Vereinbarung zum Echten Factoring

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Vereinbarung zum Echten Factoring
Vereinbarung zum Echten Factoring
von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®)
1. Vertragsunternehmen (VU) als Auftraggeber
1232
Firmenname
Terminal-ID
Inhaber / Geschäftsführer: Familienname
Vorname
Ansprechpartner: Familienname
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Telefax
E-Mail
Vorwahl
Telefon
U-ID
Branche
2. Auftragnehmer (Factor)
easycash GmbH, Am Gierath 20, 40855 Ratingen, Tel. (02102) 973-0 (nachfolgend easycash genannt)
E-Mail [email protected], Website www.easycash.de
3. Laufzeit der Vereinbarung und Zahlungsweise der Kreditierungsprovision
Laufzeit: 12 Monate
Monatliche Zahlungsweise durch Lastschrifteinzug
4. Kreditierungsprovision und Lastschrifteinzugsermächtigung
Kreditierungsprovision: 0,28 %
Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Firma REA Card GmbH oder die easycash GmbH widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden
Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche
Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Kontonummer
Bankleitzahl
Name und Ort des Kreditinstituts
Kontoinhaber
Die „Vertragsbedingungen zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®)“, Stand 08/2006,
wurden mir/uns ausgehändigt und werden von mir/uns anerkannt.
Name des Unterzeichners
Funktion des Unterzeichners
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis: Die vorliegende Vereinbarung kommt nur zustande, wenn das vom Vertragsunternehmen vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsformular der easycash zugegangen ist und von easycash wirksam gegengezeichnet wurde. Im Falle der Nichtzeichnung durch easycash wird easycash die Firma REA Card GmbH, die diese Vereinbarung vermittelt hat, entsprechend informieren.
Von easycash auszufüllen:
Ratingen, den
Unterschrift / Firmenstempel
Echtes Factoring: Auftragsformular
easycash GmbH
Am Gierath 20
40885 Ratingen
[email protected]
www.easycash.de
Vertragsbedingungen zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®), Stand 08/2006
1. Vertragsgegenstand
easycash erwirbt im Wege des Echten Factorings nach Maßgabe
dieser Vertragsbedingungen diejenigen Forderungen des Vertragsunternehmens (im folgenden „VU“) gegen dessen Kunden
(im folgenden "Karteninhaber"), die aufgrund von Lastschriften,
die zu Rücklastschriften führen im Rahmen des OLV®Lastschriftverfahrens nicht erfüllt werden konnten und deren
Bezahlung deshalb nicht kurzfristig realisierbar ist. Durch den
Ankauf der Forderungen sollen diese für das VU kreditiert werden. Ferner übernimmt easycash für die erworbenen Forderungen das Delkredererisiko.
2. Vorbedingungen
Voraussetzung für das Factoring mit Übernahme des Delkredererisikos ist
(a) die ausschließliche Online-Transaktionsverarbeitung der Lastschriften im easycash-Netzbetrieb;
(b) die Befugnis von easycash, OLV®-Transaktionslimite festzusetzen und auch zu ändern;
(c) die elektronische Übermittlung von OLV®-Transaktionslimiten
und Antwortcodes von easycash an das VU, die von dem VU
weder manuell noch systemisch übersteuert werden;
(d) die elektronische Übermittlung von sämtlichen Rücklastschriften an easycash;
(e) die Übermittlung der Originale der Lastschriftbelege innerhalb von 7 Werktagen nach Anforderung durch easycash.
