Artikel Network Ausgabe 40/2005

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Artikel Network Ausgabe 40/2005
Ausgabe 40
Dezember 2005
EDV- und Arbeitsorganisation in der Interessenvertretung
NETWork
www.boeckler.de/network
Technik,
Ausstattung,
Recht
IuK-Techniken
im Betriebs- und Personalratsbüro
Seite 2
Betriebsratsforen
... im Internet
Seite 11
2/Thema
§ 40 Abs. 2 des Betriebsverfassungsreformgesetz
(Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats)
aus dem Jahre 2001
unterscheidet sich nur in
drei Worten von seinem
Vorgänger: Neu hinzugekommen sind „Informations- und Kommunikationstechnik“.
IuK-Techniken im BR/PR-Büro
Viele neue Regelungen
„Informations- und Kommunikationstechnik“,
genau diese drei Worte bereiteten in den letzten vier
Jahren den Gerichten manche Mühe, gehen doch die
Vorstellungen von Arbeitgebern und Interessenvertretungen bei der Beurteilung der Erforderlichkeit
dieser Mittel weit auseinander. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Leitsätze, begonnen
wird mit Urteilen des BAG.
Amtsleitung erforderlich
In einem Unternehmen, dessen Betriebsstätten
räumlich voneinander entfernt sind, ist nach § 40
Abs. 2 BetrVG erforderlich, dass der Arbeitgeber
den Betriebsratsmitgliedern Telefone mit Amtsleitungen zur Verfügung stellt, wenn andernfalls die
innerbetriebliche Kommunikation unangemessen
beschränkt würde. So der Leitsatz eines Urteils vom
19.1.2005 (BAG 7 ABR 24/04), in dessen Verfahren
eine bundesweit tätige Drogeriekette verpflichtet
wurde, einem fünfköpfigen Betriebsrat (tätig in
verschiedenen Verkaufstellen und zuständig für
21 Filialen) die Amtsleitungen für seine Arbeit
freizuschalten, da die Nutzung die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats betreffe. Auch
müsse es dem Betriebsrat erlaubt sein, während seiner Arbeitszeit notwendige, kurzfristige mündliche
Auskünfte von außerhalb zu erhalten, etwa von der
im Betrieb vertretenen Gewerkschaft.
lung gesetzlicher Aufgaben des Betriebsrats diene.
Die umfassende und rechtzeitige Information der
Arbeitnehmer über seine Tätigkeit im Rahmen
seines Aufgabenkreises gehöre zur laufenden Geschäftsführung des Betriebsrats. Das Besondere an
diesem Urteil: Die Interessenvertretung entscheidet
selbst, welche Informationen eingestellt werden.
Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Eingriffe in dieser
Art der Information zu unternehmen. Die Prüfung,
ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung von
Betriebsratsaufgaben erforderlich und deshalb vom
Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen sei, obliege dem
Betriebsrat. Der Arbeitgeber könne dem Betriebsrat
die Art der innerbetrieblichen Kommunikation
nicht vorschreiben.
Anspruch auf Internetzugang
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen
Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm
zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das
Internet anzuschließen. Mit diesem Leitsatz hat das
BAG im Jahre 2003 (BAG 7 ABR 8/03 vom 3.9.2003)
Klarheit in der bis dahin offenen Rechtsfrage nach
dem grundsätzlichen Anspruch eines Internetzugangs von Interessenvertretungen geschaffen. Das
BAG führt aus, die Arbeitgeberin sei nach § 40 Abs.
2 BetrVG verpflichtet, die bereits vorhandenen
PCs der freigestellten Betriebsratsmitglieder an das
Internet anzuschließen und die laufenden Kosten
zu übernehmen.
Intranet gehört zur Informationsund Kommunikationstechnik
LAG-Urteile
Das unternehmens- oder betriebsinterne Intranet gehört zur Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG, die
dem Betriebsrat vom Arbeitgeber im erforderlichen
Umfang für die laufende Geschäftsführung zur
Verfügung zu stellen ist. (…) Der Betriebsrat hat
Anspruch auf Veröffentlichung seiner Informationen auf einer eigenen Homepage auch in einem vom
Arbeitgeber eingerichteten betriebsübergreifenden
Intranet. Mit diesem Leitsatz (BAG 7 ABR 18/04
vom 01.12.04) stellte das BAG klar, dass Betriebsund Personalräten der Zugang zum Intranet zur
Verbreitung von Informationen Belegschaften nicht
verwehrt werden dürfe. Konzernweit geführte Netze
über verschiedene Betriebsteile hinweg stehen dem
nicht im Wege!
Die Besonderheiten der Betriebsstruktur können
dazu führen, dass an das Kriterium der Erforderlichkeit gem. § 40 Abs. 2 BetrVG keine hohen
Anforderungen zu stellen sind. Dieser Leitsatz des
LAG Baden-Württemberg (Az: 12 TaBV 45/01 vom
16.10. 2002) gibt Betriebsräten einen Beurteilungsspielraum bei der Prüfung, ob bestimmte Sachmittel
erforderlich seien. Mit Betriebsgröße und Anzahl
der vom Betriebsrat repräsentierten Arbeitnehmer
wachse die Arbeitsbelastung des Betriebsrates.
Daraus resultiere zugleich eine Erleichterung der
Darlegung der „Erforderlichkeit“ i.S.v. § 40 Abs. 2
BetrVG. Der Betriebsrat vertrat 170 Beschäftigte in
46 Verkaufsstellen. Das LAG hob als ein wichtiges
Kriterium des Urteils die geografische Struktur des
Betriebes heraus.
Eigene Inhalte im Intranet gestattet
SAP Entgeltabrechnungssystem weiterhin tabu
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG
einen Anspruch darauf haben, Informationen und
Beiträge in einem vom Arbeitgeber im Betrieb
eingerichteten Intranet zu veröffentlichen. Mit
diesem Leitsatz (BAG 7 ABR 12/03 vom 3.9.2003)
stellte das BAG klar, dass die Veröffentlichung von
Informationen und Beiträgen im Intranet der Erfül-
Der Arbeitgeber ist weder nach § 80 BetrVG noch
nach § 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, dem Betriebsrat einen Zugang zum im Betrieb des Arbeitgebers
gebräuchlichen SAP-Entgeltabrechnungssystem zu
ermöglichen oder zu gewährleisten. So das LAG
Nürnberg, Az: 4 TaBV 49/03 am 4. August 2004.
3/Thema
Der Arbeitgeber sei nicht nach § 40 Abs. 2 BetrVG
verpflichtet, dem Betriebsrat den begehrten Systemzugang zu ermöglichen oder zu gewährleisten.
Eine entsprechende Anspruchsgrundlage existiere
nicht.
Eigene Homepage auch
in konzernweiten Netzen
Das hessisches LAG (Az: 9 TaBV 68/03 vom 20.
November 2003) ist der Meinung, dass einem
Betriebsrat bei üblicher Intranetnutzung durch
den Arbeitgeber auch dann ein Anspruch auf eine
eigene Homepage zusteht, wenn das Intranet betriebsübergreifend eingerichtet ist und der Zugang
zu dieser Homepage nicht auf die Arbeitnehmer
des betroffenen Betriebes beschränkt ist, sofern der
Arbeitgeber keine gewichtigeren Gründe einwendet als die Besorgnis, die Arbeitnehmer anderer
Betriebe könnten Arbeitszeit für das Aufsuchen
der Homepage verwenden, so der spannende und
viel Potenzial beinhaltende Orientierungssatz. Der
Betriebsrat habe die Nutzung des Intranet für erforderlich halten dürfen, da der Arbeitgeberin (einer
Bank) aufgrund der technischen Ausstattung des
Betriebs keine zusätzlichen Kosten entständen. Zwar
könnten Mitarbeiter, die nicht in der „Zentrale“,
sondern in anderen Betrieben beschäftigt seien, die
Arbeitszeit verwenden, um nach Informationen
des Betriebsrats der Zentrale auf dessen Homepage
zu suchen. Der Betriebsrat sei jedoch für Vertragsverletzungen von im Unternehmen beschäftigten
Mitarbeitern, die sich während der Arbeitszeit mit
tätigkeitsfremden Angelegenheiten beschäftigen,
nicht verantwortlich.
PC erforderlich, wenn
Aufgaben sonst liegen bleiben
Das LAG Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil
vom 21. November 2002 (Az: 5 (10) TaBV 46/02)
einem Betriebsrat dann einen PC zugestanden, wenn
er sich sonst dem Besuch von betreuten Mitarbeitern
mehrerer Filialen nicht widmen kann. Aus dem
Leitsatz: „Muss der Betriebsrat angesichts vielfältiger mitbestimmungsrelevanter Vorgänge, die er in
großem Umfang mit Hilfe einer Schreibmaschine
bzw. handschriftlich bearbeitet, andere Aufgaben
zurückstellen (hier: Besuch der von ihm betreuten
Mitarbeiter mehrerer Filialen), kann es erforderlich
sein, ihm einen PC zur Verfügung zu stellen.“ Auch
hier war es wieder eine bundesweite Drogeriekette,
die sich quer stellte.
E-Mail contra Intranet
Das LAG Rheinland-Pfalz war am 14. Mai 2003 (Az:
2 TaBV 40/03) der Ansicht, dass „Die Installierung
einer eigenen Homepage des örtlichen Betriebsrats
einer Niederlassung in dem vom Arbeitgeber, der
bundesweit 25 Niederlassungen unterhält, unternehmensweit betriebenen Intranet (…) nicht
erforderlich (sei), wenn der örtliche Betriebsrat über
einen eigenen PC verfügt mit einem eigenen E-MailProgramm, das Betriebsrat und alle Mitarbeiter des
Betriebes, die über einen eigenen PC verfügen, ohne
Einschränkung nutzen können. Gegen die Zuerkennung einer eigenen Homepage eines örtlichen
Betriebsrats spricht auch, wenn er sein Begehren
auf die Ebene des Betriebes begrenzt, indem auf
seine Homepage, die von einer unternehmensweit
zentralen Systemverwaltung aus gesteuert wird, nur
mittels eines Passwortes, das nur den Mitarbeitern
des örtlichen Betriebes bekannt gegeben wird, Zugriff genommen werden kann.“
Learning by doing?
