Ausfüllhinweise Flächen - Elektronischer Agrarantrag Sachsen
Transcription
Ausfüllhinweise Flächen - Elektronischer Agrarantrag Sachsen
Ausfüllhinweise der flächenbezogenen Anlagen zu den Antragsverfahren 2016 Nutzungsnachweis (NN) für die Anträge auf flächenbezogene Beihilferegelungen und flächenbezogene Stützungsmaßnahmen 2016 Anlage Landschaftselemente (LE) zum Nutzungsnachweis 2016 GIS – Flächennachweis zum NN 2016 Lesen Sie bitte hierzu aufmerksam die nachfolgenden Ausfüllhinweise, ebenso auch die Hinweise für die Anträge auf Direktzahlungen 2016. Erläuterungen zum NUTZUNGSNACHWEIS 2016 Sofern Sie bereits im Jahr 2015 einen Antrag auf eine flächenbezogene Beihilferegelung oder eine flächenbezogene Stützungsmaßnahme gestellt haben, werden Ihre 2015 bewirtschafteten und der Bewilligung für 2015 zugrunde liegenden Schläge zunächst in Verbindung mit der Antragssoftware ausschließlich über das Internet zum Herunterladen unter der Adresse www.elaisa.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik „Antragsprogramm installieren“ bereitgestellt (Software und personifizierte Antragsdaten). Dabei werden die Vorjahresdaten alphanumerisch vollständig und die Geometrien nur, wenn im GIS durch Kontrolle festgestellte Flächen aus 2015 vorliegen, bereitgestellt. Die zur Verfügung gestellte Antragssoftware und die damit vorgetragenen Daten sind von Ihnen für die Erstellung Ihres Nutzungsnachweises 2016 zu den flächenbezogenen Beihilferegelungen und flächenbezogenen Stützungsmaßnahmen 2016 und der Anlage LE zu nutzen, da nur die Software die Formularvorgabe des Landes für Flächenangaben gem. § 5 der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoSV) erfüllt. Mit der Antragssoftware haben Sie wie im Vorjahr an Ihrem PC auch ohne Internetzugang die Möglichkeit, nahezu alle Antragsdokumente für die Direktzahlungen in digitaler Form zu erstellen und einzureichen. Die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Rasterdaten sind Ihnen bereits im Vorjahr übergeben worden. Antragsteller, die Flächen bewirtschaften, die im Befliegungsgebiet „NORD“ liegen, erhalten zur Eröffnung des Antragsverfahrens ab ca. Anfang März 2016 Rasterdaten mit den aktuellen Luftbildern aus 2013-2015 zugesandt. Bitte bewahren Sie diese Rasterdaten-DVD auch für die Verwendung in den Folgejahren gut auf. Sofern Sie erstmals einen elektronischen Antrag bearbeiten und einreichen wollen, erhalten Sie die erforderliche DVD mit den Luftbildern auf Nachfrage kostenlos bei Ihrem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF). Mit dem GIS-Werkzeug „AgroView“ sind Ihre Flächenangaben zu bearbeiten und folgende Antragsdokumente zu erstellen: den Nutzungsnachweis NN 2016, die Anlage Landschaftselemente 2016, die GIS-Flächennachweise durch Digitalisierung eigener Schläge und Zuordnung von Landschaftselementen (LE) zur Erstellung der GIS-Flächennachweise zum NN 2016. Weiterhin können Sie mit diesem Werkzeug: Hinweispunkte zur Pflege und Erweiterung der Feldblockreferenz setzen und neue Landschaftselemente angeben, die noch nicht in der Referenz enthalten sind. Die Nutzung der Antragssoftware setzt die spätere elektronische Antragseinreichung voraus. Neuantragsteller können ebenfalls die Antragssoftware nutzen, welche sie im ALFF oder unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de erhalten. Dies setzt aber voraus, dass Ihnen im Papierverfahren mittels Stammdatenbogen eine EU-Betriebsnummer zugeteilt wurde. Für alle Antragsteller gelten die nachfolgenden Regelungen: Sofern Sie eine oder mehrere der genannten Maßnahmen beantragen und keine Basisprämie beantragen, ist das Original des Nutzungsnachweises 2016 mit dem ersten dieser Anträge einzureichen. In diesem Fall sind sämtliche in Sachsen-Anhalt gelegenen Flächen des Betriebes, d.h. neben den beantragten auch die nicht beantragten Flächen im NN 2016, anzugeben. Zusätzlich sind alle weiteren zum Betrieb gehörenden Flächen außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt im NN 2016 anzugeben oder eine Kopie des NN des jeweiligen Betriebssitzlandes beizufügen. 1. Erläuterungen zum Nutzungsnachweis 2016 (NN 2016) Kopf Die im Kopf vorgesehenen Angaben sind im elektronischen Antragsverfahren ausgefüllt. Spalte 2 Der Feldblock ist in Sachsen-Anhalt die maßgebliche Referenz für die Ermittlung der beantragten Flächen. Feldblock (FEB): - ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche mit (relativ) dauerhaften Außengrenzen, die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet wird und die mit einer oder mehreren Fruchtarten bestellt oder aus der Produktion genommen ist. Als Außengrenzen sind auch Landes- und Fördergebietsgrenzen sowie Grenzen zwischen bestimmten 2 Bodennutzungsarten (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen) anzusehen. Bei den Dauerkulturen wird nach Obstkulturen / Weinanbau und nach sonstigen Dauerkulturen unterschieden. Die Angabe des Feldblockidents ist zwingend erforderlich, diese kann der Antragssoftware entnommen werden bzw. ist im Amt zu erfragen. Spalte 3 Ein Schlag (auch Parzelle) ist eine zusammenhängende Fläche eines Bewirtschafters, die mit einer landwirtschaftlichen Kultur(pflanze) bebaut oder aus der Produktion genommen ist bzw. einer bestimmten Bewirtschaftungsform / -beschränkung (z.B. Landesfördermaßnahmen) unterliegt. Im Falle von Gemüse können Gemüsearten zu einem Schlag zusammengefasst werden (Nutzcode 610). Analog kann beim Anbau von Küchenkräutern/Heil- und Gewürzpflanzen (NC 650) verfahren werden. Aufgrund der Greeningverpflichtung „Anbaudiversifizierung“ kann es jedoch auch erforderlich sein, dass Sie aufgrund Ihrer Betriebsstruktur die konkreten Gemüsearten (z.B. Gemüsekohl NC 613, Möhren NC 634) getrennt angeben müssen, um die erforderliche Anzahl an unterschiedlichen Kulturen zu erreichen. In diesem Fall besteht der Schlag dann aus der konkreten Art; die Ausweisung einer aus mehreren Arten zusammenhängenden Gemüsefläche als ein Schlag ist in diesem Fall nicht möglich. Bei der Verwendung von Vorjahresdaten ist die Schlagnummer aus dem Vorjahr vorgetragen. Zur Identifizierung ist jeder Schlag fortlaufend zu nummerieren (beachten Sie bitte die Ausführungen zu Spalte 13). Eine Schlagnummer muss innerhalb des Betriebes eindeutig sein, d. h. sie darf nur einmal im Betrieb und nur als ganze arabische Zahl im Bereich von 1 bis 9999999 vergeben werden. Ein Schlag kann nur in einem Feldblock liegen. Achtung! Mehrjährig gebundene Schläge müssen für die Dauer der Bindung die Schlagnummern beibehalten. Sofern die Schlagnummern nicht beibehalten werden, müssen Sie die Identität der gebundenen Flächen einzeln nachweisen! Spalte 4 In dieser Spalte wird Ihnen der Nutzcode des Schlages aus dem Vorjahr nur als Information vorgetragen. Sofern ein Leerformular NN 2016 ausgefüllt wird, sind hier keine Angaben zu machen. Spalten 5 bis 7 Die Größe der Schläge ergibt sich aus der eingezeichneten Fläche in der digitalen Karte. Die so beantragte Fläche bildet die Grundlage für die Aktivierung Ihrer Zahlungsansprüche bzw. die jeweilige Antragstellung. Spalten 8 und 9 Bitte beachten Sie Anhang II dieser Ausfüllhinweise „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“. In Spalte 8 ist die Hauptkultur/Nutzung im Zeitraum 1. Juni bis 15. Juli des Antragsjahres auf dem entsprechenden Schlag anzugeben. Diese Angabe ist maßgeblich für die Berücksichtigung der Fläche im Rahmen der Anbaudiversifizierung. Sind auf einem Feldblock verschiedene Nutzungsarten vorhanden, so bildet jede Nutzungsart einen eigenen Schlag und es ist jeweils eine eigene Zeile auszufüllen (siehe auch Hinweis zu Spalte 3). Die entsprechende Codierung für die Nutzungsart ist aus dem Anhang II zu entnehmen und muss von Ihnen in Spalte 9 eingetragen werden. Den angebauten Kulturen ist die richtige Codierung zuzuordnen. Wenn Sie die Fläche mit einer Gattung/Art nutzen, die in der aktuellen Auswahlliste nicht enthalten ist, verwenden Sie den entsprechenden Hauptgruppencode (z.B. NC 390 „Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht aufgeführt ist“). Bei Verwendung der NC 051, 390, 801, 855 oder 999 ist es zwingend