FAQ – Häufig gestellte Fragen Türkei Informationen - Vita-Med

Transcription

FAQ – Häufig gestellte Fragen Türkei Informationen - Vita-Med
Türkei Informationen
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Wann und wie erhalte ich meine Reiseunterlagen?
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie, nach vollständiger Bezahlung, in der Regel zwei bis drei Wochen vor der Abreise.
Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt.
Einkaufen in der Türkei
Handeln
Handeln ist in der Türkei üblich. Das gilt jedoch nicht in Kaufhäusern und Supermärkten. Auch auf Märkten, auf denen
die Bauern aus der Umgebung ihr Gemüse verkaufen, wird grundsätzlich nicht gehandelt. Aber bei Schmuck, Textilien,
Teppichen und touristischen Souvenirs, kurz: Bei allen Waren, die nicht für das tägliche Leben benötigt werden,
darf gefeilscht werden. Wichtig: Bei Führungen und längeren Taxifahrten sollte der Preis bereits vor Inanspruchnahme
der Dienstleistung ausgehandelt werden!
Trinkgeld
In Hotels ist es üblich, bis zu 10 % des Rechnungsbetrages Trinkgeld zu geben, in Restaurants bis zu 15 %.
Taxifahrer erwarten eine großzügige Aufrundung des Fahrpreises.
Souvenirs
Besonders beliebte Souvenirs sind Teppiche, Goldschmuck, Lederwaren und Textilien, Kupfer- und Messingartikel,
Keramik, Wasserpfeifen sowie kandierte oder in Honig eingelegte Nüsse und Früchte.
Fotografieren
Bei Aufnahmen von Menschen sollten Sie grundsätzlich vorher um Erlaubnis fragen.
Ansprechperson für weitere Fragen
Katharina Huemer
Backoffice (Buchungsstelle)
Tel.: 050409-32
[email protected]
www.vita-med.at
Reisestorno sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können:
•unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod;
•Lockerung von implantierten Gelenken;
•unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines
Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
•Schwangerschaft, wenn diese nach Versicherungsabschluss festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschafts komplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche;
•bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
•unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
•Einberufung zum Grundwehr - oder Zivildienst;
•Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe/Lebenspartner;
•Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsamen Reise der Lebensgefährten;
•Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
Was ist in den Reiseunterlagen enthalten?
• Flugtickets inkl. Flugnummer und Flugzeit
• Kofferanhänger
Ich bin umgezogen! Wem gebe ich die Änderung bekannt?
Wenn Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, geben Sie bitte Ihrer Buchungsstelle (Mayer & Kunz vita-med GmbH)
rechtzeitig Ihre neue Adresse bekannt.
Was mache ich, wenn ich meine Reiseunterlagen nicht erhalten habe?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle (Mayer & Kunz vita-med GmbH).
Ich habe Abweichungen auf der Rechnung und Bestätigung entdeckt.
Bitte teilen Sie diese Abweichungen unverzüglich Ihrer Buchungsstelle (Mayer & Kunz vita-med GmbH) mit.
Ich habe keine Rechnung und Bestätigung erhalten. An wen wende ich mich?
Bitte informieren Sie Ihre Buchungsstelle (Mayer & Kunz vita-med GmbH).
Auf der Rechnung und Bestätigung steht ein anderer Name als von mir bei Buchung angegeben wurde.
Bitte nehmen Sie schnellstens Kontakt mit Ihrer Buchungsstelle (Mayer & Kunz vita-med GmbH) auf. Dort wird die
Änderung dann vorgenommen. Namensänderung bei Heirat/Scheidung bekanntgeben. Bitte beachten Sie, dass eine
Änderung im Falle Ihres Verschuldens in der Regel nur gegen Gebühr möglich ist. Geben Sie den Namen laut Reisepass
bekannt.
Muss eine Anzahlung geleistet werden?
Die Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung
fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Abreise fällig.
Erhalte ich für die Restzahlung nochmals eine separate Zahlungsaufforderung?
Für die Restzahlung erhalten Sie keinen weiteren Zahlungshinweise. Die Erlagscheine werden Ihnen mit der verbindlichen
Eingangsrechnung zugesendet.
Kann ich ein Einzelzimmer bzw. mehrere Ziimmer buchen?
Ja - wenden Sie sich hierfür an unsere Reservierungszentrale +43 (0) 50409-32.
Wie lange sollte man vor Abflug am Flughafen sein?