3. Von easycash zu erwerbende Forderungen
easycash kauft von dem VU gemäß näherer Bestimmung in
Ziffer 4.1 sämtliche Forderungen (im folgenden "Vertragsforderungen") von dem VU gegen die Karteninhaber und andere
Personen (z.B. unberechtigte Kartennutzer) aus den Verkäufen
von Waren und der Erbringung von Dienst- und/oder Werkleistungen (im folgenden "Grundgeschäfte") an, soweit die
nachstehend in Ziffern 3.1 und 3.2 genannten Bedingungen
kumulativ erfüllt werden:
3.1 Das Grundgeschäft sollte durch das OLV®-Lastschriftverfahren bezahlt werden; hierzu kam es jedoch nicht, da die
Lastschrift von der Bank des Karteninhabers aus einem der
nachfolgenden Gründe (Schlüsselbezeichnungen gemäß Ziffer 1
Abs. 4 der Anlage 1 des Abkommens über den Lastschriftverkehr
vom 01.02.2002) nicht eingelöst und retourniert wurde:
(a) Ohne Angabe von Gründen mit Schlüssel "0";
(b) Mit Angabe "KONTO ERLOSCHEN" und Schlüssel "1";
(c) Mit Angabe "WEGEN WIDERSPRUCHS" und Schlüssel "5"
3.2 Das VU hat für jede Transaktion die Kartennummer, den
Transaktionsbetrag, das Transaktionsdatum sowie seine eigene
Kennung (Terminal-ID) elektronisch an easycash übermittelt.
4. Kauf und Übertragung der Forderungen
4.1 Der einzelne Kaufvertrag zu einer zukünftigen Vertragsforderung kommt mit der elektronischen Übermittlung der vollständigen Datensätze zu dieser Vertragsforderung gemäß Ziffer
3.2 an easycash zustande. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Daten bei easycash.
4.2 Das VU tritt hiermit sämtliche gemäß Ziffer 4.1 von easycash
gekauften zukünftigen Vertragsforderungen an easycash ab.
easycash nimmt diese Abtretung hiermit an.
5. Kaufpreis und Kreditierungsprovision
5.1 Als Kaufpreis für die Vertragsforderungen vergütet easycash
dem VU den nominalen Forderungsbetrag in voller Höhe. Die
Zahlung der Vergütung erfolgt nicht in bar, sondern durch automatische Übernahme der Kontobelastung aus der Rücklastschrift
auf einem Bankkonto der easycash.
5.2 Für die Kreditierung der Vertragsforderungen und die Übernahme des Delkredererisikos über Haupt- und Nebenforderungen zahlt das VU an easycash eine monatliche Provision (im
folgenden "Kreditierungsprovision") des Gesamtbetrages aller im
betreffenden Kalendermonat über das OLV®-Lastschriftverfahren
abgerechneten Zahlungen für Grundgeschäfte (inkl. evtl. offline
abgerechneten Zahlungen) einschließlich solcher, bei denen es
zu Rücklastschriften kommt oder bereits gekommen ist.
Die monatliche Provision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
6. Abrechnung, Rechnungsstellung und Rechnungseinzug
6.1 Die Firma REA Card GmbH wird - jederzeit widerruflich - im
Auftrag der easycash dem VU spätestens bis zum Ende des
Folgemonats eine Abrechnung zu den aufgekauften Vertragsforderungen und der angefallenen Kreditierungsprovision gemäß
Ziffer 5.2 übersenden und die Kreditierungsprovision einziehen.
Im Falle des Widerrufs der Rechnungsstellungs- und Einziehungsbefugnis durch easycash gegenüber der Firma REA Card
GmbH erfolgt die Rechnungsstellung unverzüglich durch easycash. easycash wird das VU hierüber rechtzeitig informieren.
6.2 Für die Begleichung der angefallenen Kreditierungsprovision
erteilt das VU der easycash eine Einzugsermächtigung. easycash
wird von dieser Einzugsermächtigung für die Begleichung der
angefallenen Kreditierungsprovision ausschließlich im Falle des
Widerrufs der Rechnungsstellungs- und Einziehungsbefugnis
gegenüber der Firma REA Card GmbH Gebrauch machen.
7. Rücktrittsrecht hinsichtlich einzelner Kaufverträge
easycash kann aus jedem der nachfolgend in lit. (a) bis (k)
genannten Gründen von dem gemäß Ziffer 4.1 geschlossenen
Einzelkaufvertrag über eine Vertragsforderung zurücktreten:
(a) Die Transaktionsverarbeitung der Lastschrift erfolgte nicht
online.
(b) Die Übermittlung des Original-Lastschriftbelegs oder sonstiger für die Lastschriftbearbeitung erforderlicher Unterlagen
erfolgt nicht binnen 7 Werktagen ab Anforderung durch
easycash.
