Cunard Reise-Informationen Weltreise 2017
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Cunard Reise-Informationen Weltreise 2017
Weltreise 2017 Gültig für QUEEN ELIZABETH Weltreise Q703M, QUEEN VICTORIA Weltreise V702L und QUEEN MARY 2 Weltreise M703M und die zugehörigen Weltentdeckerreisen. An- / Abreisearrangements Für alle ausgeschriebenen Reisen, die nicht in Hamburg beginnen und/oder enden, können auf Wunsch Flugarrangements nach Verfügbarkeit ab/bis ausgewählten Flughäfen in Deutschland oder Österreich über Cunard hinzugebucht werden. Die An-/Abreisearrangements schließen die Flüge ab/bis Deutschland oder Österreich, die Transfers zur Ein-/Ausschiffung und flugplanbedingte Hotelübernachtungen (wenn erforderlich, siehe Ausschreibung) mit ein. Die ausgeschriebenen An/Abreisearrangements basieren auf dem Informationsstand September 2015. Bitte beachten Sie, dass bis zum tatsächlichen Reisedatum Änderungen eintreten können. Wir behalten uns daher Veränderungen der eingeschlossenen Leistungen vor Vertragsschluss vor. Bitte beachten Sie auch, dass die An-/Abreisearrangements für Gäste aus Österreich abweichen können. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf Anfrage, spätestens aber mit Ihren Buchungsunterlagen. Die An/Abreise nach/von Hamburg erfolgt bei allen Reisen ab/bis Hamburg in Eigenregie und auf eigene Kosten. Reisen ab / bis Hamburg Die An- oder Abreise von oder nach Hamburg erfolgt immer in Eigenregie und auf eigene Kosten. Viele Gäste reisen per Bahn oder Flugzeug nach Hamburg bzw. von dort ab. Zwischen dem Flughafen Hamburg und dem Hamburger Hauptbahnhof besteht eine komfortable S-Bahn-Verbindung. Vom Hauptbahnhof aus erreichen Sie das jeweilige Kreuzfahrtterminal am einfachsten mit dem Taxi. Wenn Ihr Ein- und Ausstiegshafen Hamburg ist und Sie mit dem eigenen Pkw anreisen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ihr Fahrzeug für die Dauer der Reise bei dem folgenden Anbieter in Hamburg unterzustellen. Preise und Geschäftsbedingungen erhalten Sie auf Anfrage direkt bei dem Unternehmen. Kühne + Nagel (AG & Co.) KG Tel: +49 (0)471 945 41 16 Fax: +49 (0)471 945 41 41 E-Mail: knbre.lo(at)kuehne-nagel.com An- / Abfahrt zu den Cruise Terminals in Hamburg An-/Abfahrt zu den Cruise Terminals in Hamburg Auf Ihrem E-Ticket, das Sie sich über das OnlineKundenportal "Meine Reise" kurz vor Reisebeginn ausdrucken sollten, finden Sie die TerminalAdresse, an der Ihre Seereise in Hamburg beginnt oder endet. In Hamburg gibt es drei mögliche Terminals: Hamburg Cruise Center Steinwerder Buchheisterstrasse 16 20457 Hamburg Eine genaue Anfahrtsskizze und Beschreibung für dieses Terminal erhalten Sie HIER. Hamburg Cruise Center HafenCity Großer Grasbrook 19 Chicagokai 20457 Hamburg Hamburg Cruise Center Altona Van-der-Smissen-Straße 5 Edgar-Engelhard-Kai 22767 Hamburg Eine genaue Anfahrtsskizze und Beschreibung für die beiden Terminals erhalten Sie HIER. Bitte beachten Sie, dass es bei größeren Veranstaltungen im Hafen zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Flüge Die Flüge werden nach Verfügbarkeit und abhängig von den An- und Ablegezeiten der Schiffe jeweils für den Ein- als auch den Ausschiffungstag gebucht (es sei denn anders ausgeschrieben). Individuelle Abweichungen von diesen Arrangements sind möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass in diesen Fällen jeglicher Anspruch auf bereits im Reisepreis inkludierte Transfers und flugplanbedingte Hotelübernachtungen (siehe Ausschreibung) entfällt. Die Flüge werden mit renommierten IATALuftverkehrsgesellschaften wie z. B. Air Berlin, Lufthansa oder British Airways durchgeführt. Die Beförderung erfolgt in der Economy-Class in vertraglich festgelegten Buchungsklassen. Sollten diese nicht mehr verfügbar sein, können Zusatzkosten anfallen. Bitte beachten Sie, dass Direktflüge oder gewünschte Luftverkehrsgesellschaften nicht garantiert werden können. Je nach Reise organisiert Cunard exklusive Sonderflüge. Informationen erhalten Sie bei Buchung. Gegen tariflichen Mehrpreis können auch LH Premium Economy-, Business- und First-Class-Flüge gebucht werden. Zuschläge für LH Premium Economy- und Business-Class-Flüge ab/bis Deutschland finden Sie in der folgenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass für Änderungen bereits ausgestellter Flugtickets die anfallenden Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft dem Kunden weiterbelastet werden. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich. Lufthansa Premium Economy- & Business-Class-Aufschläge One-Way ab / bis Lufthansa Premium-Economy-Class Business-Class Auckland ab € 1.090,€ 3.290,Dubai ab € 590,€ 1.090,Hongkong ab € 690,€ 1.490,Kapstadt ab € 690,€ 1.290,London (Southampton) ab € 290,Los Angeles, San Francisco ab € 890,€ 1.790,Miami (Fort Lauderdale) ab € 890,€ 1.490,Perth (Freemantle), Sydney ab € 990,€ 2.790,Rio de Janeiro ab € 890,€ 1.690,Singapur ab € 690,€ 1.490,Die Aufschläge gelten für Flüge ab/bis Deutschland und variieren je nach Verfügbarkeit und in der Business-Class abhängig von der Fluggesellschaft. Die Anzahl der zu diesen Aufschlägen zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist limitiert. Rechtzeitiges Buchen ist daher ratsam. Aufschläge für weitere Ziele und andere Fluggesellschaften sowie Business-Class-Aufschläge für Flüge ab/bis Österreich nennen wir Ihnen gern auf Anfrage. Upgrades über das Vielfliegerprogramm Miles & More erfragen Sie bitte direkt bei der Fluggesellschaft. Änderungen vorbehalten. Private Transfers Buchen Sie Ihren privaten Transfer am Tag der Ein- bzw. Ausschiffung zwischen bestimmten Flughäfen und dem Kreuzfahrtterminal. Preise erhalten sie gern auf Anfrage. Gepäckbeförderung Auf die Schiffe dürfen Sie beliebig viel Gepäck mitnehmen - mit einer Gewichtshöchstgrenze von 20 kg je Gepäckstück. Bitte beachten Sie, dass die Gepäckstücke bei der Ein- und Ausschiffung auf ihr Gewicht hin überprüft werden können und Sie unter Umständen vor Ort gebeten werden, das Gewicht Ihrer Gepäckstücke entsprechend anzupassen. Dadurch kann es zu Verzögerungen bei der Gepäckzustellung bzw. Gepäckausgabe kommen. Bitte achten Sie darauf, dass die Gepäckbestimmungen sowohl für das Freigepäck als auch das Handgepäck der einzelnen Fluggesellschaften variieren. Bei Flugan- oder Flugabreise erkundigen Sie sich daher bitte bei der jeweiligen Fluggesellschaft nach den aktuellen Gepäckbestimmungen. Übergepäck kann meist gegen Aufpreis mitgenommen werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft oder dem entsprechenden Transportunternehmen. Cunard hat leider keinen Einfluss auf die Gepäckbestimmungen der Transportunternehmen. Bitte stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sicher, dass Ihre persönlichen Sachen in abgeschlossenen Koffern untergebracht sind. Da Ihr Gepäck aus Sicherheitsgründen umfangreich kontrolliert wird, empfehlen wir Ihnen stabile und robuste Koffer. Wenn Sie einen Kleidersack mit sich führen, wird dieser als Handgepäck behandelt und darf ausschließlich Kleidung enthalten. Bei Flügen in die und von den USA sollte Ihr Gepäck nicht verschlossen sein, es sei denn Sie nutzen ein TSA-geprüftes Sicherheitsschloss. Cunard übernimmt keine Haftung für verloren gegangenen Schmuck, andere Wertgegenstände oder Bargeld, welches sich im Koffer befunden hat. Führen Sie Wertgegenstände, wichtige Dokumente, Medikamente und Bargeld im Handgepäck mit. Gepäcktransport an Bord Alle Gepäckstücke sollten deutlich mit dem Namen des Passagiers, dem Schiffsnamen und der Reisenummer, der Kabinen-/Suitennummer, dem Deck und einer Mobiltelefonnummer gekennzeichnet sein. Passende Gepäckanhänger rufen Sie bitte unter www.cunard.de und dem Link "Meine Reise" auf, drucken sie aus und befestigen sie rechtzeitig zur Einschiffung an Ihren Gepäckstücken. Das Reisegepäck unterliegt der Kontrolle durch Zollbehörden und darf aufgrund von Sicherheitsbestimmungen durchleuchtet werden. Bei der Einschiffung wird Ihr Gepäck am Terminal eingesammelt und direkt in Ihre Kabine/Suite transportiert. Am Vorabend der Ausschiffung werden Sie gebeten, Ihre Koffer (kein Handgepäck, keine zerbrechlichen Gegenstände oder Wertsachen) vor Ihre Kabinen-/Suitentür zu stellen. Nachdem Sie ausgestiegen sind, können Sie Ihr Gepäck am Kreuzfahrtterminal in Empfang nehmen. Gepäckservice Die Firma TEfra Travel Logistics GmbH bietet den Service, Ihr Gepäck direkt von zu Hause