Sie sollten vor Ihrem Ablug rechtzeitig am Flughafen eintreffen. Wir empfehlen 2 Stunden.
Wie erfahre ich meine voraussichtlichen Flugzeiten?
Zwei bis vier Wochen vor Abflug >> Zusendung der
• Flugtickets ink. Flugzeit und Flugnummer
• Buchungsbestätitgung
Wie kann ich einen Katalog bestellen? Kostet die Bestellung etwas?
Unseren aktuellen Reisekatalog können Sie jederzeit bequem telefonisch bestellen. Die Katalogbestellung und –
Lieferung ist selbstverständlich kostenlos!
Wie kann ich die Reise stornieren bzw. umbuchen?
Wenden Sie sich bitte an Ihre Buchungsstelle (Mayer & Kunz vita-med GmbH).
Senden Sie bitte eine schriftliche Stornierung: [email protected]
Detaillierte Stornierungs- Umbuchungsbedingungen und - Gebühren finden Sie in unseren aktuellen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Rückseite Reisezertifi kat oder auf www.vita-med.at).
Mayer & Kunz vita-med GmbH.
Bäckerfeldstraße 5, 4050 Traun
Infohotline: 050409-32
www.vita-med.at
Türkei Informationen
Welche Einreisedokumente benötige ich?
• Visumspfl icht: Ja, für gewöhnliche Reisepässe.
Klima und Wetter an der türkischen Riviera im Überblick
• VISA/EINREISEBESTIMMUNGEN: Alle Staatsbürger, die für die Einreise in die Türkei ein Visum benötigen, also auch
österreichische Staatsbürger, MÜSSEN ab dem Einreisedatum 01. Oktober 2014 über die Homepage
WICHTIG
www.evisa.gov.tr ein elektronisches Visum gegen Bezahlung von EUR 15,- erwerben. An den türkischen Flughäfen
ist der Erwerb nur noch über einen Ticketautomaten möglich. Die Kosten können ausschließlich per Kreditkarte beglichen
werden.
• Reisedokumente: Reisepass; Achtung: Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B. Bundesrepublik
Deutschland und Schweiz) können mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen, für österreichische
Staatsbürger ist das nicht möglich.
• Passgültigkeit: Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Da der Reisepass nach
Ablauf des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein muss, wird bei Einreise eine noch mindestens
sechsmonatige Gültigkeitsdauer des österreichischen Reisepasses empfohlen. Ab 15. Juni 2012 benötigt auch
jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder – sofern nach den
Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig – einen Personalausweis).
• Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert. Inhaber österreichischer Notpässe müssen das für die Einreise benötigte
Visum allerdings vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen,
da Inhabern von Notpässen KEIN Visum an der Grenze ausgestellt werden darf. Betroffene Personen werden
in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen,
dass die Ausstellung des Visums mindestens 2-3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.
• Sonstiges: Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird,
da es andernfalls zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann.
Ist der Transfer inklusive?
Wie lange ist die Transferzeit vom Flughafen zum Hotel?
Der Transfer vom Flughafen in das Urlaubshotel ist inklusive!
Der Transfer vom Flughafen zu Ihrem Urlaubshotel ist einer dreiviertel- bis zu einer Stunde abgeschlossen. Am Flughafen in
Antalya werden Sie vom Reiseleiter (vita-med Schild) erwartet.
Sprache
Türkisch (Amtssprache); weiters Kurdisch, Arabisch, Griechisch, Armenisch
Gängige Fremdsprachen
Deutsch und Englisch in den Touristengebieten
Währung
Türkische Lira (TL) = 100 Kurus
Man kann meist auch mit Euro zahlen.
Zeitdifferenz zu MEZ
+1 h
Elektrischer Strom
220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, kontinental-europäische Steckerform
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel
ist in den meisten Hotels möglich, weiters in Banken und Wechselstuben. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert.
Außerdem können bei vielen Bankomat-Automaten mit österreichischen Bankomatkarten Geldbeträge in der Landeswährung abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören
auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 7x7 cl bzw. 5x1 l Alkohol, wobei die Getränkesorten
gemischt sein müssen). Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden, um spätere Probleme zu vermeiden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist nur bis zu einem Betrag von USD 5.000,-- möglich (für
höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografi schen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist striktest untersagt. Bei ethnografi schen Gegenständen
(z.B. Teppiche, Kelims u. ä.) sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es
ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von „Händlern“ gekaufte und als Teile antiker Bauwerke
oder ähnlichem identifi zierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen
Fällen bereits geschehen ist.