Sprechstunden des Betrlebsrat.s
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Sprechstunden des Betrlebsrat.s
I :- 1 C-3_J LEV-5.4.1 -- _I Sprechstundendes Betrlebsrat.s Zwischen der Werksleitungdes Werkesleverkusen der BayerAG und dem Betriebsrat des Werkes leverkusen wird zu § 39 Abs. 1 und § 40 Abs. 2 des Belriebsverfassungsge. setzesnachstehendeBetrtebs...'nb.rung I. ~ 11 V' Der Betriebsrat~t in denm nachZiffer2 zurVerfügunggestef"enRlumenan aUenArbeftstagenvon Monatbis FreitagSprechstunden ~rch. Für 2. freigeste"e Betriebsr8tsmitgiieder sowie das ertorderHche 8Or.r~1 werden dem Betriebsrat in foegendenGebluden bzw. Beretchen ArbeitsrAume zur Verfügung geste.t: 8) b) c) d) e) 111. .. IV. abgeschlossen. im Geblude E 47 Ra"",e für 11 fretgest~lte Betrieb8ratsmitglieder, für die erbdeflchen BOrokrlfte und einen Boten, m eeretch Fli1t8rder FekI, Ostt..f, Raume fUf 2-3 freigestefl. Betriebsratsmitglieder, in Bereich zwischen N-, 0. urMt S-BIock Raume für 3 freiges1eme Betriebsr8tsmttglieder. In Bereich zwischen C. 0., H- ~ J.~ R~ für 3 'reigeste,"e Betriebsratsmitglieder, in den Gebltldln Q 28. 0 24 odef W 4 Raume für 3-. freigesteIfte Betriebsratsmitgiieder. Für Koofefenzenerhln der Betriebsrat im Geblude E 47 einen kle.,en Sitzungssaal. Sofern cle KaC)8zltltdieses SltzungsralNT'eS nicht 8usre4cht,wird dem Betriebsrat ein grO&ererinnerha~ des Werksgetlndesgeteget-,arSttzungsraumstundenweise zur Verfügunggeslellt. Diese Betrtebsverelnbarungtritt Im Tage "rer UnlerZekh"W'9 In Kraft. Sie kann ganz oder teilweise mtt einer Frist ~ 3 Monatenztm Jahrese~. erstmals zum 31.12.197. gekündigt werden. leverkusen. den 10. August 1972 WerkSleitung ~ Betrlebsr.t Erg. 1 - VIIII8O C-3 . LEV.S.&.1 Sprechstunden Zwischen der Werksleitungund dem Betriebsratdes Werkt's Leverkusender Bayer AG wird zu § 69 des Betriebsverfassungsgesetzes nachsteh('nde B8trleb8Y8r8lnbarung 8bg8SChlossen: ,. Die JugendvertretungfOhrt in den unter Ziffer 1,.gerlannten Raumenund Bereichen Sprechstundenvon Montagbis Freitag jeweils in der Zeit von 12.00 Uhr bis 15.45 Uhr ~rch. ". Im Geblude -. . ~ J e 47. 8. Stock. . - . - Zlnmer 604. montags und mttwochs. Im GebllKte C 103. 3. Stock. dienstags u~ freitags. Im GebäudeW 4. donnerstags.in jeder 1. und 3. Woche des Mmats. Im Geblude B 3. donnerstags.in jeder 2. und 4. Woche des Monats. 111. Diese Betrtebsverelnbarungtritt am Tage ihrer Untefzeicmung In Kraft. Sie kann ganz oder teilweise mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. leverkusen. den 20. Dezermer 1972 Werksleitung Betriebsrat " '-'r'~'~ ': ffi Erg. 1 VIIIf80