Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im

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Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im
Bundesrat – 927. Sitzung – 7. November 2014
341
Christine Lieberknecht (Thüringen)
(A)
Darüber hinaus müssen wir die von den Rehabilitierungsgesetzen erfassten Opfergruppen neu fassen.
So müssen wir darüber diskutieren, ob und wie zum
Beispiel auch verfolgte Schüler und Zwangsausgesiedelte in den Anwendungsbereich aufgenommen
werden können. Diese Verbesserungen – das ist uns
bewusst – finden derzeit noch keine Mehrheit.
Gleichwohl müssen wir über diese Fragen weiter diskutieren und sie in weiteren Gesetzgebungsverfahren auch berücksichtigen.
Unsere Position zur Weiterentwicklung der SEDOpferrente haben wir noch einmal in einer Protokollerklärung festgehalten, die wir – wie bereits im Sozialausschuss – im Plenum abgeben wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Leid
der SED-Opfer darf uns nicht gleichgültig sein. Darum muss es uns immer wieder gehen, gerade in diesen Tagen. – Ich danke Ihnen.
Präsident Volker Bouffier: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht!
Ich darf nun für die Bundesregierung Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Kelber aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bitten.
Ulrich Kelber, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es freut mich, dass der Bundesrat gerade zu dieser
(B) Zeit, in dieser Woche, über den Regierungsentwurf
eines Fünften Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR berät.
Vor dem historischen Hintergrund des 25. Jahrestages des Falls der Berliner Mauer soll ein Gesetz auf
den Weg gebracht werden, das die wirtschaftliche Situation der Opfer der politischen Verfolgung in der
ehemaligen DDR verbessert. Gleichzeitig trägt es
dazu bei, den Einsatz jener Menschen, die sich als
Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland gegen das System gestellt haben
und deshalb Zwangsmaßnahmen erdulden mussten,
stärker zu würdigen.
Bereits in der vorigen Legislaturperiode hat es sowohl von der damaligen Regierungskoalition als
auch von der Opposition Entschließungsanträge im
Bundestag gegeben, mit denen die Bundesregierung
zur Überprüfung der Höhe der Opferrente aufgefordert wurde. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die monatliche Zuwendung für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, die
sogenannte SED-Opferrente, zu erhöhen. Zeitnah
setzen wir mit dem vorliegenden Regierungsentwurf
diese Vereinbarung um.
Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wird
der Betrag der Opferrente für ehemalige politische
Häftlinge von 250 Euro um 50 Euro beziehungsweise
20 Prozent auf monatlich 300 Euro erhöht. Zudem
wird die Erhöhung auf eine Leistung im Beruflichen
Rehabilitierungsgesetz übertragen, wonach die monatliche Ausgleichsleistung für beruflich durch die
SED-Diktatur Geschädigte um jeweils 30 Euro angehoben wird. Die Ausgleichsleistung im Beruflichen
Rehabilitierungsgesetz wurde zuletzt vor über zehn
Jahren erhöht. Für die Opferrente ist es die erste Anhebung seit Inkrafttreten der Regelung im Jahr 2007.
(C)
Wir glauben, das ist ein fairer Kompromiss zwischen den wichtigen Forderungen der Betroffenenverbände und den Möglichkeiten der öffentlichen
Haushalte. Wir wollen, dass die Betroffenen sehr
bald, nämlich ab dem 1. Januar 2015, in den Genuss
der angehobenen Leistungen kommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und
Herren, über einen zu dem Gesetz vorliegenden Antrag soll heute ebenfalls entschieden werden: Nach
dem Antrag Brandenburgs, den das Land bereits im
Rahmen der Länderbeteiligung eingebracht hat, soll
es den Länderbehörden ermöglicht werden, dass bei
der geplanten Leistungserhöhung im laufenden Bezug kein förmlicher Bescheid erteilt werden muss.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist das ohne
gesetzliche Regelung möglich und zulässig, obwohl
– das müssen Sie einem Vertreter des Justizministeriums bitte erlauben – aus Gründen der Rechtssicherheit und Verständlichkeit der Erlass eines schriftlichen Bescheids natürlich zu empfehlen ist. Eine
gesetzliche Ergänzung ist daher nicht unbedingt erforderlich. Aber wenn der Vorschlag die Mehrheit im
Plenum finden sollte, werden wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens natürlich prüfen, ob es aus
klarstellenden Gründen sinnvoll sein könnte, eine
entsprechende gesetzliche Regelung in das Straf- (D)
rechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche
Rehabilitierungsgesetz aufzunehmen.
Unser gemeinsames Ziel ist: Die Opfer der SEDDiktatur sollten bereits ab dem 1. Januar die erhöhten Zahlungen erhalten – schnell und unbürokratisch
als Würdigung ihrer Leistung.
Präsident Volker Bouffier: Vielen Dank, Herr
Staatssekretär!
Weitere Wortmeldungen liegen mir zurzeit nicht
vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe die Ausschussempfehlungen auf:
Zunächst Ziffer 1! Wer ihr zuzustimmen wünscht,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Dann die Ziffer 2! Wer wünscht der Ziffer 2 zuzustimmen? – Das ist erkennbar niemand.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Ich stelle fest, dass Frau Kollegin Ministerpräsidentin Lieberknecht (Thüringen) eine Erklärung zu
Protokoll*) abgegeben hat.
*) Anlage 1

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