erforderlich, dass Sie den Punkt „Zusatzangaben zum Nutzungsnachweis 2016 bei Verwendung einer Nutzung „einer Gattung/Art die in der aktuellen Auswahlliste nicht aufgeführt ist“ in der Anlage zum Sammelantrag „Zusätzliche flächenbezogene Angaben“ ausfüllen. Dies gilt auch für die Nutzcodes 240 (Erbsen/Bohnen) und 425 (Klee-Luzerne Gemisch) in Bezug auf die konkreten Arten, wenn sie diese stickstoffbindenden Pflanzen als ÖVF anrechnen lassen wollen. Im elektronischen Verfahren sind in den Fällen, in denen eine mehrjährige gleichartige Nutzung unterstellt wird (Dauerkulturen, Dauergrünland), diese für das aktuelle Jahr bereits vorgetragen. Sie ist ggf. der aktuellen Nutzung anzupassen. Dabei wird NC 822 in NC 481 umgeschlüsselt. Spalte 10 Mit der Angabe in dieser Spalte erklären Sie, ob Sie die betroffene Fläche bzw. den betroffenen Schlag für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen nutzen wollen. Hierfür sind die Codierungen „0“, „1“, „2“ oder „4“ zu verwenden. Die Codierung „4“, stellt hierbei einen Ausnahmefall dar. Diese Codierung kann nur verwendet werden, wenn Sie im Jahr 2015 im Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen unter Punkt 4. folgende Erklärung angekreuzt haben: Ich habe Flächen, die aufgrund eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände (z.B. länger andauernde Infrastrukturmaßnahmen) zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht beihilfefähig sind oder mir am 15.05.2015 nicht zur Verfügung stehen. Diese Flächen sind im Flächennutzungsnachweis entsprechend ausgewiesen. und die betreffenden Flächen im NN 2015 entsprechend (Aktivierungscode 2) gekennzeichnet hatten und die Flächen im Kalenderjahr 2016 beihilfefähig sind, da die Gründe für die höhere Gewalt bzw. besonderen Umstände aus 2015 nicht mehr vorliegen. 3 Gleichzeitig müssen Sie im „Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve für das Antragsjahr 2016“ die Zuweisung von Zahlungsansprüchen in einem Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände beantragen. Ohne diesen Antrag können Ihnen keine Zahlungsansprüche zugewiesen werden. Die Codierung „2“ ist ebenso nur in den Ausnahmefällen vorgesehen, wenn Sie die erstmalige Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve als Neueinsteiger oder Junglandwirt für Flächen beantragen wollen, die Ihnen zum 17.05.2016 aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen. Im Einzelnen bedeutet: 0 - der Schlag wird nicht für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt (z.B. Fläche nicht beihilfefähig oder unklare Besitzverhältnisse hinsichtlich der Verfügungsgewalt; keine Angabe oder „-“ in diesem Feld wird als Angabe „0“ gewertet), 1 - der Schlag wird für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt. Sie möchten unter der Voraussetzung, dass alle Beihilfevoraussetzungen eingehalten werden, für diesen Schlag in 2016 die Auszahlung der Direktzahlungen beantragen, 2 4 - Kennzeichnung als Fall höherer Gewalt (nur in Verbindung mit Nutzcode 990), nur bei gleichzeitiger Beantragung der Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve, Beantragung von Zuteilung und Aktivierung von Zahlungsansprüchen für Flächen, die im Kalenderjahr 2016 beihilfefähig sind, da die Gründe für die höhere Gewalt bzw. besonderen Umstände aus 2015 nicht mehr vorliegen. Sofern auf einem tatsächlichen Anbauschlag verschiedene Bedingungen zutreffen (0, 1, 2 oder 4), ist der Schlag entsprechend zu teilen. Spalte 11 In dieser Spalte sind die Flächen zu kennzeichnen, die Sie als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) verwenden wollen, um einen Teil der sogenannten Greeningverpflichtungen zu erfüllen, wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebsstruktur hierzu verpflichtet sind. Das entsprechende Codeset für die Kennzeichnung von Stickstoffbindenden Pflanzen Zwischenfrüchten (Einsaat einer Kulturpflanzenmischung) Untersaaten Streifenelementen KUP für Direktzahlungen Agroforstflächen Brachen als ökologische Vorrangflächen ist in Anhang IV dieser Ausfüllhinweise aufgeführt. Spalte 12 Sofern Sie Streifenelemente als Schläge (z.B. Feldrandstreifen oder Pufferstreifen) als ökologische Vorrangflächen anmelden, ist die Zuordnung zu dem Schlag auf/an dem sich dieses Streifenelement befindet, zwingend erforderlich. Für Flächen mit Nutzcodes 054058 und 574 ist dies eine Pflichtangabe, das heißt, in diesen Fällen ist immer die Schlagnummer des „Hauptschlages“, an oder auf dem sich das Streifenelement befindet, in Spalte 12 anzugeben. Beide Schläge erfüllen gemeinsam die Bedingungen zur Mindestschlaggröße. Für die Agrarumweltmaßnahmen FP 6506 und FP 6510 ist die Angabe des Hauptschlages gleichfalls eine Pflichtangabe. Spalte 13 In Spalte 13 sind Eintragungen beim Anbau von Hanf (NC 701), Hopfen (NC 857 und 858), Kurzumtriebsplantagen (KUP), Umtriebszeit <= 20 Jahre (NC 841) unbedingt erforderlich. Ebenso zwingend erforderlich sind Angaben zu konkreten Arten, wenn Sie stickstoffbindende Pflanzen als ÖVF einsetzen und diese nicht identisch mit der Kulturart des Nutzcodes sind bzw. diesen konkretisieren. Bsp: In den Spalten 8/9 geben Sie Nutzcode 421 an und kennzeichnen diesen Schlag in Spalte 11 als stickstoffbindende Pflanze als ÖVF. In diesem Fall muss in Spalte 13 die konkrete Art, z.B. Rotklee, Weißklee, Perserklee etc. angegeben werden. Zulässige Sorten und Arten sind im Anhang I aufgeführt. Spalte 14 1 Im Zusammenhang mit den Regelungen zur Erhaltung von Dauergrünland ist auch dessen (Neu-)Entstehung durch das „Jahr der ersten Nutzung als Grünland“ anzugeben. Diese Spalte ist für die Nutzcodes 422, 424, 433, 451- 492, 575, 591, 592, 844, 849 und 859 ein Pflichtfeld. Für alle Dauergrünlandnutzcodes (NC 451 – 492 und 592) wurden Ihre Angaben aus dem Vorjahr bereits vorgetragen. Bei diesen NC wird/wurde im Zusammenhang mit der weiteren Überwachung des Dauergrünlandanteils und der 1 Dauergrünland: Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge sind. 4 Identifizierung im Feldblockkataster nach erreichter Fünfjährigkeit auf einen Dauergrünlandcode (i.d.R. NC 451) in Spalte 8 umcodiert und das Jahr der ersten Nutzung als Grünland (Spalte 14) der betreffenden Fläche wurde, wie von Ihnen in 2015 angegeben, übernommen. Grundsätzlich ist als Jahr der ersten Nutzung als Grünland immer das Jahr zu verstehen, in dem ein Nutzcode, auch nach einem Nutzcodewechsel, das erste Mal angegeben wurde. Aufgrund z.Zt. geltender Rechtsprechung gilt jedoch für die Nutzcodes 422, 424, 433, 575, 591, 844, 849 und 859, dass nicht derselbe Nutzcode maßgeblich ist, sondern bei ununterbrochenem Grünpflanzenanbau mit wechselnden Kulturen innerhalb dieser Gruppe das Jahr, in dem erstmals ein NC dieser Gruppe auf der Fläche angebaut wurde. Sofern auch aus einem Wechsel dieser Nutzcodes im 6. Jahr der Angabe Dauergrünland entsteht, ist dieses im Antrag als solches anzugeben (z.B. durch Verwendung NC 451). Beispiel: Antragsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 Nutzung Erbsen Kleegras Kleegras Ackergras Ackergras Nutzcode 210 422 422 424 424 In diesem Beispiel ist für das im Antragsjahr 2016 anzugebene Ackergras das Jahr 2013 als Ansaatjahr anzugeben und nicht 2015. Bei Kurzumtriebsplantagen (KUP), Umtriebszeit <= 20 Jahre (NC 841) ist das Anpflanzjahr in dieser Spalte zwingend einzutragen. Spalte 15 Die Angaben im Nutzungsnachweis bilden die Grundlage für alle flächenbezogenen Beihilfen, die aus dem EGFL bzw. ELER finanziert werden. Unter Beachtung der Hinweise zu Spalte 3 sind Bindungen für solche Schläge anzugeben, die bestimmten Bewirtschaftungsformen (z.B. Landesfördermaßnahmen) unterliegen bzw. für die neben der Betriebsprämie weitere Maßnahmen beantragt werden oder andere Sachverhalte (z.B. keine gesamtbetriebliche Öko-Bewirtschaftung) dargestellt werden müssen. Schläge, die keine entsprechende Bindung für die beantragte Maßnahme in Spalte 15 haben, gelten als nicht beantragt! Maßnahme Zulässige Bindung Anbau von Energiepflanzen - Flächen stehen nicht als Hauptfutterfläche (HFF) zur Verfügung (Pflichtangabe für Nutzcodes 411 – 492 im Falle von betrieblichen AUKM Verpflichtungen) Keine Futter- sondern Energieverwendung (nicht hofeigen) Keine Futter- sondern Energieverwendung (hofeigen) 221 222 (Sofern ein Betrieb AUKM-Programme beantragt und gleichzeitig Energiepflanzen (non-food) anbaut, ist er verpflichtet, die Flächen zu kennzeichnen, die für energetische Zwecke verwendet werden. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können im AUKM-Bereich empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.) Ökologische Bewirtschaftung*) ÖKO Sofern ein Betrieb nur einzelne Betriebsteilzweige ökologisch bewirtschaftet, sind die Flächen, die ökologisch bewirtschaftet werden, separat zu kennzeichnen. Bei gesamtbetrieblicher ökologischer Wirtschaftsweise ist es nicht erforderlich, die Flächen zu kennzeichnen. Die Angabe der Bindung zur Förderung im ökologischen Landbau bleibt hiervon unberührt. Förderflächen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) AGZ, AUKM, Forst, Öko, Natura 2000 – Ausgleich für die Landwirtschaft, Hütehaltung gemäß Schlüsselkatalog Bindungen 2016 Bei Beantragungen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Forstmaßnahmen und/oder anderen flächenbezogenen Ausgleichszahlungen ist jeweils in der Spalte 15 die Bindung der beantragten Maßnahme des Förderprogramms einzutragen. Die Schlüsselnummern für die beantragten Maßnahmen sind der Antragssoftware oder dem Schlüsselnummernkatalog zu entnehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Merkblätter zu den jeweiligen Antragsverfahren verwiesen. Der Anhang II „Liste der Kulturartenpflanzen, Codenummer für Nutzung 2016“ beinhaltet die Kulturarten mit den zugehörigen Codenummern, die im Rahmen der flächenbezogenen Beihilferegelungen und Stützungsmaßnahmen zuwendungsfähig sind. Spalte 16 Bei Beantragungen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Forstmaßnahmen und/oder anderen flächenbezogenen Ausgleichszahlungen ist jeweils in der Spalte 16 der Beginn der jeweiligen Verpflichtung einzutragen. Im elektronischen Verfahren und im EDV-Ausdruck sind noch geltende Bindungen aus dem Vorjahr vorgetragen. Spalte 17 Haben sich die Grenzen einer Referenzfläche (Feldblock einschl. Landschaftselemente) verändert (z.B. Straßenbau, Gewerbegebiet entstanden usw.) oder sind Landschaftselemente nicht mehr vorhanden (z.B. durch Sturmschäden), besteht im Rahmen der Mitwirkungspflicht die Verpflichtung, dies anzuzeigen. Das ist durch Ankreuzen in dieser Spalte bzw. in der Antragssoftware durch Setzen eines Hinweispunktes vorzunehmen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Anpassung/Pflege der Referenzfläche im Referenzsystem durch die Verwaltung. Sofern mehrere Schläge auf einem Feldblock bewirtschaftet werden, reicht es aus, wenn ein Kreuz in einer Zeile, an einen Schlag gesetzt wird. Die im Rahmen der Referenzpflege vorzunehmenden Änderungen sind in dem jeweiligen GIS – Flächennachweis einzuzeichnen. 5 Spalte 18 Diese Spalte im Formular bleibt dem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten für Eintragungen vorbehalten. Die vorgetragenen Kontrollkennzeichen in dieser Spalte haben folgende Bedeutung: D: DN: B: DB: R: Differenz bei Flächen aufgrund von Kontrollen hinsichtlich der Existenz zwischen angegebener Fläche und vorgetragener Fläche, Differenz bei Nutzungen aufgrund von Kontrollen, Nutzung wird nicht vorgetragen, Bindung ist entfallen aufgrund von Kontrollen, Differenz bei Bindungsflächen aufgrund von Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung von Verpflichtungen, existierende Fläche wurde vorgetragen, Referenzfläche ist untergegangen. Kontrollsumme Bitte prüfen Sie Ihre Flächenangaben, indem Sie die Kontrollsumme der Nettoflächen bilden. Diese, einschließlich der Flächensumme der beantragten LE, muss mit der Angabe auf Seite 1 des Sammelantrages übereinstimmen (ausgenommen sind Flächen mit Aktivierung = „0“). Im elektronischen Verfahren werden die Summen automatisch gebildet. Unterschrift Als Unterschrift der elektronischen Einreichung Ihres Antrages gilt die Unterschrift auf dem Datenbegleitschein. Erläuterungen zur Anlage von Landschaftselementen (zum NN 2016) Zur weiteren Sicherstellung der eindeutigen Identifizierung aller Flächen im Rahmen des Beihilfesystems sind alle beantragten bzw. anzugebenden (CC-) Landschaftselemente einzeln in der Anlage Landschaftselemente (LE 2016) anzugeben. Durch die Nutzung des GIS-Werkzeugs im elektronischen Verfahren ist eine einfache Zuordnung der in der Referenz vorhandenen Landschaftselemente zu Ihren Schlägen herzustellen. Mit relativ geringem Aufwand ist so die Anlage Landschaftselemente problemlos zu erstellen. Im elektronischen Antragsverfahren sind Angaben zu den Landschaftselementen aus der Vorjahresantragstellung im NN vorgetragen. Diese sind im Antragsjahr zu prüfen und zu bestätigen. Sofern neue Landschaftselemente, die noch nicht in der Referenz vorhanden sind, in die künftig förderfähige Fläche einbezogen werden sollen, sind diese ebenfalls in der Anlage Landschaftselemente anzugeben. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Landschaftselementen, sind auch diese neuen Landschaftselemente in den einzureichenden GIS – Flächennachweis einzuzeichnen (im elektronischen Verfahren = Landschaftselemente erfassen/Hinweispunkt wird automatisch gesetzt). Diese bilden u.a. die Grundlage der Digitalisierung dieser Landschaftselemente zur Aufnahme in das Flächenreferenzsystem, dem Feldblockkataster. Damit erfolgt die weitere Pflege der Feldblockreferenz (Nettofläche + Landschaftselemente) als Grundlage für die Antragsbearbeitung im laufenden Jahr und die Antragstellung in den Folgejahren. Die Landschaftselemente – Typen nebst Definitionen und Antragscodes finden Sie im Anhang III – Codeliste Landschaftselemente. Es besteht zwingend die Verpflichtung des Landwirtes, im Sammelantrag oder im Rahmen der Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und/oder sonstiger flächenbezogener Ausgleichszahlungen in der Anlage Landschaftselemente anzugeben, ob solche Landschaftselemente Bestandteil der landwirtschaftlichen Fläche sind. Diese sind in der Anlage LE 2016 einzeln anzugeben. Nicht zu den berücksichtigungsfähigen Landschaftselementen zählen beispielsweise Wegraine, Straßengräben, Baumalleen an Straßenrändern, Be- und Entwässerungsgräben, Fließgewässer, Feldwege und Hochspannungsmasten. Was ist darüber hinaus bei der Berücksichtigung der CC - Landschaftselemente zu beachten? Landschaftselemente als zusammenhängende Fläche müssen immer Teil der bewirtschafteten Fläche sein und damit immer konkret einem Feldblock zugeordnet werden können, d.h. ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu einem bewirtschafteten Schlag muss bestehen. Sofern Landschaftselemente zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen dienen bzw. als ÖVF angemeldet werden, muss darüber hinaus für diese Fläche ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden können. Landschaftselemente können Teil einer Parzelle sein, die aus der Produktion genommen wurde; der Anteil Landschaftselemente darf dabei nicht größer sein als der Anteil der Acker- bzw. Grünlandfläche. Landschaftselemente in Feldblockrandlage müssen immer o.a. Bedingungen erfüllen. Landschaftselemente, die einer Größenbegrenzung unterliegen, z.B. Feldgehölze mit >2.000 m², sind keine förderfähigen Landschaftselemente, hier erfolgt auch keine „anteilige“ Anrechnung. Landschaftselemente ohne Größenbegrenzung, z.B. Hecken, können berücksichtigt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erläuterungen zur Anlage Landschaftselemente (LE 2016) Kopf Die im Kopf vorgesehenen Angaben sind von Ihnen auszufüllen bzw. im elektronischen Verfahren vorgetragen. Name des Betriebes und die EU-Betriebsnummer sind auf der ersten Seite des Leerformulars anzugeben. Wenn Sie mehr als eine Seite des Leerformulars in Papierform abgeben, sind auch ab Seite 2 immer der Name des Betriebes und die EU-Betriebsnummer sowie die fortlaufende Seite einzutragen. 