Ratgeber: Tipps und Tricks zum Hauskauf in der Türkei

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Ratgeber: Tipps und Tricks zum Hauskauf in der Türkei
Ratgeber: Tipps und Tricks zum Hauskauf in der Türkei
"Tapu" heißt übersetzt "Grundbucheintrag". Ohne ihn geht beim Haus- und Wohnungskauf in der Türkei
gar nichts
Acht goldene Regeln:
1. Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei dem Grundbuchamtübertragen. Erst dort findet die
offizielle Verkaufshandlung statt, nicht in Vorverhandlungen bei Maklern, Bauträgern, Privatverkäufern. Ein
Eigentumsübertrag findet nie bei einem Notar statt, der, anders als in Deutschland, auch gar nicht zu solchen
Kaufhandlungen berechtigt ist.
2. Alle Vorverträge (auch „notariell beglaubigte Immobilienkaufverträge“) sind nur ein unverbindliches
Kaufversprechen zwischen Verkäufer und Käufer. Zwar sollte ein Vorvertrag immer als Vormerkung im Grundbuch
eingetragen werden, bietet aber keine hundertprozentige Sicherheit vor finanziellem Verlust. Der Verkäufer ist
nämlich mit der Vormerkung im Grundbuch gesetzlich nichtverpflichtet, die Immobilie auf den Käufer zu
übertragen. Sicherheit gibt nur die Aushändigung des tapu
3. Zahlen Sie deshalb nicht mehr als die vereinbarte Anzahlung, solange die tapu-Übertragung noch nicht erfolgt
ist.
4. Verlangen Sie für Bestandsimmobilien ein lupenreines tapu und lassenSie prüfen, ob der Eintrag korrekt sowie
schulden- und lastenfrei ist. Lassen Sie sich dabei vom Anwalt beraten, nicht von einem Notar.
5. Ausländer können nur in den Gebieten, für die es einen städtischen Bebauungsplan gibt, Immobilieneigentum
und Nutzungsrechte erwerben. In Schutzzonen (zum Beispiel militärischen Sperrgebieten) dürfen sie keine
Immobilien erwerben.
6. Bei der Verkaufshandlung im tapu-Amt ist die Anwesenheit des Beamten, des Käufers und des Verkäufers
gesetzlich vorgeschrieben.
7. Kaufvertrag und tapu werden in türkischer Sprache abgefasst. Nur von vereidigten Übersetzern übersetzte und
von Notaren beglaubigte Urkundensind rechtskräftig.
8. Unbedingt beachten: Ein Makler in der Türkei benötigt ein Büro vonmindestens 60 Quadratmetern Größe und
muss eine Lizenz besitzen. Daher nie auf Angebote von Handy-Maklern oder Ähnliches eingehen!
Wer darf kaufen?
Die Türkei hat mit 87 Ländern Gegenseitigkeitsabkommen über den Immobilienerwerb geschlossen, darunter alle
Länder Europas.
Regionen & Preise
Grundsätzlich liegen alle in Frage kommenden Standorte längs der Küste. Im Westen ist dies die Ägäisküste von
Kuşadası (südlich von Izmir) bis Bodrum und weiter bis Marmaris und Dalaman/Fethiye, im Süden ist die Türkische
Riviera von Kemer über Antalya bis Alanya begehrt. Dort ist das Klimawärmer und trockener als im Westen.
Schöne Häuser mit ca. 120 m2 Wohnfläche gibt es ohne Grundstück zu Preisen ab 80.000, Wohnungen zuPreisen
ab 30.000 Euro. Teurer ist es in Bodrum; exklusiv sind aberauch einzelne Orte an der Küste von Marmaris bis
Kemer.
Kaufnebenkosten
Beim Grundbuchamt müssen 3% des Immobilienwerts als einmalige Gebühr abgeführt werden. Wenn nicht
anders vereinbart, teilen sich Käufer und Verkäufer diese Summe. Die Grunderwerbsteuer beträgt 0,3%; dazu
kommen ca. 50 Euro Verwaltungsgebühren und 50 Euro Dolmetscherhonorar. DieMaklercourtage von 10% wird
in der Regel zwischen Käufer und Verkäufergeteilt. Die jährliche Grundsteuer liegt bei ca. 0,1% des eingetragenen
Werts.
Laufende Kosten
Die Betriebskosten (Strom, Wasser etc.) sind in der Türkei sehr niedrig.
Quelle: bellevue.de

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