(c) Bei einer Rücklastschrift gemäß Ziffer 3.1 (c) mit der Angabe
"WEGEN WIDERSPRUCHS" wurde der Widerspruch aus
einem anderen Grund als dem Missbrauch der ec-/MaestroKarte erklärt.
(d) Die erworbenen Vertragsforderungen übersteigen bei derselben für das OLV®-Lastschriftverfahren eingesetzten
ec-/Maestro-Karte die von easycash festgesetzten OLV®Transaktionslimite.
(e) Beim OLV®-Lastschriftverfahren wurde hinsichtlich der
betreffenden Vertragsforderung ein elektronisch von
easycash übermittelter Antwortcode vom VU systemisch
oder manuell überwunden.
(f) Die gemäß Ziffer 3.2 zu übermittelnden Daten wurden nicht
binnen 5 Tagen ab Entstehung der Vertragsforderung vollständig an easycash übermittelt.
(g) Bei Geltendmachung der Vertragsforderung werden vom
Karteninhaber in dokumentierter Form (z.B. per Fax oder EMail) Einwendungen aus dem Grundgeschäft gegen die Vertragsforderung erhoben.
(h) Der Lastschriftbeleg wurde vom Karteninhaber nicht ordnungsgemäß unterzeichnet (z.B. keine Unterschrift oder eindeutige Namensabweichung).
(i) Das OLV®-Lastschriftverfahren wurde zur Bezahlung von
Geschäften außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
des VU eingesetzt oder es wurde Bargeld ausgezahlt.
(j) Die zugrunde liegende Vertragsforderung wurde von einem
Karteninhaber getätigt, der zum Zeitpunkt der Transaktion
minderjährig war.
(k) Der Bontext auf dem Lastschriftbeleg entspricht nicht dem
von easycash vorgegebenen Muster wie folgt:
„1. Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
Ich ermächtige hiermit das umseitig genannte Unternehmen
oder die von diesem beauftragte easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen, umseitig ausgewiesenen Rechnungsbetrag von meinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen.
2. Ermächtigung zur Adressweitergabe
Ich weise mein Kreditinstitut, das durch umseitig angegebene Bankleitzahl bezeichnet ist, unwiderruflich an, bei
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easycash GmbH
Am Gierath 20
40885 Ratingen
[email protected]
www.easycash.de
Vertragsbedingungen zum Echten Factoring von Forderungen aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®), Stand 08/2006
Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen
die Lastschrift dem umseitig genannten Unternehmen oder
der easycash GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen, auf
Aufforderung meinen Namen und meine Adresse mitzuteilen,
damit die Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden
können.
3. Einwilligung gemäß § 4a BDSG
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für Zwecke
der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Sollte im Rahmen der Zahlungsabwicklung
die Lastschrift von meiner Bank nicht eingelöst werden oder
sollte ich der Lastschrift widersprechen, stimme ich zu, dass
diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen werden
kann.
Sofern der Händler an der Sperrdatei teilnimmt, wird die
Sperrung nach Begleichung des Rechnungsbetrages oder
nach Nachweis der Rechtmäßigkeit des Widerspruchs wieder
aufgehoben.
Speichernde Stelle für Zwecke der Zahlungsabwicklung ist
neben dem umseitig genannten Unternehmen die easycash
GmbH, Am Gierath 20, 40885 Ratingen, die auch die oben
genannte Sperrdatei für teilnehmende Händler führt.“
8. Ausübung und Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts
8.1 easycash kann innerhalb von 90 Tagen ab Kenntnisnahme
von einem Rücktrittsgrund von dem Kaufvertrag zu der entsprechenden Vertragsforderung zurücktreten.
8.2 Die vom Rücktritt betroffene Vertragsforderung wird bereits
hiermit von easycash an das VU zurück abgetreten. Das VU
nimmt hiermit diese Rückabtretung an.
8.3 Der Nominalbetrag der von einem Rücktritt gemäß Ziffer 8.1
betroffenen Vertragsforderungen sowie die easycash bis zum
Rücktritt im Zusammenhang mit der betreffenden Vertragsforderung entstandenen externen Auslagen und Kosten (z.B. Bankgebühren für die Rücklastschrift oder die Mitteilung des Kontoinhabers) werden dem VU in Rechnung gestellt.
8.4 Für die Begleichung der vom Rücktritt betroffenen Vertragsforderung inkl. aller Nebenkosten erteilt das VU der easycash
eine Einzugsermächtigung.
9. Mitwirkungspflichten des Vertragsunternehmens
9.1 Das VU ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu
treffen, um die Anzahl der Rücklastschriften und insbesondere
der Totalausfälle gering zu halten. Das VU wird zu diesem Zweck
insbesondere alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das
Auftreten von Rücktrittsfällen gemäß Ziffer 7 zu vermeiden.
9.2 Das VU räumt easycash das Recht ein, jederzeit die OLV®Transaktionslimite zu verändern, d.h. diese zu erhöhen bzw. zu
verringern.
9.3 easycash ist berechtigt, die ihr nach diesen Vertragsbedingungen zustehenden Zahlungen am Ende jeden Monats dem
Abrechnungskonto des VU zu belasten. Das VU erteilt easycash
hierfür eine Einzugsermächtigung.
10. Haftung des Vertragsunternehmens
Das VU haftet außer im Fall des Kartenmissbrauches im Sinne
von Ziffer 7 lit. (c) für den rechtlichen Bestand der Vertragsforderungen und die Freiheit von Rechtsmängeln bis zu deren
Erfüllung. Diese Haftung wird durch Kenntnis des Mangels auf
Seiten von easycash nicht ausgeschlossen.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Vereinbarung zum Echten Factoring von Forderungen
aus dem Online-Lastschriftverfahren (OLV®) wird mit Datum der
rechtsverbindlichen Unterzeichnung durch beide Parteien für
eine feste Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Nach Ablauf der
festen Vertragslaufzeit verlängert sich diese Vereinbarung auf
unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist
von 6 Wochen zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für
easycash insbesondere dann vor, wenn
(a) eine der in Ziffer 2 genannten Vorbedingungen nicht erfüllt
ist;
(b) das VU mit der Forderungsbegleichung gemäß Ziffer 5.2 und
8.3 mindestens vier Wochen im Verzug ist;
(c) easycash die Fortführung dieser Tätigkeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt oder
sonst wie die juristische Grundlage für die Durchführung des
Echten Factorings von Forderungen aus dem OnlineLastschriftverfahren (OLV®) entzogen werden sollte;
(d) die Leistungen von easycash aus der Delkrederehaftung
(Totalausfall inkl. Fremdkosten) über einen Zeitraum von
mindestens drei Monaten die gemäß Ziffer 5.2 von dem VU
bezahlte Kreditierungsprovision übersteigen, oder die Leistungen von easycash aus der Delkrederehaftung innerhalb
eines Monats über dem Doppelten der gemäß Ziffer 5.2 von
dem VU gezahlten Kreditierungsprovision liegen;
(e) die Primärausfallquote aus der Delkrederehaftung über einen
Zeitraum von mindestens drei Monaten die gemäß Ziffer 5.2
von dem VU bezahlte Kreditierungsprovision um mehr als
das Doppelte übersteigt, oder die Primärausfallquote aus der
Delkrederehaftung innerhalb eines Monats um mehr als das
Zweieinhalbfache über der gemäß Ziffer 5.2 von dem VU gezahlten Kreditierungsprovision liegt.
11.3 Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Diese Vertragsbedingungen geben die Vereinbarungen der
Parteien vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht.
12.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen
werden dem VU schriftlich bekannt gegeben. Das VU kann diese
Vereinbarung innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen, sofern die Bedingungen zuungunsten des VU geändert werden.
12.3 easycash ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Vertragsbedingungen Dritter zu bedienen.
12.4 Diese Vertragsbedingungen unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsbedingungen ist Ratingen.
12.5 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner
Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen lässt die Wirksamkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. An die
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt
mit Rückwirkung diejenige wirksame oder durchführbare Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am
nächsten kommt beziehungsweise diejenige Regelung, die von
den Parteien anstelle der zu ersetzenden Bestimmung im Hinblick auf den erstrebten Erfolg vereinbart worden wäre, wenn sie
die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der zu ersetzenden
Bestimmung erkannt hätten. Entsprechendes gilt bei einer
Regelungslücke.
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