6 Spalten 2 – 3 Landschaftselemente müssen immer Teil der bewirtschafteten Fläche sein und damit immer konkret einem Feldblock bzw. Schlag zugeordnet werden können. Geben Sie hier die Feldblock- und Schlagnummer aus dem NN 2016 der Fläche an, der das Landschaftselement zuzuordnen ist. Da die Landschaftselemente einzeln anzugeben sind, kann es Wiederholungen geben, wenn mehr als ein Landschaftselement auf einem Schlag vorhanden ist. Spalte 4 Jedes Landschaftselement wird eindeutig durch einen LE-Ident (FLEK) analog dem Feldblock identifiziert. Dieser LE-Ident wird im Falle der Nutzung des GIS-Werkzeugs der Antragssoftware automatisch zugeordnet, wenn das Landschaftselement in der Referenz vorhanden ist. Sofern ein neues Landschaftselement beantragt wird, ist der FLEK mit 00-0000-0000 anzugeben/im elektronischen Verfahren entsprechend vorbelegt. Spalte 5 Es ist der Landschaftselemente-Typ anzugeben. Die hier zu verwendenden Codes finden Sie im Anhang III der Codeliste Landschaftselemente. Zu beachten ist, dass je nach Typ der richtige Code verwendet wird. Spalte 6 Tragen Sie hier bitte die Kurzbezeichnung des Landschaftselementes ein. Verwenden Sie dazu die Bezeichnung aus der Spalte „LEName“ des Anhang III – Codeliste Landschaftselemente. Spalten 7 – 9 Hier ist die Gesamtgröße des Landschaftselementes einzutragen. Da bei Landschaftselementen ohne Größenbegrenzung über mehrere Feldblöcke, z.B. Hecken (L01), eine Größenangabe schwierig sein kann, ist in den Spalten 10-12 mindestens der Anteil anzugeben, der dem eigenen Schlag zuzuordnen ist. Angaben zur Gesamtgröße sind immer dann zwingend erforderlich, wenn der beantragte LE-Typ einer Größenbegrenzung unterliegt (L03, L04, u. L12). Spalten 10 – 12 Maßgeblich für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen und die Anrechnung der Fläche als ökologische Vorrangfläche ist die in den Spalten 10 – 12 angegebene Fläche des Landschaftselementes in Verbindung mit der in Spalte 13 angegebenen Art der Aktivierung. Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass ein Nutzungsrecht an diesen Flächen besteht und Sie dieses auf Verlangen der Behörde gegenüber nachweisen können. Somit kann ein Landschaftselement nur dann für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt und/oder als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden, wenn es Teil Ihrer Eigentums- oder Pachtfläche ist. Spalte 13 Zur Geltendmachung der in den Spalten 10 – 12 angegebenen Flächengröße als Antragsfläche oder ökologische Vorrangfläche (ÖVF) sind die Codierungen „0“, „1“, „2“ oder „3“ zu verwenden. Dabei bedeutet: 0 das LE oder die LE-Teilfläche wird weder für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt noch soll sie als ÖVF gewertet werden 1 das LE oder die LE-Teilfläche wird für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt und soll als ÖVF gewertet werden 2 das LE oder die LE-Teilfläche wird nur für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen beantragt; keine Anrechnung als ÖVF 3 das LE oder die LE-Teilfläche soll nur als ÖVF gewertet werden, keine Beantragung für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen Im Regelfall wird die Fläche für die Prämienbeantragung und die Anrechnung als ÖVF identisch sein. Sofern Sie jedoch für ein Landschaftselement unterschiedliche Flächengrößen für Direktzahlungsantrag und ÖVF-Anrechnung vorsehen, muss dieser Sachverhalt mehrzeilig dargestellt werden. Für jede Teilfläche ist eine Zeile auszufüllen. Beispiel 1.) Für ein Landschaftselement Typ „Feldgehölz“ werden von der 1800 m2 großen Gesamtfläche nur 1000 m2 für die Direktzahlung beantragt und sollen auch als ÖVF angerechnet werden, weitere 800 m2 sollen nur als ÖVF berücksichtigt werden. Es wird hierfür keine Prämienzahlung beantragt. 2.) Ein Landschaftselement Typ „Einzelbaum“ wird nur zur Information angegeben 3.) Ein Landschaftselement Typ „Hecke“ wird nur zur Aktivierung von Zahlungsansprüchen angegeben, sie soll nicht als ÖVF angerechnet werden. Darstellung im Auszug aus der Anlage Landschaftselemente: Größe LE-Ident (FLEK) Landschaftselement Gesamtgröße Akt./ ÖVF davon beantragt des LE (Brutto) Konstante 0 5 0 0 DE……LE Typ Bezeichnung Typ ha ar m² ha ar m² 4 5 6 7 8 9 10 11 12 6 8 0 0 1 5 L 03 Feldgehölz 1 8 0 0 1 0 0 13 0 1 7 0 5 0 0 6 8 0 0 1 5 L 03 Feldgehölz 0 5 0 0 6 8 0 0 1 7 L 05 Einzelbaum CC 0 5 0 0 6 8 0 0 1 9 L 01 Hecke 1 5 8 0 0 0 2 0 0 0 8 0 5 0 0 0 3 0 0 0 2 Wichtiger Hinweis! Sie sind verpflichtet, ein CC-Landschaftselement anzugeben, wenn es Teil Ihrer bewirtschafteten Fläche ist und ein Nutzungsrecht an dieser Fläche besteht. Landschaftselemente ohne Nutzungsrecht sind nicht beihilfefähig und somit auch nicht anzugeben. Sofern Sie Landschaftselemente nicht beantragen, aber als „LE zur Information“ angegeben haben, ist in der Spalte 13 immer „0“ einzutragen. Kontrollsumme Bitte prüfen Sie Ihre Angaben, indem Sie die Kontrollsumme der beantragten LE-Fläche bilden. Unterschrift Die Anlage Landschaftselemente wird durch Unterschrift auf dem dazu gehörigen Datenbegleitschein autorisiert. Einzeichnung der Schläge und Landschaftselemente in die GIS - Flächennachweise Die Vorlage der GIS-Flächennachweise zum NN 2016 ist in Sachsen-Anhalt Pflicht. Sie dienen neben der eindeutigen Identifizierung der Flächen im Referenzsystem ab 2016 vor allem zur Größenermittlung und sind u.a. Grundlage für die Identifizierung der Schläge bei Vor-Ort-Kontrollen. Landschaftselemente sind in der Flächendarstellung entsprechend zu kennzeichnen. Erläuterungen zu den GIS-Flächennachweisen Das Feldblockkataster als Referenzsystem bildet in Sachsen-Anhalt die Grundlage für die Beantragung und die Kontrolle aller flächenbasierten Beihilfeanträge. Jeder Landwirt erhält mit der Antragssoftware entsprechende GIS-Daten. Sofern Antragspolygone aus einer elektronischen Antragseinreichung des Vorjahres vorliegen, werden diese in 2016 (neu) nur noch in der Vorjahresdatenebene zur Verfügung gestellt. Im aktuellen Jahr 2016 müssen die beantragten Parzellen(geometrien) neu erfasst werden bzw. mit unterstützenden neuen Funktionalitäten nach Agroview 2016 übernommen werden (neue GIS-Werkzeuge 2016: SHP-Daten kopieren, Streifenwerkzeug, Messpunkt, Fläche abschneiden). Die GIS-Flächennachweise sind als Bestandteil des Sammelantrages spätestens zum 17.05.2016 mit diesem einzureichen. GIS-Flächennachweis zum NN 2016 – Dieser stellt neben den FEB-Daten das Polygon eines FEB dar. In diese sind die von Ihnen bewirtschafteten Schläge und Landschaftselemente einzuzeichnen. Neben dem Feldblocksystem kommen deutschlandweit auch andere Referenzsysteme (z.B. Schlag oder Feldstück) zur Anwendung. Landwirte, die Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, müssen sich in den Landwirtschaftsverwaltungen der anderen Bundesländer die notwendigen Informationen (z.B. Ident und Lageskizzen) zu ihren dort bewirtschafteten Flächen einholen. Nur für Flächen in anderen Bundesländern sind ausnahmsweise entsprechende Flächendarstellungen als Bestandteil des Sammelantrages in Papierform einzureichen. Neuen Antragstellern wird empfohlen, sich umgehend und rechtzeitig mit dem für sie zuständigen ALFF in Verbindung zu setzen, um hier die für die Antragstellung erforderlichen Informationen (Feldblockident = Nummer des Feldblocks) und Unterlagen (GISFlächennachweise und übrige Antragsunterlagen) zu erhalten. Für Flächen in Sachsen-Anhalt ist jedoch ausnahmslos das Programm AgroView (AV) als Teil der Antragssoftware zu nutzen, um Ihre GIS-Flächen elektronisch zu bearbeiten und mit den übrigen Antragsunterlagen auch elektronisch einzureichen. Beachten Sie bitte hierzu die zusätzlich von Ihrem ALFF zur Verfügung gestellten Informationen. Erläuterungen zum GIS-Flächennachweis zum Nutzungsnachweis Kopf Es wird das DTK10-Kartenblatt genannt, in dem der Schwerpunkt des Feldblockes liegt. Dies hilft Ihnen, die Lage des Feldblockes auf entsprechenden Kartenblättern einzuordnen. Unter dem DTK10-Kartenblatt wird der Feldblockident (FLIK) angegeben. Auf der rechten oberen Seite der GIS-Flächen ist die EUBetriebsnummer und darunter die Bezeichnung Ihres Unternehmens angegeben. In der Tabelle unter dem FLIK sind wichtige Informationen zur Lage, zum Typ und zur Größe des Feldblocks enthalten. FEB – Typ: Im Feld FEB-Typ bedeuten: AL = Ackerland; GL = Weide-/Grünland; OW = Obst, Weinbau; SD = sonstige Dauerkulturen; WH = Wald, Erstaufforstung; SO = Sondernutzung, nicht beihilfefähig für 1. Säule, beihilfefähig für bestimmte Stützungsmaßnahmen. 