Artikel Network Ausgabe 40/2005
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Artikel Network Ausgabe 40/2005
Ausgabe 40 Dezember 2005 EDV- und Arbeitsorganisation in der Interessenvertretung NETWork www.boeckler.de/network Technik, Ausstattung, Recht IuK-Techniken im Betriebs- und Personalratsbüro Seite 2 Betriebsratsforen ... im Internet Seite 11 2/Thema § 40 Abs. 2 des Betriebsverfassungsreformgesetz (Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats) aus dem Jahre 2001 unterscheidet sich nur in drei Worten von seinem Vorgänger: Neu hinzugekommen sind „Informations- und Kommunikationstechnik“. IuK-Techniken im BR/PR-Büro Viele neue Regelungen „Informations- und Kommunikationstechnik“, genau diese drei Worte bereiteten in den letzten vier Jahren den Gerichten manche Mühe, gehen doch die Vorstellungen von Arbeitgebern und Interessenvertretungen bei der Beurteilung der Erforderlichkeit dieser Mittel weit auseinander. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Leitsätze, begonnen wird mit Urteilen des BAG. Amtsleitung erforderlich In einem Unternehmen, dessen Betriebsstätten räumlich voneinander entfernt sind, ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich, dass der Arbeitgeber den Betriebsratsmitgliedern Telefone mit Amtsleitungen zur Verfügung stellt, wenn andernfalls die innerbetriebliche Kommunikation unangemessen beschränkt würde. So der Leitsatz eines Urteils vom 19.1.2005 (BAG 7 ABR 24/04), in dessen Verfahren eine bundesweit tätige Drogeriekette verpflichtet wurde, einem fünfköpfigen Betriebsrat (tätig in verschiedenen Verkaufstellen und zuständig für 21 Filialen) die Amtsleitungen für seine Arbeit freizuschalten, da die Nutzung die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats betreffe. Auch müsse es dem Betriebsrat erlaubt sein, während seiner Arbeitszeit notwendige, kurzfristige mündliche Auskünfte von außerhalb zu erhalten, etwa von der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. lung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats diene. Die umfassende und rechtzeitige Information der Arbeitnehmer über seine Tätigkeit im Rahmen seines Aufgabenkreises gehöre zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats. Das Besondere an diesem Urteil: Die Interessenvertretung entscheidet selbst, welche Informationen eingestellt werden. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Eingriffe in dieser Art der Information zu unternehmen. Die Prüfung, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen sei, obliege dem Betriebsrat. Der Arbeitgeber könne dem Betriebsrat die Art der innerbetrieblichen Kommunikation nicht vorschreiben. Anspruch auf Internetzugang Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen. Mit diesem Leitsatz hat das BAG im Jahre 2003 (BAG 7 ABR 8/03 vom 3.9.2003) Klarheit in der bis dahin offenen Rechtsfrage nach dem grundsätzlichen Anspruch eines Internetzugangs von Interessenvertretungen geschaffen. Das BAG führt aus, die Arbeitgeberin sei nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, die bereits vorhandenen PCs der freigestellten Betriebsratsmitglieder an das Internet anzuschließen und die laufenden Kosten zu übernehmen. Intranet gehört zur Informationsund Kommunikationstechnik LAG-Urteile Das unternehmens- oder betriebsinterne Intranet gehört zur Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG, die dem Betriebsrat vom Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen ist. (…) Der Betriebsrat hat Anspruch auf Veröffentlichung seiner Informationen auf einer eigenen Homepage auch in einem vom Arbeitgeber eingerichteten betriebsübergreifenden Intranet. Mit diesem Leitsatz (BAG 7 ABR 18/04 vom 01.12.04) stellte das BAG klar, dass Betriebsund Personalräten der Zugang zum Intranet zur Verbreitung von Informationen Belegschaften nicht verwehrt werden dürfe. Konzernweit geführte Netze über verschiedene Betriebsteile hinweg stehen dem nicht im Wege! Die Besonderheiten der Betriebsstruktur können dazu führen, dass an das Kriterium der Erforderlichkeit gem. § 40 Abs. 2 BetrVG keine hohen Anforderungen zu stellen sind. Dieser Leitsatz des LAG Baden-Württemberg (Az: 12 TaBV 45/01 vom 16.10. 2002) gibt Betriebsräten einen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung, ob bestimmte Sachmittel erforderlich seien. Mit Betriebsgröße und Anzahl der vom Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmer wachse die Arbeitsbelastung des Betriebsrates. Daraus resultiere zugleich eine Erleichterung der Darlegung der „Erforderlichkeit“ i.S.v. § 40 Abs. 2 BetrVG. Der Betriebsrat vertrat 170 Beschäftigte in 46 Verkaufsstellen. Das LAG hob als ein wichtiges Kriterium des Urteils die geografische Struktur des Betriebes heraus. Eigene Inhalte im Intranet gestattet SAP Entgeltabrechnungssystem weiterhin tabu Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch darauf haben, Informationen und Beiträge in einem vom Arbeitgeber im Betrieb eingerichteten Intranet zu veröffentlichen. Mit diesem Leitsatz (BAG 7 ABR 12/03 vom 3.9.2003) stellte das BAG klar, dass die Veröffentlichung von Informationen und Beiträgen im Intranet der Erfül- Der Arbeitgeber ist weder nach § 80 BetrVG noch nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat einen Zugang zum im Betrieb des Arbeitgebers gebräuchlichen SAP-Entgeltabrechnungssystem zu ermöglichen oder zu gewährleisten. So das LAG Nürnberg, Az: 4 TaBV 49/03 am 4. August 2004. 3/Thema Der Arbeitgeber sei nicht nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat den begehrten Systemzugang zu ermöglichen oder zu gewährleisten. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage existiere nicht. Eigene Homepage auch in konzernweiten Netzen Das hessisches LAG (Az: 9 TaBV 68/03 vom 20. November 2003) ist der Meinung, dass einem Betriebsrat bei üblicher Intranetnutzung durch den Arbeitgeber auch dann ein Anspruch auf eine eigene Homepage zusteht, wenn das Intranet betriebsübergreifend eingerichtet ist und der Zugang zu dieser Homepage nicht auf die Arbeitnehmer des betroffenen Betriebes beschränkt ist, sofern der Arbeitgeber keine gewichtigeren Gründe einwendet als die Besorgnis, die Arbeitnehmer anderer Betriebe könnten Arbeitszeit für das Aufsuchen der Homepage verwenden, so der spannende und viel Potenzial beinhaltende Orientierungssatz. Der Betriebsrat habe die Nutzung des Intranet für erforderlich halten dürfen, da der Arbeitgeberin (einer Bank) aufgrund der technischen Ausstattung des Betriebs keine zusätzlichen Kosten entständen. Zwar könnten Mitarbeiter, die nicht in der „Zentrale“, sondern in anderen Betrieben beschäftigt seien, die Arbeitszeit verwenden, um nach Informationen des Betriebsrats der Zentrale auf dessen Homepage zu suchen. Der Betriebsrat sei jedoch für Vertragsverletzungen von im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern, die sich während der Arbeitszeit mit tätigkeitsfremden Angelegenheiten beschäftigen, nicht verantwortlich. PC erforderlich, wenn Aufgaben sonst liegen bleiben Das LAG Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil vom 21. November 2002 (Az: 5 (10) TaBV 46/02) einem Betriebsrat dann einen PC zugestanden, wenn er sich sonst dem Besuch von betreuten Mitarbeitern mehrerer Filialen nicht widmen kann. Aus dem Leitsatz: „Muss der Betriebsrat angesichts vielfältiger mitbestimmungsrelevanter Vorgänge, die er in großem Umfang mit Hilfe einer Schreibmaschine bzw. handschriftlich bearbeitet, andere Aufgaben zurückstellen (hier: Besuch der von ihm betreuten Mitarbeiter mehrerer Filialen), kann es erforderlich sein, ihm einen PC zur Verfügung zu stellen.“ Auch hier war es wieder eine bundesweite Drogeriekette, die sich quer stellte. E-Mail contra Intranet Das LAG Rheinland-Pfalz war am 14. Mai 2003 (Az: 2 TaBV 40/03) der Ansicht, dass „Die Installierung einer eigenen Homepage des örtlichen Betriebsrats einer Niederlassung in dem vom Arbeitgeber, der bundesweit 25 Niederlassungen unterhält, unternehmensweit betriebenen Intranet (…) nicht erforderlich (sei), wenn der örtliche Betriebsrat über einen eigenen PC verfügt mit einem eigenen E-MailProgramm, das Betriebsrat und alle Mitarbeiter des Betriebes, die über einen eigenen PC verfügen, ohne Einschränkung nutzen können. Gegen die Zuerkennung einer eigenen Homepage eines örtlichen Betriebsrats spricht auch, wenn er sein Begehren auf die Ebene des Betriebes begrenzt, indem auf seine Homepage, die von einer unternehmensweit zentralen Systemverwaltung aus gesteuert wird, nur mittels eines Passwortes, das nur den Mitarbeitern des örtlichen Betriebes bekannt gegeben wird, Zugriff genommen werden kann.