LÄNDERINFORMATIONEN LIBYEN
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LÄNDERINFORMATIONEN LIBYEN
LÄNDERINFORMATIONEN LIBYEN Themenauswahl Reisepass / Visum Dossier erstellen Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich Türkei Ja Ja Nein Andere EU-Länder Ja Ja Ja Schweiz Ja Ja Ja Österreich Ja Ja Ja Deutschland Ja Ja Ja Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Anmerkung Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise. Einreise mit Kindern Deutsche Eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass. Schweizer Eigener Reisepass. Türken Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von max. 3 Monaten: (a) Türkei. Anmerkung Es besteht wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen für touristische Aufenthalte in Libyen Visa bei der Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros (am Grenzübergang) erledigt und sind deshalb dort direkt oder vorab über deutsche Reiseveranstalter zu beantragen. Die arabische Übersetzung der Passdaten ist für diese Art von Visa offiziell nicht mehr erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auskunft erteilt die Botschaft (s. Kontaktadressen). Transit Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum (Ausgenommen sind Schweizer, für die diese Transiterleichterung nicht gilt). Visagebühren Deutschland Einreisevisum: 60 € (1 Monat gültig); Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. LÄNDERINFORMATIONEN LIBYEN Einreisebeschränkungen Den folgenden Personengruppen wird die die Einreise verweigert: Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert. Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind. Ausreichende Geldmittel Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können (mind. 1.000 US$). Dies wird in der Praxis jedoch selten überprüft. Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Meldepflicht Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich weniger als 7 Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst. Dokumente bei der Einreise Die folgende Regelung gilt offiziell nicht mehr für Touristenvisa, ist jedoch auch in diesem Fall empfohlen. Verbindliche Auskunft erteilt die Fluggesellschaft und die Botschaft: Ausländer müssen bei der Einreise über eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen. Die Übersetzungen muss fest mit dem Pass verbunden sein, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen, da diese sich häufig ändern. Nützliche Links Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH) Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses. http://www.bap.admin.ch/d/themen Information Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.