8 Größenangaben: Die Bruttogröße des Feldblocks ist die mit dem GIS ermittelte Gesamtfläche der Referenzfläche. Dabei sind die auf den Orthofotos erkennbaren Abzugsflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden können, bereits digitalisiert und von der Bruttofläche in Abzug gebracht worden. Die bisher angegebenen und im Flächennachweis dargestellten Landschaftselemente sind bei der Ermittlung der Bruttogröße berücksichtigt. Die Nettogröße ist die Fläche des Feldblocks, die tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden kann. LVZ und Anteilsfläche: Im Rahmen der Förderung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird für alle FEB, die im benachteiligten Gebiet liegen, die durchschnittliche Landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ) des FEB ermittelt und gleichzeitig der Anteil des FEB im benachteiligten Gebiet ausgewiesen. Im Falle der Beantragung der Förderung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete bilden die ermittelte LVZ und der ermittelte Flächenanteil die Berechnungsgrundlage. Gleichzeitig sollen diese Werte die Antragstellung unterstützen. Erosion: In Bezug auf die Lage eines Feldblockes im wind- und/oder wassererosionsgefährdeten Gebiet wird angezeigt, ob und in welcher Erosionsgefährdungsklasse (CCwind, CCwasser1, CCwasser2) sich der Feldblock befindet. GIS-Flächennachweis: Die Darstellung des jeweiligen Feldblocks erfolgt mit dem am besten geeigneten Maßstab, abhängig von der Größe des Feldblocks. Überwiegend werden die Maßstäbe 1:5.000, 1:10.000 und 1:15.000 verwendet. Im grafischen Teil des GIS-Flächennachweises werden die Außengrenzen des im Kopf bezeichneten Feldblockes lagerichtig abgebildet. Gleichzeitig sind alle bekannten Landschaftselemente abgebildet. Bitte zeichnen Sie im grafischen Teil die von Ihnen bewirtschafteten Schläge in die GIS-Flächen für das Antragsverfahren ein. Gleiches gilt für neue Landschaftselemente. Für Flächen in anderen Bundesländern sind im Papierverfahren alle beantragten Landschaftselemente mit gelbem Textmarker zu kennzeichnen. Es gelten die Hinweise zum Ausfüllen der in den Erläuterungen zur Anlage Landschaftselemente beschriebenen Einzeichnungsregeln (dünner roter Stift etc.). LE-Tabelle: Alle bekannten Landschaftselemente sind im grafischen Teil abgebildet und zusätzlich in der darunter stehenden Tabelle erfasst. Die lfd. Nummer entspricht der Bezeichnung im grafischen Teil. Der LE-Ident ist die GIS-interne Bezeichnung. LE-Typ und Code entsprechen denen des Anhang III. In der Spalte „Größe gesamt“ ist die mit dem GIS ermittelte Gesamtgröße des LE ausgewiesen. Die Spalten 9 – 11 sind durch Sie zusätzlich zur Anlage LE auszufüllen, wenn eines dieser erfassten Landschaftselemente Teil der von Ihnen bewirtschafteten Fläche ist bzw. Sie dieses in der Anlage LE beantragt und/oder als ÖVF angegeben haben. Wenn Sie LE-Teilflächen beantragen, ist die tatsächlich beantragte Größe in den Spalten 9 – 11 einzutragen, die Fläche zur Anrechnung ÖVF ist in Spalte 12 einzutragen. Durch Nutzung der Antragssoftware können solche zusätzlichen Mehrangaben vermieden werden! 9 Anhang I Sortenlisten zum Antragsverfahren 2016 Zugelassene Faserhanfsorten* 01 - Beniko 21 - Kompolti 37 - Denise 51 - Diana 04 - CS 22 - Santhica 23 38 - Silvana 52 - Tisza 05 - Delta 405 23 - Uso-31 39 - Fibrimor 53 - Wielkopolskie 06 - Dioica 88 24 - Delta-Ilosa 40 - Fibrol 54 - Zenit 07 - Epsilon 68 25 - Santhica 27 42 - Santhica 70 60 - Dacia Secuieni 09 - Fedora 17 27 - Chamaeleon 44 - Monoica 61 - Ivory 11 - Fedrina 74 28 - Lovrin 110 46 - Szarvasi 62 - Marcello 12 - Felina 32 31 - UNIKO-B 47 - Tygra 63 - Markant 14 - Ferimon 32 - Lipko 48 - Asso 64 - Secuieni Jubileu 15 - Fibranova 34 - Cannacomp 49 - Carma 19 - Futura 75 35 - Kompolti hybrid TC 50 - Codimono *) Hinweis auf mögliche Änderungen, da der Redaktionsschluss der Ausfüllhinweise vor dem 01.03.2016 lag: Seit dem Wirtschaftsjahr 2011 kommen für Direktzahlungen nur die Hanfsorten in Betracht, die am 15. März des Jahres, für das die Zahlung gewährt wird, im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind und gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG veröffentlicht werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Codeliste der Hopfensorten NutzungsCode SortenCode 857 857 857 857 857 857 857 857 857 857 857 857 857 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 48 Sorte Hallertauer Mfr. Spalter Hersbrucker Spät Tettnanger Perle Spalter Select HallertauerTradition Saphir Opal Smaragd Hersbrucker Pure Saazer sonst. Zuchtstämme Bemerkung Nutzungs Code SortenCode Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma Aroma 858 858 858 858 858 858 858 858 858 858 858 25 26 27 28 29 30 31 32 35 36 48 Sorte Northern Brewer Brewers Gold Nugget Wye Target Hallertauer Magnum Hallertauer Taurus Hallertauer Merkur Herkules Record Zeus sonst. Zuchtstämme Bemerkung Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Bitter Für Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP) geeignete Arten, einschließlich Angabe der zulässigen Arten für im Umweltinteresse genutzte Flächen Code Art/Sorte ÖVF fähig J/N 1 Weiden N 2 Pappeln N 3 Robinien N 4 Birken N 5 Erlen N 7 Stieleiche J 8 Traubeneiche J 9 Roteiche N 10 Mandelweide, J 11 Korbweide, J 12 Silberpappel J 13 Graupappel J 14 Schwarzpappel J 15 Zitterpappel 16 Gemeine Birke, Hängebirke J J 17 Schwarzerle J 18 Grauerle J 19 Gemeine Esche J 10 Zulässige Arten stickstoffbindender Pflanzen auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden Nutzcode Bezeichnug Nutzcode 221 Wicken (Pannonische, Zottelwicke, Saatwicke) 230 421 Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lupine, gelbe Lupine, AndenLupine) Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden/Persischer Klee 423 Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee, Bastardluzerne/Sandluzerne 635 Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Feuerbohne/Prunkbohne) Sortencode 1 2 3 Bezeichnung Art/Sorte Pannonische Wicke Saatwicke Zottelwicke 1 Blaue Lupine, Schmalblättrige Lupine 2 Gelbe Lupine 3 Weiße Lupine 1 Alexandriner Klee 3 Erdklee (Bodenfrüchtiger Klee) 6 7 8 9 10 Inkarnatklee Persischer Klee Rotklee Schwedenklee (Bastardklee) Weißklee 1 2 3 Bastardluzerne, Sandluzerne Luzerne Hopfenklee (Gelbklee) 1 Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne Anhang III - Codeliste Landschaftselemente (für Anlage Landschaftselemente 2016) Lfd. Nr. LE-Name Definition HK 1 Hecken oder Knicks (> 10m) CC 2 Baumreihen (> 50 m) CC BR 3 Feldgehölze (50 – 2.000 m²) CC FH 4 Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete (< 2.000 m²) CC FG 5 Einzelbäume CC EB 6 Naturstein- oder Trockenmauern, Lesesteinwälle CC NT lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 m sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 m aufweisen, ohne Größenbegrenzung Anpflanzungen von mindestens 5 nicht landwirtschaftlich genutzten Bäumen in linearer Anordnung, die eine Länge von mindestens 50 m aufweisen überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, mit einer Größe von mindestens 50 m² bis höchstens 2000 m² Tümpel: Kleingewässer mit naturnaher Vegetation Regelmäßiges oder gelegentliches Austrocknen; Dolinen (Erdfälle) sind natürliche, meist trichterförmige Einstürze oder Mulden sowie Biotope, die nach landesrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 30 (1,2) des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt und über die Biotopkartierung erfasst sind, mit einer Größe von höchstens 2000 m² freistehende Bäume, die nach landesrechtlichen Vorschriften als Naturdenkmale im Sinne § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind Trockenmauern sind als freistehende Weidemauern oder Stützmauern in gewissen Regionen typische Landschaftselemente; Lesesteinriegel/-wälle (größere zu Haufen abgelagerte Steindeponien) LETyp L01 L02 L03 L04 L05 