittelt (alle Preise
netto).
1. Errechnen Sie den Verkaufspreis für 0,3 l Bier (auf ganze 10 Cent aufrunden).
2. Wie hoch ist demnach die Wareneinsatzquote?
3. Buchen Sie sämtliche sich daraus ergebenden Geschäftsvorfälle im Hauptbuch. Legen Sie die Konten an: Bier-Vorrat, Bier-Kosten, Bier-Umsatz, Verbindlichkeiten a. LL, Kasse, VSt, USt und GuV.
4. Ermitteln Sie die Zahllast zum Monatsende.
5. Überweisen Sie diese im Folgemonat.
4.3.3
Die Vorsteuer bei Aufwendungen
Umsatzsteuerausweis: Die meisten Rechnungen, die das Restaurant, Hotel o. Ä.
erhält, weisen nach § 14 UStG den Umsatzsteueranteil gesondert aus. Ausnahmen
hierzu sind Kleinbetragsrechnungen bis 150,00 € brutto, bei denen die Angabe des
Steuersatzes ausreicht.
Rechnungen von Privatpersonen (z. B. Miete) oder Kaufleuten, die von der Umsatzsteuer befreit sind, enthalten keine Umsatzsteuer. Dementsprechend kann der Gastgewerbebetrieb in diesem Fall keine Vorsteuer buchen.
Betriebliche Aufwendungen werden oft von anderen Unternehmen in Rechnung
gestellt: So z. B. der Einkauf von Büromaterial, Kfz-Reparaturen, Instandhaltungen,
Werbeanzeigen oder Frachtkosten. In diesen Fällen wird die Umsatzsteuer auf den
Nettowert der Lieferung oder Leistung berechnet. Umsatzsteuerfrei hingegen sind
einzelne Aufwendungen wie Versicherungs- oder die meisten Bankleistungen (Zinsen, Gebühren), Leistungen des Staates (z. B. Grundbucheintrag) sowie Aufwendungen des Postverkehrs.1
Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen einige Aufwendungen, wie der
Kauf von Pflanzen und Blumen oder Druck-Erzeugnisse (Bücher, Zeitungen und
Zeitschriften).
Beispiel:
Wir kaufen Büromaterial gegen bar:
Nettopreis 320,00 € + Umsatzsteuer 48,00 € = 368,00 €
Buchung: Bürobedarf (672) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320,00
Vorsteuer (140). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
48,00
an Kasse (160) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
368,00
1 z. B. Briefmarken, nicht aber Telefongebühren (= 19 %)
88
642788
Aufgabe 75
Untersuchen Sie bei den nachfolgenden Geschäftsvorfällen, ob Umsatzsteuer
oder Vorsteuer enthalten ist. Nennen Sie dazu jeweils die Buchungssätze.
1. Barkauf von Briefmarken
2. Zielverkauf eines gebrauchten Pkw
3. ER einer Druckerei für Prospekte
4. Banklastschrift der Zinsen
5. Überweisung der Garagenmiete
6. Zielkauf einer Rechenmaschine
7. Barkauf von Kopierpapier
8. Barverkauf einer gebrauchten Schreibmaschine
9. Bankgutschrift für vermietete Schaukästen
10. Überweisung der Jahresprämie für Wartungsvertrag der EDV-Anlage
Aufgabe 76
Nennen Sie die Steuersätze der folgenden Güter und Dienstleistungen.
1. Kleinbus
11. Beherbergung
2. Versicherungsprämie
12. Speisenumsatz
3. Überziehungszinsen der Sparkasse
13. Telefongebühren
4. Gebühr für Anmeldung beim Handelsregister
14. Lebensmitteleinkauf
5. Getränke
15. Pizza-Heim-Service
6. Zeitungsabonnement
16. Gemälde
7. Zeitungsanzeige
17. Bilderrahmen
8. Drehstuhl
18. ER der Wasserwerke
9. IHK-Beitrag
19. ER der Stromwerke
10. Heizungsmonteur
20. Milch
Aufgaben 77/78
Vom Restaurant „Zur Kogge“ in Binz, Inh. Th. Rachel, liegen folgende
Anfangsbestände vor:
040 TA und Maschinen . . 80.000,00 160 Kasse . . . . . . . . . . . .
7.100,00
045 Fuhrpark . . . . . . . . . . 56.000,00 180 Bank. . . . . . . . . . . . . 21.400,00
050 BGA . . . . . . . . . . . . . . 34.000,00 200 Eigenkapital . . . . . . . 172.000,00
112 Lebensmittel-Vorrat. . 3.600,00 330 Verbindlichk. a. LL . . 28.800,00
113 Getränke-Vorrat. . . . . 4.200,00 380 Umsatzsteuer. . . . . .
5.500,00
Weitere Konten:
120, 140, 502, 503, 506, 602, 603, 609, 621, 656, 672, 673, 674, 720, 810, 870.
