Ausfüllhinweise Flächen - Elektronischer Agrarantrag Sachsen

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Ausfüllhinweise Flächen - Elektronischer Agrarantrag Sachsen
Ausfüllhinweise der flächenbezogenen
Anlagen zu den Antragsverfahren 2016
 Nutzungsnachweis (NN) für die Anträge auf flächenbezogene Beihilferegelungen
und flächenbezogene Stützungsmaßnahmen 2016
 Anlage Landschaftselemente (LE) zum Nutzungsnachweis 2016
 GIS – Flächennachweis zum NN 2016
Lesen Sie bitte hierzu aufmerksam die nachfolgenden Ausfüllhinweise, ebenso auch die Hinweise für die
Anträge auf Direktzahlungen 2016.
Erläuterungen zum
NUTZUNGSNACHWEIS 2016
Sofern Sie bereits im Jahr 2015 einen Antrag auf eine flächenbezogene Beihilferegelung oder eine flächenbezogene
Stützungsmaßnahme gestellt haben, werden Ihre 2015 bewirtschafteten und der Bewilligung für 2015 zugrunde liegenden Schläge
zunächst in Verbindung mit der Antragssoftware ausschließlich über das Internet zum Herunterladen unter der Adresse
www.elaisa.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik „Antragsprogramm installieren“ bereitgestellt (Software und personifizierte
Antragsdaten). Dabei werden die Vorjahresdaten alphanumerisch vollständig und die Geometrien nur, wenn im GIS durch Kontrolle
festgestellte Flächen aus 2015 vorliegen, bereitgestellt. Die zur Verfügung gestellte Antragssoftware und die damit vorgetragenen
Daten sind von Ihnen für die Erstellung Ihres Nutzungsnachweises 2016 zu den flächenbezogenen Beihilferegelungen und
flächenbezogenen Stützungsmaßnahmen 2016 und der Anlage LE zu nutzen, da nur die Software die Formularvorgabe des Landes
für Flächenangaben gem. § 5 der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoSV) erfüllt.
Mit der Antragssoftware haben Sie wie im Vorjahr an Ihrem PC auch ohne Internetzugang die Möglichkeit, nahezu alle
Antragsdokumente für die Direktzahlungen in digitaler Form zu erstellen und einzureichen. Die für die Antragsbearbeitung
erforderlichen Rasterdaten sind Ihnen bereits im Vorjahr übergeben worden. Antragsteller, die Flächen bewirtschaften, die im
Befliegungsgebiet „NORD“ liegen, erhalten zur Eröffnung des Antragsverfahrens ab ca. Anfang März 2016 Rasterdaten mit den
aktuellen Luftbildern aus 2013-2015 zugesandt. Bitte bewahren Sie diese Rasterdaten-DVD auch für die Verwendung in den
Folgejahren gut auf. Sofern Sie erstmals einen elektronischen Antrag bearbeiten und einreichen wollen, erhalten Sie die erforderliche
DVD mit den Luftbildern auf Nachfrage kostenlos bei Ihrem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Mit dem GIS-Werkzeug „AgroView“ sind Ihre Flächenangaben zu bearbeiten und folgende Antragsdokumente zu erstellen:

den Nutzungsnachweis NN 2016,

die Anlage Landschaftselemente 2016,

die GIS-Flächennachweise durch Digitalisierung eigener Schläge und Zuordnung von Landschaftselementen (LE) zur
Erstellung der GIS-Flächennachweise zum NN 2016.
Weiterhin können Sie mit diesem Werkzeug:

Hinweispunkte zur Pflege und Erweiterung der Feldblockreferenz setzen und

neue Landschaftselemente angeben, die noch nicht in der Referenz enthalten sind.
Die Nutzung der Antragssoftware setzt die spätere elektronische Antragseinreichung voraus. Neuantragsteller können ebenfalls die
Antragssoftware nutzen, welche sie im ALFF oder unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de erhalten. Dies setzt aber voraus, dass Ihnen
im Papierverfahren mittels Stammdatenbogen eine EU-Betriebsnummer zugeteilt wurde.
Für alle Antragsteller gelten die nachfolgenden Regelungen:
Sofern Sie eine oder mehrere der genannten Maßnahmen beantragen und keine Basisprämie beantragen, ist das Original des
Nutzungsnachweises 2016 mit dem ersten dieser Anträge einzureichen. In diesem Fall sind sämtliche in Sachsen-Anhalt gelegenen
Flächen des Betriebes, d.h. neben den beantragten auch die nicht beantragten Flächen im NN 2016, anzugeben. Zusätzlich sind
alle weiteren zum Betrieb gehörenden Flächen außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt im NN 2016 anzugeben oder eine Kopie des
NN des jeweiligen Betriebssitzlandes beizufügen.
1. Erläuterungen zum Nutzungsnachweis 2016 (NN 2016)
Kopf
Die im Kopf vorgesehenen Angaben sind im elektronischen Antragsverfahren ausgefüllt.
Spalte 2
Der Feldblock ist in Sachsen-Anhalt die maßgebliche Referenz für die Ermittlung der beantragten Flächen.
Feldblock (FEB): - ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche mit (relativ) dauerhaften Außengrenzen, die von
einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet wird und die mit einer oder mehreren Fruchtarten bestellt oder aus der Produktion
genommen ist. Als Außengrenzen sind auch Landes- und Fördergebietsgrenzen sowie Grenzen zwischen bestimmten
2
Bodennutzungsarten (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen) anzusehen. Bei den Dauerkulturen wird nach Obstkulturen /
Weinanbau und nach sonstigen Dauerkulturen unterschieden. Die Angabe des Feldblockidents ist zwingend erforderlich, diese kann
der Antragssoftware entnommen werden bzw. ist im Amt zu erfragen.
Spalte 3
Ein Schlag (auch Parzelle) ist eine zusammenhängende Fläche eines Bewirtschafters, die mit einer landwirtschaftlichen
Kultur(pflanze) bebaut oder aus der Produktion genommen ist bzw. einer bestimmten Bewirtschaftungsform / -beschränkung (z.B.
Landesfördermaßnahmen) unterliegt.
Im Falle von Gemüse können Gemüsearten zu einem Schlag zusammengefasst werden (Nutzcode 610). Analog kann beim Anbau
von Küchenkräutern/Heil- und Gewürzpflanzen (NC 650) verfahren werden.
Aufgrund der Greeningverpflichtung „Anbaudiversifizierung“ kann es jedoch auch erforderlich sein, dass Sie aufgrund Ihrer
Betriebsstruktur die konkreten Gemüsearten (z.B. Gemüsekohl NC 613, Möhren NC 634) getrennt angeben müssen, um die
erforderliche Anzahl an unterschiedlichen Kulturen zu erreichen. In diesem Fall besteht der Schlag dann aus der konkreten Art; die
Ausweisung einer aus mehreren Arten zusammenhängenden Gemüsefläche als ein Schlag ist in diesem Fall nicht möglich.
Bei der Verwendung von Vorjahresdaten ist die Schlagnummer aus dem Vorjahr vorgetragen.
Zur Identifizierung ist jeder Schlag fortlaufend zu nummerieren (beachten Sie bitte die Ausführungen zu Spalte 13). Eine
Schlagnummer muss innerhalb des Betriebes eindeutig sein, d. h. sie darf nur einmal im Betrieb und nur als ganze arabische Zahl im
Bereich von 1 bis 9999999 vergeben werden. Ein Schlag kann nur in einem Feldblock liegen.
Achtung! Mehrjährig gebundene Schläge müssen für die Dauer der Bindung die Schlagnummern beibehalten. Sofern die
Schlagnummern nicht beibehalten werden, müssen Sie die Identität der gebundenen Flächen einzeln nachweisen!
Spalte 4
In dieser Spalte wird Ihnen der Nutzcode des Schlages aus dem Vorjahr nur als Information vorgetragen. Sofern ein Leerformular NN
2016 ausgefüllt wird, sind hier keine Angaben zu machen.
Spalten 5 bis 7
Die Größe der Schläge ergibt sich aus der eingezeichneten Fläche in der digitalen Karte. Die so beantragte Fläche bildet die
Grundlage für die Aktivierung Ihrer Zahlungsansprüche bzw. die jeweilige Antragstellung.
Spalten 8 und 9
Bitte beachten Sie Anhang II dieser Ausfüllhinweise „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“.
In Spalte 8 ist die Hauptkultur/Nutzung im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli des Antragsjahres auf dem entsprechenden Schlag
anzugeben. Diese Angabe ist maßgeblich für die Berücksichtigung der Fläche im Rahmen der Anbaudiversifizierung. Sind auf einem
Feldblock verschiedene Nutzungsarten vorhanden, so bildet jede Nutzungsart einen eigenen Schlag und es ist jeweils eine eigene
Zeile auszufüllen (siehe auch Hinweis zu Spalte 3).
Die entsprechende Codierung für die Nutzungsart ist aus dem Anhang II zu entnehmen und muss von Ihnen in Spalte 9 eingetragen
werden. Den angebauten Kulturen ist die richtige Codierung zuzuordnen. Wenn Sie die Fläche mit einer Gattung/Art nutzen, die in
der aktuellen Auswahlliste nicht enthalten ist, verwenden Sie den entsprechenden Hauptgruppencode (z.B. NC 390 „Ölfrucht einer
Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist“).