L11 11 7 Fels- und Steinriegel und sonst. naturversteinte Flächen CC FS 8 Feldraine CC FR 9 Terrassen TR mit einer Größe von höchstens 2000 m² mit gras- und krautartigen Pflanzen bestockte, schmale lang gestreckte Flächen zwischen den landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sie bilden oft kl. Geländestufen an Eigentumsund Bewirtschaftergrenzen mit einer Gesamtbreite von mehr als 2 m. von Menschen unter Verwendung von Hilfsmaterialien angelegte, linear-vertikale Strukturen in der Agrarlandschaft, die dazu bestimmt sind, die Hangneigung von Nutzflächen zu verringern. Anhang IV - Codeliste zur Kennzeichnung von ökologischen Vorrangflächen Code 2 3 4 5 6 7 8 9 Bezeichnung Zwischenfrucht (Einsaat einer Kulturartenmischung) Untersaat Alle Arten von Streifen Ufervegetation KUP Leguminosen Aufforstung*) Brache *) Hinweis für NC 564: Die Beantragung der Direktzahlungen / ZA-Aktivierung bzw. die Angabe als ÖVF und die Gewährung der Einkommensverlustprämie auf derselben Fläche schließen sich aus. L12 L13 L21 Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste 054 Streifen am Waldrand (ohne Produktion) ÖVF X AL keine Nutzung X AB 3 055 Ufervegetation ÖVF - S keine Nutzung - - - 056 Pufferstreifen ÖVF AL X AL keine Nutzung X AB 3 057 Pufferstreifen ÖVF DGL X DGL keine Nutzung X DGL - 058 Feldrand ÖVF X AL keine Nutzung X AB 3 Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Brachliegendes Land nicht relevant Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code x 1,5 4 X x* 1,5 5 X x 1,5 4 X x* 1,5 4 X Brachliegendes Land x 1,5 4 X x Brachliegendes Land nicht relevant x 062 Brachen ohne Erzeugung ÖVF X AL keine Nutzung X AB 3 Brachliegendes Land 9 X 050 Mischkulturen mit Saatgutmischung X AL sonstiges X - 4 Mischkultur x je Fall je Fall X X Erbe zk zu klären x je Fall je Fall X X - 1.28.2.1 Gattung: Triticum (Weizen) (Winter) x 0,3 je Fall X 1 051 Mischkulturen in Reihenanbau X AL Beteiligte Kulturen sind anzugeben, sonstiges falls der Anteil mindestens 25% beträgt 112 Winterhartweizen/Durum X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide 113 Sommerhartweizen/Durum X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.2.2 Gattung: Triticum (Weizen) (Sommer) x 0,3 je Fall X 114 Winter-Dinkel X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.2.1 Gattung: Triticum (Weizen) (Winter) x 0,3 je Fall X 115 Winterweichweizen X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.2.1 Gattung: Triticum (Weizen) (Winter) x 0,3 je Fall X 116 Sommerweichweizen X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.2.2 Gattung: Triticum (Weizen) (Sommer) x 0,3 je Fall X 118 Winter-Emmer/-Einkorn X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.2.1 Gattung: Triticum (Weizen) (Winter) x 0,3 je Fall X 119 Sommer-Emmer/-Einkorn X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.2.2 Gattung: Triticum (Weizen) (Sommer) x 0,3 je Fall X 121 Winterroggen X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.3.1 Gattung: Secale (Roggen) (Winter) x 0,3 je Fall X 122 Sommerroggen X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.3.2 Gattung: Secale (Roggen) (Sommer) x 0,3 je Fall X 125 Wintermenggetreide X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 4 Mischkultur x 0,3 je Fall X 131 Wintergerste X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.4.1 Gattung: Hordeum (Gerste) (Winter) x 0,3 je Fall X 132 Sommergerste X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.4.2 Gattung: Hordeum (Gerste) (Sommer) x 0,3 je Fall X 142 Winterhafer X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.5.1 Gattung: Avena (Hafer) (Winter) x 0,3 je Fall X 143 Sommerhafer X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.5.2 Gattung: Avena (Hafer) (Sommer) x 0,3 je Fall X 144 Sommermenggetreide X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 4 Mischkultur x 0,3 je Fall X 156 Wintertriticale X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.6.1 x 0,3 je Fall X 157 Sommertriticale X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.6.2 Gattung: x Triticale (Triticale auch x Triticosecale) (Winter) Gattung: x Triticale (Triticale auch x Triticosecale) (Sommer) x 0,3 je Fall X 171 Mais (ohne Silomais NC 411, ohne NC 172) X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.7 Gattung: Zea (Mais) x 0,3 je Fall X 172 Mais für Biogas X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.7 Gattung: Zea (Mais) x 0,3 je Fall X 181 Rispenhirse, Rutenhirse X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.9 Gattung: Panicum (Rispenhirsen) x 0,3 je Fall X 182 Buchweizen X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.30.1 Gattung: Fagopyrum x 0,3 je Fall X 183 Mohren-/Zuckerhirse (ohne Sudangras NC 803) X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Getreide X - 1.28.8 Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) x 0,3 je Fall X 210 Erbsen (Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse, Futtererbse, X AL Eiweißpflanz en X Leg 1.14.7 Gattung: Pisum (Erbse) x je Fall je Fall X 211 Gemüseerbse (Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse) X AL Eiweißpflanz en X Leg 1.14.7 Gattung: Pisum (Erbse) x je Fall je Fall X 212 Platterbse X AL Eiweißpflanz en X Leg 1.14.10 Gattung: Lathryus (Platterbsen) x je Fall je Fall X 220 Ackerbohne/Puffbohne/Pferdebohne/Dicke Bohne X AL Eiweißpflanz en X Leg 1.14.8 Gattung: Vicia (Wicken) x je Fall je Fall X Seite 1 von Seite 7 Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code 221 Wicken (Pannonische Wicke, Zottelwicke, Saatwicke) X AL Eiweißpflanz en X Leg 1.14.8 Gattung: Vicia (Wicken) x je Fall je Fall X 230 Lupinen (Süßlupine, weiße Lupine, blaue/schmalblättrige Lu X AL Eiweißpflanz en X Leg 1.14.5 Gattung: Lupinen (Lupinus) x je Fall je Fall X je Fall je Fall X 0,3 je Fall X 240 Erbsen/Bohnen X AL Eiweißpflanz en X Leg 4 Mischkultur x 250 Gemenge Erbsen / Getreide X AL Eiweißpflanz en X - 4 Mischkultur x 292 Linsen X AL Eiweißpflanz en X Leg Gattung: Lens (Linsen) x 311 Winterraps X AL Ölsaaten X - 611 2.1.2.1.1 Art: Raps (Brassica napus) (Winter) 312 Sommerraps X AL Ölsaaten X - 611 2.1.2.1.2 315 Winterrübsen (Rübsen, Rübsamen, Rübsaat) X AL Ölsaaten X - 320 Sonnenblumen X AL Ölsaaten X - 330 Sojabohnen X AL Ölsaaten X 341 Lein, Flachs X AL Ölsaaten 390 Ölfrucht einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nicht au X AL Ölsaaten 411 Silomais (als Hauptfutter) X AL 413 Futterrübe/Runkelrübe X 414 Kohlrübe, Steckrübe X 421 Rot-/Weiß-/Alexandriner-/Inkarnat-/Erd-/Schweden-/Persisch 422 423 je Fall X x 0,3 je Fall X x 0,3 je Fall X x 0,3 je Fall X 1.6.13 Art: Raps (Brassica napus) (Sommer) Art: Rübsen (Brassica rapa) (Winter) Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) x 0,3 je Fall X Leg 1.14.3 Gattung: Glycine x X - 1.20.1 Gattung: Linum (Lein) X - zk zu klären Ackerfutter X - 1.28.7 AL Ackerfutter X - 1.1.3 AL Ackerfutter X - X AL Ackerfutter X Leg Kleegras X AL Ackerfutter X GoG 5 Luzerne, Hopfenklee/Gelbklee, Bastardluzerne/Sandluzerne X AL Ackerfutter X Leg 1.14.12 424 Ackergras X AL Ackerfutter X GoG 5 Gras oder andere Grünfutterpflanzen Gattung: Medicago (Schneckenklee) Gras oder andere Grünfutterpflanzen 425 Klee-Luzerne-Gemisch X AL Ackerfutter X Leg 4 Mischkultur x 426 Bockshornklee, Schabzieger Klee X AL Ackerfutter X Leg 1.14.16 Gattung: Trigonella x 427 Hornklee, Hornschotenklee X AL Ackerfutter X Leg 1.14.11 Gattung: Lotus (Hornklee) x 429 Esparsette X AL Ackerfutter X Leg 1.14.14 Gattung: Onobrychis (Esparsette) x 430 Serradella X AL Ackerfutter X Leg 1.14.15 Gattung: Ornithopus (Vogelfüße) 431 Steinklee X AL Ackerfutter X Leg 1.14.13 432 Kleemischung aus NC 421, 427, 431 (stickstoffbindend) X AL Ackerfutter X Leg 433 Luzerne-Gras X AL Ackerfutter X Art ist anzugeben 1.14.4 611 611 2.1.2.2.1 2.1.2.1.2 1.14.17 je Fall je Fall X x 0,3 je Fall X x 0,3 je Fall X Gattung: Zea (Mais) x 0,3 je Fall X Gattung: Beta (Rüben) x 0,3 2 X Art: Raps (Brassica napus) (Sommer) x 0,3 2 X Gattung: Trifolium (Klee) x je Fall X x x je Fall je Fall 2 X je Fall X 2 X je Fall X 2 X je Fall je Fall X je Fall je Fall X x je Fall je Fall X Gattung: Melilotus (Steinklee) x je Fall je Fall X 4 Mischkultur x je Fall je Fall X GoG 5 Gras oder andere Grünfutterpflanzen 2 X x x x x x 0,3 je Fall 0,3 je Fall 0,3 0,3 451 Wiesen X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 452 Mähweiden X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 453 Weiden X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 454 Hutungen X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 458 Streuwiesen X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 459 alle anderen Grünlandnutzungen X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 480 Streuobstfläche mit Grünlandnutzung X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X Art ist anzugeben Seite 2 von Seite 7 Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code 481 Streuobstfläche ohne Grünlandnutzung X DGL Dauergrünlan d X DGL - nicht relevant x X 490 Nicht DZ-beihilfefähige Hutungen - DGL Dauergrünlan d - DGL - nicht relevant x X Dauergrünlan d x 492 Beweidung von Dauergrünland unter etablierten lokalen Pra X DGL X DGL - nicht relevant 564*) nach VO 1257/1999 oder VO (EG) Nr. 1698/2005 oder VO 1 X S Stillegung X - - nicht relevant 568 aufgeforstete Dauergrünlandflächen, weder nach 1257/99 o - S Stillegung - - - nicht relevant 574 Blühstreifen (MSL-Maßnahme) X AL Stillegung X AB 3 Brachliegendes Land 575 Blühfläche (MSL-Maßnahme) X AL Stillegung X AB 3 Brachliegendes Land 576 AUKM-Schonstreifen X AL Stillegung X AB 3 Brachliegendes Land 583 Nicht landwirtschaftliche, aber nach Art. 32(2b (i)) der VO (E X S Stillegung X - - 590 Brache mit jährlicher Einsaat von Blühmischungen X AL ohne Produktion X AB 3 Brachliegendes Land Brachliegendes Land Wald/Feld/Ufer Feld/Wald/Ufer X x* 1 8 X X x x X x X x X X nicht relevant x 1 9 x 1 9 X 591 Ackerland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Abs. 1 X AL ohne Produktion X AB 3 592 Dauergrünland aus der Erzeugung genommen iSd. Art. 4 Ab X DGL ohne Produktion X DGL - 601 Stärkekartoffeln X AL Hackfrucht X - 621 2.2.2.1 Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) x 0,3 2 X 602 Kartoffeln (Speise) X AL Hackfrucht X - 621 2.2.2.1 Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) x 0,3 2 X 603 Zuckerrüben X AL Hackfrucht X - 1.1.3 Gattung: Beta (Rüben) x 0,3 2 X 604 Topinambur X AL Hackfrucht X - 1.6.13 Gattung: Helianthus (Sonnenblumen) x 0,3 2 X 606 Pflanzkartoffeln X AL Hackfrucht X - Art: Solanum tuberosum (Kartoffel) x 0,3 2 X 610 Gemüse X AL Gemüse X - Gemüse x 0,3 je Fall X 611 Gemüse-Kreuzblütler X AL Gemüse X Familie: Brassicaeae (Kreuzblütler) x 0,3 je Fall X 649 Gemüserübsen (Stoppelrübe, Weiße Rübe, Bayerische Rüb X AL Gemüse X x 0,3 je Fall X 613 Gemüsekohl (Kopfkohl, Wirsing, Rot-/Weißkohl, Spitzkohl, G X AL Gemüse x 0,3 je Fall X 614 Brauner Senf/Sareptasenf X 615 Echte Brunnenkresse X 616 Garten-Senfrauke, Rucola 617 618 621 2.2.2.1 V nicht relevant x x X X - 610 2.1 - 611 2.1.2.2.2 X - 611 2.1.2.3 Art: Rübsen (Brassica rapa) (Sommer) Art: Gemüsekohl (Brassica oleracea) AL Ölsaaten X - 611 2.1.2.4 Art: Brauner Senf (Brassica juncea) x 0,3 je Fall X AL Gemüse X - 611 2.1.11.1 Art: Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale) x 0,3 je Fall X X AL Gemüse X - 611 2.1.5 Gattung: Eruca (Senfrauken) x 0,3 je Fall X Gartenkresse X AL Küchenkraut X - 611 2.1.8.1 x 0,3 je Fall X Gartenrettiche (Weiße/rote Rettiche, schwarzer Winterrettich X AL Gemüse X - 611 2.1.12.1 Art: Gartenkresse (Lepidum sativum) Art: Gartenrettich (Raphanus sativus) x 0,3 je Fall X 619 Weißer Senf, Gelber Senf X AL Ölsaaten X - 611 2.1.13.1 Art: Weißer Senf (sinapis alba) x 0,3 je Fall X 620 Steckrübe, Kohlrübe (Gemüseanbau) X AL Verwendung (z.B. als Futter) angeben Gemüse X - 611 2.1.2.1.2 x 0,3 je Fall X 622 Tomaten X AL Gemüse X - 621 2.2.2.2 x 0,3 je Fall X 623 Auberginen X AL Gemüse X - 621 2.2.2.3 x 0,3 je Fall X 624 Paprika, Chilli, Peperoni X AL Gemüse X - 621 2.2.3.1 x 0,3 je Fall X 625 Schwarze Tollkirsche X AL Küchenkraut X - 621 2.2.1.1 Art: Raps (Brassica napus) (Sommer) Art: Solanum lycopersicum (Tomate) Art: Solanum melongena (Aubergine) Art: Spanischer Pfeffer (Capsicum annuum) Art: Atropa belladonna (Schwarze Tollkirsche) x 0,3 je Fall X 627 Gurke (Salatgurke, Einlegegurke) X AL Gemüse X - 626 2.3.1.1 Art: Cucumis sativus (Salatgurke) x 0,3 je Fall X 628 Zuckermelone X AL Gemüse X - 626 2.3.1.2 Art: Cucumis melo (Zuckermelone) x 0,3 je Fall X Seite 3 von Seite 7 Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code 629 Riesenkürbis (Riesenkürbis, Hokkaidokürbis) X AL Gemüse X - 626 2.3.2.1 Art: Cucubita maxima (RiesenKürbis) x 0,3 je Fall X 630 Gartenkürbis (Gartenkürbis, Steirischer Kürbis, Zucchini, Sp X AL Gemüse X - 626 2.3.2.2 Art: Cucurbita pepo (Garten-Kürbis) x 0,3 je Fall X 631 Melone (Wassermelone) X AL Gemüse X - 626 2.3.2.3 Art: Citrullus (Melone) x 0,3 je Fall X 633 Lauch (Speise-Zwiebel, Schalotte, Lauch, Knoblauch, Schn X AL Gemüse X - 632 1.2.1 Gattung: Allium (Lauch) x 0,3 2 X 634 Möhre (Möhre/Karotte, Futtermöhre) X AL Gemüse X - 632 1.3.11 Gattung: Daucus (Möhren) x 0,3 2 X 635 Gartenbohne (Gartenbohne/Buschbohne/Stangenbohne, Fe X AL Gemüse X Leg 632 1.14.6 Gattung: Phaseolus (Gartenbohne) x je Fall X 636 Feldsalat/Ackersalat/ Rapunzel X AL Gemüse X - 632 1.10.3 Gattung: Valerianella (Feldsalate) x 0,3 2 X 637 Lattich (Garten-Salat/Lattich, Lollo Rosso, Romana-Salat/Rö X AL Gemüse X - 632 1.6.15 Gattung: Lactuca (Lattiche) x 0,3 2 X 638 Spinat X AL Gemüse X - 632 1.1.5 Gattung: Spinacia (Spinat) x 0,3 je Fall X 639 Mangold, Rote Beete/Rote Rübe X AL Gemüse X - 632 1.1.3 Gattung: Beta (Rüben) x 0,3 2 X 640 Melde (Garten-Melde) X AL Gemüse X - 632 1.1.2 Gattung: Atriplex (Melden) x 0,3 2 X 641 Sellerie (Knollen-Sellerie, Bleich-Sellerie, Stangen-Sellerie) X AL Gemüse X - 632 1.3.5 Gattung: Apium (Sellerie) x 0,3 2 X 642 Ampfer (Wiesen-Sauerampfer) X AL Gemüse X - 632 1.30.2 Gattung: Rumex (Ampfer) x 0,3 2 X 643 Pastinaken X AL Gemüse X - 632 1.3.14 Gattung: Pastinaca (Pastinaken) x 0,3 2 X 644 Zichorien/Wegwarten (Chicoree, Radiccio, krausblättrige En X AL Gemüse X - 632 1.6.9 Gattung: Cichorium (Zichorien/Wegwarten) x 0,3 2 X 645 Kichererbsen X AL Gemüse X - 632 1.14.1 Gattung: Cicer (Kichererbse) x 0,3 2 X 646 Meerettich X AL Gemüse X - 611 2.1.1.1 x 0,3 2 X 647 Schwarzwurzeln X AL Gemüse X - 632 1.6.21 Art: Meerrettich (Amoracia rusticana) Gattung: Scorzonera (Schwarzwurzeln) x 0,3 2 X 648 Fenchel (Gemüsefenchel, Körnerfenchel) X AL Gemüse X - 632 1.3.12 Gattung: Foeniculum x 0,3 2 X 650 Küchenkräuter/Heil-und Gewürzpflanzen X AL Küchenkraut X - Küchenkräuter x 0,3 2 X 651 Dill, Gurkenkraut X AL Küchenkraut X - 650 1.3.2 Gattung: Anethum x 0,3 2 X 652 Kerbel (Kerbel/echter Kerbel, Wiesenkerbel) X AL Küchenkraut X - 650 1.3.4 Gattung: Anthriscus (Kerbel) x 0,3 2 X 653 Anis X AL Küchenkraut X - 650 1.3.16 Gattung: Pimpinella (Bibernellen) x 0,3 2 X 654 Kümmel (Echter Kümmel) X AL Küchenkraut X - 650 1.3.7 Gattung: Carum (Kümmel) x 0,3 2 X 655 Kreuzkümmel (Echter Kreuzkümmel) X AL Küchenkraut X - 650 1.3.10 Gattung: Cuminum (Kreuzkümmel) x 0,3 2 X 656 Schwarzkümmel (Echter Schwarzkümmel, Jungfer im Grüne X AL Küchenkraut X - 650 1.31.3 Gattung: Nigella (Schwarzkümmel) x 0,3 2 X 657 Koriander X AL Küchenkraut X - 650 1.3.9 Gattung: Coriandrum (Korinander) x 0,3 2 X 658 Liebstöckel/Maggikraut X AL Küchenkraut X - 650 1.3.13 Gattung: Levisticum x 0,3 2 X 659 Petersilie X AL Küchenkraut X - 650 1.3.15 Gattung: Petroselinum x 0,3 2 X 660 Basilikum X AL Küchenkraut X - 650 1.18.5 Gattung: Ocimum (Basilikum) x 0,3 2 X 661 Rosmarin X AL Küchenkraut X - 650 1.18.7 Gattung: Rosmarinus x 0,3 2 X 662 Salbei (Küchen-/Heilsalbei, Buntschopf-Salbei) X AL Küchenkraut X - 650 1.18.8 Gattung: Salvia (Salbei) x 0,3 2 X 663 Borretsch X AL Küchenkraut X - 650 1.7.1 Gattung: Borago (Borretsch) x 0,3 2 X 664 Oregano (Echter Majoran, Oregano/Dost/Wilder Majoran) X AL Küchenkraut X - 650 1.18.6 Gattung: Origanum (Oregano) x 0,3 2 X K je Fall Seite 4 von Seite 7 Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code 665 Bohnenkraut X AL Küchenkraut X - 650 1.18.9 Gattung: Satureja (Bohnenkräuter) x 0,3 2 X 666 Ysop/Eisenkraut X AL Küchenkraut X - 650 1.18.1 Gattung: Hyssopus x 0,3 2 X 667 Verbenen (Echtes Eisenkraut) X AL Küchenkraut X - 650 1.38.1 Gattung: Verbena (Verbenen) x 0,3 2 X 668 Lavendel (Echter Lavendel, Speik-Lavendel, Hybrid-Lavend X AL Küchenkraut X - 650 1.18.2 Gattung: Lavandula (Lavendel) x 0,3 2 X 669 Thymian X AL Küchenkraut X - 650 1.18.11 Gattung: Thymus (Thymiane) x 0,3 2 X 670 Melisse (Zitronenmelisse) X AL Küchenkraut X - 650 1.18.3 Gattung: Melissa (Melissen) x 0,3 2 X 671 Enzian X AL Küchenkraut X - 650 1.15.1 Gattung: Gentiana (Enziane) x 0,3 2 X 672 Minzen (Pfefferminze, Grüne Minze) X AL Küchenkraut X - 650 1.18.4 Gattung: Mentha (Minzen) x 0,3 2 X 673 Artemisia (Wermut, Estragon, Beifuß) X AL Küchenkraut X - 650 1.6.3 Gattung: Artemisia x 0,3 2 X 674 Ringelblumen (Garten-Ringelblume) X AL Küchenkraut X - 650 1.6.4 Gattung: Calendula (Ringelblumen) x 0,3 2 X 675 Sonnenhut (Schmalblättriger Sonnenhut, Purpur-Sonnenhut X AL Küchenkraut X - 650 1.6.12 Gattung: Echinacea (Sonnenhüte) x 0,3 2 X 676 Wegerich (Spitzwegerich) X AL Küchenkraut X - 650 1.26.2 Gattung: Plantago (Wegeriche) x 0,3 2 X 677 Kamillen (Echte Kamille) X AL Küchenkraut X - 650 1.6.19 Gattung: Matricaria (Kamillen) x 0,3 2 X 678 Schafgarben (Gelbe Schafgarbe) X AL Küchenkraut X - 650 1.6.1 Gattung Achillea (Schafgarben) x 0,3 2 X 679 Baldrian (Echter Baldrian) X AL Küchenkraut X - 650 1.10.2 Gattung: Valeriana (Baldriane) x 0,3 2 X 680 Echtes Johanniskraut/Hyperikum X AL Küchenkraut X - 650 1.16.1 Gattung: Hypericum (Johanniskräuter) x 0,3 2 X 681 Frauenmantel X AL Küchenkraut X - 650 1.33.2 Gattung: Alchemilla (Fauenmantel) x 0,3 2 X 682 Mariendisteln X AL Küchenkraut X - 650 1.6.23 Gattung: Silybum (Mariendisteln) x 0,3 2 X 683 Geißraute X AL Küchenkraut X - 650 1.14.2 Gattung: Galega x 0,3 2 X 684 Löwenzahn X AL Küchenkraut X - 650 1.6.26 Gattung: Taraxacum (Löwenzahn) x 0,3 2 X 685 Engelwurzen (Arznei-Engelwurz, Echter Engelwurz) X AL Küchenkraut X - 650 1.3.3 Gattung: Angelica (Engelwurzen) x 0,3 2 X 686 Malven (Wilde Malve) X AL Küchenkraut X - 650 1.21.3 Gattung: Malva (Malven) x 0,3 2 X 701 Hanf X AL Sonstiges X - 1.9.1 Gattung: Cannabis (Hanf) x 0,3 2 X 702 Rollrasen X AL Sonstiges X - 4 Mischkultur x 0,3 2 X 703 Färber-Waid X AL Sonstiges X - 2.1.7.1 Art: Färber-Waid (Isatis tinctoris) x 0,3 2 X 704 Kanariensaat/Echtes Glanzgras X AL Sonstiges X - 1.28.10 Gattung: Phalaris (Glanzgräser) x 0,3 2 X 705 Virginischer Tabak X AL Sonstiges X - Art: Virginischer Tabak (Nicotiana tabacum) x 0,3 2 X 706 Mohn (Schlafmohn, Backmohn) X AL Sonstiges X - 1.25.1 Gattung: Papaver (Mohn) x 0,3 2 X 707 Erdbeeren X AL Sonstiges X - 1.33.1 Gattung: Fragaria (Erdbeeren) x 0,3 2 X 708 Färberdisteln X AL Sonstiges X - 1.6.6 Gattung: Carthamus (Färberdisteln) x 0,3 2 X 709 Brennnesseln (Große Brennnessel) X AL Sonstiges X - 1.37.1 Gattung: Urtica (Brennnesseln) x 0,3 2 X 710 Färberkrapp (Rubia tinctorum) X AL Sonstiges X - 1.41.1 Gattung: Rubia (Färberröten) x 0,3 2 X 720 Zierpflanzen X AL Zierpflanze X - Z Zierkräuter x 0,3 2 X 777 Phacelia (als Hauptkultur z.B. Saatgutvermehrung) X AL Sonstiges X - 1.7.3 Gattung:Phacelia x 0,3 2 X 611 621 2.2.4.1 Seite 5 von Seite 7 Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie 786 Fingerhut X AL 801 Energiepflanze einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste n X AL Art ist anzugeben Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Zierpflanze X - 1.26.4 Energiepflanz e X - zk Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code Gattung: Digitalis (Fingerhüte) x 0,3 2 X zu klären x 0,3 2 X x 0,3 2 802 Silphium (Durchwachsene Silphie, Becherpflanze) X DK Energiepflanz e X - - 803 Sudangras X AL Energiepflanz e X - 1.28.8 804 Virginiamalve X DK Energiepflanz e X - - nicht relevant X 805 Staudenknöterich, Igniscum X DK Energiepflanz e X - - nicht relevant X 852 Chinaschilf/Miscanthus X DK Energiepflanz e X - - nicht relevant X 853 Riesenweizengras/Szarvasi-Gras/Hirschgras X DK Energiepflanz e X - - nicht relevant X 854 Rohrglanzgras X DK Energiepflanz e X - - nicht relevant X 825 Kernobst z.B. Äpfel, Birnen X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 826 Steinobst, z. B. Kirschen, Pflaumen, Pfirsiche X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 827 Beerenobst, z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 828 Sanddorn X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 829 Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder, Aronia, Maulbeeren X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 833 Haselnüsse X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 834 Walnüsse X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 838 Baumschulen, nicht für Beerenobst X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 839 Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 840 Korbweiden X DK Dauerkultur X - - nicht relevant 841 KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung X DK Dauerkultur X - - nicht relevant 843 Bestockte Rebfläche X DK Dauerkultur X - - nicht relevant 844 Unbestockte Rebfläche X AL Dauerkultur X AB 3 845 Rebschulfläche X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 848 Tafeltrauben X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 849 Weinbergbrache X AL Dauerkultur X AB 3 850 Sonstige Dauerkulturen X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 851 Rhabarber X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 855 Dauerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nich X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 857 Aromahopfen X DK Dauerkultur X - - nicht relevant X 858 Bitterhopfen X DK Dauerkultur X - - nicht relevant 859 Hopfen vorübergehend stillgelegt (Gerüst steht noch) X AL Dauerkultur X AB 3 860 Spargel X DK Dauerkultur X - - nicht relevant 861 Artischocke X DK Dauerkultur X - - nicht relevant 910 Wildäsungsfläche X AL Sonstiges X - 4 Art ist anzugeben X nicht relevant Gattung: Sorghum (Sorghumhirsen) Brachliegendes Land Brachliegendes Land Brachliegendes Land Mischkultur X X x* 0,3 6 X X x x x x 1 1 9 9 X X X x x 1 9 X X X x 0,3 2 Seite 6 von Seite 7 X Anhang II 25.02.2016 „Liste der Kulturartenpflanzen“, Codenummer für Nutzung 2016“ Allgemeine Flächenangaben Allgemeine Angaben zur Flächenbewirtschaftung Code Kulturart FlächNähere Erläuterung (weitere Statistis Beihilfe- enkaVerwendungs-angaben) im che fähig tegoSammelantrag Gruppe rie Landwirtschaftliche Fläche LF Gruppierung AL für ADV & öVF Ausnahmen Einhaltung Anbaudiversifizierung (ADV) Parent Systematik /Code Systematik/Bezeichnung lt. der BMEL Liste Einhaltung Dauergrünland (DGL) DGL Potenzielles DGL Einhaltung ökologische Vorrangfläche (öVF) ALöVF im Sinne von Art. 46(1) Gewichtungsfaktor Aktuell Mögliche gültig ÖVF- 15 ST Code 911 (Beta-)Rübensamenvermehrung X AL Sonstiges X - 1.1.3 Gattung: Beta (Rüben) x 0,3 2 X 912 Grassamenvermehrung X AL Sonstiges X - 4 Mischkultur x 0,3 2 X 914 Versuchsflächen mit mehreren beihilfefähigen Kulturarten X AL Sonstiges X - 4 Mischkultur x 0,3 2 X 952 Erstaugeforstete Fläche seit 1991 - S Sonstiges - - - nicht relevant 960 Dämme und Deiche X DGL Sonstiges X DGL - nicht relevant 981 Pilze unter Glas - S Sonstiges - - - nicht relevant X 982 Sonstige KUP - S Sonstiges - - - nicht relevant X 983 Weihnachtsbäume - S Dauerkultur - - - nicht relevant X 990 Alle anderen Flächen (keine LF) - S Sonstiges - - - nicht relevant 994 Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter- oder Dunglagerplätze a - DGL Sonstiges X DGL - nicht relevant 995 Forstflächen (Waldbodenflächen) - S Sonstiges - - - nicht relevant 996 Unbefestigte Mieten, Stroh-, Futter oder Dunglagerplätze au - AL Sonstiges X - zK zu klären x 999 Ackerkultur einer Gattung/Art, die in der aktuellen Liste nich X AL Sonstiges X - zK zu klären x Art ist anzugeben X x X X x X X 0,3 je Fall 2 X je Fall X *) Hinweis für NC 564: Die Beantragung der Direktzahlungen / ZA-Aktivierung bzw. die Angabe als ÖVF und die Gewährung der Einkommensverlustprämie auf derselben Fläche schließen sich aus. Seite 7 von Seite 7