Das LAG Schleswig-Holstein hat am 3. Juni 2003
(Az: 4 TaBV 24/02) entschieden, dass ein Betriebsrat,
dem für seine Arbeit ein PC zur Verfügung steht,
nicht in jedem Fall verlangen kann, dass der Arbeitgeber ihm auch die Kosten für einen PC-Lehrgang
bezahlt. Das LAG hielt Schulungen nur dann für
erforderlich, wenn die vermittelten Kenntnisse nach
den konkreten Verhältnissen im Betrieb notwendig
seien, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen
oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sachund fachgerecht erfüllen könne. Daraus, dass dem
Betriebsrat ein PC zur Verfügung stände, folge nicht
zwangsläufig, dass auch eine Schulung geboten sei.
Zwar müsse der Betriebsrat in der Lage sein, den
PC zu bedienen. Der Lehrgang erübrige sich aber,
wenn der Betriebsrat bereits über die erforderlichen
Kenntnisse verfüge oder sie sich durch „learning by
doing“ verschaffen könne.
Weitere Informationen
Wenn „Gängige Praxis“, dann ins Netz
Das LAG Schleswig-Holstein fasste am 28. Januar
2003 (Az: 5 TaBV 25/02) ein für BR/PR wichtiges
Urteil: „Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein innerbetriebliches elektronisches Informations- und
Kommunikationssystem (Intranet) besteht, hat auch
der Betriebsrat im Rahmen seiner gegenüber den Arbeitnehmern bestehenden Unterrichtungspflichten
gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG Anspruch auf Nutzung
dieses Systems. Dies gilt jedenfalls dann uneingeschränkt, wenn die betriebsinterne Kommunikation
per Intranet gängige Praxis ist, wie z.B. in einem
High-Tech-Unternehmen der Elektroindustrie.“
„Erforderlichkeit“ ist nach
wie vor zu prüfen
Die Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG macht in
jedem Fall die Prüfung der Erforderlichkeit nicht
entbehrlich „Diese Prüfung solle eine übermäßige
finanzielle Belastung des Arbeitgebers durch den Betriebsrat verhindern, und damit sei nicht in Einklang
zu bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich
moderner Bürotechnik anders als bei den übrigen
Sachmitteln auf die Prüfung der Erforderlichkeit
zu verzichten“, so das BAG am 3. September 2003
(7 ABR 12/03).
STEFANIE ECKE, „Auswertung von Gerichtsentscheidungen zum
novellierten Betriebsverfassungsgesetz“, Düsseldorf, 2005, Download
unter www.boeckler.
de/pdf/mbf_gerichte_bvg_ecke_2005.pdf
4/Thema
Mäßige Nachfrage
nach spezieller Betriebsrats-Software
Betriebsrats-Software in der Praxis
Betriebsrats- (und Personalrats-) Software wurde
in den früheren NETWORK-Ausgaben mehrfach
vorgestellt. Die Tabelle zeigt einen Überblick des
Angebots und Verweise auf die letzten Rezensionen
in der NETWORK. Bisher unklar war jedoch, wie
gut sich die Angebote verkaufen und wie intensiv
die Anwendungen genutzt werden.
In Ausgabe 39 berichteten wir über eine Umfrage bei
rund 300 Betriebsräten, die Software-Anwendungen
der Hans-Böckler-Stiftung erworben haben. Die
Antworten zeigen, dass die Programme teilweise
intensiv genutzt werden. Anwender formulieren
darüber hinaus Wünsche für eine Weiterentwicklung und zusätzliche Funktionen oder auch neue
Anwendungen zur Unterstützung der Betriebsratsarbeit. Dabei wird, wie wir berichteten, gelegentlich
der Wunsch nach einer umfassenden „BetriebsratsOffice“-Lösung geäußert.
Mehrere Angebote greifen diesen Wunsch auf und
bieten Unterstützung rund um die Betriebs-/Personalratssitzung an. Das preislich günstigste Produkt,
die „Sitzung“-Software der Böker-Beratung in
Bielefeld, hat sich in den letzten Jahren mit annähernd 500 Lizenzen nach Auskunft des Anbieters
recht gut verkauft. Vielen positiven Rückmeldungen
von zufriedenen Anwendern und Wünschen nach
einer Erweiterung der Funktionalität stehen einige
Kundenaussagen gegenüber, die von professioneller
Software mehr erwarten.
Ähnliche, aber wesentlich teurere Angebote sind
„Promisy“, „endorse“ und – für Personalräte
„DoVoMa“. Diese bieten jedoch schon einen
größeren Funktionsumfang, zum Beispiel sind bei
„Promisy“ zusätzlich Betriebsvereinbarungen zu
verwalten und externe Dokumente in die Datenbank
einzubeziehen. Die Enwickler von „endorse“ und
„DoVoMa“ zielen stärker auf den „Workflow“ im
Betriebs- bzw. Personalratsbüro ab. Diese Softwareangebote können über die reinen sitzungsbezogenen
Dokumente auch jeden anderen Schriftverkehr und
Weitere Informationen
Die NETWORKAusgaben sind unter
sind unter www.boeckler.
de/network > Archiv im
Download zu beziehen
einen Adressenpool verwalten. Diese Professionalität
kostet seinen Preis, der viele von einer Anschaffung
abhält. Von „Promisy“ waren keine genauen Angaben über die Anzahl der Installationen zu erhalten;
man verweist jedoch auf mehrere Installationen bei
Konzernbetriebsräten. Eine Vorstellung der aktuellen Promisy-Version für Gesamtbetriebsräte wird
die Zeitschrift „Computer-Fachwissen für Betriebsund Personalräte“ aus dem AiB-Verlag Frankfurt in
der Dezember-Ausgabe enthalten.
Die Software „endorse“ konnte nach Angaben des
Herstellers bereits über 100 Mal verkauft werden und
liegt inzwischen in der weiter entwickelten Version
1.3 vor. Neu sind vor allem die erweiterten Möglichkeiten, Dokumente zu importieren, wodurch
die formalisierte
Kommunikation mit Personalabteilungen
vereinfacht werden soll. Durch Bild: Rechteverwaltung in „endorse“
frei definierbar Rechteprofile und die interne
Verschlüsselung von Dokumenten wurde die Sicherheit der Ablageverwaltung wesentlich erhöht.
Den Anforderungen international operierender
Gremien kommt man mit der Möglichkeit entgegen,
jederzeit zwischen deutsch- und englischsprachiger
Benutzeroberfläche wechseln zu können. Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklungsarbeit ist das
Einbeziehen mobiler Geräte und dezentraler Dokumentenablage.
Die weiteren, in den früheren Ausgaben der NETWORK erwähnten Produkte haben aktuell keine
wesentliche Marktbedeutung mehr. So berichtet
beispielsweise Herr Massberg, dass er von seiner
„BROffice“-Anwendung nach der Ankündigung
in NETWORK nur fünf Lizenzen verkauft habe,
weswegen sich eine Weiterentwicklung derzeit
nicht lohne. Für Herrn Weimann, dessen Internet-Produkt „berot“ für die moderne Unter-
Bezeichnung Anbieter
akt. Vers.
Ausgabe/Seite
Diverse
Hans-Böckler-Stiftung | www.boeckler.de/fix/betriebsratspraxis
2003
38 / 11
Sitzung
Böker-Beratung | Hartlager Weg 61A | 33604 Bielefeld | 0521-92739448 |
2.72
29 / 8
[email protected] | www.boeker-beratung.de
Promisy
Promisy GmbH & Co. KG | Maxfeldstraße 50 | 90409 Nürnberg | Tel. 09111.2
30/14
5306688 | [email protected] | www.promisy.de
endorse
deckstein consulting GmbH | Weidengasse 43 | 50354 Hürth | Tel. 02233-94690 |
1.3
34 / 7
www.endorse.de
k.A.
29 / 6
DoVoMa
endorse-Version für Personalräte | Joachim Cortmann | Tel. 01888-6813448 |
[email protected]
berot
Number7 | Alexander Weimann | Bahnhofstraße 19g | 82024 Taufkirchen | Tel.
k.A.
35 / 8
089-61208544 | [email protected] | www.number7.de | www.
berot.de
3.0
29 / 9
BROffice 2002V3 Gerhard Maßberg | www.schutzgesetze.de.vu | www.shareware.de
B.I.S.
Lotus-Notes-Anwendung | Software-Engineering- GmbH SEG, Düsseldorf
Einzel-Entwicklung
29 / 7
Futurum NT
EDV-Beratung Dipl.-Ing Helmut Retzlaff, Mühlacker
s. Text
29 / 6
5/Thema
stützung Betriebsratsorganisation in Ausgabe 35
der NETWORK vorgestellt wurde, lohnt sich der
Entwicklungsaufwand ebenso wenig. Für unsere
Leser/innen hatte er das Produkt sogar kostenfrei
zum Testen im Internet bereitgestellt; eine erhöhte
Nutzerfrequenz konnte er jedoch nicht feststellen.
Das ebenfalls in der NETWORK präsentierte
Produkt „Futurum NT“, eines der ersten Angebote unter dem Label „Betriebsratssoftware“, wird
nicht mehr angeboten.
In NETWORK 29 berichtete ein Anwender von der
für sein Gremium entwickelten und installierten
Software „B.I.S“, das auf Basis des Datenbanksystems („Groupware“) Lotus Notes läuft. In ähnlicher
Form wird es noch einige Betriebs- und Personalräte
geben, die eine speziell für sie programmierte Software-Anwendung nutzen. Da derartige Produkte
nicht vermarktet werden, erfährt die Redaktion nur
zufällig davon. Natürlich sind wir dankbar für jeden
Hinweis in dieser Sache!
Betriebsrats-Hardware in der Praxis
Betriebliche Realität von
Veränderungsdynamik abgekoppelt
Mobile Speicher oft im Einsatz
– und oft verschwunden
Es ist eine Sache für Spezialisten, keine Frage. Moderne Personal-Computer „von der Stange“ – wie
jetzt im Weihnachtsgeschäft allerorten sichtbar – verlangen vom Käufer profundes Hintergrundwissen
technologischer Einzelkomponenten. Der Hauptprozessor CPU (Central Processing Unit) heißt heute nicht mehr CPU, heute muss es ein „D-Prozessor“
sein, der seine Dienste selbstverständlich nur mit
einem ganz bestimmten so genannten „Chipsatz“
erledigt. Der Lüfter hat ausgedient, die „Heatpipe“
(ein „Wärmerohr“) seine Funktion übernommen.
Arbeitsspeicher (früher „RAM“) heißt heute „DDR2
SDRAM 64 Bit dual channel memory“ und wenn der
PC kein Fernsehen empfangen und den Ton über
eine „Acht-Kanal-High-Definition-Audio-Karte“
ausgeben kann – über Funk (WLAN) natürlich
– dann, ja dann ist der Computer eigentlich nichts
mehr wert und kann bei eBay nur noch für einen
Spottpreis verkauft werden.