“ Learning by doing? Das LAG Schleswig-Holstein hat am 3. Juni 2003 (Az: 4 TaBV 24/02) entschieden, dass ein Betriebsrat, dem für seine Arbeit ein PC zur Verfügung steht, nicht in jedem Fall verlangen kann, dass der Arbeitgeber ihm auch die Kosten für einen PC-Lehrgang bezahlt. Das LAG hielt Schulungen nur dann für erforderlich, wenn die vermittelten Kenntnisse nach den konkreten Verhältnissen im Betrieb notwendig seien, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sachund fachgerecht erfüllen könne. Daraus, dass dem Betriebsrat ein PC zur Verfügung stände, folge nicht zwangsläufig, dass auch eine Schulung geboten sei. Zwar müsse der Betriebsrat in der Lage sein, den PC zu bedienen. Der Lehrgang erübrige sich aber, wenn der Betriebsrat bereits über die erforderlichen Kenntnisse verfüge oder sie sich durch „learning by doing“ verschaffen könne. Weitere Informationen Wenn „Gängige Praxis“, dann ins Netz Das LAG Schleswig-Holstein fasste am 28. Januar 2003 (Az: 5 TaBV 25/02) ein für BR/PR wichtiges Urteil: „Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein innerbetriebliches elektronisches Informations- und Kommunikationssystem (Intranet) besteht, hat auch der Betriebsrat im Rahmen seiner gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Unterrichtungspflichten gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Nutzung dieses Systems. Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation per Intranet gängige Praxis ist, wie z.B. in einem High-Tech-Unternehmen der Elektroindustrie.“ „Erforderlichkeit“ ist nach wie vor zu prüfen Die Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG macht in jedem Fall die Prüfung der Erforderlichkeit nicht entbehrlich „Diese Prüfung solle eine übermäßige finanzielle Belastung des Arbeitgebers durch den Betriebsrat verhindern, und damit sei nicht in Einklang zu bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik anders als bei den übrigen Sachmitteln auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten“, so das BAG am 3. September 2003 (7 ABR 12/03). STEFANIE ECKE, „Auswertung von Gerichtsentscheidungen zum novellierten Betriebsverfassungsgesetz“, Düsseldorf, 2005, Download unter www.boeckler. de/pdf/mbf_gerichte_bvg_ecke_2005.pdf 4/Thema Mäßige Nachfrage nach spezieller Betriebsrats-Software Betriebsrats-Software in der Praxis Betriebsrats- (und Personalrats-) Software wurde in den früheren NETWORK-Ausgaben mehrfach vorgestellt. Die Tabelle zeigt einen Überblick des Angebots und Verweise auf die letzten Rezensionen in der NETWORK. Bisher unklar war jedoch, wie gut sich die Angebote verkaufen und wie intensiv die Anwendungen genutzt werden. In Ausgabe 39 berichteten wir über eine Umfrage bei rund 300 Betriebsräten, die Software-Anwendungen der Hans-Böckler-Stiftung erworben haben. Die Antworten zeigen, dass die Programme teilweise intensiv genutzt werden. Anwender formulieren darüber hinaus Wünsche für eine Weiterentwicklung und zusätzliche Funktionen oder auch neue Anwendungen zur Unterstützung der Betriebsratsarbeit. Dabei wird, wie wir berichteten, gelegentlich der Wunsch nach einer umfassenden „BetriebsratsOffice“-Lösung geäußert. Mehrere Angebote greifen diesen Wunsch auf und bieten Unterstützung rund um die Betriebs-/Personalratssitzung an. Das preislich günstigste Produkt, die „Sitzung“-Software der Böker-Beratung in Bielefeld, hat sich in den letzten Jahren mit annähernd 500 Lizenzen nach Auskunft des Anbieters recht gut verkauft. Vielen positiven Rückmeldungen von zufriedenen Anwendern und Wünschen nach einer Erweiterung der Funktionalität stehen einige Kundenaussagen gegenüber, die von professioneller Software mehr erwarten. Ähnliche, aber wesentlich teurere Angebote sind „Promisy“, „endorse“ und – für Personalräte „DoVoMa“. Diese bieten jedoch schon einen größeren Funktionsumfang, zum Beispiel sind bei „Promisy“ zusätzlich Betriebsvereinbarungen zu verwalten und externe Dokumente in die Datenbank einzubeziehen. Die Enwickler von „endorse“ und „DoVoMa“ zielen stärker auf den „Workflow“ im Betriebs- bzw. Personalratsbüro ab. Diese Softwareangebote können über die reinen sitzungsbezogenen Dokumente auch jeden anderen Schriftverkehr und Weitere Informationen Die NETWORKAusgaben sind unter sind unter www.boeckler. de/network > Archiv im Download zu beziehen einen Adressenpool verwalten. Diese Professionalität kostet seinen Preis, der viele von einer Anschaffung abhält. Von „Promisy“ waren keine genauen Angaben über die Anzahl der Installationen zu erhalten; man verweist jedoch auf mehrere Installationen bei Konzernbetriebsräten. Eine Vorstellung der aktuellen Promisy-Version für Gesamtbetriebsräte wird die Zeitschrift „Computer-Fachwissen für Betriebsund Personalräte“ aus dem AiB-Verlag Frankfurt in der Dezember-Ausgabe enthalten. Die Software „endorse“ konnte nach Angaben des Herstellers bereits über 100 Mal verkauft werden und liegt inzwischen in der weiter entwickelten Version 1.3 vor. Neu sind vor allem die erweiterten Möglichkeiten, Dokumente zu importieren, wodurch die formalisierte Kommunikation mit Personalabteilungen vereinfacht werden soll. Durch Bild: Rechteverwaltung in „endorse“ frei definierbar Rechteprofile und die interne Verschlüsselung von Dokumenten wurde die Sicherheit der Ablageverwaltung wesentlich erhöht. Den Anforderungen international operierender Gremien kommt man mit der Möglichkeit entgegen, jederzeit zwischen deutsch- und englischsprachiger Benutzeroberfläche wechseln zu können. Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklungsarbeit ist das Einbeziehen mobiler Geräte und dezentraler Dokumentenablage. Die weiteren, in den früheren Ausgaben der NETWORK erwähnten Produkte haben aktuell keine wesentliche Marktbedeutung mehr. So berichtet beispielsweise Herr Massberg, dass er von seiner „BROffice“-Anwendung nach der Ankündigung in NETWORK nur fünf Lizenzen verkauft habe, weswegen sich eine Weiterentwicklung derzeit nicht lohne. Für Herrn Weimann, dessen Internet-Produkt „berot“ für die moderne Unter- Bezeichnung Anbieter akt. Vers. Ausgabe/Seite Diverse Hans-Böckler-Stiftung | www.boeckler.de/fix/betriebsratspraxis 2003 38 / 11 Sitzung Böker-Beratung | Hartlager Weg 61A | 33604 Bielefeld | 0521-92739448 | 2.72 29 / 8 [email protected] | www.boeker-beratung.de Promisy Promisy GmbH & Co. KG | Maxfeldstraße 50 | 90409 Nürnberg | Tel. 09111.2 30/14 5306688 | [email protected] | www.promisy.de endorse deckstein consulting GmbH | Weidengasse 43 | 50354 Hürth | Tel. 02233-94690 | 1.3 34 / 7 www.endorse.de k.A. 29 / 6 DoVoMa endorse-Version für Personalräte | Joachim Cortmann | Tel. 01888-6813448 | [email protected] berot Number7 | Alexander Weimann | Bahnhofstraße 19g | 82024 Taufkirchen | Tel. k.A. 35 / 8 089-61208544 | [email protected] | www.number7.de | www. berot.de 3.0 29 / 9 BROffice 2002V3 Gerhard Maßberg | www.schutzgesetze.de.vu | www.shareware.de B.I.S. Lotus-Notes-Anwendung | Software-Engineering- GmbH SEG, Düsseldorf Einzel-Entwicklung 29 / 7 Futurum NT EDV-Beratung Dipl.-Ing Helmut Retzlaff, Mühlacker s. Text 29 / 6 5/Thema stützung Betriebsratsorganisation in Ausgabe 35 der NETWORK vorgestellt wurde, lohnt sich der Entwicklungsaufwand ebenso wenig. Für unsere Leser/innen hatte er das Produkt sogar kostenfrei zum Testen im Internet bereitgestellt; eine erhöhte Nutzerfrequenz konnte er jedoch nicht feststellen. Das ebenfalls in der NETWORK präsentierte Produkt „Futurum NT“, eines der ersten Angebote unter dem Label „Betriebsratssoftware“, wird nicht mehr angeboten. In NETWORK 29 berichtete ein Anwender von der für sein Gremium entwickelten und installierten Software „B.I.S“, das auf Basis des Datenbanksystems („Groupware“) Lotus Notes läuft. In ähnlicher Form wird es noch einige Betriebs- und Personalräte geben, die eine speziell für sie programmierte Software-Anwendung nutzen. Da derartige Produkte nicht vermarktet werden, erfährt die Redaktion nur zufällig davon. Natürlich sind wir dankbar für jeden Hinweis in dieser Sache! Betriebsrats-Hardware in der Praxis Betriebliche Realität von Veränderungsdynamik abgekoppelt Mobile Speicher oft im Einsatz – und oft verschwunden Es ist eine Sache für Spezialisten, keine Frage. Moderne Personal-Computer „von der Stange“ – wie jetzt im Weihnachtsgeschäft allerorten sichtbar – verlangen vom Käufer profundes Hintergrundwissen technologischer Einzelkomponenten. Der Hauptprozessor CPU (Central Processing Unit) heißt heute nicht mehr CPU, heute muss es ein „D-Prozessor“ sein, der seine Dienste selbstverständlich nur mit einem ganz bestimmten so genannten „Chipsatz“ erledigt. Der Lüfter hat ausgedient, die „Heatpipe“ (ein „Wärmerohr“) seine Funktion übernommen. Arbeitsspeicher (früher „RAM“) heißt heute „DDR2 SDRAM 64 Bit dual channel memory“ und wenn der PC kein Fernsehen empfangen und den Ton über eine „Acht-Kanal-High-Definition-Audio-Karte“ ausgeben kann – über Funk (WLAN) natürlich – dann, ja dann ist der Computer eigentlich nichts mehr wert und kann bei eBay nur noch für einen Spottpreis verkauft werden. Neu – und zunehmend genutzt – werden mobile Speichermedien wie USB-taugliche „Memory Sticks“ und Speicherkarten [CompactFlash-Karten (CF), Smart Media Cards, Multimedia Cards (MMC), Secure Digital Memory Cards (SD), xD-Picture Cards und – wer sie besonders schnell verlieren möchte – MicroSD’s]. Sie scheinen heute zur Standardausstattung in den Büros zu gehören, ermöglichen sie es doch, durchaus größere Datenmengen mobil von einem Ort zum anderen zu transportieren. Rechtlich gibt es keine Bedenken gegen den Einsatz dieser Sticks und Karten, auch dürfte die Anschaffung mit Kostenübernahmepflicht nach § 40 Abs. 2 BetrVG immer dann keine Probleme bereiten, wenn die Erforderlichkeit etwa zum Zwecke von Datenaustausch bei entfernt stattfindenden (GBR/ KBR-)Sitzungen eindeutig belegt ist. Doch Vorsicht: Die Speicher sind klein, flexibel und einfach im Umgang. So klein, dass sie gelegentlich verloren oder in einem (fremden) Notebook „vergessen“ werden. Und das kann peinlich bis gefährlich werden, macht sich doch selten jemand die Mühe, Karten und Sticks vor der ersten Benutzung einer Sicherheitsbehandlung zu unterziehen und Zugriffe nur nach Eingabe von Benutzernamen und Passwort zu ermöglichen. Software dazu gibt es reichlich am Markt, der Autor hat gute Erfahrungen mit dem „Portable Safe“ der „Steganos Security Suite 2006“ gemacht (s. Beitrag auf Seite 7). Doch diese Spottpreis-Rechner schmücken landauf/landab nach wie vor die Betriebs- und Personalratsbüros. „Ausgezeichnete Performance bei der Ausführung einer Multimedia-Anwendung“ scheint für Interessenvertretung bei der täglichen Arbeit nicht von Bedeutung zu sein, denn die Standardnachschlagewerke auf CD-ROM (etwa juristische Datenbanken) sind textlastige Boliden – und das ist gut so. Es lenkt den Blick auf Wesentliches. Wichtig sind der sichere und qualifizierte Umgang mit der Standardsoftware, etwa um einen Brief/ein Protokoll zu schreiben oder eine kleine Tabellenkalkulation durchzuführen. Wichtig sind auch Kenntnise über spezielle BR/PR-Programme (s. Beitrag auf Seite 4), die zur Optimierung der rechtlichen Anforderungen an Interessenvertretung programmiert wurden und die tägliche Arbeit erleichtern können. Dazu reicht im Regelfall ein Standard-PC, der schon einige Jahre „auf dem Buckel haben“ kann, wenn regelmäßig für ein Backup von System und Daten gesorgt wird, da die Ausfallwahrscheinlichkeit von Festplatten der „Badewannenkurve“ (s. Abbildung rechts) Rechnung trägt. Mobile PC’s auf dem Vormarsch Auch Notebooks (und in Ausnahmefällen TablettPC’s) scheinen bei Betriebs- und Personalräten zunehmend in Mode zu kommen. Es sind selten fabrikneue Geräte, die den Interessenvertretungen zur Verfügung gestellt werden, oftmals müssen sie mit ausgemusterten und bereits abgeschriebenen Produkten auskommen. Doch wenn die ihren Dienst verrichten, warum nicht. Zu beachten sind auch hier die üblichen Vorsichtsregelungen in Bezug Abbildung oben: „Badewannenkurve“. Konstruktions-, Produktions- oder Werkstoffmängel treten häufig zu Beginn des Betriebes auf, danach folgt eine längere Zeit des reibungslosen Betriebs. Verschleiß und Alterung sorgen für häufigere Ausfälle erst wieder am Ende der Lebensdauer, die bei Festplatten bei etwa 70 000 Stunden Dauereinsatz (!) beginnt. 6/Thema auf Funktionsfähigkeit und Datensicherheit (s.o.), da davon auszugehen ist, dass die Geräte i.d.R. nicht stationär eingesetzt werden. Eine weiteres Augenmerk muss von daher auf die Bestimmungen der Großer Vergleichstest in der Computer-Fachwissen, Heft 11/2005 www.aib-verlag. de > Zeitschriften Bildschirmarbeitsverordnung gerichtet werden, da ein ergonomisches Arbeiten mit diesen Geräten mit besonderen Problemen behaftet und ohne weiteres nicht möglich ist. Software für die Betriebsratswahl Das komplette Angebot an CD-ROMs mit Formularen und elektronischen Hilfen für die Betriebsratswahl hat die Zeitschrift „Computer-Fachwissen für Betriebs- und Personalräte“ (AiB-Verlag Frankfurt) untersucht. Dabei stand die Frage im Vordergrund, ob es sie wirklich gibt, die elektronischen Helfer, mit der die Wahlen ihre Schrecken verlieren und vom Wahlvorstand im Handumdrehen zu bewältigen sind. Die Wahlhelfer auf CD-ROM werden teilweise mit umfangreichen Papierordnern, Büchern oder Broschüren ausgeliefert. Der Vergleichstest von insgesamt 13 Angeboten – dabei sind neben den kommerziellen Produkten auch die Anwendungen der Hans-Böckler-Stiftung und der DGB-Gewerkschaften – konzentriert sich vorrangig auf die elektronische Form. Alle Produkte werden anhand einheitlicher Kriterien geprüft und die Ergebnisse in Tabellen übersichtlich dargestellt. Besonderheiten der einzelnen Produkte werden zusätzlich hervorgehoben. Als Fazit lässt sich feststellen, dass trotz eindeutiger gesetzlicher Grundlagen teilweise große Unterschiede in der Umsetzung vorhanden sind. Die Möglichkeiten eines PC werden längst nicht vollständig ausgeschöpft. Erfreulich ist das gute Abschneiden des Wahlhelfers auf CD-ROM, der im Auftrag des DGB entwickelt worden ist und von allen Einzelgewerkschaften über die regionalen Gliederungen kostenfrei oder zu einem sehr günstigen Preis vertrieben wird. Das ausführliche Ergebnis des Vergleichstests ist in Heft 11/2005 nachzulesen. Turnus-Fachinformationsdienst präsentiert neues E-Learning-System Weitere Informationen Computer Based Training (CBT), 49,00 € zzgl. MwSt. ISBN 3-8276-1098-2 Web Based Training (WBT) 43,00 € zzgl. MwSt. ISBN 3-8276-1096-6 Turnus-Fachinformationsdienst, www. turnusweb.de Ein neues E-Learning-System speziell für Betriebsräte präsentiert der TURNUS Fachinformationsdienst. Der Crashkurs für unerfahrene Betriebsratsvorsitzende und neu gewählte Betriebsräte wird als Computer- sowie Web Based Training angeboten. Der interaktiv aufgebaute Kurs vermittelt dem Betriebsrat einen Überblick über die wesentlichen Grundlagen und Anforderungen der Betriebsratstätigkeit. Speziell für Neugewählte ist der Crash-Kurs konzipiert worden. Der Kursus vermittelt einen schnellen Überblick über die Tätigkeitsfelder des Betriebsrats. Es werden die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmervertreters, aber auch die Erwartungshaltungen, die von unterschiedlichen Gruppierungen geweckt und befriedigt werden müssen, dargestellt. Ferner geht der Kursus auf Fragen zu Organisation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement ein. Betriebsratswahl Online im Intranet – jetzt doch möglich? Weiterführende Links zum Thema Projektinformationen unter www.forschungs projekt-wien.de, Information über die BR-Wahl bei T-Systems in www.move-online. de > Suche: „T-Systems“ Bei T-Systems in der Region Nordbayern musste am 20. und 21. September 2005 eine außerordentliche Betriebsratswahl stattfinden. Rund 1 000 Wahlberechtigte hatten die Möglichkeit, online über das Intranet ihre Stimme abzugeben. Bereits im Jahr 2002 war der elektronische Wahlgang getestet und für gut befunden worden. Die Mitarbeiter bekamen dazu etwa vier Wochen vor der Wahl ihre Passwörter, die nur zusammen mit ihrer Personalnummer einmalig für die Wahl gültig sind. Unter strengster Geheimhaltung wurden sie an die Heimatadressen versandt. Weder technische Probleme noch eine Anfechtung der Wahl verhinderten dieses Verfahren. Die Wahlbeteiligung konnte erneut gesteigert werden. Weitere Testwahlen sind bei dem von der Bundesregierung geförderten Projekt „W.I.E.N“ (Wählen in elektronischen Netzwerken) für Frühjahr 2006 zu den regelmäßigen Betriebsratswahlen geplant. 