zum Schiff und zurück zu befördern, so dass Koffertragen und Wartezeiten am Gepäckband entfallen. Detaillierte Informationen sowie Preise erhalten Sie direkt bei TEfra unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 500 2352 (aus Österreich +49 40 370 87 237) oder per E-Mail an info(at)tefra-log.de. Reisepässe Für alle Reisen ist ein biometrischer bzw. maschinenlesbarer Reisepass (bordeauxfarbener Europapass) erforderlich, der nach Reiserückkehr noch mindestens sechs Monate gültig ist. Wichtig ist, dass der Name auf dem Schiffsticket genau mit dem Namen im Reisepass übereinstimmt. Auch Kinder jeglichen Alters benötigen einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass. Der vorläufige maschinenlesbare Reisepass (grün) wird für Flugreisen nicht anerkannt. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass leere Seiten für Sichtvermerke und eventuell erforderliche Visa enthält. Wir empfehlen auch, stets mehrere Kopien der Personaldatenseite des Reisepasses mitzuführen. Falls Sie einen neuen Reisepass beantragen müssen, planen Sie ausreichend Zeit dafür ein. Diese Informationen gelten für deutsche und österreichische Staatsbürger. Staatsangehörige anderer Länder erkundigen sich bitte bei den konsularischen Vertretungen der zu bereisenden Länder über die aktuellen für sie anwendbaren Bestimmungen. Stand dieser Informationen ist September 2015. Änderungen vorbehalten. Visabestimmungen Bitte beachten Sie, dass unvollständige Reisedokumente oder fehlende Visa dazu führen können, dass die Einschiffung verweigert wird. Ob ein Visum für Ihre Reise erforderlich ist, hängt von den zu bereisenden Ländern ab. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Schiff im entsprechenden Hafen verlassen oder an Bord bleiben, sich im Transit befinden oder ein- bzw. ausschiffen. Rechtzeitig vor Reisebeginn stellt Cunard Ihnen Informationen zur Beschaffung von notwendigen Visa für Ihre Reise zur Verfügung. Sehen Sie hierzu auch nach der Buchung die Informationen im Online-Kundenportal "Meine Reise", die speziell für Ihre Reise zusammengestellt sind. Die Beschaffung der individuellen Visa und die Einhaltung der Einreisevorschriften der einzelnen Länder liegen in der Verantwortung des Gastes. Falls Sie sich vor oder nach Ihrer Kreuzfahrt noch weitere Zeit in dem Land der Ein- bzw. Ausschiffung aufhalten, müssen Sie ebenfalls eigenverantwortlich prüfen, ob gegebenenfalls andere Einreisevorschriften Anwendung finden. Bitte beachten Sie, dass sich Visabestimmungen ohne vorherige Ankündigung ändern können. Bitte lassen Sie sich deshalb die Visabestimmungen ca. zwei bis drei Wochen vor Reisebeginn rückbestätigen. Wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an die konsularischen Vertretungen der Länder, in die Sie Ihre Reise führen wird, um die entsprechenden Bestimmungen zu erfragen. Für weitere Informationen steht Ihnen auch die von uns empfohlene Agentur CIBT Visum Centrale unter der Telefonnummer +49 (0)30 230 95 91 75 zur Verfügung. Die Informationen gelten für deutsche und österreichische Staatsbürger. Staatsangehörige anderer Länder erkundigen sich bitte bei den konsularischen Vertretungen der zu bereisenden Länder über die aktuellen für sie anwendbaren Bestimmungen. Änderungen vorbehalten. Einreisebestimmungen USA Alle Staatsangehörigen der am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmenden Länder (u. a. Deutschland und Österreich), können ohne Visum in die USA einreisen, wenn Sie vor Reiseantritt eine ESTAReisegenehmigung erhalten haben. Um zu überprüfen, ob Sie die Kriterien des VWP erfüllen und zur Beantragung, gehen Sie bitte auf die Internetseite https://esta.cbp.dhs.gov/esta/. Ihr Reisebüro und die Mitarbeiter der Cunard Buchungsabteilung stehen Ihnen ebenfalls für Fragen zur Verfügung. Einige der Anforderungen des VWP sind im Folgenden aufgelistet. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anforderungen je nach Staatsbürgerschaft variieren können. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an die zuständige Botschaft Ihres Heimatlandes, um die für Sie gültigen Anforderungen zu erfragen. Die visumfreie Einreise für Teilnehmer am Visa Waiver Program ist für deutsche Staatsangehörige nur dann mit dem maschinenlesbaren und bordeauxfarbenen Europapass möglich, wenn dieser vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurde. Reisepässe, die ab dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Foto verfügen. Alle Reisepässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen elektronische Reisepässe (e-Reisepässe) sein, die über biometrische Daten in Chipform verfügen. Der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) wird nicht für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Österreichische Reisepässe, die am oder nach dem 16. Juni 2006 oder vor dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, werden ebenfalls für die visumfreie Einreise unter dem Visa Waiver Program in die USA anerkannt. Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und dem 16. Juni 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, haben für Reisen unter dem Visa Waiver Program keine Gültigkeit. Wenn Ihr Reisepass diesen Anforderungen nicht genügt, müssen Sie ein Visum beantragen. Wenn Sie kein Staatsbürger Deutschlands oder Österreichs bzw. eines anderen am VWP teilnehmenden Landes sind oder die Anforderungen des VWP nicht erfüllen, können andere Einreisevorschriften gelten. ESTA - Electronic System for Travel Authorization Das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ist ein Online-System und Teil des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP). Es gilt verpflichtend für alle Reisenden. Durch dieses System wird bereits vor Reiseantritt überprüft, ob der Reisende den gültigen Einreisevorschriften des VWP entspricht. Bitte beachten Sie, dass die Einreise in die USA im Rahmen des VWP nur erfolgen kann, wenn vorher eine ESTAReisegenehmigung erteilt wurde. WICHTIG: Sie müssen bereits vor der Einschiffung auf die Cunard Schiffe im Besitz einer ESTA-Reisegenehmigung sein. Eine Kopie sollte bereits beim Check-in zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Die Beantragung einer ESTA-Reisegenehmigung ist in den meisten Fällen schnell und einfach. Für die Beantragung einer ESTA-Reisegenehmigung müssen sich Reisende spätestens 72 Stunden vor Abreise in das webbasierte ESTA-System einloggen und online unter https://esta.cbp.dhs.gov einen Antrag ausfüllen. Die Registrierung kann in Ihrem Namen auch von einer dritten Person vorgenommen werden. Für die Erteilung einer ESTA-Reisegenehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 14 US-Dollar (Änderungen vorbehalten) erhoben. Die Zahlung kann nur mit Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) erfolgen und richtet sich direkt an das Department of Homeland Security der USA. Bitte nutzen Sie keine anderen Internetseiten, da diese unter Umständen zusätzliche Gebühren für den gleichen Service erheben. Die ESTA-Reisegenehmigung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses, je nachdem, was früher eintritt. Sie ist für mehrere Einreisen gültig. Die abschließende Entscheidung über die Einreise bleibt jedoch den US-Grenzbeamten vorbehalten. Besucher der USA Die US-Regierung verlangt bei Einreise von allen Besuchern, die nicht die US-Staatsangehörigkeit besitzen, die Angabe einer Adresse, unter der sich die Besucher in den USA aufhalten werden. Wenn Sie unmittelbar vor oder im Anschluss an Ihre Kreuzfahrt einen USA-Aufenthalt geplant haben, geben Sie bitte bei Einreise die Adresse Ihrer Unterkunft an. Falls Sie nur die reine Kreuzfahrt in die USA führt, kann der Schiffsname als Adresse genannt werden. Einreisebestimmungen - Australien / China Alle Gäste, die hier ein- oder ausschiffen bzw. durch diese Länder reisen, benötigen ein Visum. Antragsbestimmungen, Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern. Wir werden Sie rechtzeitig vor Reisebeginn über die entsprechenden Anforderungen informieren. Einreisebestimmungen Südafrika Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass über mindestens zwei leere Seiten verfügen muss. Südafrika - Reisen mit Minderjährigen Seit dem 1. Oktober 2014 muss für Personen unter 18 Jahren bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorgewiesen werden, aus der beide Eltern hervorgehen. Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (durch eidesstattliche Versicherung ("affidavit"), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde). Es wird empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden oder Übersetzungen vorzulegen. Weitere Fragen können nur das südafrikanische Department of Home Affairs oder die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten. Einreisebestimmungen für Vietnam Deutsche Staatsbürger benötigen für de Besuch Vietnams im Rahmen der Kreuzfahrt derzeit kein Visum. Diese Regelung ist zunächst begrenzt bis zum 30. Juni 2017. Änderungen vorbehalten. Impfbestimmungen Sie sollten sich über einen generellen Impfschutz sowie über Thrombose-, Infektions- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird hingewiesen. Grundsätzlich werden Schutzimpfungen z. B. gegen Tetanus, Grippe, Diphtherie, Hepatitis A, Polio, Cholera oder Typhus empfohlen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Hausarzt, um Einzelheiten zu besprechen. Bei Impfunverträglichkeit kontaktieren Sie bitte die Buchungsstelle für weitere Hinweise. Gelbfieber Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich für alle Gäste, die im Rahmen der Weltreise mit der QUEEN VICTORIA Manaus und/oder Santarem, Brasilien, anlaufen. Es muss ein gültiger internationaler Impfnachweis mit sich geführt werden. Dabei muss es sich um das vollständig ausgefüllte, vom Arzt unterschriebene und gestempelte Original handeln. Die Impfung muss mindestens zehn Tage vor Einreise in ein Gelbfieber-Gebiet erfolgen, um ihre volle Wirksamkeit zu entfalten und um Gültigkeit zu haben. Wenn eine Gelbfieberimpfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, muss dies durch einen Arztbrief bescheinigt werden. Dieser Brief muss ebenfalls mit an Bord gebracht werden. Die örtlichen Hafen- und Gesundheitsbehörden treffen dann die Entscheidung, ob eine Sondergenehmigung erteilt wird. Der Arztbrief sollte auf Praxispapier geschrieben, vom Arzt unterschrieben und mit einem Praxisstempel versehen sein. Sollten Sie die benötigten Papiere nicht vollständig vorweisen können, kann Ihnen die Einschiffung verwehrt werden. Wir empfehlen, sich bezüglich der Impfung an Ihren Hausarzt oder andere reisemedizinische Informationsdienste zu wenden. Aktuelle und ausführliche Informationen zum Impfschutz finden Sie außerdem u. a. auf den Internetseiten des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de) oder den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Malaria In Puerto Quetzal/Guatemala, Manaus/Brasilien, Santarem/ Brasilien (QUEEN VICTORIA) sowie Alotau/Papua-Neuguinea (QUEEN ELIZABETH) besteht Malariarisiko. Sollten Ihre persönlichen Reisepläne Ausflüge in das Umland oder weitere Vor- oder Nachprogramme vorsehen, empfehlen wir Ihnen, sich über entsprechende Prophylaxemaßnahmen zu informieren. Vereinigte Arabische Emirate & Japan - Hinweis zu Medikamenten Wir möchten Sie darüber informieren, dass einige in Deutschland und Österreich verschreibungspflichtige und auch rezeptfreie Medikamente sowie andere medizinische und pharmazeutische Produkte in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Japan verboten sind. So ist zum Beispiel die Einfuhr und der Verkauf von Kodein in den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten, so dass auch keine Produkte, die Kodein enthalten, beispielsweise Paracetamol, in das Land eingeführt werden dürfen. Für den Besuch von Japan werden von den japanischen Behörden offizielle Einfuhrzertifikate für solche Produkte verlangt. Werden bei der Einreise verbotene Substanzen bei Ihnen entdeckt, drohen harte Strafen. Falls Sie auf Medikamente angewiesen sind und Zweifel an deren Zulässigkeit haben, wenden Sie sich bitte vor Abreise an die Botschaften der Vereinigten Arabischen Emirate bzw. Japans in Ihrem Heimatland. Wir weisen darauf hin, dass Sie für alle Medikamente ein Rezept bzw. ein ärtzliches Attest mit sich führen müssen und die Medikamente sollten sich in den Originalverpackungenmit befinden. Für Spritzen oder andere medizinische Hilfsmittel oder Geräte benötigen Sie ebenfalls ein ärztliches Attest. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig umfassend zu informieren, wenn eines der genannten Beispiele auf Sie zutrifft.