Bei Verwendung der NC 051, 390, 801, 855 oder 999 ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Punkt „Zusatzangaben zum
Nutzungsnachweis 2016 bei Verwendung einer Nutzung „einer Gattung/Art die in der aktuellen Auswahlliste nicht aufgeführt ist“ in der
Anlage zum Sammelantrag „Zusätzliche flächenbezogene Angaben“ ausfüllen. Dies gilt auch für die Nutzcodes 240 (Erbsen/Bohnen)
und 425 (Klee-Luzerne Gemisch) in Bezug auf die konkreten Arten, wenn sie diese stickstoffbindenden Pflanzen als ÖVF anrechnen
lassen wollen.
Im elektronischen Verfahren sind in den Fällen, in denen eine mehrjährige gleichartige Nutzung unterstellt wird (Dauerkulturen,
Dauergrünland), diese für das aktuelle Jahr bereits vorgetragen. Sie ist ggf. der aktuellen Nutzung anzupassen. Dabei wird NC 822 in
NC 481 umgeschlüsselt.
Spalte 10
Mit der Angabe in dieser Spalte erklären Sie, ob Sie die betroffene Fläche bzw. den betroffenen Schlag für die Aktivierung von
Zahlungsansprüchen nutzen wollen. Hierfür sind die Codierungen „0“, „1“, „2“ oder „4“ zu verwenden.
Die Codierung „4“, stellt hierbei einen Ausnahmefall dar. Diese Codierung kann nur verwendet werden, wenn Sie

im Jahr 2015 im Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen unter Punkt 4. folgende Erklärung angekreuzt haben:
Ich habe Flächen, die aufgrund eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (z.B. länger andauernde
Infrastrukturmaßnahmen) zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht beihilfefähig sind oder mir am 15.05.2015 nicht zur
Verfügung stehen. Diese Flächen sind im Flächennutzungsnachweis entsprechend ausgewiesen.

und die betreffenden Flächen im NN 2015 entsprechend (Aktivierungscode 2) gekennzeichnet hatten
und die Flächen im Kalenderjahr 2016 beihilfefähig sind, da die Gründe für die höhere Gewalt bzw. besonderen Umstände
aus 2015 nicht mehr vorliegen.
3
Gleichzeitig müssen Sie im „Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve für das Antragsjahr
2016“ die Zuweisung von Zahlungsansprüchen in einem Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände beantragen. Ohne
diesen Antrag können Ihnen keine Zahlungsansprüche zugewiesen werden.
Die Codierung „2“ ist ebenso nur in den Ausnahmefällen vorgesehen, wenn Sie die erstmalige Zuweisung von
Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve als Neueinsteiger oder Junglandwirt für Flächen beantragen wollen, die
Ihnen zum 17.05.2016 aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen bedeutet:
0
-
der Schlag wird nicht für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt (z.B. Fläche nicht beihilfefähig oder unklare
Besitzverhältnisse hinsichtlich der Verfügungsgewalt; keine Angabe oder „-“ in diesem Feld wird als Angabe „0“ gewertet),
1
-
der Schlag wird für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt. Sie möchten unter der Voraussetzung, dass alle
Beihilfevoraussetzungen eingehalten werden, für diesen Schlag in 2016 die Auszahlung der Direktzahlungen beantragen,
2
4
-
Kennzeichnung als Fall höherer Gewalt (nur in Verbindung mit Nutzcode 990), nur bei gleichzeitiger Beantragung der
Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve,
Beantragung von Zuteilung und Aktivierung von Zahlungsansprüchen für Flächen, die im Kalenderjahr 2016 beihilfefähig
sind, da die Gründe für die höhere Gewalt bzw. besonderen Umstände aus 2015 nicht mehr vorliegen.
Sofern auf einem tatsächlichen Anbauschlag verschiedene Bedingungen zutreffen (0, 1, 2 oder 4), ist der Schlag entsprechend zu
teilen.
Spalte 11
In dieser Spalte sind die Flächen zu kennzeichnen, die Sie als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) verwenden wollen, um einen Teil der
sogenannten Greeningverpflichtungen zu erfüllen, wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebsstruktur hierzu verpflichtet sind.
Das entsprechende Codeset für die Kennzeichnung von







Stickstoffbindenden Pflanzen
Zwischenfrüchten (Einsaat einer Kulturpflanzenmischung)
Untersaaten
Streifenelementen
KUP für Direktzahlungen
Agroforstflächen
Brachen
als ökologische Vorrangflächen ist in Anhang IV dieser Ausfüllhinweise aufgeführt.
Spalte 12
Sofern Sie Streifenelemente als Schläge (z.B. Feldrandstreifen oder Pufferstreifen) als ökologische Vorrangflächen anmelden, ist die
Zuordnung zu dem Schlag auf/an dem sich dieses Streifenelement befindet, zwingend erforderlich. Für Flächen mit Nutzcodes 054058 und 574 ist dies eine Pflichtangabe, das heißt, in diesen Fällen ist immer die Schlagnummer des „Hauptschlages“, an oder auf
dem sich das Streifenelement befindet, in Spalte 12 anzugeben. Beide Schläge erfüllen gemeinsam die Bedingungen zur
Mindestschlaggröße. Für die Agrarumweltmaßnahmen FP 6506 und FP 6510 ist die Angabe des Hauptschlages gleichfalls eine
Pflichtangabe.
Spalte 13
In Spalte 13 sind Eintragungen beim Anbau von Hanf (NC 701), Hopfen (NC 857 und 858), Kurzumtriebsplantagen (KUP),
Umtriebszeit <= 20 Jahre (NC 841) unbedingt erforderlich. Ebenso zwingend erforderlich sind Angaben zu konkreten Arten, wenn Sie
stickstoffbindende Pflanzen als ÖVF einsetzen und diese nicht identisch mit der Kulturart des Nutzcodes sind bzw. diesen
konkretisieren.
Bsp: In den Spalten 8/9 geben Sie Nutzcode 421 an und kennzeichnen diesen Schlag in Spalte 11 als stickstoffbindende Pflanze als
ÖVF. In diesem Fall muss in Spalte 13 die konkrete Art, z.B. Rotklee, Weißklee, Perserklee etc. angegeben werden.
Zulässige Sorten und Arten sind im Anhang I aufgeführt.
Spalte 14
1
Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland ist auch dessen (Neu-)Entstehung durch das „Jahr der
ersten Nutzung als Grünland“ anzugeben. Diese Spalte ist für die Nutzcodes 422, 424, 433, 451- 492, 575, 591, 592, 844, 849 und
859 ein Pflichtfeld. Für alle Dauergrünlandnutzcodes (NC 451 – 492 und 592) wurden Ihre Angaben aus dem Vorjahr bereits
vorgetragen. Bei diesen NC wird/wurde im Zusammenhang mit der weiteren Überwachung des Dauergrünlandanteils und der
1
Dauergrünland: Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt
werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge sind.
4
Identifizierung im Feldblockkataster nach erreichter Fünfjährigkeit auf einen Dauergrünlandcode (i.d.R. NC 451) in Spalte 8 umcodiert
und das Jahr der ersten Nutzung als Grünland (Spalte 14) der betreffenden Fläche wurde, wie von Ihnen in 2015 angegeben,
übernommen.
Grundsätzlich ist als Jahr der ersten Nutzung als Grünland immer das Jahr zu verstehen, in dem ein Nutzcode, auch nach einem
Nutzcodewechsel, das erste Mal angegeben wurde. Aufgrund z.Zt. geltender Rechtsprechung gilt jedoch für die Nutzcodes 422,
424, 433, 575, 591, 844, 849 und 859, dass nicht derselbe Nutzcode maßgeblich ist, sondern bei ununterbrochenem
Grünpflanzenanbau mit wechselnden Kulturen innerhalb dieser Gruppe das Jahr, in dem erstmals ein NC dieser Gruppe auf
der Fläche angebaut wurde. Sofern auch aus einem Wechsel dieser Nutzcodes im 6. Jahr der Angabe Dauergrünland
entsteht, ist dieses im Antrag als solches anzugeben (z.B. durch Verwendung NC 451).
Beispiel:
Antragsjahr
2012
2013
2014
2015
2016
Nutzung
Erbsen
Kleegras
Kleegras
Ackergras
Ackergras
Nutzcode
210
422
422
424
424
In diesem Beispiel ist für das im Antragsjahr 2016 anzugebene Ackergras das Jahr 2013 als Ansaatjahr anzugeben und nicht 2015.
Bei Kurzumtriebsplantagen (KUP), Umtriebszeit <= 20 Jahre (NC 841) ist das Anpflanzjahr in dieser Spalte zwingend
einzutragen.
Spalte 15
Die Angaben im Nutzungsnachweis bilden die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfen, die aus dem EGFL bzw. ELER
finanziert werden. Unter Beachtung der Hinweise zu Spalte 3 sind Bindungen für solche Schläge anzugeben, die bestimmten
Bewirtschaftungsformen (z.B. Landesfördermaßnahmen) unterliegen bzw. für die neben der Betriebsprämie weitere Maßnahmen
beantragt werden oder andere Sachverhalte (z.B. keine gesamtbetriebliche Öko-Bewirtschaftung) dargestellt werden müssen.
Schläge, die keine entsprechende Bindung für die beantragte Maßnahme in Spalte 15 haben, gelten als nicht beantragt!
Maßnahme
Zulässige Bindung
Anbau von Energiepflanzen - Flächen stehen nicht als Hauptfutterfläche (HFF)
zur Verfügung
(Pflichtangabe für Nutzcodes 411 – 492 im Falle von betrieblichen AUKM Verpflichtungen)
Keine Futter- sondern Energieverwendung (nicht hofeigen)
Keine Futter- sondern Energieverwendung (hofeigen)
221
222
(Sofern ein Betrieb AUKM-Programme beantragt und gleichzeitig Energiepflanzen (non-food) anbaut, ist er verpflichtet, die Flächen zu kennzeichnen, die für
energetische Zwecke verwendet werden. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können im AUKM-Bereich empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.)