7/Thema Die „ZeitSchrift“ – Neue Online-Zeitschrift zu Arbeitszeit und Zeit-Technik „ZeitSchrift“ nennt die Bielefelder Arbeitszeitberatung „TEMPI“ ihr zweimonatlich erscheinendes Periodikum, das mit einer ersten Ausgabe am 5. September und zwei Monate später mit der zweiten Ausgabe im Internet erschienen ist. Die erste Ausgabe behandelte das zurzeit in vielen Unternehmen hochaktuelle Problem „Schichtarbeit/Schichtplanung“ als Schwerpunktthema. Ebenso aktuell ist das Thema der zweiten Ausgabe: Die Dauer der Arbeitszeit. Grundlegende Beiträge, Handlungsleitlinien für betriebliche Akteure und Praxisbeispiele bieten sowohl Einsteigern als auch erfahrenen Praktikern wertvolles Wissen für die tägliche Praxis. Einfache Software-Werkzeuge ergänzen das Angebot. Weiterhin findet man in jeder Ausgabe aktuelle Informationen, Rechtsprechung und einen Kommentar zu Arbeitszeit und Zeitwirtschaft. Als Neues Online-Magazin zum Themenbereich „Arbeitszeit und Zeitwirtschaft“ erschienen. Zugabe enthält die ZeitSchrift ein Preisrätsel, bei dem wertvolle Gewinne winken. Die ZeitSchrift kann über die neu gestaltete Website der TEMPI GmbH online abonniert werden. Zu dem äußerst günstigen Preis von 49 Euro werden sechs Ausgaben pro Jahr angeboten, jede mit einem anderen Schwerpunktthema. Die nächsten Themen stehen auch schon fest: „Teamarbeitszeit/Dezentrale Zeiterfassung“. Zum „Schnuppern“ kann der ZeitBrief als kostenfreier Newsletter bestellt werden, indem man seine E-Mail-Adresse auf der TEMPI-Website einträgt. Der ZeitBrief informiert in unregelmäßigen Abständen über Neues zur Arbeitszeit und weist auf die jeweils nächste Ausgabe der ZeitSchrift hin. Eine Leseprobe als pdf-Datei ist ebenfalls auf der Internetseite www.tempi.de zu finden. Im Netz Informationen und Abonnement über www.tempi.de Datensicherheit: mächtiges Werkzeug Mit der griffigen Lösung „Die perfekte Waffe im Kampf um die Privatsphäre“ ist die renommierte Frankfurter Datenschutz- und Verschlüsselungsfirma Steganos GmbH bei Kennern seit vielen Jahren ein Garant für solide Produkte und Programmierung. Nun hat sie erstmals auch in großem Umfang von sich hören lassen und allen Abonnenten und Käufern einer Herbst-Ausgabe (23/2005) der Computerzeitschrift c’t aus dem Hannoveraner Heise-Verlag die Vollversion der „Steganos Security Suite“ auf der beigelegten Sicherheits-CD des Heftes beschert. Und die ist auch für Betriebs- und Personalräte überaus interessant. Mächtige Werkzeuge Die Suite bietet zum Beispiel einen „Safe“. Einmal aktiviert, kann damit ein „sicheres Laufwerk“, Laufwerksbuchstabe und Größe sind frei wählbar, erstellt werden. Der Zugriff auf den Safe, in den sensible Daten gehören, erfolgt durch passwortgeschützten Zugriff. Bei der Erstellung des Passworts ist Steganos – selbstverständlich – behilflich. Auch ein „Portabler Safe“ kann mit den Werkzeugen erstellt werden. Die Firma trägt damit dem Umstand Rechnung, dass zunehmend Daten auf mobile Sticks und Speicherkarten „wandern“ und dort oft vergessen werden. Mit dem portablen Safe werden Daten auf den Sticks abgesichert und durch eine 256-BitVerschlüsselung vor unbefugtem Zugriff geschützt. Der Stick kann in fremden PC‘s problemlos gegen Eingabe des Passwortes geöffnet werden. Der „Passwort-Manager“ verwaltet und sichert, gegen Passwort, die selben. Und stellt seine Dienste immer dann zur Verfügung, wenn wieder einmal eins eingegeben werden muss. Er arbeitet als „Gedächtnisstütze“ transparent im Hintergrund. Eine E-Mail-Verschlüsselung ist ebenso Bestandteil der Software wie ein „Internet-Spuren-Vernichter“ und ein „Shredder“. Letzterer löscht Daten auf Wunsch nach Vorgaben des US-Verteidigungsministeriums durch mehrfaches Überschreiben der Festplattensektoren, der Spurenvernichter reinigt nicht nur Internet-Cache, Verlauf und Cookies, er entfernt bei Bedarf auch alle Spuren des Betriebssystems und gelaufener Programme, die sich in der Regel in verborgenen temporären Verzeichnissen verbergen. Mit dem Steganos Datei-Manager können auch Nutzer von Windows XP Home (die Professional-Variante bringt eigene Verschlüsselungs-Werkzeuge mit) ihre Daten, Laufwerke und Ordner verschlüsseln und verstecken. Die Leistungsfähigkeit des Werkzeugs geht soweit, dass Bild- oder Musikdateien als „Trägerdateien“ der verschlüsselten Dateien/Ordner dienen. Wie von der Steganos-Pressesprecherin Sandra Hogrefe zu erfahren war, bleibt die „Steganos Security Suite“ auf der c’t-CD auch länger als ein Jahr voll lauffähig. Lediglich das kostenlose Update des zusätzlichen Anti-Spyware-Moduls ende nach zwölf Monaten. Weitere Informationen www.steganos.de Die Vollversion der Software kostet 69,94 Euro, in ihr ist auch ein „Diebstahschutz“ für PC/Notebook integriert. 8/Info Ein anregendes Buch über Projektmanagement, das auch für Betriebsräte lesenswert ist und kurzweilige Lektüre verspricht Projektmanagement in der Realität Johannes Gärtner, bekannt als Gründer der Wiener Arbeitszeitberatung XIMES (www.ximes. com) und Erfinder der Schichtplanungswerkzeuge SPA und OPA beschreibt in diesem Buch seine ganz persönlichen langjährigen Erfahrungen aus unzähligen Projekten. Er verallgemeinert diese und stellt sie den bekannten wissenschaftlichen Theorien und Werkzeugen zum optimalen Projektmanagement gegenüber. Damit ist dieses Buch ein Affront gegen alles, was bisher zum Thema geschrieben worden ist. Und das ist gut so! Neue „Denke“ etablieren Hier traut sich ein Wissenschaftler mit umfangreicher Praxiserfahrung das zu schreiben, was die meisten denken und erfahren, jedoch immer als eigenes Unvermögen betrachtet haben. Egal, welche Projektmanagement-Methode man anwendet – es gibt laufend Unstimmigkeiten, Fehler, Zeitverzögerungen, Kommunikationsprobleme, Katastrophen, und vieles mehr. Dr. Gärtner hingegen konstatiert in einem keineswegs wissenschaftlichen Stil, jedoch auf seinen tiefgreifenden wissenschaftlichen und theoretischen Kenntnissen aufbauend, dass diese Erfahrungen eine Realität darstellen, gegen die man nicht ankämpfen sollte. Sein Ansatz ist es, diese Realitäten in das Projektmanagement aktiv und bewusst einzubeziehen. In seinem Buch beschreibt er, wie das gehen und welche Werkzeuge und Methoden man dazu verwenden könnte. Er erfindet dazu nichts Neues, sondern setzt auf bewährte und bekannte Tools, z. B. die Moderationstechnik. Ihm ist es wichtiger, eine neue „Denke“, wie er es benennt, zu etablieren. Weitere Informationen JOHANNES GÄRTNER: „Realistisches Projektdesign – Projektarbeit in einer wenig berechenbaren Welt“, 184 Seiten, 1. Auflage, 2004, vdf-Verlag Zürich, ISBN 3-7281-2934-8, 49 Euro Wer das Buch gelesen hat und seine eigenen Projekterfahrungen in diesem Sinne reflektiert hat („Genau so ist es ...“), der geht zukünftig selbstbewusster und weniger krampfhaft an neue Projekte heran. Das gilt vor allem für Projektleiter sowie externe Berater und Moderatoren, aber auch für Auftraggeber und Projektmitarbeiter ist das Buch lesenswert. Die freundliche österreichische Lebens- und Sprechweise von Johannes Gärtner wird vor allem im Einleitungskapitel deutlich: „Viele Projektmanagementbücher sehen die geordnete, gut durchschaubare Welt als das Normale an und das sich verändernde Kuddelmuddel durch Personen und Überraschungen als Störung. In der Perspektive dieses Buches ist es umgekehrt. Das wenig berechenbare ist das Normale.“ Das Buch greift alltägliche, im Projektkontext zentrale Begriffe („Auftrag“, „Problem“, „Fehler“) auf und hinterfragt sie: „In der Denke dieses Buches gibt es nicht das Problem’, sondern es gibt immer nur Personen, die zu bestimmten Zeitpunkten denken/sagen/behaupten, dass etwas »ein Problem« sei.“ Die „neue Denke“ wird an den drei zentralen Projektbegriffen „Auftrag“, „Rollen“ und „Vorgehen“ entwickelt, welches auch die Überschriften der drei zentralen Kapitel des Buches sind. Theorieinputs ergänzen die Beispiele aus der und für die Praxis, beides untermauert die „neue Denke“. Viele Tipps für die praktische Umsetzung werden eingestreut, sollen jedoch nie als „Muss“, sondern immer als Anregung „Man könnte ...“ verstanden werden. In demselben Sinne werden im letzten Kapitel Werkzeuge für die Projektarbeit vorgestellt, die sich bewährt haben; nichts Neues, kein „Verkaufshit“, sondern wenige sorgfältig ausgewählte Tools für eine Umsetzung der neuen Denke im Projektmanagement. Anregungen zum kritischen Reflektieren Betriebsräte, die mit Organisations-, Arbeitszeitoder EDV-Projekten konfrontiert oder in solche eingebunden sind, sollten ebenfalls dieses Buch unbedingt lesen und die Inhalte mit ihren Erfahrungen vergleichen. Wer Johannes Gärtner kennt, kann zu Recht erwarten, dass die Arbeitnehmervertretungen auch in diesem Buch keine untergeordnete Rolle spielen. Sie sollen eine gewichtige, aber klar definierte Rolle in Projekten einnehmen. Ihre Perspektive zu den mit dem jeweiligen Projekt zu bearbeitenden Problemen ist sehr wichtig. Nur wird man auch dazu keine Allheilmittel und Checklisten finden, sondern in der Perspektive dieses Buches „nur“ Anregungen zum kritischen Reflektieren der aktuellen Haltung zu Projekten bekommen, die eine Grundlage für eine veränderte Denke sein sollen. 