Neu – und zunehmend genutzt – werden mobile
Speichermedien wie USB-taugliche „Memory
Sticks“ und Speicherkarten [CompactFlash-Karten (CF), Smart Media Cards, Multimedia Cards
(MMC), Secure Digital Memory Cards (SD),
xD-Picture Cards und – wer sie besonders schnell
verlieren möchte – MicroSD’s]. Sie scheinen heute
zur Standardausstattung in den Büros zu gehören,
ermöglichen sie es doch, durchaus größere Datenmengen mobil von einem Ort zum anderen zu
transportieren. Rechtlich gibt es keine Bedenken
gegen den Einsatz dieser Sticks und Karten, auch
dürfte die Anschaffung mit Kostenübernahmepflicht nach § 40 Abs. 2
BetrVG immer dann keine Probleme
bereiten, wenn die Erforderlichkeit
etwa zum Zwecke von Datenaustausch
bei entfernt stattfindenden (GBR/
KBR-)Sitzungen eindeutig belegt ist.
Doch Vorsicht: Die Speicher sind klein,
flexibel und einfach im Umgang. So
klein, dass sie gelegentlich verloren oder in einem
(fremden) Notebook „vergessen“ werden. Und das
kann peinlich bis gefährlich werden, macht sich doch
selten jemand die Mühe, Karten und Sticks vor der
ersten Benutzung einer Sicherheitsbehandlung zu
unterziehen und Zugriffe nur nach Eingabe von
Benutzernamen und Passwort zu ermöglichen.
Software dazu gibt es reichlich am Markt, der Autor
hat gute Erfahrungen mit dem „Portable Safe“ der
„Steganos Security Suite 2006“ gemacht (s. Beitrag
auf Seite 7).
Doch diese Spottpreis-Rechner schmücken landauf/landab nach wie vor die Betriebs- und Personalratsbüros. „Ausgezeichnete Performance bei der
Ausführung einer Multimedia-Anwendung“ scheint
für Interessenvertretung bei der täglichen Arbeit
nicht von Bedeutung zu sein, denn die Standardnachschlagewerke auf CD-ROM (etwa juristische
Datenbanken) sind textlastige Boliden – und das ist
gut so. Es lenkt den Blick auf Wesentliches. Wichtig
sind der sichere und qualifizierte Umgang mit der
Standardsoftware, etwa um einen Brief/ein Protokoll
zu schreiben oder eine kleine Tabellenkalkulation
durchzuführen. Wichtig sind auch Kenntnise über
spezielle BR/PR-Programme (s. Beitrag auf Seite 4),
die zur Optimierung der rechtlichen Anforderungen an Interessenvertretung programmiert wurden
und die tägliche Arbeit erleichtern können. Dazu
reicht im Regelfall ein Standard-PC, der schon
einige Jahre „auf dem Buckel haben“ kann, wenn
regelmäßig für ein Backup von System und Daten
gesorgt wird, da die Ausfallwahrscheinlichkeit von
Festplatten der „Badewannenkurve“ (s. Abbildung
rechts) Rechnung trägt.
Mobile PC’s auf dem Vormarsch
Auch Notebooks (und in Ausnahmefällen TablettPC’s) scheinen bei Betriebs- und Personalräten
zunehmend in Mode zu kommen. Es sind selten
fabrikneue Geräte, die den Interessenvertretungen
zur Verfügung gestellt werden, oftmals müssen sie
mit ausgemusterten und bereits abgeschriebenen
Produkten auskommen. Doch wenn die ihren
Dienst verrichten, warum nicht. Zu beachten sind
auch hier die üblichen Vorsichtsregelungen in Bezug
Abbildung oben: „Badewannenkurve“. Konstruktions-, Produktions- oder Werkstoffmängel
treten häufig zu Beginn des
Betriebes auf, danach folgt eine
längere Zeit des reibungslosen Betriebs. Verschleiß und
Alterung sorgen für häufigere
Ausfälle erst wieder am Ende der
Lebensdauer, die bei Festplatten
bei etwa 70 000 Stunden Dauereinsatz (!) beginnt.
6/Thema
auf Funktionsfähigkeit und Datensicherheit (s.o.),
da davon auszugehen ist, dass die Geräte i.d.R. nicht
stationär eingesetzt werden. Eine weiteres Augenmerk muss von daher auf die Bestimmungen der
Großer Vergleichstest in
der Computer-Fachwissen, Heft 11/2005
www.aib-verlag.
de > Zeitschriften
Bildschirmarbeitsverordnung gerichtet werden, da
ein ergonomisches Arbeiten mit diesen Geräten mit
besonderen Problemen behaftet und ohne weiteres
nicht möglich ist.
Software für die Betriebsratswahl
Das komplette Angebot an CD-ROMs mit Formularen und elektronischen Hilfen für die Betriebsratswahl hat die Zeitschrift „Computer-Fachwissen für
Betriebs- und Personalräte“ (AiB-Verlag Frankfurt)
untersucht. Dabei stand die Frage im Vordergrund,
ob es sie wirklich gibt, die elektronischen Helfer,
mit der die Wahlen ihre Schrecken verlieren und
vom Wahlvorstand im Handumdrehen zu bewältigen sind.
Die Wahlhelfer auf CD-ROM werden teilweise
mit umfangreichen Papierordnern, Büchern oder
Broschüren ausgeliefert. Der Vergleichstest von
insgesamt 13 Angeboten – dabei sind neben den
kommerziellen Produkten auch die Anwendungen
der Hans-Böckler-Stiftung und der DGB-Gewerkschaften – konzentriert sich vorrangig auf die
elektronische Form. Alle Produkte werden anhand
einheitlicher Kriterien geprüft und die Ergebnisse
in Tabellen übersichtlich dargestellt. Besonderheiten der einzelnen Produkte werden zusätzlich
hervorgehoben.
Als Fazit lässt sich feststellen, dass trotz eindeutiger
gesetzlicher Grundlagen teilweise große Unterschiede in der Umsetzung vorhanden sind. Die Möglichkeiten eines PC werden längst nicht vollständig
ausgeschöpft. Erfreulich ist das gute Abschneiden
des Wahlhelfers auf CD-ROM, der im Auftrag des
DGB entwickelt worden ist und von allen Einzelgewerkschaften über die regionalen Gliederungen kostenfrei oder zu einem sehr günstigen Preis vertrieben
wird. Das ausführliche Ergebnis des Vergleichstests
ist in Heft 11/2005 nachzulesen.
Turnus-Fachinformationsdienst
präsentiert neues E-Learning-System
Weitere Informationen
Computer Based Training
(CBT), 49,00 € zzgl. MwSt.
ISBN 3-8276-1098-2
Web Based Training (WBT)
43,00 € zzgl. MwSt.
ISBN 3-8276-1096-6
Turnus-Fachinformationsdienst, www.
turnusweb.de
Ein neues E-Learning-System speziell für Betriebsräte präsentiert der TURNUS Fachinformationsdienst. Der Crashkurs für unerfahrene Betriebsratsvorsitzende und neu gewählte Betriebsräte wird als
Computer- sowie Web Based Training angeboten.
Der interaktiv aufgebaute Kurs vermittelt dem
Betriebsrat einen Überblick über die wesentlichen
Grundlagen und Anforderungen der Betriebsratstätigkeit. Speziell für Neugewählte ist der Crash-Kurs
konzipiert worden. Der Kursus vermittelt einen
schnellen Überblick über die Tätigkeitsfelder des
Betriebsrats. Es werden die Rechte und Pflichten
des Arbeitnehmervertreters, aber auch die Erwartungshaltungen, die von unterschiedlichen Gruppierungen geweckt und befriedigt werden müssen,
dargestellt. Ferner geht der Kursus auf Fragen zu
Organisation, Verhandlungsführung und Konfliktmanagement ein.
Betriebsratswahl Online im
Intranet – jetzt doch möglich?
Weiterführende
Links zum Thema
Projektinformationen unter
www.forschungs
projekt-wien.de,
Information über die
BR-Wahl bei T-Systems
in www.move-online.
de > Suche: „T-Systems“
Bei T-Systems in der Region Nordbayern musste am
20. und 21. September 2005 eine außerordentliche
Betriebsratswahl stattfinden. Rund 1 000 Wahlberechtigte hatten die Möglichkeit, online über das
Intranet ihre Stimme abzugeben. Bereits im Jahr
2002 war der elektronische Wahlgang getestet und
für gut befunden worden.
Die Mitarbeiter bekamen dazu etwa vier Wochen
vor der Wahl ihre Passwörter, die nur zusammen
mit ihrer Personalnummer einmalig für die Wahl
gültig sind. Unter strengster Geheimhaltung wurden sie an die Heimatadressen versandt. Weder
technische Probleme noch eine Anfechtung der
Wahl verhinderten dieses Verfahren. Die Wahlbeteiligung konnte erneut gesteigert werden.
Weitere Testwahlen sind bei dem von der Bundesregierung geförderten Projekt „W.I.E.N“ (Wählen
in elektronischen Netzwerken) für Frühjahr 2006 zu
den regelmäßigen Betriebsratswahlen geplant.
7/Thema
Die „ZeitSchrift“ – Neue Online-Zeitschrift
zu Arbeitszeit und Zeit-Technik
„ZeitSchrift“ nennt die Bielefelder Arbeitszeitberatung „TEMPI“ ihr zweimonatlich erscheinendes
Periodikum, das mit einer ersten Ausgabe am 5.
September und zwei Monate später mit der zweiten
Ausgabe im Internet erschienen ist.
Die erste Ausgabe behandelte das zurzeit in vielen
Unternehmen hochaktuelle Problem „Schichtarbeit/Schichtplanung“ als Schwerpunktthema.
Ebenso aktuell ist das Thema der zweiten Ausgabe:
Die Dauer der Arbeitszeit. Grundlegende Beiträge,
Handlungsleitlinien für betriebliche Akteure und
Praxisbeispiele bieten sowohl Einsteigern als auch
erfahrenen Praktikern wertvolles Wissen für die tägliche Praxis. Einfache Software-Werkzeuge ergänzen
das Angebot. Weiterhin findet man in jeder Ausgabe
aktuelle Informationen, Rechtsprechung und einen
Kommentar zu Arbeitszeit und Zeitwirtschaft. Als
Neues Online-Magazin
zum Themenbereich
„Arbeitszeit und Zeitwirtschaft“ erschienen.
Zugabe enthält die ZeitSchrift ein Preisrätsel, bei
dem wertvolle Gewinne winken.
Die ZeitSchrift kann über die neu gestaltete Website
der TEMPI GmbH online abonniert werden. Zu
dem äußerst günstigen Preis von 49 Euro werden
sechs Ausgaben pro Jahr angeboten, jede mit einem
anderen Schwerpunktthema. Die nächsten Themen
stehen auch schon fest: „Teamarbeitszeit/Dezentrale Zeiterfassung“. Zum „Schnuppern“ kann
der ZeitBrief als kostenfreier Newsletter bestellt
werden, indem man seine E-Mail-Adresse auf der
TEMPI-Website einträgt. Der ZeitBrief informiert
in unregelmäßigen Abständen über Neues zur Arbeitszeit und weist auf die jeweils nächste Ausgabe
der ZeitSchrift hin. Eine Leseprobe als pdf-Datei
ist ebenfalls auf der Internetseite www.tempi.de
zu finden.
Im Netz
Informationen und
Abonnement über
www.tempi.de
Datensicherheit: mächtiges Werkzeug
Mit der griffigen Lösung „Die perfekte Waffe im
Kampf um die Privatsphäre“ ist die renommierte
Frankfurter Datenschutz- und Verschlüsselungsfirma Steganos GmbH bei Kennern seit vielen
Jahren ein Garant für solide Produkte und Programmierung. Nun hat sie erstmals auch in großem
Umfang von sich hören lassen und allen Abonnenten
und Käufern einer Herbst-Ausgabe (23/2005) der
Computerzeitschrift c’t aus dem Hannoveraner
Heise-Verlag die Vollversion der „Steganos Security Suite“ auf der beigelegten Sicherheits-CD des
Heftes beschert. Und die ist auch für Betriebs- und
Personalräte überaus interessant.
Mächtige Werkzeuge
Die Suite bietet zum Beispiel einen „Safe“. Einmal
aktiviert, kann damit ein „sicheres Laufwerk“, Laufwerksbuchstabe und Größe sind frei wählbar, erstellt
werden. Der Zugriff auf den Safe, in den sensible
Daten gehören, erfolgt durch passwortgeschützten
Zugriff. Bei der Erstellung des Passworts ist Steganos
– selbstverständlich – behilflich.
Auch ein „Portabler Safe“ kann mit den Werkzeugen
erstellt werden. Die Firma trägt damit dem Umstand
Rechnung, dass zunehmend Daten auf mobile Sticks
und Speicherkarten „wandern“ und dort oft vergessen werden. Mit dem portablen Safe werden Daten
auf den Sticks abgesichert und durch eine 256-BitVerschlüsselung vor unbefugtem Zugriff geschützt.
Der Stick kann in fremden PC‘s problemlos gegen
Eingabe des Passwortes geöffnet werden.
Der „Passwort-Manager“ verwaltet und sichert,
gegen Passwort, die selben. Und stellt seine Dienste
immer dann zur Verfügung, wenn wieder einmal
eins eingegeben werden muss. Er arbeitet als „Gedächtnisstütze“ transparent im Hintergrund.
Eine E-Mail-Verschlüsselung ist ebenso Bestandteil
der Software wie ein „Internet-Spuren-Vernichter“
und ein „Shredder“. Letzterer löscht Daten auf
Wunsch nach Vorgaben des US-Verteidigungsministeriums durch mehrfaches Überschreiben der
Festplattensektoren, der Spurenvernichter reinigt
nicht nur Internet-Cache, Verlauf und Cookies, er
entfernt bei Bedarf auch alle Spuren des Betriebssystems und gelaufener Programme, die sich in der
Regel in verborgenen temporären Verzeichnissen
verbergen.
Mit dem Steganos Datei-Manager können auch
Nutzer von Windows XP Home (die Professional-Variante bringt eigene Verschlüsselungs-Werkzeuge mit)
ihre Daten, Laufwerke und Ordner verschlüsseln und
verstecken. Die Leistungsfähigkeit des Werkzeugs geht
soweit, dass Bild- oder Musikdateien als „Trägerdateien“ der verschlüsselten Dateien/Ordner dienen.
Wie von der Steganos-Pressesprecherin Sandra
Hogrefe zu erfahren war, bleibt die „Steganos Security Suite“ auf der c’t-CD auch länger als ein Jahr
voll lauffähig. Lediglich das kostenlose Update des
zusätzlichen Anti-Spyware-Moduls ende nach zwölf
Monaten.
Weitere Informationen
www.steganos.de
Die Vollversion der
Software kostet 69,94
Euro, in ihr ist auch ein
„Diebstahschutz“ für
PC/Notebook integriert.
8/Info
Ein anregendes Buch
über Projektmanagement,
das auch für Betriebsräte
lesenswert ist und kurzweilige Lektüre verspricht
Projektmanagement in der Realität
Johannes Gärtner, bekannt als Gründer der
Wiener Arbeitszeitberatung XIMES (www.ximes.
com) und Erfinder der Schichtplanungswerkzeuge
SPA und OPA beschreibt in diesem Buch seine ganz
persönlichen langjährigen Erfahrungen aus unzähligen Projekten. Er verallgemeinert diese und stellt
sie den bekannten wissenschaftlichen Theorien und
Werkzeugen zum optimalen Projektmanagement
gegenüber. Damit ist dieses Buch ein Affront gegen
alles, was bisher zum Thema geschrieben worden
ist. Und das ist gut so!
Neue „Denke“ etablieren
Hier traut sich ein Wissenschaftler mit umfangreicher Praxiserfahrung das zu schreiben, was die
meisten denken und erfahren, jedoch immer als
eigenes Unvermögen betrachtet haben. Egal, welche
Projektmanagement-Methode man anwendet – es
gibt laufend Unstimmigkeiten, Fehler, Zeitverzögerungen, Kommunikationsprobleme, Katastrophen,
und vieles mehr. Dr. Gärtner hingegen konstatiert
in einem keineswegs wissenschaftlichen Stil, jedoch
auf seinen tiefgreifenden wissenschaftlichen und
theoretischen Kenntnissen aufbauend, dass diese
Erfahrungen eine Realität darstellen, gegen die man
nicht ankämpfen sollte. Sein Ansatz ist es, diese
Realitäten in das Projektmanagement aktiv und
bewusst einzubeziehen. In seinem Buch beschreibt
er, wie das gehen und welche Werkzeuge und Methoden man dazu verwenden könnte. Er erfindet
dazu nichts Neues, sondern setzt auf bewährte und
bekannte Tools, z. B. die Moderationstechnik. Ihm
ist es wichtiger, eine neue „Denke“, wie er es benennt,
zu etablieren.
Weitere Informationen
JOHANNES GÄRTNER:
„Realistisches
Projektdesign –
Projektarbeit in einer wenig
berechenbaren Welt“, 184
Seiten, 1. Auflage, 2004,
vdf-Verlag Zürich, ISBN
3-7281-2934-8, 49 Euro
Wer das Buch gelesen hat und seine eigenen Projekterfahrungen in diesem Sinne reflektiert hat
(„Genau so ist es ...“), der geht zukünftig selbstbewusster und weniger krampfhaft an neue Projekte
heran. Das gilt vor allem für Projektleiter sowie
externe Berater und Moderatoren, aber auch für
Auftraggeber und Projektmitarbeiter ist das Buch
lesenswert.
Die freundliche österreichische Lebens- und
Sprechweise von Johannes Gärtner wird vor
allem im Einleitungskapitel deutlich: „Viele
Projektmanagementbücher sehen die geordnete,
gut durchschaubare Welt als das Normale an
und das sich verändernde Kuddelmuddel durch
Personen und Überraschungen als Störung. In
der Perspektive dieses Buches ist es umgekehrt.
Das wenig berechenbare ist das Normale.“ Das
Buch greift alltägliche, im Projektkontext zentrale
Begriffe („Auftrag“, „Problem“, „Fehler“) auf und
hinterfragt sie: „In der Denke dieses Buches gibt
es nicht das Problem’, sondern es gibt immer
nur Personen, die zu bestimmten Zeitpunkten
denken/sagen/behaupten, dass etwas »ein Problem« sei.“ Die „neue Denke“ wird an den drei
zentralen Projektbegriffen „Auftrag“, „Rollen“
und „Vorgehen“ entwickelt, welches auch die
Überschriften der drei zentralen Kapitel des Buches sind. Theorieinputs ergänzen die Beispiele
aus der und für die Praxis, beides untermauert
die „neue Denke“. Viele Tipps für die praktische
Umsetzung werden eingestreut, sollen jedoch nie
als „Muss“, sondern immer als Anregung „Man
könnte ...“ verstanden werden. In demselben
Sinne werden im letzten Kapitel Werkzeuge für die
Projektarbeit vorgestellt, die sich bewährt haben;
nichts Neues, kein „Verkaufshit“, sondern wenige
sorgfältig ausgewählte Tools für eine Umsetzung
der neuen Denke im Projektmanagement.
Anregungen zum kritischen Reflektieren
Betriebsräte, die mit Organisations-, Arbeitszeitoder EDV-Projekten konfrontiert oder in solche
eingebunden sind, sollten ebenfalls dieses Buch unbedingt lesen und die Inhalte mit ihren Erfahrungen
vergleichen. Wer Johannes Gärtner kennt, kann
zu Recht erwarten, dass die Arbeitnehmervertretungen auch in diesem Buch keine untergeordnete Rolle
spielen. Sie sollen eine gewichtige, aber klar definierte Rolle in Projekten einnehmen. Ihre Perspektive
zu den mit dem jeweiligen Projekt zu bearbeitenden
Problemen ist sehr wichtig. Nur wird man auch dazu
keine Allheilmittel und Checklisten finden, sondern
in der Perspektive dieses Buches „nur“ Anregungen
zum kritischen Reflektieren der aktuellen Haltung
zu Projekten bekommen, die eine Grundlage für
eine veränderte Denke sein sollen.
9/Info
Jobs erhalten –
Beschäftigungsfähigkeit im Betrieb
Die Technologieberatungsstelle (TBS) beim DGBLandesbezirk Nordrhein-Westfalen erprobt in einem
von der Landesregierung NRW, dem Europäischen
Sozialfonds und der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt neue Konzepte und Vorgehensweisen
zur Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit in
Unternehmen. Insgesamt 18 Betriebe sind an dem
Projekt beteiligt. Zwei Instrumente für betriebliche Akteure und Berater liegen als CD und zum
Download vor:
SelbstCheck
Beschäftigungsfähigkeit
Der SelbstCheck hilft dabei,
Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen
für die eigene individuelle
Beschäftigungsfähigkeit
transparent zu machen. Das
Ergebnis wird durch grafische
Darstellungen visualisiert und durch Hinweise zur
Auswertung ergänzt. Aus den Ergebnissen wird
ein persönliches Stärken- und Schwächenprofil
erstellt. Außerdem nennt der SelbstCheck Ziele und
Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit.
UnternehmensCheck
Beschäftigungsfähigkeit
Mit dem Unternehmens
Check können betriebliche Bedingungen für
Beschäftigungsfähigkeit
erhoben und qualifizierte
Aussagen über Stärken und
Grenzen eines Betriebs für die
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemacht werden. Die
Ergebnisse ermöglichen es, sich einen Überblick
über Handlungsfelder zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu schaffen.
Inform ationen
und Download
www.bib-nrw.de
Gemeinsamer Betrieb
mehrerer Unternehmen
Seit Jahren vollzieht sich bei Unternehmen in
Deutschland und anderswo ein nachhaltiger
Strukturwandel. Dieser führt zu Ausgliederungen,
Dezentralisierungen und anderen Maßnahmen der
Flexibilisierung mit der Folge der Umwandlung von
Großunternehmen in eine Vielzahl formell selbstständiger Gesellschaften mbH, der Auflösung von
Konzernen, der „Verschlankung“ von Betrieben oder
der Trennung von Kerngeschäft (z.B. Produktion)
und sonstigen Bereichen (z.B. Dienstleistungen).
Mit der Novellierung des BetrVG 2001 hat der
Gesetzgeber hierauf reagiert und den Betriebsräten
in bestimmten Fällen die Möglichkeit eröffnet,
auch in zergliederten Betrieben einen gemeinsamen Betriebsrat zu bilden. Diese auf der ständigen
Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts
basierende Neuregelung stellt für die Betriebsräte in der Praxis
eine wesentliche Erleichterung dar, weil
das Gesetz nun eine
Vermutungsregelung zugunsten der Betriebsräte
aufstellt. Diese zu widerlegen bleibt Aufgabe des
Unternehmens.
Christine Leisten: „Der gemeinsame Betrieb
mehrerer Unternehmen“ (Reihe: Die novellierte
Betriebsverfassung; Band 10), Düsseldorf 2005, 79
Seiten, 7 Euro.
Urteile zur novellierten Betriebsverfassung
Eine Recherche bei Gerichten und in juristischen
Datenbanken ergab, dass die Betriebsräte und
Unternehmensführungen die neuen und ergänzten
Paragrafen der novellierten Betriebsverfassung
gewissenhaft und mit Augenmaß nutzen. So zeigte sich, dass vier Jahre nach der Reform (2001)
die von den Kritikern erwartete kostenträchtige
Prozessflut nicht stattgefunden hat. Eine um-
fangreiche Studie (160 Seiten) der Hamburger
Rechtsanwältin Stefanie Ecke, die im Auftrag der
Hans-Böckler-Stiftung angefertigt und nun der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, ist als PDF-Datei im
Netz erhältlich: www.boeckler.de/pdf/mbf_gerichte_bvg_ecke_2005.pdf. Urteile zum § 40 Abs.
2 BetrVG sind in dieser Ausgabe auf den Seiten 2
und 3 zusammengefasst.
Bestellung
Setzkasten-Verlag Düsseldorf, Fax 02 11 / 40 800 90
- 40 | mail@setzkasten.
de, Bestell-Nr. 15010
10/Info
Kündigung aufgehoben – Heiko Barten
darf wieder arbeiten
Letzte Runde im Fall „Heiko Barten“
In den NETWORK-Ausgaben 33 und 34 berichteten
wir über Heiko Barten, Betriebsrat der Berliner
Bankgesellschaft. Als Vorsitzender des Vereins „Frischer Wind! Deutschland e.V.“ hatte er im August
2003 auf der Website des Vereins eine „Gif-Animation“ platziert, die neben vielen anderen Bildern auch
eines vom Tor der KZ-Gedenkstätte Dachau enthielt.
Und genau das war der Berliner Bankgesellschaft,
seiner Arbeitgeberin, zuviel. Sie, die im Rahmen von
Maßnahmen zur Personalreduzierung zu diesem
Zeitpunkt Kündigungsgespräche mit Beschäftigten
der Gesellschaft durchführte, kündigte Barten wegen seines privaten Engagements fristlos.
Dem furchtlosen Barten jedoch ging es nicht um
eine „Animation“ an sich. Das Recht auf Meinungsfreiheit, Kunst-, Presse- und Vereinigungsfreiheit
– das bestimmte und bestimmt bis heute seine
Motivation. Doch darf es sein, dass die Freizeitbetätigung eines Bankangestellten seinen Arbeitsplatz
gefährdet?
Schwerwiegende Pflichtverletzung?
Betriebsrat Heiko Barten
Weitere Informationen
www.frischer
wind-online.de
Der Vergleich mit Nazi-Tätern sei unerträglich
für die betroffenen Führungskräfte und deren
Mitarbeiter, so die Bankgesellschaft. Sie bat den
Betriebsrat um Zustimmung zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Der Betriebsrat lehnte
zunächst ab, das Arbeitsgericht Berlin ersetzte jedoch
die Zustimmung, Heiko Barten war gekündigt und
hatte Hausverbot. Er reichte Kündigungsschutzklage
ein und klagte auf vorläufige Weiterbeschäftigung
bis zur endgültigen Klärung. Im März 2004 gewinnt
Barten beide Klagen vor dem Arbeitsgericht Berlin,
fünf Monate später verlor er sie in der Berufung
beim Landesarbeitsgericht Berlin jedoch wieder.
Eine Revision auf die zweite Kündigung ließ das
LAG nicht zu. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
widersprach jedoch dem LAG Berlin in dieser Sache. Somit konnten beide Klagen letztinstanzlich
vor dem BAG am 24. November 2005 verhandelt
werden.
Die aktuellen BAG-Entscheidungen nun (Aktenzeichen BAG 2 AZR 584/04 und BAG 2 AZR
120/05): Die Kündigungen von Heiko Barten
sind aufgehoben. Er gewinnt auch die Weiterbeschäftigungsklagen. Bereits am folgenden Tag hat er
seine Arbeit in der Berliner Bankgesellschaft wieder
aufgenommen und seine Aufgaben als gewählter
Betriebsrat ausgeübt.
In der Urteilsbegründung stellen die Richter fest,
dass mit der betreffenden Internet-Animation kein
Vergleich mit der Nazizeit hergestellt wird. Somit
entfällt der Grund für die Kündigung. Die Richter
stellten aber auch fest, dass ein erkennbarer NS-Vergleich ein Kündigungsgrund gewesen wäre. Heiko
Barten betonte in einer ersten Stellungnahme zu
den Urteilen, dass er zu jedem Zeitpunkt nicht nur
den Kündigungen widersprochen hat, sondern vor
allem dem ihm unterstellten Vergleich, den er nie
vorgenommen oder beabsichtigt hatte.
Das Urteil hat weit reichende Konsequenzen. Der
Kläger, also Barten, kann seine Arbeit wieder
aufnehmen. Darüber hinaus können viele Arbeitnehmervertreter aufatmen, die sich mit Webseiten
im Internet präsentieren (siehe u.a. www.boeckler.
de/fix/betriebsratspraxis).
Bereits nach dem Urteilsspruch des LAG Berlin reagierten einige der im Netz vertretenen Betriebsräte
verstört, weil sie darin eine Aussage zur Zulässigkeit
von Internetauftritten der Arbeitnehmervertretung
vermuteten oder weil sie von ihren Arbeitgebern auf
diese Rechtsprechung hingewiesen wurden. Teilweise nahmen sie die Websites vom Netz, teilweise
wurden die Internet-Auftritte von Betriebsgruppen
oder Vertrauensleuten fortgeführt.
Seit der Zeit kamen nur noch
wenige neue
Seiten von Arb e i t n e h m e rver t retungen
hinzu. Die Gefahr, durch eine
kleine Unachtsamkeit seinen
Arbeitsplatz zu verlieren, schien zu groß zu sein.
Nach dieser Rechtsprechung zum Fall Heiko
Barten können online-aktive Arbeitnehmervertreter wieder aufatmen. Das Bundesarbeitsgericht
hat in diesem Fall den Bewertungsmaßstab wieder
zurechtgerückt.
Die Gerichtsbarkeit hatte übrigens zu keinem
Zeitpunkt den betreffenden Internetauftritt
verboten. Auch das jetzige Urteil trifft keine
allgemeinen Aussagen zu Online-Aktivitäten
von Betriebsräten, die unter bestimmten Bedingungen selbstverständlich erlaubt sind. Vielleicht
ist dieses ein Anstoß für den einen oder anderen
Betriebsrat, sich nun doch im Internet zu präsentieren (s. auch Seite 15, „Silberne Spinne“).
Dabei sind die hier gezogenen Grenzen und
die aktuellen Rechtsprechungen sorgfältig zu
beachten.
11/Info
Betriebsrat-Foren im Internet
Eine Momentaufnahme
aus der SoliDebatte
Die SoliDebatte (www.solidebatte.de) ist ein
beantwortete Fragen heraus, kommt man auf fast
sechs. Beiträge, die zur Administration des Forums
gehörten, blieben unberücksichtigt.
geschlossenes Onlineforum im Internet, initiiert
von Georg Dresel (www.soliserv.de) für Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen,
Gewerkschafter und Schwerbehindertenvertreter.
Der Austausch erfolgt via E-Mail, die Teilnehmer
müssen sich vorher über den Webmaster registrieren
lassen. Das Forum funktioniert als eine Diskussionsplattform, auf der aktuelle Fragen gestellt, diskutiert
und beantwortet werden. Wie sich zeigte: schnell,
umfassend und auf hohem Niveau.
Woran die Nichtbeantwortung von Fragen scheiterte, ist unklar. Wir vermuten, dass es entweder
daran lag, dass sich keiner mit dem dort gestellten
Problem auskannte, die jeweilige Frage eventuell
im allgemeinen E-Mail-Verkehr unterging oder die
Frage kurz vor dem Ende unserer Untersuchung
erfolgte und wir die Antworten deshalb nicht mehr
mit berücksichtigen konnten.
Geschwindigkeit der Antworten
Was aber genau interessiert Interessenvertreter der
SoliDebatte am meisten? Wie viele nehmen das
Angebot des Forums wahr und lassen sich von
anderen aktiv beraten? Und wie schnell geht das?
Diese Fragen haben wir zum Anlass genommen die
Beiträge der SoliDebatte in den Monaten Juli und
August 2005 zu untersuchen.
Uns war bewusst, dass sich die Analyse auf die
Haupt-Urlaubsmonate bezieht und deshalb nicht
repräsentativ für das ganze Jahr sein kann. Unser
Dank geht an Hagen Röwer (www.hagen-roewer.de), den Webmaster der SoliDebatte, der uns
die Daten für eine anonymisierte Untersuchung zur
Verfügung gestellt hat.
Teilnehmerzahl und Engagement
Zum Zeitpunkt unserer Analyse waren 524 Mailadressen im Forum eingetragen. Die Gesamtzahl der
Beiträge belief sich im Untersuchungszeitraum auf
564, die von 112 unterschiedlichen Autoren stammten. Das sind etwa fünf Beiträge pro Autor. Soweit
die Zahlen. De facto gibt es aber einige Teilnehmer,
die sich sehr rege an den Diskussionen beteiligen
und sich fast zu jeder der gestellten Frage mit ihrem
Spezialistenwissen einbringen. Andere melden sich
nur sporadisch zu Wort, wieder andere nur einmalig.
So haben sich die beiden oberen „Ausreißer“ mit 74
und 51 Beiträgen an den Diskussionen beteiligt.
Betrachtet man das Verhältnis aller Aktiven zu den
im Forum gemeldeten Email-Adressen, so steht
fest, dass ein großer Prozentsatz die SoliDebatte
„passiv“ begleitet, d. h. Beiträge und Antworten zur
Kenntnis nimmt, selbst aber nicht oder nur selten
aktiv wird.
Verhältnis: Fragen und Antworten
Die absolute Anzahl der gestellten Fragen im
Untersuchungszeitraum betrug 81, auf die 388
Beiträge erfolgten, d.h. es gab im Durchschnitt fast
fünf Antworten pro Frage. Rechnet man elf nicht
Wichtig in „Notfällen“ ist für Betriebsräte die
schnelle Beantwortung der Fragen. Hier zeigt sich,
dass die Interessenvertreter in der SoliDebatte ihre
Kolleg/innen nicht lange warten lassen und meistens
schnell mit genauen Hinweisen auf Gesetzestexte
oder mit eigenen Erfahrungsberichten zur Fragestellung aufwarten. Ist etwas unklar, wird einfach
noch einmal nachgefragt. Dabei liegt im Internet
als Medium an sich schon ein Teil des Erfolgs begründet: Oft genügt schon die Angabe eines Links,
unter dem die Lösung des Problems im besten Fall
bereits schwarz auf weiß sofort abrufbar ist. Was das
für die Antwortgeschwindigkeit bedeuteten kann,
zeigt folgende Aufstellung: Von den 81 gestellten
Fragen wurden 51 noch am gleichen Tag, 17 am
nächsten Tag, eine nach zwei Tagen und eine nach
vier Tagen erstmalig beantwortet. Elf Fragen wurden
nicht beantwortet (siehe oben).
Top-Themen
Es zeigte sich, dass manche Themen großes Interesse auf sich zogen und zu regelrechten Bestsellern
mutierten. Wir haben die Anzahl der Beiträge pro
gestellte Frage untersucht und sind zu folgender
Top-Ten gekommen:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Thema
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Vereinbarung zum Monitoring
Öffentliche Diskussion um Betriebsräte
Wirtschaftausschuss Krankenhäuser
Ankündigung Mehrarbeit
Rücknahme freiwilliger Sonderzahlungen
BV Vorschlagswesen (Wertgutscheine)
BV Internet / Telefon
Förderung Langzeitarbeitsloser
Ersatzmitglieder Info
BR-Stunden Nachweis
Anz.
35
33
29
21
18
18
14
13
12
11
11
Bei sieben Themen der Top-Ten handelte es sich um
Beiträge, die sich um die Befugnisse der Betriebsräte
gegenüber der Geschäftsführung drehten und um
Weitere Informationen
Die Auswertung und
Textdokumentation
erstellte ANGELIKA KRÖNERT
– Mitarbeiterin im
Referat Qualifikation
(Hans-Böckler-Stiftung) Angelika-
[email protected]
12/Info
die Regelung des Zusammenspiels der beiden Parteien. Was darf der Arbeitgeber, was darf er nicht.
Meistens wird nach der genauen Gesetzeslage für
ein Problem gefragt. Reges Interesse fanden die
Dienstvereinbarungen, vor allem zum „betrieblichen Eingliederungsmanagement“ aber auch zum
„Monitoring“. In beiden Fällen wurden Vorschläge
der Arbeitgeberseite zur Diskussionsgrundlage
genommen und entsprechende Empfehlungen
und Ratschläge gegeben. Bei der „Öffentlichen
Diskussion Betriebsräte“ ging es um die Presseäußerungen eines Politikers, die Arbeitnehmer/innen
mögen zukünftig den Betriebsrat aus eigener Tasche
finanzieren. Hier schloss sich eine Diskussion über
den vermeintlichen Besserverdienst von freigestellten Betriebsräten an. Große Beachtung fand auch
die Frage nach dem Interesse an Seminaren für
Wirtschaftsauschüsse in Krankenhäusern. Parallel
entwickelte sich daraus eine weitere Frage, nämlich
ab wann ein Unternehmen ein Tendenzbetrieb sei.
persönlichen und sozialen Kontakte der Akteure
sind. Sprich, je intimer der Nutzerkreis, desto intensiver der Dialog. Das trifft auf die SoliDebatte
nur begrenzt zu. Einige wenige gehen sehr vertraut
miteinander um, die Mehrzahl der Teilnehmer
jedoch, scheint sich, wenn überhaupt, nur über die
Diskussionsplattform zu kennen. Worin sich die
SoliDebatte von anderen Online-Netzwerken nicht
unterscheidet ist, dass einige wenige Teilnehmer/innen besonders aktiv sind und die große Masse sich
meistens eher passiv verhält.
Was die SoliDebatte auszeichnet und höchstwahrscheinlich ihren Erfolg erklärt, ist die Geschwindigkeit und Qualität der Antworten, die Offenheit der
Akteure, die sich auch trauen einfache Fragen zu
stellen, und das überwiegend freundliche Miteinander. Die beiden letztgenannten Punkte werden wohl
stark miteinander zusammen hängen.
Wann wird solidebattiert?
Gefragt wurde in der Solidedebatte fast ausschließlich an Werktagen zu den normalen Arbeitszeiten, was vermuten lässt, dass die Fragen zeitnah
zu ihrem Entstehen im Betrieb ins Netz gestellt
werden. Gleiches gilt für die Antworten. Nur vier
Antworten erfolgten an einem Wochenende. Selbst
alle „Freitags-Fragen“ wurden noch am selben Tag
beantwortet.
Schwierigkeiten bei der Analyse
Weitere Informationen
Zur Teilnahme an der
Solidebatte ist eine erste
Anmeldung unter www.
soliserv.de/mailingliste.
htm erforderlich.
Bei der Untersuchung der Antworten haben wir
auch Beiträge als „Antworten“ gewertet, die sich
auf Beiträge anderer Teilnehmer beziehen, oder
auch diejenigen, bei denen sich beispielsweise der
Fragesteller bei den Teilnehmern für die Antworten
bedankt hat. Hier ins Detail zu gehen, hätte den
Rahmen der Kurzanalyse gesprengt. Ein ähnliches
Problem kam bei der Erweiterung einer Frage auf, d.
h. wenn nicht mehr eindeutig nachzuvollziehen war,
ob es sich noch um die Beantwortung der gestellten
Frage handelte oder ob sich die Diskussion auf ein
neues Thema hin entwickelt hatte. Wir sind dem
Problem etwas aus dem Weg gegangen, indem wir
uns ziemlich genau an der Betreffzeile der Emails
orientiert haben. Änderte sie sich, hatten wir es mit
einem neuen Thema zu tun.
Resümee
Die kurze Betrachtung der SoliDebatte zeigt, dass
es sich um eine vergleichsweise hochfrequentierte
Diskussionsplattform handelt. Und das, obwohl
die Meisten sich wohl kaum persönlich kennen
dürften, trotz des stattgefunden Solidebatten-Treffens (Februar 2005) oder der Versuche, regionale
Stammtische zu etablieren. Normalerweise wird in
der wissenschaftlichen Diskussion betont, dass der
wichtigste Erfolgsfaktor für virtuelle Netzwerke die
Die Teilnehmer der SoliDebatte sind vor allem unter
der Woche aktiv, genau dann, wenn die Probleme
der täglichen Betriebsrätearbeit anfallen und ein
ständiger Zugang zum Internet gewährleistet ist.
Genau diese schnelle, unbürokratische, unkomplizierte, qualifizierte und vor allem kostenlose „Soforthilfe“ scheint das Forum dauerhaft interessant
zu machen.
Auch das bloße Mitlesen ist für viele attraktiv, um
Anregungen oder Erkenntnisse über zukünftige
„Baustellen“ zu bekommen.
…aber
Die Vorteile von Onlineforen und speziell der SoliDebatte sollen nicht darüber hinwegtäuschen, das
längerfristige und nachhaltige Beratungsprozesse
anders organisiert werden müssen und dass der
eigene Blick in das Gesetzbuch notwendig bleibt.
Nicht für den User abschätzbar sind weiterhin der
betriebliche und politische Hintergrund, sowie das
Erfahrungswissen der Antwortenden. Was in einem
gewerkschaftlich geprägten mittelständischen Metallbetrieb in NRW funktioniert, ist nicht unbedingt
auf alle anderen Branchen, Betriebsgrößen und
Unternehmenskulturen übertragbar. Auch das bleibt
bei der Einschätzung der Antworten zu beachten.
13/Info
Reihe: Neue Formen der Gremienarbeit (10)
Kommunikation verbessern &
Standortkonkurrenz entschärfen
Mit dem Projekt „Umgang miteinander“ wollen die
Betriebsräte von Johnson Controls Interiors (JCI)
ihren internen Austausch beschleunigen und offener
gestalten. „Der konzerinterne Wettbewerb zwischen
den Standorten wird dadurch zwar nicht verhindert, aber zumindest das unnötige gegeneinander
Ausspielen der Produktionsstätten eingedämmt“,
so Hannelore Müller
(Bild), Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats. Wichtig
für den Start und Erfolg
des Projektes ist, dass alle
Beteiligten von Beginn an
mit eingebunden werden.
Das Konzept und die Spielregeln für eine verbesserte
Kommunikation entwickelten der GBR und die örtlichen Betriebsräten
gemeinsam. Die eigentliche technische Umsetzung
ist zwar nicht unwichtig, aber keinesfalls so entscheidend, wie die Formulierung gemeinschaftlicher
Ziele und Regeln.
ment nicht mehr aus. In dieser Situation schlug der
GBR vor, diese Problematik im Anschluss an einer
Betriebsräteversammlung gesondert zu diskutieren.
Mit dem Ergebnis, dass eine gemeinsame elektronische Plattform für alle Gremien eingerichtet wurde.
Für das neue Austauschforum wurden zudem genaue Regeln definiert, wer Informationen liefert und
vor allem auch welche Informationen einzustellen
sind. Moderierend unterstützt werden die JCI-Betriebsräte bei ihrem Vorhaben von ProNeT, deren
Experten auf beteiligungsorientierte Betriebsratund Gewerkschaftsarbeit spezialisiert sind.*
Inhalte und Regeln
Die wichtigsten Merkmale für die gemeinsame Informationsplattform lassen sich in drei Hauptpunkten zusammenfassen: Die eingestellten Daten sollen
aktuell sein und neben einigen Grundinformationen
zum Gremium nur einen bestimmten Themenkreis
umfassen, speziell Informationen über Vorhaben
der Werksleitungen und regionalen Geschäftsführungen. Der Informationszugriff ist beschränkt auf
die Mitglieder des Gesamtbetriebsrates, in dem alle
Standorte vertreten sind. Jeder Standort ist für die
Pflege seiner Daten selbst verantwortlich.
Ausgangssituation
Der Konzern Johnson Controls (JC) hat weltweit
130 000 Beschäftigte. Etwa 4 500 davon arbeiten in
Deutschland bei der Automotive-Tochter JCI. Diese
Sparte hat durch mehrere Fusionen und Übernahmen aus Arbeitnehmersicht eher den Charakter
eines zusammengekauften Firmenkonglomerats.
Es gelten beispielsweise fünf unterschiedliche
Tarifverträge. Viele abweichende Arbeitszeit- und
Prämienmodelle sind in den Werken durch Betriebsvereinbarungen festgelegt. Die wahre Kostenstruktur
der Standorte ist wenig transparent, liegt bei genauer
Betrachtung oft nicht weit auseinander, wenn man
alle Regelungen gegeneinander aufrechnet. Durch
diese unübersichtliche Situation besteht die latente
Gefahr, dass die Unternehmensseite die Beschäftigten zu finanziellen Zugeständnissen drängt. Immer
mit dem Verweis auf vermeintliche Kostenvorteile
anderer Standorte. Manchmal wider, manchmal
ohne besseres Wissen.
Genannte Vorgaben setzen von den Beteiligten eine
disziplinierte Pflege der Daten und eine größere
Offenheit als bisher voraus, weshalb ein absolut
vertraulicher Umgang mit den Informationen vereinbart wurde. Konkret sollen die Betriebsräte der
einzelnen Standorte und der GBR über folgende
Punkte zeitnah informieren:
➲ Forderungen des Arbeitsgebers zu Änderungen von Tarifverträgen (Änderungen nur unter
Einbeziehung der zuständigen Gewerkschaft),
�➲ Nutzung von tariflichen Öffnungsklauseln (nur in Koordination mit
der zuständigen Gewerkschaft),
➲ Kündigung von Betriebsvereinbarungen,
➲ Abbau von Stammpersonal,
➲ Abweichungen von Investitionsplänen,
➲ Abweichung bei der Auftragslage,
➲ Planung von Verlagerungen.
Technik & Zusatzeffekt
Start und Unterstützung
Verhandelten die JCI-Betriebsräte die Bedingungen
unter denen die interne Auftragsvergabe erfolgte,
entstand häufig das Problem, dass der Informationsfluss zwischen Gesamtbetriebsrat und den örtlichen
Betriebsräten nicht schnell genug oder umfassend
genug funktionierte. Die jährliche Betriebsräteversammlung, bei der jeder Standort bzw. jedes Werk
seine wirtschaftliche Situation und Auftragslage für
das nächste Jahr darstellte, reichte als Info-Instru-
Auf den beiden Abbildungen auf der nächsten Seite
ist jeweils eine beispielhafte Arbeitsoberfläche zu
sehen (nur Muster!). Links der Überblick über die
Standorte, rechts die Themenübersicht innerhalb
eines Standortes. Die hier vorgestellte Softwarelösung ist browsergestützt und ähnelt optisch wie
funktional den Foren, wie sie zurzeit im Internet
häufig verwendet werden. Ein Anbieter, der diese
Software kostenfrei zur Verfügung stellt, findet sich
unter: www.rapidforum.com.
In Zusammenarbeit mit
dem Projekt „Organisation von Betriebs- und
Personalratsarbeit“ der
Hans-Böckler-Stiftung
werden in der NETWORK beispielhaft
Arbeitnehmergremien
vorgestellt, die ihre Organisations- oder Arbeitsformen modernisieren.
Diese Reihe funktioniert
nicht als Einbahnstraße,
sondern nimmt gerne
Anregungen von betrieblichen Interessenvertretern auf: [email protected]
14/Info
Abbildungen: Links der Überblick über die Standorte, rechts
die Themenübersicht innerhalb
eines Standortes
auch.“ Ein Effekt hat das gesamte Projekt auf alle
Fälle: Die Vertrauensbasis unter den Betriebsräten
wächst!
Kontakt
HANNELORE MÜLLER,
Vorsitzende des
Gesamtbetriebsrat der
Johnson Controls
Interiors GmbH & Co KG
hannelore.
[email protected]
Die JCI-Betriebsräte benutzen aus Gründen des
Datenschutzes für ihre Kommunikation einen
eigenen Server. Hannelore Müller formuliert
ihre Erwartungen und Hoffnungen mit dieser
neuen Art der Kommunikation wie folgt: „Wenn
wir schneller und zuverlässiger wissen, was an den
anderen Standorten passiert, können wir nicht so
schnell gegeneinander ausgespielt werden! So nach
dem Motto – dass passiert im Standort XY doch
Mit dieser zehnten Folge endet die Artikelreihe
„Neue Formen der Gremienarbeit“. Die NETWORK-Redaktion ist aber weiterhin an interessanten Praxisbeispielen interessiert und nimmt
deshalb gerne Anregungen und Hinweise von
Betriebs- und Personalräten auf. Sämtliche in dieser
Reihe vorgestellten Fallbeispiele werden demnächst
in einer thematisch noch erweiterten Broschüre
zusammengefasst (NETWORK wird berichten).
Video-Überwachung am Arbeitsplatz
Weitere Informationen
www.bundes
arbeitsgericht.de
Eine umfangreiche Liste
von Gerichtsurteilen
bietet Wikipedia: http://
de.wikipedia.org/wiki/
Liste_der_deutschen_
Urteile_zu_
Videoüberwachungen
Sie hatten es sich sehr einfach vorgestellt, die Führungskräfte eines Briefverteilzentrums der Deutschen Post AG in Berlin. Briefe gingen verloren,
keiner wusste wo, also sollte eine Videoüberwachung
her. Der Betriebsrat war dagegen, die vom Arbeitgeber einberufene Einigungsstelle mehrheitlich
dafür. Verdachtsunabhängig, maximal 50 Stunden
die Woche eingeschaltet, von außen nicht sichtbar,
ob eine Kamera gerade eingeschaltet ist und eine
Bandlöschpflicht nach spätestens acht Wochen, so
der Spruch.
Doch damit war der Betriebsrat nicht einverstanden
und griff den Einigungsstellenspruch gerichtlich
an. Die Vorinstanzen lehnten seinen Antrag ab, das
Bundesarbeitsgericht jedoch gab ihm am 29. Juni
2004 Recht (1 ABR 21/03). Das BAG: „Einerseits
hat die Arbeitgeberin die Pflicht, für die Sicherheit
des Briefverkehrs und des grundrechtlich geschützten Postgeheimnisses zu sorgen. Andererseits wird
durch die Videoüberwachung erheblich in das
ebenfalls grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingegriffen. Keiner
dieser beiden Rechtspositionen gebührt absoluter
Vorrang. Vielmehr ist eine auf die Umstände des
jeweiligen Falles bezogene Abwägung erforderlich.
Danach ist die dauerhafte, verdachtsunabhängige
Videoüberwachung der Belegschaft des Berliner
Briefzentrums unter den vorliegenden Umständen
unverhältnismäßig“.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit diesem Urteil
den Grundrechten der Arbeitnehmer/innen (z.B.
Recht am eigenen Bild, Recht auf informationelle
Selbstbestimmung) einen sehr hohen Stellenwert
eingeräumt und seine Mitbestimmungsrechte nach
§ 87.1.6 BetrVG mit weit reichenden Regelungsbefugnissen versehen. Zu prüfen ist fortan besonders,
ob es Alternativen zu grundrechtseinschränkenden
Kontroll- und Überwachungsmethoden gibt.
15/Info
Unsere großen Brüder
„Big Brother Awards“ sind international. Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien,
Tschechien, Ukraine, Ungarn, die USA und Kanada
verleihen sie jährlich. Die deutsche „Hauptstadt“ des
Big-Brother-Awards ist Bielefeld. Die Auszeichnung
„Großer Bruder“ bekommen Unternehmen, Institutionen, Behörden, Regierungen und andere. Allen
gemeinsam ist, dass sie „unglückliche Gewinner“
sind.
Nur selten verirrt sich
ein Preisträger in die
Ravensberger Spinnerei, den Veranstaltungsort, in dem die „Party“
stattfindet. Auch am 28.
Oktober diesen Jahres
mussten die Empfänger
der Preise durch Bilder oder kurze Sketche
ersetzt werden. Rena
Tangens und padelu-
un (Bild links) – niemand kennt
seinen bürgerlichen Namen – spielten die Gewinner bei der Übergabe
des Preises. Weder Otto Schily
noch Franz Beckenbauer waren
in die „freundiche Stadt am Teutoburger Wald“ gereist, um den
– zugegeben – hässlichen Preis
(Bild rechts) entgegen zu nehmen.
Der eine bekam ihn in der Rubrik
„Lifetime“, weil er den biometrischen Reisepass
einführte, der andere in der Sparte „Verbraucherschutz“, weil er für das „Schnüffeln“ in Verbindung
mit dem Ticketverkauf zur Fußball-WM 2006 mit
verantwortlich ist. In weiteren Kategorien wurden
Preise verliehen. Ausführliche Informationen kann
man im Internet unter www.bigbrotherawards.
de nachlesen.
Wer nun der Ansicht ist, dass er einen Datenschnüffler in seiner Umgebung kennt oder jemanden kennt,
der einen kennt, findet auf den Internetseiten die
Ansprechpartner/innen, denen er diesen Tipp für
die nächstjährige Verleihung geben kann…
Silberne Spinne 2005
Glückliche Gewinner
kann man bei der alljährlichen Verleihung
der „Silbernen Spinne“ erleben, ganz im
Gegensatz zum Big
Brother Award (siehe
Bericht oben). Anlässlich der diesjährigen NetzTage, die
im Oktober in Berlin
stattfanden, wurden
wie in jedem Jahr mehrere Arbeitnehmervertretungen ausgezeichnet. Der Grund: Sie haben bemerkenswerte Internetseiten gestaltet, mit denen sie über
sich selbst und ihre Unternehmen in vorbildlicher
und nachahmenswerter Weise berichten.
Der diesjährige Gewinner ist der Personalrat der
Medizinischen Hochschule Hannover mit einem
bemerkenswerten Internetauftritt (Bild oben). Die
Seiten informieren vorbildlich über die Personen des
Germiums und ihre Erreichbarkeit. Aktuelle und
ältere Dokumente, die für die Beschäftigten von Interesse und Bedeutung sind, liegen zum Download
bereit. Die Seite wird offensichtlich intensiv und
regelmäßig gepflegt.
Das Internetangebot
des Personalrats der
FU Berlin am Standort Dahlem erreichte
mit knappem Abstand
den zweiten Platz (Bild
rechts). Auch hier werden aktuelle Standards
für Internetseiten gut
eingehalten. Aktualität
und Design dieser Website bekommen von der Jury
jedoch etwas weniger Punkte als der Sieger.
Einen Sonderpreis bekommt die Seite der
ver.di-Liste im Betriebsrat der HypoVereinsbank München
(Bild links). Diese Seite besticht durch sehr
gute Gestaltung und
Information über die
Kollegen der Liste. Sie wird bei ver.di gehostet und
von einem Kollegen aus der Liste selbstständig
gepflegt. Die NetWork-Redaktion gratuliert allen
Gewinnern! Die Netztage 2006 finden übrigens von
23.-26. Oktober 2006 unter dem Thema „BR/PR
Webmaster-Konferenz“ statt.
Big Brother Awards werden alljährlich an Datenschnüffler verliehen
Weitere Informationen
im Internet unter www.
bigbrotherawards.de
Mit der Auszeichnung
„Silberne Spinne“ werden vorbildliche Websites
von Personalräten und
Betriebsratslisten geehrt
Informationen
im Internet unter
www.liaison.de
Impressum
Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des
DGB | Hans-Böckler-Straße 39 | 40476 Düsseldorf
Redaktion: Lothar Kamp (HBS, verantwortlich),
Ingo Kübler Tel. 0211 / 7 77 81 98 / 99 | [email protected]
Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung | NETWORK | Hans-Böckler-Straße 39 | 40476 Düsseldorf
Pressesendung | Dt. Post AG | „Entgelt bezahlt“ | G 50776
Bei Unzustellbarkeit oder Mängeln in der Anschrift Anschriftenbenachrichtigungskarte
Rainer Mempel (Institut für Bildung, Arbeit und
Soziales) | Tel. 02151 / 20 75 18 | rainer.mempel@
ibas-krefeld.de
Karl-Hermann Böker (Böker-Beratung) | Tel.
0521 /92 73 94 48 | [email protected]
Frank Walensky-Schweppe | Tel. 040 / 46 96 10 27 |
[email protected]
Netz und kostenloses Abo: www.boeckler.de/network
Arbeitszeugnisse
7,3 bis 8,9 Millionen Menschen in Deutschland
wechseln pro Jahr ihren Arbeitsplatz. Fast 5 Millionen
Menschen hierzulande sind arbeitslos. Für den Erfolg
bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz spielen
Arbeitszeugnisse eine wichtige Rolle. Die Aussagen
in den Arbeitszeugnissen sind oft wegbereitend dafür,
wer bei einer freien Stelle in die nähere Auswahl
kommt und wer nicht. Arbeitnehmer/-innen, ihre
Interessenvertretungen und auch ihre Vorgesetzten
müssen deshalb die Anforderungen an Arbeitszeugnisse kennen. Auch ver.di nimmt sich der Problematik
der wachsenden Bedeutung von Arbeitszeugnissen an
und stellt mit der Basisinformation Arbeitszeugnisse eine umfassende Qualifizierungsgrundlage
und einen detaillierten Ratgeber zur Verfügung. ver.
di bietet darüber hinaus qualifizierte Beratungen an
bei Fragen und Unsicherheiten zu Arbeitszeugnissen
(für Nichtmitglieder kostenpflichtig).
Die Internetseite www.verdi-arbeitszeugnisberatung.de enthält wertvolle Hinweise und Tipps
rund um das Thema Arbeitszeugnisse einschließlich
einer umfassenden Urteilssammlung.
Lohnabrechnung
korrekt? Wie viel ALG-II?
ver.di hat eine praktische CD-ROM herausgebracht,
die nicht nur für ver.di-Aktive interessant ist. Diese
enthält eine Menge grundsätzliche Informationen für
die Betriebsrat- und Gewerkschaftsarbeit und drei
pfiffige Zusatztools: einen Flugblattgenerator und
einen Lohn- und ALG-Rechner. Infos und Bestellung
zur CD-ROM unter: www.verdigital.de
Bildungsangebote &
mehr für Betriebsräte
Mehr zum Thema Weiterbildung, Qualifizierung
und Karriere für Betriebsräte bietet jetzt die HansBöckler-Stiftung auf ihren Internetseiten an. Neben
vielen Informationen zu gewerkschaftliche Angebote,
dokumentieren die Seiten vor allem mehrere Studien
und zwei Workshops. Also kurz: kompaktes Hintergrundwissen. www.boeckler.de/fix/betriebsratspraxis (dort Klick auf „Weiterbildung“)
fairwork für
Uni-Absolventen
Wer seine Interessen nicht solidarisch organisiert
macht einen Fehler. Das haben jetzt auch die Hochschulabsolventen – die Generation „Praktikum“
– erkannt und einen Verein zur Selbsthilfe gegründet. Ein wichtiges Ziel: Ausbeutung durch Praktika
verhindern.Informationen dazu im Internet: www.
fairwork-verein.de
Open Space
Praktische betriebliche Ansätze für Innovationen aus
BR-/PR-/Berater-/Gewerkschafts-/Arbeitnehmersicht
miteinander auszutauschen, zu entwickeln, zu diskutieren und Kontakte für die weitere Arbeit zu knüpfen,
das ist Ziel einer Veranstaltung der AOT Consulting
GmbH zusammen mit dem ver.di-Bereich Innovationsund Technologiepolitik, ver.di innotec GmbH und der
TBS Hessen. Das Ganze findet in Form einer „Open
Space“-Veranstaltung vom 22.-23. Februar 2006
im ver.di-Bildungszentrum Gladenbach zum Thema
„Beschäftigungssicherung und -förderung durch
innovative Lösungen im Betrieb“ statt. Anmeldungen
werden bis zum 16.1.2006 entgegen genommen,
Rückfragen werden unter jahn@verdi-innotec.
de beantwortet.
Gute Nachricht 1
Wir alle entwickeln uns zunehmend zu Online-Arbeiter/innen. Das hat Vor- und Nachteile. Zu den
Vorteilen gehört sicher die schnelle und umfassende
(verlinkte) Information, zu den Nachteilen gehört
die ständig zunehmende Werbung. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat nun festgestellt, dass es
eine „unzumutbare Belästigung“ sein, wenn auf
Webseiten von Internet-Shop-Betreibern (hier: Warenhaus Quelle) Optionen vorhanden sind, mit denen
Shop-Besucher Bekannten E-Mails mit Produkttipps
zuschicken können. Wenn in diesen Mails zusätzliche
Reklame enthalten ist, verstoßen diese gegen das
Wettbewerbsrecht. Aktenzeichen: 3 U 1084/05.
Gute Nachricht 2
Ein Urteil, dass viele (Heim-)Arbeiter/innen aufatmen
läßt: Am 21. Juli 2005 verkündete das OLG Frankfurt
am Main (Az.: 6 U 175/04), dass Anrufe bei Verbrauchern auch dann als unzulässige Belästigung einzustufen seien, wenn sie über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert werden und sie
nicht vorher ausdrücklich oder konkludent (schlüssig)
solchen Anrufen zugestimmt haben. Rechtsgrundlage
bildet § 7 („Unzumutbare Belästigungen“) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der
eine Einwilligung des/der Angerufenen vorsieht. Dass
das die meisten Agents in den Call-Centern wenig
interessiert, ist schon daran ersichtlich, dass auf
ISDN-Telefonen in der Regel die Telefonnummer des
Anrufers ausgeblendet ist. Nachfragen wie „Welche
Telefonnummer ruft mich denn jetzt an?“ werden fast
nie beantwortet, da offensichtlich sehr wohl Kenntnis
über den Rechtsbruch bei Werbeanrufen vorhanden
ist. Weitere Informationen liefert www.heise.
de/newsticker/meldung/63192.
Was ist eigentlich „Podcast“?
Podcast setzt sich aus den Begriffen „Pod“ (Apples
iPod) und „cast“ aus dem Begriff „Broadcast“
zusammen. Podcast ist „Radio zum Mitnehmen“.
Über das Web werden MP3-Dateien zum Herunterladen von ihren Erstellern, den sogenannten
„Podcastern“, angeboten. Diese Audiodaten können dann, anders als bei Streamingtechnologien,
mit denen beispielsweise der Deutschlandfunk
arbeitet (www.dradio.de/aodflash/player.
php?station=1&stream=1&/), gespeichert
werden. Dass das auch für Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften interessant sein kann, hat
jetzt ein Mitgliederentwicklungsteam der IG Metall
festgestellt und ein Podcast in Form von MP3-Dateien
zur Betriebsratswahl erstellt. Weitere Informationen:
www.podcast.de und www.mein-me-netz.
de/podcast/. Auf der letztgenannten Adresse kann
das Podcast bezogen werden: