LÄNDERINFORMATIONEN AUSTRALIEN

Transcription

LÄNDERINFORMATIONEN AUSTRALIEN
LÄNDERINFORMATIONEN
AUSTRALIEN
Themenauswahl
Reisepass / Visum

Dossier erstellen
Reisepass erforderlich
Visum erforderlich
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Nein
Ja
Österreich
Ja
Nein
Ja
Schweiz
Ja
Nein
Ja
Türkei
Ja
Nein
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Nein
Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei
der zuständigen konsularischen Vertretung.
Hinweis
Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte
Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise
respektieren und das australische Recht befolgen wird.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkung Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten
vorgeschrieben ist. Außerdem verlangen einige Fluggesellschaften eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von mindestens Monaten.
Einreise mit Kindern
Deutsche Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher Eigener Reisepass.
Schweizer Eigener Reisepass.
Türken Eigener Reisepass.
Anmerkung Kinder benötigen ein eigenes eVisitor-Visum. Achtung Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen das von ihren
Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular 1229 www.vfsglobal.com/australia/cambodia/Khmer/pdf/Form_1229_170115.pdf sowie eine
Verpflichtungserklärung (Formular 1257) downloadbar auf www.border.gov.au. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland
(auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht
mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands. Es gibt neben den hier aufgeführten eine Reihe von anderen
Visumarten, die sich je nach Staatsangehörigkeit sowie Zweck und Dauer des Aufenthalts unterscheiden.
(I.) eVisitor (Unterklasse 651)
Ein elektronisches Besuchervisum der Unterklasse 651 können u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für
touristische oder geschäftliche Aufenthalte (mehrfache Einreise) von jeweils bis zu drei Monaten innerhalb von 12 Monaten online beantragen:
EU-Länder und Schweiz.
Auf www.border.gov.au/Trav/Visi müssen Geschäftsreisende und Touristen aus den EU-Mitgliedsländern und der Schweiz ein Formular ausfüllen
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
LÄNDERINFORMATIONEN
AUSTRALIEN
und die Passdaten für alle mitreisenden Personen, auch für Kinder, und eine E-Mail-Adresse angeben. Türkische Staatsbürger müssen ein Besucher- oder Geschäftsvisum (Unterklasse 600) direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung
Australiens oder online (www.border.gov.au/Trav/Visa-1/600-/Visitor-e600-visa-online-applications) beantragen.
(II.) Electronic Travel Authority (Unterklasse 601)
Reisebüros, Reiseveranstalter, einige Fluggesellschaften sowie Visum-Agenturen erstellen für Besucher meist gegen eine Gebühr so genannte
Electronic Travel Authority-Visas für Urlaub und Geschäftsreisen für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten (mehrfache
Einreise). Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein Electronic Travel Authority-Visum beantragen:
EU-Länder (außer Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern)
und Schweiz (jedoch nicht die Türkei).
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen
kein Visum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen Staatsangehörige von Rumänien benötigen ein Transitvisum). Anmerkung
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.
Visagebühren
Deutschland:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor (Unterklasse 651) und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
Besuchervisum (Unterklasse 600): 135-340 A$.
Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 175 A$.
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von
20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen
das eVisitor für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben
wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen
Bearbeitungsgebühren.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Australischen Dollars akzeptiert.
Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 4 € per Kreditkarte zahlen. Der
Rückumschlag wird von der Botschaft gestellt.
Österreich:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
Besuchervisum (Unterklasse 600): 135 A$.
Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 175 A$.
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die
ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert
(keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.
Schweiz:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.
ETA: 30 CHF.
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.
LÄNDERINFORMATIONEN
AUSTRALIEN
eVisitor (Tourist): 100 CHF.
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 250 CHF (zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 CHF) (beim Australian Immigration
and Trade Service (AITS) in Interlaken. Internet: www.aits.ch).
langfristige Besuchervisa (bis 12 Monate): 500 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service
(AITS) in Interlaken).
Werden die Visa auf der Internetseite der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes eVisitor-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich
mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.
Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des eVisitor erheben. Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch
bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert.
Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 5 € per Kreditkarte zahlen. Den
Rückumschlag stellt die Botschaft. Die Australian Immigration and Trade Services (AITS) in Interlaken akzeptiert auch Barzahlung. Türkei
Türkische Staatsbürger wenden sich an die zuständige australische Vertretung bzw online an www.border.gov.au/Trav/Visa-1/600-/Visitor-e600visa-online-applications.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Nützliche Links
Bundesamt für Polizeiwesen - Ausweise (CH)
Unter der Rubrik "Ausweise" finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Polizeiwesen Angaben zur Gültigkeit Ihres Reisepasses.
http://www.bap.admin.ch/d/themen
Information
Die TKB-Länderinformationen basieren auf Informationen von Swiss Bankers Prepaid Services und Columbus Travel Publishing Limited. Alle Rechte
vorbehalten. Alle Angaben werden sorgfältig geprüft und in regelmässigen Abständen auf den neuesten Stand gebracht. Dennoch kann keine Gewähr für
Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Die TKB kann für Fehler bzw. Unvollständigkeiten in den durch dieses Angebot zugänglich gemachten
Informationen nicht haftbar gemacht werden.
Haben Sie Fragen? Gerne geben wir Ihnen Auskunft: Telefon 0848 111 444
16.01.2017, alle Rechte vorbehalten. Bitte beachten Sie die geltenden
Verkaufsbestimmungen für die entsprechenden Dienstleistungen.