9/Info Jobs erhalten – Beschäftigungsfähigkeit im Betrieb Die Technologieberatungsstelle (TBS) beim DGBLandesbezirk Nordrhein-Westfalen erprobt in einem von der Landesregierung NRW, dem Europäischen Sozialfonds und der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt neue Konzepte und Vorgehensweisen zur Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit in Unternehmen. Insgesamt 18 Betriebe sind an dem Projekt beteiligt. Zwei Instrumente für betriebliche Akteure und Berater liegen als CD und zum Download vor: SelbstCheck Beschäftigungsfähigkeit Der SelbstCheck hilft dabei, Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen für die eigene individuelle Beschäftigungsfähigkeit transparent zu machen. Das Ergebnis wird durch grafische Darstellungen visualisiert und durch Hinweise zur Auswertung ergänzt. Aus den Ergebnissen wird ein persönliches Stärken- und Schwächenprofil erstellt. Außerdem nennt der SelbstCheck Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit. UnternehmensCheck Beschäftigungsfähigkeit Mit dem Unternehmens Check können betriebliche Bedingungen für Beschäftigungsfähigkeit erhoben und qualifizierte Aussagen über Stärken und Grenzen eines Betriebs für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemacht werden. Die Ergebnisse ermöglichen es, sich einen Überblick über Handlungsfelder zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen. Inform ationen und Download www.bib-nrw.de Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen Seit Jahren vollzieht sich bei Unternehmen in Deutschland und anderswo ein nachhaltiger Strukturwandel. Dieser führt zu Ausgliederungen, Dezentralisierungen und anderen Maßnahmen der Flexibilisierung mit der Folge der Umwandlung von Großunternehmen in eine Vielzahl formell selbstständiger Gesellschaften mbH, der Auflösung von Konzernen, der „Verschlankung“ von Betrieben oder der Trennung von Kerngeschäft (z.B. Produktion) und sonstigen Bereichen (z.B. Dienstleistungen). Mit der Novellierung des BetrVG 2001 hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und den Betriebsräten in bestimmten Fällen die Möglichkeit eröffnet, auch in zergliederten Betrieben einen gemeinsamen Betriebsrat zu bilden. Diese auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts basierende Neuregelung stellt für die Betriebsräte in der Praxis eine wesentliche Erleichterung dar, weil das Gesetz nun eine Vermutungsregelung zugunsten der Betriebsräte aufstellt. Diese zu widerlegen bleibt Aufgabe des Unternehmens. Christine Leisten: „Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen“ (Reihe: Die novellierte Betriebsverfassung; Band 10), Düsseldorf 2005, 79 Seiten, 7 Euro. Urteile zur novellierten Betriebsverfassung Eine Recherche bei Gerichten und in juristischen Datenbanken ergab, dass die Betriebsräte und Unternehmensführungen die neuen und ergänzten Paragrafen der novellierten Betriebsverfassung gewissenhaft und mit Augenmaß nutzen. So zeigte sich, dass vier Jahre nach der Reform (2001) die von den Kritikern erwartete kostenträchtige Prozessflut nicht stattgefunden hat. Eine um- fangreiche Studie (160 Seiten) der Hamburger Rechtsanwältin Stefanie Ecke, die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung angefertigt und nun der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, ist als PDF-Datei im Netz erhältlich: www.boeckler.de/pdf/mbf_gerichte_bvg_ecke_2005.pdf. Urteile zum § 40 Abs. 2 BetrVG sind in dieser Ausgabe auf den Seiten 2 und 3 zusammengefasst. Bestellung Setzkasten-Verlag Düsseldorf, Fax 02 11 / 40 800 90 - 40 | mail@setzkasten. de, Bestell-Nr. 15010 10/Info Kündigung aufgehoben – Heiko Barten darf wieder arbeiten Letzte Runde im Fall „Heiko Barten“ In den NETWORK-Ausgaben 33 und 34 berichteten wir über Heiko Barten, Betriebsrat der Berliner Bankgesellschaft. Als Vorsitzender des Vereins „Frischer Wind! Deutschland e.V.“ hatte er im August 2003 auf der Website des Vereins eine „Gif-Animation“ platziert, die neben vielen anderen Bildern auch eines vom Tor der KZ-Gedenkstätte Dachau enthielt. Und genau das war der Berliner Bankgesellschaft, seiner Arbeitgeberin, zuviel. Sie, die im Rahmen von Maßnahmen zur Personalreduzierung zu diesem Zeitpunkt Kündigungsgespräche mit Beschäftigten der Gesellschaft durchführte, kündigte Barten wegen seines privaten Engagements fristlos. Dem furchtlosen Barten jedoch ging es nicht um eine „Animation“ an sich. Das Recht auf Meinungsfreiheit, Kunst-, Presse- und Vereinigungsfreiheit – das bestimmte und bestimmt bis heute seine Motivation. Doch darf es sein, dass die Freizeitbetätigung eines Bankangestellten seinen Arbeitsplatz gefährdet? Schwerwiegende Pflichtverletzung? Betriebsrat Heiko Barten Weitere Informationen www.frischer wind-online.de Der Vergleich mit Nazi-Tätern sei unerträglich für die betroffenen Führungskräfte und deren Mitarbeiter, so die Bankgesellschaft. Sie bat den Betriebsrat um Zustimmung zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Der Betriebsrat lehnte zunächst ab, das Arbeitsgericht Berlin ersetzte jedoch die Zustimmung, Heiko Barten war gekündigt und hatte Hausverbot. Er reichte Kündigungsschutzklage ein und klagte auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zur endgültigen Klärung. Im März 2004 gewinnt Barten beide Klagen vor dem Arbeitsgericht Berlin, fünf Monate später verlor er sie in der Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin jedoch wieder. Eine Revision auf die zweite Kündigung ließ das LAG nicht zu. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt widersprach jedoch dem LAG Berlin in dieser Sache. Somit konnten beide Klagen letztinstanzlich vor dem BAG am 24. November 2005 verhandelt werden. Die aktuellen BAG-Entscheidungen nun (Aktenzeichen BAG 2 AZR 584/04 und BAG 2 AZR 120/05): Die Kündigungen von Heiko Barten sind aufgehoben. Er gewinnt auch die Weiterbeschäftigungsklagen. Bereits am folgenden Tag hat er seine Arbeit in der Berliner Bankgesellschaft wieder aufgenommen und seine Aufgaben als gewählter Betriebsrat ausgeübt. In der Urteilsbegründung stellen die Richter fest, dass mit der betreffenden Internet-Animation kein Vergleich mit der Nazizeit hergestellt wird. Somit entfällt der Grund für die Kündigung. Die Richter stellten aber auch fest, dass ein erkennbarer NS-Vergleich ein Kündigungsgrund gewesen wäre. Heiko Barten betonte in einer ersten Stellungnahme zu den Urteilen, dass er zu jedem Zeitpunkt nicht nur den Kündigungen widersprochen hat, sondern vor allem dem ihm unterstellten Vergleich, den er nie vorgenommen oder beabsichtigt hatte. Das Urteil hat weit reichende Konsequenzen. Der Kläger, also Barten, kann seine Arbeit wieder aufnehmen. Darüber hinaus können viele Arbeitnehmervertreter aufatmen, die sich mit Webseiten im Internet präsentieren (siehe u.a. www.boeckler. de/fix/betriebsratspraxis). Bereits nach dem Urteilsspruch des LAG Berlin reagierten einige der im Netz vertretenen Betriebsräte verstört, weil sie darin eine Aussage zur Zulässigkeit von Internetauftritten der Arbeitnehmervertretung vermuteten oder weil sie von ihren Arbeitgebern auf diese Rechtsprechung hingewiesen wurden. Teilweise nahmen sie die Websites vom Netz, teilweise wurden die Internet-Auftritte von Betriebsgruppen oder Vertrauensleuten fortgeführt. Seit der Zeit kamen nur noch wenige neue Seiten von Arb e i t n e h m e rver t retungen hinzu. Die Gefahr, durch eine kleine Unachtsamkeit seinen Arbeitsplatz zu verlieren, schien zu groß zu sein. Nach dieser Rechtsprechung zum Fall Heiko Barten können online-aktive Arbeitnehmervertreter wieder aufatmen. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Fall den Bewertungsmaßstab wieder zurechtgerückt. Die Gerichtsbarkeit hatte übrigens zu keinem Zeitpunkt den betreffenden Internetauftritt verboten. Auch das jetzige Urteil trifft keine allgemeinen Aussagen zu Online-Aktivitäten von Betriebsräten, die unter bestimmten Bedingungen selbstverständlich erlaubt sind. Vielleicht ist dieses ein Anstoß für den einen oder anderen Betriebsrat, sich nun doch im Internet zu präsentieren (s. auch Seite 15, „Silberne Spinne“). Dabei sind die hier gezogenen Grenzen und die aktuellen Rechtsprechungen sorgfältig zu beachten. 