LÄNDERINFORMATIONEN OMAN
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LÄNDERINFORMATIONEN OMAN
LÄNDERINFORMATIONEN OMAN Themenauswahl Reisepass / Visum Dossier erstellen Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich Türkei Ja Ja Ja/1 Andere EU-Länder Ja Ja Ja/1 Schweiz Ja Ja Ja/1 Österreich Ja Ja Ja/1 Deutschland Ja Ja Ja/1 Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Reisepass Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mind. 1 leere Seite enthalten. Einreise mit Kindern Deutsche Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass. Schweizer Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Visum bei der Einreise: U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können an allen Grenzübergangsstellen von Oman ein Visum für einen Aufenthalt von 1 Monat für 20 Rial (ca. 50 €) erwerben. EU-Länder, Schweiz und Türkei. Hinweis Daneben gibt es für die oben genannten Länder ein Kurzzeitvisum bei der Einreise, das 10 Tage gültig ist und 5 Rial (rund 12 € bzw. 13 CHF) kostet sowie ein Visum (für 50 Rial (120 €))l, das mehrfache Einreisen für Aufenthalte von jeweils bis zu 3 Wochen innerhalb von einem Jahr erlaubt. Kreuzfahrpassagiere erhalten ein 48Stunden-Visum kostenlos. Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft. Anmerkung - Reisepaß/Visa Einreise aus Katar Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum für Touristen (Joint Tourist Visa) an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Soll ein Drittland besucht werden, ist ein neues Touristenvisum an den offiziellen Grenzübergängen zu beantragen. U.a. Staatsangehörige der folgenden Länder können dieses Joint Tourist Visa beantragen: EU-Länder, Schweiz und Türkei. Hinweis: Inhaber eines Visums von Oman oder Katar sind berechtigt, in das jeweils andere Land über seinen internationalen Flughafen als Touristen einzureisen. Das Visum erlischt, wenn der Inhaber in ein Drittland reist, wenn also die Reise nicht unmittelbar von einem in den anderen Staat erfolgt. Einreise aus dem Emirat Dubai Bei Einreise aus dem Emirat Dubai benötigen u.a. Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder kein gesondertes Visum für den Oman, sofern ihr Reisepass ein Visum des Emirats Dubai enthält, das mindestens 21 Tage gültig ist: EU-Länder, Schweiz und Türkei. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen. LÄNDERINFORMATIONEN OMAN Transit Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Std. weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt. Sie berechtigen zu einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden ab Einreise. Die Gebühr beträgt 5 Rial (ca. 10 €). Visagebühren Visum bei der Einreise Ca. 5 OR/ 12 € (10 Tage gültig) oder ca. 20 OR/ 50 € (1 Monat gültig) oder 50 OR / 120 € mehrfache Einreise mit jeweils bis zu 3 Wochen pro Aufenthalt (1 Jahr gültig). Einreisebeschränkungen Reisende, die bei der Ankunft weder im Besitz eines Visums noch eines No Objection Certificates (NOC) sind, wird die Einreise verweigert. NOCs werden beim Royal Oman Police Immigration Department ausgestellt. Ausreichende Geldmittel Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen. Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. Dokumente bei der Einreise (a) Rück- oder Weiterreisetickets, evl. Visa für Drittländer. Nützliche Links Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH) Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses. http://www.bap.admin.ch/d/themen Information Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444 16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.