642789
89
Geschäftsvorfälle:
1. Zielkauf eines Pkw, netto. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Barkauf von Briefmarken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Banküberweisung der Vormonats-Zahllast . . . . . .
4. Zielkauf von Getränken, netto . . . . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Barkauf von Büromaterial, netto . . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6. Banküberweisung von Löhnen . . . . . . . . . . . . . . .
7. Barkauf von Lebensmitteln, netto . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8. ER einer Kfz-Reparatur, netto . . . . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9. Entnahme von Waren: Lebensmittel . . . . . . . . . . .
Getränke . . . . . . . . . . . . . .
10. Außer-Haus-Service für Speisen, insgesamt, netto
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11. Zielkauf eines Billiardtisches . . . . . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12. Zeitungsanzeige wird bar bezahlt, netto . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13. Bankabbuchung der Gebäudeversicherung . . . . .
14. Barverkauf von Speisen, netto. . . . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15. Barverkauf von Getränken, netto. . . . . . . . . . . . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16. Bankgutschrift für Automaten-Provision, netto . . .
+ Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17. In der Kasse fehlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
77
32.000,00
6.080,00
38.080,00
80,00
5.500,00
1.460,00
277,40
1.737,40
254,00
48,26
302,26
1.500,00
730,00
51,10
781,10
657,00
124,83
781,83
2.350,00
3.110,00
1.350,00
94,50
1.444,50
6.300,00
1.197,00
7.497,00
640,00
121,60
761,60
180,00
6.820,00
1.295,80
8.115,80
9.460,00
1.797,40
11.257,40
520,00
98,80
618,80
30,00
78
25.000,00
4.750,00
29.750,00
100,00
5.500,00
1.580,00
300,20
1.880,20
138,00
26,22
164,22
1.800,00
640,00
44,80
684,80
821,00
155,99
976,99
2.280,00
3.490,00
870,00
60,90
930,90
6.800,00
1.292,00
8.092,00
750,00
142,50
892,50
370,00
7.340,00
1.394,60
8.734,60
10.340,00
1.964,60
12.304,60
340,00
64,60
404,60
40,00
Abschlussangaben:
1. Ermitteln Sie den Vorsteuerüberhang und aktivieren Sie diesen.
2. Der Warenertrag ist zu ermitteln.
3. Die Inventur- und die Buchwerte stimmen miteinander überein.
90
642790
Aufgabe 79
1. Sie haben Büromaterial gegen bar gekauft. Im Rechnungsbetrag von
89,75 € sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Ein gesonderter Ausweis der
USt fehlt auf der Quittung. Ermitteln Sie die Vorsteuer und nennen Sie den
Buchungssatz.
2. Warum bemängeln Sie die Quittung, wenn der Rechnungsbetrag 396,75 €
beträgt?
3. Erklären Sie, wieso auf den Konten Forderungen a. LL und Verbindlichkeiten
a. LL immer der Bruttobetrag gebucht wird.
4. Sie kaufen einen Pkw auf Ziel:
Nettowert . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22.000,00 €
+ 19 % USt . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.180,00 €
= Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . 26.180,00 €
Wie lautet der Buchungssatz? Wieso schreiben Sie vom Nettowert ab?
Buchen Sie die Abschreibung im ersten von 6 Jahren Nutzungsdauer
(lineare AfA).
Aufgabe 80
1. Erklären Sie, wieso die Umsatzsteuer für ein Unternehmen ein „durchlaufender Posten“ ist.
2. Nennen Sie jeweils 3 Beispiele für Lieferungen oder Leistungen,
– für die der allgemeine bzw.
– für die der ermäßigte Steuersatz gilt,
– die umsatzsteuerfrei sind.
3. Geben Sie 2 Beispiele für Lieferungen bzw. Leistungen im Gastgewerbe,
deren Ein- und Verkauf unterschiedlich umsatzbesteuert werden.
4. Bei Speisen- und Getränke-Umsatz steht diesen in der GuV LebensmittelKosten bzw. Getränke-Kosten direkt als Hauptaufwand gegenüber. Beim
Beherbergungsumsatz entfällt ein solcher Hauptaufwand. Welche Aufwendungen sind hier nötig, um die Leistung zu erbringen? Welchen Steuersätzen
unterliegen diese?
5. Im Dezember fielen 13.700,00 € Vorsteuer und 48.100,00 € Umsatzsteuer
an. Buchen Sie zum 31. Dez., zum 1. Jan. und zum 10. Jan. des Folgejahres.
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