Ökologische Bewirtschaftung*)
ÖKO
Sofern ein Betrieb nur einzelne Betriebsteilzweige ökologisch bewirtschaftet, sind die Flächen, die ökologisch
bewirtschaftet werden, separat zu kennzeichnen. Bei gesamtbetrieblicher ökologischer Wirtschaftsweise ist es
nicht erforderlich, die Flächen zu kennzeichnen.
Die Angabe der Bindung zur Förderung im ökologischen Landbau bleibt hiervon unberührt.
Förderflächen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR)
AGZ, AUKM, Forst, Öko, Natura 2000 – Ausgleich für die Landwirtschaft,
Hütehaltung
gemäß Schlüsselkatalog Bindungen
2016
Bei Beantragungen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Forstmaßnahmen und/oder anderen flächenbezogenen
Ausgleichszahlungen ist jeweils in der Spalte 15 die Bindung der beantragten Maßnahme des Förderprogramms einzutragen. Die
Schlüsselnummern für die beantragten Maßnahmen sind der Antragssoftware oder dem Schlüsselnummernkatalog zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Merkblätter zu den jeweiligen Antragsverfahren verwiesen.
Der Anhang II „Liste der Kulturartenpflanzen, Codenummer für Nutzung 2016“ beinhaltet die Kulturarten mit den zugehörigen
Codenummern, die im Rahmen der flächenbezogenen Beihilferegelungen und Stützungsmaßnahmen zuwendungsfähig sind.
Spalte 16
Bei Beantragungen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Forstmaßnahmen und/oder anderen flächenbezogenen
Ausgleichszahlungen ist jeweils in der Spalte 16 der Beginn der jeweiligen Verpflichtung einzutragen. Im elektronischen Verfahren
und im EDV-Ausdruck sind noch geltende Bindungen aus dem Vorjahr vorgetragen.
Spalte 17
Haben sich die Grenzen einer Referenzfläche (Feldblock einschl. Landschaftselemente) verändert (z.B. Straßenbau, Gewerbegebiet
entstanden usw.) oder sind Landschaftselemente nicht mehr vorhanden (z.B. durch Sturmschäden), besteht im Rahmen der
Mitwirkungspflicht die Verpflichtung, dies anzuzeigen. Das ist durch Ankreuzen in dieser Spalte bzw. in der Antragssoftware durch
Setzen eines Hinweispunktes vorzunehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Anpassung/Pflege der Referenzfläche im
Referenzsystem durch die Verwaltung. Sofern mehrere Schläge auf einem Feldblock bewirtschaftet werden, reicht es aus, wenn ein
Kreuz in einer Zeile, an einen Schlag gesetzt wird. Die im Rahmen der Referenzpflege vorzunehmenden Änderungen sind in dem
jeweiligen GIS – Flächennachweis einzuzeichnen.
5
Spalte 18
Diese Spalte im Formular bleibt dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten für Eintragungen vorbehalten.
Die vorgetragenen Kontrollkennzeichen in dieser Spalte haben folgende Bedeutung:
D:
DN:
B:
DB:
R:
Differenz bei Flächen aufgrund von Kontrollen hinsichtlich der Existenz zwischen angegebener Fläche und vorgetragener Fläche,
Differenz bei Nutzungen aufgrund von Kontrollen, Nutzung wird nicht vorgetragen,
Bindung ist entfallen aufgrund von Kontrollen,
Differenz bei Bindungsflächen aufgrund von Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung von Verpflichtungen, existierende Fläche wurde vorgetragen,
Referenzfläche ist untergegangen.
Kontrollsumme
Bitte prüfen Sie Ihre Flächenangaben, indem Sie die Kontrollsumme der Nettoflächen bilden. Diese, einschließlich der Flächensumme der beantragten LE, muss mit der Angabe auf Seite 1 des Sammelantrages übereinstimmen (ausgenommen sind Flächen mit
Aktivierung = „0“). Im elektronischen Verfahren werden die Summen automatisch gebildet.
Unterschrift
Als Unterschrift der elektronischen Einreichung Ihres Antrages gilt die Unterschrift auf dem Datenbegleitschein.
Erläuterungen zur Anlage von Landschaftselementen (zum NN 2016)
Zur weiteren Sicherstellung der eindeutigen Identifizierung aller Flächen im Rahmen des Beihilfesystems sind alle
beantragten bzw. anzugebenden (CC-) Landschaftselemente einzeln in der Anlage Landschaftselemente (LE 2016)
anzugeben. Durch die Nutzung des GIS-Werkzeugs im elektronischen Verfahren ist eine einfache Zuordnung der in der Referenz
vorhandenen Landschaftselemente zu Ihren Schlägen herzustellen. Mit relativ geringem Aufwand ist so die Anlage
Landschaftselemente problemlos zu erstellen.
Im elektronischen Antragsverfahren sind Angaben zu den Landschaftselementen aus der Vorjahresantragstellung im NN vorgetragen.
Diese sind im Antragsjahr zu prüfen und zu bestätigen. Sofern neue Landschaftselemente, die noch nicht in der Referenz vorhanden
sind, in die künftig förderfähige Fläche einbezogen werden sollen, sind diese ebenfalls in der Anlage Landschaftselemente
anzugeben.
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Landschaftselementen, sind auch diese neuen Landschaftselemente in den einzureichenden
GIS – Flächennachweis einzuzeichnen (im elektronischen Verfahren = Landschaftselemente erfassen/Hinweispunkt wird automatisch
gesetzt). Diese bilden u.a. die Grundlage der Digitalisierung dieser Landschaftselemente zur Aufnahme in das
Flächenreferenzsystem, dem Feldblockkataster. Damit erfolgt die weitere Pflege der Feldblockreferenz (Nettofläche +
Landschaftselemente) als Grundlage für die Antragsbearbeitung im laufenden Jahr und die Antragstellung in den Folgejahren.
Die Landschaftselemente – Typen nebst Definitionen und Antragscodes finden Sie im Anhang III – Codeliste Landschaftselemente.
Es besteht zwingend die Verpflichtung des Landwirtes, im Sammelantrag oder im Rahmen der Beantragung von Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen und/oder sonstiger flächenbezogener Ausgleichszahlungen in der Anlage Landschaftselemente anzugeben, ob
solche Landschaftselemente Bestandteil der landwirtschaftlichen Fläche sind. Diese sind in der Anlage LE 2016 einzeln anzugeben.
Nicht zu den berücksichtigungsfähigen Landschaftselementen zählen beispielsweise Wegraine, Straßengräben, Baumalleen
an Straßenrändern, Be- und Entwässerungsgräben, Fließgewässer, Feldwege und Hochspannungsmasten.
Was ist darüber hinaus bei der Berücksichtigung der CC - Landschaftselemente zu beachten?






Landschaftselemente als zusammenhängende Fläche müssen immer Teil der bewirtschafteten Fläche sein und damit immer
konkret einem Feldblock zugeordnet werden können,
d.h. ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu einem bewirtschafteten Schlag muss bestehen.
Sofern Landschaftselemente zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen dienen bzw. als ÖVF angemeldet werden, muss
darüber hinaus für diese Fläche ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden können.
Landschaftselemente können Teil einer Parzelle sein, die aus der Produktion genommen wurde; der Anteil
Landschaftselemente darf dabei nicht größer sein als der Anteil der Acker- bzw. Grünlandfläche.
Landschaftselemente in Feldblockrandlage müssen immer o.a. Bedingungen erfüllen.
Landschaftselemente, die einer Größenbegrenzung unterliegen, z.B. Feldgehölze mit >2.000 m², sind keine förderfähigen
Landschaftselemente, hier erfolgt auch keine „anteilige“ Anrechnung. Landschaftselemente ohne Größenbegrenzung, z.B.
Hecken, können berücksichtigt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Erläuterungen zur Anlage Landschaftselemente (LE 2016)
Kopf
Die im Kopf vorgesehenen Angaben sind von Ihnen auszufüllen bzw. im elektronischen Verfahren vorgetragen. Name des Betriebes
und die EU-Betriebsnummer sind auf der ersten Seite des Leerformulars anzugeben. Wenn Sie mehr als eine Seite des
Leerformulars in Papierform abgeben, sind auch ab Seite 2 immer der Name des Betriebes und die EU-Betriebsnummer sowie die
fortlaufende Seite einzutragen.
6
Spalten 2 – 3
Landschaftselemente müssen immer Teil der bewirtschafteten Fläche sein und damit immer konkret einem Feldblock bzw. Schlag
zugeordnet werden können. Geben Sie hier die Feldblock- und Schlagnummer aus dem NN 2016 der Fläche an, der das
Landschaftselement zuzuordnen ist. Da die Landschaftselemente einzeln anzugeben sind, kann es Wiederholungen geben, wenn
mehr als ein Landschaftselement auf einem Schlag vorhanden ist.
Spalte 4
Jedes Landschaftselement wird eindeutig durch einen LE-Ident (FLEK) analog dem Feldblock identifiziert. Dieser LE-Ident wird im
Falle der Nutzung des GIS-Werkzeugs der Antragssoftware automatisch zugeordnet, wenn das Landschaftselement in der Referenz
vorhanden ist. Sofern ein neues Landschaftselement beantragt wird, ist der FLEK mit 00-0000-0000 anzugeben/im elektronischen
Verfahren entsprechend vorbelegt.
Spalte 5
Es ist der Landschaftselemente-Typ anzugeben. Die hier zu verwendenden Codes finden Sie im Anhang III der Codeliste
Landschaftselemente. Zu beachten ist, dass je nach Typ der richtige Code verwendet wird.
Spalte 6
Tragen Sie hier bitte die Kurzbezeichnung des Landschaftselementes ein. Verwenden Sie dazu die Bezeichnung aus der Spalte „LEName“ des Anhang III – Codeliste Landschaftselemente.
Spalten 7 – 9
Hier ist die Gesamtgröße des Landschaftselementes einzutragen. Da bei Landschaftselementen ohne Größenbegrenzung über
mehrere Feldblöcke, z.B. Hecken (L01), eine Größenangabe schwierig sein kann, ist in den Spalten 10-12 mindestens der Anteil
anzugeben, der dem eigenen Schlag zuzuordnen ist. Angaben zur Gesamtgröße sind immer dann zwingend erforderlich, wenn der
beantragte LE-Typ einer Größenbegrenzung unterliegt (L03, L04, u. L12).
Spalten 10 – 12
Maßgeblich für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen und die Anrechnung der Fläche als ökologische Vorrangfläche ist die in den
Spalten 10 – 12 angegebene Fläche des Landschaftselementes in Verbindung mit der in Spalte 13 angegebenen Art der Aktivierung.
Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass ein Nutzungsrecht an diesen Flächen besteht und Sie dieses auf Verlangen der
Behörde gegenüber nachweisen können. Somit kann ein Landschaftselement nur dann für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen
beantragt und/oder als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden, wenn es Teil Ihrer Eigentums- oder Pachtfläche ist.
Spalte 13
Zur Geltendmachung der in den Spalten 10 – 12 angegebenen Flächengröße als Antragsfläche oder ökologische Vorrangfläche
(ÖVF) sind die Codierungen „0“, „1“, „2“ oder „3“ zu verwenden. Dabei bedeutet:
0
das LE oder die LE-Teilfläche wird weder für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt noch soll sie als ÖVF
gewertet werden
1
das LE oder die LE-Teilfläche wird für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt und soll als ÖVF gewertet werden
2
das LE oder die LE-Teilfläche wird nur für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt; keine Anrechnung als ÖVF
3
das LE oder die LE-Teilfläche soll nur als ÖVF gewertet werden, keine Beantragung für die Aktivierung von
Zahlungsansprüchen
Im Regelfall wird die Fläche für die Prämienbeantragung und die Anrechnung als ÖVF identisch sein.
Sofern Sie jedoch für ein Landschaftselement unterschiedliche Flächengrößen für Direktzahlungsantrag und ÖVF-Anrechnung
vorsehen, muss dieser Sachverhalt mehrzeilig dargestellt werden. Für jede Teilfläche ist eine Zeile auszufüllen.
Beispiel
1.) Für ein Landschaftselement Typ „Feldgehölz“ werden von der 1800 m2 großen Gesamtfläche nur 1000 m2 für die Direktzahlung
beantragt und sollen auch als ÖVF angerechnet werden, weitere 800 m2 sollen nur als ÖVF berücksichtigt werden. Es wird hierfür
keine Prämienzahlung beantragt.
2.) Ein Landschaftselement Typ „Einzelbaum“ wird nur zur Information angegeben
3.) Ein Landschaftselement Typ „Hecke“ wird nur zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen angegeben, sie soll nicht als ÖVF
angerechnet werden.
Darstellung im Auszug aus der Anlage Landschaftselemente:
Größe
LE-Ident (FLEK)
Landschaftselement
Gesamtgröße
Akt./
ÖVF
davon beantragt
des LE (Brutto)
Konstante
0
5
0
0
DE……LE
Typ
Bezeichnung Typ
ha
ar
m²
ha
ar
m²
4
5
6
7
8
9
10
11
12
6
8
0
0
1
5
L 03
Feldgehölz
1
8
0
0
1
0 0
13
0
1
7
0
5
0
0
6
8
0
0
1
5
L 03
Feldgehölz
0
5
0
0
6
8
0
0
1
7
L 05
Einzelbaum CC
0
5
0
0
6
8
0
0
1
9
L 01
Hecke
1
5
8
0
0
0
2
0
0
0
8 0
5
0
0
0
3
0
0
0
2
Wichtiger Hinweis!
Sie sind verpflichtet, ein CC-Landschaftselement anzugeben, wenn es Teil Ihrer bewirtschafteten Fläche ist und ein Nutzungsrecht an
dieser Fläche besteht. Landschaftselemente ohne Nutzungsrecht sind nicht beihilfefähig und somit auch nicht anzugeben. Sofern Sie
Landschaftselemente nicht beantragen, aber als „LE zur Information“ angegeben haben, ist in der Spalte 13 immer „0“ einzutragen.
Kontrollsumme
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, indem Sie die Kontrollsumme der beantragten LE-Fläche bilden.
Unterschrift
Die Anlage Landschaftselemente wird durch Unterschrift auf dem dazu gehörigen Datenbegleitschein autorisiert.
Einzeichnung der Schläge und Landschaftselemente in die GIS - Flächennachweise
Die Vorlage der GIS-Flächennachweise zum NN 2016 ist in Sachsen-Anhalt Pflicht. Sie dienen neben der eindeutigen Identifizierung
der Flächen im Referenzsystem ab 2016 vor allem zur Größenermittlung und sind u.a. Grundlage für die Identifizierung der Schläge
bei Vor-Ort-Kontrollen. Landschaftselemente sind in der Flächendarstellung entsprechend zu kennzeichnen.
Erläuterungen zu den GIS-Flächennachweisen
Das Feldblockkataster als Referenzsystem bildet in Sachsen-Anhalt die Grundlage für die Beantragung und die Kontrolle aller
flächenbasierten Beihilfeanträge.
Jeder Landwirt erhält mit der Antragssoftware entsprechende GIS-Daten. Sofern Antragspolygone aus einer elektronischen
Antragseinreichung des Vorjahres vorliegen, werden diese in 2016 (neu) nur noch in der Vorjahresdatenebene zur Verfügung gestellt.
Im aktuellen Jahr 2016 müssen die beantragten Parzellen(geometrien) neu erfasst werden bzw. mit unterstützenden neuen
Funktionalitäten nach Agroview 2016 übernommen werden (neue GIS-Werkzeuge 2016: SHP-Daten kopieren, Streifenwerkzeug,
Messpunkt, Fläche abschneiden). Die GIS-Flächennachweise sind als Bestandteil des Sammelantrages spätestens zum 17.05.2016
mit diesem einzureichen.
GIS-Flächennachweis zum NN 2016 – Dieser stellt neben den FEB-Daten das Polygon eines FEB dar. In diese sind die von Ihnen
bewirtschafteten Schläge und Landschaftselemente einzuzeichnen.
Neben dem Feldblocksystem kommen deutschlandweit auch andere Referenzsysteme (z.B. Schlag oder Feldstück) zur Anwendung.
Landwirte, die Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, müssen sich in den Landwirtschaftsverwaltungen der anderen
Bundesländer die notwendigen Informationen (z.B. Ident und Lageskizzen) zu ihren dort bewirtschafteten Flächen einholen. Nur für
Flächen in anderen Bundesländern sind ausnahmsweise entsprechende Flächendarstellungen als Bestandteil des Sammelantrages
in Papierform einzureichen.
Neuen Antragstellern wird empfohlen, sich umgehend und rechtzeitig mit dem für sie zuständigen ALFF in Verbindung zu setzen, um
hier die für die Antragstellung erforderlichen Informationen (Feldblockident = Nummer des Feldblocks) und Unterlagen (GISFlächennachweise und übrige Antragsunterlagen) zu erhalten.
Für Flächen in Sachsen-Anhalt ist jedoch ausnahmslos das Programm AgroView (AV) als Teil der Antragssoftware zu nutzen, um
Ihre GIS-Flächen elektronisch zu bearbeiten und mit den übrigen Antragsunterlagen auch elektronisch einzureichen. Beachten Sie
bitte hierzu die zusätzlich von Ihrem ALFF zur Verfügung gestellten Informationen.
Erläuterungen zum GIS-Flächennachweis zum Nutzungsnachweis
Kopf
Es wird das DTK10-Kartenblatt genannt, in dem der Schwerpunkt des Feldblockes liegt. Dies hilft Ihnen, die Lage des Feldblockes
auf entsprechenden Kartenblättern einzuordnen.
Unter dem DTK10-Kartenblatt wird der Feldblockident (FLIK) angegeben. Auf der rechten oberen Seite der GIS-Flächen ist die EUBetriebsnummer und darunter die Bezeichnung Ihres Unternehmens angegeben.
In der Tabelle unter dem FLIK sind wichtige Informationen zur Lage, zum Typ und zur Größe des Feldblocks enthalten.
FEB – Typ:
Im Feld FEB-Typ bedeuten: AL = Ackerland; GL = Weide-/Grünland; OW = Obst, Weinbau; SD = sonstige Dauerkulturen; WH = Wald,
Erstaufforstung; SO = Sondernutzung, nicht beihilfefähig für 1. Säule, beihilfefähig für bestimmte Stützungsmaßnahmen.
8
Größenangaben:
Die Bruttogröße des Feldblocks ist die mit dem GIS ermittelte Gesamtfläche der Referenzfläche. Dabei sind die auf den Orthofotos
erkennbaren Abzugsflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden können, bereits digitalisiert und von der Bruttofläche in Abzug
gebracht worden. Die bisher angegebenen und im Flächennachweis dargestellten Landschaftselemente sind bei der Ermittlung der
Bruttogröße berücksichtigt. Die Nettogröße ist die Fläche des Feldblocks, die tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden kann.
LVZ und Anteilsfläche:
Im Rahmen der Förderung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird für alle FEB, die im benachteiligten Gebiet
liegen, die durchschnittliche Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) des FEB ermittelt und gleichzeitig der Anteil des FEB im
benachteiligten Gebiet ausgewiesen. Im Falle der Beantragung der Förderung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
bilden die ermittelte LVZ und der ermittelte Flächenanteil die Berechnungsgrundlage. Gleichzeitig sollen diese Werte die
Antragstellung unterstützen.
Erosion:
In Bezug auf die Lage eines Feldblockes im wind- und/oder wassererosionsgefährdeten Gebiet wird angezeigt, ob und in welcher
Erosionsgefährdungsklasse (CCwind, CCwasser1, CCwasser2) sich der Feldblock befindet.
GIS-Flächennachweis:
Die Darstellung des jeweiligen Feldblocks erfolgt mit dem am besten geeigneten Maßstab, abhängig von der Größe des Feldblocks.
Überwiegend werden die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000 und 1:15.000 verwendet.
Im grafischen Teil des GIS-Flächennachweises werden die Außengrenzen des im Kopf bezeichneten Feldblockes lagerichtig
abgebildet. Gleichzeitig sind alle bekannten Landschaftselemente abgebildet.
Bitte zeichnen Sie im grafischen Teil die von Ihnen bewirtschafteten Schläge in die GIS-Flächen für das Antragsverfahren ein.
Gleiches gilt für neue Landschaftselemente. Für Flächen in anderen Bundesländern sind im Papierverfahren alle beantragten
Landschaftselemente mit gelbem Textmarker zu kennzeichnen. Es gelten die Hinweise zum Ausfüllen der in den Erläuterungen zur
Anlage Landschaftselemente beschriebenen Einzeichnungsregeln (dünner roter Stift etc.).
LE-Tabelle:
Alle bekannten Landschaftselemente sind im grafischen Teil abgebildet und zusätzlich in der darunter stehenden Tabelle erfasst. Die
lfd. Nummer entspricht der Bezeichnung im grafischen Teil. Der LE-Ident ist die GIS-interne Bezeichnung. LE-Typ und Code
entsprechen denen des Anhang III. In der Spalte „Größe gesamt“ ist die mit dem GIS ermittelte Gesamtgröße des LE ausgewiesen.
Die Spalten 9 – 11 sind durch Sie zusätzlich zur Anlage LE auszufüllen, wenn eines dieser erfassten Landschaftselemente
Teil der von Ihnen bewirtschafteten Fläche ist bzw. Sie dieses in der Anlage LE beantragt und/oder als ÖVF angegeben
haben.
Wenn Sie LE-Teilflächen beantragen, ist die tatsächlich beantragte Größe in den Spalten 9 – 11 einzutragen, die Fläche zur
Anrechnung ÖVF ist in Spalte 12 einzutragen. Durch Nutzung der Antragssoftware können solche zusätzlichen Mehrangaben
vermieden werden!
9
Anhang I
Sortenlisten zum Antragsverfahren 2016
Zugelassene Faserhanfsorten*
01 - Beniko
21 - Kompolti
37 - Denise
51 - Diana
04 - CS
22 - Santhica 23
38 - Silvana
52 - Tisza
05 - Delta 405
23 - Uso-31
39 - Fibrimor
53 - Wielkopolskie
06 - Dioica 88
24 - Delta-Ilosa
40 - Fibrol
54 - Zenit
07 - Epsilon 68
25 - Santhica 27
42 - Santhica 70
60 - Dacia Secuieni
09 - Fedora 17
27 - Chamaeleon
44 - Monoica
61 - Ivory
11 - Fedrina 74
28 - Lovrin 110
46 - Szarvasi
62 - Marcello
12 - Felina 32
31 - UNIKO-B
47 - Tygra
63 - Markant
14 - Ferimon
32 - Lipko
48 - Asso
64 - Secuieni Jubileu
15 - Fibranova
34 - Cannacomp
49 - Carma
19 - Futura 75
35 - Kompolti hybrid TC
50 - Codimono
*) Hinweis auf mögliche Änderungen, da der Redaktionsschluss der Ausfüllhinweise vor dem 01.03.2016 lag:
Seit dem Wirtschaftsjahr 2011 kommen für Direktzahlungen nur die Hanfsorten in Betracht, die am 15. März des Jahres, für das die Zahlung
gewährt wird, im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und gemäß Artikel 17 der Richtlinie
2002/53/EG veröffentlicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Codeliste der Hopfensorten
NutzungsCode
SortenCode
857
857
857
857
857
857
857
857
857
857
857
857
857
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
48
Sorte
Hallertauer Mfr.
Spalter
Hersbrucker Spät
Tettnanger
Perle
Spalter Select
HallertauerTradition
Saphir
Opal
Smaragd
Hersbrucker Pure
Saazer
sonst. Zuchtstämme
Bemerkung
Nutzungs
Code
SortenCode
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
Aroma
858
858
858
858
858
858
858
858
858
858
858
25
26
27
28
29
30
31
32
35
36
48
Sorte
Northern Brewer
Brewers Gold
Nugget
Wye Target
Hallertauer Magnum
Hallertauer Taurus
Hallertauer Merkur
Herkules
Record
Zeus
sonst. Zuchtstämme
Bemerkung
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Bitter
Für Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP) geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im
Umweltinteresse genutzte Flächen
Code Art/Sorte ÖVF fähig J/N 1 Weiden
N 2 Pappeln
N 3 Robinien
N 4 Birken
N 5 Erlen
N 7 Stieleiche
J 8 Traubeneiche
J 9 Roteiche
N 10 Mandelweide,
J 11 Korbweide,
J 12 Silberpappel
J 13 Graupappel
J 14 Schwarzpappel
J 15 Zitterpappel
16 Gemeine Birke, Hängebirke
J J 17 Schwarzerle
J 18 Grauerle
J 19 Gemeine Esche
J 10
Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als
im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden
Nutzcode
Bezeichnug Nutzcode
221
Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke)
230
421
Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine,
blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, AndenLupine)
Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden/Persischer Klee
423
Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee,
Bastardluzerne/Sandluzerne
635 Gartenbohne
(Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne,
Feuerbohne/Prunkbohne)
Sortencode
1
2
3
Bezeichnung Art/Sorte
Pannonische Wicke
Saatwicke
Zottelwicke
1
Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine
2
Gelbe Lupine
3
Weiße Lupine
1
Alexandriner Klee
3
Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee)
6
7
8
9
10
Inkarnatklee
Persischer Klee
Rotklee
Schwedenklee (Bastardklee)
Weißklee
1
2
3
Bastardluzerne, Sandluzerne
Luzerne
Hopfenklee (Gelbklee)
1
Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne
Anhang III - Codeliste Landschaftselemente (für Anlage Landschaftselemente 2016)
Lfd.
Nr.
LE-Name
Definition
HK
1
Hecken oder Knicks (> 10m) CC
2
Baumreihen (> 50 m) CC
BR
3
Feldgehölze (50 – 2.000 m²) CC
FH
4
Tümpel, Sölle, Dolinen und
andere vergleichbare
Feuchtgebiete (< 2.000 m²) CC
FG
5
Einzelbäume CC
EB
6
Naturstein- oder
Trockenmauern, Lesesteinwälle
CC
NT
lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen
bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 m sowie
eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 m aufweisen, ohne
Größenbegrenzung
Anpflanzungen von mindestens 5 nicht landwirtschaftlich
genutzten Bäumen in linearer Anordnung, die eine Länge
von mindestens 50 m aufweisen
überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene
Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung
dienen, mit einer Größe von mindestens 50 m² bis
höchstens 2000 m²
Tümpel: Kleingewässer mit naturnaher Vegetation
Regelmäßiges oder gelegentliches Austrocknen; Dolinen
(Erdfälle) sind natürliche, meist trichterförmige Einstürze oder
Mulden sowie Biotope, die nach landesrechtlichen
Vorschriften im Sinne des § 30 (1,2) des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt und über die Biotopkartierung erfasst
sind, mit einer Größe von höchstens 2000 m²
freistehende Bäume, die nach landesrechtlichen Vorschriften
als Naturdenkmale im Sinne § 28 des
Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind
Trockenmauern sind als freistehende Weidemauern oder
Stützmauern in gewissen Regionen typische
Landschaftselemente; Lesesteinriegel/-wälle (größere zu
Haufen abgelagerte Steindeponien)
LETyp
L01
L02
L03
L04
L05
L11
11
7
Fels- und Steinriegel und sonst.
naturversteinte Flächen CC
FS
8
Feldraine CC
FR
9
Terrassen
TR
mit einer Größe von höchstens 2000 m²
mit gras- und krautartigen Pflanzen bestockte, schmale lang
gestreckte Flächen zwischen den landwirtschaftlichen
Nutzflächen. Sie bilden oft kl. Geländestufen an Eigentumsund Bewirtschaftergrenzen mit einer Gesamtbreite von mehr
als 2 m.
von Menschen unter Verwendung von Hilfsmaterialien
angelegte, linear-vertikale Strukturen in der Agrarlandschaft,
die dazu bestimmt sind, die Hangneigung von Nutzflächen zu
verringern.
Anhang IV - Codeliste zur Kennzeichnung von ökologischen Vorrangflächen
Code
2
3
4
5
6
7
8
9
Bezeichnung
Zwischenfrucht (Einsaat einer Kulturartenmischung)
Untersaat
Alle Arten von Streifen
Ufervegetation
KUP
Leguminosen
Aufforstung*)
Brache
*) Hinweis für NC 564: Die Beantragung der Direktzahlungen / ZA-Aktivierung bzw. die Angabe als ÖVF und die Gewährung der
Einkommensverlustprämie auf derselben Fläche schließen sich aus.
L12
L13
L21
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
054
Streifen am Waldrand (ohne Produktion) ÖVF
X
AL
keine
Nutzung
X
AB
3
055
Ufervegetation ÖVF
-
S
keine
Nutzung
-
-
-
056
Pufferstreifen ÖVF AL
X
AL
keine
Nutzung
X
AB
3
057
Pufferstreifen ÖVF DGL
X
DGL
keine
Nutzung
X
DGL
-
058
Feldrand ÖVF
X
AL
keine
Nutzung
X
AB
3
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Brachliegendes Land
nicht relevant
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
x
1,5
4
X
x*
1,5
5
X
x
1,5
4
X
x*
1,5
4
X
Brachliegendes Land
x
1,5
4
X
x
Brachliegendes Land
nicht relevant
x
062
Brachen ohne Erzeugung ÖVF
X
AL
keine
Nutzung
X
AB
3
Brachliegendes Land
9
X
050
Mischkulturen mit Saatgutmischung
X
AL
sonstiges
X
-
4
Mischkultur
x
je Fall
je Fall
X
X
Erbe
zk
zu klären
x
je Fall
je Fall
X
X
-
1.28.2.1
Gattung: Triticum (Weizen) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
1
051
Mischkulturen in Reihenanbau
X
AL
Beteiligte Kulturen sind anzugeben,
sonstiges
falls der Anteil mindestens 25% beträgt
112
Winterhartweizen/Durum
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
113
Sommerhartweizen/Durum
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.2.2
Gattung: Triticum (Weizen)
(Sommer)
x
0,3 je Fall
X
114
Winter-Dinkel
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.2.1
Gattung: Triticum (Weizen) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
115
Winterweichweizen
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.2.1
Gattung: Triticum (Weizen) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
116
Sommerweichweizen
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.2.2
Gattung: Triticum (Weizen)
(Sommer)
x
0,3 je Fall
X
118
Winter-Emmer/-Einkorn
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.2.1
Gattung: Triticum (Weizen) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
119
Sommer-Emmer/-Einkorn
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.2.2
Gattung: Triticum (Weizen)
(Sommer)
x
0,3 je Fall
X
121
Winterroggen
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.3.1
Gattung: Secale (Roggen) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
122
Sommerroggen
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.3.2
Gattung: Secale (Roggen)
(Sommer)
x
0,3 je Fall
X
125
Wintermenggetreide
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
4
Mischkultur
x
0,3 je Fall
X
131
Wintergerste
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.4.1
Gattung: Hordeum (Gerste) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
132
Sommergerste
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.4.2
Gattung: Hordeum (Gerste)
(Sommer)
x
0,3 je Fall
X
142
Winterhafer
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.5.1
Gattung: Avena (Hafer) (Winter)
x
0,3 je Fall
X
143
Sommerhafer
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.5.2
Gattung: Avena (Hafer) (Sommer)
x
0,3 je Fall
X
144
Sommermenggetreide
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
4
Mischkultur
x
0,3 je Fall
X
156
Wintertriticale
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.6.1
x
0,3 je Fall
X
157
Sommertriticale
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.6.2
Gattung: x Triticale (Triticale auch x
Triticosecale) (Winter)
Gattung: x Triticale (Triticale auch x
Triticosecale) (Sommer)
x
0,3 je Fall
X
171
Mais (ohne Silomais NC 411, ohne NC 172)
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.7
Gattung: Zea (Mais)
x
0,3 je Fall
X
172
Mais für Biogas
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.7
Gattung: Zea (Mais)
x
0,3 je Fall
X
181
Rispenhirse, Rutenhirse
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.9
Gattung: Panicum (Rispenhirsen)
x
0,3 je Fall
X
182
Buchweizen
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.30.1
Gattung: Fagopyrum
x
0,3 je Fall
X
183
Mohren-/Zuckerhirse (ohne Sudangras NC 803)
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide
X
-
1.28.8
Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen)
x
0,3 je Fall
X
210
Erbsen (Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse, Futtererbse,
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
1.14.7
Gattung: Pisum (Erbse)
x
je Fall
je Fall
X
211
Gemüseerbse (Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse)
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
1.14.7
Gattung: Pisum (Erbse)
x
je Fall
je Fall
X
212
Platterbse
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
1.14.10
Gattung: Lathryus (Platterbsen)
x
je Fall
je Fall
X
220
Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
1.14.8
Gattung: Vicia (Wicken)
x
je Fall
je Fall
X
Seite 1 von Seite 7
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
221
Wicken (Pannonische Wicke, Zottelwicke, Saatwicke)
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
1.14.8
Gattung: Vicia (Wicken)
x
je Fall
je Fall
X
230
Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lu
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
1.14.5
Gattung: Lupinen (Lupinus)
x
je Fall
je Fall
X
je Fall
je Fall
X
0,3 je Fall
X
240
Erbsen/Bohnen
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
4
Mischkultur
x
250
Gemenge Erbsen / Getreide
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
-
4
Mischkultur
x
292
Linsen
X
AL
Eiweißpflanz
en
X
Leg
Gattung: Lens (Linsen)
x
311
Winterraps
X
AL
Ölsaaten
X
-
611
2.1.2.1.1
Art: Raps (Brassica napus) (Winter)
312
Sommerraps
X
AL
Ölsaaten
X
-
611
2.1.2.1.2
315
Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat)
X
AL
Ölsaaten
X
-
320
Sonnenblumen
X
AL
Ölsaaten
X
-
330
Sojabohnen
X
AL
Ölsaaten
X
341
Lein, Flachs
X
AL
Ölsaaten
390
Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht au
X
AL
Ölsaaten
411
Silomais (als Hauptfutter)
X
AL
413
Futterrübe/Runkelrübe
X
414
Kohlrübe, Steckrübe
X
421
Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/Persisch
422
423
je Fall
X
x
0,3 je Fall
X
x
0,3 je Fall
X
x
0,3 je Fall
X
1.6.13
Art: Raps (Brassica napus)
(Sommer)
Art: Rübsen (Brassica rapa)
(Winter)
Gattung: Helianthus
(Sonnenblumen)
x
0,3 je Fall
X
Leg
1.14.3
Gattung: Glycine
x
X
-
1.20.1
Gattung: Linum (Lein)
X
-
zk
zu klären
Ackerfutter
X
-
1.28.7
AL
Ackerfutter
X
-
1.1.3
AL
Ackerfutter
X
-
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
Kleegras
X
AL
Ackerfutter
X
GoG
5
Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee, Bastardluzerne/Sandluzerne
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
1.14.12
424
Ackergras
X
AL
Ackerfutter
X
GoG
5
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
Gattung: Medicago
(Schneckenklee)
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
425
Klee-Luzerne-Gemisch
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
4
Mischkultur
x
426
Bockshornklee, Schabzieger Klee
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
1.14.16
Gattung: Trigonella
x
427
Hornklee, Hornschotenklee
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
1.14.11
Gattung: Lotus (Hornklee)
x
429
Esparsette
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
1.14.14
Gattung: Onobrychis (Esparsette)
x
430
Serradella
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
1.14.15
Gattung: Ornithopus (Vogelfüße)
431
Steinklee
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
1.14.13
432
Kleemischung aus NC 421, 427, 431 (stickstoffbindend)
X
AL
Ackerfutter
X
Leg
433
Luzerne-Gras
X
AL
Ackerfutter
X
Art ist anzugeben
1.14.4
611
611
2.1.2.2.1
2.1.2.1.2
1.14.17
je Fall
je Fall
X
x
0,3 je Fall
X
x
0,3 je Fall
X
Gattung: Zea (Mais)
x
0,3 je Fall
X
Gattung: Beta (Rüben)
x
0,3
2
X
Art: Raps (Brassica napus)
(Sommer)
x
0,3
2
X
Gattung: Trifolium (Klee)
x
je Fall
X
x
x
je Fall
je Fall
2
X
je Fall
X
2
X
je Fall
X
2
X
je Fall
je Fall
X
je Fall
je Fall
X
x
je Fall
je Fall
X
Gattung: Melilotus (Steinklee)
x
je Fall
je Fall
X
4
Mischkultur
x
je Fall
je Fall
X
GoG
5
Gras oder andere
Grünfutterpflanzen
2
X
x
x
x
x
x
0,3
je Fall
0,3
je Fall
0,3
0,3
451
Wiesen
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
452
Mähweiden
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
453
Weiden
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
454
Hutungen
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
458
Streuwiesen
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
459
alle anderen Grünlandnutzungen
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
480
Streuobstfläche mit Grünlandnutzung
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
Art ist anzugeben
Seite 2 von Seite 7
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
481
Streuobstfläche ohne Grünlandnutzung
X
DGL
Dauergrünlan
d
X
DGL
-
nicht relevant
x
X
490
Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen
-
DGL
Dauergrünlan
d
-
DGL
-
nicht relevant
x
X
Dauergrünlan
d
x
492
Beweidung von Dauergrünland unter etablierten lokalen Pra
X
DGL
X
DGL
-
nicht relevant
564*)
nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO 1
X
S
Stillegung
X
-
-
nicht relevant
568
aufgeforstete Dauergrünlandflächen, weder nach 1257/99 o
-
S
Stillegung
-
-
-
nicht relevant
574
Blühstreifen (MSL-Maßnahme)
X
AL
Stillegung
X
AB
3
Brachliegendes Land
575
Blühfläche (MSL-Maßnahme)
X
AL
Stillegung
X
AB
3
Brachliegendes Land
576
AUKM-Schonstreifen
X
AL
Stillegung
X
AB
3
Brachliegendes Land
583
Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art. 32(2b (i)) der VO (E
X
S
Stillegung
X
-
-
590
Brache mit jährlicher Einsaat von Blühmischungen
X
AL
ohne
Produktion
X
AB
3
Brachliegendes Land
Brachliegendes Land
Wald/Feld/Ufer
Feld/Wald/Ufer
X
x*
1
8
X
X
x
x
X
x
X
x
X
X
nicht relevant
x
1
9
x
1
9
X
591
Ackerland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1
X
AL
ohne
Produktion
X
AB
3
592
Dauergrünland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Ab
X
DGL
ohne
Produktion
X
DGL
-
601
Stärkekartoffeln
X
AL
Hackfrucht
X
-
621
2.2.2.1
Art: Solanum tuberosum (Kartoffel)
x
0,3
2
X
602
Kartoffeln (Speise)
X
AL
Hackfrucht
X
-
621
2.2.2.1
Art: Solanum tuberosum (Kartoffel)
x
0,3
2
X
603
Zuckerrüben
X
AL
Hackfrucht
X
-
1.1.3
Gattung: Beta (Rüben)
x
0,3
2
X
604
Topinambur
X
AL
Hackfrucht
X
-
1.6.13
Gattung: Helianthus
(Sonnenblumen)
x
0,3
2
X
606
Pflanzkartoffeln
X
AL
Hackfrucht
X
-
Art: Solanum tuberosum (Kartoffel)
x
0,3
2
X
610
Gemüse
X
AL
Gemüse
X
-
Gemüse
x
0,3 je Fall
X
611
Gemüse-Kreuzblütler
X
AL
Gemüse
X
Familie: Brassicaeae (Kreuzblütler)
x
0,3 je Fall
X
649
Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rüb
X
AL
Gemüse
X
x
0,3 je Fall
X
613
Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot-/Weißkohl, Spitzkohl, G
X
AL
Gemüse
x
0,3 je Fall
X
614
Brauner Senf/Sareptasenf
X
615
Echte Brunnenkresse
X
616
Garten-Senfrauke, Rucola
617
618
621
2.2.2.1
V
nicht relevant
x
x
X
X
-
610
2.1
-
611
2.1.2.2.2
X
-
611
2.1.2.3
Art: Rübsen (Brassica rapa)
(Sommer)
Art: Gemüsekohl (Brassica
oleracea)
AL
Ölsaaten
X
-
611
2.1.2.4
Art: Brauner Senf (Brassica juncea)
x
0,3 je Fall
X
AL
Gemüse
X
-
611
2.1.11.1
Art: Echte Brunnenkresse
(Nasturtium officinale)
x
0,3 je Fall
X
X
AL
Gemüse
X
-
611
2.1.5
Gattung: Eruca (Senfrauken)
x
0,3 je Fall
X
Gartenkresse
X
AL
Küchenkraut
X
-
611
2.1.8.1
x
0,3 je Fall
X
Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich
X
AL
Gemüse
X
-
611
2.1.12.1
Art: Gartenkresse (Lepidum
sativum)
Art: Gartenrettich (Raphanus
sativus)
x
0,3 je Fall
X
619
Weißer Senf, Gelber Senf
X
AL
Ölsaaten
X
-
611
2.1.13.1
Art: Weißer Senf (sinapis alba)
x
0,3 je Fall
X
620
Steckrübe, Kohlrübe (Gemüseanbau)
X
AL
Verwendung (z.B. als Futter) angeben Gemüse
X
-
611
2.1.2.1.2
x
0,3 je Fall
X
622
Tomaten
X
AL
Gemüse
X
-
621
2.2.2.2
x
0,3 je Fall
X
623
Auberginen
X
AL
Gemüse
X
-
621
2.2.2.3
x
0,3 je Fall
X
624
Paprika, Chilli, Peperoni
X
AL
Gemüse
X
-
621
2.2.3.1
x
0,3 je Fall
X
625
Schwarze Tollkirsche
X
AL
Küchenkraut
X
-
621
2.2.1.1
Art: Raps (Brassica napus)
(Sommer)
Art: Solanum lycopersicum
(Tomate)
Art: Solanum melongena
(Aubergine)
Art: Spanischer Pfeffer (Capsicum
annuum)
Art: Atropa belladonna (Schwarze
Tollkirsche)
x
0,3 je Fall
X
627
Gurke (Salatgurke, Einlegegurke)
X
AL
Gemüse
X
-
626
2.3.1.1
Art: Cucumis sativus (Salatgurke)
x
0,3 je Fall
X
628
Zuckermelone
X
AL
Gemüse
X
-
626
2.3.1.2
Art: Cucumis melo (Zuckermelone)
x
0,3 je Fall
X
Seite 3 von Seite 7
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
629
Riesenkürbis (Riesenkürbis, Hokkaidokürbis)
X
AL
Gemüse
X
-
626
2.3.2.1
Art: Cucubita maxima (RiesenKürbis)
x
0,3 je Fall
X
630
Gartenkürbis (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Sp
X
AL
Gemüse
X
-
626
2.3.2.2
Art: Cucurbita pepo (Garten-Kürbis)
x
0,3 je Fall
X
631
Melone (Wassermelone)
X
AL
Gemüse
X
-
626
2.3.2.3
Art: Citrullus (Melone)
x
0,3 je Fall
X
633
Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schn
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.2.1
Gattung: Allium (Lauch)
x
0,3
2
X
634
Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre)
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.3.11
Gattung: Daucus (Möhren)
x
0,3
2
X
635
Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Fe
X
AL
Gemüse
X
Leg
632
1.14.6
Gattung: Phaseolus (Gartenbohne)
x
je Fall
X
636
Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.10.3
Gattung: Valerianella (Feldsalate)
x
0,3
2
X
637
Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Rö
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.6.15
Gattung: Lactuca (Lattiche)
x
0,3
2
X
638
Spinat
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.1.5
Gattung: Spinacia (Spinat)
x
0,3 je Fall
X
639
Mangold, Rote Beete/Rote Rübe
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.1.3
Gattung: Beta (Rüben)
x
0,3
2
X
640
Melde (Garten-Melde)
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.1.2
Gattung: Atriplex (Melden)
x
0,3
2
X
641
Sellerie (Knollen-Sellerie, Bleich-Sellerie, Stangen-Sellerie)
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.3.5
Gattung: Apium (Sellerie)
x
0,3
2
X
642
Ampfer (Wiesen-Sauerampfer)
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.30.2
Gattung: Rumex (Ampfer)
x
0,3
2
X
643
Pastinaken
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.3.14
Gattung: Pastinaca (Pastinaken)
x
0,3
2
X
644
Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige En
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.6.9
Gattung: Cichorium
(Zichorien/Wegwarten)
x
0,3
2
X
645
Kichererbsen
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.14.1
Gattung: Cicer (Kichererbse)
x
0,3
2
X
646
Meerettich
X
AL
Gemüse
X
-
611
2.1.1.1
x
0,3
2
X
647
Schwarzwurzeln
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.6.21
Art: Meerrettich (Amoracia
rusticana)
Gattung: Scorzonera
(Schwarzwurzeln)
x
0,3
2
X
648
Fenchel (Gemüsefenchel, Körnerfenchel)
X
AL
Gemüse
X
-
632
1.3.12
Gattung: Foeniculum
x
0,3
2
X
650
Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen
X
AL
Küchenkraut
X
-
Küchenkräuter
x
0,3
2
X
651
Dill, Gurkenkraut
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.2
Gattung: Anethum
x
0,3
2
X
652
Kerbel (Kerbel/echter Kerbel, Wiesenkerbel)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.4
Gattung: Anthriscus (Kerbel)
x
0,3
2
X
653
Anis
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.16
Gattung: Pimpinella (Bibernellen)
x
0,3
2
X
654
Kümmel (Echter Kümmel)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.7
Gattung: Carum (Kümmel)
x
0,3
2
X
655
Kreuzkümmel (Echter Kreuzkümmel)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.10
Gattung: Cuminum (Kreuzkümmel)
x
0,3
2
X
656
Schwarzkümmel (Echter Schwarzkümmel, Jungfer im Grüne
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.31.3
Gattung: Nigella (Schwarzkümmel)
x
0,3
2
X
657
Koriander
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.9
Gattung: Coriandrum (Korinander)
x
0,3
2
X
658
Liebstöckel/Maggikraut
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.13
Gattung: Levisticum
x
0,3
2
X
659
Petersilie
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.15
Gattung: Petroselinum
x
0,3
2
X
660
Basilikum
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.5
Gattung: Ocimum (Basilikum)
x
0,3
2
X
661
Rosmarin
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.7
Gattung: Rosmarinus
x
0,3
2
X
662
Salbei (Küchen-/Heilsalbei, Buntschopf-Salbei)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.8
Gattung: Salvia (Salbei)
x
0,3
2
X
663
Borretsch
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.7.1
Gattung: Borago (Borretsch)
x
0,3
2
X
664
Oregano (Echter Majoran, Oregano/Dost/Wilder Majoran)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.6
Gattung: Origanum (Oregano)
x
0,3
2
X
K
je Fall
Seite 4 von Seite 7
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
665
Bohnenkraut
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.9
Gattung: Satureja (Bohnenkräuter)
x
0,3
2
X
666
Ysop/Eisenkraut
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.1
Gattung: Hyssopus
x
0,3
2
X
667
Verbenen (Echtes Eisenkraut)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.38.1
Gattung: Verbena (Verbenen)
x
0,3
2
X
668
Lavendel (Echter Lavendel, Speik-Lavendel, Hybrid-Lavend
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.2
Gattung: Lavandula (Lavendel)
x
0,3
2
X
669
Thymian
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.11
Gattung: Thymus (Thymiane)
x
0,3
2
X
670
Melisse (Zitronenmelisse)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.3
Gattung: Melissa (Melissen)
x
0,3
2
X
671
Enzian
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.15.1
Gattung: Gentiana (Enziane)
x
0,3
2
X
672
Minzen (Pfefferminze, Grüne Minze)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.18.4
Gattung: Mentha (Minzen)
x
0,3
2
X
673
Artemisia (Wermut, Estragon, Beifuß)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.3
Gattung: Artemisia
x
0,3
2
X
674
Ringelblumen (Garten-Ringelblume)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.4
Gattung: Calendula (Ringelblumen)
x
0,3
2
X
675
Sonnenhut (Schmalblättriger Sonnenhut, Purpur-Sonnenhut
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.12
Gattung: Echinacea (Sonnenhüte)
x
0,3
2
X
676
Wegerich (Spitzwegerich)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.26.2
Gattung: Plantago (Wegeriche)
x
0,3
2
X
677
Kamillen (Echte Kamille)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.19
Gattung: Matricaria (Kamillen)
x
0,3
2
X
678
Schafgarben (Gelbe Schafgarbe)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.1
Gattung Achillea (Schafgarben)
x
0,3
2
X
679
Baldrian (Echter Baldrian)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.10.2
Gattung: Valeriana (Baldriane)
x
0,3
2
X
680
Echtes Johanniskraut/Hyperikum
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.16.1
Gattung: Hypericum
(Johanniskräuter)
x
0,3
2
X
681
Frauenmantel
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.33.2
Gattung: Alchemilla (Fauenmantel)
x
0,3
2
X
682
Mariendisteln
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.23
Gattung: Silybum (Mariendisteln)
x
0,3
2
X
683
Geißraute
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.14.2
Gattung: Galega
x
0,3
2
X
684
Löwenzahn
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.6.26
Gattung: Taraxacum (Löwenzahn)
x
0,3
2
X
685
Engelwurzen (Arznei-Engelwurz, Echter Engelwurz)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.3.3
Gattung: Angelica (Engelwurzen)
x
0,3
2
X
686
Malven (Wilde Malve)
X
AL
Küchenkraut
X
-
650
1.21.3
Gattung: Malva (Malven)
x
0,3
2
X
701
Hanf
X
AL
Sonstiges
X
-
1.9.1
Gattung: Cannabis (Hanf)
x
0,3
2
X
702
Rollrasen
X
AL
Sonstiges
X
-
4
Mischkultur
x
0,3
2
X
703
Färber-Waid
X
AL
Sonstiges
X
-
2.1.7.1
Art: Färber-Waid (Isatis tinctoris)
x
0,3
2
X
704
Kanariensaat/Echtes Glanzgras
X
AL
Sonstiges
X
-
1.28.10
Gattung: Phalaris (Glanzgräser)
x
0,3
2
X
705
Virginischer Tabak
X
AL
Sonstiges
X
-
Art: Virginischer Tabak (Nicotiana
tabacum)
x
0,3
2
X
706
Mohn (Schlafmohn, Backmohn)
X
AL
Sonstiges
X
-
1.25.1
Gattung: Papaver (Mohn)
x
0,3
2
X
707
Erdbeeren
X
AL
Sonstiges
X
-
1.33.1
Gattung: Fragaria (Erdbeeren)
x
0,3
2
X
708
Färberdisteln
X
AL
Sonstiges
X
-
1.6.6
Gattung: Carthamus (Färberdisteln)
x
0,3
2
X
709
Brennnesseln (Große Brennnessel)
X
AL
Sonstiges
X
-
1.37.1
Gattung: Urtica (Brennnesseln)
x
0,3
2
X
710
Färberkrapp (Rubia tinctorum)
X
AL
Sonstiges
X
-
1.41.1
Gattung: Rubia (Färberröten)
x
0,3
2
X
720
Zierpflanzen
X
AL
Zierpflanze
X
-
Z
Zierkräuter
x
0,3
2
X
777
Phacelia (als Hauptkultur z.B. Saatgutvermehrung)
X
AL
Sonstiges
X
-
1.7.3
Gattung:Phacelia
x
0,3
2
X
611
621
2.2.4.1
Seite 5 von Seite 7
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
786
Fingerhut
X
AL
801
Energiepflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste n
X
AL
Art ist anzugeben
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Zierpflanze
X
-
1.26.4
Energiepflanz
e
X
-
zk
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
Gattung: Digitalis (Fingerhüte)
x
0,3
2
X
zu klären
x
0,3
2
X
x
0,3
2
802
Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze)
X
DK
Energiepflanz
e
X
-
-
803
Sudangras
X
AL
Energiepflanz
e
X
-
1.28.8
804
Virginiamalve
X
DK
Energiepflanz
e
X
-
-
nicht relevant
X
805
Staudenknöterich, Igniscum
X
DK
Energiepflanz
e
X
-
-
nicht relevant
X
852
Chinaschilf/Miscanthus
X
DK
Energiepflanz
e
X
-
-
nicht relevant
X
853
Riesenweizengras/Szarvasi-Gras/Hirschgras
X
DK
Energiepflanz
e
X
-
-
nicht relevant
X
854
Rohrglanzgras
X
DK
Energiepflanz
e
X
-
-
nicht relevant
X
825
Kernobst z.B. Äpfel, Birnen
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
826
Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
827
Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
828
Sanddorn
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
829
Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder, Aronia, Maulbeeren
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
833
Haselnüsse
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
834
Walnüsse
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
838
Baumschulen, nicht für Beerenobst
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
839
Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen)
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
840
Korbweiden
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
841
KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
843
Bestockte Rebfläche
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
844
Unbestockte Rebfläche
X
AL
Dauerkultur
X
AB
3
845
Rebschulfläche
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
848
Tafeltrauben
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
849
Weinbergbrache
X
AL
Dauerkultur
X
AB
3
850
Sonstige Dauerkulturen
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
851
Rhabarber
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
855
Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nich
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
857
Aromahopfen
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
X
858
Bitterhopfen
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
859
Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch)
X
AL
Dauerkultur
X
AB
3
860
Spargel
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
861
Artischocke
X
DK
Dauerkultur
X
-
-
nicht relevant
910
Wildäsungsfläche
X
AL
Sonstiges
X
-
4
Art ist anzugeben
X
nicht relevant
Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen)
Brachliegendes Land
Brachliegendes Land
Brachliegendes Land
Mischkultur
X
X
x*
0,3
6
X
X
x
x
x
x
1
1
9
9
X
X
X
x
x
1
9
X
X
X
x
0,3
2
Seite 6 von Seite 7
X
Anhang II
25.02.2016
„Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“
Allgemeine
Flächenangaben
Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung
Code
Kulturart
FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis
Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che
fähig tegoSammelantrag
Gruppe
rie
Landwirtschaftliche
Fläche LF
Gruppierung AL für
ADV & öVF
Ausnahmen
Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV)
Parent
Systematik
/Code
Systematik/Bezeichnung lt. der
BMEL Liste
Einhaltung Dauergrünland (DGL)
DGL
Potenzielles
DGL
Einhaltung ökologische
Vorrangfläche (öVF)
ALöVF im
Sinne von
Art. 46(1)
Gewichtungsfaktor
Aktuell
Mögliche
gültig
ÖVF-
15
ST
Code
911
(Beta-)Rübensamenvermehrung
X
AL
Sonstiges
X
-
1.1.3
Gattung: Beta (Rüben)
x
0,3
2
X
912
Grassamenvermehrung
X
AL
Sonstiges
X
-
4
Mischkultur
x
0,3
2
X
914
Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten
X
AL
Sonstiges
X
-
4
Mischkultur
x
0,3
2
X
952
Erstaugeforstete Fläche seit 1991
-
S
Sonstiges
-
-
-
nicht relevant
960
Dämme und Deiche
X
DGL
Sonstiges
X
DGL
-
nicht relevant
981
Pilze unter Glas
-
S
Sonstiges
-
-
-
nicht relevant
X
982
Sonstige KUP
-
S
Sonstiges
-
-
-
nicht relevant
X
983
Weihnachtsbäume
-
S
Dauerkultur
-
-
-
nicht relevant
X
990
Alle anderen Flächen (keine LF)
-
S
Sonstiges
-
-
-
nicht relevant
994
Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- oder Dunglagerplätze a
-
DGL
Sonstiges
X
DGL
-
nicht relevant
995
Forstflächen (Waldbodenflächen)
-
S
Sonstiges
-
-
-
nicht relevant
996
Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter oder Dunglagerplätze au
-
AL
Sonstiges
X
-
zK
zu klären
x
999
Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nich
X
AL
Sonstiges
X
-
zK
zu klären
x
Art ist anzugeben
X
x
X
X
x
X
X
0,3
je Fall
2
X
je Fall
X
*) Hinweis für NC 564: Die Beantragung der Direktzahlungen / ZA-Aktivierung bzw. die Angabe als ÖVF und die Gewährung der Einkommensverlustprämie auf derselben Fläche schließen sich aus.
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