11/Info Betriebsrat-Foren im Internet Eine Momentaufnahme aus der SoliDebatte Die SoliDebatte (www.solidebatte.de) ist ein beantwortete Fragen heraus, kommt man auf fast sechs. Beiträge, die zur Administration des Forums gehörten, blieben unberücksichtigt. geschlossenes Onlineforum im Internet, initiiert von Georg Dresel (www.soliserv.de) für Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Gewerkschafter und Schwerbehindertenvertreter. Der Austausch erfolgt via E-Mail, die Teilnehmer müssen sich vorher über den Webmaster registrieren lassen. Das Forum funktioniert als eine Diskussionsplattform, auf der aktuelle Fragen gestellt, diskutiert und beantwortet werden. Wie sich zeigte: schnell, umfassend und auf hohem Niveau. Woran die Nichtbeantwortung von Fragen scheiterte, ist unklar. Wir vermuten, dass es entweder daran lag, dass sich keiner mit dem dort gestellten Problem auskannte, die jeweilige Frage eventuell im allgemeinen E-Mail-Verkehr unterging oder die Frage kurz vor dem Ende unserer Untersuchung erfolgte und wir die Antworten deshalb nicht mehr mit berücksichtigen konnten. Geschwindigkeit der Antworten Was aber genau interessiert Interessenvertreter der SoliDebatte am meisten? Wie viele nehmen das Angebot des Forums wahr und lassen sich von anderen aktiv beraten? Und wie schnell geht das? Diese Fragen haben wir zum Anlass genommen die Beiträge der SoliDebatte in den Monaten Juli und August 2005 zu untersuchen. Uns war bewusst, dass sich die Analyse auf die Haupt-Urlaubsmonate bezieht und deshalb nicht repräsentativ für das ganze Jahr sein kann. Unser Dank geht an Hagen Röwer (www.hagen-roewer.de), den Webmaster der SoliDebatte, der uns die Daten für eine anonymisierte Untersuchung zur Verfügung gestellt hat. Teilnehmerzahl und Engagement Zum Zeitpunkt unserer Analyse waren 524 Mailadressen im Forum eingetragen. Die Gesamtzahl der Beiträge belief sich im Untersuchungszeitraum auf 564, die von 112 unterschiedlichen Autoren stammten. Das sind etwa fünf Beiträge pro Autor. Soweit die Zahlen. De facto gibt es aber einige Teilnehmer, die sich sehr rege an den Diskussionen beteiligen und sich fast zu jeder der gestellten Frage mit ihrem Spezialistenwissen einbringen. Andere melden sich nur sporadisch zu Wort, wieder andere nur einmalig. So haben sich die beiden oberen „Ausreißer“ mit 74 und 51 Beiträgen an den Diskussionen beteiligt. Betrachtet man das Verhältnis aller Aktiven zu den im Forum gemeldeten Email-Adressen, so steht fest, dass ein großer Prozentsatz die SoliDebatte „passiv“ begleitet, d. h. Beiträge und Antworten zur Kenntnis nimmt, selbst aber nicht oder nur selten aktiv wird. Verhältnis: Fragen und Antworten Die absolute Anzahl der gestellten Fragen im Untersuchungszeitraum betrug 81, auf die 388 Beiträge erfolgten, d.h. es gab im Durchschnitt fast fünf Antworten pro Frage. Rechnet man elf nicht Wichtig in „Notfällen“ ist für Betriebsräte die schnelle Beantwortung der Fragen. Hier zeigt sich, dass die Interessenvertreter in der SoliDebatte ihre Kolleg/innen nicht lange warten lassen und meistens schnell mit genauen Hinweisen auf Gesetzestexte oder mit eigenen Erfahrungsberichten zur Fragestellung aufwarten. Ist etwas unklar, wird einfach noch einmal nachgefragt. Dabei liegt im Internet als Medium an sich schon ein Teil des Erfolgs begründet: Oft genügt schon die Angabe eines Links, unter dem die Lösung des Problems im besten Fall bereits schwarz auf weiß sofort abrufbar ist. Was das für die Antwortgeschwindigkeit bedeuteten kann, zeigt folgende Aufstellung: Von den 81 gestellten Fragen wurden 51 noch am gleichen Tag, 17 am nächsten Tag, eine nach zwei Tagen und eine nach vier Tagen erstmalig beantwortet. Elf Fragen wurden nicht beantwortet (siehe oben). Top-Themen Es zeigte sich, dass manche Themen großes Interesse auf sich zogen und zu regelrechten Bestsellern mutierten. Wir haben die Anzahl der Beiträge pro gestellte Frage untersucht und sind zu folgender Top-Ten gekommen: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement Vereinbarung zum Monitoring Öffentliche Diskussion um Betriebsräte Wirtschaftausschuss Krankenhäuser Ankündigung Mehrarbeit Rücknahme freiwilliger Sonderzahlungen BV Vorschlagswesen (Wertgutscheine) BV Internet / Telefon Förderung Langzeitarbeitsloser Ersatzmitglieder Info BR-Stunden Nachweis Anz. 35 33 29 21 18 18 14 13 12 11 11 Bei sieben Themen der Top-Ten handelte es sich um Beiträge, die sich um die Befugnisse der Betriebsräte gegenüber der Geschäftsführung drehten und um Weitere Informationen Die Auswertung und Textdokumentation erstellte ANGELIKA KRÖNERT – Mitarbeiterin im Referat Qualifikation (Hans-Böckler-Stiftung) Angelika- [email protected] 12/Info die Regelung des Zusammenspiels der beiden Parteien. Was darf der Arbeitgeber, was darf er nicht. Meistens wird nach der genauen Gesetzeslage für ein Problem gefragt. Reges Interesse fanden die Dienstvereinbarungen, vor allem zum „betrieblichen Eingliederungsmanagement“ aber auch zum „Monitoring“. In beiden Fällen wurden Vorschläge der Arbeitgeberseite zur Diskussionsgrundlage genommen und entsprechende Empfehlungen und Ratschläge gegeben. Bei der „Öffentlichen Diskussion Betriebsräte“ ging es um die Presseäußerungen eines Politikers, die Arbeitnehmer/innen mögen zukünftig den Betriebsrat aus eigener Tasche finanzieren. Hier schloss sich eine Diskussion über den vermeintlichen Besserverdienst von freigestellten Betriebsräten an. Große Beachtung fand auch die Frage nach dem Interesse an Seminaren für Wirtschaftsauschüsse in Krankenhäusern. Parallel entwickelte sich daraus eine weitere Frage, nämlich ab wann ein Unternehmen ein Tendenzbetrieb sei. persönlichen und sozialen Kontakte der Akteure sind. Sprich, je intimer der Nutzerkreis, desto intensiver der Dialog. Das trifft auf die SoliDebatte nur begrenzt zu. Einige wenige gehen sehr vertraut miteinander um, die Mehrzahl der Teilnehmer jedoch, scheint sich, wenn überhaupt, nur über die Diskussionsplattform zu kennen. Worin sich die SoliDebatte von anderen Online-Netzwerken nicht unterscheidet ist, dass einige wenige Teilnehmer/innen besonders aktiv sind und die große Masse sich meistens eher passiv verhält. Was die SoliDebatte auszeichnet und höchstwahrscheinlich ihren Erfolg erklärt, ist die Geschwindigkeit und Qualität der Antworten, die Offenheit der Akteure, die sich auch trauen einfache Fragen zu stellen, und das überwiegend freundliche Miteinander. Die beiden letztgenannten Punkte werden wohl stark miteinander zusammen hängen. Wann wird solidebattiert? Gefragt wurde in der Solidedebatte fast ausschließlich an Werktagen zu den normalen Arbeitszeiten, was vermuten lässt, dass die Fragen zeitnah zu ihrem Entstehen im Betrieb ins Netz gestellt werden. Gleiches gilt für die Antworten. Nur vier Antworten erfolgten an einem Wochenende. Selbst alle „Freitags-Fragen“ wurden noch am selben Tag beantwortet. Schwierigkeiten bei der Analyse Weitere Informationen Zur Teilnahme an der Solidebatte ist eine erste Anmeldung unter www. soliserv.de/mailingliste. htm erforderlich. Bei der Untersuchung der Antworten haben wir auch Beiträge als „Antworten“ gewertet, die sich auf Beiträge anderer Teilnehmer beziehen, oder auch diejenigen, bei denen sich beispielsweise der Fragesteller bei den Teilnehmern für die Antworten bedankt hat. Hier ins Detail zu gehen, hätte den Rahmen der Kurzanalyse gesprengt. Ein ähnliches Problem kam bei der Erweiterung einer Frage auf, d. h. wenn nicht mehr eindeutig nachzuvollziehen war, ob es sich noch um die Beantwortung der gestellten Frage handelte oder ob sich die Diskussion auf ein neues Thema hin entwickelt hatte. Wir sind dem Problem etwas aus dem Weg gegangen, indem wir uns ziemlich genau an der Betreffzeile der Emails orientiert haben. Änderte sie sich, hatten wir es mit einem neuen Thema zu tun. Resümee Die kurze Betrachtung der SoliDebatte zeigt, dass es sich um eine vergleichsweise hochfrequentierte Diskussionsplattform handelt. Und das, obwohl die Meisten sich wohl kaum persönlich kennen dürften, trotz des stattgefunden Solidebatten-Treffens (Februar 2005) oder der Versuche, regionale Stammtische zu etablieren. Normalerweise wird in der wissenschaftlichen Diskussion betont, dass der wichtigste Erfolgsfaktor für virtuelle Netzwerke die Die Teilnehmer der SoliDebatte sind vor allem unter der Woche aktiv, genau dann, wenn die Probleme der täglichen Betriebsrätearbeit anfallen und ein ständiger Zugang zum Internet gewährleistet ist. Genau diese schnelle, unbürokratische, unkomplizierte, qualifizierte und vor allem kostenlose „Soforthilfe“ scheint das Forum dauerhaft interessant zu machen. Auch das bloße Mitlesen ist für viele attraktiv, um Anregungen oder Erkenntnisse über zukünftige „Baustellen“ zu bekommen. …aber Die Vorteile von Onlineforen und speziell der SoliDebatte sollen nicht darüber hinwegtäuschen, das längerfristige und nachhaltige Beratungsprozesse anders organisiert werden müssen und dass der eigene Blick in das Gesetzbuch notwendig bleibt. Nicht für den User abschätzbar sind weiterhin der betriebliche und politische Hintergrund, sowie das Erfahrungswissen der Antwortenden. Was in einem gewerkschaftlich geprägten mittelständischen Metallbetrieb in NRW funktioniert, ist nicht unbedingt auf alle anderen Branchen, Betriebsgrößen und Unternehmenskulturen übertragbar. Auch das bleibt bei der Einschätzung der Antworten zu beachten. 13/Info Reihe: Neue Formen der Gremienarbeit (10) Kommunikation verbessern & Standortkonkurrenz entschärfen Mit dem Projekt „Umgang miteinander“ wollen die Betriebsräte von Johnson Controls Interiors (JCI) ihren internen Austausch beschleunigen und offener gestalten. „Der konzerinterne Wettbewerb zwischen den Standorten wird dadurch zwar nicht verhindert, aber zumindest das unnötige gegeneinander Ausspielen der Produktionsstätten eingedämmt“, so Hannelore Müller (Bild), Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats. Wichtig für den Start und Erfolg des Projektes ist, dass alle Beteiligten von Beginn an mit eingebunden werden. Das Konzept und die Spielregeln für eine verbesserte Kommunikation entwickelten der GBR und die örtlichen Betriebsräten gemeinsam. Die eigentliche technische Umsetzung ist zwar nicht unwichtig, aber keinesfalls so entscheidend, wie die Formulierung gemeinschaftlicher Ziele und Regeln. ment nicht mehr aus. In dieser Situation schlug der GBR vor, diese Problematik im Anschluss an einer Betriebsräteversammlung gesondert zu diskutieren. Mit dem Ergebnis, dass eine gemeinsame elektronische Plattform für alle Gremien eingerichtet wurde. Für das neue Austauschforum wurden zudem genaue Regeln definiert, wer Informationen liefert und vor allem auch welche Informationen einzustellen sind. Moderierend unterstützt werden die JCI-Betriebsräte bei ihrem Vorhaben von ProNeT, deren Experten auf beteiligungsorientierte Betriebsratund Gewerkschaftsarbeit spezialisiert sind.* Inhalte und Regeln Die wichtigsten Merkmale für die gemeinsame Informationsplattform lassen sich in drei Hauptpunkten zusammenfassen: Die eingestellten Daten sollen aktuell sein und neben einigen Grundinformationen zum Gremium nur einen bestimmten Themenkreis umfassen, speziell Informationen über Vorhaben der Werksleitungen und regionalen Geschäftsführungen. Der Informationszugriff ist beschränkt auf die Mitglieder des Gesamtbetriebsrates, in dem alle Standorte vertreten sind. Jeder Standort ist für die Pflege seiner Daten selbst verantwortlich. Ausgangssituation Der Konzern Johnson Controls (JC) hat weltweit 130 000 Beschäftigte. Etwa 4 500 davon arbeiten in Deutschland bei der Automotive-Tochter JCI. Diese Sparte hat durch mehrere Fusionen und Übernahmen aus Arbeitnehmersicht eher den Charakter eines zusammengekauften Firmenkonglomerats. Es gelten beispielsweise fünf unterschiedliche Tarifverträge. Viele abweichende Arbeitszeit- und Prämienmodelle sind in den Werken durch Betriebsvereinbarungen festgelegt. Die wahre Kostenstruktur der Standorte ist wenig transparent, liegt bei genauer Betrachtung oft nicht weit auseinander, wenn man alle Regelungen gegeneinander aufrechnet. Durch diese unübersichtliche Situation besteht die latente Gefahr, dass die Unternehmensseite die Beschäftigten zu finanziellen Zugeständnissen drängt. Immer mit dem Verweis auf vermeintliche Kostenvorteile anderer Standorte. Manchmal wider, manchmal ohne besseres Wissen. Genannte Vorgaben setzen von den Beteiligten eine disziplinierte Pflege der Daten und eine größere Offenheit als bisher voraus, weshalb ein absolut vertraulicher Umgang mit den Informationen vereinbart wurde. Konkret sollen die Betriebsräte der einzelnen Standorte und der GBR über folgende Punkte zeitnah informieren: ➲ Forderungen des Arbeitsgebers zu Änderungen von Tarifverträgen (Änderungen nur unter Einbeziehung der zuständigen Gewerkschaft), �➲ Nutzung von tariflichen Öffnungsklauseln (nur in Koordination mit der zuständigen Gewerkschaft), ➲ Kündigung von Betriebsvereinbarungen, ➲ Abbau von Stammpersonal, ➲ Abweichungen von Investitionsplänen, ➲ Abweichung bei der Auftragslage, ➲ Planung von Verlagerungen. Technik & Zusatzeffekt Start und Unterstützung Verhandelten die JCI-Betriebsräte die Bedingungen unter denen die interne Auftragsvergabe erfolgte, entstand häufig das Problem, dass der Informationsfluss zwischen Gesamtbetriebsrat und den örtlichen Betriebsräten nicht schnell genug oder umfassend genug funktionierte. Die jährliche Betriebsräteversammlung, bei der jeder Standort bzw. jedes Werk seine wirtschaftliche Situation und Auftragslage für das nächste Jahr darstellte, reichte als Info-Instru- Auf den beiden Abbildungen auf der nächsten Seite ist jeweils eine beispielhafte Arbeitsoberfläche zu sehen (nur Muster!). Links der Überblick über die Standorte, rechts die Themenübersicht innerhalb eines Standortes. Die hier vorgestellte Softwarelösung ist browsergestützt und ähnelt optisch wie funktional den Foren, wie sie zurzeit im Internet häufig verwendet werden. Ein Anbieter, der diese Software kostenfrei zur Verfügung stellt, findet sich unter: www.rapidforum.com. In Zusammenarbeit mit dem Projekt „Organisation von Betriebs- und Personalratsarbeit“ der Hans-Böckler-Stiftung werden in der NETWORK beispielhaft Arbeitnehmergremien vorgestellt, die ihre Organisations- oder Arbeitsformen modernisieren. Diese Reihe funktioniert nicht als Einbahnstraße, sondern nimmt gerne Anregungen von betrieblichen Interessenvertretern auf: [email protected] 14/Info Abbildungen: Links der Überblick über die Standorte, rechts die Themenübersicht innerhalb eines Standortes auch.“ Ein Effekt hat das gesamte Projekt auf alle Fälle: Die Vertrauensbasis unter den Betriebsräten wächst! Kontakt HANNELORE MÜLLER, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrat der Johnson Controls Interiors GmbH & Co KG hannelore. [email protected] Die JCI-Betriebsräte benutzen aus Gründen des Datenschutzes für ihre Kommunikation einen eigenen Server. Hannelore Müller formuliert ihre Erwartungen und Hoffnungen mit dieser neuen Art der Kommunikation wie folgt: „Wenn wir schneller und zuverlässiger wissen, was an den anderen Standorten passiert, können wir nicht so schnell gegeneinander ausgespielt werden! So nach dem Motto – dass passiert im Standort XY doch Mit dieser zehnten Folge endet die Artikelreihe „Neue Formen der Gremienarbeit“. Die NETWORK-Redaktion ist aber weiterhin an interessanten Praxisbeispielen interessiert und nimmt deshalb gerne Anregungen und Hinweise von Betriebs- und Personalräten auf. Sämtliche in dieser Reihe vorgestellten Fallbeispiele werden demnächst in einer thematisch noch erweiterten Broschüre zusammengefasst (NETWORK wird berichten). Video-Überwachung am Arbeitsplatz Weitere Informationen www.bundes arbeitsgericht.de Eine umfangreiche Liste von Gerichtsurteilen bietet Wikipedia: http:// de.wikipedia.org/wiki/ Liste_der_deutschen_ Urteile_zu_ Videoüberwachungen Sie hatten es sich sehr einfach vorgestellt, die Führungskräfte eines Briefverteilzentrums der Deutschen Post AG in Berlin. Briefe gingen verloren, keiner wusste wo, also sollte eine Videoüberwachung her. Der Betriebsrat war dagegen, die vom Arbeitgeber einberufene Einigungsstelle mehrheitlich dafür. Verdachtsunabhängig, maximal 50 Stunden die Woche eingeschaltet, von außen nicht sichtbar, ob eine Kamera gerade eingeschaltet ist und eine Bandlöschpflicht nach spätestens acht Wochen, so der Spruch. Doch damit war der Betriebsrat nicht einverstanden und griff den Einigungsstellenspruch gerichtlich an. Die Vorinstanzen lehnten seinen Antrag ab, das Bundesarbeitsgericht jedoch gab ihm am 29. Juni 2004 Recht (1 ABR 21/03). Das BAG: „Einerseits hat die Arbeitgeberin die Pflicht, für die Sicherheit des Briefverkehrs und des grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses zu sorgen. Andererseits wird durch die Videoüberwachung erheblich in das ebenfalls grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingegriffen. Keiner dieser beiden Rechtspositionen gebührt absoluter Vorrang. Vielmehr ist eine auf die Umstände des jeweiligen Falles bezogene Abwägung erforderlich. Danach ist die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft des Berliner Briefzentrums unter den vorliegenden Umständen unverhältnismäßig“. Das Bundesarbeitsgericht hat mit diesem Urteil den Grundrechten der Arbeitnehmer/innen (z.B. Recht am eigenen Bild, Recht auf informationelle Selbstbestimmung) einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt und seine Mitbestimmungsrechte nach § 87.1.6 BetrVG mit weit reichenden Regelungsbefugnissen versehen. Zu prüfen ist fortan besonders, ob es Alternativen zu grundrechtseinschränkenden Kontroll- und Überwachungsmethoden gibt. 15/Info Unsere großen Brüder „Big Brother Awards“ sind international. Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, die USA und Kanada verleihen sie jährlich. Die deutsche „Hauptstadt“ des Big-Brother-Awards ist Bielefeld. Die Auszeichnung „Großer Bruder“ bekommen Unternehmen, Institutionen, Behörden, Regierungen und andere. Allen gemeinsam ist, dass sie „unglückliche Gewinner“ sind. Nur selten verirrt sich ein Preisträger in die Ravensberger Spinnerei, den Veranstaltungsort, in dem die „Party“ stattfindet. Auch am 28. Oktober diesen Jahres mussten die Empfänger der Preise durch Bilder oder kurze Sketche ersetzt werden. Rena Tangens und padelu- un (Bild links) – niemand kennt seinen bürgerlichen Namen – spielten die Gewinner bei der Übergabe des Preises. Weder Otto Schily noch Franz Beckenbauer waren in die „freundiche Stadt am Teutoburger Wald“ gereist, um den – zugegeben – hässlichen Preis (Bild rechts) entgegen zu nehmen. Der eine bekam ihn in der Rubrik „Lifetime“, weil er den biometrischen Reisepass einführte, der andere in der Sparte „Verbraucherschutz“, weil er für das „Schnüffeln“ in Verbindung mit dem Ticketverkauf zur Fußball-WM 2006 mit verantwortlich ist. In weiteren Kategorien wurden Preise verliehen. Ausführliche Informationen kann man im Internet unter www.bigbrotherawards. de nachlesen. Wer nun der Ansicht ist, dass er einen Datenschnüffler in seiner Umgebung kennt oder jemanden kennt, der einen kennt, findet auf den Internetseiten die Ansprechpartner/innen, denen er diesen Tipp für die nächstjährige Verleihung geben kann… Silberne Spinne 2005 Glückliche Gewinner kann man bei der alljährlichen Verleihung der „Silbernen Spinne“ erleben, ganz im Gegensatz zum Big Brother Award (siehe Bericht oben). Anlässlich der diesjährigen NetzTage, die im Oktober in Berlin stattfanden, wurden wie in jedem Jahr mehrere Arbeitnehmervertretungen ausgezeichnet. Der Grund: Sie haben bemerkenswerte Internetseiten gestaltet, mit denen sie über sich selbst und ihre Unternehmen in vorbildlicher und nachahmenswerter Weise berichten. Der diesjährige Gewinner ist der Personalrat der Medizinischen Hochschule Hannover mit einem bemerkenswerten Internetauftritt (Bild oben). Die Seiten informieren vorbildlich über die Personen des Germiums und ihre Erreichbarkeit. Aktuelle und ältere Dokumente, die für die Beschäftigten von Interesse und Bedeutung sind, liegen zum Download bereit. Die Seite wird offensichtlich intensiv und regelmäßig gepflegt. Das Internetangebot des Personalrats der FU Berlin am Standort Dahlem erreichte mit knappem Abstand den zweiten Platz (Bild rechts). Auch hier werden aktuelle Standards für Internetseiten gut eingehalten. Aktualität und Design dieser Website bekommen von der Jury jedoch etwas weniger Punkte als der Sieger. Einen Sonderpreis bekommt die Seite der ver.di-Liste im Betriebsrat der HypoVereinsbank München (Bild links). Diese Seite besticht durch sehr gute Gestaltung und Information über die Kollegen der Liste. Sie wird bei ver.di gehostet und von einem Kollegen aus der Liste selbstständig gepflegt. Die NetWork-Redaktion gratuliert allen Gewinnern! Die Netztage 2006 finden übrigens von 23.-26. Oktober 2006 unter dem Thema „BR/PR Webmaster-Konferenz“ statt. Big Brother Awards werden alljährlich an Datenschnüffler verliehen Weitere Informationen im Internet unter www. bigbrotherawards.de Mit der Auszeichnung „Silberne Spinne“ werden vorbildliche Websites von Personalräten und Betriebsratslisten geehrt Informationen im Internet unter www.liaison.de Impressum Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB | Hans-Böckler-Straße 39 | 40476 Düsseldorf Redaktion: Lothar Kamp (HBS, verantwortlich), Ingo Kübler Tel. 0211 / 7 77 81 98 / 99 | [email protected] Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung | NETWORK | Hans-Böckler-Straße 39 | 40476 Düsseldorf Pressesendung | Dt. Post AG | „Entgelt bezahlt“ | G 50776 Bei Unzustellbarkeit oder Mängeln in der Anschrift Anschriftenbenachrichtigungskarte Rainer Mempel (Institut für Bildung, Arbeit und Soziales) | Tel. 02151 / 20 75 18 | rainer.mempel@ ibas-krefeld.de Karl-Hermann Böker (Böker-Beratung) | Tel. 0521 /92 73 94 48 | [email protected] Frank Walensky-Schweppe | Tel. 040 / 46 96 10 27 | [email protected] Netz und kostenloses Abo: www.boeckler.de/network Arbeitszeugnisse 7,3 bis 8,9 Millionen Menschen in Deutschland wechseln pro Jahr ihren Arbeitsplatz. Fast 5 Millionen Menschen hierzulande sind arbeitslos. Für den Erfolg bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz spielen Arbeitszeugnisse eine wichtige Rolle. Die Aussagen in den Arbeitszeugnissen sind oft wegbereitend dafür, wer bei einer freien Stelle in die nähere Auswahl kommt und wer nicht. Arbeitnehmer/-innen, ihre Interessenvertretungen und auch ihre Vorgesetzten müssen deshalb die Anforderungen an Arbeitszeugnisse kennen. Auch ver.di nimmt sich der Problematik der wachsenden Bedeutung von Arbeitszeugnissen an und stellt mit der Basisinformation Arbeitszeugnisse eine umfassende Qualifizierungsgrundlage und einen detaillierten Ratgeber zur Verfügung. ver. di bietet darüber hinaus qualifizierte Beratungen an bei Fragen und Unsicherheiten zu Arbeitszeugnissen (für Nichtmitglieder kostenpflichtig). Die Internetseite www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de enthält wertvolle Hinweise und Tipps rund um das Thema Arbeitszeugnisse einschließlich einer umfassenden Urteilssammlung. Lohnabrechnung korrekt? Wie viel ALG-II? ver.di hat eine praktische CD-ROM herausgebracht, die nicht nur für ver.di-Aktive interessant ist. Diese enthält eine Menge grundsätzliche Informationen für die Betriebsrat- und Gewerkschaftsarbeit und drei pfiffige Zusatztools: einen Flugblattgenerator und einen Lohn- und ALG-Rechner. Infos und Bestellung zur CD-ROM unter: www.verdigital.de Bildungsangebote & mehr für Betriebsräte Mehr zum Thema Weiterbildung, Qualifizierung und Karriere für Betriebsräte bietet jetzt die HansBöckler-Stiftung auf ihren Internetseiten an. Neben vielen Informationen zu gewerkschaftliche Angebote, dokumentieren die Seiten vor allem mehrere Studien und zwei Workshops. Also kurz: kompaktes Hintergrundwissen. www.boeckler.de/fix/betriebsratspraxis (dort Klick auf „Weiterbildung“) fairwork für Uni-Absolventen Wer seine Interessen nicht solidarisch organisiert macht einen Fehler. Das haben jetzt auch die Hochschulabsolventen – die Generation „Praktikum“ – erkannt und einen Verein zur Selbsthilfe gegründet. Ein wichtiges Ziel: Ausbeutung durch Praktika verhindern.Informationen dazu im Internet: www. fairwork-verein.de Open Space Praktische betriebliche Ansätze für Innovationen aus BR-/PR-/Berater-/Gewerkschafts-/Arbeitnehmersicht miteinander auszutauschen, zu entwickeln, zu diskutieren und Kontakte für die weitere Arbeit zu knüpfen, das ist Ziel einer Veranstaltung der AOT Consulting GmbH zusammen mit dem ver.di-Bereich Innovationsund Technologiepolitik, ver.di innotec GmbH und der TBS Hessen. Das Ganze findet in Form einer „Open Space“-Veranstaltung vom 22.-23. Februar 2006 im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach zum Thema „Beschäftigungssicherung und -förderung durch innovative Lösungen im Betrieb“ statt. Anmeldungen werden bis zum 16.1.2006 entgegen genommen, Rückfragen werden unter jahn@verdi-innotec. de beantwortet. Gute Nachricht 1 Wir alle entwickeln uns zunehmend zu Online-Arbeiter/innen. Das hat Vor- und Nachteile. Zu den Vorteilen gehört sicher die schnelle und umfassende (verlinkte) Information, zu den Nachteilen gehört die ständig zunehmende Werbung. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun festgestellt, dass es eine „unzumutbare Belästigung“ sein, wenn auf Webseiten von Internet-Shop-Betreibern (hier: Warenhaus Quelle) Optionen vorhanden sind, mit denen Shop-Besucher Bekannten E-Mails mit Produkttipps zuschicken können. Wenn in diesen Mails zusätzliche Reklame enthalten ist, verstoßen diese gegen das Wettbewerbsrecht. Aktenzeichen: 3 U 1084/05. Gute Nachricht 2 Ein Urteil, dass viele (Heim-)Arbeiter/innen aufatmen läßt: Am 21. Juli 2005 verkündete das OLG Frankfurt am Main (Az.: 6 U 175/04), dass Anrufe bei Verbrauchern auch dann als unzulässige Belästigung einzustufen seien, wenn sie über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert werden und sie nicht vorher ausdrücklich oder konkludent (schlüssig) solchen Anrufen zugestimmt haben. Rechtsgrundlage bildet § 7 („Unzumutbare Belästigungen“) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der eine Einwilligung des/der Angerufenen vorsieht. Dass das die meisten Agents in den Call-Centern wenig interessiert, ist schon daran ersichtlich, dass auf ISDN-Telefonen in der Regel die Telefonnummer des Anrufers ausgeblendet ist. Nachfragen wie „Welche Telefonnummer ruft mich denn jetzt an?“ werden fast nie beantwortet, da offensichtlich sehr wohl Kenntnis über den Rechtsbruch bei Werbeanrufen vorhanden ist. Weitere Informationen liefert www.heise. de/newsticker/meldung/63192. Was ist eigentlich „Podcast“? Podcast setzt sich aus den Begriffen „Pod“ (Apples iPod) und „cast“ aus dem Begriff „Broadcast“ zusammen. Podcast ist „Radio zum Mitnehmen“. Über das Web werden MP3-Dateien zum Herunterladen von ihren Erstellern, den sogenannten „Podcastern“, angeboten. Diese Audiodaten können dann, anders als bei Streamingtechnologien, mit denen beispielsweise der Deutschlandfunk arbeitet (www.dradio.de/aodflash/player. php?station=1&stream=1&/), gespeichert werden. Dass das auch für Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften interessant sein kann, hat jetzt ein Mitgliederentwicklungsteam der IG Metall festgestellt und ein Podcast in Form von MP3-Dateien zur Betriebsratswahl erstellt. Weitere Informationen: www.podcast.de und www.mein-me-netz. de/podcast/. Auf der letztgenannten Adresse kann das Podcast bezogen werden: